[Deutscher Bundestag Drucksache 18/911
18. Wahlperiode 25.03.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner,
Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/699 –
Aktuelle Fragen zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat – ausgelöst durch eine breite Diskussion über die
Ermittlungen gegen einen ehemaligen Bundestagsabgeordneten – angekündigt,
die Kinder- und Jugendschutzregelungen zu überprüfen. Medienberichten
zufolge haben Ermittlungen bisher ergeben, dass der ehemalige Abgeordnete über
Jahre Filme und Fotos von unbekleideten Jungen im Alter von neun bis 13
Jahren im Internet bestellt hat. Während die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
andauern, hat eine öffentliche und politische Debatte darüber begonnen, ob und
wie die strafrechtlichen Normen auf bisher nicht als Kinderpornografie
eingestuften Nacktaufnahmen ausgedehnt werden sollten. Eine Erweiterung des
Strafrechts zum besseren Kinderschutz muss sorgfältig geprüft werden. Im
Vordergrund muss die Frage stehen, welche Rechte der Kinder verletzt wurden,
und wie Kinder und Jugendliche künftig besser geschützt werden können.
1. Bis wann wird die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Manuela Schwesig, und dem Bundesminister der Justiz und für
Verbraucherschutz, Heiko Maas, angekündigte Überprüfung der
Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz abgeschlossen sein?
Die Überprüfung der maßgeblichen Regelungen soll bis zur Sommerpause
abgeschlossenen werden.
2. Auf welche Regelungen des Kinder- und Jugendschutzes bezieht sich die
angekündigte Überprüfung konkret?
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) erstreckt sich die Überprüfung auf Normen des
Strafgesetzbuchs (StGB).
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) bezieht sich die Überprüfung insbesondere auf
das Bundeskinderschutzgesetz sowie den Umsetzungsstand des Aktionsplans II
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeu-
tung.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 21. März 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/911 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode3. Sieht die Bundesregierung konkreten Nachbesserungsbedarf am
Bundeskinderschutzgesetz, und wenn ja, welchen?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Im Übrigen ist die Bundesregierung
nach Artikel 4 des Bundeskinderschutzgesetzes verpflichtet, die Wirkungen
dieses Gesetzes unter Beteiligung der Länder zu untersuchen und dem
Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse dieser
Untersuchung zu berichten. Die im Rahmen dieser Evaluation gewonnen
Erkenntnisse werden in sämtlichen Bereichen des Kinderschutzes umgesetzt werden.
4. Welche Kinder und Jugendliche sind nach Erkenntnissen der
Bundesregierung besonders davon betroffen, dass Darstellungen von ihnen
strafrechtsoder jugendschutzrelevant hergestellt werden?
Wissenschaftliche Studien, die sich explizit auf Risikofaktoren von Kindern und
Jugendlichen beziehen, die Opfer von Missbrauchsdarstellungen werden, sind
der Bundesregierung nicht bekannt.
Expertisen in Bezug auf sexuellen Kindesmissbrauch lassen auf ein erhöhtes
Risiko, zum Opfer eines Missbrauchs zu werden, insbesondere für folgende
Gruppen schließen:
– Kinder und Jugendliche, die aufgrund körperlicher oder geistiger
Einschränkungen über geminderte Selbstschutz- oder Mitteilungsfähigkeiten verfügen
bzw. mehr auf Fürsorge angewiesen sind,
– Kinder und Jugendliche, die aufgrund erfahrener oder miterlebter Übergriffe
und/oder aufgrund vorhandener Verhaltensauffälligkeiten Grenzen im
Umgang mit anderen schlechter einschätzen können oder deren Vertrauen zu
Bezugs- und Autoritätspersonen deshalb einschränkt ist,
– Kinder und Jugendliche, deren familiäre Bezugspersonen wenig emotionalen
Rückhalt bieten, die selbst Impulse schlecht kontrollieren können bzw. die in
ihrer Erziehungsfähigkeit durch chronische Belastungen oder akute
Konflikte eingeschränkt erscheinen.
Insgesamt ist jedoch festzuhalten, dass eine gesicherte Datenbasis für eine
belastbare Beschreibung phänomenologischer Konstellationen nicht besteht und
grundsätzlich jedes Kind Opfer eines sexuellen Missbrauchs werden kann.
5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie häufig Kinder
aus Deutschland betroffen sind und wie häufig Kinder aus anderen
Ländern?
