[Deutscher Bundestag Drucksache 18/915
18. Wahlperiode 25.03.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth,
Inge Höger, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/737 –
Debatte um die Neuausrichtung bzw. Weiterentwicklung des Ständigen
Ausschusses für die innere Sicherheit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Idee zur Einrichtung eines Ausschusses für die innere Sicherheit entstand
bereits im Jahr 2001 und fand schließlich Eingang in den Vertrag von Lissabon
(Artikel 71 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union –
AEUV). Mit einem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 25.
Februar 2010 wurde der Ständige Ausschuss für operative Zusammenarbeit im
Bereich der inneren Sicherheit (COSI) eingesetzt (ABl. L 52 vom 3.3.2010). Der
COSI ist unter anderem in den Bereichen der Zusammenarbeit der Polizei- und
Zollbehörden, des Schutzes der Außengrenzen und der justiziellen
Zusammenarbeit in Strafsachen tätig. Er soll dem Rat in regelmäßigen Abständen einen
Bericht über seine Aktivitäten vorlegen. Der Rat informiert dann das
Europäische Parlament und die nationalen Parlamente (
http://tinyurl.com/prmrmd4).
Im zweiten Halbjahr 2013 fanden drei Sitzungen des COSI statt.
Vorbereitungen der Treffen obliegen der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft (siehe die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/498). Teilnehmende sind in der Regel
Mitarbeiter der zuständigen Ministerien der Mitgliedstaaten. Für Deutschland
nehmen laut der Bundesregierung regelmäßig ein Vertreter des
Bundesministeriums des Innern (BMI), der Leiter der Unterabteilung ÖS I
„Polizeiangelegenheiten“ sowie ein Vertreter der Länder (bisher Niedersachsen) teil.
Der COSI soll die Koordinierung von Maßnahmen der zuständigen Behörden
der Mitgliedstaaten übernehmen und zur Verstärkung der operativen
Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit beitragen, die allgemeine
Ausrichtung und die Effizienz der operativen Zusammenarbeit bewerten, etwaige
Mängel feststellen und „Empfehlungen“ für ihre Beseitigung aussprechen (EU-
Ratsdokumente 16515/09 und 5949/10). Der Ausschuss hat nicht nur
koordinierende Funktion für die Polizeien, Zoll- und Justizbehörden der
Mitgliedstaaten. Er soll die Einbindung der EU-Agenturen Europol, Frontex, Eurojust,
OLAF, CEPOL gewährleisten. Zu den weiteren Beteiligten operativer und
koordinierender Maßnahmen gehören die European Police Chiefs Task Force
(EPCTF), die Heads of Europol National Units (HENUs), die Joint
Investigation Teams (JITs), das JHA Heads of Agencies Meeting oder auch der
Europäische Auswärtige Dienst. Berichte empfängt der COSI unter anderem vom EU-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. März 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/915 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAntiterrorismuskoordinator und der Europäischen Kommission. Auch der EU-
Geheimdienst IntCen wird eingebunden: Die Fragestellerinnen und Fragesteller
sehen die Beteiligung des IntCen kritisch, wenn dieser im COSI seine
„Bedrohungsanalysen“ präsentieren darf. Hohe Beamtinnen und Beamte der
Innenministerien der EU-Mitgliedstaaten sollen als Beobachtende teilnehmen.
Über die Arbeit des COSI sollen die nationalen Parlamente wie auch das
Europäische Parlament „auf dem Laufenden gehalten“ werden. Eine weitere
Beteiligung ist aber nicht vorgesehen. Dies ist aus Sicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller umso problematischer, da der COSI zukünftig womöglich
Empfehlungen für Gesetzgebungsverfahren aussprechen könnte. Vorgesehen
ist eigentlich, dass der COSI auch eine Evaluierungsfunktion wahrnimmt, etwa
für Kooperationen mit Drittstaaten oder internationalen Institutionen. Dieser
Aufgabe wird der Ausschuss aber aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller nicht gerecht.
Im „Stockholmer Programm“ ist festgelegt, dass der COSI „Entwicklung,
Monitoring und Implementierung“ der „Strategie der Inneren Sicherheit“
übernehmen soll. Unklar bleibt immer noch, welche Rolle der COSI nach Artikel 222
AEUV im Falle von Katastrophen sowie von Terroranschlägen spielen soll.
Der Ausschuss hat sich mit dieser Frage mehrfach befasst, die Bundesregierung
befürwortet die Kompetenzerweiterung (Bundestagsdrucksache 17/12652) mit
der Einrichtung eines „permanenten Lagezentrums“. Die
„Terrorismusbekämpfung“ gehört nach Auffassung der Bundesregierung zum Mandat des COSI
(Bundestagsdrucksache 18/146).
