[Deutscher Bundestag Drucksache 18/948
18. Wahlperiode 28.03.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner,
Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/783 –
Stand der Umsetzung des Aktionsplans zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2003 initiierte die rot-grüne Bundesregierung den ersten nationalen
Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und
Ausbeutung. Dieser wurde in der 16. Legislaturperiode nicht fortgeschrieben
oder weiterentwickelt. Im September 2011 knüpfte die Bundesregierung
schließlich mit der Neuauflage des Aktionsplans an den ersten nationalen Aktionsplan
unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Empfehlungen des Runden
Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ und der ehemaligen Unabhängigen
Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs an. Der
Aktionsplan konzentriert sich auf die Schwerpunktbereiche Prävention, Intervention,
Kommunikationsnetze, Tourismus, Wissen und internationale Kooperation.
Mit der Kleinen Anfrage sollen Erkenntnisse über den Stand der Umsetzung
des Aktionsplans und den im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des
Aktionsplans identifizierten Handlungsbedarf aufseiten der Bundesregierung
erlangt werden.
1. Wer ist Mitglied in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Schutz von Kindern
und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“, und wie oft tagt die Arbeitsgruppe
(bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?
Der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gehören aktuell 32 Vertreterinnen und
Vertreter von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden sowie
Nichtregierungsorganisationen mit folgender Zusammensetzung an:
Vertreterinnen und Vertreter des Bundes:
● Auswärtiges Amt
● Bundesministerium des Innern
● Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 26. März 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/948 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● Bundesministerium für Bildung und Forschung
● Bundesministerium für Gesundheit
● Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
● Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
● Bundeskriminalamt
● Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
(UBSKM)
Vertreterinnen und Vertreter der Länder:
● Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden
● Kultusministerkonferenz
● Oberste Landesjustizverwaltungen
● die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen der Freien Hansestadt
Bremen
● Hessisches Sozialministerium
Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände:
● Deutscher Städtetag
Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen:
● Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.
● Bundesarbeitsgemeinschaft Feministischer Organisationen gegen Sexuelle
Gewalt an Mädchen und Frauen e. V.
● Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e. V.
● Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V.
● Deutscher Caritasverband e. V.
● Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH
● Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei
Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e. V.
● Deutscher Juristinnenbund, Kommission Strafrecht
● Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V.
● ECPAT Deutschland e. V. – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor
sexueller Ausbeutung
● Evangelischer Entwicklungsdienst e. V. (EED) – Arbeitsstelle Tourism Watch
und Unternehmensverantwortung
● Innocence in Danger e. V.
● N.I.N.A. e. V.
● Save the Children Deutschland e. V.
● Tauwetter e. V.
● terre des hommes Deutschland e. V.
● Zentrale Geschäftsstelle – Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und
des Bundes (ProPK)
In den Jahren 2003 bis 2006 sowie 2008 bis 2010 hat die Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zweimal jährlich getagt. Daneben wurden im Jahr 2008 ein und im Jahr
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9482009 sechs begleitende Workshops durchgeführt. In den Jahren 2012 und 2013
fand jeweils eine Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe statt. Daneben tagten
die vier Monitoring-Arbeitsgruppen „Prävention“, „Intervention“,
„Internationale Kooperation“ sowie „Handeln mit Kindern und Tourismus“ in den Jahren
2012 und 2013 jeweils zweimal.
2. Wie ist das Monitoring der Bund-Länder-Arbeitsgruppe konzipiert, mit dem
die Maßnahmen des Aktionsplans 2011 überprüft werden?
Was beinhaltet der Monitoringplan?
Welche Ziele definiert er, und über welchen Zeitplan verfügt er?
Im Jahr 2012 sind vier Monitoring-Arbeitsgruppen zu den Themenfeldern
„Prävention“, „Intervention“, „Internationale Kooperation“ sowie „Handeln mit
Kindern und Tourismus“ eingerichtet worden, die die Umsetzung des
Aktionsplans 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
sexueller Gewalt und Ausbeutung (Aktionsplan 2011) begleiten. Die
Monitoring-Arbeitsgruppen setzen sich aus Mitgliedern von Bund, Ländern,
Wissenschaft, Politik und Nichtregierungsorganisationen (NRO) zusammen und tagen
zweimal jährlich. In den Monitoring-Arbeitsgruppen werden Maßnahmen des
Aktionsplans bewertet, Empfehlungen zur Weiterentwicklung erarbeitet und
neue Handlungsbedarfe identifiziert. Der Aktionsplan 2011 befindet sich daher
in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess. Die Ergebnisse werden in
einem Monitoring-Bericht veröffentlicht. Der erste Monitoringbericht wird in den
nächsten Monaten erscheinen. Die Schwerpunktthemen sind Maßnahmen zur
Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen
sowie internationale Aspekte der Prävention, Intervention und Aufarbeitung
sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern.
3. Gibt es eine wissenschaftliche Begleitung zur Unterstützung der Bund-
Länder-Arbeitsgruppe?
Wenn ja, welche Ergebnisse, Expertisen etc. liegen vor, und welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung daraus gewonnen?
Der Monitoring-Prozess wird organisatorisch vom IzKK – Informationszentrum
Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung des Deutschen Jugendinstitut e. V.
München begleitet.
Im Rahmen des Monitoring-Prozesses werden regelmäßig wissenschaftliche
Studien vorgestellt, entwickelt und begleitet. Beispielhaft können hier das
Forschungsprojekt „Missbrauch von Kindern, Aetiologie, Dunkelfeld, Opfer“
(MIKADO) und die wissenschaftliche Evaluation der bundesweiten Initiative
zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs benannt werden.
In dem Forschungsprojekt MIKADO untersuchen in einer
Forschungskooperation fünf namhafte Forschungsstandorte in 14 Teilstudien das große Dunkelfeld
im Bereich sexuellen Missbrauchs und analysieren Tatumstände, Täterstrategien
und Folgen von Missbrauchstaten.
Die bundesweite Initiative zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs wird in
Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
durchgeführt. Im Mittelpunkt steht das Theaterstück „Trau Dich!“, das mit
spezialisierten Fachkräften entwickelt wurde und sich an Schülerinnen und Schüler im Alter
von 8 bis 12 Jahren richtet. Die Initiative wird wissenschaftlich evaluiert. Die
Ergebnisse werden im Jahr 2014 veröffentlicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Drucksache 18/948 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Zu welchen Ergebnissen ist die Bund-Länder-Arbeitsgruppe bislang
gelangt?
Gibt es Strategien und Maßnahmen des Aktionsplans, die laut Monitoring
korrigiert werden sollten?
Wenn ja, welche Strategien und Maßnahmen wurden seit der
Verabschiedung des Aktionsplans 2011 korrigiert und angepasst?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Welche Monitoringberichte mit welchen Schwerpunktthemen gibt es
bislang?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
6. Inwiefern konnten Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte,
Schulpersonal, Pädagogen, Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe und
Medizinerinnen und Mediziner umgesetzt und institutionalisiert werden, um
diese zu sensibilisieren und mit Wissen und Hilfemöglichkeiten im Umgang
mit Kindern und Jugendlichen, die von sexueller Gewalt und Ausbeutung
betroffen sind, auszustatten?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit diese
Maßnahmen, Fort- und Weiterbildungen nachgefragt werden?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im
Rahmen des Programms „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“ seit dem
Jahr 2011 das Projekt „Entwicklung eines E-Learning-Curriculums Sexueller
Kindesmissbrauch“ (FKZ 01PF10003). Zielstellung des Projektes ist es, durch
die Entwicklung von webbasierten und zertifizierten Aus- und
Weiterbildungsmodulen, Personen im ärztlich-psychotherapeutischen sowie im pädagogischen
Bereich für die Thematik der Kindesmisshandlung und des sexuellen
Missbrauchs zu sensibilisieren und berufsspezifische Grundkenntnisse zu vermitteln.