Erkenntnisse in Form gesicherter Zahlen zur Anzahl von Straftaten des
sexuellen Missbrauchs von Kindern/Herstellung von Kinderpornografie bzw. zu den
Opferzahlen in ausländischen Staaten liegen der Bundesregierung nicht vor.
Auch der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) können keine umfassenden
konkreten Daten entnommen werden, mit deren Hilfe belegt werden könnte, welche
Kinder und Jugendliche besonders betroffen sind. Lediglich zu „Schwerer
sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung
pornographischer Schriften“ gemäß § 176a Absatz 3 StGB liegen PKS-Daten vor. Im Jahr
2012 wurden in diesem Deliktsbereich 166 Opfer, davon 21 (7 männliche), die
unter sechs Jahren, und 145 (89 männliche), die zwischen 6 und unter 14 Jahren
alt waren, registriert. Zu den Opfern erfolgt in der PKS erst zum Berichtsjahr
2013 eine Erfassung der Staatsangehörigkeit, wobei die Bundesregierung darauf
hinweist, dass die Angabe zur Staatsangehörigkeit der Opfer nicht
deckungsgleich mit der Fallgruppe „Kinder aus anderen Ländern“ sein muss. Die Daten
zur PKS 2013 werden Anfang Juni 2014 veröffentlicht werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9116. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, und wie
plant sie europäisch und international vorzugehen, um den Kinderschutz
bzw. die Prävention in anderen Ländern bzw. gemeinsam mit anderen
Ländern zu befördern?
Die Bundesregierung spricht sich in ihren bilateralen Kontakten durchgehend
für die Stärkung des Kinderschutzes aus. Insbesondere setzt sie sich für die
weltweite Ratifizierung des Zusatzprotokolls über Kinderhandel, Kinderprostitution
und Kinderpornografie ein. Deutschlands Mitgliedschaft in verschiedenen
Gremien der Vereinten Nationen, zum Beispiel die Generalversammlung und der
Menschenrechtsrat, ermöglicht es ihr, andere Staaten dazu aufzurufen, den
Kinderrechtsschutz zu stärken und die Kinderrechtskonvention umzusetzen. Auch
das Vorgehen gegen sexuellen Missbrauch und Ausbeutung von Kindern werden
dort regelmäßig thematisiert. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung
das Mandat der Sonderberichterstatterin zu Kinderhandel, Kinderprostitution
und Kinderpornografie und wirkt zurzeit im Menschenrechtsrat darauf hin, das
Mandat bis zum Jahr 2017 zu verlängern.
Zudem steht die Bundesregierung auf EU-Ebene sowie im Rahmen des
Europarates im ständigen fachlichen Austausch mit anderen Mitgliedstaaten über die
Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention und dabei insbesondere auch über
die Stärkung des Kinderschutzes.
Im Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Jungen und
Mädchen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung (Aktionsplan 2011) beschreibt die
Bundesregierung unter Punkt 7 die Eckpunkte zur Umsetzung wichtiger
Maßnahmen im Bereich der internationalen Kooperation.
Als Instrument der Umsetzung des Aktionsplans 2011 hat die Bundesregierung
ein Monitoringverfahren eingerichtet. Im Rahmen dieses Verfahrens tagt
zweimal jährlich auch eine Monitoring AG zum Thema der internationalen
Kooperation. Die AG bildet damit in ihrer Multiplikationsfunktion einen wichtigen
Rahmen, um Informationen aus dem internationalen Netzwerk in der deutschen
Fachöffentlichkeit zu verbreiten. Konkret hat die Monitoring AG dazu
beigetragen, die Beteiligung von Expertinnen und Experten aus Deutschland an
Projekten des Ostseerats zu fördern. Umgekehrt wird die fachliche Expertise aus
Deutschland unter Bezugnahme auf Beispiele guter Praxis in das
Ostseeratsnetzwerk eingebracht. Daneben wird hier regelmäßig über die Umsetzung der
einschlägigen internationalen Übereinkommen berichtet.
Auch im Bereich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexueller
Ausbeutung im Tourismus findet eine kontinuierliche Zusammenarbeit auf
internationaler Ebene statt.
