[Deutscher Bundestag Drucksache 18/863
18. Wahlperiode 18.03.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen,
Dr. Sahra Wagenknecht, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/635 –
Möglicher Regime-Change in der Ukraine mit der extremen Rechten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Jahr 1991 hat die Ukraine regelmäßig mit der NATO kooperiert und
auch Soldaten in NATO-Kriege entsandt. Ukrainische Militärs werden auch in
EU-Truppen (Battle Groups) und EU-Missionen wie EU NAVFOR ATALANTA
(
http://ukraine-eu.mfa.gov.ua/en/press-center/news/17313-fregat-vms-ukrajini-
getyman-sagajdachnij-v-ramkah-operaciji-jes-atalanta-zavershiv-
pershepatrulyuvannya-v-adensykij-zatoci), eingesetzt. Jenseits des Nutzens für
deutsch-europäische Kriege weisen US-Spezialisten darauf hin, dass die
militärpolitische Anbindung der Ukraine an die EU und die USA sowie die damit
einhergehende Loslösung von Russland strategisch hohe Bedeutung hat: „Für
Russland ist die Zukunft der Ukraine eng an seine eigene Zukunft gebunden“,
hieß es im Stratfor Geopolitical Diary am 10. Dezember 2013. Der Verlust der
Ukraine aus seiner Einflusssphäre führe dazu, dass Russland „nicht mehr zu
verteidigen“ sei (
www.stratfor.com/sample/geopolitical-diary/
ukrainesdemonstrations-heat).
Bezogen auf die Integration der Ukraine in die EU geht es „unzweifelhaft“
auch um die Integration „in die Sicherheitskomponente der EU“, also die
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), wie es bereits im
Jahr 2011 in einem Papier des Center for Army, Conversion and Disarmament
Studies für die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung hieß (
www.kas.de/wf/
doc/kas_34635-1522-1-30.pdf?130606101639). In diese geostrategische Sicht
ist auch das EU-Assoziationsabkommen bzw. die Auseinandersetzung darum
eingebettet. Diesem „stinkt“ nach Theo Sommer, langjähriger Herausgeber und
Editor at Large der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ und ehemaliger Leiter des
Planungsstabes im Bundesministerium der Verteidigung unter dem
Bundesminister der Verteidigung, Helmut Schmidt, ein „expansiver Ehrgeiz aus allen
Knopflöchern“ (
www.zeit.de/politik/ausland/2013-11/ukraine-russland-
eueisernervorhang).
Als die ukrainische Regierung Ende November 2013 das
Assoziierungsabkommen mit der EU auf Eis legte und im Gegensatz zu Moldau und Georgien in
Vilnius kein Assoziierungsabkommen mit der EU abschloss, war das der An-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. März 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/863 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodelass für Proteste. Zu den aktuellen Massendemonstrationen, die von der US-
Administration genauso unterstützt werden wie von der Bundesregierung,
heißt es beim Informationsdienst Stratfor „Für die Vereinigten Staaten ist die
Unterstützung für politische Kräfte in der Ukraine der wirksamste Weg, gegen
Russland zurückzuschlagen“. Vor dem Hintergrund, dass Russland den USA
zuletzt mehrere Niederlagen beigebracht habe, etwa in Syrien oder bezogen auf
Edward Snowden, sei die „US-Unterstützung für die Protestbewegungen in der
Ukraine […] ein Weg, Russland in seiner eigenen Region zu binden und von
der Offensive gegen die USA abzuhalten“, meint Stratfor (
www.stratfor.com/
sample/geopolitical-diary/ukraines-demonstrations-heat).
Im Magazin „DER SPIEGEL“ heißt es, dass zwar „Regime Change“ „als
Begriff wohl zu hoch gegriffen“ wäre, „aber ein bisschen geht es doch darum:
Merkels CDU und die europäische konservative Parteienfamilie EVP haben
Klitschko auserkoren, das ukrainische Nein von innen aufzuweichen. Er soll
die Opposition einen und anführen, auf der Straße, im Parlament und
schließlich bei der Präsidentenwahl 2015. ‚Klitschko ist unser Mann‘, heißt es in
hohen EVP-Kreisen“ (
www.spiegel.de/spiegel/print/d-123744864.html). Bis
zum heutigen Tag wird allerdings sowohl seitens der EU als auch der
Bundesregierung sowie der westlichen Medien gezielt die Tatsache verschleiert, dass
diese zu einende Protestbewegung nicht nur zahlenmäßig, sondern auch
qualitativ in einem erheblichen Maße von der extrem rechten Swoboda-Partei, der
Ukrainischen Nationalversammlung-Ukrainische Nationale Selbstverteidigung
(UNA-UNSO) sowie von Anhängern des Zusammenschlusses „Rechter
Sektor“ getragen werden. Insbesondere „Swoboda“ und deren Vertreterinnen und
Vertreter wurden und werden verharmlost, obwohl sie sich immer wieder in
antisemitischen Verunglimpfungen und anderen Hasstiraden ergingen (www.
gatestoneinstitute.org/3570/ukraine-anti-semitism-mila-kunis). „Swoboda“ hat
nicht nur Beobachterstatus bei der Europäischen Nationalistischen Bewegung,
der die extrem rechten Parteien bzw. Bewegungen Jobbik, Fiamme Tricolore
und der British National Party angehören; sie unterhält auch freundschaftliche
Kontakte zur deutschen NPD. Trotzdem gibt es umfassende Kontakte zwischen
diplomatischen Vertretern Deutschlands bzw. weiterer EU- sowie NATO-
Staaten und diesen Kräften (siehe Bundestagsdrucksache 17/14603).
1. Welche Ausrüstungen, die auch militärisch relevant sein könnten und somit
in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur
Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – (EG) Nr. 428/
2009 – genannt werden, sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet
werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und
somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung – (EG) Nr. 1236/2005 –
aufgeführt werden, sind seit dem Jahr 2005 in die Ukraine exportiert worden
(bitte entsprechend nach Jahren den Umfang und Warenwert der
Ausrüstungsgegenstände auflisten)?