Die technische, inhaltliche und didaktische Entwicklung des angestrebten
bundesweit verfügbaren Basisqualifikationskonzeptes konnte erfolgreich umgesetzt
werden und wird zurzeit in einer dritten Erprobungsrunde unter Beteiligung der
Zielgruppe evaluiert.
Die Resonanz zur Teilnahme an den durchgeführten Probekursen war äußerst
positiv und überschritt mit 3 396 Anmeldungen die im Rahmen des
Erprobungskonzeptes vorgesehene Zahl der Teilnehmenden um ein Vielfaches. Die
Verteilung nach Berufsgruppen blieb dabei annähernd gleich (46 Prozent
medizinischtherapeutische, 54 Prozent pädagogische Berufe). Überdies haben bis zum
September 2013 bereits weitere 1 600 Personen ihr Interesse an einer Teilnahme
vormerken lassen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
fördert mit über 3 Mio. Euro eine bundesweite Fortbildungsoffensive in
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die durch spezialisierte Fachstellen
durchgeführt wird und dazu dient, Schutzkonzepte zu verankern und festzulegen, wie
im Verdachtsfall zu handeln ist.
7. Welche Qualifizierungsmaßnahmen stellt die Bundesregierung Eltern zur
Verfügung, und wurden vonseiten der Bundesregierung im Rahmen des
Aktionsplans spezialisierte Beratungsstellen unterstützt und ggf. finanziell
gefördert?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/948Wenn ja, wie hoch war die Förderung in den zurückliegenden zehn Jahren
(bitte nach Kalenderjahren und Empfängern der Förderung aufschlüsseln)?
Sind Beratungsstellen nach Auffassung der Bundesregierung
flächendeckend und bedarfsgerecht vorhanden, und wenn nein, wie setzt sich die
Bundesregierung für eine bedarfsgerechte Schaffung von Angeboten ein?
Das BMFSFJ informiert Eltern zur Thematik des sexuellen Missbrauchs an
Mädchen und Jungen durch die Broschüre „Mutig fragen – besonnen handeln“.
Diese ist im Jahr 2002 erstmalig veröffentlicht worden und liegt bereits in der
6. Auflage vor. Auch die bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen
Kindesmissbrauchs, die das BMFSFJ mit rund 4,3 Mio. Euro fördert, sieht
qualifizierende Maßnahmen für Eltern im Bereich sexueller Missbrauch vor, die
durch spezialisierte Fachkräfte vermittelt werden. Weiterhin werden Eltern über
das Online-Hilfeportal des UBSKM informiert.
Das BMFSFJ hat im Jahr 2007 die Studie „Bestandaufnahme spezialisierter
Beratungsangebote bzw. spezialisierte Beratungsstellen für Menschen, die von
sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen sind“ beauftragt und
finanziert. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass kein flächendeckendes
Angebot von Beratungsstellen vorhanden ist und überwiegend keine ausreichende
finanzielle Absicherung für die Beratungsstellen bestehen. Die vor diesem
Hintergrund als notwendig erachtete Entwicklung von Strategien zur Verbesserung
der Versorgungslage ist ein wichtiger Beratungsgegenstand der Monitoring-
Arbeitsgruppen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Aktuelle Fragen zur
Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes“ vom 25. März 2014
(Bundestagsdrucksache 18/911) verwiesen.
8. Zu welchen Ergebnissen ist die Projektgruppe des Programms Polizeiliche
Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) zum
Schwerpunktthema „Sexueller Missbrauch von Kindern“ im Jahr 2012 gekommen,
und wie sind diese in die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Schutz
von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ und das Monitoring
des Aktionsplans eingeflossen?
Die Projektgruppe des ProPK hat unter Zugrundelegung polizeilicher und
wissenschaftlicher Erkenntnisse die Kampagne „Missbrauch verhindern!“
entwickelt. Darin wird dazu aufgerufen, Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch
anzuzeigen. Hierdurch soll erreicht werden, dass gegenwärtiger Missbrauch eher
beendet, die Tatfolgen bei den Opfern reduziert und Betroffene frühzeitig an
Hilfeeinrichtungen vermittelt werden können. Realistische Informationen über
diese Straftat sollen den Blick auf den Missbrauch im sozialen Nahbereich
lenken und erwachsene Bezugspersonen von Kindern in ihrer Handlungs- und
Interventionskompetenz stärken. Denn eine enge Täter-Opfer-Beziehung macht
es Betroffenen schwer, den Missbrauch anzuzeigen oder gar zu beenden. Die
Kampagne wurde von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe begleitet und im
Rahmen der Monitoring-Arbeitsgruppe mit der bundesweiten Initiative zur
Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Kampagne „Kein Raum für
Missbrauch“ des UBSKM im Hinblick auf Zielrichtung und Adressatenkreis
abgestimmt.
Drucksache 18/948 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Ist der Bundesregierung bekannt, ob der für zwei Jahre anvisierte
Qualitätsentwicklungsprozess (siehe Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller
Missbrauch“ zum Qualitätsentwicklungsprozess für fachliche
Mindeststandards in der Praxis des Bildungs-, Erziehungs-, Gesundheits- und
Sozialsektors, die im Aktionsplan aufgegriffen wurden) von den Trägern
umgesetzt wurde, und wird die Umsetzung vom Monitoring der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller
Gewalt“ begleitet?
Wenn ja, wie bewertet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe den Stand und die
Ergebnisse der Umsetzung, und wie wurden die Träger bei der Umsetzung
unterstützt?
Zur Begleitung und Beobachtung der Umsetzung der Empfehlungen des
Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ im Bereich der Prävention und
Intervention in Einrichtungen wurde vom UBSKM ein vom Runden Tisch
empfohlenes Monitoring konzipiert. Es erfasste ein breites Spektrum von
Einrichtungen und Institutionen in den Sektoren Gesundheit, Erziehung, Bildung und
Soziales, denen Kinder und Jugendliche anvertraut sind. Mit Unterstützung von
zahlreichen Dach- und Trägerorganisationen wurden Bestandsaufnahmen zum
Stand der Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten in Einrichtungen
und Institutionen vor Ort durchgeführt, deren Ergebnisse in der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“
präsentiert und diskutiert wurden.
Die Ergebnisse, die auf der Homepage des UBSKM veröffentlicht sind, zeigen,
dass oft bereits Einzelaktivitäten zum verbesserten Schutz angewendet werden,
umfassende Schutzkonzepte jedoch noch längst nicht in allen Einrichtungen und
Institutionen entwickelt und zur Anwendung gebracht werden. Die großen
gesellschaftlichen Dachorganisationen wie beispielsweise die Christlichen
Kirchen oder die Wohlfahrtsverbände haben sich aber eindeutig auf den Weg
gemacht, den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu
verbessern.