Mit dem I-KiZ – Zentrum für Kinderschutz im Internet – hat das BMFSFJ ein
Forum geschaffen, in dessen Fachkommissionen Unternehmen, Staat und
Gesellschaft Grundlagen und Elemente für einen wirksamen und zeitgemäßen
Kinder- und Jugendschutz in den digitalen Medien erarbeiten. Die internationale
Bekämpfung und Ächtung von Posendarstellungen ist dort bereits im vergangen
Jahr als ein Arbeitsschwerpunkt verabredet worden. In ihrer Stellungnahme zum
Jahresbericht 2013 des I-KiZ hat die Bundesregierung Bezug auf die
vorgelegten Handlungsempfehlungen genommen und unter anderem die Notwendigkeit
hervorgehoben, Posendarstellungen national und international wirksam zu
bekämpfen. Hierzu gehören Verbote in den Nutzungsbedingungen der Anbieter
ebenso wie Initiativen zur internationalen Ächtung dieser Inhalte, die dem Recht
von Kindern und Jugendlichen auf Schutz vor sexueller Ausbeutung
entgegenstehen. Auf dieser Grundlage wird sich die Bundesregierung für einen
internationalen Konsens und harmonisierte Verbotsregelungen in Bezug auf
Posendarstellungen einsetzen. Gemeinsam mit Unternehmen werden derzeit Maßnah-
Drucksache 18/911 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemen entwickelt, um entsprechenden Darstellungen die Plattformen zu entziehen
und den grenzüberschreitenden Handel einzudämmen.
Auch im Bereich der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung werden die
Förderung und der Schutz von Kinderrechten prioritär behandelt. Kinderrechte
und Kinderschutz werden ausdrücklich in entwicklungspolitisches Handeln
einbezogen; die Weiterentwicklung von Unterstützungen ist geplant.
7. Welche Präventionsinstrumente bzw. Maßnahmen zum Schutz der Kinder
und Jugendlichen in Deutschland müssen nach Auffassung der
Bundesregierung gestärkt werden, und wie gedenkt die Bundesregierung, dies zu
tun?
Die Bundesregierung hat den Schutz von Mädchen und Jungen vor sexueller
Gewalt und Missbrauch in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert.
Das Monitoring des Aktionsplans 2011 und auch das Monitoring des
Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu
Schutzkonzepten haben gezeigt, dass sich viele Einrichtungen in Deutschland bereits auf
den Weg gemacht und gute Konzepte zur Prävention und Intervention zum
Schutz vor (sexueller) Gewalt entwickelt und umgesetzt haben.
Daneben wurden drei umfangreiche Kampagnen zur Prävention von
unterschiedlichen Partnern (BMFSFJ, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des
sexuellen Kindesmissbrauchs, ProPK – Polizeiliche Kriminalprävention des
Bundes und der Länder) aufeinander abgestimmt und auf den Weg gebracht. Sie
dienen der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema
und fokussieren unterschiedliche Zielgruppen im Rahmen der Gesamtstrategie
des Aktionsplans 2011, in dem unterschiedliche Präventionsansätze miteinander
verknüpft werden.
Zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Gewalt sieht das BMFSFJ
zusätzlich zu den bereits initiierten und laufenden Projekten zur Fort- und
Weiterbildung auf Bundesebene weiterhin kontinuierlichen Handlungsbedarf bei der
Verankerung des Themas in der Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle
Professionen, die mit Mädchen und Jungen arbeiten (Schule, Kita, Kinder- und
Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Medizin, Rechtswissenschaften, Polizei). Darüber
hinaus hält die Bundesregierung die Durchführung von Maßnahmen für sinnvoll,
die die Empfehlung des Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch aufgreifen,
den Schutz von Mädchen und Jungen vor übergriffigem Verhalten durch andere
Kinder, Jugendliche und Heranwachsende und den Umgang damit zu
verbessern. Hier sind aus der Sicht der Bundesregierung besonders die Länder und
Kommunen gefordert.
Das Monitoring des Aktionsplans 2011 befasst sich nicht nur mit der Begleitung
der bereits bestehenden Maßnahmen, sondern auch mit der Weiterentwicklung
und Erweiterung von entsprechenden neuen Präventionsansätzen. Damit wird
sichergestellt, dass die geplanten Maßnahmen fachlich eingebettet und im
Rahmen einer Gesamtstrategie erörtert werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
8. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Vorschläge einiger
Sexualstrafrechtsexperten (z. B. der Bericht auf SPIEGEL ONLINE:
„Kinderpornografie – Rechtsexperten kritisieren Maas´ Verbotspläne“; abgerufen am
26. Februar 2014), die Verbreitung von Nacktfotos als
Persönlichkeitsrechtsverletzung strafbar zu machen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Handel mit Kindernacktfotos
auch wesentlich das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Kinder verletzt. Der-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/911zeit wird geprüft, wie ein Verbot des Handels mit diesen Bildern im
Strafgesetzbuch umgesetzt werden kann.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
9. Welche Rechte von Minderjährigen sind nach Auffassung der
Bundesregierung verletzt, wenn Darstellungen von Kindern oder Jugendlichen in
unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung hergestellt, bezogen,
geliefert, vorrätig gehalten oder in Deutschland eingeführt werden?