Die Bundesregierung verfügt über Informationen über die für den Export von
ausfuhrgenehmigungspflichtigen Gütern erteilten Ausfuhrgenehmigungen. Sie
verfügt jedoch grundsätzlich nicht über alle auf der Grundlage dieser
Genehmigungen tatsächlich exportierten Güter.
Die von der Bundesregierung genehmigten Ausfuhren von Gütern des Teils I
Abschnitt A der Ausfuhrliste in die Ukraine für die Jahre 2005 bis 2012 sind
nachfolgender Tabelle sowie den von ihr veröffentlichten
Rüstungsexportberichten zu entnehmen. Anlage 7 des jeweiligen Rüstungsexportberichts gibt
unter Angabe der Warenbezeichnung, Ausfuhrlistenposition und des Anteils
Aufschluss über die hauptsächlich ausgeführten Rüstungsgüter (siehe für das
Jahr 2012 zum Beispiel
www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/660348/
publicationFile/186724/ Ruestungsexportbericht2012.pdf). Die Zahlen für den
Rüstungsexportbericht für das Jahr 2013 werden derzeit aufbereitet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/863Seit dem 1. Januar 2005 wurden zur Ausfuhr von Dual-Use-Gütern des
Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 folgende
Einzelausfuhrgenehmigungen erteilt:
Eine differenziertere Aufschlüsselung würde deutlich mehr Zeit erfordern als für
die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung steht.
Die von der Bundesregierung genehmigten Ausfuhren von Gütern des Anhangs III
der Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 sind in den jährlichen
Tätigkeitsberichten der Bundesregierung veröffentlicht. Für die Ukraine wurden in
dem genannten Zeitraum folgende Ausfuhrgenehmigungen nach der Anti-
Folter-Verordnung erteilt:
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass diese Verordnung erst seit dem
30. Juli 2006 in Kraft ist.
Jahr Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
2005 123 1 959 560
2006 180 3 682 437
2007 198 3 663 771
2008 239 14 938 377
2009 138 15 678 563
2010 114 3 573 980
2011 126 3 693 893
2012 165 4 972 995
Jahr Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
2005 75 3 363 078
2006 79 12 821 006
2007 81 7 392 079
2008 92 15 104 730
2009 73 10 528 478
2010 67 13 692 853
2011 86 9 274 933
2012 58 15 620 563
2013 45 14 539 164
Jahr Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
2008 1 37
2013 2 17 320
Drucksache 18/863 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gelieferte
Polizeiausrüstung (Helme und andere Schutzkleidung, Schilder, Handschellen,
Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen), so genannte weniger letale Waffen,
insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische
Reizstoffe (Tränengas etc.) und IT-Technologie, die sich für die
Überwachung des Internets und der Telekommunikation und deren Zensur
eignen?
Im Rahmen der polizeilichen Aufbauhilfe hat der Inspekteur der
Bereitschaftspolizeien der Länder zwischen den Jahren 2007 und 2011 zur Unterstützung für
die Vorbereitung der UEFA-Fußball-Europameisterschaft im Jahr 2012 194
Einsatzhelme und 430 Sätze leichte Körperschutzausstattung für die Polizei an das
Innenministerium der Ukraine übergeben.
Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung über keine Erkenntnisse, ob in der
Frage genannte Güter in die Ukraine geliefert wurden. Die Bundesregierung
verfügt lediglich über Informationen zu erteilten Ausfuhrgenehmigungen.
Eine Genehmigungspflicht besteht lediglich für Ausrüstung, die auch
militärisch relevant sein könnte und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste
(Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung) oder in Anhang I der Dual-Use-
Verordnung (EG) Nr. 428/2009 genannt ist. Dies gilt zudem für Ausrüstung, die auch
zur Folter verwendet werden könnte, und somit in Anhang III der Anti-Folter-
Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 aufgeführt wird.
Die Ausfuhrgenehmigungen für Güter, die von Teil I Abschnitt A der
Ausfuhrliste (Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung), Anhang I der Dual-Use-
Verordnung (EG) Nr. 428/2009 oder Anhang III der Anti-Folter-Verordnung (EG)
Nr. 1236/2005 erfasst werden, sind in der Antwort zu Frage 1 ausgewiesen.
2. In welcher Höhe hat die Ukraine seit dem Jahr 2005 Mittel über das
Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI), das
Instrument zur Implementierung der ENP, wofür erhalten (bitte entsprechend
nach Jahren auflisten)?
Der Ukraine sind aus dem Europäischen Nachbarschafts- und
Partnerschaftsinstrument bilateral Mittel in Höhe von etwa 922 Mio. Euro für Maßnahmen unter
ENPI zugesagt worden (vgl. dazu auch nachfolgende Tabelle der EU-
Kommission). Ergänzend nahm die Ukraine an verschiedenen überregionalen
Programmen der Europäischen Union, einschließlich der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit, teil.
Auszug aus den ENPI-Verpflichtungen der Europäischen Kommission (in Mio.
Euro):
Ergänzende Informationen können den öffentlich zugänglichen Datenbanken
der Europäischen Kommission (
http://ec.europa.eu/budget/fts/index_de.htm)
entnommen werden.
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Summe
142 138,6 116 126 65 149 186 923
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8633. Inwieweit hat die Ukraine Mittel aus der im Jahr 2008 geschaffenen
Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) erhalten, und, sofern die Ukraine Mittel
erhalten hat bzw. erhält, für welche Projekte sind Mittel in die Ukraine
geflossen (bitte nach Jahren ab dem Jahr 2008 auflisten)?
Für Projekte in der Ukraine wurden durch die
Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) bisher Mittel in Höhe von etwa 23 Mio. Euro bereitgestellt. Eine
genaue, projektbezogene Auflistung (einschließlich der NIF-Jahresberichte) kann
den öffentlich zugänglichen Informationen der Europäischen Kommission
entnommen werden (
http://ec.europa.eu/europeaid/where/neighbourhood/regional-
cooperation/irc/investment_de.htm).
4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Vitali Klitschko
einst „von der Konrad-Adenauer-Stiftung damit beauftragt“ worden sei,
„in der Ukraine eine christlich-konservative Partei […] zu etablieren“
(
www.neues-deutschland.de/artikel/917714.schritt-fuer-schritt-richtung-
osten.html)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einem entsprechenden Auftrag.
