[Deutscher Bundestag Drucksache 18/707
18. Wahlperiode 05.03.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/540 –
Computergestütztes Aufspüren von unerwünschtem Verhalten
im öffentlichen Raum
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Industrie hat mittlerweile zahllose „Sensoren“ entwickelt, mit denen der
öffentliche Raum überwacht werden kann. Hierzu gehören Videokameras, die
mittlerweile in einer neuen Generation montiert werden und hochauflösende
Bilder liefern sowie neuere bildgebende Verfahren (das sogenannte
Maschinensehen). Hinzu kommen Mikrofone und Bewegungsmelder, aber auch
Gasdetektoren zum Aufspüren gefährlicher Stoffe oder erhöhten Alkoholgehalts
im Fußballstadion. Für die Verarbeitung der Daten werden große Kapazitäten
benötigt. Hier sollen computergestützte Verfahren abhelfen. So können als
„verdächtig“ eingestufte Bewegungsabläufe, Geräusche oder Gerüche
herausgefiltert werden. Im Falle eines „Treffers“ erhält der Bediener eine
Ereignismeldung. Vor einigen Jahren ist hierzu das EU-Forschungsprogramm INDECT
bekannt geworden. Dessen Teilnehmerinnen und Teilnehmer entwickeln eine
Plattform, um Bilder aus der Videoüberwachung mit Polizeidatenbanken und
dem Internet abzugleichen. Berechtigterweise hat das in diesem Sommer
endende Projekt viel Kritik auf sich gezogen: Bürgerrechtsgruppen und
Netzaktivisten hatten INDECT als „Bevölkerungsscanner“ kritisiert
(Bundestagsdrucksache 17/3940). Mehrere Polizeibehörden interessieren sich für das
Ergebnis von INDECT, das ebenfalls beteiligte Bundeskriminalamt (BKA) war
allerdings ausgestiegen – angeblich wegen des „umfassenden
Überwachungsgedankens“ (Pressemitteilung, 13. Oktober 2011).
Nun finanziert die Europäische Kommission weitere Forschungsvorhaben mit
ähnlicher Zielsetzung. Wieder steht die Auswertung möglichst vieler Quellen
im Mittelpunkt, darunter neben der Überwachung öffentlicher Orte auch
soziale Medien. Die Plattformen sollen polizeilich relevante Vorfälle auch
vorhersagen. Eines der neueren EU-Programme trägt den Namen PROACTIVE
(
www.fp7-proactive.eu). Der Name markiert einen neuen Trend in der
Strafverfolgung: Im Gegensatz zu „Prävention“ soll die „proaktive
Verbrechensbekämpfung“ greifen, wenn die vermeintliche Bedrohung noch gar nicht in
Sicht ist. Damit schlägt sich das Konzept von „Gefährdern“ bzw.
„Gefahrengebieten“ nach Ansicht der Fragesteller auch in der Sicherheitsforschung nie-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. März 2014
übermittelt und mit Schreiben vom 30. April 2014 korrigiert (vgl. Drucksache 18/1409).
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/707 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeder. Die Rede ist von „vorhersagenden Schlussfolgerungen und der Einbindung
mehrerer Quellen“, als Ziel wird eine „Verhinderung terroristischer Angriffe in
städtischer Umgebung“ ausgegeben. Im Originaltitel wird das Wort „Fusion“
benutzt. Gemeint ist die statistische Auswertung polizeilicher Daten in
Verbindung mit Informationen von „Sensoren“, die über die ganze Stadt verteilt
sein können. Besondere Aufmerksamkeit wird aber dem „Internet der Dinge“
zuteil. Gewöhnlich werden damit technische Alltagshelfer bezeichnet, die über
eine Netzwerkverbindung verfügen. In PROACTIVE sollen sie der Polizei zur
Verhaltenskontrolle ihrer Nutzerinnen und Nutzer dienen. Diese Art des
Zusammenführens von Daten mehrerer Quellen ist in Deutschland derzeit
allerdings nur im Rahmen von Ermittlungen gestattet. Die Europäische Union (EU)
finanziert deshalb rechtliche und ethische Forschungen, um die Gesetzeslage in
den Mitgliedstaaten zu analysieren und mit den neuen Technologien zu
synchronisieren (
www.smartsurveillance.eu). PROACTIVE wird angeführt
vom italienischen Konzern Vitrociset, der auf zivile und militärische
Überwachungs- und Transportsysteme spezialisiert ist. Ebenfalls an Bord ist die
polnische University of Science and Technology mit Sitz in Krakau, deren
Forscher bereits an INDECT geforscht hatten. Unter den Beteiligten findet sich
aber auch die Universität der Bundeswehr München. Die kurze Beschreibung
über die Mitarbeit der deutschen Militärforscher lässt darauf schließen, dass die
in PROACTIVE entwickelte Plattform auch Drohnen einbinden könnte – oder
aber deren autonome Fähigkeit, schnell Entscheidungen zu treffen. Zuständig
ist das Institut für Flugsysteme, dessen Arbeiten zur künstlichen Intelligenz
unbemannter Luftfahrzeuge durch PROACTIVE gelobt werden. Diese seien
geeignet, eine Situation schnell einzuschätzen und Entscheidungshilfen zu geben.
Für die Anwendung von PROACTIVE interessieren sich Polizeibehörden und
Geheimdienste aus Finnland, Zypern, Ungarn, Rumänien und Polen, aber auch
das in Italien ansässige Crime and Justice Research Institute (UNICRI). Das
UNICRI ist bei den Vereinten Nationen angesiedelt und beschäftigt sich
insbesondere mit Forschungen zur Beherrschbarkeit von Sportereignissen oder
Gipfelprotesten. Auch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) hat
mindestens zweimal an Workshops von „Endnutzern“ teilgenommen (
www.fp7-
proactive.eu/latest-news/conclusions-2nd-end-users-advisory-board).