Sie haben sich in Vereinbarungen mit dem UBSKM verpflichtet, den Schutz von
Mädchen und Jungen in Einrichtungen und Institutionen in ihrem
Zuständigkeitsbereich weiter zu verbessern und Empfehlungen und Handreichungen für
Einrichtungen und Institutionen vor Ort zu entwickeln.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des Präventionsprojekts
„Kein Täter werden“ des Instituts für Sexualwissenschaft und
Sexualmedizin des Universitätsklinikums der Charité, Berlin?
Gibt es in Kooperation mit den Bundesländern Planungen für eine
flächendeckende Ausweitung des Angebots (auf alle Bundesländer)?
Plant die Bundesregierung, das Präventionsprojekt „Kein Täter werden“
von der Projekt- in eine Regelfinanzierung zu überführen?
Wenn nein, wie soll nach Auffassung der Bundesregierung ein
verlässliches Angebot gesichert werden?
Ziel des Projektes „Kein Täter werden“ ist es, Männern mit sexueller
Ansprechbarkeit durch ein präpubertäres und/oder peripubertäres Körperschema
therapeutische Maßnahmen anzubieten, um einem sexuellen Missbrauch
Minderjähriger vorzubeugen. Pädophile Männer werden therapeutisch in ihrem Bestreben
unterstützt, keinen Kindesmissbrauch zu begehen und keine
Missbrauchsabbildungen zu konsumieren. Potentielle Täter sollen so erreicht werden, bevor sie
sexuelle Übergriffe begehen. Das Präventionsprojekt „Kein Täter werden“, soll
im Sinne eines primärpräventiven Ansatzes dazu beitragen, dass Kinder nicht zu
Opfern sexuellen Missbrauchs werden. Das Bundesministerium der Justiz und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/948für Verbraucherschutz fördert das Projekt bereits seit dem Jahr 2008 mit
insgesamt 1,8 Mio. Euro.
Ein weiteres Ziel des Projektes ist es, ein bundesweites, flächendeckendes
therapeutisches Angebot zu etablieren. Inzwischen gibt es Standorte in acht
Bundesländern, nämlich in Berlin, Kiel, Leipzig, Hannover, Hamburg, Stralsund,
Regensburg und Gießen. Weitere Standorte sind in Nordrhein-Westfalen
(Düsseldorf) und Baden-Württemberg (Ulm) in Planung.
Dabei garantiert das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ gemeinsame
Qualitätsstandards an allen Standorten. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob
und wie das Präventionsnetzwerk dauerhaft finanziell gefördert werden kann.
Sie hat aber bereits die Grundlage für eine Fortsetzung des Projektes geschaffen.
Zur Sicherung des Angebotes hat die Bundesregierung im zweiten
Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplanes 2014 eine Fördersumme von 535 000 Euro
veranschlagt (Kapitel 07 10, Titel 685 01). Ferner ist dort eine
Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2015 in Höhe von 560 000 Euro und für das Jahr 2016
in Höhe von 585 000 Euro vorgesehen. Es obliegt dem Deutschen Bundestag,
den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Bundeshaushaltsplans zu
beschließen.
11. Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen des
Aktionsplans ergriffen, um eine Ausweitung der präventiven Therapie für
Männer zu erreichen, die auf Kinder gerichtete sexuelle Fantasien haben?
Das BMFSFJ hat von Juli bis Dezember 2013 die Pilotphase zum
weiterführenden Projekt „Primäre Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch durch
Jugendliche“ des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin mit
16 400 Euro gefördert. Dabei wurde die Durchführbarkeit der für die
Hauptstudie geplanten Diagnoseverfahren erfolgreich geprüft. Das BMFSFJ beabsichtigt
auch die Förderung der dreijährigen Hauptstudie. Es soll ein präventiv
diagnostisches und therapeutisches Versorgungsangebot für Jugendliche mit sexuell
auffälligen Verhaltensweisen und Fantasien im Zusammenhang mit Kindern
etabliert werden, die auf eine sexuelle Präferenzstörung im Sinne einer Pädophilie
zurückzuführen sind. Betroffenen Jugendlichen soll möglichst früh in ihrer
Entwicklung Unterstützung bei der Bewältigung und Kontrolle ihrer sexuellen
Impulse angeboten werden.
12. Welche Ergebnisse des Monitorings zur Umsetzung der vom Runden
Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ festgelegten Leitlinien zur
Strafverfolgung von Tätern liegen der Bundesregierung vor, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ergebnissen?
Die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden wenden sich an
staatliche und nichtstaatliche Institutionen und Vereinigungen, in denen Kinder
und Jugendliche sich rechtlich oder aufgrund der Näheverhältnisse faktisch in
Abhängigkeits- oder Machtverhältnissen befinden. Sie haben Modellcharakter
und begründen keine unmittelbare Verpflichtung dieser Adressaten. Vielmehr
obliegt es diesen selbst, auf freiwilliger Basis im Wege der Selbstverpflichtung
entsprechende interne Regelungen zu schaffen. Hierbei sollten aus Sicht der
Bundesregierung die Empfehlungen des Runden Tisches möglichst umfassende
Berücksichtigung finden.
Soweit eine Organisation sich für eine derartige Selbstverpflichtung entschieden
hat, unterfällt die Aufgabe der Überprüfung der getroffenen internen
Regelungen den jeweils zuständigen institutionellen Organen bzw. etwaigen
übergeordneten Organisationsebenen. Sie ist nicht Aufgabe der Bundesregierung.
Drucksache 18/948 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDennoch hat sich der UBSKM im Rahmen des ihm vom Runden Tisch
„Sexueller Kindesmissbrauch“ übertragenen Monitorings zur Umsetzung der
Empfehlungen des Runden Tisches auch mit der Frage befasst, inwieweit Einrichtungen
mit solchen Regelungen arbeiten. Die Ergebnisse zeigen, dass knapp die Hälfte
der Einrichtungen, die an der Befragung teilgenommen haben, über einen
Interventionsplan verfügen, der vor allem das Vorgehen bei Verdachtsfällen sowie
die Einschaltung von Dritten (Jugendamt, Strafverfolgungsbehörden)
thematisiert. Den Interventionsplänen zugrunde gelegt wurden insbesondere
Empfehlungen der jeweiligen Trägerorganisation sowie die vom Runden Tisch
entwickelten Leitlinien.
Die Ergebnisse des Monitorings wurden in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ präsentiert und
diskutiert.
13. Sieht die Bunderegierung die Opferrechte und den Opferschutz nach der
Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern
sexuellen Missbrauchs (StORMG) ausreichend gestärkt, oder gibt es weiteren
Handlungsbedarf (z. B. im Bereich der Verjährung)?
Wenn ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um Opferrechte und
Opferschutz zu stärken?
