Mögliche Beteiligung des türkischen Geheimdienstes an der Ermordung von kurdischen Politikerinnen in Paris
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Beamte deutscher Sicherheitsbehörden verdächtigen einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zufolge den türkischen Geheimdienst MIT, an der Ermordung von drei kurdischen Politikerinnen vor einem Jahr in Paris beteiligt zu sein (DER SPIEGEL 7/2014, S. 36 bis 37).
Die Mitbegründerin der Arbeiterpartei Kurdistans PKK, Sakine Cansiz, die Vertreterin des Kurdistan Nationalkongresses Fidan Dogan sowie die Aktivistin der kurdischen Jugendbewegung, Leyla Saylemez, waren am 9. Januar 2013 in den Räumen des Pariser Kurdistan-Informationsbüros mit Kopfschüssen ermordet worden. Der wenige Tage später verhaftete mutmaßliche Mörder Ö. G. war Mitglied in einem kurdischen Kulturverein. Doch dann stellte sich heraus, dass Ö. G. in Wirklichkeit ein aus einer nationalistischen Familie stammender Türke mit engen Verbindungen zu den faschistischen Grauen Wölfen ist. Laut dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ verorteten deutsche Behörden Ö. G., der von 2003 bis 2011 in Oberbayern lebte, im „türkisch-nationalistischen Milieu“. Ein ehemaliger V-Mann des MIT identifizierte Ö. G. gegenüber der kurdischen Zeitung „Yeni Özgür Politika“ als „unseren Mann in Paris“, der in die kurdische Gemeinde eingeschleust wurde (Meldung der Agentur Firat vom 31. Januar 2013; www.nadir.org/nadir/initiativ/isku/pressekurdturk/2013/05/04.htm).
Dieser Verdacht erhärtete sich durch einen am 12. Januar 2014 im Internet veröffentlichten Audiomitschnitt. Ein Mann, dessen Stimme von Bekannten gegenüber der Nachrichtenagentur „Firat“ als diejenige Ö. G. identifiziert wurde, berät darin mit zwei mutmaßlichen MIT-Agenten detailliert die Ermordung von mehreren namentlich genannten kurdischen Exilpolitikern in Paris. Die MIT-Agenten sichern ihm Geld für den Waffenkauf zu, fragen nach Fluchtwegen und Sicherheitsvorkehrungen und geben schließlich grünes Licht für das Attentat. Sakine Cansiz wird in der Audioaufnahme zwar nicht als Anschlagsziel genannt, doch am 13. Januar 2014 veröffentlichten türkische Medien ein angeblich vom MIT stammendes Geheimdokument vom 18. November 2012 mit dem Betreff „Sakine Cansiz – Codename Sara“. Ein Agent mit Codenamen „Legionär“ sei für Vorbereitungen zu „Mord-Operationen“ gegen PKK-Ziele in Europa instruiert worden und solle nun den Auftrag bekommen, die von ihm ausgespähte Sakine Cansiz „außer Gefecht zu setzen“.
Nicht nur die französischen Ermittlungsbehörden nehmen das Papier ernst. „Sollte es eine Fälschung sein, ist es eine täuschend echte. Auch dafür bräuchte es erhebliches Insiderwissen“, zitiert „DER SPIEGEL“ einen hochrangigen deutschen Geheimdienstler. Der Verdacht, der türkische Geheimdienst könne PKK-Mitglieder in EU-Staaten exekutieren lassen, habe den bislang eng mit dem MIT kooperierendem Verfassungsschutz alarmiert. Die Kooperation des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit dem türkischen Geheimdienst sei bereits eingeschränkt worden. In Sicherheitskreisen werde von „besonderer Vorsicht bei der Weitergabe personenbezogener Daten“ gesprochen, heißt es im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“.
Bereits in der Vergangenheit gab es Hinweise, wonach der MIT in mehreren europäischen Ländern in Anschläge auf türkische und kurdische Exiloppositionelle verwickelt ist. So erklärte der damalige Stabschef der türkischen Streitkräfte, Dogan Güres, im Jahr 1994, dass die Türkei 160 Killer nach Europa geschickt habe, um kurdische Aktivistinnen und Aktivisten sowie ihre Unterstützerinnen und Unterstützer zu liquidieren. Im Jahr 1994 gab es tatsächlich Mordanschläge auf Vertreter prokurdischer Institutionen in London, Kopenhagen und Nicosia (www.trend.infopartisan.net/trd0200/t210200.html).