Zur Debatte steht, Untergruppen oder „Expertengruppen“ im COSI
einzurichten oder Sitzungen thematisch zu gestalten. Andere Mitgliedstaaten regen
jedoch an, den COSI weniger mit Terrorismusthemen zu beauftragen
(Ratsdokument 10162/13) oder wenigstens zu definieren, für welche
Aufgabenbereiche eine Zuständigkeit gegeben sei oder überhaupt ein Mehrwert erzielt
würde (Ratsdokument 13500/13). Dies auch vor dem Hintergrund, dass in den
Mitgliedstaaten gewöhnlich unterschiedliche Behörden für „Terrorismus“ oder
„organisierte Kriminalität“ zuständig sind. Zudem gibt es auf Ebene der EU
außerhalb des übergeordneten Gremiums COSI weitere
Zusammenarbeitsformen von Polizeibehörden (Bundestagsdrucksache 17/13440). Hierzu gehören
die „Koordinierungsgruppe für den Bereich der polizeilichen und justiziellen
Zusammenarbeit in Strafsachen“ (CATS), der „Strategische Ausschuss für
Einwanderung, Grenzen und Asyl“ (SCIFA), die „Ratsarbeitsgruppe Counter-
Terrorism“ (COTER), die „Ratsarbeitsgruppe Terrorismus“ oder die EU-
Polizeiagentur Europol. Die Themen „Terrorismus“ oder „schwere organisierte
Kriminalität“ werden auch außerhalb der EU in der „Counter Terrorism Group“
(CTG) oder der „Police Working Group on Terrorism“ (PWGT) übernommen.
Es ist anzunehmen, dass in den Gremien eine Doppelarbeit verrichtet wird.
Dies umso mehr, da auch das „Politische und Sicherheitspolitische Komitee“
(PSK) mit Sicherheitsfragen befasst ist. Im PSK treffen sich einmal im Monat
hochrangige Beamte der Außenministerien oder der Ständigen Vertretungen
der Mitgliedstaaten in Brüssel. Im April 2014 treffen sich der COSI und das
PSK zum Austausch.
Die Neuausrichtung oder Weiterentwicklung des COSI soll nach Information
der Fragesteller nach dem Willen einiger Mitgliedstaaten auch mehr mit den
„Politikzyklen“ („Policy Cycles“) verzahnt werden, einem Modell zur
Priorisierung und Umsetzung von Maßnahmen: Zunächst werden
Bedrohungsanalysen erstellt, deren Prioritäten die Europäische Kommission anschließend
festlegt und in Mehrjahresstrategieplänen an eine „Praktikerebene“ weitergibt.
Dort werden wiederum Aktionspläne ausgearbeitet und die Vorhaben
schließlich umgesetzt. Die Maßnahmen werden jährlich sowie nach ihrem Abschluss
evaluiert. Durch die enge Verzahnung der beteiligten Agenturen,
Ratsarbeitsgruppen, der Kommission und den Polizeien der Mitgliedstaaten soll ein
Mehrwert erzielt werden. Bislang decken die „Politikzyklen“ nur das Feld „schwere
und organisierte Kriminalität“ ab. Andere Mitgliedstaaten fordern deshalb ihre
Ausweitung auf weitere Bereiche im Themenfeld Terrorismus. Ein anderer
Vorschlag lautet deshalb, den COSI eher als vorbereitendes Gremium für den
Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) zu nutzen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9151. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung nach vierjährigem
Bestehen des COSI hinsichtlich der Notwendigkeit von dessen Existenz?
Welche Verbesserungen der Zusammenarbeit hat es demnach gegeben?
Der Ständige Ausschuss für operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren
Sicherheit (COSI) hat sich seit seinem Bestehen fest in der Gremienstruktur des
Rates etabliert. Es besteht auf EU-Ebene kein anderes hochrangiges
Expertengremium, das horizontale Aspekte der operativen Zusammenarbeit der EU-
Mitgliedstaaten beraten kann.
Diesen Auftrag zur Förderung der Koordinierung der operativen Maßnahmen
zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der inneren Sicherheit setzt der
COSI insbesondere mit Hilfe des „EU-Politikzyklus“ (vgl. Schlussfolgerungen
des Rates zur Schaffung und Umsetzung eines EU-Politikzyklus zur
Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität [
Ratsdok. 15358/10]) um und leistet somit einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der
inneren Sicherheit in Europa.
2. Wie hat sich die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 zur Neuausrichtung
bzw. Weiterentwicklung des COSI positioniert, und welche eigenen
Vorschläge hat sie hierzu in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen oder bei der
Europäischen Kommission eingebracht?