Das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
(StORMG) vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805) führt in mehreren Bereichen
zum Ausbau und zur Verbesserung von Vorschriften, die für den Schutz des
Opfers im Strafverfahren von Bedeutung sind. Neben der längeren strafrechtlichen
Verfolgbarkeit von Sexualstraftaten gegenüber minderjährigen Opfern
verbunden mit der längeren Verjährung für damit in Verbindung stehenden
zivilrechtlichen Ansprüchen wurden insbesondere folgende Verbesserungen erreicht:
Erweiterung der Möglichkeit der Aufnahme einer Videoaufzeichnung von
Zeugenvernehmungen bei zur Tatzeit minderjährigen Opfern, Berücksichtigung der
besonderen Belastungen einer Hauptverhandlung für Kinder und Jugendliche
bei Entscheidungen über den Ausschluss der Öffentlichkeit (§ 171b Absatz 1 des
Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG), Ausbau der besonderen Zuständigkeit des
Landgerichts in Jugendschutzsachen nach § 26 GVG zur Kompetenzbündelung
bei diesen Gerichten im Hinblick auf den Schutz von Opferzeugen, Neuregelung
zur Qualifikation der Jugendstaatsanwälte in § 36 des Jugendgerichtsgesetzes
mit dem Ziel einer stärkere Sensibilisierung der mit sexuellem Missbrauch an
Kindern und Jugendlichen befassten Entscheidungsträger in der Strafjustiz für
die Belange der Opfer.
Vorrangig im Bereich des Opferschutzes ist derzeit die Umsetzung der
Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober
2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz
von Opfern von Straftaten (Opferschutzrichtlinie). Die Umsetzungsfrist endet
am 16. November 2015. Die Richtlinie legt Mindeststandards insbesondere auf
den Gebieten Information und Unterstützung, Teilnahme am Strafverfahren und
Schutz des Verletzten fest.
14. Wurde die im Aktionsplan angesprochene Erweiterung des
Therapiespektrums für Kinder und Jugendliche, die Opfer sexueller Gewalt und
Ausbeutung geworden sind, um spezifische Therapien, eine Erhöhung des
Anteils an spezialisierten Therapeuten, einen schnelleren Zugang zu
psychotherapeutischer Behandlung sowie mehr Transparenz und Unterstützung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/948bei der Durchsetzbarkeit der Ansprüche Betroffener auf Psychotherapie
erreicht?
Sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf, und wenn ja,
welche Pläne liegen vor, um therapeutische Angebote für Opfer weiter
auszubauen und zu stärken?
Um die im Aktionsplan vorgesehenen Verbesserungen des Zugangs zu
psychotherapeutischer Behandlung für Kinder und Jugendliche, die Opfer sexueller
Gewalt und Ausbeutung geworden sind, zu erreichen, hat das
Bundesministerium für Gesundheit unter Beteiligung der Betroffenenverbände einen
intensiven Dialogprozess mit den Selbstverwaltungspartnern der gesetzlichen
Krankenversicherung geführt. Im Ergebnis wurde bereits im August 2012 eine
gemeinsame Rahmenempfehlung der Selbstverwaltungsorganisationen auf der
Bundesebene (GKV-SV, KBV, DKG, BPtK, BÄK) abgeschlossen (
www.bmg.
bund.de/krankenversicherung/leistungen/opferhilfe-sexueller-missbrauch.html).
Die Rahmenempfehlung enthält einen Katalog von Maßnahmen, die zum Teil
direkt von den Akteuren der Bundesebene umgesetzt werden können und zum
Teil auf die zuständigen Selbstverwaltungsorganisationen auf Landesebene
ausgerichtet sind. Dies beinhaltet unter anderem verbesserte Informationsangebote,
eine engere regionale Zusammenarbeit und die bessere Verfügbarkeit
bestehender Angebote. So werden etwa spezifische Informationen zu Beratung, Hilfen
und Fragen der Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs seit dem 15. Juni
2013 in einem Online-Hilfeportal des UBSKM angeboten. Eine Datenbank
unterstützt die Suche nach spezialisierten Beratungs-, Hilfs- und
Therapieangeboten. Die bundesweite Adressdatei erleichtert durch Adressen von erfahrenen
Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie
Ambulanzen und Fachkliniken die Suche nach Therapieangeboten vor Ort. Es
obliegt der zuständigen Selbstverwaltung die Umsetzung der begonnenen
Maßnahmen regional sowie überregional weiter intensiv und aktiv voranzubringen.
Um die Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen zugunsten der
Versicherten zu beschleunigen, wurden außerdem mit dem Gesetz zur Verbesserung
der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) konkrete
Entscheidungsfristen festgelegt (§ 13 Absatz 3a des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch). Diese Regelung gilt auch für Anträge auf Leistungen der
Psychotherapie. Gemäß der Koalitionsvereinbarung sind zudem weitere Maßnahmen zur
Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung, etwa zur Reduzierung von
Wartezeiten, vorgesehen.
15. Inwieweit konnte die im Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und
Ausbeutung geplante Verbesserung der finanziellen Absicherung von
Beratungsstellen erreicht werden?
In welchem Umfang sind die Mittel aufgestockt worden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
16. Welche der im Aktionsplan angekündigten Verbesserungen zum
Opferschutz im Strafrecht (z. B. Vernehmung per Videokonferenz) konnten
erreicht werden?
Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Stärkung des
Opferschutzes?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Drucksache 18/948 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang die
im Aktionsplan genannten Fortbildungsmaßnahmen des
Bundeskriminalamts und der Deutschen Richterakademie von Mitarbeitenden der
Kriminalpolizei und Angehörigen von Staatsanwaltschaften und Gerichten
genutzt werden?
In dem seit dem Jahr 2003 seitens des Bundeskriminalamts angebotenen
„Speziallehrgang Kinderpornografie“ wurden bislang ca. 170 Beamte
fortgebildet.
Ferner unterstützt das Bundeskriminalamt auf Anforderung auch externe
Fortbildungsveranstaltungen der Bundesländer sowie regelmäßig die von dem
Verein Dunkelziffer e. V. (Hamburg) drei- bis viermal jährlich für 20 bis 25
Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchgeführten „Internet-Seminare zur Bekämpfung
der Kinderpornografie für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte und Kriminalbeamte“ durch Entsendung von Referentinnen und
Referenten. Alleine im Rahmen der bislang 55 durchgeführten Seminare von
Dunkelziffer e. V. wurden ca. 1 250 Personen der genannten Berufsgruppen
fortgebildet.
Das Bundeskriminalamt unterstützt auch seit ca. zehn Jahren die im Aktionsplan
genannten Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Richterakademie.
Die Fortbildungsmaßnahmen der Deutschen Richterakademie wurden in den
Jahren 2011 bis 2013 im folgend genannten Umfang abgerufen:
2011:
Gewalt in der Familie … (4b/11): 11 Richter/-innen
14 Staatsanwälte/-innen
Der Umgang mit Opfern … (10d/11): 17 Richter/-innen
19 Staatsanwälte/-innen
Der Sexualstraftäter … (14b/11): 17 Richter/-innen
21 Staatsanwälte/-innen
23 Justizvollzugsbedienstete
2012:
Der Umgang mit Opfern … (10c/12): 15 Richter/-innen
16 Staatsanwälte/-innen
Gewalt in der Familie … (25b/12): 20 Richter/-innen
28 Staatsanwälte/-innen
22 Ministerialbeamte/-innen
21 Justizvollzugsbediensteter
Recht, Gewalt, Aggression (28d/12 mit dem
Schwerpunkt „sexuelle Gewalt gegen Kinder
und Jugendliche“): 18 Richter/-innen
14 Staatsanwälte/-innen
22 Ministerialbeamte/-innen
21 Justizvollzugsbediensteter
2013:
Der Umgang mit Opfern … (7c/13): 17 Richter/-innen
12 Staatsanwälte/-innen
Der Sexualstraftäter … (18d/13): 29 Richter/-innen
18 Staatsanwälte/-innen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/94818. Wurden die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden, die
die Arbeitsgruppe II des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“
beschlossen hat, nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht?