Gemäß § 184b Absatz 1 Nummer 3 und § 184c Absatz 1 Nummer 3 StGB wird
bestraft, wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder
vor Kindern/Jugendlichen zum Gegenstand haben, herstellt, bezieht, liefert,
vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie zu verbreiten oder sonst
zugänglich zu machen. Zu den kinder- und jugendpornographischen Schriften zählen
auch solche, die Kinder und Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter
Körperhaltung zeigen. Die Vorschriften zielen auf die Bestrafung der
mittelbaren Förderung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ab;
Schutzgut ist damit die sexuelle Selbstbestimmung.
Einerseits sollen Minderjährige, deren Missbrauch Gegenstand der
entsprechenden Schriften ist, geschützt werden, andererseits soll die durch eine Verbreitung
solcher Schriften geförderte Nachahmungswirkung unterbunden werden.
10. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der aktuellen
Diskussion über ein grundsätzliches Verbot des Handels mit Fotos, die
nackte Kinder oder Jugendliche darstellen, und welche konkreten
strafrechtlichen Regelungsbedarfe sieht die Bundesregierung insbesondere
auch mit Blick auf die Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des
sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der
Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI
des Rates?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Die Richtlinie 2011/93/EU bringt
gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Hinblick auf das Strafanwendungsrecht,
die Strafbarkeit des so genannten Cyber-Groomings und des Besuchs kinder-
und jugendpornographischer Livedarbietungen mit sich.
11. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der im
Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller
Gewalt und Ausbeutung aus dem Jahr 2011 verankerten Maßnahmen?
12. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den
Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und
Ausbeutung auf allen Ebenen bekannter zu machen und seine Umsetzung
voranzutreiben?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Es ist insbesondere Betroffenen zu verdanken, die Anfang 2010 die Aufdeckung
von Missbrauchsfällen in Institutionen in Deutschland vorangetrieben haben,
dass die gesellschaftliche Debatte zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller
Gewalt wieder in den Mittelpunkt gerückt ist. Als Reaktion darauf hat die
Bundesregierung im März 2010 den Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in
Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtun-
Drucksache 18/911 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegen und im familiären Bereich“ (RTKM) sowie die Stelle eines Unabhängigen
Beauftragten zu Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
eingerichtet.
Ende des Jahres 2011 sind erste Ergebnisse des Runden Tisches in den
Aktionsplan 2011 eingeflossen, den die Bundesregierung am 27. September 2011
beschlossen hat. Der Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wird im
Aktionsplan 2011 in ein Gesamtkonzept gegossen. Die Maßnahmen sind nicht
vollständig und der Aktionsplan 2011 befindet sich in einem ständigen
Entwicklungsprozess.
Neu ist das begleitende Monitoring zum Aktionsplan 2011, das unter anderem
der Information über den Umsetzungsstand der Maßnahmen dient. Im
Aktionsplan 2011 sind die beschlossenen Maßnahmen in einer Tabelle aufgeführt.
Nahezu alle dort aufgeführten Projekte sind im Rahmen des Monitorings
behandelt und deren Umsetzung kontinuierlich verfolgt worden.
Projektverantwortliche haben Ergebnisse oder Zwischenergebnisse kommuniziert. Die Vielfalt in
der Zusammensetzung der Monitoring AGen mit Mitgliedern aus Praxis,
Wissenschaft, Politik und Wirtschaft hat sich als förderlich für einen qualifizierten
fachlichen Austausch erwiesen.
Es ist damit leichter geworden, eine umfassende Perspektive auf die Umsetzung
des Aktionsplans 2011 zu entwickeln und die zu behandelnden Themen und
Maßnahmen kontinuierlich gemeinsam voranzubringen. Die Ergebnisse werden
in einem Monitoringbericht veröffentlicht.