Welche Vertreterinnen und Vertreter der Länder waren bei den Sitzungen
jeweils zugegen?
Die Debatte um eine Neuausrichtung des COSI wurde durch Frankreich,
Spanien, Italien und Schweden im September 2013 angestoßen. Die
Bundesregierung hat sich jeweils an den Debatten im COSI beteiligt. Die Positionierung der
Bundesregierung kann dem Drahtbericht Nr. 6309 vom 19. Dezember 2013
entnommen werden. Die Kommission hat keine Zuständigkeit für die
Ausgestaltung der Tätigkeit des COSI. Insofern hat die Bundesregierung bei der
Europäischen Kommission auch keine diesbezüglichen Vorschläge eingebracht. Die
Ernennung der Vertreter der Länder erfolgt durch den Bundesrat. Nachdem
zunächst das Land Niedersachen den Vertreter für den COSI gestellt hat, nimmt
diese Aufgabe nunmehr das Land Bayern wahr.
3. Sofern außer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMI, der
Unterabteilung ÖS I „Polizeiangelegenheiten“ sowie der Länder weitere Personen
im Auftrag der Bundesregierung teilnahmen, um welche handelte es sich
dabei jeweils?
An den Sitzungen nimmt auch ein Vertreter der Ständigen Vertretung
Deutschlands bei der Europäischen Union und – soweit Justizthemen behandelt
werden – teilweise ein Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV – Abteilungsleiter II) teil.
4. Worin besteht die Aufgabe der „COSI Support Group“, und wer gehört ihr
an?
Die COSI Support Group setzt sich aus Referenten der Ständigen Vertretungen
der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union (EU) zusammen und bereitet
die Sitzungen des COSI vor.
Drucksache 18/915 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Aufgabe des COSI umgesetzt, die
allgemeine Ausrichtung und die Effizienz der operativen Zusammenarbeit
zu bewerten, etwaige Mängel festzustellen und Empfehlungen für ihre
Beseitigung auszusprechen?
Schwerpunkt der bisherigen Tätigkeit des COSI war die Stärkung der operativen
Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten. Diese Aufgabe hat der
COSI im Rahmen des EU-Policy Cycles wahrgenommen. Die Evaluierung der
operativen Zusammenarbeit war demgegenüber bislang kein Schwerpunkt der
Tätigkeit des COSI.
6. Wie grenzt die Bundesregierung die Arbeit des COSI gegenüber anderen
Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Einrichtungen der Europäischen Union
ab?
Die Abgrenzung des Ausschusses zu anderen Ratsarbeitsgruppen ergibt sich aus
seiner unmittelbaren Verankerung in Artikel 71 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und aus dem Beschluss des Rates vom
25. Februar 2010 zur Einsetzung des Ständigen Ausschusses für die operative
Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (2010/131/EU). Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
7. Auch wenn die Bundesregierung die Auffassung vertreten sollte, der COSI
sei ein höherrangiges Gremium, weshalb sich die Frage einer Abgrenzung
zu Ratsarbeitsgruppen oder sonstigen Einrichtungen der Europäischen
Union also nicht stelle, inwiefern bestünde dennoch die Gefahr einer
Doppelarbeit?
Der COSI nimmt die ihm durch den Vertrag von Lissabon übertragenen
Aufgaben im Rahmen des durch den Rat der Europäischen Union gezogenen
Mandats wahr (siehe Antwort zu Frage 6).
a) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der
Bundesregierung nicht auch zum Bereich der „Koordinierungsgruppe für den
Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen“
(CATS) gehören?
Die Koordinierungsgruppe für den Bereich der polizeilichen und justiziellen
Zusammenarbeit in Strafsachen (CATS) unterstützt den Ausschuss der Ständigen
Vertreter (AStV) in rechtlichen, horizontalen und strategischen Angelegenheiten
im Bereich der Strafverfolgung und der justiziellen Zusammenarbeit in
Strafsachen; hierbei arbeitet er mit anderen Gruppen des Rates und anderen
zuständigen Ausschüssen zusammen, insbesondere dann, wenn der COSI keinen
Beitrag leisten kann. Aufgabe des CATS ist es insbesondere, die Tätigkeiten im
Bereich der Strafverfolgung und der justiziellen Zusammenarbeit durch
Abarbeitung der offenen Fragen zu erleichtern und dadurch die Anzahl der Fragen
zu verringern, die eine Prüfung durch den AStV und den Rat erfordern, und als
Forum für einen ersten Gedankenaustausch bei politisch wichtigen
Gesetzgebungsvorschlägen und Initiativen zu fungieren, um so die Weichen für die
Arbeiten auf Expertenebene in den zuständigen Gruppen zu stellen. Der COSI
hat kein entsprechendes Mandat.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/915b) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der
Bundesregierung nicht auch zum Bereich des „Strategischen Ausschusses für
Einwanderung, Grenzen und Asyl“ (SCIFA) gehören?