Am 19. Oktober 2012 berichtete die türkische Tageszeitung „Hürriyet“ von einem Strategiepapier des türkischen Innenministeriums, wonach Kopfgelder in Millionenhöhe für die Tötung von 50 PKK-Führungskadern, von denen sich 20 in Europa befänden, ausgesetzt werden sollen (www.hurriyet.com.tr/gundem/21733465.asp). Der in Belgien lebende und als PKK-Vertreter geltende frühere Abgeordnete der türkischen Nationalversammlung, Zübeyir Aydar, berichtete Mitte Januar 2013 gegenüber der Nachrichtenagentur Firat, er habe über offizielle Kanäle eines europäischen Staates Kenntnis von türkischen Hinrichtungskommandos gegen kurdische Politikerinnen und Politiker erhalten, die bereits im Jahr 2011 nach Europa geschickt worden seien. Die Bundesregierung erklärte im März 2013, sie habe „keine belastbaren Kenntnisse über die Planung zu oder gar die Existenz von Hinrichtungskommandos in der Türkei“ (Bundestagsdrucksache 17/12835).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Inwieweit trifft ein Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu, wonach deutsche Sicherheitsbehörden einen von französischen Ermittlungsbehörden gehegten Verdacht ernst nehmen, dass der türkische Geheimdienst drei kurdische Politikerinnen in Paris ermorden ließ?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine mögliche Beteiligung des türkischen Geheimdienstes MIT oder anderer türkischer Sicherheitsbehörden an der Ermordung der drei kurdischen Politikerinnen Sakine Cansiz, Leyla Saylemez und Fidan Dogan am 9. Januar 2013 in Paris?
Inwieweit hat die Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse über geplante Anschläge auf kurdische Exilpolitikerinnen und -politiker und Repräsentantinnen und Repräsentanten kurdischer Institutionen in Europa?
a) Inwiefern sieht die Bundesregierung derzeit eine Gefährdung von in Deutschland lebenden kurdischen Politikerinnen und Politikern bzw. Repräsentantinnen und Repräsentanten kurdischer Vereinigungen durch Anschläge?
b) Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Dokumenten, die eine Beteiligung des türkischen Geheimdienstes an der Ermordung von drei kurdischen Politikerinnen in Paris nahelegen, um belastbare Erkenntnisse bezüglich der Existenz möglicher durch türkische staatliche Stellen angeleitete Killerkommandos in Europa?
Inwieweit trifft ein Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu, wonach deutsche Sicherheitsbehörden ein am 12. Januar 2014 im Internet veröffentlichtes Audiodokument eines Gespräches des mutmaßlichen Tatverdächtigen an der Ermordung von drei kurdischen Politikerinnen in Paris, Ö. G., mit zwei mutmaßlichen Mitgliedern des türkischen Geheimdienstes MIT über die Planung von Attentaten auf kurdische Exilpolitikerinnen und Exilpolitiker ausgewertet haben?
a) Wann und auf welche Weise haben deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung Kenntnis von der Existenz dieser Audioaufnahme erlangt?
b) Welche deutschen Sicherheitsbehörden haben wann dieses Audiodokument ausgewertet?
c) Wie beurteilen die Sicherheitsbehörden die Authentizität des Audiodokuments, und auf welche Kriterien stützt sich diese Beurteilung?
d) Inwieweit können die Sicherheitsbehörden bestätigen, dass auf dem Audiodokument tatsächlich die Stimme von Ö. G. zu hören ist? Falls sie dies nicht bestätigen können, inwieweit bemühen sich die auswertenden Sicherheitskräfte um entsprechende Nachweise?
e) Inwieweit haben die auswertenden Sicherheitsbehörden Hinweise oder Beweise, dass die Gesprächspartner des mutmaßlich zu hörenden Ö. G. Angehörige des türkischen Geheimdienstes MIT oder einer anderen staatlichen türkischen Behörde (welcher) sind?
f) Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden über die Umstände der Aufnahme und das Aufnahmedatums dieses Tondokuments?
g) Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden über die Umstände der Veröffentlichung dieses Audiodokuments im Internet?