Während sich PROACTIVE mit „terroristischen Angriffen“ befasst, soll das
EU-Programm CAPER die „organisierte Kriminalität“ proaktiv adressieren
(
www.cordis.europa.eu/projects/rcn/99655_en.html). Der Titel lässt sich als
„Gemeinschaftliche Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und
Meldung zur Vorbeugung organisierter Kriminalität“ übersetzen. Das System
soll Informationstechnologie ausforschen und auswerten. Hierzu gehört
insbesondere die „Open Source Intelligence“ (OSINT) des Internets. Gemeint
sind öffentlich zugängliche Daten von Webseiten und Sozialen Medien.
Angeführt vom auf Sicherheitsanwendungen spezialisierten Softwarehaus S21sec
macht auch das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD bei
CAPER mit. Das Institut erklärt zur Funktionsweise der Plattform, die
gewonnenen Daten würden „semantisch analysiert und visuell so aufbereitet,
dass Zusammenhänge oder besondere Ereignisse erkannt werden können“.
CAPER will Informationen von Diensten wie Twitter mit „Close Source
Intelligence“ verbinden. Hinter dem Begriff verbergen sich auch
Informationen, die in Polizeidatenbanken lagern. Diese polizeilichen Daten könnten
dann mit Analysesystemen verknüpft werden, die Bilder, Videos, verschiedene
Sprachen und biometrische Daten verarbeiten. CAPER soll diese
Rasterfahndung in verschiedenen Datenquellen derart vereinfachen, dass sie über ein
simples Interface vorgenommen werden kann. Auf diese Weise wollen die
Ermittler bislang unentdeckte Informationen finden. Schon seit Beginn waren die
israelische Polizei und die Mossos dʼEsquadra aus Barcelona als „Endnutzer“
von CAPER registriert. Als neue Beobachter sind nun das britische
Innenministerium, der rumänische Geheimdienst und das deutsche BKA an Bord
(
www.fp7-caper.eu/consortium. html). Dies ist also mindestens das zweite
Vorhaben, in dem sich die Kriminalisten aus Wiesbaden mit dem Blick in die
Glaskugel befassen (Bundestagsdrucksache 17/13441).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7071. Hinsichtlich welcher Forschungsprojekte sind welche Bundesbehörden des
Innern, der Verteidigung oder des Bundeskanzleramtes mit der
Verbesserung von automatisierten Verfahren des „Data Mining“, der Verarbeitung
von „Massendaten“ in (nahezu) Echtzeit, der „Prediktiven Analyse“,
„vorhersagenden Schlussfolgerungen“, der Ausgabe von kriminalistischen
„Hypothesen“ oder der computergestützten Auswertung von sozialen
Medien (darunter Twitter, Facebook) als Teilnehmende, Beobachterinnen
oder auch als Adressatinnen entsprechender Berichte auf deutscher Ebene
befasst?
a) Um welche Projekte handelt es sich dabei konkret, und wer nimmt daran
(auch zur Beobachtung) teil?
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ist mit einem
Forschungsvorhaben zur Wissenserschließung aus offen Quellen (WeroQ,
Vorhabennummer EF020) befasst. Soziale Medien sind davon ausgenommen und werden
nicht betrachtet. An diesem Vorhaben sind keine weiteren Teilnehmer und
Beobachter beteiligt.*
b) Welche Beiträge haben private Firmen oder Institute hierfür erbracht?
Hauptauftragnehmer des Projekts des BMVg ist die Fraunhofer Gesellschaft,
Forschungsinstitut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und
Ergonomie (FhG FKIE) und im Unterauftrag die IBM mit ihrem Produkt IBM Content
Analytics.
c) Wann wurden die Projekte begonnen, wann enden sie, welches
Finanzvolumen haben sie, und wie werden sie finanziert?
Geplanter Leistungszeitraum ist der 2. Mai 2014 bis 31. Dezember 2016 mit
einem Haushaltsmittelansatz in Höhe von 1,35 Mio. Euro.
d) Welche Plattformen mit welchen gewünschten Funktionsweisen sollen
die einzelnen Vorhaben entwickeln?
Bei Erfolg werden die Ergebnisse in ein Führungsinformationssystem der
Bundeswehr überführt.
2. Hinsichtlich welcher Forschungsprojekte sind welche Bundesbehörden des
Innern, der Verteidigung oder des Bundeskanzleramtes mit der
Verbesserung von automatisierten Verfahren des „Data Mining“, der Verarbeitung
von „Massendaten“ in (nahezu) Echtzeit, der „Prediktiven Analyse“,
„vorhersagenden Schlussfolgerungen“, der Ausgabe von kriminalistischen
„Hypothesen“ oder der computergestützten Auswertung von sozialen
Medien (darunter Twitter, Facebook) als Teilnehmende, Beobachterinnen
oder auch als Adressatinnen entsprechender Berichte auf Ebene der EU
befasst?
Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt als Beobachter im Gaststatus an dem im
7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union (EU) geförderten
Projekt CAPER (Collaborative information, Acquisition, Processing,
Exploitation and Reporting for the prevention of organised crime) teil. Die Bundespolizei
(BPOL) hat als Beobachter im Gaststatus an einer Projektveranstaltung von
CAPER teilgenommen.
* Korrektur siehe Drucksache 18/1409
Drucksache 18/707 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Um welche Projekte handelt es sich dabei konkret, und wer nimmt daran
(auch zur Beobachtung) teil?
