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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Möglicher Regime-Change in der Ukraine mit der extremen Rechten

Thematisierung der Proteste in der Ukraine, Radikalisierung der Stimmung, Sanktionsandrohungen, Maßnahmen zur Konfliktlösung, Hilfen der EU, Pläne für eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine, blockfreier Status, parlamentarische Beratung, Kritik an ukrainischen Verfassungsänderungen, Gruppierungen der dortigen extrem rechten Szene, Aufstieg der rechten Oppositionspartei &quot;Swoboda&quot;, antisemitische Tendenzen, Verharmlosung der früheren &quot;Ukrainischen Aufstandsarmee&quot; (UPA), Verbrechen der UPA im Zweiten Weltkrieg<br /> (insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.03.2014

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/63514.02.2014

Möglicher Regime-Change in der Ukraine mit der extremen Rechten

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/635 18. Wahlperiode 14.02.2014Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Möglicher Regime-Change in der Ukraine mit der extremen Rechten Seit dem Jahr 1991 hat die Ukraine regelmäßig mit der NATO kooperiert und auch Soldaten in NATO-Kriege entsandt. Ukrainische Militärs werden auch in EU-Truppen (Battle Groups) und EU-Missionen wie EU NAVFOR ATALANTA (http://ukraine-eu.mfa.gov.ua/en/press-center/news/17313-fregat-vms-ukrajini- getyman-sagajdachnij-v-ramkah-operaciji-jes-atalanta-zavershiv- pershepatrulyuvannya-v-adensykij-zatoci), eingesetzt. Jenseits des Nutzens für deutsch-europäische Kriege weisen US-Spezialisten darauf hin, dass die militärpolitische Anbindung der Ukraine an die EU und die USA sowie die damit einhergehende Loslösung von Russland strategisch hohe Bedeutung hat: „Für Russland ist die Zukunft der Ukraine eng an seine eigene Zukunft gebunden“, hieß es im Stratfor Geopolitical Diary am 10. Dezember 2013. Der Verlust der Ukraine aus seiner Einflusssphäre führe dazu, dass Russland „nicht mehr zu verteidigen“ sei (www.stratfor.com/sample/geopolitical-diary/ ukrainesdemonstrations-heat). Bezogen auf die Integration der Ukraine in die EU geht es „unzweifelhaft“ auch um die Integration „in die Sicherheitskomponente der EU“, also die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), wie es bereits im Jahr 2011 in einem Papier des Center for Army, Conversion and Disarmament Studies für die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung hieß (www.kas.de/wf/doc/kas_34635- 1522-1-30.pdf?130606101639). In diese geostrategische Sicht ist auch das EU- Assoziationsabkommen bzw. die Auseinandersetzung darum eingebettet. Diesem „stinkt“ nach Theo Sommer, langjähriger Herausgeber und Editor at Large der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ und ehemaliger Leiter des Planungsstabes im Bundesministerium der Verteidigung unter dem Bundesminister der Verteidigung, Helmut Schmidt, ein „expansiver Ehrgeiz aus allen Knopflöchern“ (www.zeit.de/politik/ausland/2013-11/ukraine-russland-eu-eisernervorhang). Als die ukrainische Regierung Ende November 2013 das Assoziierungsabkommen mit der EU auf Eis legte und im Gegensatz zu Moldau und Georgien in Vilnius kein Assoziierungsabkommen mit der EU abschloss, war das der Anlass für Proteste. Zu den aktuellen Massendemonstrationen, die von der US- Administration genauso unterstützt werden wie von der Bundesregierung, heißt es beim Informationsdienst Stratfor „Für die Vereinigten Staaten ist die Unterstützung für politische Kräfte in der Ukraine der wirksamste Weg, gegen Russland zurückzuschlagen“. Vor dem Hintergrund, dass Russland den USA zuletzt mehrere Niederlagen beigebracht habe, etwa in Syrien oder bezogen auf Edward Snowden, sei die „US-Unterstützung für die Protestbewegungen in der Ukraine […] ein