Wird diese Umsetzung im Rahmen des Monitorings der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe begleitet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis und welchen
politischen Schlussfolgerungen?
Die Monitoring-Arbeitsgruppe Intervention bearbeitet die Thematik der
Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden kontinuierlich und beschäftigt sich
eingehend mit der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Strafverfahren,
die sexuelle Gewalt erlebt haben.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
19. Inwieweit konnte die Bundesregierung die im Handlungsfeld „Digitale
Kommunikationsnetze“ gesetzten Schwerpunkte (den Schutz von Kindern
und Jugendlichen in Kommunikationsnetzen zu verbessern und für sie
geschützte Räume zu schaffen, die Medienkompetenz der Kinder und
Jugendlichen wie auch der Erziehenden zu stärken, Eltern und pädagogische
Fachkräfte für die Risiken zu sensibilisieren, die Kommunikationsnetze
für Kinder und Jugendliche bergen, gezielt und umfassend
Missbrauchsdarstellungen in Kommunikationsnetzen zu löschen) umsetzen, und wo
sieht sie weiteren Handlungsbedarf?
Digitale Medien sind in der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen
fest verankert; ein Leben ohne Internet und mobile Kommunikation ist für die
meisten Kinder und Jugendlichen heute kaum vorstellbar. Aufgrund der
Entwicklung von Medien und Mediennutzung hält die Bundesregierung an der im
Aktionsplan formulierten Auffassung fest, dass neben dem gesetzlichen
Jugendmedienschutz ein vorausschauender Jugendmedienschutz an Bedeutung
gewinnt.
Mit dem I-KiZ – Zentrum für Kinderschutz im Internet hat die Bundesregierung
ein Forum geschaffen, in dem Bund und Länder, Wirtschaft und Einrichtungen
des Jugendmedienschutzes an einer Gesamtstrategie für ein intelligentes
Risikomanagement arbeiten. In Kooperation mit Unternehmen ist das Prinzip „safety
by design“ von besonderer Bedeutung. Im Handlungsfeld „Digitale
Kommunikationsnetze“ des Aktionsplans 2011 wurden konkrete Maßnahmen
angesprochen. Ein besonderer Schwerpunkt gilt der Erweiterung eines geschützten
Surfraums für Interneteinsteiger, in dem Kinder altersgerechte
Kommunikationsangebote vorfinden. Mit dem Start des KinderServer im Februar 2013
wurde der Zugang zu den geschützten Surfräumen der Kindersuchmaschinen
„Blinde Kuh“ und „fragFinn“ erleichtert und für mobile Endgeräte verfügbar
gemacht. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde die
Fortsetzung und Verbreiterung Erweiterung der Initiative „Ein Netz für Kinder“
festgeschrieben. Das Angebot der Bundesregierung zur Information und Beratung
von Kindern, Jugendlichen und Erziehenden wurde im Sinne der
Risikominimierung, Aufklärung und Sensibilisierung fortgesetzt und weiterentwickelt. Der
Medienratgeber „Schau Hin! Was Dein Kind mit Medien macht.“ und die
Website „
www.surfen-ohne-risiko.net“ informieren kontinuierlich über
Interaktionsrisiken in sozialen Netzwerken und kindgerechte Alternativen. Speziell für den
Einsatz an Schulen hat die Bundesregierung zuletzt das Informationspaket
„Chatten. Teilen. Schützen! - Materialpaket zur sicheren Nutzung von Chats und
Communitys“ veröffentlicht. Wegen der fortschreitenden Entwicklungen
sowohl der Technik als auch des Nutzungsverhaltens von Kindern und
Jugendlichen besteht in allen genannten Themenfeldern weiterer Handlungsbedarf.
Drucksache 18/948 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIn Bezug auf die Löschung von Missbrauchsdarstellungen wird auf die Antwort
zu Frage 23 verwiesen.
20. Gibt es Erkenntnisse aus dem Monitoring der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zum Schutz von Kindern in digitalen Kommunikationsnetzen, und wie
werden diese in die aktuelle Novelle des Jugendmedienschutz-
Staatsvertrags eingespeist?
Zu den Erkenntnissen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Das
Monitoring durch die Arbeitsgruppe erfolgt kontinuierlich unter Mitwirkung der
Länder. Ob und inwieweit Erkenntnisse bei einer Novellierung des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags berücksichtigt werden, ist durch die Länder zu
entscheiden.
21. Ist das im Aktionsplan genannte Konzept der Bundesregierung zur
Medienbildung entlang der gesamten Bildungskette bereits umgesetzt, und wenn
nicht, wie plant die Bundesregierung die Umsetzung des Konzepts?
Die Bundesregierung schreibt der Medienbildung entlang der gesamten
Bildungskette eine hohe Bedeutung zu. Ein entsprechendes Konzept muss
allerdings die bestehenden bildungspolitischen Zuständigkeiten berücksichtigen, in
denen die einzelnen Bundes- und Landesressorts gemäß ihrer Aufgabenbereiche
unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Wie anhand der Antworten der
Bundesregierungen auf verschiedene Kleine Anfragen (Bundestagsdrucksachen 17/6836,
17/4161 und 17/9246) ersichtlich, gibt es bereits eine Vielzahl von Aktivitäten
zur Medienbildung und Medienkompetenzstärkung, die zwischen den Länder-
und Bundesressorts kommuniziert und sinnvoll ineinander greifen. Im Rahmen
der digitalen Agenda der Bundesregierung werden diese Aktivitäten weiter
systematisiert und ausgebaut werden.
22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus dem Projekt ROBERT
(Wissen über sexuelle Gewalt im Internet) gewonnen, und welche
Schlussfolgerungen haben sich daraus ergeben?
Die Bundesregierung hat die Ergebnisse des Projekts „Risk-taking Online
Behaviour – Empowerment through Research and Training“ mit Interesse zur
Kenntnis genommen und das Projekt auch über die „Expert Group for Cooperation on
Children at Risk (EGCC)“ des Ostseerats begleitet. Aus den durchgeführten
Forschungsarbeiten ergeben sich wichtige Erkenntnisse über Risiken, denen Kinder
und Jugendliche im Internet ausgesetzt sind. Dabei wurden insbesondere
Faktoren herausgearbeitet, die für spezifisch erhöhte Gefährdungslagen einzelner
Gruppen junger Menschen ausschlaggebend sein können sowie der Frage
nachgegangen, welche Rolle riskantes Verhalten der Kinder und Jugendlichen selbst
in diesem Zusammenhang spielt. Die Handlungsempfehlungen des Projekts
werden in den unterschiedlichen in der Studie adressierten gesellschaftlichen,
politischen und rechtlichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen sein. Von
besonderer Bedeutung erscheint, Kinder und Jugendliche selbst in die
Entwicklung und Umsetzung von Programmen und Projekten zur Förderung ihrer
Sicherheit bei der Nutzung des Internets einzubeziehen, damit diese ihre
Zielgruppe wirksam erreichen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/94823. Wie bewertet die Bundesregierung die Bekämpfung von
Missbrauchsdarstellungen und den Erfolg der Strategie „Löschen statt Sperren“ im
Internet?