Das BKA hat das Projekt CAPER in der Eigenschaft als Beobachter im
Gaststatus durch einen Mitarbeiter begleitet (siehe hierzu auch die Antworten zu den
Fragen 13 ff.). Die BPOL hat bisher einmalig in der Eigenschaft als Beobachter
im Gaststatus an einer Projektveranstaltung teilgenommen.
Nähere Projektinformationen sind im Internet unter
www.fp7-caper.eu
einsehbar.
b) Welche Beiträge haben private Firmen oder Institute hierfür erbracht?
Zum Projekt CAPER sind dem BKA und der BPOL über die öffentlich
einsehbaren Beiträge hinausgehende Beiträge der Konsortialpartner aufgrund des
eingeschränkten Gast-/Beobachterstatus nicht bekannt.
c) Wann wurden die Projekte begonnen, wann enden sie, welches
Finanzvolumen haben sie, und wie werden sie finanziert?
Das Projekt CAPER wurde am 1. Juli 2011 mit einem Finanzierungsrahmen von
rd. 7,1 Mio. Euro begonnen, wovon die Europäische Kommission rd. 5,6 Mio.
Euro zur Verfügung stellt (siehe auch die Antwort zu Frage 13).
Weitere Projektrahmendaten sind der Projektwebsite unter
www.fp7-caper.eu
sowie der dort hinterlegten Projektbroschüre zu entnehmen.
d) Welche Plattformen mit welchen gewünschten Funktionsweisen sollen
die einzelnen Vorhaben entwickeln?
Im Rahmen des Projektes CAPER soll ein automatisiertes datenbankgestütztes
Tool zur Datensammlung, Auswertung, Analyse und visuellen Darstellung von
öffentlich zugänglichen sog. Open-Source-Informationen (u. a. aus
Suchmaschinen und sozialen Netzwerken) als Prototyp für die Strafverfolgung (insbesondere
im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Kriminalität) sowie für besondere
Gefahrenabwehranlässe entwickelt werden (siehe die Antwort zu Frage 2a).
3. Inwiefern setzen welche Bundesbehörden des Innern, der Verteidigung oder
des Bundeskanzleramtes die automatisierten Verfahren des „Data Mining“,
der Verarbeitung von „Massendaten“ in (nahezu) Echtzeit, der „Prediktiven
Analyse“, „vorhersagenden Schlussfolgerungen“, der Ausgabe von
kriminalistischen „Hypothesen“ oder der computergestützten Auswertung von
sozialen Medien (darunter Twitter, Facebook) bereits ein?
Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes (BND) kann die Beantwortung der
Frage 3 nicht offen erfolgen, da die erbetenen Auskünfte Informationen zu
Aufklärungsaktivitäten, Analysemethoden und zur aktuellen Aufgabenerfüllung des
BND preisgeben. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des BND sind im
Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig, ihre
Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Fähigkeiten, Methoden und
Aufklärungsschwerpunkte zu. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend
solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den
Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen. Dies könnte die Effektivität der nachrichtendienstlichen
Aufklärung beeinträchtigen, was wiederum für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein kann. Deshalb sind die entsprechenden
Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/707Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS-
Vertraulich“ eingestuft. Die Informationen können in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages eingesehen werden. Das Bundesministerium des
Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
4. Inwiefern haben sich auch Bundesbehörden bereits mit Verfahren befasst
oder setzen sie bereits ein, wie sie unter anderem „DER SPIEGEL“ über
den britischen Geheimdienst GCHQ berichtete und wonach dieser in
Echtzeit verfolgen kann, welche Videos auf YouTube angesehen werden, welche
Inhalte auf Facebook ein „Gefällt mir“ bekommen, und welche Seiten auf
Googles Blogplattform Blogger.com gelesen werden (SPIEGEL ONLINE,
28. Januar 2014)?
Bundesbehörden haben sich bisher nicht mit solchen Verfahren befasst und
setzen sie auch nicht ein.
a) Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung
hinsichtlich des Programms „Squeaky Dolphin“ oder ähnlicher Verfahren
der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) oder des
GCHQ zur Social-Media-Analyse, deren Namen noch nicht öffentlich
bekannt sind?
Zu solchen Programmen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
b) Was ist der Bundesregierung über Möglichkeiten bekannt, Daten, die
von Smartphone-Apps übertragen werden und die persönliche
Informationen enthalten, abzuhören?
Alle Daten, die von Smartphone-Apps unverschlüsselt oder unsicher
verschlüsselt übertragen werden, können grundsätzlich inhaltlich erschlossen werden.
Dies ist jedem möglich, der unmittelbaren Zugriff auf die Übertragungswege hat
und über die entsprechende Erfassungstechnik verfügt.
5. Welchen Namen tragen die „integrierte[n] Fachanwendungen zur Erfassung
und Aufbereitung der im Rahmen einer Telekommunikationsüberwachung
aufgezeichneten Daten der Hersteller Syborg und DigiTask“ bei
Polizeibehörden des Bundes, die laut der Bundesregierung „aufgezeichneten
Rohdatenstrom […] in lesbarer Form zur Verfügung stell[en]“
(Bundestagsdrucksachen 17/14739 und 17/14530), und von welchen Abteilungen
deutscher Bundesbehörden werden diese genutzt?
Das BKA und die BPOL nutzen die Fachanwendung „Syborg Interception
Center (SIC)“ der Firma Syborg Informationssysteme GmbH. Produkte der
Firma DigiTask werden weder bei der BPOL noch beim BKA verwendet.
