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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Erhöhung der Grenzwerte für Pestizide in pflanzlichen Lebensmitteln in Deutschland im Zeitraum 2004 bis 2006 (G-SIG: 16011859)

Grenzwertveränderungen bei 293 Pestiziden: Grenzwerterhöhungen (Anzahl, betroffene Stoffe, neue Unbedenklichkeitserkenntnisse), Risiko und Schutz für Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Schwangere, stärkste Erhöhungen der Höchstmengen bei den am stärksten belasteten Sorten, Abweichungen zu den WHO-Grenzwerten, Verhältnis zu den Werten anderer EU-Staaten und deren Rolle als Referenzwerte, Harmonisierung auf EU-Ebene, Tätigwerden während deutscher Ratspräsidentschaft <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.04.2007

Antwortdauer

38 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/467813. 03. 2007

Erhöhung der Grenzwerte für Pestizide in pflanzlichen Lebensmitteln in Deutschland im Zeitraum 2004 bis 2006

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In einem Artikel von Heise Online (www.heise.de) und in der ZDF-Fernsehsendung Frontal21 vom 6. Februar 2007 wurde über die Erhöhung von Pestizidgrenzwerten im Zeitraum 2004 bis 2006 durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit berichtet. Diese Berichte stützen sich auf eine von Greenpeace in Auftrag gegebene Recherchestudie vom 6. Februar 2007. Demnach wurden insgesamt 404 Pestizidgrenzwertveränderungen vorgenommen, davon 293 Erhöhungen. Im Schnitt lag die Anhebung beim 33fachen der ursprünglichen Grenzwerte. Besonders betroffen sind frische Kräuter mit einem Anhebungsfaktor von 1 000 und Salate, Trauben sowie Kleinfrüchte und Beeren mit einem Anhebungsfaktor von über 500, gemessen an den zuvor geltenden zulässigen Höchstmengen für Pestizide. Laut Greenpeacestudie befinden sich unter den Pestizidwirkstoffen, deren Grenzwerte seit 2004 heraufgesetzt wurden, auch vier Stoffe, deren Höchstmengen bereits im Zeitraum von 1999 bis 2003 erhöht wurden.

Die eingesetzten Pestizidwirkstoffe gelten als gesundheits- und umweltschädlich. Zu den am stärksten erhöhten Pestiziden gehören die zum Teil als grundwassergefährdend und krebserzeugend geltenden Stoffe Thiophanatmethyl, Mepanipyrim, Zoxamide, Fenhexamid, Thiabendazol, Iprodion und Myclobutanil.

In einem Vortrag des damaligen Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (bgvv) wurde bezüglich der Lebensmittelsicherheit schon 1999 erklärt, dass in der Entwicklung befindliche Organsysteme – wie zum Beispiel das Zentralnervensystem – von Babys und Kleinkindern aufgrund ihrer Toxikodynamik gegen bestimmte Stoffe hochempfindlich sein können. Generell unterscheiden sich Kleinkinder von Erwachsenen darin, dass sie bezogen auf ihr Körpergewicht das bis zu Vierfache eines Erwachsenen verzehren können. Sowohl hinsichtlich der Langzeitaufnahme (annehmbare Tagesdosis = ADI) als auch der einmaligen oder kurzzeitigen Aufnahme von Rückständen in Lebensmitteln sind die Erhöhungen von Pestizidgrenzwerten kritisch zu betrachten. Denn Babys und Kleinkinder nehmen nicht nur sehr viel mehr, sondern auch wesentlich größere Mengen bestimmter Lebensmittel auf als Erwachsene. Aus diesem Grund liegt der Grenzwert für Babynahrung bei 0,01 mg/kg für alle Pestizide. Nehmen Babys und Kleinkinder jedoch nicht speziell die für sie deklarierten Lebensmittel auf, könnte demnach die Gefahr einer bedeutend höheren Pestizidexposition bestehen als für Erwachsene.

Als auffällig beschreibt Greenpeace in seinem Bericht die Tatsache, dass „für mehrere der von 2004 bis 2006 am stärksten belasteten Sorten auch die Höchstmengen am stärksten heraufgesetzt wurden“.

Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf die obengenannten 293 Pestizide, für die die Grenzwerte erhöht wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Entspricht es den Tatsachen, dass im Zeitraum von 2004 bis 2006 von insgesamt 404 Grenzwertveränderungen bei Pestiziden 293 Grenzwert­erhöhungen durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorgenommen wurden?

2

Für welche Pestizide wurden Grenzwert­erhöhungen vorgenommen, und auf welcher jeweiligen wissenschaftlichen Bewertungsgrundlage beruhen sie?

3

Gibt es neue Erkenntnisse über die Ungefährlichkeit der eingesetzten Pestizide, die eine Grenzwert­erhöhung rechtfertigen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum wurden die Grenzwerte dennoch erhöht?

4

Gibt es Abweichungen zwischen den vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegten Grenzwerten?

Wenn ja, wie viele, und für welche Pestizide gelten sie im Einzelnen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko gesundheitsschädigender Wirkungen bei Babys, Kleinkindern und Kindern nach Aufnahme pflanzlicher Nahrungsmittel, die Pestizide in der zugelassenen erhöhten Menge enthalten?

6

Wurden die Grenzwerte für Pestizide auch für Baby-, Kleinkinder- und Kindernahrung erhöht?

7

Können Babys, Kleinkinder und Kinder bei der Aufnahme von nicht explizit als Baby- und Kindernahrung bestimmten pflanzlichen Lebensmitteln, für die die erhöhten Pestizidgrenzwerte gelten, erkranken?

8

Wie schützt die Bundesregierung Babys, Kleinkinder, Kinder und schwangere Frauen vor der Aufnahme von pflanzlichen Lebensmitteln, für die die erhöhten Grenzwerte gelten und die nicht explizit für ihre Ernährung bestimmt sind?

9

Welche Schlussfolgerungen werden seitens der Bundesregierung oder ihrer Fachbehörde hinsichtlich dieser spezifischen Betroffenengruppe gegebenenfalls für die Festlegung der Pestizidgrenzwerte gezogen?

Hält es die Bundesregierung für notwendig, die Lebensmittel-Höchstmengen generell entweder bei 0,01 mg/kg zu belassen oder wieder auf diesen Wert abzusenken, so wie dies auch für Babynahrung der Fall ist?

10

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass für mehrere der von 2004 bis 2006 am stärksten belasteten Sorten auch die Höchstmengen am stärksten heraufgesetzt wurden?

11

Sind die derzeit bestehenden Pestizidgrenzwerte für pflanzliche Lebensmittel – sowohl die unveränderten als auch die veränderten Grenzwerte – im Sinne des in der EU seit 2000 geltenden Vorsorgeprinzips?

12

In welchem Verhältnis stehen die deutschen Pestizidgrenzwerte zu denen der anderen EU-Mitgliedstaaten (bitte vergleichende Tabelle angeben)?

13

Wurden Pestizidgrenzwerte anderer EU-Mitgliedstaaten als Referenzwerte für die erhöhten Pestizidgrenzwerte herangezogen?

Wenn ja, welche und warum?

14

Strebt die Bundesregierung eine Harmonisierung der Pestizidgrenzwerte in pflanzlichen Lebensmitteln auf EU-Ebene an?

Wenn ja, sollen dabei die zurzeit national geltenden Grenzwerte richtungsweisend sein?

15

Was unternimmt die Bundesregierung während ihrer EU-Ratspräsidentschaft, um die Harmonisierung der Pestizidgrenzwerte in pflanzlichen Lebensmitteln zu beschleunigen?

Berlin, den 8. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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