Gelingt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Löschung von
Missbrauchsdarstellungen bei in Deutschland gehosteten Internetseiten
innerhalb weniger Stunden und bei der Löschung von Inhalten auf
ausländischen Servern innerhalb weniger Tage?
Das Konzept „Löschen statt Sperren“ hat sich bewährt, wie der Bericht der
Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/688) zeigt. Seitens des
Bundeskriminalamts (BKA) wurden im Jahr 2012 5 463 Hinweise auf
kinderpornographische Inhalte an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden mit der Bitte um
Löschung versandt. Von diesen Inhalten waren 24 Prozent im Inland und 76
Prozent im Ausland gehostet (physikalisch gespeichert).
Die mittlere Zeit vom Eingang des Hinweises bis zur Löschung der Inhalte für
in Deutschland gehostete Hinweise liegt bei 1,26 Tagen. Davon entfiel ca. 1 Tag
auf die bei den Providern erforderlichen Schritte. Traten Hinweise zu den
Regelarbeitszeiten von BKA und Providern ein, wurde das Ziel der Löschung
regelmäßig innerhalb weniger Stunden erreicht. Bei den ausländischen Inhalten
waren ca. dreiviertel der Inhalte nach einer Woche, 97 Prozent nach vier Wochen
gelöscht. Für die Löschung der Inhalte im Ausland war allein aufgrund der
größeren Anzahl von Verfahrensbeteiligten mehr Zeit nötig. Im Mittel lag aber auch
hier die Zeit bis zur Löschung bei wenigen Tagen. Die Kooperation zwischen
BKA und Beschwerdestellen liefert einen wesentlichen Beitrag beim Auffinden
der Inhalte.
24. Wie konnte die internationale Zusammenarbeit bei der Kooperation und
Koordination der Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Internet
verbessert werden, und wo sieht die Bundesregierung weiteren
Handlungsbedarf?
Das Bundesministerium des Innern hat Anfang des Jahres 2013 Möglichkeiten
zur Verbesserung bei der Bekämpfung kinderpornographischer Internetinhalte
mit dem US-amerikanischen Departement of Homeland Security erörtert. Das
Bundeskriminalamt steht regelmäßig mit seinen ausländischen
Partnerdienststellen in Kontakt, um Probleme bei der Löschung kinderpornographischer
Internetinhalte auszutauschen.
Im Übrigen wird auf das Kapitel 4 in der Bundestagsdrucksache 18/688 und dort
insbesondere auf den Beitritt Deutschlands zur Global Alliance against Child
Sexual Abuse Online am 5. Dezember 2012 verwiesen. Im Rahmen dieser
Initiative von zwischenzeitlich 50 Staaten werden u. a. Maßnahmen für ein
kohärentes Vorgehen gegen kinderpornographische Internetinhalte erarbeitet und
abgestimmt.
Das Bundeskriminalamt nimmt weiterhin regelmäßig an den Expertentagungen
„INTERPOL Specialists Group on Crimes against Children“ teil und strebt hier
die Übernahme von verantwortlichen Positionen an. So hat das
Bundeskriminalamt anlässlich des 31st Meeting of the Interpol Specialists Group on Crimes
against Children, im Oktober 2013 für die nächsten drei Jahre den Vorsitz der
Interpol-Unterarbeitsgruppe Opferidentifizierung und damit eine
Schlüsselposition in der strategisch wichtigsten internationalen Zusammenarbeitsform in
diesem Deliktsbereich übernommen. Hierdurch ist es dem Bundeskriminalamt
in einem noch größeren Umfang möglich, Einfluss auf die inhaltliche
Ausgestaltung der Unterarbeitsgruppe zu nehmen und damit auch die internationale
polizeiliche Zusammenarbeit in diesem Deliktsbereich weiter vorantreiben. Auf
EU-Ebene hat das Bundeskriminalamt für die gesamte Projektdauer vom Jahr
Drucksache 18/948 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode2010 bis zum Jahr 2013 aktiv am sog. Action Plan III des COSPOL-Projektes
CIRCAMP (Internet Related Child Abuse Material Project) teilgenommen.
Nach Überführung der COSPOL-Struktur in EMPACT (European
Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats) und damit unter das Dach des EU
policy cycle (aktuell 2014 bis 2017) ist das Bundeskriminalamt weiterhin
aktiver Teilnehmer des betreffenden Projekts bzw., nach neuer Terminologie, der
betreffenden Unterpriorität CSE (Child Sexual Exploitation).
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch die Behandlung der
Thematik der internationalen Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von
Mädchen und Jungen im Rahmen der deutschen Ostseeratspräsidentschaft
gewonnen, und welche Ergebnisse wurden erreicht?
Zwischen der „Expert Group for Cooperation on Children at Risk“ (EGCC) und
der „Task Force against Trafficking in Human Beings” (TF-THB) des Ostseerats
wurde eine verstärkte Zusammenarbeit beschlossen, um die Aktivitäten zur
Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Minderjährigen vor
sexueller Ausbeutung zu bündeln. Auf einer Tagung zur Unterstützung der
Betroffenen von Menschenhandel im Rahmen der Finnischen
Ostseeratspräsidentschaft am 19. März 2014 sollten auch Empfehlungen speziell für die Gruppe der
minderjährigen Betroffenen erarbeitet werden.
Im Rahmen des Monitorings wurde das Projekt „AudTrain“ zur Sicherung der
Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen vorgestellt, das in vier
Mitgliedsstaaten bereits erfolgreich durchgeführt wurde. Es wurde von den
Mitgliedern als überzeugend eingeschätzt.
26. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Primärprävention im Themenfeld „Handel mit Kindern“ zu stärken?
Um den Zugang zu Beratung und Unterstützung von minderjährigen Opfern des
Menschenhandels zu verbessern, hat das BMFSFJ gemeinsam mit dem
Landeskriminalamt Berlin und Nichtregierungsorganisationen im Jahr 2013 Eckpunkte
eines Kooperationskonzeptes für die Zusammenarbeit von Fachberatungsstellen
und Behörden formuliert. Es ist geplant, einen Expertinnen- und
Expertenworkshop zur Konkretisierung des Konzeptes durchzuführen. Ziel ist es,
sicherzustellen, dass Kinder in der Zusammenarbeit der Behörden und Fachstellen vor Ort
in geeigneter und altersgerechter Weise Schutz erhalten.
27. Hat die Bundesregierung die im Aktionsplan geforderte Stärkung der
nationalen und internationalen Strafverfolgung von kommerzieller sexueller
Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Tourismus erreichen
können, und welche Pläne hat die Bundesregierung für eine Stärkung der
internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung von
kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Tourismus?
Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
28. Wie sieht die konkrete Unterstützung der Partnerländer der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit bei der Umsetzung der UN-
Kinderrechtskonvention und der Zusatzprotokolle durch die Bundesregierung aus, und wie
ist der Stand der Umsetzung?