Weg, Russland in seiner eigenen Region zu binden und von der Offen- Drucksache 18/635 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesive gegen die USA abzuhalten“, meint Stratfor (www.stratfor.com/sample/ geopolitical-diary/ukraines-demonstrations-heat). Im Magazin „DER SPIEGEL“ heißt es, dass zwar „Regime Change“ „als Begriff wohl zu hoch gegriffen“ wäre, „aber ein bisschen geht es doch darum: Merkels CDU und die europäische konservative Parteienfamilie EVP haben Klitschko auserkoren, das ukrainische Nein von innen aufzuweichen. Er soll die Opposition einen und anführen, auf der Straße, im Parlament und schließlich bei der Präsidentenwahl 2015. ‚Klitschko ist unser Mann‘, heißt es in hohen EVP- Kreisen“ (www.spiegel.de/spiegel/print/d-123744864.html). Bis zum heutigen Tag wird allerdings sowohl seitens der EU als auch der Bundesregierung sowie der westlichen Medien gezielt die Tatsache verschleiert, dass diese zu einende Protestbewegung nicht nur zahlenmäßig, sondern auch qualitativ in einem erheblichen Maße von der extrem rechten Swoboda-Partei, der Ukrainischen Nationalversammlung-Ukrainische Nationale Selbstverteidigung (UNA-UNSO) sowie von Anhängern des Zusammenschlusses „Rechter Sektor“ getragen werden. Insbesondere „Swoboda“ und deren Vertreterinnen und Vertreter wurden und werden verharmlost, obwohl sie sich immer wieder in antisemitischen Verunglimpfungen und anderen Hasstiraden ergingen (www.gatestoneinstitute.org/ 3570/ukraine-anti-semitism-mila-kunis). „Swoboda“ hat nicht nur Beobachterstatus bei der Europäischen Nationalistischen Bewegung, der die extrem rechten Parteien bzw. Bewegungen Jobbik, Fiamme Tricolore und der British National Party angehören; sie unterhält auch freundschaftliche Kontakte zur deutschen NPD. Trotzdem gibt es umfassende Kontakte zwischen diplomatischen Vertretern Deutschlands bzw. weiterer EU- sowie NATO-Staaten und diesen Kräften (siehe Bundestagsdrucksache 17/14603). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Ausrüstungen, die auch militärisch relevant sein könnten und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – (EG) Nr. 428/2009 – genannt werden, sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung – (EG) Nr. 1236/2005 – aufgeführt werden, sind seit dem Jahr 2005 in die Ukraine exportiert worden (bitte entsprechend nach Jahren den Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegenstände auflisten)? a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gelieferte Polizeiausrüstung (Helme und andere Schutzkleidung, Schilder, Handschellen, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen), so genannte weniger letale Waffen, insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische Reizstoffe (Tränengas etc.) und IT-Technologie, die sich für die Überwachung des Internets und der Telekommunikation und deren Zensur eignen? 2. In welcher Höhe hat die Ukraine seit dem Jahr 2005 Mittel über das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI), das Instrument zur Implementierung der ENP, wofür erhalten (bitte entsprechend nach Jahren auflisten)? 3. Inwieweit hat die Ukraine Mittel aus der im Jahr 2008 geschaffenen Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) erhalten, und, sofern die Ukraine Mittel erhalten hat bzw. erhält, für welche Projekte sind Mittel in die Ukraine geflossen (bitte nach Jahren ab dem Jahr 2008 auflisten)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/635 4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Vitali Klitschko einst „von der Konrad-Adenauer-Stiftung damit beauftragt“ worden sei, „in der Ukraine eine christlich-konservative Partei […] zu etablieren“ (www.neues-deutschland.de/artikel/917714.schritt-fuer-schritt-richtung- osten.html)? 