Zur Erfassung und Aufbereitung der im Rahmen einer
Telekommunikationsüberwachung aufgezeichneten Daten nutzt der Zollfahndungsdienst integrierte
Fachanwendungen der Firma DigiTask GmbH (DigiTask Lawful Interception
Center).
Der Zollfahndungsdienst verwendet für die in Rede stehenden Zwecke keine
Produkte der Firma Syborg.
Drucksache 18/707 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Inwiefern haben Bundesbehörden jemals von Diensten der EU-
Polizeiagentur Europol Gebrauch gemacht, die eine Auswertung von „Open
Source Intelligence“ anbietet und dies im „Europol Work Programme
2014“ als „provision of tailored newsfeeds on cybercrime trends,
technological developments and other relevant information“ und „permanent
Open Source scanning capability“ bewirbt?
Soweit in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit recherchierbar, hat keine
Bundesbehörde von den in der Frage 6 genannten Diensten der EU-
Polizeiagentur Europol Gebrauch gemacht.
7. Auf welche Weise soll das EU-Programm PROACTIVE „terroristische
Angriffe in städtischer Umgebung“ verhindern?
a) Wer nimmt daran (auch zur Beobachtung) teil, welche Beiträge haben
private Firmen oder Institute hierfür erbracht, wann wurde das Projekt
begonnen, wann endet es, welches Finanzvolumen hat es, und wie wird
es finanziert?
b) Auf welche Weise sollen bei PROACTIVE „vorhersagende
Schlussfolgerungen“ erzielt werden?
c) Welche „Quellen“ werden hierfür eingebunden?
d) Was ist damit gemeint, wenn bei PROACTIVE auch die Überwachung
über das „Internet der Dinge“ beforscht wird?
Das im Rahmen der Sicherheitsforschung des 7. EU-
Forschungsrahmenprogramms geförderte Projekt „PROACTIVE - Predictive reasoning and
multisource fusion empowering anticipation of attacks and terrorist actions in urban
environments“ läuft vom 1. Mai 2012 bis zum 30. April 2015. Das Projekt hat
ein Finanzvolumen von 4 679 412 Euro und wird seitens der Europäischen
Kommission mit 3 371 799 Euro gefördert. Folgende Partner werden gefördert:
– Vitrociset SPA, Italien
– Akademia Gorniczo-Hutnicza im. Stanislawa Staszica W Krakowie, Polen
– Research and Education Laboratory in Information Technologies,
Griechenland
– Consorzio Milano Ricerche, Italien
– HW Communications Limited, Vereinigtes Königreich
– Center for Security Studies, Griechenland
– Kingston University Higher Education Corporation, Vereinigtes Königreich
– Istituto di Sociologia Internazionale di Gorizia I.S.I.G, Italien
– Magyar Tudomanyos Akademia Szamitastechnikai es Automatizalasi Kutato
Intezet, Ungarn
– Universität der Bundeswehr München, Deutschland.
Weitere Informationen zu laufenden Projekten sind in der Projektdatenbank der
Europäischen Kommission (CORDIS) enthalten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/707 8. Inwiefern ist eine bei PROACTIVE beforschte „proaktive
Verbrechensbekämpfung“ auf Basis der Analyse technischer „Sensoren“ in
Deutschland rechtlich durchführbar, bzw. welche Gesetzesänderungen wären
hierfür notwendig?
Bei PROACTIVE handelt es sich um ein laufendes Forschungsvorhaben, dessen
Ergebnisse für 2015 erwartet werden. Die Bundesregierung hat die
Vereinbarkeit einer Einführung von entsprechenden Technologien mit deutschem oder
europäischem Recht nicht geprüft.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit von PROACTIVE?
Das 7. Forschungsrahmenprogramm ist ein Programm der EU. Die
Durchführung obliegt der Europäischen Kommission, die auch die fachliche Bewertung
und Auswahl von Projektvorschlägen vornimmt.
10. Worin besteht der Beitrag der Universität der Bundeswehr München sowie
des Instituts für Flugsysteme in München bei PROACTIVE?
a) Auf welche bereits vorliegenden Ergebnisse früherer Forschungen
wird dabei zurückgegriffen?
Das Institut für Flugsysteme der Universität der Bundeswehr München befasst
sich mit Grundlagenforschung im Bereich der Automatisierung, der Mensch-
Maschine-Interaktion sowie der Sensorik von Luftfahrzeugen.
b) Welche eigenen, ähnlichen Forschungen betreiben die Universität der
Bundeswehr München sowie das Institut für Flugsysteme?
Auf die Antwort zu den Fragen 10 und 10a wird verwiesen.
c) Inwiefern wird bei PROACTIVE auch die Einbindung von Drohnen
beforscht, und welche Beiträge liefert die Bundeswehr hierfür?
In PROACTIVE wird durch das Institut für Flugsysteme der Universität der
Bundeswehr die Integration eines mobilen fliegenden Sensorknotens untersucht.
11. Welche konkreten Beiträge haben Polizeibehörden und Geheimdienste
aus Finnland, Zypern, Ungarn, Rumänien und Polen nach Kenntnis der
Bundesregierung bei PROACTIVE erbracht?
a) Wie haben diese anvisierten „Endnutzer“ vorab ihren „Bedarf“
definiert?
b) Auf welche Weise wären die Forschungen der Universität der
Bundeswehr München sowie des Instituts für Flugsysteme geeignet, die
Bedarfe der „Endnutzer“ zu erfüllen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/707 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode12. Was ist der Bundesregierung durch die Mitarbeit der Bundeswehr oder
durch eigene Erkenntnisse über die Teilnahme des BLKA an PROACTIVE
bekannt?
a) Welchen Beitrag hat das BLKA im Projekt erbracht, bzw. welches
Interesse hat die Behörde vorgetragen?
b) Inwiefern steht das BLKA hierzu in Kontakt mit der Universität der
Bundeswehr München oder dem Institut für Flugsysteme?
c) An welchen Workshops von „Endnutzern“ hat das BLKA nach
Kenntnis der Bundesregierung teilgenommen, und welche Themen wurden
dort behandelt?