13. Wie haben sich die Ausgaben des Bundes für den Kinder- und
Jugendschutz in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die Kalenderjahre
einzeln ausweisen)?
Die Ausgaben des Bundes für den Kinder- und Jugendschutz werden
überwiegend über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) finanziert. Dort haben
sich die direkt dem Kinder- und Jugendschutz zuordenbaren Ausgaben im
Programm „Schutz von Kindern- und Jugendlichen“ in den letzten zehn Jahren wie
folgt entwickelt:
Gesamt KJP in Mio. €
2004 3,9
2005 2,9
2006 4,2
2007 4,0
2008 5,1
2009 5,5
2010 5,4
2011 7,0
2012 7,2
2013 9,4
Gesamt: 54,8
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/911Die Ausgaben der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien haben sich
in den letzten zehn Jahren wie folgt entwickelt:
Für die Einrichtung und Fortführung des Amtes der bzw. des Unabhängigen
Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
wurden folgende Mittel eingesetzt (einzelne Maßnahmen davon seit dem Jahr 2012
auch aus dem KJP):
14. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Ausgaben für den Kinder- und
Jugendschutz zu erhöhen, und wenn ja, für welche Maßnahmen, und wenn
nein, warum nicht?
Es ist beabsichtigt, die Mittel für den UBSKM zu erhöhen.
15. In welchem Rahmen fördert die Bundesregierung Forschung zum
Themenfeld Missbrauch und Gewalt gegen Kinder, und inwieweit sieht sie
stärkeren Bedarf, um wirkungsvolle nationale, europaweite und internationale
Präventions- und Interventionsstrategien zu entwickeln?
Für die Forschung zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) noch zur Laufzeit dem
RTKM umfangreiche Mittel bereitgestellt. Ausgeschrieben wurden zwei
Förderlinien, eine im Bereich der Bildungsforschung, eine im Bereich der
Gesundheitsforschung.
Sowohl im Bereich Bildungsforschung als auch im Bereich
Gesundheitsforschung arbeiten derzeit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus ganz
Deutschland unter anderem daran, fundierte Aus- und Fortbildungsmodule für
Gesamt BPjM in T €
2004 965
2005 1 363
2006 1 176
2007 1 301
2008 1 271
2009 1 311
2010 1 420
2011 1 334
2012 1 529
2013 1 438
Gesamt: 13 108
Gesamt UBSKM in T €
2010 1 023
2011 840
2012 1 259
2013 1 659
Gesamt: 4 781
Drucksache 18/911 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFachkräfte, wirksame Schutzkonzepte für Einrichtungen sowie Interventions-
und Therapiemöglichkeiten zu entwickeln und in der Praxis zu erproben. Im
Bereich Bildungsforschung werden zudem fünf Juniorprofessuren gefördert, die
dazu beitragen werden, das Thema an den Universitäten stärker sichtbar zu
machen und langfristig in Forschung und Lehre zu verankern. Im Bereich
Gesundheitsforschung werden darüber hinaus biologische, psychische und
psychosoziale Ursachen und Folgen von Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung und
Missbrauch in Kindheit und Jugend erforscht.
Aufgrund des am RTKM festgestellten Qualifizierungsbedarfs von Fachkräften
fördert das BMBF seit 2011 im Themenfeld der Prävention von sexuellem
Kindesmissbrauch und sexuellen Grenzverletzungen zudem die Entwicklung und
Erprobung eines zertifizierten Onlinekurses zur Qualifizierung und
Sensibilisierung von Fachkräften aus pädagogischen und medizinisch-therapeutischen
Berufen. Hierdurch soll in diesem Bereich ein flexibles und niedrigschwelliges
Angebot geschaffen werden.
Zur Feststellung der Wirksamkeit der im Rahmen der Forschung entwickelten
Präventionsempfehlungen ist eine Evaluation angestrebt. Auf deren Grundlage
wird über weitere Schritte zu entscheiden sein.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
16. In welchem Umfang fördert die Bundesregierung spezialisierte
Beratungsstellen (Kinderschutz-Zentren etc.), und plant sie die Einrichtungen
weiterer Einrichtungen zu fördern, um eine flächendeckendes Angebot zu
erreichen?