5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Vitali Klitschko
Vertraute der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ausdrücklich um die
Hilfe der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung beim Aufbau der
Ukrainischen demokratischen Allianz für Reformen (UDAR) gebeten hat (www.
spiegel.de/spiegel/print/d-123744864.html)?
Über Art und Inhalt ihrer Arbeit entscheiden die politischen Stiftungen im
Rahmen ihrer Satzung eigenständig. Wenn Vertreter der Bundesregierung zur Arbeit
politischer Stiftungen befragt werden, verweisen sie an diese weiter.
6. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Position der
drei Oppositionsparteien „Batkiwschtschyna“ (Vaterland) von Julia
Timoschenko bzw. Arseni Jazenjuk, die UDAR von Vitali Klitschko und
die extrem rechte Partei „Swoboda“ von Oleg Tjagnibok hinsichtlich einer
NATO-Mitgliedschaft und der Rolle der Ukraine bezüglich des US-
Raketenabwehrprogramms?
Die Partei „Batkiwschtschyna“ strebt laut Parteiprogramm eine gute
Zusammenarbeit mit der NATO an.
Die „Ukrainische Demokratische Allianz für Reformen“ (UDAR) will sich
gemäß Parteiprogramm dafür einsetzen, die Rolle der Ukraine in internationalen
Organisationen, unter anderem der NATO, zu stärken.
Die Partei „Swoboda“ strebt laut Parteiprogramm an, dass die Mitgliedstaaten
der NATO der Ukraine günstige Bedingungen und Fristen für einen möglichen
Beitritt zur Allianz einräumen.
Über Positionen dieser drei Parteien zum Raketenabwehrprogramm der
Vereinigten Staaten von Amerika hat die Bundesregierung keine Informationen.
7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass nachdem nach
dem Amtsantritt von Präsident Viktor Janukowitsch die Ukraine ihren
blockfreien Status gesetzlich verankert und auf weitere Pläne zum NATO-
Beitritt verzichtet hatte, die oppositionelle Fraktion „Batkiwschtschyna“ im
Juni 2013 ein Gesetz in das Parlament eingebracht hat, dessen Ziel darin
besteht, auf die so genannte blockfreie Politik im Bereich der nationalen
Drucksache 18/863 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSicherheit zu verzichten und den Kurs der Ukraine auf eine
Vollmitgliedschaft in der NATO zu betreiben (
http://de.ria.ru/politics/20130627/
266385783.html), und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der
Stand des parlamentarischen Verfahrens des Gesetzesvorhabens?
Der Bundesregierung ist der Gesetzentwurf der Fraktion der Partei
„Batkiwschtschyna“ 2426а vom 26. Juni 2013 bekannt. Er wurde im Parlament
abgelehnt und nicht weiter in den Ausschüssen behandelt.
8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die im Jahr 2012
gebildete ukrainische Regierung, wie ihre Vorgängerregierung, die
„Annäherung von Leitungssystemen, Bemannung, Ausbildungsniveau und
Ausrüstung mit Waffen und Rüstungstechnik an die Standards der NATO-
Mitglieder“ forcieren und die „gesetzlichen Grundlagen“ für die „Fortsetzung
der Teilnahme der Ukraine an der militärischen und militär-technischen
Zusammenarbeit mit anderen Staaten“ schaffen will (
www.german-foreign-
policy.com/de/fulltext/57321) oder ob die ukrainische Regierung ihre
Zusammenarbeit mit der NATO weniger engagiert fortsetzt (Europäisches
Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument. Ukraine.
Länderstrategiepapier 2007-2013, S. 7)?
Nach den Wahlen im Jahr 2010 hat die ukrainische Regierung das Ziel des
NATO-Beitritts zurückgestellt und ihre Neutralität gesetzlich verankert.
Gleichzeitig etablierte der damalige Präsident Viktor Janukowitsch im Jahr 2010 eine
Kommission, die als Koordinierungsstelle für die Zusammenarbeit mit der
NATO fungiert.
Die praktische Zusammenarbeit erfolgt unverändert im Rahmen der NATO-
Ukraine-Kommission und auf Grundlage eines nationalen Jahresprogramms
(Annual National Programme), das die ukrainische Regierung jedes Jahr neu
beschließt. Sie besteht vor allem aus Beratungs- und Ausbildungsmaßnahmen. Die
letzten Jahresprogramme zielten im Verteidigungssektor auf die Angleichung
ukrainischer Standards an NATO-Standards ab.
Die Ukraine nimmt an NATO-geführten Operationen teil. Außerdem stellt die
Ukraine Kräfte für die schnellen Eingreifkräfte der NATO (NATO Response
Force – NRF) bereit.
9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, mit welchen Land-,
Luft-, See- und Spezialkräften (Soldaten und Material) die Ukraine an dem
seit sieben Jahren größten multinationalen Manöver der NATO „Steadfast
Jazz 2013“ vom 28. Oktober 2013 bis zum 9. November 2013 beteiligt war,
das laut General Hans-Lothar Domröse „die Generalprobe für die
Zertifizierung jener militärischen Kräfte, die 2014 die Schnelle Eingreiftruppe
unseres Bündnisses bilden soll[en]“ (
www.bundeswehr-journal.de/2013/
gewachsene-verteidigungsgemeinschaft-uebt-fuer-die-zukunft-
steadfastjazz-2013/#more-2377)?
Die Ukraine hat mit einer Marineinfanterieeinheit an der Übung „Steadfast Jazz
2013“ teilgenommen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/86310. Ist der Bundesregierung die Kritik polnischer Verteidigungsexperten
bekannt, die „Steadfast Jazz 2013“ mit 6 000 Soldaten als zu klein
bezeichneten, um der Polen und der NATO ausgesetzten zunehmenden Gefahr aus
dem Osten zu begegnen (
http://polen-heute.de/nato-steadfast-jazz-2013/),
und wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, von wem konkret diese
vermeintlich zunehmende Gefahr ausgehen soll?