5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Vitali Klitschko Vertraute der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ausdrücklich um die Hilfe der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung beim Aufbau der Ukrainischen demokratischen Allianz für Reformen (UDAR) gebeten hat (www. spiegel.de/spiegel/print/d-123744864.html)? 6. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Position der drei Oppositionsparteien „Batkiwschtschyna“ (Vaterland) von Julia Timoschenko bzw. Arseni Jazenjuk, die UDAR von Vitali Klitschko und die extrem rechte Partei „Swoboda“ von Oleg Tjagnibok hinsichtlich einer NATO-Mitgliedschaft und der Rolle der Ukraine bezüglich des US- Raketenabwehrprogramms? 7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass nachdem nach dem Amtsantritt von Präsident Viktor Janukowitsch die Ukraine ihren blockfreien Status gesetzlich verankert und auf weitere Pläne zum NATO- Beitritt verzichtet hatte, die oppositionelle Fraktion „Batkiwschtschyna“ im Juni 2013 ein Gesetz in das Parlament eingebracht hat, dessen Ziel darin besteht, auf die so genannte blockfreie Politik im Bereich der nationalen Sicherheit zu verzichten und den Kurs der Ukraine auf eine Vollmitgliedschaft in der NATO zu betreiben (http://de.ria.ru/politics/20130627/ 266385783.html), und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des parlamentarischen Verfahrens des Gesetzesvorhabens? 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die im Jahr 2012 gebildete ukrainische Regierung, wie ihre Vorgängerregierung, die „Annäherung von Leitungssystemen, Bemannung, Ausbildungsniveau und Ausrüstung mit Waffen und Rüstungstechnik an die Standards der NATO- Mitglieder“ forcieren und die „gesetzlichen Grundlagen“ für die „Fortsetzung der Teilnahme der Ukraine an der militärischen und militär- technischen Zusammenarbeit mit anderen Staaten“ schaffen will (www.german- foreign-policy.com/de/fulltext/57321) oder ob die ukrainische Regierung ihre Zusammenarbeit mit der NATO weniger engagiert fortsetzt (Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument. Ukraine. Länderstrategiepapier 2007-2013, S. 7)? 9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, mit welchen Land-, Luft-, See- und Spezialkräften (Soldaten und Material) die Ukraine an dem seit sieben Jahren größten multinationalen Manöver der NATO „Steadfast Jazz 2013“ vom 28. Oktober 2013 bis zum 9. November 2013 beteiligt war, das laut General Hans-Lothar Domröse „die Generalprobe für die Zertifizierung jener militärischen Kräfte, die 2014 die Schnelle Eingreiftruppe unseres Bündnisses bilden soll[en]“ (www.bundeswehr-journal.de/2013/ gewachsene-verteidigungsgemeinschaft-uebt-fuer-die-zukunft- steadfastjazz-2013/#more-2377)? 10. Ist der Bundesregierung die Kritik polnischer Verteidigungsexperten bekannt, die „Steadfast Jazz 2013“ mit 6 000 Soldaten als zu klein bezeichneten, um der Polen und der NATO ausgesetzten zunehmenden Gefahr aus dem Osten zu begegnen (http://polen-heute.de/nato-steadfast-jazz-2013/), und wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, von wem konkret diese vermeintlich zunehmende Gefahr ausgehen soll? Drucksache 18/635 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Waren oder sind ukrainische Militärangehörige – beispielsweise im Rahmen des Lehrgangs internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI) – an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr seit dem Jahr 2000 beteiligt? Wenn ja, welche und wie viele Angehörige der ukrainischen Streitkräfte waren an welchen Ausbildungsprogrammen beteiligt (bitte nach Jahren auflisten)? 