Der Strategische Ausschuss für Einwanderung, Grenzen und Asyl (SCIFA)
wurde auf deutsche Initiative durch Beschluss des AStV am 17. März 1999
eingesetzt und durch Beschlüsse des AStV bis heute regelmäßig verlängert. Der
SCIFA ist Bindeglied zwischen den Ratsarbeitsgruppen und dem AStV/JI-Rat.
Aufgabe des SCIFA ist es, strategische Richtlinien für die Behandlung von
Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen in den Ratsarbeitsgruppen auszuarbeiten,
Fragen im Zusammenhang mit den Artikeln 62, 63 und 64 EG-Vertrag selbst zu
prüfen, um eine Synthese und erforderlichenfalls eine Lösung herbeizuführen
und einen wesentlichen Beitrag zu den Beratungen des AStV zu leisten. Der
SCIFA soll sich auf strategische Fragen konzentrieren, zu denen der COSI
keinen Beitrag leisten kann.
c) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der
Bundesregierung nicht auch zum Bereich der „Ratsarbeitsgruppe Counter-
Terrorism“ (COTER) gehören?
d) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der
Bundesregierung nicht auch zum Bereich der „Ratsarbeitsgruppe Terrorismus“
(TWG) gehören?
Der COSI übernimmt derzeit keine Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich
der Ratsarbeitsgruppe Counter-Terrorism (COTER) und der Ratsarbeitsgruppe
Terrorismus (TWG) fallen. Die Bundesregierung hat bei den Diskussionen über
die Aufgabenstellung des COSI, beispielsweise zur Frage, ob COSI sich stärker
mit Fragen der Terrorismusbekämpfung befassen soll, stets die Auffassung
vertreten, dass es nicht zu Überschneidungen mit den Aufgaben anderer
Ratsgremien kommen darf. Doppelarbeiten von COSI und anderen Ratsgremien im
Bereich der Terrorismusbekämpfung sind aus Sicht der Bundesregierung bisher
nicht zu verzeichnen.
e) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der
Bundesregierung nicht auch zum Bereich der EU-Polizeiagentur Europol gehören?
Europol ist eine Agentur der Europäischen Union, die im Rahmen ihres
Mandates die Tätigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der
Verhütung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und
anderen Formen schwerer Kriminalität unterstützen. Europol besitzt eigenständige
Rechtspersönlichkeit und ist funktional nicht dem Rat zuzuordnen.
Überschneidungen mit dem Mandat des COSI bestehen nicht. Zur Zusammenarbeit
zwischen COSI und Europol wird auf Artikel 5 des Mandats des COSI verwiesen
(Beschluss des Rates 2010/131/EU vom 25. Februar 2010).
f) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der
Bundesregierung nicht auch zum Bereich des „Politischen und
Sicherheitspolitischen Komitee“ (PSK) gehören?
Die Rechtsgrundlage für das Politische und Sicherheitspolitische Komitee
(PSK) ist Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Das PSK
ist das zentrale Steuerungsgremium der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP). Hierzu zählt unter anderem die Wahrnehmung politischer
Kontrolle und strategischer Leitung von Krisenbewältigungsoperationen der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in Übereinstimmung
mit Artikel 38 EUV.
Drucksache 18/915 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass einige
Mitgliedstaaten der Ansicht sind, dass die Arbeiten des COSI besser in
Gremien außerhalb der EU übernommen werden könnten, die Verrichtungen
des COSI also eine Doppelarbeit bedeuten?
a) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der
Bundesregierung nicht auch zum Bereich der „Counter Terrorism Group“ (CTG)
gehören?
b) Welche Aufgaben übernimmt der COSI, die aus Sicht der
Bundesregierung nicht auch zum Bereich der „Police Working Group on
Terrorism“ (PWGT) gehören?
Nach dem Verständnis der Bundesregierung haben einige EU-Mitgliedstaaten,
unterstützt durch Deutschland, lediglich darauf hingewiesen, dass in der
Diskussion über eine stärkere Befassung des COSI mit Fragen der
Terrorismusbekämpfung zu berücksichtigen ist, dass die operative sicherheitsbehördliche
Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in der Terrorismusbekämpfung v. a. in den
unter den Buchstaben a und b genannten Gruppen erfolgt und sich hieran auch
nichts ändern sollte.
9. Von wem erhält der COSI nach Kenntnis der Bundesregierung gewöhnlich
Berichte?