Die Kritik polnischer Verteidigungsexperten ist der Bundesregierung nicht
bekannt. Die Übung „Steadfast Jazz 2013“ war Teil einer Übungsserie der NRF,
die der Beübung und der Zertifizierung der wechselnden, in die NRF
eingemeldeten Streitkräfte von Alliierten und NATO-Partnernationen dient. Die Übungen
finden an wechselnden Orten und mit wechselnden Szenarien statt. An der
Vorbereitung und Ausplanung der Übung sind alle Alliierten beteiligt.
Das Strategische Konzept der NATO aus dem Jahr 2010 bekräftigt die
Verantwortung der Allianz, „unser Gebiet und unsere Bevölkerung vor einem Angriff
gemäß Artikel 5 des Washingtoner Vertrags zu verteidigen“. Gleichzeitig stellt
das Konzept klar, dass „das Bündnis kein Land als Gegner betrachtet“.
11. Waren oder sind ukrainische Militärangehörige – beispielsweise im
Rahmen des Lehrgangs internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst
(LGAI) – an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr seit dem Jahr
2000 beteiligt?
Wenn ja, welche und wie viele Angehörige der ukrainischen Streitkräfte
waren an welchen Ausbildungsprogrammen beteiligt (bitte nach Jahren
auflisten)?
Angehörige der ukrainischen Streitkräfte sind und waren an
Ausbildungsmaßnahmen der Bundeswehr im Rahmen der „Militärischen Ausbildungshilfe“
beteiligt. Diese zielen darauf ab, das Verständnis für die Rolle von Streitkräften in
der Demokratie zu verstärken und vorzuleben.
Die Einzelaufstellung ist der Anlage zu entnehmen, die dem Deutschen
Bundestag mit der Einstufung „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“
gesondert zugeleitet wird.*
12. Inwieweit sieht die Bundesregierung Interessenunterschiede der
Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der USA im Hinblick auf die
verschiedenen Teile des ukrainischen Oppositionsbündnisses, die nach
Auffassung der Fragesteller nicht zuletzt in der unterschiedlich bewerteten
Eignung von Arseni Jazenjuk und Vitali Klitschko als
Präsidentschaftskandidaten angesichts der Äußerungen der US-Diplomatin Victoria
Nuland (
www.spiegel.de/politik/ausland/diplomatischer-fauxpas-von-
obama-beraterin-nuland-fuck-the-eu-a-952005.html) deutlich wurde?
Über die Person des ukrainischen Präsidenten entscheidet das ukrainische
Wahlvolk auf der Grundlage der ukrainischen Verfassung.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort
ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Drucksache 18/863 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Inwiefern teilt die Bundesregierung die inhaltliche sowie
rechtsstaatlichprozedurale Kritik der Venedig-Kommission und der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates (
http://assembly.coe.int/Main.asp?link=/
Documents/AdoptedText/ta04/ERES1364.htm) und des Europäischen
Parlaments (
http://euobserver.com/7/30970) an den ukrainischen
Verfassungsänderungen aus dem Jahr 2004 und die Kritik der Venedig-
Kommission vom November 2010 (CDL(2010)116) an der Entscheidung des
Verfassungsgerichts, die Änderungen für ungültig zu erklären?
Die Bundesregierung kann die erwähnte inhaltliche und rechtsstaatlich-
prozedurale Kritik der genannten Institutionen an der ukrainischen
Verfassungssituation nachvollziehen. Dies gilt insbesondere auch für die Stellungnahme der
Venedig-Kommission Nr. 599/2010, CDL-AD (2010)044 vom 20. Dezember
2010. Die Bundesregierung setzt sich daher dafür ein, dass die in der
Vereinbarung vom 21. Februar 2014 zwischen dem ehemaligen ukrainischen Präsidenten
Viktor Janukowitsch und den Oppositionsvertretern verabredete
Verfassungsreform auch vor dem Hintergrund der neuen politischen Realitäten durchgeführt
wird.
14. Inwiefern unterstützt sie vor diesem Hintergrund die Forderung von Elmar
Brok, das Inkrafttreten der Verfassung von 2004 müsse eine Bedingung
für Hilfsgelder aus der EU sein (
www.zeit.de/politik/ausland/2014-02/
kiew-verhandlungen-reformen-brok)?
Die Rückkehr zur Verfassung aus dem Jahr 2004 ist mit Beschluss des
ukrainischen Parlaments vom 21. Februar 2014 erfolgt. Unabhängig davon spricht sich
die Bundesregierung angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Situation
der Ukraine für schnelle Unterstützungsmaßnahmen der Europäischen Union
(EU) im internationalen Verbund aus, um die notwendigen Strukturreformen zu
unterstützen.
15. Inwieweit erkennt die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den
Forderungen an Russland, sich nicht in der Ukraine einzumischen und
keinen Druck auszuüben (
http://de.reuters.com/article/domesticNews/
idDEBEE9AH03I20131118), und den eigenen Bestrebungen, Druck über
Sanktionsdrohungen und Sanktionen zu entfalten (
www.sueddeutsche.de/
news/politik/parlament-nach-sanktionsdrohung-kiew-mahnt-steinmeier-
dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140203-99-07919), und über
versprochene EU-Hilfsgelder Einfluss auf die Entwicklung in der Ukraine zu
nehmen (
www.faz.net/aktuell/politik/bundesregierung-finanzhilfen-nur-
bei-machtwechsel-12784058.html)?
Die Bundesregierung hat sich immer dafür ausgesprochen, dass die Ukraine die
Möglichkeit haben sollte, frei von äußerem Druck außenpolitische
Entscheidungen treffen zu können. Restriktive Maßnahmen der EU gegen bestimmte
Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
stehen hierzu in keinem Widerspruch. Eine mögliche EU-Unterstützung im
Wirtschafts- und Finanzbereich kann einen Beitrag zur wirtschaftlichen
Stabilisierung leisten, sofern die Ukraine zu entsprechenden Reformen bereit ist. Diese
Hilfen sollten aus Sicht der Bundesregierung in einen internationalen Kontext,
der auch die Russische Föderation umfassen sollte, eingebettet werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/86316. Welche gesicherten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
möglicherweise gefälschten Bilder, die ukrainische Beamte zeigen sollen, die
einen nackten Mann im Schnee misshandeln (
http://vremia.ua/rubrics/
zakulisa/5299.php)?