Im Rahmen der Querschnittsverankerung des Menschenrechtsansatzes in der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit erfahren die Schutz-, Beteiligungs-,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/948Entwicklungs- und Förderrechte von Kindern und Jugendlichen besondere
Beachtung. Sie werden im Rahmen fortlaufender Unterstützungsprozesse in die
allgemeinen und sektoralen Verfahren und Entscheidungsprozesse der
deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit integriert. Dies geschieht auf
der verbindlichen Grundlage des Konzeptes „Menschenrechte in der deutschen
Entwicklungspolitik“ (2011) – dem Menschenrechtsansatz des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit führt die Bundesregierung
zahlreiche Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor (sexueller)
Gewalt und Ausbeutung und zur Förderung ihrer Rechte durch:
Beispielhaft kann hierfür das Programm „Stärkung von Menschenrechten und
sexueller Gesundheit“ genannt werden, das die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Burkina Faso im Auftrag des BMZ
umsetzt. Ziel des Programms ist, dass Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche
ihre Rechte und Möglichkeiten kennen und sie selbstbewusst einfordern und
wahrnehmen können: für sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie HIV/
AIDS-Prävention, zum Schutz vor Diskriminierung,
menschenrechtsverletzenden Praktiken wie weiblicher Genitalverstümmelung sowie vor den
schlimmsten Formen der Kinderarbeit inklusive Kinderhandel. Das Programm arbeitet
dabei mit einem Vorhaben der KfW Bankengruppe zusammen, das den Fokus
auf Schulbildung und Finanzierung von Kinderschutzmaßnahmen legt.
Im Rahmen des Programms develoPPP.de, das Entwicklungspartnerschaften mit
der Wirtschaft fördert, werden die Multi-Stakeholder-Initiative The Code und
der gleichnamige Verhaltenskodex zum Schutz von Minderjährigen vor
sexueller Ausbeutung im Tourismus unterstützt. Die mit Unternehmen der
Reisebranche geschlossene Entwicklungspartnerschaft dient der Erprobung und der
Optimierung neuer Monitoring-, Evaluierungs- und E-Learning-Instrumente
von The Code, die darauf abzielen, die Umsetzung des Verhaltenskodex in
Thailand zu fördern.
Zwei vom BMZ beauftragte Ressortforschungsvorhaben zielen darauf ab,
Herausforderungen für den Kindesschutz in der Entwicklungszusammenarbeit im
Kontext globaler Veränderungen sowie Partizipationsrechte von Kindern in der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit und das Monitoring der UN-
Kinderrechtskonvention einschließlich der Partizipation von Kindern im
Monitoringprozess zu untersuchen.
29. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der trilateralen
Aufklärungskampagne von Deutschland, Österreich und der Schweiz, um
gemeinsam gegen sexuelle Ausbeutung im Tourismus vorzugehen, und sind
weitere Kooperationen mit anderen Staaten geplant?
Kinder und Jugendliche in Reiseländern müssen davor geschützt werden, Opfer
von sexueller Gewalt und Ausbeutung zu werden. Mit diesem Ziel starteten die
Regierungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz gemeinsam mit
Verbänden der Tourismuswirtschaft am 27. September 2010, dem
Welttourismustag, in ihren Ländern die trilaterale Aufklärungskampagne zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung im Tourismus. Damit wurde
erstmals im deutschsprachigen Raum eine solche gemeinsame Aktion ins Leben
gerufen, an der sich verschiedene Ministerien, die Tourismuswirtschaft,
Strafverfolgungsbehörden und Nichtregierungsorganisationen der Länder beteiligen.
Mit der Kampagne soll zum einen die Öffentlichkeit für mehr Aufmerksamkeit
sensibilisiert werden, um sexuellen Missbrauch von Kindern im Tourismus zu
erkennen und anzuzeigen. Zum anderen haben Deutschland und die beteiligten
Länder eine spezielle polizeiliche Meldeadresse eingeführt, unter der Reisende
Drucksache 18/948 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebei entsprechendem Verdacht strafbare Handlungen melden können. Auf
Initiative der Monitoring-Arbeitsgruppe wurde die Kampagne als Beispiel guter
Praxis internationaler Zusammenarbeit gegen sexuelle Gewalt an Kindern und
Jugendlichen auf einer Tagung des Europarats vorgestellt. Auf einer
internationalen Tagung in Berlin im Januar 2013 sind weitere Länder, unter anderem
Frankreich und Luxemburg, der Kampagne beigetreten. Die Kampagne wird
aufgrund ihrer Internationalität und Interdisziplinarität als besonderes
wirkungsvoll eingeschätzt. Nur durch die internationale Kooperation zwischen
Regierungen, Tourismuswirtschaft, Polizeibehörden und Nichtregierungsorganisationen
kann es gelingen, Kinder wirkungsvoll vor reisenden Sexualstraftätern zu
schützen.
30. Wurde die im Aktionsplan genannte Ombudsstelle für Kindesschutz im
entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ eingerichtet, und
liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Inanspruchnahme der
Ombudsstelle vor?
Gibt es Planungen für weitere Ombudsstellen in anderen Einrichtungen
und Institutionen, und wenn nein, warum nicht?
Der Vorschlag, für weltwärts eine Ombudsstelle einzurichten, ist Teil der
Programmentwicklung von weltwärts in Folge der Evaluierung des Programms im
Jahr 2011.
Derzeit werden die gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen
Entsendeorganisationen bearbeiteten Handlungsempfehlungen umgesetzt. Im Jahr 2013 wurde
ein neues Qualitätsmanagementsystem für weltwärts gestartet.
Der Schutz von jungen Erwachsenen vor sexueller Ausbeutung im Rahmen
ihres Freiwilligendienstes wird einen wichtigen Schwerpunkt des neuen
Qualitätssystems darstellen. Die anstehenden Schritte werden partizipativ mit den
durchführenden Entsendeorganisationen erarbeitet.
Die Einrichtung der Ombudsstelle wurde zurückgestellt, bis die Ergebnisse
dieses Prozesses – inklusive der Klärung einer effektiven Einbindung einer
Ombudsperson – vorliegen. Derzeit gehen Meldungen und Beschwerden von
Freiwilligen bei der Koordinierungsstelle weltwärts bei der Engagement Global
GmbH ein.
31. Welche zusätzlichen Mittel wurden von der Bundesregierung für den
Ausbau der Forschung im Themenfeld „Sexuelle Gewalt gegen
Minderjährige“ im Rahmen des Aktionsplans zur Verfügung gestellt, und welche
Studien und Ergebnisse liegen vor?
Wie wird mit den Forschungsergebnissen umgegangen, welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung gewonnen, und welche Maßnahmen sind
aus den Schlussfolgerungen der Forschungsergebnisse heraus eingeleitet
bzw. umgesetzt worden?
Das BMBF fördert im Bereich der Gesundheitsforschung interdisziplinäre
Forschungsverbünde zur Erforschung von Ursachen und Folgen von
Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlungen in Kindheit und Jugend. Im Rahmen
der Forschung sollen wirksame präventive und therapeutische Maßnahmen
entwickelt und in der Praxis zu erprobt werden.