Auf welche Weise arbeitet der COSI nach Kenntnis der Bundesregierung
mit der European Police Chiefs Task Force (EPCTF), den Heads of
Europol National Units (HENUs), den Joint Investigation Teams (JITs) oder
dem JHA Heads of Agencies Meeting zusammen?
Berichte, welche durch Organe, Agenturen oder auf EU-Ebene bestehende
Gremien erstellt werden, können durch die jeweilige Präsidentschaft zur Beratung
auf die Tagesordnung des COSI gesetzt werden.
Eine formalisierte Zusammenarbeit der in der Frage benannten Gremien mit
dem COSI besteht nicht. Maßgeblich ist vielmehr, ob das jeweilige Thema in die
Zuständigkeit des COSI fällt und dort ein Bedürfnis nach Beratung besteht. Die
Vorsitzenden von EU-Agenturen oder Gremien können auf Einladung der
Präsidentschaft anlassbezogen an den Sitzungen des COSI teilnehmen.
10. Inwieweit hält die Bundesregierung die Zusammenarbeit des COSI mit
dem EU-Geheimdienst IntCen für problematisch?
Auf welche Weise kam die Kooperation nach Kenntnis der
Bundesregierung zustande?
Es gibt keinen EU-Geheimdienst. Das INTCEN (Intelligence Centre) ist Teil des
Europäischen Auswärtigen Dienstes in Brüssel und unterstützt die Institutionen
der Europäischen Union, den Rat und Mitgliedstaaten bei ihrer
Entscheidungsfindung durch Analysen, für die auch durch die Mitgliedstaaten zur Verfügung
gestelltes, von nationalen Nachrichtendiensten bereits aufbereitetes Material
ausgewertet wird. Eine über die Erhebung von aus öffentlich zugänglichen
Quellen stammenden Informationen hinausgehende eigene
Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln durch das INTCEN erfolgt nicht.
Eine Unterstützung auch des COSI durch Analyseprodukte des INTCEN hält die
Bundesregierung nicht für problematisch. Die Vorbereitung der Sitzungen des
COSI einschließlich der Entscheidung über die Vorstellung von Analysen der
Agenturen und Einrichtungen der EU ist Aufgabe der Präsidentschaft.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/91511. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, wonach der COSI
zukünftig womöglich Empfehlungen für Gesetzgebungsverfahren
aussprechen könnte?
a) Auf welche Weise kann die Arbeit des COSI nach Ansicht der
Bundesregierung über die nationalen Parlamente oder das Europäische
Parlament kontrolliert werden?
b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller, dass diese lediglich „auf dem Laufenden gehalten“
werden müssen, dies mithin keine effektive parlamentarische
Kontrolle ermöglichen kann?
Beim COSI handelt es sich um einen im Vertrag von Lissabon vorgesehenen
hochrangigen Ausschuss, der funktional dem Rat zuzuordnen ist. Seine Aufgabe
ist es, die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu fördern.
Entscheidungsbefugnisse kommen ihm insoweit nicht zu. Die Wahrnehmung der
Zuständigkeit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den
Schutz der inneren Sicherheit obliegt nach Artikel 72 AEUV allein den
Mitgliedstaaten.
Das vom Rat verabschiedete Mandat des COSI sieht derzeit keine Zuständigkeit
des Ausschusses im Rahmen der Gesetzgebung vor (Beschluss des Rates vom
25. Februar 2010 zur Einsetzung des Ständigen Ausschusses für die operative
Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (2010/131/EU)). Nach
Ansicht der Bundesregierung sind Gesetzgebungsakte auch weiterhin in den
zuständigen Ratsarbeitsgruppen und in den zuständigen hochrangigen Gremien
CATS und SCIFA zu behandeln. Eine zusätzliche Befassung im COSI hält die
Bundesregierung daher weder für erforderlich noch für zielführend.
Die Bundesregierung vermag die Ansicht der Fragesteller, dass eine effektive
parlamentarische Kontrolle des COSI nicht möglich sei, nicht zu teilen. Die
Wahrnehmung der Sitzungen von Ratsgremien ist Aufgabe der
Bundesregierung. Die Rechte des Europäischen Parlamentes und der nationalen Parlamente
richten sich in Bezug auf den COSI nach denselben Regeln, die auch für alle
anderen Ratsgremien gelten. Das Europäische Parlament übt seine Befugnisse
im Rahmen der ihm durch den Vertrag von Lissabon übertragenen Kompetenzen
aus. Der deutsche Bundestag übt seine parlamentarischen Kontrollrechte im
Rahmen seiner allgemeinen Informations- und Fragerechte sowie der ihm nach
Artikel 23 des Grundgesetzes und dem Gesetz über die Zusammenarbeit von
Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
zustehenden besonderen Rechte aus. Er erhält die Tagesordnung,
Sitzungsdokumente und Drahtberichte zu allen Sitzungen von Ratsgremien, einschließlich der
Sitzungen des COSI. Ihm liegen damit alle einschlägigen Informationen vor.