Am 23. Januar 2014 hat das ukrainische Innenministerium in einer Erklärung
um Entschuldigung für die in den Videoaufnahmen gezeigten „unzulässigen
Handlungen“ gebeten. Der Bundesregierung liegen keine weiteren eigenen
Erkenntnisse über die Authentizität der Aufnahmen vor.
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss von
Oligarchen in der ukrainischen Politik unter dem Präsidenten Viktor
Janukowitsch, unter dem Präsidenten Viktor Juschtschenko und der
Ministerpräsidentin Julia Timoschenko?
Seit dem Zerfall der Sowjetunion ist die Herausbildung eines Oligarchentums in
den meisten Ländern des post-sowjetischen Raums in mehr oder weniger
großem Umfang zu beobachten. Dabei haben die Oligarchen, insbesondere auch in
der Ukraine, von Beginn an nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch politischen
Einfluss ausgeübt.
18. Inwiefern sieht die Bundesregierung die wiederholt vom Europarat und
der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
kritisierte Oligarchisierung der Politik in der Ukraine als ein
grundlegendes Problem unabhängig von der Entscheidung des aktuellen
Machtkampfes in der Ukraine (vgl.
http://assembly.coe.int/ASP/XRef/X2H-
DW-XSL.asp?fileid =19213&lang=EN)?
Politische Macht bedarf der demokratischen Legitimierung. Dies ist für eine
nachhaltige Entwicklung und den Zusammenhalt der Gesellschaft auch in der
Ukraine wichtig.
19. Inwieweit sieht die Bundesregierung in einem Referendum in der Ukraine
über die Perspektive der wirtschaftlichen Integration der Ukraine (www.
kpu.ua/spiridon-kilinkarov-put-integracii-ukrainy-dolzhen-
opredelyatsyana-vsenarodnom-referendume/) eine Forderung, die zur Lösung des
Konflikts und zur Mehrheitsfindung in dieser zentralen Frage der derzeitigen
Auseinandersetzungen beitragen kann?
Die Bundesregierung ist der grundsätzlichen Auffassung, dass politische
Entscheidungen demokratisch legitimiert sein müssen. In welcher Form dies in der
Ukraine geschieht, gibt die dortige Verfassung vor.
20. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Einschätzung,
dass zunehmend „Männer, mittlerweile sind es mehrere hundert, viele
davon Mitglieder von Nazi-Gruppen oder Hooligan-Trupps […] mehr und
mehr die Stimmung im Zentrum des Aufstands“ prägen und „die Masse
der Demonstranten im Zentrum Kiews“ längst „vom nationalistischen
‚Rechten Sektor‘ und seinen Trupps“ unterwandert ist (
www.spiegel.de/
politik/ausland/protest-in-der-ukraine-klitschkos-gefaehrlichste-runde-a-
945369.html)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der weitaus größte Teil der
Protestbewegung und deren Unterstützer Protestierende waren, die ihrem Interesse an
einer demokratischen, rechtsstaatlichen Entwicklung der Ukraine Ausdruck ver-
Drucksache 18/863 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeleihen wollten. Richtig ist jedoch, dass sich der Protestbewegung Menschen aus
den unterschiedlichsten gesellschaftlichen und politischen Richtungen
angeschlossen haben. Dazu zählten auch Gruppierungen, die zum „Rechten Sektor“
gehören.
21. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Einschätzung
von Oleksandr Feldman, Mitglied des ukrainischen Parlaments und
Präsident des ukrainisch-jüdischen Komitees, dass sich Anfang Dezember
2013 die Stimmung zu ändern begann, als die drei Oppositionsparteien
„Batkiwschtschyna“ (Vaterland) von Julia Timoschenko bzw. Arseni
Jazenjuk, die Ukrainische demokratische Allianz für Reformen (UDAR)
von Vitali Klitschko und die extrem rechte „Swoboda“ von Oleg Tjagnibok
gemeinsam als Bündnis auftraten (
www.huffingtonpost.com/
oleksandrfeldman/ukraine-protests-nationalism-anti-semitism_b_4588507.html)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung waren die überwiegende Mehrheit der
Demonstranten auf dem Maidan in Kiew und deren Unterstützer stets friedlich
Protestierende, die ihrer Kritik an der politischen Führung der Ukraine Ausdruck
verleihen wollten.
22. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zum Aufstieg
von „Swoboda“ nicht zuletzt beigetragen hat, dass eine Kooperation der
als demokratisch bezeichneten Parteien „Batkiwschtschyna“ und UDAR
mit „Swoboda“ weder im Wahlkampf noch im Parlament oder in der
Regierung ausgeschlossen wurde und inzwischen diese drei Parteien eine
gemeinsam agierende Oppositionskoalition nicht nur in der Werchowna
Rada, sondern auch bei den Protesten gegen die Entscheidung des
ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch bezüglich des EU-
Assoziationsabkommens und seiner Person bilden?
Der Aufstieg der Partei „Swoboda“ in der Ukraine hat bereits vor den letzten
Parlamentswahlen begonnen. Nachdem der Wirkungskreis der Partei zunächst
auf Regionen der westlichen Ukraine beschränkt war, hat „Swoboda“ bei den
Parlamentswahlen im Oktober 2012 10,44 Prozent der Stimmen erhalten und ist
damit als Fraktion in das ukrainische Parlament eingezogen. Die weiteren
Oppositionsfraktionen im ukrainischen Parlament setzen Zielen der Partei
„Swoboda“ – ungeachtet einer regelmäßigen engen Zusammenarbeit zwischen
den Fraktionsvorsitzenden der drei großen Oppositionsfraktionen – eigene
politische Zielsetzungen entgegen. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/14603 vom 22. August 2013 verwiesen.
