Einrichtung von Jugendberufsagenturen
der Abgeordneten Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Katja Kipping, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Harald Petzold (Havelland), Azize Tank, Harald Weinberg, Katrin Werner, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Angebote des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zu bündeln, steht seit langem im Fokus verschiedener Debatten, die mit dem Ziel geführt werden, Jugendliche aus einer Hand zu beraten und zu betreuen sowie in eine Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt beziehungsweise in eine der vielen Maßnahmen am Übergang Schule-Beruf vermitteln zu können. Vielerorts existieren Projekte, in denen eine ressortübergreifende Beratung und Betreuung stattfindet, z. B. durch die sogenannten Kompetenzagenturen. Der Gedanke, der einer Jugendberufsagentur zu Grunde liegt, ist folglich nicht neu. Durch das Hamburger Konzept zur Einrichtung von Jugendberufsagenturen vom Dezember 2012 ist die Debatte um eine Zusammenlegung der Angebote aus den verschiedenen Sozialgesetzbüchern neu entbrannt.
Ein Ergebnis davon ist die Aufnahme von Jugendberufsagenturen in den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Darin heißt es: „Die beste und effizienteste Vorsorge gegen Ausbildungsabbrüche und lange Zeiten von Arbeitslosigkeit im Lebensverlauf sind passgenaue und tragfähige Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf. Daher wollen wir den erfolgreichen Ausbildungs- und Berufseinstieg für leistungsschwache Jugendliche erleichtern und gezielt begleiten. Flächendeckend einzurichtende Jugendberufsagenturen sollen die Leistungen nach dem SGB II, SGB III und SGB VIII für unter 25-Jährige bündeln. Datenschutzrechtliche Klarstellungen sollen den notwendigen Informationsaustausch erleichtern. Junge Menschen, deren Eltern seit Jahren von Grundsicherung leben, sollen gezielt Unterstützung bekommen.“ Auch wenn die Zielstellung der Jugendberufsagenturen, niemand soll verlorengehen, ohne Zweifel begrüßenswert ist, werfen die oben zitierten Formulierungen im Koalitionsvertrag viele Fragen auf. Vollkommen unklar bleibt, was eine Jugendberufsagentur eigentlich ist, welche konkreten Angebote in welcher Form hier gebündelt werden sollen und wer die Zielgruppe sein soll. Gleichzeitig wird mit dem Datenschutz ein Problem benannt, vor dem die Praktiker nicht nur in Hamburg stehen.
Derzeit wird in vielen Bundesländern über die Einrichtung von Jugendberufsagenturen beraten, so unter anderem in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Am weitesten fortgeschritten ist die Situation in Hamburg. Hier sind mittlerweile in allen Bezirken Jugendberufsagenturen eingerichtet. Aber auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde im Landkreis Rostock eine Jugendberufsagentur eröffnet. Für Berlin liegt ein umfangreiches Konzept vor, das eine Umsetzung noch im Jahr 2014 vorsieht.
Die Vorreiterrolle von Hamburg bei der Einrichtung von Jugendberufsagenturen ist unbestritten. Das hat zur Folge, dass überall, wo über die Einrichtung einer Jugendberufsagentur beraten wird, sich auf das Hamburger Modell der Jugendberufsagentur berufen wird (Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Drucksache 20/4195). Die Jugendberufsagentur in Hamburg richtet sich an alle Jugendliche. Die Erfassung der Jugendlichen erfolgt flächendeckend in der Schule, wozu eigens das Schulgesetz angepasst wurde. Nach Angaben des Hamburger Senats vom 8. November 2013 wurden 8 446 Jugendliche in den Jugendberufsagenturen beraten (Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Drucksache 20/9801). Von diesen Jugendlichen wurden allerdings 1 319 (15,6 Prozent) als unversorgte Bewerber/Bewerberinnen aufgeführt. 1 019 Jugendliche (12 Prozent) verzichteten auf eine weitere „Beratung“ und Betreuung durch die Jugendberufsagenturen. Das heißt, dass trotz einer weit gefassten Zielgruppe und großer Anstrengungen viele Jugendliche die Angebote nicht nutzen beziehungsweise ihnen die Angebote der Jugendberufsagenturen nicht weiterhelfen.