12. Inwiefern hält es die Bundesregierung vom COSI für ausreichend
umgesetzt, dass dieser auch eine Evaluierungsfunktion wahrnimmt?
a) Welche herausragenden entsprechenden Initiativen kann die
Bundesregierung hierzu mitteilen?
b) Wie ist dies aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich von
Kooperationen mit Drittstaaten oder internationalen Institutionen umgesetzt?
c) Auf welche Weise ist der COSI einer „Entwicklung, Monitoring und
Implementierung“ der „Strategie der Inneren Sicherheit“
nachgekommen, und inwieweit hält die Bundesregierung die Anstrengungen für
ausreichend?
Eine Evaluierung der Kooperation der Europäischen Union mit einzelnen
Drittstaaten oder internationalen Institutionen waren nicht Gegenstand der
Beratungen im COSI. Die Strategie der Inneren Sicherheit wurde unter spanischer Rats-
Drucksache 18/915 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodepräsidentschaft erarbeitet und noch vor der ersten Sitzung des COSI am 25.
Februar 2010 durch den Rat der Justiz- und Innenminister gebilligt. Eine
Evaluierung der Strategie hat noch nicht stattgefunden. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 5 verwiesen.
13. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu den Vorschlägen
mitteilen, wonach im COSI Untergruppen oder „Expertengruppen“
eingerichtet werden könnten, und wie positioniert sie sich hierzu?
Die Frage der Einrichtung von zusätzlichen Untergruppen wurde im COSI am
17. Dezember 2013 diskutiert. Insofern verweist die Bundesregierung auf den
Drahtbericht Nr. 6309 vom 19. Dezember 2013. Die Bundesregierung ist der
Ansicht, dass die Einrichtung von Experten- oder Untergruppen nicht
erforderlich ist.
14. Wie könnte im COSI nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig eine
Differenzierung zwischen operationellen und strategischen Diskussionen
erfolgen?
Die Differenzierung ist danach vorzunehmen, ob Gegenstand der Beratung
konkrete Rechtsetzungsvorhaben sind, welche in das Mandat des CATS fallen, oder
ob die Beratung auf die effiziente Anwendung bestehenden Rechts bzw. in
seiner operativen Anwendung erkannte Mängel und Lücken zielen, wofür der
COSI zuständig wäre.
15. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen einiger
Mitgliedstaaten hinsichtlich der Zukunft des COSI (Ratsdokument 6954/
14) zu den folgenden Punkten:
a) Ministerinnen und Minister zu beraten,
b) „Orientierungsdebatten“ zu organisieren,
c) Meinung von „technischen Gruppen“ zu berücksichtigen und darauf
basierend Debatten im Rat vorzubereiten,
d) Mitteilungen auch zum Tausch von Finanzdaten auf EU-Ebene (TFTS)
und mit den USA (TFTP) abzugeben,
e) sich auch mit der Weitergabe von Passagierdaten (PNR) zu befassen,
und inwiefern hat sie diese Haltung jeweils bereits vorgetragen?
Es ist Aufgabe aller Untergliederungen des Rates, im Rahmen ihres Mandates
zur fachlichen Vorbereitung der Sitzungen des Rates beizutragen.
Gleichermaßen ist es im Interesse der Kohärenz geboten, die Meinungen anderer
Ratsarbeitsgruppen und Expertengruppen soweit wie möglich zu berücksichtigen
und Duplizierungen zu vermeiden. Gegen die in den Fragen 15a bis 15c
genannten Aufgaben hat die Bundesregierung daher grundsätzlich nichts einzuwenden.
In dem in Bezug genommenen Ratsdokument 6954/14 wird demgegenüber
nicht vorgeschlagen, Mitteilungen zum Austausch von Finanzdaten auf EU-
Ebene (EU TFTS) und mit den USA (TFTP) abzugeben. Stattdessen wird
vorgeschlagen, Orientierungsdebatten und generelle Diskussionsrunden zu
bestimmten Dokumenten und Initiativen der Kommission zu organisieren, um die
Arbeit im Rat vorzubereiten. Als mögliche Beispiele hierfür werden
Mitteilungen der Kommission, wie sie sie jüngst zum TFTP-Abkommen (KOM(2013)
843 endg.) oder einem eigenen EU-System zur Auswertung von
Zahlungsverkehrsdaten, dem „EU-TFTS“ (KOM(20013) 842 endg.), veröffentlicht wurden
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/915sowie das Thema PNR genannt. Hiergegen ist aus Sicht der Bundesregierung
generell nichts einzuwenden.
16. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im COSI
seit seinem Bestehen und vor allem in jüngster Zeit mehr
Terrorismusthemen behandelt wurden?
Seit Mitte 2013 befasst COSI sich mit der Frage, ob und in welchen Bereichen
er für die Terrorismusbekämpfung einen Mehrwert schaffen kann. Diese
Diskussion ist nicht abgeschlossen. Des Weiteren befasste sich COSI im Juni 2013 mit
dem Thema der sog. „foreign fighters“.
17. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Vorschläge, wonach der COSI
auch vermehrt für eine Terrorismusbekämpfung zuständig sein sollte,
welcher „Mehrwert“ ergäbe sich daraus, und wie begründet sie ihre Haltung?
Aus Sicht der Bundesregierung sollten die Aktivitäten des COSI im Bereich der
Terrorismusbekämpfung zu keinen Doppelarbeiten im Hinblick auf die
Aktivitäten anderer Ratsgremien führen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16
verwiesen.
a) Welche Vorschläge anderer Mitgliedstaaten hat es nach Kenntnis der
Bundesregierung hierzu gegeben, und wie verlief die Diskussion
darüber?
Schweden, Frankreich, Spanien und Italien haben vorgeschlagen, dass sich
COSI vermehrt mit Fragen der Terrorismusbekämpfung befassen sollte. Dieser
Vorschlag hat Eingang gefunden in eine gemeinsame Positionierung von
vierzehn Mitgliedstaaten zur Zukunft des COSI, in der auch die stärkere Befassung
des COSI mit Fragen der Terrorismusbekämpfung befürwortet wird. Die
Diskussionen im COSI hierzu sind nicht abgeschlossen. Der Stand der Diskussion
kann dem Drahtbericht Nr. 6309 vom 19. Dezember 2013 entnommen werden.
b) Inwieweit ist definiert (oder soll definiert werden), für welche
Aufgabenbereiche eine Zuständigkeit des COSI gegeben wäre?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist eine Befassung des COSI mit Fragen
der Terrorismusbekämpfung vom Mandat des COSI abgedeckt. Etwaige
Definitionen von Aufgabenbereichen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
nicht Bestandteil der Diskussionen im COSI.
c) Wie würde beim COSI damit umgegangen, dass in den Mitgliedstaaten
gewöhnlich unterschiedliche Behörden für „Terrorismus“ oder
„organisierte Kriminalität“ zuständig sind, mithin womöglich auch
Spezialabteilungen oder Geheimdienste in die Zusammenarbeit mit dem COSI
eingebunden wären?
Nach Kenntnis der Bundesregierung stellte sich diese Frage im COSI bislang
nicht.
Drucksache 18/915 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob der COSI
auch mit Geheimdiensten der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten
könnte?
e) Käme es auf exekutiver Ebene zu mehr Zusammenarbeit polizeilicher
und nachrichtendienstlicher Gremien, wie soll dann nach Ansicht der
Bundesregierung das verfassungsmäßig verankerte Gebot zur
Trennung von Geheimdiensten und Polizei gewährleistet bleiben?
Diese Fragen stellten sich bislang nicht. Im Übrigen wird darauf hingewiesen,
dass auf EU-Ebene keine Zuständigkeit für die Belange der Nachrichtendienste
besteht, mithin also keine Zusammenarbeit von Ratsgremien mit
Nachrichtendiensten der EU-Mitgliedstaaten stattfindet.
f) Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, den COSI eher als
vorbereitendes Gremium für den Ausschuss der Ständigen Vertreter
(AStV) zu nutzen?
Aufgabe des COSI ist die Förderung der operativen Zusammenarbeit der
Mitgliedstaaten im Bereich der inneren Sicherheit. Eine stärkere Einbindung des
COSI als vorbereitendes Gremium für den Ausschuss der Ständigen Vertreter
(AStV) ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht beabsichtigt.
g) Sofern die Bundesregierung der Ansicht ist, dass sich der COSI nur
anlassbezogen mit Terrorismusthemen befassen soll, wie würden diese
dann bestimmt?
Es obliegt üblicherweise der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft, die Themen
auf der Tagesordnung der COSI-Sitzungen festzulegen.
18. Auf wessen Veranlassung treffen sich der COSI und das PSK im April
2014, und welche Fragen werden behandelt?
Sofern die bessere Zusammenarbeit der beiden Einrichtungen zur Debatte
steht, wie wird sich die Bundesregierung hierzu positionieren?
Gemeinsame Sitzungen von PSK und COSI finden auf Einladung des PSK-
Vorsitzes (EAD) sowie des COSI-Vorsitzes (jeweilige Ratspräsidentschaft) statt.