12. Inwieweit sieht die Bundesregierung Interessenunterschiede der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der USA im Hinblick auf die verschiedenen Teile des ukrainischen Oppositionsbündnisses, die nach Auffassung der Fragesteller nicht zuletzt in der unterschiedlich bewerteten Eignung von Arseni Jazenjuk und Vitali Klitschko als Präsidentschaftskandidaten angesichts der Äußerungen der US-Diplomatin Victoria Nuland (www.spiegel.de/politik/ausland/diplomatischer-fauxpas-von-obama- beraterin-nuland-fuck-the-eu-a-952005.html) deutlich wurde? 13. Inwiefern teilt die Bundesregierung die inhaltliche sowie rechtsstaatlichprozedurale Kritik der Venedig-Kommission und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (http://assembly.coe.int/Main.asp?link=/ Documents/AdoptedText/ta04/ERES1364.htm) und des Europäischen Parlaments (http://euobserver.com/7/30970) an den ukrainischen Verfassungsänderungen aus dem Jahr 2004 und die Kritik der Venedig-Kommission vom November 2010 (CDL(2010)116) an der Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Änderungen für ungültig zu erklären? 14. Inwiefern unterstützt sie vor diesem Hintergrund die Forderung von Elmar Brok, das Inkrafttreten der Verfassung von 2004 müsse eine Bedingung für Hilfsgelder aus der EU sein (www.zeit.de/politik/ausland/2014-02/ kiewverhandlungen-reformen-brok)? 15. Inwieweit erkennt die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den Forderungen an Russland, sich nicht in der Ukraine einzumischen und keinen Druck auszuüben (http://de.reuters.com/article/domesticNews/ idDEBEE9AH03I20131118), und den eigenen Bestrebungen, Druck über Sanktionsdrohungen und Sanktionen zu entfalten (www.sueddeutsche.de/ news/politik/parlament-nach-sanktionsdrohung-kiew-mahnt-steinmeier- dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140203-99-07919), und über versprochene EU-Hilfsgelder Einfluss auf die Entwicklung in der Ukraine zu nehmen (www.faz.net/aktuell/politik/bundesregierung-finanzhilfen-nur- bei-machtwechsel-12784058.html)? 16. Welche gesicherten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die möglicherweise gefälschten Bilder, die ukrainische Beamte zeigen sollen, die einen nackten Mann im Schnee misshandeln (http://vremia.ua/rubrics/ zakulisa/5299.php)? 17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss von Oligarchen in der ukrainischen Politik unter dem Präsidenten Viktor Janukowitsch, unter dem Präsidenten Viktor Juschtschenko und der Ministerpräsidentin Julia Timoschenko? 18. Inwiefern sieht die Bundesregierung die wiederholt vom Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) kritisierte Oligarchisierung der Politik in der Ukraine als ein grundlegendes Problem unabhängig von der Entscheidung des aktuellen Machtkampfes in der Ukraine (vgl. http://assembly.coe.int/ASP/XRef/X2H-DW-XSL.asp? fileid =19213&lang=EN)? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/63519. Inwieweit sieht die Bundesregierung in einem Referendum in der Ukraine über die Perspektive der wirtschaftlichen Integration der Ukraine (www. kpu.ua/spiridon-kilinkarov-put-integracii-ukrainy-dolzhen- opredelyatsyana-vsenarodnom-referendume/) eine Forderung, die zur Lösung des Konflikts und zur Mehrheitsfindung in dieser zentralen Frage der derzeitigen Auseinandersetzungen beitragen kann? 20. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Einschätzung, dass zunehmend „Männer, mittlerweile sind es mehrere hundert, viele davon Mitglieder von Nazi-Gruppen oder Hooligan-Trupps […] mehr und mehr die Stimmung im Zentrum des Aufstands“ prägen und „die Masse der Demonstranten im Zentrum Kiews“ längst „vom nationalistischen ‚Rechten Sektor‘ und seinen Trupps“ unterwandert ist (www.spiegel.de/politik/ ausland/protest-in-der-ukraine-klitschkos-gefaehrlichste-runde-a-945369. html)? 21. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Einschätzung von Oleksandr Feldman, Mitglied des ukrainischen Parlaments und Präsident des ukrainisch-jüdischen Komitees, dass sich Anfang Dezember 2013 die Stimmung zu ändern begann, als die drei Oppositionsparteien „Batkiwschtschyna“ (Vaterland) von Julia Timoschenko bzw. Arseni Jazenjuk, die Ukrainische demokratische Allianz für Reformen (UDAR) von Vitali Klitschko und die extrem rechte „Swoboda“ von Oleg Tjagnibok gemeinsam als Bündnis auftraten (www.huffingtonpost. com/oleksandr-feldman/ ukraine-protests-nationalism-anti-semitism_b_ 4588507.html)? 22. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zum Aufstieg von „Swoboda“ nicht zuletzt beigetragen hat, dass eine Kooperation der als demokratisch bezeichneten Parteien „Batkiwschtschyna“ und UDAR mit „Swoboda“ weder im Wahlkampf noch im Parlament oder in der Regierung ausgeschlossen wurde und inzwischen diese drei Parteien eine gemeinsam agierende Oppositionskoalition nicht nur in der Werchowna Rada, sondern auch bei den Protesten gegen die Entscheidung des ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch bezüglich des EU-Assoziationsabkommens und seiner Person bilden? 23. Inwieweit ist es der Bundesregierung bekannt, dass „Swoboda“ 2004 aus der „Sozial-Nationalistischen Partei“ hervorging, deren Mitglieder gern in schwarzen Uniformen auftraten und als offizielles Symbol eine modifizierte Wolfsangel hatten, wie sie auch von der SS-Division „Das Reich“ verwendet wurde (www.neues-deutschland.de/artikel/918832.ukraine-eu-botschafter- sieht-neonazis-als-partner.html), und inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass nach Informationen der Fragesteller bei den heutigen Protesten in der Ukraine immer wieder Demonstranten mit der modifizierten schwarzen Wolfsangel auf gelber Armbinde sowie den rot- schwarzen Fahnen der „Ukrainischen Aufstandsarmee“ (UPA), die im Zweiten Weltkrieg unter anderem „gegen Juden und andere Nicht-Reine“ gekämpft hat, „welche uns unseren ukrainischen Staat nehmen wollten“, zu sehen sind? 24. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der verstärkte Zulauf für den von der extrem rechten Partei „Swoboda“ organisierten Gedenkmarsch zum 105. Geburtstag für den Antisemiten und Nazi-Kollaborateur Stepan Bandera, an dem am 1. Januar 2014 zwischen 10 000 (www.newsru.com/ world/02jan2014/bandera.html) bis 20 000 Menschen (http:// korrespondent.net/ukraine/events/3282044-svoboda-pryznala-chto- eeluidy-podzhyhaly-premer-palas) teilgenommen hatten, nicht zuletzt Ergebnis der im Zuge der Proteste zugenommenen Akzeptanz von „Swoboda“, trotz ihrer geschichtsrevisionistischen Haltung an die UPA, die SS-Division „Galizien“ und Stepan Bandera? Drucksache 18/635 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Hält die Bundesregierung den Parteivorsitzenden von „Swoboda“, Oleg Tjagnibok, der wie andere prominente Vertreter der Partei durch Rassismus und Antisemitismus bekannt ist, die UPA lobt und von einer „Moskauer jüdische[n] Mafia“ spricht, die die Ukraine regiert (www.youtube.com/ watch ?v=V3SUDtLP6rk), für einen gleichwertigen Partner für Gespräche mit der Bundesregierung, und wenn ja, teilt die Bundesregierung also die Einschätzung des EU-Botschafters in der Ukraine, Jan Tombinski, dass die extrem rechte Partei „Swoboda“ dann auch ein gleichwertiger Partner für Gespräche mit der EU ist (Interview mit dem EU-Botschafter in der Ukraine, FOCUS vom 21. Dezember 2013)? 26. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der Parteivorsitzende von „Swoboda“, Oleg Tjagnibok, im Jahr 2010 in Kanada aus den Händen eines SS-Veteranen der SS-Division „Galizien“ das „Goldene Kreuz“ – die höchste militärische Auszeichnung der UPA – für seine „Verdienste um die Ukraine“ erhielt (http://korrespondent.net/ukraine/politics/ 1081226)? 27. Inwieweit ist es der Bundesregierung bekannt, dass Oleg Tjagnibok ein geschichtsrevisionistisches Buch über die SS-Division „Galizien“ veröffentlicht hat (http://tsn.ua/ukrayina/tyagnibok-vvazhaye-diviziyu-ss-galichina- naivishchoyu-duhovnoyu-tsinnistyu.html)? 