Gleichzeitig hat das Hamburger Modell Kritik hervorgerufen unter anderem bei Experten und Expertinnen der Jugendhilfe. Kritiker und Kritikerinnen benennen die Dreiteilung der Jugendlichen in „Marktkunden“, „Beratungskunden“ und „Betreuungskunden“ und deren statistische Eingruppierung in Beratungs- und Bewerbungsfälle. Dies berge die Gefahr von ungeprüften Vorurteilsmustern und verallgemeinernden, diskriminierenden Zuschreibungsprozessen. Notwendige, selbständige Orientierungs- und Entscheidungsprozesse von jungen Menschen könnten dadurch beeinträchtigt werden. Damit wird der Vielseitigkeit Lebens- und Problemlagen von Jugendlichen nur bedingt Rechnung getragen. Praktiker weisen auch darauf hin, dass ein Wechsel der Einkategorisierung in der Regel schwer ist (u. a. Marion Panitzsch-Wiebe: „Niemand soll verloren gehen“ – Eine kritische Betrachtung der Jugendberufsagentur; DER PARITÄTISCHE HAMBURG: „Das Gegenteil von Gut ist Gut Gemeint“). Auch die stattfindende Sanktionierung von „Betreuungskunden“ der Jugendberufsagenturen im Rahmen des Hartz-IV-Bezuges wirft viele Fragen auf, unter anderem nach nachrangig auffangenden Hilfen durch die Jugendhilfe. In diesem Zusammenhang wird auch von „fürsorglicher Belagerung“ und „Verfolgungsbetreuung“ gesprochen.
Auffallend anders präsentiert sich das Modell einer Jugendberufsagentur im Landkreis Rostock (Konzept für ein kreisweites, rechtsübergreifendes Jugendberufshilfeangebot des Landkreises Rostock – „Jugendberufsagentur (JBA) – Landkreis Rostock“). Hier wird von einer wesentlich kleineren Zielgruppe ausgegangen, nämlich von Jugendlichen die aufgrund multipler Problemlagen auf Unterstützung angewiesen sind. Diese eng umrissene Zielgruppe soll ca. 300 Jugendliche umfassen. Sie soll mit geringem Ressourcen und Personalaufwand über klassische Methoden der Jugendarbeit erreicht, unterstützt und gegebenenfalls begleitet werden. Deswegen wird folgerichtig von einem Angebot der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII ausgegangen.
Alleine diese beiden sehr unterschiedlichen Ansätze von Jugendberufsagenturen verdeutlichen, dass die entstehenden Jugendberufsagenturen sehr unterschiedliche Ansätze verfolgen und sich die Kooperationen vor Ort, auch mit den verschiedenen Trägern, äußerst different gestalten werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die oben umrissene Fragestellung, was eine Jugendberufsagentur eigentlich ist, welche konkreten Angebote hier gebündelt werden sollen und wer die Zielgruppe sein soll. Aber auch die Frage nach einem derzeit dominanten Jugendbild darf nicht zu kurz kommen: Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen, Jugend ist auf der Suche. Für diese Phase ist es wichtig, dass Jugendliche sich ausprobieren können, um einen eigenen Weg zu finden. Die Möglichkeit des Irrtums muss dabei berücksichtigt werden.
Alle unterschiedlichen Ansätze von Jugendberufsagenturen haben eine Gemeinsamkeit: Auch das beste Übergangssystem mit den besten Jugendberufsagenturen wird den Ausbildungsplatzmangel, der als ein wesentlicher Grund dafür gilt, dass nur etwa zwei Drittel der 816 000 Ausbildungsinteressierten einen Ausbildungsplatz erhielten, nicht beheben. Durch die sinkende Ausbildungsbereitschaft der Betriebe wurde im letzten Jahr mit 530 000 abgeschlossenen Ausbildungsverträgen ein neuer Negativrekord aufgestellt. Daran wird die Einrichtung von Jugendberufsagenturen nichts wesentlich verändern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Welche konkreten rechtlichen und verwaltungstechnischen Vorhaben plant die Bundesregierung, um Jugendberufsagenturen flächendeckend einzurichten?
Welche Modelle und Konzepte zur Einrichtung und zum Betreiben von Jugendberufsagenturen sind der Bundesregierung bekannt, und worin unterscheiden sie sich konzeptionell?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die unterschiedlichen Konzepte (bitte unter Berücksichtigung der Zielgruppe, der Kooperationspartner, der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Leistungsträger im SGB II, III und VIII detailliert aufführen)?
Welche der Bundesregierung bekannten Jugendberufsagenturen erfüllen die im Koalitionsvertrag aufgeführten Kriterien?