Antwort zu Frage 12b
Zwischen der Universität der Bundeswehr München und dem BLKA besteht
keine direkte Zusammenarbeit. Ein Kontakt besteht über das Konsortium des
EU-Projekts PROACTIVE „terroristische Angriffe in städtischer Umgebung“.
Antwort zu den Fragen 12, 12a und 12c
Zu den übrigen Fragestellungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
13. Auf welche Weise soll das EU-Programm CAPER die „organisierte
Kriminalität“ proaktiv adressieren?
Das im Rahmen der Sicherheitsforschung des 7. EU-
Forschungsrahmenprogramms geförderte Projekt „CAPER - Collaborative information, acquisition,
processing, exploitation and reporting for the prevention of organised crime“
läuft vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2014. Das Projekt hat ein Finanzvolumen
von 7 166 700 Euro und wird seitens der Europäischen Kommission mit
5 579 346 Euro gefördert. Weitere Informationen zu diesem Projekt sind in der
Projektdatenbank der Europäischen Kommission (CORDIS) und auf der
Website
www.fp7-caper.eu enthalten. Zum Ziel des Forschungsprojekts vgl. die
Antworten zu den Fragen 2 und 13b bis f.
a) Wer nimmt daran (auch zur Beobachtung) teil, welche Beiträge haben
private Firmen oder Institute hierfür erbracht, wann wurde das Projekt
begonnen, wann endet es, welches Finanzvolumen hat es, und wie wird
es finanziert?
Folgende Partner werden gefördert:
– S21Sec Information Security Labs S.L., Spanien
– Fundacion Centro de Tecnologias de Interaccion Visual y Comunicaciones
Vicomtech, Spanien
– Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung, Deutschland
– Synthema S.R.L., Italien
– Voiceinteraction – Tecnologias de Processamento da Fala, SA, Portugal
– Altic SARL, Frankreich
– Technion – Israel Institute of Technology, Israel
– Alma Consulting Group SAS, Frankreich
– Angel Iglesias S.A. – IKUSI, Spanien
– Consiglio Nazionale Delle Ricerche, Italien
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/707– Universitat Autonoma de Barcelona, Spanien
– Studio Professionale Associaton a Baker & McKenzie, Italien
– Ministero Dell’Interno, Italien
– Ministério da Justiça, Portugal
– Guardia Civil Espanola, Spanien
– Departament d’Interior – Generalitat de Catalunya, Spanien
– Ministry of Public Security, Israel.
Das BKA ist mit einem Mitarbeiter als Beobachter im Gaststatus an
ausgewählten Projektsitzungen beteiligt.
b) Auf welche Weise sollen bei CAPER die „gemeinschaftliche
Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und Meldung“ von
Informationen optimiert werden?
c) Auf welche Weise sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bei
CAPER Inhalte „semantisch analysiert und visuell so aufbereitet
werden, dass Zusammenhänge oder besondere Ereignisse erkannt werden
können“?
Im Rahmen des Forschungsprojekts CAPER sollen ein Machbarkeitsnachweis
sowie eine prototypische Implementierung erfolgen. Eine Analyse und
Bewertung von Einsatzszenarien, semantischen Analysemöglichkeiten sowie
visuellen Aufbereitungen können erst nach dem Ende des Projekts erfolgen.
d) Auf welche Weise soll hierfür „Open Source Intelligence“ genutzt
werden?
Die im Projekt CAPER zu analysierenden Daten stammen aus unterschiedlichen
„Open Source-Quellen“ wie z. B. Suchmaschinen oder Daten aus frei
zugänglichen sozialen Netzwerken.
e) Auf welche Weise sollen auch Kurznachrichtendienste eingebunden
werden?
Ob im Rahmen des Projekts eine protoypische Implementierung von
Kurznachrichtendiensten erfolgt, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
f) Auf welche Weise sollen bei CAPER auch Informationen einer „Close
Source Intelligence“ eingebunden werden, und welche sind damit
konkret gemeint?
Eine Integration von anderen als „Open Source-Informationen“, z. B.
Informationen aus anderen Systemen (closed source) ist im Projekt konzeptionell
vorgesehen. Inwieweit eine prototypische Realisierung in der
Restprojektlaufzeit erfolgt, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
14. Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der Beitrag des
Fraunhofer-Instituts für Graphische Datenverarbeitung IGD bei CAPER?
Die Forschungsarbeiten des Fraunhofer IGD in CAPER gelten dem
Bildvergleich und der Visualisierung der erhaltenen Daten. Personen in Bildern und
Videos zu erkennen, soll es Ermittlungsbehörden ermöglichen, die Beziehungen
innerhalb von Mafiastrukturen auch auf diesem Wege nachzuvollziehen. Über
eine gut erfassbare Visualisierung sollen dabei die Daten, die sich aus der
Ermittlung ergeben, für die Polizei schneller zu verstehen sein. Zudem realisiert
Drucksache 18/707 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedas Fraunhofer IGD auch die technische Umsetzung der Vorgaben sowohl für
den Datenschutz als auch für den Schutz der Persönlichkeitsrechte.
Auf welche bereits vorliegenden Ergebnisse früherer Forschungen wird
dabei nach Kenntnis der Bundesregierung zurückgegriffen?