Die Bundesregierung fördert modellhaft spezialisierte Beratungsstellen im
Rahmen einer bundesweiten Fortbildungsoffensive in stationären und teilstationären
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Das Projekt der Deutschen
Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -
vernachlässigung e. V. zielt darauf ab, die Handlungsfähigkeit von Mitarbeitenden der
Kinder- und Jugendhilfe zur Verhinderung sexueller Gewalt zu stärken.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Fachberatungsstellen bieten innerhalb des
Projekts Schulungen für Einrichtungen zum Thema an. Über diese Initiative
gelingt es auch, Schutzkonzepte in Einrichtungen zu implementieren.
Um die Qualifizierung und Sensibilisierung von Fachkräften voranzutreiben,
unterstützt das BMFSFJ seit 1997 die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Kinderschutz-Zentren e. V.; bundesweite, kostenlose Beratung bietet das Kinder- und
Jugendtelefon sowie das Elterntelefon des Vereins Nummer gegen Kummer
e. V., der seit 1996 vom BMFSFJ gefördert wird.
Ferner hat das BMFSFJ in den vergangenen Jahren verschiedene Fachkongresse
von bundesweit agierenden Trägern von spezialisierten Beratungseinrichtungen
gefördert.
Die Sicherstellung eines flächendeckenden Angebotes von spezialisierten
Fachberatungsstellen in den Kommunen liegt nicht in der Finanzierungskompetenz
des Bundes.
17. Wie bewertet die Bundesregierung Therapieangebote für Pädophile, wie
zum Beispiel das Projekt „Kein Täter werden“, mit Blick auf ihren Beitrag
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen?
Das „Präventionsnetzwerk kein Täter werden“ wurde im Jahr 2004 als Therapie-
und Forschungsprojekt am Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin
der Charité in Berlin ins Leben gerufen. Ziel des Projektes ist es, Männern mit
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/911sexueller Ansprechbarkeit durch ein präpubertäres und/oder peripubertäres
Körperschema therapeutische Maßnahmen anzubieten, um einem sexuellen
Missbrauch Minderjähriger vorzubeugen. Pädophile Männer werden therapeutisch in
ihrem Bestreben unterstützt, keinen Kindesmissbrauch zu begehen und keine
Missbrauchsabbildungen zu konsumieren. Potenzielle Täter sollen so erreicht
werden, bevor sie sexuelle Übergriffe begehen.
Inzwischen gibt es das Netzwerk an acht Standorten bundesweit, nämlich neben
Berlin in Kiel, Leipzig, Hannover, Hamburg, Stralsund, Regensburg und
Gießen. In naher Zukunft sollen in Baden-Württemberg (Ulm) und in Nordrhein-
Westfalen weitere Standorte eingerichtet werden.
Seit dem Jahr 2008 unterstützt das BMJV das Projekt finanziell, für das Jahr
2014 ist im Zweiten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2014 ein Betrag in
Höhe von 535 000 Euro vorgesehen.
18. Sieht die Bundesregierung die Veranlassung, Angebote für Pädophile, wie
„Kein Täter werden“ auszuweiten, und wenn ja, wie kann dies geschehen
und finanziert werden?
Präventionsprojekte wie „Kein Täter werden“ dienen der Prävention. Im
Zweiten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2014 ist daher für das BMJV eine
Verpflichtungsermächtigung zur Fortführung der Förderung des Netzwerkes
„Kein Täter werden“ bis zum Jahr 2016 enthalten.
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder plant sie zu
ergreifen, um Eltern für eventuell höchst problematische Folgen der
Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder insbesondere im Internet zu
sensibilisieren?
In Aufklärungskampagnen und -materialien weist die Bundesregierung Eltern,
Pädagoginnen und Pädagogen sowie Kinder und Jugendliche regelmäßig und
umfassend auf den sensiblen Umgang mit persönlichen Daten hin. Speziell
thematisiert etwa der Medienratgeber „Schau Hin! Was Dein Kind mit Medien
macht.“ jährlich zur Urlaubszeit den Umgang mit familiären Urlaubsbildern im
Internet. Zuletzt informierte ein im September 2013 erschienenes Materialpaket
unter dem Titel „Chatten. Teilen. Schützen!“ Kinder und Eltern über die sichere
Nutzung von Chats und Communitys.
Diese und weitere Maßnahmen, die einen risikobewussten und
medienkompetenten Umgang von Kinder, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften der sozialen
Arbeit mit dem Internet fördern und die Medienerziehung in den Familien
unterstützen, wird die Bundesregierung kontinuierlich fortsetzen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]