In welchen Strukturen und in welcher rechtlichen Stellung sollen nach Vorstellung der Bundesregierung Jugendberufsagenturen verwirklicht werden?
An welche Zielgruppe richtet sich nach Auffassung der Bundesregierung eine Jugendberufsagentur?
Welche wissenschaftliche Definition liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der im Koalitionsvertrag gewählten Formulierung „leistungsschwache Jugendlichen“ zugrunde, denen mit Unterstützung der Jugendberufsagenturen ein „erfolgreiche[r] Ausbildungs- und Berufseinstieg“ ermöglicht werden soll, und welche Jugendlichen sind damit konkret gemeint?
Sollen nach Vorstellung der Bundesregierung Jugendliche mit Migrationshintergrund, Aussiedler und Aussiedlerinnen, Flüchtlinge und Bürger und Bürgerinnen ohne deutschen Pass in der Arbeit der Jugendbedarfsagenturen besondere Aufmerksamkeit erhalten?
Wie viele Jugendliche sollen mit den Jugendberufsagenturen erreicht werden (bitte relativ und absolut sowie, wenn möglich, nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Was soll nach Vorstellung der Bundesregierung konkret in einer Jugendberufsagentur passieren?
Was soll nach Auffassung der Bundesregierung in einer Jugendberufsagentur nicht passieren?
Welche Angebote sollen Jugendliche in einer Jugendberufsagentur mindestens erhalten?
Welche Bundesprogramme zur Verbesserung des Überganges von der Schule in den Beruf sollen in der Arbeit der Jugendberufsagenturen aufgehen, welche Programme bleiben daneben bestehen oder werden neu aufgelegt oder fortgeführt?
Wann wird das neue Bundesprogramm „Jugend stärken plus“ aufgelegt, und durch welche inhaltlichen Schwerpunkte wird es sich auszeichnen und von dem bestehenden Programm „Jugend stärken“ unterscheiden (bitte für die Programme Kompetenzagenturen und 2. Chance detailliert ausführen)?
Aus welchen Mitteln sollen mit Auslaufen des Bundesprogrammes „Jugend stärken“ zukünftig die Kompetenzagenturen finanziert werden, und wie und in welcher Höhe wird sich der Bund an der Finanzierung der Kompetenzagenturen beteiligen (bitte detailliert aufschlüsseln)?
Welche öffentlichen und freien Träger sind nach Kenntnis der Bundesregierung in einer Jugendberufsagentur vereint, und welche Angebote sollen sie für Jugendliche bereithalten (bitte nach Aufgaben differenziert aufführen)?
Welche Rolle soll die Schule einnehmen, damit Jugendberufsagenturen erfolgreich arbeiten können (bitte detailliert ausführen)?
Wie viele Jugendberufsagenturen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um von einer flächendeckenden Einrichtung sprechen zu können?
Welche Kriterien legt die Bundesregierung hier zu Grunde?
Welche Daten müssen nach Auffassung der Bundesregierung in Jugendberufsagenturen erhoben werden, um gemäß der definierten Zielstellung im Koalitionsvertrag optimal arbeitsfähig zu sein (bitte detailliert aufführen)?
Auf welche Datenbasis unter anderem aus Schule und Jugendhilfe bzw. SGB-II- und SGB-III-Behörden sollen Jugendberufsagenturen nach Auffassung der Bundesregierung zugreifen können, um gemäß der definierten Zielstellung im Koalitionsvertrag optimal arbeitsfähig zu sein (bitte detailliert aufführen)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der datenrechtlichen Praxis in den bereits bestehenden Jugendberufsagenturen in Hamburg, wonach alle Kunden der Berufsberatung (SGB III) oder des Jobcenters (SGB II) sich im Rahmen der Erstberatung mit der Datenerfassung einverstanden erklären müssen, ohne dass dazu nach Auffassung des Hamburger Senats eine Unterschrift seitens der betroffenen Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten erforderlich sei (vergleiche hierzu Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Drucksache 20/10239)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der datenrechtlich vorgesehenen Umgangsweise in den einzurichtenden Jugendberufsagenturen in Berlin, wonach Eltern und Jugendliche der Datenerhebung und Übermittlung schriftlich zustimmen müssen (vergleiche hierzu Bericht zur Arbeit der Arbeitsgruppe „Jugendberufsagentur in Berlin umsetzen?“ vom 22. Januar 2014)?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Zielgruppe der Jugendberufsagenturen in der Regel nicht volljährig und nur eingeschränkt rechtsfähig ist, in Hinblick auf die datenschutzrechtliche Situation und Erfordernisse?