Das 1987 gegründete Fraunhofer IGD erforscht Technologien und
Anwendungen, die auf Visual Computing aufbauen. Dieses Technologiefeld erfasst,
bearbeitet und verwendet Bilder und Graphiken für alle denkbaren
computerbasierten Anwendungen. Die Erfahrung aus zahlreichen Forschungsprojekten
bildet die Grundlage für die aktuellen Forschungen des Fraunhofer IGD.
15. Welche konkreten Beiträge haben die israelische Polizei, die Mossos
dʼEsquadra aus Barcelona, das britische Innenministerium und der
rumänische Geheimdienst bei CAPER erbracht?
a) Wie haben diese anvisierten „Endnutzer“ vorab ihren „Bedarf“
definiert?
b) Auf welche Weise wären die Forschungen bei CAPER geeignet, die
Bedarfe der „Endnutzer“ zu erfüllen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
16. Aus welchem Grund interessiert sich das BKA für die Mitarbeit bei
CAPER?
a) Auf welche Weise ist das BKA als Teilnehmer aufgenommen worden,
und wer hatte einen entsprechenden Antrag gestellt?
Welchen Beitrag hat das BKA im Projekt erbracht, bzw. welches
Interesse hat die Behörde vorgetragen?
Das BKA ist kein Projektteilnehmer im CAPER-Projekt. Das BKA ist nur als
Beobachter im Gaststatus an ausgewählten Projektsitzungen beteiligt. Konkrete
Beiträge, die über eine Beteiligung im Rahmen der Projektsitzungen
hinausgehen, wurden nicht erbracht.
Ziel der Projektbeobachtung ist die Feststellung der Funktionalität des im
Projekt avisierten Prototyps als Grundlage einer Bewertung im Hinblick auf eine
mögliche Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung innerhalb der BKA-
Zuständigkeit.
b) Inwiefern steht das BKA hierzu in Kontakt mit dem Fraunhofer-
Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD?
Im Rahmen des CAPER-Projekts beschränkt sich der Kontakt auf die Teilnahme
an ausgewählten Projektsitzungen.
c) An welchen Workshops von „Endnutzern“ hat das BKA
teilgenommen, und welche Themen wurden dort behandelt?
Außerhalb der besuchten Projektsitzungen ist keine Teilnahme an Workshops
von „Endnutzern“ erfolgt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/70717. Inwiefern ist eine bei CAPER beforschte „proaktive
Verbrechensbekämpfung“ in Deutschland rechtlich durchführbar, bzw. welche
Gesetzesänderungen wären hierfür notwendig?
Die Bundesregierung kennt bisher keine Projektergebnisse. Sie hat die
Vereinbarkeit einer Einführung von entsprechenden Technologien mit deutschem
oder europäischem Recht nicht geprüft.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit von CAPER?
Das 7. Forschungsrahmenprogramm ist ein Programm der EU. Die
Durchführung obliegt der Europäischen Kommission, die auch die fachliche
Bewertung und Auswahl von Projektvorschlägen vornimmt.
19. Was ist das Ziel des Projekts „DRiving InnoVation in Crisis Management
for European Resilience“ (Driver), an dem laut eigener Aussage auch das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) beteiligt ist
(
www.dlr.de vom 4. Juli 2013)?
Es handelt sich um einen Projektvorschlag für ein Demonstrationsprogramm für
das Krisenmanagement: Erdbeben, Hochwasser, Sturm und technische
Katastrophen können weite Flächen beeinträchtigen. Um Hilfe für die Betroffenen zu
ermöglichen, ist eine genaue Kenntnis der Schäden und der Ereignisse vor Ort
wichtig. Es sollen Technologien für das Krisenmanagement im Katastrophenfall
entwickelt werden, so dass unbemannte Luftfahrzeuge die Lage aus der Luft mit
Kameras und weiteren Messsonden erfassen und so einen entscheidenden
Beitrag bei der Katastrophenhilfe leisten können; Helfer müssen im
Katastrophenfall schnell auf den verbleibenden freien Wegen ins Einsatzgebiet gebracht
werden. Gleichzeitig müssen Gefahren für die Helfer erkannt und beobachtet
werden.
a) Wer nimmt daran (auch zur Beobachtung) teil, welche Beiträge haben
private Firmen oder Institute hierfür erbracht, wann wurde das Projekt
begonnen, wann endet es, welches Finanzvolumen hat es, und wie wird
es finanziert?
Der Projektvorschlag DRIVER ist von der zuständigen Europäischen
Kommission bislang nicht in eine Förderung überführt worden.
Sollte das Projekt gefördert werden, sollen Projektpartner aus Deutschland u. a.
DLR (Luftgestützte Dienste zur Situationserfassung, Verkehrsinformationen,
Katastrophenhilfe, Technische Leitung der Experimente und finalen
Demonstration), FhG und THW (Technisches Hilfswerk) sein.
b) Aus welchem Grund interessiert sich das DLR für die Mitarbeit bei
Driver?
Das DLR engagiert sich seit langem erfolgreich in der Erforschung und
Verbesserung des Krisenmanagements bei Katastrophen (vgl. z. B. die Mitarbeit bei
UN-SPIDER und der International Charter Space and Major Disasters). Das
Know-how des DLR im Bereich des Krisenmanagements und der Nutzung von
luftgestützten Diensten bei Katastrophen soll daher auch in das Projekt Driver
eingebracht werden.
Drucksache 18/707 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodec) Worin besteht der Beitrag des DLR?