23. Inwieweit ist es der Bundesregierung bekannt, dass „Swoboda“ 2004 aus
der „Sozial-Nationalistischen Partei“ hervorging, deren Mitglieder gern in
schwarzen Uniformen auftraten und als offizielles Symbol eine
modifizierte Wolfsangel hatten, wie sie auch von der SS-Division „Das Reich“
verwendet wurde (
www.neues-deutschland.de/artikel/918832.ukraine-eu-
botschafter-sieht-neonazis-als-partner.html), und inwieweit hat die
Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass nach Informationen der
Fragesteller bei den heutigen Protesten in der Ukraine immer wieder
Demonstranten mit der modifizierten schwarzen Wolfsangel auf gelber Armbinde
sowie den rot-schwarzen Fahnen der „Ukrainischen Aufstandsarmee“
(UPA), die im Zweiten Weltkrieg unter anderem „gegen Juden und andere
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/863Nicht-Reine“ gekämpft hat, „welche uns unseren ukrainischen Staat
nehmen wollten“, zu sehen sind?
Der Bundesregierung ist die Geschichte der Partei „Swoboda“ bekannt.
Ebenfalls bekannt ist der Bundesregierung, dass an den jüngsten Protesten in der
Ukraine immer wieder auch unterschiedliche radikale, nationalistische,
rechtsradikale und gewaltbereite Splittergruppen teilgenommen haben. Dessen
ungeachtet waren aber nach Einschätzung der Bundesregierung die überwiegende
Mehrheit der Demonstranten auf dem Maidan in Kiew und deren Unterstützer
stets friedlich Protestierende, die ihrer Kritik an der politischen Führung der
Ukraine Ausdruck verleihen wollten und für einen proeuropäischen,
rechtsstaatlichen Kurs der Ukraine eintraten.
24. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der verstärkte Zulauf für
den von der extrem rechten Partei „Swoboda“ organisierten
Gedenkmarsch zum 105. Geburtstag für den Antisemiten und Nazi-Kollaborateur
Stepan Bandera, an dem am 1. Januar 2014 zwischen 10 000 (
www.newsru.
com/world/02jan2014/bandera.html) bis 20 000 Menschen (
http://korres-
pondent.net/ukraine/events/3282044-svoboda-pryznala-chto-ee-
luidypodzhyhaly-premer-palas) teilgenommen hatten, nicht zuletzt Ergebnis
der im Zuge der Proteste zugenommenen Akzeptanz von „Swoboda“,
trotz ihrer geschichtsrevisionistischen Haltung an die UPA, die SS-
Division „Galizien“ und Stepan Bandera?
Der Bundesregierung ist kein Zusammenhang zwischen dem genannten
Gedenkmarsch und den Protesten in der Ukraine bekannt. Nach verschiedenen
Meinungsumfragen sind die Zustimmungswerte für die Partei „Swoboda“ in der
Ukraine während der vergangenen Monate in etwa konstant geblieben oder
leicht zurückgegangen.
25. Hält die Bundesregierung den Parteivorsitzenden von „Swoboda“, Oleg
Tjagnibok, der wie andere prominente Vertreter der Partei durch
Rassismus und Antisemitismus bekannt ist, die UPA lobt und von einer
„Moskauer jüdische[n] Mafia“ spricht, die die Ukraine regiert (
www.youtube.
com/watch?v=V3SUDtLP6rk), für einen gleichwertigen Partner für
Gespräche mit der Bundesregierung, und wenn ja, teilt die Bundesregierung
also die Einschätzung des EU-Botschafters in der Ukraine, Jan Tombinski,
dass die extrem rechte Partei „Swoboda“ dann auch ein gleichwertiger
Partner für Gespräche mit der EU ist (Interview mit dem EU-Botschafter
in der Ukraine, FOCUS vom 21. Dezember 2013)?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Gespräche mit allen Personen
notwendig sind, die zur Lösung der derzeitigen Krise in der Ukraine beitragen
können. Als gewählter Fraktionsvorsitzender im ukrainischen Parlament gehört
Oleh Tjahnybok zu diesem Personenkreis. In entsprechenden Gesprächen
thematisiert die Bundesregierung auch die Verantwortung, die den im ukrainischen
Parlament vertretenen Fraktionen für die Achtung der Menschenwürde, die
Einhaltung der Menschenrechte und das Eintreten gegen Antisemitismus zukommt.
Drucksache 18/863 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der
Parteivorsitzende von „Swoboda“, Oleg Tjagnibok, im Jahr 2010 in Kanada aus den
Händen eines SS-Veteranen der SS-Division „Galizien“ das „Goldene
Kreuz“ – die höchste militärische Auszeichnung der UPA – für seine
„Verdienste um die Ukraine“ erhielt (
http://korrespondent.net/ukraine/politics/
1081226)?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von einer Meldung der Partei „Swoboda“
vom 28. Mai 2010, wonach Veteranen der „Division Galizien“ dem
Vorsitzenden der Partei „Swoboda“, Oleh Tjahnybok, am 26. Mai 2010 das „Goldene
Kreuz für Verdienste um die Ukraine“ überreicht haben.
27. Inwieweit ist es der Bundesregierung bekannt, dass Oleg Tjagnibok ein
geschichtsrevisionistisches Buch über die SS-Division „Galizien“
veröffentlicht hat (
http://tsn.ua/ukrayina/tyagnibok-vvazhaye-diviziyu-ss-galichina-
naivishchoyu-duhovnoyu-tsinnistyu.html)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass der Vorsitzende der Partei „Swoboda“,
Oleh Tjahnybok, das im genannten Artikel erwähnte Buch veröffentlicht hat.
28. Inwieweit ist es der Bundesregierung bekannt, dass Oleksandr Feldman,
Mitglied des ukrainischen Parlaments und Präsident des Ukrainisch-
Jüdischen Komitees, bereits am 4. Februar 2013 vor der
„rechtsextremistischen Svbododa-Partei, die bekannt dafür ist, ihre Reden und öffentlichen
Mitteilungen regelmässig mit Antisemitismus zu injizieren“ warnte und
an „alle friedvollen und besorgten Führer weltweit“ appellierte, „sich dem
Kampf gegen Svoboda und allem wofür steht, anzuschliessen“ (www.
gatestoneinstitute.org/3570/ukraine-anti-semitism-mila-kunis)?
Ukrainische Nichtregierungsorganisationen und Vertreter jüdischer
Organisationen haben auch gegenüber der Bundesregierung ihre Sorge über Äußerungen
von Angehörigen der Partei „Swoboda“, die die gemeinsamen Grundwerte der
Europäischen Union missachten, zum Ausdruck gebracht. Im Übrigen wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14603 vom 22. August 2013 verwiesen.
29. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Kritik von Oleksandr Feldman an
Vitali Klitschko und Arseni Jazenjuk, die an „Swoboda“ und ihren Führer
als „essenziellen Partner in der Koalition zum Sturz Janukowitschs“
festhalten, obwohl sie sich wiederholt „den Bitten von mir und vielen weiteren
Demokratieunterstützern verweigert [haben], die einen Bruch des
Oppositionsbündnisses mit Swoboda forderten“, und die ukrainische
Protestbewegung damit eine „traurige Entwicklung“ vom Demokratiestreben zu
„Ultranationalismus und Antisemitismus“ eingeschlagen habe (www.
huffingtonpost.com/oleksandr-feldman/ukraine-protests-nationalism-anti-
semitism_b_4588507.html)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung waren die überwiegende Mehrheit der
Demonstranten auf dem Maidan in Kiew und deren Unterstützer stets friedlich
Protestierende, die ihrer Kritik an der politischen Führung der Ukraine Ausdruck
verleihen wollten und für einen proeuropäischen, rechtsstaatlichen Kurs der
Ukraine sowie gute Regierungsführung eintraten. Antisemitische Ausfälle in der
Protestbewegung verurteilt die Bundesregierung. Zur Bedeutung der Partei
„Swoboda“ und ihres Vorsitzenden Oleh Tjahnybok im Hinblick auf eine
Lösung der innenpolitischen Krise wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/86330. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass im Zuge der
Proteste in der Ukraine, die Zahl antisemitischer Übergriffe und
antisemitischer Propaganda zugenommen hat (
http://eajc.org/page34/news42755.
html), so dass sich Sam Kliger vom American Jewish Committee (AJC)
besorgt äußerte (
www.jns.org/news-briefs/2014/1/20/two-violent-
antisemitic-attacks-frighten-ukraines-jewish-community)?
Der Bundesregierung sind Fälle tätlicher Gewalt gegen Juden in Kiew im Januar
2014 bekannt. Von einer in direktem Zusammenhang mit den Protesten
stehenden Zunahme antisemitischer Propaganda in den vergangenen Monaten in der
Ukraine hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
31. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Einschätzung,
dass z. B. die Auszeichnung des ukrainischen Blogs von Olena Bilozerska
(
http://bilozerska.livejournal.com) als „Best Blog Ukrainisch“ durch die
Deutsche Welle, die erst nach öffentlichen Protesten zurückgenommen
wurde (
http://thebobs.com/deutsch/2013/debatte-uber-user-preis-bei-the-
bobs/), einem Blog, dessen Hintergrundgrafik vor allem Fahnen der UNA-
UNSO zeigt und auf dem Olena Bilozerska begeistert vom Gedenkmarsch
zum 105. Geburtstag für den Antisemiten und Nazi-Kollaborateur Stepan
Bandera berichtet (
http://bilozerska.livejournal.com/793583.html),
symbolhaft für den unkritischen und undifferenzierten Umgang mit der
vermeintlich demokratischen Opposition in der Ukraine steht, wie er nach
Auffassung der Fragesteller bereits länger, mindestens im Zuge der sog.
Orangenen Revolution zum Ausdruck kommt?
Die Bundesregierung sieht in dem Fall der Nominierung des Blogs von Olena
Bilozerska für einen Preis der Deutschen Welle kein Beispiel für einen
unkritischen oder undifferenzierten Umgang mit der Opposition in der Ukraine, da die
Deutsche Welle, nachdem ihr der in der Frage genannte Sachverhalt bekannt
wurde, die entsprechenden Konsequenzen gezogen hat.
Die Bundesregierung analysiert die wichtigen politischen Strömungen in der
Ukraine, wozu auch die politischen Ansichten und Hintergründe der
Hauptakteure der Protestbewegung gehören, genau und zieht aus diesen Analysen die
notwendigen operativen Schlüsse. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25
verwiesen.
32. Inwieweit hatte die Bundesregierung gegenüber dem einstigen
ukrainischen Präsidenten Viktor Juschtschenko im Jahr 2010, als dieser dem
Nazi-Kollaborateur Stepan Bandera den Titel „Held der Ukraine“ verlieh,
den der derzeitige Präsident Viktor Janukowitsch wieder aberkannte
(www. tagesschau.de/ausland/ukraine-nationalisten100.html), die
Verantwortung Viktor Juschtschenkos für die Achtung der Menschenwürde, die
Einhaltung der Menschenrechte und das Eintreten gegen Antisemitismus
thematisiert?
Die Bundesregierung setzt sich sowohl bilateral als auch im multilateralen und
EU-Rahmen für die Einhaltung von Menschen- und Freiheitsrechten ein. Dies
gilt auch für ihre Gespräche mit den bisherigen Amtsträgern in der Ukraine,
darunter auch der frühere Präsident Viktor Juschtschenko.
Drucksache 18/863 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode33. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der ukrainische
Präsident Viktor Janukowitsch am 17. Januar 2014 unter anderem das
Gesetz Nr. 734-VІІ „Über Änderungen des Art. 297 im Strafgesetzbuch der
Ukraine bezüglich der Verantwortlichkeit für Schändung und Zerstörung
von Denkmälern für Kämpfer gegen Nazismus während des Zweiten
Weltkrieges – sowjetische Befreier, Partisanen, Opfer des Nazismus sowie
internationale Kämpfer und Friedenssoldaten“ sowie das Gesetz Nr. 735-
VІІ „Über Änderungen im Strafgesetzbuch der Ukraine bezüglich der
Verantwortlichkeit für Leugnung oder Rechtfertigung faschistischer
Verbrechen “ unterzeichnet hat, die zuvor am 16. Januar 2014 vom ukrainischen
Parlament verabschiedet wurden (
www.unian.ua/politics/879104-
yanukovich-pidpisav-chotiri-zakoni-priynyati-parlamentom-28-sichnya.html)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass das ukrainische Parlament die genannten
Gesetze am 16. Januar 2014 in einem Paket zusammen mit Gesetzen zur
Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit angenommen hat. Der
ehemalige Staatspräsident Janukowitsch unterzeichnete sie am 17. Januar 2014.