Welche datenschutzrechtlichen Veränderungen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, damit die Jugendberufsagenturen ihren Aufgaben nachkommen können und eine genauere datenmäßige Erfassung der Zielgruppe möglich ist (bitte begründen und nach Bundes- und Landesgesetzen sowie den konkret notwendigen Änderungen aufschlüsseln)?
Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die erfassten Daten vor einem Zugriff durch die NSA und anderen Nachrichtendiensten nachhaltig geschützt sind?
Plant die Bundesregierung zur flächendeckenden Einrichtung von Jugendberufsagenturen Änderungen im SGB II, III und VIII (bitte begründen und nach den konkreten Änderungen aufschlüsseln)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Länder ihre Schulgesetze ändern müssen, damit die Jugendberufsagenturen erfolgreich arbeiten können?
Welche Veränderungen wären erforderlich (bitte begründen und nach den konkret notwendigen Änderungen, wenn möglich, nach Bundesländern, aufschlüsseln)?
Welche gesetzlichen Änderungen sind darüber hinaus nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um Jugendberufsagenturen erfolgreich betreiben zu können (bitte begründen und nach Bundesgesetzen und Landesgesetzen sowie den konkret notwendigen Änderungen aufschlüsseln)?
Welche Aufgaben kommen zur Einrichtung von Jugendberufsagenturen nach Auffassung der Bundesregierung den Kommunen, Landkreisen, Bundesländern und dem Bund sowie den jeweils nachgeordneten Behörden zu (bitte detailliert ausführen)?
Welche personellen und finanziellen Ressourcen werden benötigt, damit Jugendberufsagenturen nach Ansicht der Bundesregierung erfolgreich arbeiten können?
Durch wen, und wie sollen die Ressourcen bereitgestellt werden (bitte detailliert ausführen)?
Plant die Bundesregierung ein Programm zur Erstausstattung oder Anschubfinanzierung bzw. eine Regelfinanzierung von Jugendberufsagenturen mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt?
Wenn ja, in welcher Höhe, und mit welcher Zielstellung, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung ein Programm zur Erstausstattung oder Anschubfinanzierung bzw. eine Regelfinanzierung von Jugendberufsagenturen mit Mitteln aus der Bundesagentur für Arbeit?
Wenn ja, in welcher Höhe, und mit welcher Zielstellung, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung ein Programm zur Erstausstattung oder Anschubfinanzierung bzw. eine Projektfinanzierung von Jugendberufsagenturen mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder ähnlichen Fördertöpfen der Europäischen Union?
Wenn ja, in welcher Höhe, und mit welcher Zielstellung, und wenn nein, warum nicht?
Wer ist ansonsten bzw. darüber hinaus für die finanzielle Ausstattung der Jugendberufsagenturen zuständig (bitte detailliert und nach Angebotsart aufschlüsseln)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Beteiligung der Wirtschaft bzw. Kammern an den Jugendberufsagenturen vor?
Wenn ja, bitte konkret benennen, wenn nein, bitte begründen, warum nicht?
Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Beteiligung der Gewerkschaften an den Jugendberufsagenturen vor?
Wenn ja, bitte konkret benennen, wenn nein, bitte begründen, warum nicht?
Wie sollen nach Vorstellung der Bundesregierung die Kooperationspartner für die Jugendberufsagenturen gewonnen werden?
Sollen neben freien Trägern auch gewinnorientierte Firmen gewonnen werden?
Sind hierzu öffentliche Ausschreibungen vorgesehen?
Ist eine bundesweite Evaluation der bestehenden und einzurichtenden Jugendberufsagenturen vorgesehen?
Wenn ja, bitte Evaluierungsmethoden und -zeitplan vorstellen, wenn nein, bitte begründen, warum nicht?
Welchen Beitrag können Jugendberufsagenturen leisten, um Jugendliche trotz des Mangels an Ausbildungsplätzen Zukunftsperspektiven zu ermöglichen?
Fallen arbeitslose Jugendliche, die durch eine Jugendberufsagentur betreut werden aus der Arbeitslosenstatistik, und wenn ja, warum?
Wie und ab wann wird das Antragsverfahren für das neue Bundesprogramm „Jugend stärken plus“ starten?