Inwieweit trifft ein Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu, wonach deutsche Sicherheitsbehörden einen am 14. Januar 2014 im Internet sowie anschließend von verschiedenen türkischsprachigen Medien veröffentlichten, als geheim gekennzeichneten Aktenvermerk des türkischen Geheimdienstes MIT vom 18. November 2012 mit dem Betreff „Sara Kod Sakine Cansiz“ ausgewertet haben?
a) Wann und auf welche Weise haben deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung Kenntnis von der Existenz dieses Aktenvermerks erlangt?
b) Welche deutschen Sicherheitsbehörden haben diesen Aktenvermerk wann ausgewertet?
c) Hatten bundesdeutsche Sicherheitskräfte Zugang zum Original dieses Aktenvermerks? Wenn nein, auf welche Kopie auf welchem Medium griffen sie zur Auswertung zurück?
d) Wie beurteilen die auswertenden Sicherheitsbehörden die Authentizität dieses Dokuments als einen tatsächlichen Aktenvermerk des türkischen Geheimdienstes MIT, und auf welche Kriterien stützt sich diese Beurteilung?
e) Welche Erkenntnisse haben die auswertenden Sicherheitsbehörden über die Umstände der Anfertigung dieses Aktenvermerks?
f) Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden über die Umstände der Veröffentlichung dieses Aktenvermerks im Internet und in den türkisch-kurdischen Medien?
Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der anonymen Veröffentlichung des Audiomitschnitts eines Gespräches mutmaßlicher türkischer Geheimdienstmitarbeiter über geplante Anschläge auf kurdische Politikerinnen und Politiker sowie der Veröffentlichung des MIT-Aktenvermerks über die geplante Ermordung von Sakine Cansiz mit den gegenwärtigen Auseinandersetzungen zwischen der türkischen Regierung und der Fethullah-Gülen-Bewegung?
Hat die Bundesregierung die Thematik einer möglichen Beteiligung des MIT an den Morden an den drei Kurdinnen in Paris gegenüber der türkischen Regierung thematisiert, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
a) Inwieweit und in welchem Zusammenhang wurde das Thema PKK während der Gespräche des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan mit der Bundesregierung während seines Berlin-Besuchs am 4. Februar 2014 thematisiert?
b) Inwieweit hat die Bundesregierung während dieses Berlin-Besuchs von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan die Thematik der Morde an den drei Kurdinnen in Paris und eine mögliche Mittäterschaft des türkischen Geheimdienstes thematisiert?
Inwieweit trifft ein Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Kooperation mit dem türkischen Nationalen Nachrichtendienst MIT aufgrund von Hinweisen auf dessen Verwicklung in die Ermordung der drei kurdischen Politikerinnen in Paris eingeschränkt hat?
a) Ab wann wurde diese Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem MIT eingeschränkt?
b) In welchen Bereichen wurde diese Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem MIT eingeschränkt?
c) Wurde dem MIT mitgeteilt, dass die Kooperation eingeschränkt wird, und wenn ja, wann, durch wen, und mit welcher Begründung?
d) Wie reagierte der MIT auf die Einschränkung der Kooperation durch das Bundesamt für Verfassungsschutz?
e) Inwieweit haben andere Sicherheitsbehörden wie der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundeskriminalamt (BKA) ihre Kooperation mit dem türkischen Geheimdienst MIT eingeschränkt?
Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung eine Meldung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu, wonach in deutschen Sicherheitskreisen von „besonderer Vorsicht bei der Weitergabe personenbezogener Daten“ gesprochen wird?
a) Welche deutschen Sicherheitsbehörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang dem MIT personenbezogene Daten von türkischen und kurdischen politischen Aktivistinnen und Aktivisten bzw. Exilpolitikerinnen und Exilpolitikern übermittelt?
b) Welche personenbezogenen Daten in welchem Umfang von türkischen und kurdischen politischen Aktivistinnen und Aktivisten bzw. Exilpolitikerinnen und Exilpolitikern wurden dem MIT bislang von deutschen Sicherheitsbehörden übermittelt?
c) Welche Einschränkungen bei der Weitergabe personenbezogener Daten an den MIT durch deutsche Sicherheitsbehörden gibt es aufgrund des Verdachts einer Verwicklung des türkischen Geheimdienstes in die Morde an den drei kurdischen Politikerinnen in Paris, und wer hat wann diese Einschränkungen angeordnet?