Das DLR möchte in Driver den Einsatz von luftgestützten Diensten zur
schnellen und präzisen Lageerfassung in Katastrophengebieten, der Datenaufbereitung
für die Rettungseinsatzplanung sowie der schnellen Koordinierung von
Hilfseinsätzen erforschen.
d) Inwiefern will das DLR auch Ergebnisse seiner Forschungen zu
Drohnen einbringen, etwa aus dem EU-Forschungsprojekt DeSIRE?
Das DLR untersucht u. a. die Integration von unbemannten Luftfahrtsystemen
in den Luftraum und bringt seine bisher gewonnenen Erfahrungen auch in das
Projekt Driver ein.
e) Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der Beitrag der
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung
e. V. bei Driver?
Seitens der Fraunhofer Gesellschaft wurden Anträge an die EU gestellt, um an
diesem Projekt teilzunehmen. Diese sind jedoch erst in der Antragsphase und
können somit nicht genauer bezeichnet werden.
f) Auf welche bereits vorliegenden Ergebnisse früherer Forschungen
wird vom DLR und der Fraunhofer-Gesellschaft nach Kenntnis der
Bundesregierung zurückgegriffen?
Das DLR greift auf Forschungsergebnisse zur Integration von unbemannten
Luftfahrtsystemen in den Luftraum und zur Koordinierung von Hilfseinsätzen
bei Katastrophen zurück. Hinsichtlich der Fraunhofer Gesellschaft liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
g) Wer gilt bei Driver als Koordinator, und wer sind die „Endnutzer“?
Koordinator bei Driver soll ATOS Spain werden. Zu den Endnutzern sollen
ARC (Austrian Red Cross Research GmbH), MSB (Swedish Civil
Contingencies Agency), THW, DRC (Danish Red Cross), BRC (British Red Cross),
MDA (Magen David Adom) gehören.
h) Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt oder
wird als Szenario erwogen, Driver auch bei Protesten oder zur „crowd
control“ einzusetzen, wie dies nach Kenntnis der Fragestellerinnen und
Fragesteller vom DLR auf der Konferenz „Angewandte Forschung für
Verteidigung und Sicherheit in Deutschland“ der Deutschen
Gesellschaft für Wehrtechnik e. V. in Berlin vorgetragen wurde?
Driver ist ein Projektvorschlag für den Bereich des Katastrophenschutzes zur
Lageerfassung und zur Planung von Hilfseinsätzen. Ein Zusammenhang mit
„Crowd-Control“ besteht nicht und wurde vom DLR auf der zitierten Konferenz
auch nicht vorgetragen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit von Driver?
Das 7. Forschungsrahmenprogramm ist ein Programm der EU. Die
Durchführung obliegt der Europäischen Kommission, die auch die fachliche
Bewertung und Auswahl von Projektvorschlägen vornimmt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/70721. Inwiefern ist das BKA weiterhin mit dem Institut für Sicherheit und
Gesellschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg oder dem
Software-Konzern IBM in Kontakt (Bundestagsdrucksache 17/13441), und zu
welchen „weiteren gemeinsamen Aktivitäten“ hat die Besichtigung der
„Crime Information Platform“ durch das BKA geführt?
Welche weiteren „Informationsbesuche“ oder sonstigen „Beobachtungen“
hat das BKA bei anderen Einrichtungen zu „prediktiver Software“
vorgenommen?
Wie auf Bundestagsdrucksache 17/13441 dargestellt, wurde das BKA 2012
vom interdisziplinären Institut für Sicherheit und Gesellschaft der Universität
Freiburg zu einem Informationsbesuch eingeladen. Im Rahmen des Besuches
wurden auch Möglichkeiten der Zusammenarbeit unverbindlich erörtert. Unter
anderem wurde von der Firma IBM die sog. Crime Information Platform
vorgestellt.
Der Besuch hat bisher zu keinen weiteren gemeinsamen Aktivitäten geführt.
Das BKA hat keine „Informationsbesuche“ oder „Beobachtungen“ bei anderen
Einrichtungen zu „prediktiver Software“ vorgenommen.
22. Worin bestand nach Kenntnis der Bundesregierung der Austausch Europols
mit dem Department of Homeland Security zu als „Fusion Center“
bezeichneten „Terrorismusabwehrzentren“ (Bundestagsdrucksache 17/14833)?
Der Bundesregierung ist 2012 bekannt geworden, dass es einen Austausch
zwischen Europol und dem Department of Homeland Security (DHS) gab,
der auch die Vorstellung der Arbeit sog. fusion centers für das DHS beinhaltete.
Worin dieser Austausch im Detail bestand, ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
23. Auf welche Weise sind Strafverfolgungsbehörden des Bundes mit der
Prävention oder Schutzmaßnahmen von Kritischen
Versorgungsdienstleistungen der Branchen Elektrizität, Gas und Mineralöl befasst, und
welche Kooperationen oder Forschungsprojekte sind die Behörden hierzu
mit den Betreibern Kritischer Infrastrukturen sowie deren Fach- und
Branchenverbänden eingegangen?
Das BKA erstellt anlassbezogen Gefährdungslagebewertungen für einzelne
Bereiche der kritischen Infrastrukturen im Hinblick auf eine Gefährdung aus
dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität. Diese werden den für
Prävention/Schutzmaßnahmen zuständigen Behörden für deren
Aufgabenerfüllung zugeleitet.
Das BKA ist keine Kooperationen bzw. Forschungsprojekte mit Betreibern
kritischer Infrastrukturen sowie deren Fach- und Branchenverbänden eingegangen.
24. Inwiefern treffen Berichte zu, wonach die Bundeswehr mittlerweile über
eine neue mobile Überwachungsplattform „Mobiles Geschütztes
Fernmeldeaufklärungssystem (MoGeFA)“ der Firma Plath GmbH verfügt
(www. bundeswehr-journal.de/2014/mobile-fernmeldeaufklaerung-
inkrisengebieten)?
