Forschungsbedarf im Bereich der Alterssicherung
der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Katja Kipping, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Bereich der Alterssicherung existieren für die Beantwortung von Zukunftsfragen wichtige Forschungsfelder wie Altersarmut, Armutsrisiken, demographischer Wandel, Sicherungsziele und Sicherungsniveau der verschiedenen Säulen der Alterssicherung, ökonomische Auswirkungen von Rentenreformen, Verbraucherschutz und Wechselwirkungen zwischen den Säulen der Alterssicherung. Forschung auf dem Gebiet der Alterssicherung ist wichtig, weil sie dazu beiträgt, die komplexen und sehr langfristigen Wirkungen von Rentenreformen zu erkennen und transparent zu machen. Derzeit befasst sich mit Forschungsfragen der Alterssicherung unter anderem das Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA), welches die Forschung im Bereich der Alterssicherung insbesondere an Universitäten fördert. Des Weiteren ist die Deutsche Rentenversicherung Bund laut § 138 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) seit dem 1. Oktober 2005 für die Forschung im Bereich der Alterssicherung bezüglich der Grundsatz- und Querschnittsaufgaben normiert. Ferner sind heute die wichtigsten Cluster der Alterssicherungsforschung das Munich Center for the Economics of Aging (MEA) und das Forschungszentrum Generationenverträge (FZG) an der Universität Freiburg. Ein erheblicher oder sogar der größte Teil der Forschung im Bereich der Alterssicherung wird nach Einschätzung der Fragesteller von der privaten Versicherungswirtschaft finanziert und ist somit nicht unabhängig.
Im Jahr 2007 veröffentlichte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das „Konzept einer modernen Ressortforschung“. Im Zuge dessen wurde als eines der Primärziele die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse genannt, „die direkten Bezug zu den Tätigkeitsfeldern eines Ministeriums haben. Diese Erkenntnisse dienen als Grundlage für Entscheidungen zur sachgerechten Erfüllung der Fachaufgaben.“ Das in der Rentenpolitik federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verfügt derzeit über zwei Ressortforschungseinrichtungen, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB). In Bezug auf die Alterssicherung, eine zentrale Säule der Sozialversicherung, existiert keine Ressortforschungseinrichtung, die systematisch auf diesem Gebiet forscht, um die Politik mit wissenschaftsgestützten Politikempfehlungen und Evaluierungen der verschiedenen gesetzlichen Maßnahmen zu unterstützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der bestehenden Struktur der Forschungslandschaft auf den Gebieten der Alterssicherung und der Altersarmut?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die bereits vorhandenen Forschungseinrichtungen für den Bereich der Alterssicherung ausreichend sind?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forschungsarbeit des FNA der Deutschen Rentenversicherung?
Inwieweit kennt die Bundesregierung die Arbeit der zwei wichtigsten Cluster der Alterssicherungsforschung, des MEA und des FZG, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Evaluierung der Arbeitsmarktreformen nach § 55 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 282 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch hinsichtlich der Frage, ob damit eine umfängliche und ausreichende Grundlage für die politische Bewertung der Arbeitsmarktreformen geschaffen wurde?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch in anderen Feldern der Sozialpolitik Evaluationsforschung notwendig ist?
Wenn ja, in welchen und warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Rentenreformen und ihre Wirkungen ausreichend evaluiert werden vor dem Hintergrund, dass für die umfassenden Reformen der Alterssicherung, die Einführung der Rente ab 67 und die Einführung der kapitalgedeckten Alterssicherung bisher kein wissenschaftlicher Evaluierungsauftrag, ähnlich dem der Bundesagentur für Arbeit in § 55 SGB II in Verbindung mit § 282 SGB III, existiert?
Erachtet es die Bundesregierung als sinnvoll, nachträglich eine öffentliche und unabhängige Evaluierung für die Einführung der Riester-Rente und der verausgabten umfangreichen Fördermittel in Auftrag zu geben?
Wenn ja, wie könnte ein solches Monitoring aussehen, und wenn nein, warum hält die Bundesregierung eine Evaluierungspflicht nicht für notwendig?