28. Inwieweit ist es der Bundesregierung bekannt, dass Oleksandr Feldman, Mitglied des ukrainischen Parlaments und Präsident des Ukrainisch- Jüdischen Komitees, bereits am 4. Februar 2013 vor der „rechtsextremistischen Svbododa-Partei, die bekannt dafür ist, ihre Reden und öffentlichen Mitteilungen regelmässig mit Antisemitismus zu injizieren“ warnte und an „alle friedvollen und besorgten Führer weltweit“ appellierte, „sich dem Kampf gegen Svoboda und allem wofür steht, anzuschliessen“ (www. gatestoneinstitute.org/3570/ukraine-anti-semitism-mila-kunis)? 29. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Kritik von Oleksandr Feldman an Vitali Klitschko und Arseni Jazenjuk, die an „Swoboda“ und ihren Führer als „essenziellen Partner in der Koalition zum Sturz Janukowitschs“ festhalten, obwohl sie sich wiederholt „den Bitten von mir und vielen weiteren Demokratieunterstützern verweigert [haben], die einen Bruch des Oppositionsbündnisses mit Swoboda forderten“, und die ukrainische Protestbewegung damit eine „traurige Entwicklung“ vom Demokratiestreben zu „Ultranationalismus und Antisemitismus“ eingeschlagen habe (www. huffingtonpost.com/oleksandr-feldman/ukraine-protests-nationalism-anti- semitism_b_4588507.html)? 30. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass im Zuge der Proteste in der Ukraine, die Zahl antisemitischer Übergriffe und antisemitischer Propaganda zugenommen hat (http://eajc.org/page34/news42755. html), so dass sich Sam Kliger vom American Jewish Committee (AJC) besorgt äußerte (www.jns.org/news-briefs/2014/1/20/two-violent-anti- semiticattacks-frighten-ukraines-jewish-community)? 31. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Einschätzung, dass z. B. die Auszeichnung des ukrainischen Blogs von Olena Bilozerska (http://bilozerska.livejournal.com) als „Best Blog Ukrainisch“ durch die Deutsche Welle, die erst nach öffentlichen Protesten zurückgenommen wurde (http://thebobs.com/deutsch/2013/debatte-uber-user-preis-bei-the- bobs/), einem Blog, dessen Hintergrundgrafik vor allem Fahnen der UNA- UNSO zeigt und auf dem Olena Bilozerska begeistert vom Gedenkmarsch zum 105. Geburtstag für den Antisemiten und Nazi-Kollaborateur Stepan Bandera berichtet (http://bilozerska.livejournal.com/793583.html), symbolhaft für den unkritischen und undifferenzierten Umgang mit der vermeint- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/635lich demokratischen Opposition in der Ukraine steht, wie er nach Auffassung der Fragesteller bereits länger, mindestens im Zuge der sog. Orangenen Revolution zum Ausdruck kommt? 32. Inwieweit hatte die Bundesregierung gegenüber dem einstigen ukrainischen Präsidenten Viktor Juschtschenko im Jahr 2010, als dieser dem Nazi- Kollaborateur Stepan Bandera den Titel „Held der Ukraine“ verlieh, den der derzeitige Präsident Viktor Janukowitsch wieder aberkannte (www. tagesschau.de/ausland/ukraine-nationalisten100.html), die Verantwortung Viktor Juschtschenkos für die Achtung der Menschenwürde, die Einhaltung der Menschenrechte und das Eintreten gegen Antisemitismus thematisiert? 33. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch am 17. Januar 2014 unter anderem das Gesetz Nr. 734-VІІ „Über Änderungen des Art. 297 im Strafgesetzbuch der Ukraine bezüglich der Verantwortlichkeit für Schändung und Zerstörung von Denkmälern für Kämpfer gegen Nazismus während des Zweiten Weltkrieges – sowjetische Befreier, Partisanen, Opfer des Nazismus sowie internationale Kämpfer und Friedenssoldaten“ sowie das Gesetz Nr. 735-VІІ „Über Änderungen im Strafgesetzbuch der Ukraine bezüglich der Verantwortlichkeit für Leugnung oder Rechtfertigung faschistischer Verbrechen “ unterzeichnet hat, die zuvor am 16. Januar 2014 vom ukrainischen Parlament verabschiedet wurden (www.unian.ua/politics/879104- yanukovichpidpisav-chotiri-zakoni-priynyati-parlamentom-28-sichnya.html)? 34. Inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainische Gesellschaft bezogen auf die Interpretation der kollaborierenden Rolle der OUN- UPA mit der faschistischen Wehrmacht, ihrer Rolle bei den ethnischen Säuberungen gegen die polnische Bevölkerung von März 1943 bis Ende 1944, bei denen rund 100 000 Polinnen und Polen in Wolhynien und Ostgalizien von der OUN-UPA ermordet wurden (www.presseurop.eu/de/content/ news-brief/3922371-wolhynien-versoehnung) und deren aktiven Rolle bei Pogromen gegen die jüdische Bevölkerung, die „notwendigen historischen Lehren des zwanzigsten Jahrhunderts“ noch nicht gezogen und steht „weiterhin unter dem Einfluss von veralteten Stereotypen“ (http://globalist.org.ua/ novosti/society-news/klichko-2014-jj-dolzhen-stat-godom-istoricheskogo- primireniya-no111623.html)? 35. Inwieweit hält es die Bundesregierung nach eigener Kenntnis und Auffassung für geschichtsrevisionistisch, wenn unter Vernachlässigung der Ursache-Wirkung-Kausalität, Handlungen von Angehörigen der Wehrmacht, der UPA und der Roten Armee gleichgesetzt werden, obwohl die beiden ersteren an einem verbrecherischen Angriffs- und Vernichtungsfeldzug und die anderen an einem Verteidigungskrieg beteiligt waren? 36. Inwieweit negiert nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussage, die UPA-Kommandeure seien Verbrecher und Verräter gewesen, vor den einfachen UPA-Soldaten müsse man aber Respekt haben, da diese nur Befehle ausgeführt hätten (http://vlasti.net/news/184085), die zweifellos vorhandenen Handlungsspielräume für UPA-Angehörige, sich den Verbrechen im Rahmen des von ihnen mitgeführten Vernichtungsfeldzuges zu entziehen? 37. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass im Juli 2013 148 Abgeordnete der Ukraine den Sejm der Republik Polen ersuchten, die Entscheidung des polnischen Senats zu unterstützen, die Massaker der UPA in Wolhynien als Genozid gegen das polnische Volk anzuerkennen und die verbrecherischen Handlungen der ukrainischen Nationalisten zu verurteilen, nicht zuletzt deshalb, weil die Ukrainer wegen der neonazistischen Drucksache 18/635 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeStimmungen der Möglichkeit entzogen seien, die Wahrheit über die Wolhynien-Tragödie zu erfahren (www.ukrinform.ua/deu/news/148_ukrainische_ abgeordnete_ersuchen_den_sejm_polens_wolhynien_tragdie_als_genozid_ der_polen_anzuerkennen_dokument)? 38. Welche Parteien, Organisation und Gruppen in der Ukraine sind nach Kenntnis der Bundesregierung der extrem rechten Szene zuzurechnen? 39. Inwieweit ist es der Bundesregierung bekannt, dass EU-Amtsträger russischen Journalisten, unter anderem einem Reporter der staatlichen Nachrichtenagentur RIA Novosti, den Zugang zu einer Pressekonferenz der EU- Außenbeauftragten Catherine Ashton verwehrt haben, die am 29. Januar 2014 zu einem Besuch in der ukrainischen Hauptstadt Kiew weilte, obwohl der Akkreditierungsantrag rechtzeitig gestellt worden war (http://de.ria.ru/ society/20140129/267735509.html)? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es den Eindruck einer Einschränkung der Pressefreiheit erweckt, obwohl die Pressefreiheit von der EU als zentrales Rechtsgut betrachtet wird, wenn der Sprecher der EU- Delegation, David Stulik, Journalisten mitteilte, die Pressekonferenz finde in „begrenztem Format“ statt und „Eintritt nur gegen Vorlage der Einladung“ möglich sei, und dann auf die Frage, nach welchem Prinzip der Auswahl der Medien, antwortet „Nach unserem Ermessen“ (http://de.ria.ru/society/ 20140129/267735509.html)? Berlin, den 14. Februar 2014 Dr. Gregor Gysi und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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