Der beabsichtigte Zweck des Systems MoGeFA ist die Erfassung
elektromagnetischer Ausstrahlungen zur taktischen Einsatzunterstützung deutscher Kräfte in
Krisen- und Kriegsgebieten. Vor der geplanten Serienbeschaffung eines solchen
Systems wurde ein sogenanntes Demonstratorsystem in Auftrag gegeben, um
Drucksache 18/707 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedie Realisierbarkeit der beabsichtigten Nutzung nachzuweisen. Das
„Demonstratorsystem“ befindet sich zurzeit in der Erprobung und wird operationell nicht
genutzt. Für den Fall der erfolgreichen Erprobung des „Demonstratorsystems“
ist beabsichtigt, die Serienbeschaffung ab 2016 zu realisieren.
a) Wer hat die montierten Systeme jeweils hergestellt, und welche Kosten
fielen hierfür an?
Hauptauftragnehmer für die Realisierung des „Demonstratorsystems“ ist die
Firma Plath GmbH in Hamburg (Fa. Plath). Der Vertragswert zur Lieferung des
„Demonstratorsystems“ umfasst 10,4 Mio Euro. Das „Demonstratorsystem“
besteht aus drei Aufklärungstrupps. Die benötigten drei Fahrzeuge vom Typ YAK
wurden aus Beständen der Bundeswehr bereitgestellt.
b) Was ist mit der beworbenen Funktionalität der „Ermittlung
vollständiger Funk-Lagebilder in einsatzrelevanten Frequenzbereichen“
gemeint?
Die bei der Nutzung von Funkverbindungen infrage kommenden Frequenzen
sind aufgrund der physikalischen Gesetze der Wellenausbreitung und des
jeweiligen Grades der Technik bekannt. Durch anhaltende Fernmeldeaufklärung in
diesen Frequenzbereichen lassen sich Absichten, Strukturen und Bewegungen
des Gegners erkennen und verfolgen. Diese Aufklärungsergebnisse liefern das
„Funklagebild“ im Sinne der Fragestellung. Das MoGeFA ist dazu weder
konzipiert noch in der Lage, den Funkverkehr von Mobiltelefonen aufzuklären.
c) Inwiefern trifft es zu, dass „in wichtigen Frequenzbereichen alle
elektromagnetischen Aussendungen entdeckt und geortet werden“,
und um welche handelt es sich dabei?
„Wichtige Frequenzen“ sind die zur Erstellung des in der Antwort zu Frage 24b
beschriebenen Funklagebildes erkannten Funkfrequenzen.
d) Auf welche Weise wurden bei der Beschaffung des Systems
Datenschutzbeauftragte des Bundes oder der Bundeswehr eingebunden, und
was war das Ergebnis eines Datenschutzkonzeptes (sofern dies
überhaupt erstellt wurde)?
Der Beauftragte für den Datenschutz in der Bundeswehr war bisher nicht in das
Projekt eingebunden. Es ist beabsichtigt, mit dem Erreichen der Serienreife ein
entsprechendes Datenschutzkonzept zu erstellen. Für die Erprobungsphase
gelten die in der Bundeswehr gültigen Regelungen und Vorschriften.
e) Auf welchen bzw. wie vielen weiteren schwimmenden, fahrenden oder
fliegenden Plattformen nutzt die Bundeswehr ähnliche
Überwachungstechnik?
Die Bundeswehr betreibt Fernmeldeaufklärung in seegestützter Form auf drei
Flottendienstbooten und mittels mehrerer Plattformen auf Landfahrzeugen, die
den jeweiligen Einsatzzwecken angepasst sind.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/70725. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu den Inhalten der
„Working group on modern technology“ innerhalb der European Police
Chiefs Taskforce mitteilen, die von Europol mit Blick auf die dritte
„European Police Chiefs Convention“ eingerichtet wurde
(Bundestagsdrucksache 17/14833)?
a) Welche Instrumente zur „Früherkennung von Neuen Technologien“
wurden behandelt?
In diesem Kontext wurden keine einzelnen Instrumente, sondern vielmehr wurde
die Bedeutung von „Früherkennung von Neuen Technologien“ für
Strafverfolgungsbehörden behandelt.
b) Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung von einer
„strategisch-technologischen Früherkennung ohne Fokussierung auf
bestimmte Technologien“ spricht?
Damit ist eine technologische Früherkennung gemeint, die unabhängig vom
Betrachtungsgegenstand strategische Handlungsempfehlungen zum Ergebnis
hat.
c) Inwiefern wurde das Ziel erfüllt, „ein gemeinsames methodisches
Vorgehen im Erkennen und Bewerten von Neuen Technologien
hinsichtlich einer potentiellen polizeilichen Relevanz im Allgemeinen zu
beraten“?
Die Arbeitsgruppe wurde über die Beschlusslage (Dokument 9814/13 des EU-
Rates:
http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/13/st09/st09814.en13.pdf ) in
Kenntnis gesetzt und befürwortete in den formulierten Handlungsempfehlungen
die Unterstützung von ENLETS seitens der Europol-Mitgliedstaaten.
d) Welche seiner „methodischen Erfahrungen im Bereich der
strategischen Früherkennung und Folgenabschätzung von Neuen
Technologien“ hatte das BKA eingebracht?
Die eingebrachten methodischen Erfahrungen umfassten das Benennen des
finanziellen und personellen Aufwandes, der mit einer umfassenden
Früherkennung und Folgenabschätzung verbunden ist.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]