Am 28. Januar 2014 hob das ukrainische Parlament die Gültigkeit dieses
Gesetzespakets wieder auf. Über die Gesetze 734-VII und 735-VII stimmte es am
selben Tag einzeln erneut ab und nahm sie an. Der ehemalige Staatspräsident Viktor
Janukowitsch unterzeichnete sie am 31. Januar 2014.
34. Inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainische
Gesellschaft bezogen auf die Interpretation der kollaborierenden Rolle der
OUN-UPA mit der faschistischen Wehrmacht, ihrer Rolle bei den
ethnischen Säuberungen gegen die polnische Bevölkerung von März 1943 bis
Ende 1944, bei denen rund 100 000 Polinnen und Polen in Wolhynien und
Ostgalizien von der OUN-UPA ermordet wurden (
www.presseurop.eu/de/
content/news-brief/3922371-wolhynien-versoehnung) und deren aktiven
Rolle bei Pogromen gegen die jüdische Bevölkerung, die „notwendigen
historischen Lehren des zwanzigsten Jahrhunderts“ noch nicht gezogen
und steht „weiterhin unter dem Einfluss von veralteten Stereotypen“ (http://
globalist.org.ua/novosti/society-news/klichko-2014-jj-dolzhen-stat-
godom-istoricheskogo-primireniya-no111623.html)?
Ukrainische Historiker und die ukrainische Öffentlichkeit beteiligen sich mit
vielfältigen Beiträgen an der Diskussion über die Rolle der Organisation
Ukrainischer Nationalisten und der Ukrainischen Aufständischen Armee (OUN/UPA)
während des Zweiten Weltkriegs.
35. Inwieweit hält es die Bundesregierung nach eigener Kenntnis und
Auffassung für geschichtsrevisionistisch, wenn unter Vernachlässigung der
Ursache-Wirkung-Kausalität, Handlungen von Angehörigen der Wehrmacht,
der UPA und der Roten Armee gleichgesetzt werden, obwohl die beiden
ersteren an einem verbrecherischen Angriffs- und Vernichtungsfeldzug
und die anderen an einem Verteidigungskrieg beteiligt waren?
Die Bundesregierung nimmt keine vergleichende Wertung der Handlungen von
Angehörigen der Wehrmacht, der UPA und der Roten Armee vor.
36. Inwieweit negiert nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussage, die
UPA-Kommandeure seien Verbrecher und Verräter gewesen, vor den
einfachen UPA-Soldaten müsse man aber Respekt haben, da diese nur
Befehle ausgeführt hätten (
http://vlasti.net/news/184085), die zweifellos
vorhandenen Handlungsspielräume für UPA-Angehörige, sich den Verbre-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/863chen im Rahmen des von ihnen mitgeführten Vernichtungsfeldzuges zu
entziehen?
Die Aussage ist der Bundesregierung nicht bekannt. Grundsätzlich ist die
Bundesregierung jedoch der Auffassung, dass Handlungen Einzelner auch
einzelfallbezogen zu beurteilen sind.
37. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass im Juli 2013
148 Abgeordnete der Ukraine den Sejm der Republik Polen ersuchten, die
Entscheidung des polnischen Senats zu unterstützen, die Massaker der
UPA in Wolhynien als Genozid gegen das polnische Volk anzuerkennen
und die verbrecherischen Handlungen der ukrainischen Nationalisten
zu verurteilen, nicht zuletzt deshalb, weil die Ukrainer wegen der
neonazistischen Stimmungen der Möglichkeit entzogen seien, die Wahrheit
über die Wolhynien-Tragödie zu erfahren (
www.ukrinform.ua/deu/news/
148_ukrainische_abgeordnete_ersuchen_den_sejm_polens_wolhynien_
tragdie_als_genozid_ der_polen_anzuerkennen_dokument)?
Der Bundesregierung ist das genannte Ersuchen bekannt.
38. Welche Parteien, Organisation und Gruppen in der Ukraine sind nach
Kenntnis der Bundesregierung der extrem rechten Szene zuzurechnen?
Die Landschaft politischer Parteien, Organisationen und Gruppen in der Ukraine
ist heterogen und volatil. Eine abschließende Aufzählung von Parteien,
Organisationen und Gruppen, die der extrem rechten Szene in der Ukraine zuzurechnen
sind, ist daher nicht möglich. Nach Kenntnis der Bundesregierung gehören
jedoch u. a. die Partei Ukrainische Nationalversammlung/Ukrainische
Selbstverteidigung (UNA/UNSO) sowie die Gruppen „Dreizack“, „Ukrainischer Patriot“
und „Weißer Hammer“ dazu.
39. Inwieweit ist es der Bundesregierung bekannt, dass EU-Amtsträger
russischen Journalisten, unter anderem einem Reporter der staatlichen
Nachrichtenagentur RIA Novosti, den Zugang zu einer Pressekonferenz der
EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton verwehrt haben, die am 29.
Januar 2014 zu einem Besuch in der ukrainischen Hauptstadt Kiew weilte,
obwohl der Akkreditierungsantrag rechtzeitig gestellt worden war (http://
de.ria.ru/society/20140129/267735509.html)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es den Eindruck einer
Einschränkung der Pressefreiheit erweckt, obwohl die Pressefreiheit von der
EU als zentrales Rechtsgut betrachtet wird, wenn der Sprecher der EU-
Delegation, David Stulik, Journalisten mitteilte, die Pressekonferenz finde in
„begrenztem Format“ statt und „Eintritt nur gegen Vorlage der Einladung“
möglich sei, und dann auf die Frage, nach welchem Prinzip der Auswahl
der Medien, antwortet „Nach unserem Ermessen“ (
http://de.ria.ru/society/
20140129/267735509.html)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung handelte es sich bei dem geschilderten
Vorgang nicht um eine Pressekonferenz, sondern lediglich um eine kurze
Begegnung mit der Presse, die kurzfristig zustande kam. Wegen beschränkter
Raumverhältnisse konnten nur die Journalisten zugelassen werden, die sich zuerst
angemeldet hatten. Eine für alle zugängliche Live-Übertragung hat stattgefunden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]