Eine Tagesordnung für die Sitzung im April 2014 liegt der Bundesregierung
noch nicht vor.
19. Wie sollte der COSI aus Sicht der Bundesregierung mit den
„Politikzyklen“ („Policy Cycles“) verzahnt werden?
Welche weiteren, (operativen) „Politikzyklen“ könnten demnach
geschaffen werden?
Der vom COSI erarbeitete „EU-Politikzyklus“ dient der Umsetzung des
Auftrags des COSI zur Förderung der Koordinierung der operativen Maßnahmen
zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der inneren Sicherheit. Die
Ergebnisse werden am Ende des Zyklus einer Überprüfung/Evaluierung durch den
COSI unterzogen. Einer weiteren Verzahnung zwischen dem COSI und dem
„Politikzyklus“ im Sinne der Fragestellung bedarf es daher nicht. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/91520. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob die
„Politikzyklen“ auf das Feld „schwere und organisierte Kriminalität“ beschränkt
bleiben sollten?
Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche
anderslautenden Vorschläge gemacht?
Nach Ansicht der Bundesregierung sollte der bestehende EU-Policy Cycle
durchlaufen und evaluiert werden. Erst auf Basis dieser Evaluierung gilt es zu
beurteilen, ob das Modell auch auf andere Kriminalitätsphänomene übertragen
werden sollte. Frankreich hat vorgeschlagen, den Anwendungsbereich des
Policy Cycles auf terroristische Straftaten auszudehnen.
21. Wie würden sich die von der Bundesregierung befürworteten oder
eingebrachten Maßnahmen zur Neuausrichtung bzw. Weiterentwicklung des
COSI nach jetziger Einschätzung auf die hierfür benötigten Finanz- und
Personalmittel auswirken?
Die Bundesregierung kann nicht erkennen, dass die beabsichtigte
Neuausrichtung des COSI Einfluss auf die Finanz- oder Personalmittel des Bundes hat.
22. Welche weiteren Diskussionen zur Rolle des COSI im Falle von
Katastrophen sowie von Terroranschlägen nach Artikel 222 AEUV sind der
Bundesregierung seit dem Sommer 2013 bekannt?
a) Wie haben andere Mitgliedstaaten auf den Vorschlag reagiert, der
COSI könne eine ständige Beobachtung vornehmen?
b) Welche weiteren Vorschläge wurden vorgebracht, und wie haben sich
die Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu
positioniert?
Artikel 222 Absatz 3 AEUV sieht den Erlass eines Ratsbeschlusses vor, der die
Einzelheiten der Umsetzung der Solidaritätsklausel durch die Union festlegt.
Dabei wird der Rat von PSK und COSI unterstützt, die gegebenenfalls eine
gemeinsame Stellungnahme vorlegen. Der Entwurf eines Beschlusses des Rates
über die Bestimmungen für die Anwendung der Solidaritätsklausel durch die
Europäische Union wird derzeit auf Basis eines von der Kommission und dem
Europäischen Auswärtigen Dienst gemeinsam erstellten Entwurfs in einer
Gruppe der Freunde der Präsidentschaft beraten. Die Beratungen sind noch nicht
abgeschlossen. Der derzeitige Entwurf weist dem COSI keine weiteren
Aufgaben zu. Er soll jedoch im Falle einer Evaluierung des Ratsbeschlusses
einbezogen werden. Weitere Vorschläge zu einer Rolle des COSI im Rahmen der
Umsetzung der Solidaritätsklausel sind der Bundesregierung nicht bekannt. Dies
gilt auch für den in der Frage 22a genannten Vorschlag.
Drucksache 18/915 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. Welche Tagesordnung ist der Bundesregierung zum nächsten COSI-
Treffen bekannt?
a) Welche eigenen Vorschläge für die Tagesordnung hat sie eingereicht?
b) Inwiefern trifft die Information der Fragesteller zu, dass sich der COSI
auch mit Verbindungen zwischen Terrorismus und organisierter
Kriminalität befassen wird, und was ist aus Sicht der Bundesregierung damit
gemeint?
c) Inwiefern und mit welchen Inhalten stehen auch die
„Solidaritätsklausel“ (Artikel 222 AEUV), die Spionage der NSA oder sonstige
„Cyber“-Themen auf der Agenda?
d) Wie wird sich die Bundesregierung zu den Punkten positionieren?
Die Tagesordnung liegt noch nicht vor. Die Bundesregierung hat keine eigenen
Tagesordnungspunkte für die Sitzung angemeldet. Über die Befassung des
COSI mit den unter den Buchstaben b und c genannten Themen im Rahmen der
nächsten Sitzung hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]