Haben deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt personenbezogene Daten über eine der in Paris ermordeten Kurdinnen Sakine Cansiz, Leyla Saylemez und Fidan Dogan an türkische Behörden weitergegeben?
a) Wenn ja, was für Daten wurden wann auf wessen Initiative von welcher deutschen Behörde an welche türkische Behörde weitergeben?
b) Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass solche Daten – etwa über eine besondere Stellung einer der Frauen innerhalb der PKK – von türkischen Behörden für Anschlagspläne genutzt wurden?
c) Gab es im Rahmen eines gegen Sakine Cansiz eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB – Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung) einen Informationsaustausch mit türkischen Behörden, und wenn ja, welche Daten wurden wann von welcher Behörde an welche Behörde übermittelt (bitte auch angeben, wann und mit welchem Ergebnis das Verfahren nach § 129 StGB gegen Sakine Cansiz eingestellt wurde)?
d) Gab es im Rahmen eines gegen Leyla Saylemez eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nach § 129b StGB (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) einen Informationsaustausch mit türkischen Behörden, und wenn ja, welche Daten wurden wann von welcher Behörde an welche Behörde übermittelt (bitte auch angeben, wann und mit welchem Ergebnis das Verfahren nach § 129b StGB gegen Leyla Saylemez eingestellt wurde)?
e) Gab es im Rahmen eines im Jahr 2009 laufenden Auslieferungsverfahrens gegen die damals in Hamburg in Auslieferungshaft genommene Sakine Cansiz einen Informationsaustausch mit türkischen Behörden, und wenn ja, welche Daten wurden wann von welcher Behörde an welche Behörde übermittelt?
Mit welchen der in der Unterzeichnerleiste des Aktenvermerks genannten MIT-Mitarbeiter (O. Y., U. K. A., S. A., H. Ö.) hatten deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakt?
a) Welche deutschen Sicherheitsbehörden standen oder stehen mit einem oder mehreren der genannten MIT-Mitarbeiter in Kontakt?
b) Zu welchem Zeitpunkt, an welchem Ort und zu welchem Zweck fanden diese Kontakte statt?
c) Welcher Art war dieser Kontakt?
d) Welche Funktion nehmen die genannten Personen nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des MIT ein?
e) Inwieweit werden diese Kontakte nach Kenntnis der Bundesregierung nach Bekanntwerden möglicher Verwicklungen der genannten Personen in die Ermordung der drei kurdischen Politikerinnen in Paris fortgeführt?
Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung eine Meldung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu, wonach MIT-Abteilungsleiter U. K. A., vor einiger Zeit mit einer Delegation aus Ankara die Bundesrepublik Deutschland besuchte?
a) Wann fand dieser Besuch genau statt?
b) Zu welchem Zweck fand der Deutschlandbesuch dieser Delegation statt?
c) Welche Personen bzw. Vertreterinnen und Vertreter welcher türkischen Behörden gehörten der türkischen Delegation an?
d) Mit welchen deutschen Behörden traf sich die Delegation?
e) Welche Themen wurden bei diesen Treffen besprochen?
f) Inwieweit war die PKK Thema der Treffen der Delegation mit deutschen Sicherheitsbehörden?
g) Inwieweit haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer der türkischen Delegation von deutschen Sicherheitskräften personenbezogene Informationen über PKK-Mitglieder, insbesondere über eine der drei in Paris ermordeten Frauen Sakine Cansiz, Fidan Dogan und Leyla Saylemez erbeten?
h) Inwieweit haben deutsche Sicherheitsbehörden dieser Delegation personenbezogene Daten über PKK-Mitglieder, insbesondere über eine der drei in Paris ermordeten Frauen Sakine Cansiz, Fidan Dogan und Leyla Saylemez übermittelt?