Im Bereich der Bildungsforschung werden Forschungsvorhaben, überwiegend
Verbundvorhaben, im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder und
Jugendliche in pädagogischen Kontexten gefördert. Zudem werden fünf Junior-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/948professuren an den Standorten Hamburg, Kiel, Münster, Kassel und Merseburg
gefördert.
Die Forschung ist durch einen starken Praxisbezug und interdisziplinären
Austausch geprägt. Ziel ist der Aufbau einer nachhaltigen thematischen Forschungs-
und Wissenschaftslandschaft. Die Forschung ist durch einen starken
Praxisbezug und interdisziplinären Austausch geprägt. Insgesamt hat das BMBF aus
seinem Haushalt für die Jahre 2012 bis 2016 rund 32 Mio. Euro zur Verfügung
gestellt. Die Vorhaben haben überwiegend begonnen, noch keines der Vorhaben
ist beendet. Die Ergebnisse werden in den Jahren 2015 und 2016 erwartet.
Bisher konnte in Statusseminaren und Netzwerktreffen festgestellt werden, dass
es eine große öffentliche Aufmerksamkeit für die Projekte gibt. Im
internationalen Raum ist mit der beginnenden Entwicklung eine große Aufmerksamkeit
entstanden, die von einer positiven Resonanz begleitet wird. Es kann davon
ausgegangen werden, dass die Forschung in Deutschland im Bereich der sexualisierten
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche einen erheblichen Fortschritt erreichen
wird.
32. Wie stellt die Bundesregierung den Wissenstransfer von Wissenschaft und
Forschung in die Praxis sicher, und mit welchen Mitteln werden welche
Koordinierungsstellen, wie das Informationszentrum
Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK) am Deutschen Jugendinstitut,
unterstützt?
In den beiden seitens des BMBF geförderten Forschungslinien der Gesundheits-
und Bildungsforschung steht der Transfer der Forschungsergebnisse in die
Praxis an prominenter Stelle. Einige Vorhaben haben den Aspekt des
Wissenstransfers zum Forschungsgegenstand. Transferstrategien und deren Umsetzung
sind Teil der Verwertungspläne, die jedes Vorhaben verfolgt. Die
Verwertungspläne werden im Laufe der Projekte fortgeschrieben und dem Erkenntnisstand
angepasst.
Somit soll gesichert werden, dass der Wissens- und Erkenntnisgewinn der Praxis
zu Gute kommt und die Diskussion in der Wissenschaft vorantreibt.
Das BMFSFJ fördert das Informationszentrum Kindesmisshandlung/
Kindesvernachlässigung (IzKK) am Deutschen Jugendinstitut seit dem Jahr 2000. Im Jahr
2014 beläuft sich die Fördersumme auf rund 257 000 Euro.
33. Welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf ergibt sich nach Auffassung
der Bundesregierung aus der Richtlinie des Europäischen Parlaments zur
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung
von Kindern sowie der Kinderpornografie, und wie sehen die zeitlichen
Planungen der Bundesregierung aus, dem Deutschen Bundestag einen
Vorschlag zur Umsetzung zu unterbreiten?
Das deutsche Recht entspricht im Wesentlichen bereits den Anforderungen der
genannten Richtlinie. Anpassungen sind lediglich im Hinblick auf Artikel 4
Absatz 4, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b in Verbindung
mit Absatz 4 der Richtlinie erforderlich. Im BMJV wird derzeit ein
Gesetzentwurf vorbereitet, der in Kürze vorgelegt werden und außerdem weitere
Regelungen vorsehen wird (u. a. Erweiterung des § 174 des Strafgesetzbuchs – StGB),
Modernisierung des Schriftenbegriffs im StGB, ausdrückliche Strafbarkeit des
sog. Posings sowie Strafbarkeit des Handels mit Bildern nackter Kinder).
Drucksache 18/948 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode34. Welche Verbesserungen im Bereich der grenzüberschreitenden
Strafverfolgung von Tatverdächtigen und der engeren Zusammenarbeit der
Strafverfolgungsbehörden konnte die Bundesregierung seit Inkrafttreten des
Aktionsplans erreichen?
Wo sieht sie weiteren Handlungsbedarf, und welche Pläne liegen dazu
vor?
Bestandteil internationaler polizeilicher Kooperation ist stets das Identifizieren
von Hindernissen in der konkreten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der
Strafverfolgungsbehörden und darauf aufbauend die Erarbeitung von Lösungen.
Das Bundeskriminalamt ist daher generell im Rahmen der internationalen
polizeilichen Kooperationsformen oder über bilaterale Kontakte zu
Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten um eine Fokussierung auf tatsächliche,
operativpraktische Themen bemüht. So hat das Bundeskriminalamt – ungeachtet der
Mitarbeit bzw. Übernahme von Verantwortlichkeiten im Rahmen der
internationalen Expertengruppen/Kooperationsrahmen – in den Jahren 2011 bis heute
aktiv die Weiterentwicklung der beim INTERPOL Generalsekretariat
betriebenen International Child Sexual Exploitation Database (ICSE DB) unterstützt
und mindestens einmal jährlich an Arbeitstreffen ausgewählter Staaten mit dem
INTERPOL-Generalsekretariat teilgenommen. Bei der ICSE DB handelt es sich
um ein zentrales Element der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet
der Identifizierung von Tätern und Opfern des sexuellen Missbrauchs von
Kindern. Mit der für das Jahr 2014 geplanten Einführung der weiterentwickelten
Version der ICSE DB bestehen stark erweiterte Möglichkeiten des Abgleichs
von Bildern und Videos des sexuellen Missbrauchs von Kindern, so dass die
Effektivität der ICSE DB und damit auch der Nutzen für die
grenzüberschreitende Strafverfolgung künftig erheblich steigen wird. In Bezug auf die
Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden der USA hat das
Bundeskriminalamt zur Beschleunigung des Erhalts von zeitkritischen Hinweisen auf
deutsche Tatverdächtige im Februar 2014 eine gesicherte Leitung zu der dortigen
Zentralstelle National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC)
in Betrieb genommen, über die nunmehr entsprechende Hinweise direkt von
NCEMEC empfangen werden können.
35. Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus der Untersuchung
der G8-Roma/Lyon-Gruppe, zur Frage nach gesetzlichen und sonstigen
Unterstützungsmaßnahmen der G8-Staaten für Opfer von
Kindesmissbrauch gewinnen, und welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw.
umgesetzt?
Das Thema sowie Erkenntnisse aus einem Symposium waren Gegenstand einer
Diskussion innerhalb der G8-Roma/Lyon-Gruppe unter britischer G8-
Präsidentschaft im Herbst 2013 in London. Dabei wurden u. a. die Möglichkeit von
Unterstützungs- und Fortbildungsmaßnahmen (capacity building), von
Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie des Austauschs von
sogenannten best practices als weitere Schritte genannt. Deutschland begrüßt und
unterstützt ein gemeinsames Vorgehen und die Kooperation der G8-Staaten gegen die
sexuelle Ausbeutung von Kindern. Bewertungen und Entscheidungen
hinsichtlich des weiteren Vorgehens und mögliche Maßnahmen im G8-Rahmen sollen
in einer nächsten Sitzung der G8-Roma/Lyon-Gruppe bzw. einer
Unterarbeitsgruppe diskutiert werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]