In welchem Rahmen gedenkt die Bundesregierung in Zukunft die Wirkungen von Rentenreformen, insbesondere im Hinblick auf ihre ökonomischen Effekte und langfristigen Verteilungswirkungen (über das Jahr 2030 hinaus), analysieren zu lassen?
Was sind für die Bundesregierung die wichtigsten Forschungsthemen im Bereich der Alterssicherung und warum?
An welchen Hochschulen und Fachbereichen wird nach Kenntnis der Bundesregierung kontinuierlich zu Problemen der Alterssicherung geforscht? Welche Sonderforschungsbereiche, Institute an Hochschulen etc. haben einen Schwerpunkt im Bereich Alterssicherungsforschung?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass im Bereich der Altersarmut ausreichend geforscht wird?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Forschungsgebiete im Bereich der Alterssicherung bedürfen nach Ansicht der Bundesregierung weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen?
Welche Institutionen sollen nach Ansicht der Bundesregierung die Forschungsfelder der Alterssicherung und Altersarmut beforschen? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Situation, dass im Bereich der Alterssicherung bisher keine explizite Ressortforschung betrieben wird?
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der bestehenden Forschungsstruktur im Bereich der Alterssicherung die Notwendigkeit, eine Ressortforschung zu diesem Thema beim BMAS einzurichten?
Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen solche Überlegungen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Forschungszuwendungen aus der privaten Versicherungswirtschaft, und wie hoch sind die Forschungszuwendungen von weiteren privaten Institutionen für Forschung im Bereich Alterssicherung?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Forschungszuwendungen für Forschung im Bereich Alterssicherung aus öffentlicher Hand?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Forschungszuwendungen für Forschung im Bereich Alterssicherung von dem federführenden BMAS?
Wie groß ist der Anteil der Forschungsberichte des BMAS auf dem Gebiet der Alterssicherungsforschung, die veröffentlicht werden?
Wie ist das Verhältnis von öffentlichen Forschungsgeldern und Forschungsgeldern von der privaten Versicherungswirtschaft im Bereich der Alterssicherung, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es derzeit ausreichende von der privaten Versicherungswirtschaft unabhängige Forschung im Bereich der Alterssicherung gibt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Welche neuen Untersuchungen wurden für den kommenden Alterssicherungsbericht in Auftrag gegeben, die es in den vorherigen Alterssicherungsberichten nicht gab, und liegen schon erste Ergebnisse vor?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Sachverhalt, dass nach Informationen der Fragesteller viele Studien zur Riester-Rente von Unternehmen der privaten Versicherungswirtschaft in Auftrag gegeben wurden und diese Ergebnisse danach in der Öffentlichkeit verbreitet werden, um möglicherweise ein bestimmtes Bild der Riester-Rente in der Öffentlichkeit zu prägen?
Welche Studien zur Alterssicherung werden derzeit im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt, und was erhofft sich die Bundesregierung von den Ergebnissen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung insgesamt aus dem Befund der bereits durchgeführten Studien zur Riester-Rente?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass nach Informationen der Fragesteller in der Riester-Renten-Forschung oft bemängelt wird, dass keine einheitlichen Datensätze bestehen und Wissenschaftler sich aus Statistiken der zentralen Zulagenstelle, der Bundessteuerstatistik oder aus den SOEP-Umfragen (SOEP = Sozio-oekonomisches Panel) bedienen müssen und dies als nicht förderlich angesehen wird, um ein klares und umfassendes Bild über den Stand der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu erhalten?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, umfassende Daten zu generieren?
Wenn ja, wie?
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Datenlage im Bereich der Alterssicherungsforschung insgesamt? Wie begründet es die Bundesregierung, dass die Daten der Studie „Altersvorsorge in Deutschland“ (AVID) und die beiden letzten Wellen 2007 und 2011 der Befragung „Alterssicherung in Deutschland“ (ASID) für die Wissenschaft nach Informationen der Fragesteller bisher nicht zugänglich gemacht wurden?