Befristung von Arbeitsverträgen
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), Diana Golze, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Susanna Karawanskij, Harald Petzold (Havelland), Michael Schlecht, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler, Dr. Sahra Wagenknecht, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Befristete Arbeitsverträge haben sich in den vergangenen Jahren enorm ausgeweitet. Ein großer Teil der Neueinstellungen erfolgt nur noch mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Insbesondere junge Beschäftigte sind davon betroffen. Eine aktuelle Untersuchung des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kommt zu dem Ergebnis, dass die erste Phase des Erwerbslebens instabiler und unsicherer geworden ist. Diese Entwicklung korrespondiere mit dem Anstieg der Befristungsquote bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen (vgl. IAB-Kurzbericht 3/2014). Befristete Arbeitsverträge erschweren die Lebensplanung und sind mit einer unsicheren Berufsperspektive verbunden. Ob ein Arbeitsvertrag befristet ist oder nicht, ist daher zentral für die Qualität von Arbeit. Dies zeigt exemplarisch eine Untersuchung der IG Metall. Danach befragt, was für sie eine gute Arbeit ausmacht, sagen in dieser Umfrage knapp 90 Prozent der Befragten, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag für sie sehr wichtig sei.
Aus arbeitsrechtlicher Perspektive besteht die Gefahr, dass mit befristeten Arbeitsverträgen der Kündigungsschutz ausgehöhlt wird. Sowohl die Erfüllung des sachlichen Grundes als auch der Zeitablauf beenden das befristete Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Damit werden die Vorschriften des Kündigungsschutzes, beispielsweise zur Sozialauswahl, und auch jede Chance der Mitbestimmung von Betriebs- oder Personalräten bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von vornherein ausgeschlossen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele befristet Beschäftigte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, und wie hat sich dieser Wert in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr in absoluten Zahlen und als Anteil an allen Beschäftigten darstellen; bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Wie viele der Neueinstellung erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland mit einem befristeten Arbeitsvertrag, und wie hat sich dieser Wert in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr in absoluten Zahlen und als Anteil an allen Neueinstellungen darstellen; wenn möglich, bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Bei wie vielen der befristeten Arbeitsverträge erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, und wie hat sich dieser Wert in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen und falls möglich, bitte nach Geschlecht und nach Alter differenzieren)?
Wie viele der befristeten Arbeitsverträge werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Auslaufen durch einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag verlängert, und wie hat sich dieser Wert in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen und falls möglich, bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Wie viele der befristeten Arbeitsverhältnisse werden nach Auslaufen der Befristung beendet, und wie hat sich dieser Wert in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln darstellen und falls möglich, bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele der befristeten Arbeitsverträge auf einer sachgrundlosen Befristung beruhen? Wie hat sich der Anteil der sachgrundlosen an allen Befristungen in den vergangenen Jahren entwickelt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele der befristet vorgenommenen Neueinstellungen auf einer sachgrundlosen Befristung beruhen, und wie hat sich der Anteil der sachgrundlosen Befristungen an allen befristeten Neueinstellungen in den vergangenen Jahren entwickelt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit zur Befristung von Arbeitsverträgen ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes hinsichtlich der Auswirkungen auf die Qualität von Arbeit? Sieht sie hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit von Betriebs- und Personalräten sowohl bezüglich einer möglichen Spaltung von Belegschaften als auch bezüglich befristeter Beschäftigung von Mitgliedern des Betriebs- und Personalrates? Sieht sie hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine disziplinierende Wirkung von befristeten Arbeitsverträgen auf die Beschäftigten und auf betriebliche Interessenvertretungen vor? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn ja, welche?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es angesichts der negativen Wirkungen auf die Betroffenen und auf die Handlungsfähigkeit von Interessenvertretungen nicht gerechtfertigt ist, dass Arbeitsverträge ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes befristet werden dürfen (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes eine unzulässige Umgehung des Kündigungsschutzes ist (bitte begründen)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen von befristeten Arbeitsverhältnissen auf die individuelle Lebenssituation der Beschäftigten vor? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen?
Wenn ja, welche?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass befristete Arbeitsverträge die Lebensplanung der Betroffenen erschweren und zu mehr Unsicherheit im Erwerbsleben führen?
Wenn ja, welchen Handlungsbedarf leitet sie hieraus ab (bitte begründen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Untersuchung des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, der zufolge die zunehmende Instabilität und Unsicherheit in der ersten Phase des Erwerbslebens mit der zunehmenden Befristungsquote von Jugendlichen und jungen Erwachsenen korrespondiert? Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der gestiegenen Befristungsquote bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf den Erwerbsverlauf und die Möglichkeiten zur Lebensplanung?
Welche zentralen gesetzlichen Änderungen gab es im Befristungsrecht in den vergangenen 20 Jahren, und wie bewertet die Bundesregierung jeweils die Auswirkungen der vorgenommen Änderungen? Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus diesen Schlussfolgerungen ab?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil von Niedriglöhnen bei befristet Beschäftigten im Vergleich zur Gesamtwirtschaft vor?
Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund und Qualifikation auf Befristungsquoten? Wie stellen sich die Befristungsquoten differenziert nach diesen Merkmalen dar?
Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn Berufsgruppen, die am häufigsten von befristeten Arbeitsverträgen betroffen sind, und wie hoch ist bei diesen Gruppen jeweils die Übernahmerate (falls möglich, bitte nach Geschlecht differenzieren)?
Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn Wirtschaftszweige, in denen der höchste Anteil von befristeten Arbeitsverträgen vorliegt, und wie hoch ist in diesen Wirtschaftszweigen jeweils die Übernahmerate (falls möglich, bitte nach Geschlecht differenzieren)?
Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn Berufsgruppen und welche die zehn Wirtschaftszweige mit den höchsten Anteilen an befristeten Arbeitsverträgen bei den Neueinstellungen (falls möglich, bitte nach Geschlecht differenzieren)? Wie hoch sind jeweils die Übernahmeraten?
Welchen Anteil hat nach Auffassung der Bundesregierung die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung an der in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil von Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen an allen Beschäftigten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (falls möglich, bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil befristeter Arbeitsverträge bei Neueinstellungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (falls möglich, bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Übernahmeraten von befristeten in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (falls möglich, bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
In welchen Staaten der Europäischen Union gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare oder ähnliche Regelungen zur in Deutschland bestehenden Möglichkeit, Arbeitsverträge ohne das Vorliegen eines sachlichen Grundes zu befristen?