Inwieweit hat die Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über den Mordverdächtigen Ö. G.?
a) Inwieweit hat die Bundesregierung Informationen über Verbindungen von Ö. G. zum Milieu der rechtsextremen türkischen Grauen Wölfe (Ülcücü-Bewegung)?
b) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über Kontakte von Ö. G. zum türkischen Geheimdienst MIT?
c) Trifft eine Meldung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu, wonach Ö. G. während seines Aufenthalts im oberbayerischen Schliersee von deutschen Behörden im türkisch-nationalistischen Milieu verortet wurden?
d) Wurde Ö. G. während seines Aufenthalts in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung von Sicherheitsbehörden observiert, und wenn ja, durch welche Behörden, und aus welchem Anlass?
e) Aus welchem Grund wurde gegen Ö. G. in Deutschland ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet und wie endete dieses Verfahren?
f) Trifft es zu, dass Ö. G. die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, und wenn ja, seit wann?
g) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Behörden zu irgendeinem Zeitpunkt personenbezogene Daten über Ö. G. an türkische Sicherheitsbehörden übermittelt, und wenn ja, wann, welche Daten und von welcher Behörde an welche Behörde?
h) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Behörden zu irgendeinem Zeitpunkt personenbezogene Daten über Ö. G. an französische Ermittlungsbehörden übermittelt, und wenn ja, wann, welche Daten, und von welcher Behörde an welche Behörde?
Inwieweit hat die Bundesregierung im Jahr 1994 eine Erklärung des damaligen Stabschefs der türkischen Streitkräfte, Dogan Güres, zur Kenntnis genommen, wonach 160 Mitglieder von Tötungskommandos nach Europa geschickt wurden, um kurdische Aktivistinnen und Aktivisten sowie ihre Unterstützerinnen und Unterstützer zu liquidieren?
a) Welche Schlussfolgerungen bezüglich einer Zusammenarbeit deutscher und türkischer Sicherheitsbehörden hat die Bundesregierung damals aus dieser Erklärung des Generals gezogen?
b) Hat die Bundesregierung die Äußerung von General Dogan Güres zu irgendeinem Zeitpunkt gegenüber der türkischen Regierung thematisiert, und wenn ja, wann, und in welcher Form?
c) Inwieweit wurde die Erklärung von General Dogan Güres nach Kenntnis der Bundesregierung im Europarat thematisiert?
d) Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine mögliche Beteiligung des türkischen Geheimdienstes an mehreren im Jahr 1994 in London, Kopenhagen und Nicosia verübten Mordanschläge auf Vertreter pro-kurdischer Einrichtungen in EU- und NATO-Gremien thematisiert?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Verwicklung des türkischen Geheimdienstes MIT in weitere Tötungsdelikte oder Anschläge gegen kurdische und türkische Exilpolitikerinnen und Exilpolitiker in Europa seit dem Jahr 1980?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Beteiligung des MIT an der Ermordung des Gewerkschafters und Funktionärs der Kommunistischen Partei der Türkei, Celalettin Kesim, vom 5. Januar 1980 durch türkische Nationalisten in Berlin-Kreuzberg?
b) Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Ermittlungen im Mordfall Celalettin Kesim eine mögliche Verwicklung des MIT an der Vorbereitung des Angriffs berücksichtigt?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Beteiligung des türkischen Geheimdienstes MIT an einem am 7. Februar 1994 in Kopenhagen verübten Anschlag, bei dem der Koordinator des Kurdistan-Komitees in Dänemark, Imdat Yilmaz, schwer verletzt wurde?
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Beteiligung des MIT an einem tödlichen Anschlag auf den Präsidenten des Kurdischen Solidaritätskomitees Zypern, Theofilis Georgidas, vom 20. März 1994 in Nicosia/Zypern?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu einer möglichen Beteiligung des MIT bei einem am 29. Dezember 1994 in London auf den Gewerkschafter und Vorsitzenden des Halkevi Community Centre, Nafiz Bostanci, verübten Mordversuch, bei dem eine Person schwer verletzt wurde?