Bilanz und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der NATO-Operation Active Fence Turkey
der Abgeordneten Katrin Kunert, Kathrin Vogler, Jan Korte, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Michael Leutert, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat am 14. Dezember 2012 erstmals der Entsendung bewaffneter Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO in der Türkei zugestimmt. Ziel der NATO-Operation „Active Fence Turkey“ (AF TUR) soll sein, die territoriale Integrität des NATO-Bündnispartners vor Angriffen im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien zu schützen. Die Türkei hatte zuvor um Bündnisbeistand ersucht und beruft sich auf ihr Recht auf kollektive Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Nach Angaben des türkischen Generalstabs sind unmittelbar vor dem NATO-Einsatz vermehrt Artilleriegeschosse und Mörsergranaten auf der türkischen Seite der ca. 900 km langen türkisch-syrischen Landgrenze detoniert, bei denen Zivilistinnen und Zivilisten getötet bzw. verletzt wurden. Allerdings hat selbst die türkische Regierung den grenzüberschreitenden Beschuss als nicht vorsätzlich und nicht gegen die Türkei gerichtet bewertet. Darüber hinaus wurden als Einsatzgrund auch die Chemiewaffen und ballistischen Raketensysteme Syriens angeführt, die eine Reichweite von ca. 700 km besitzen und deren Einsatz im Fall eines möglichen Regimesturzes nicht völlig ausgeschlossen schien (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11783).
Die Plausibilität des Bedrohungsszenarios, mit dem der NATO-Einsatz gerechtfertigt wurde und gerechtfertigt wird, hängt damit fast vollständig von der subjektiven Bewertung durch die handelnden Personen ab. Eine konkrete, unmittelbar bestehende Bedrohung der territorialen Integrität der Türkei war und ist nach Auffassung der Fragesteller nicht vorhanden. Hinzu kommt, dass die syrische Regierung am 14. Oktober 2013 der Chemiewaffenkonvention der Vereinten Nationen beigetreten ist und die Produktions-, Misch- und Abfüllanlagen für chemische Kampfstoffe bereits zum 1. November 2013 unter Aufsicht der internationalen Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) unbrauchbar gemacht wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/262). Bis Mitte 2014 sollen der Abtransport und die Zerstörung der chemischen Kampfstoffe und deren Ausgangsprodukte abgeschlossen sein.
Der Beitritt Syriens zur UN-Chemiewaffenkonvention und die bereits durchgeführten Maßnahmen zur Chemiewaffenbeseitigung haben bislang nicht zu einer veränderten Lagebeurteilung durch die NATO und die Bundesregierung geführt. Der Deutsche Bundestag hat am 29. Januar 2014 das Bundeswehrmandat für AF TUR um ein weiteres Jahr verlängert. Die Mandatsobergrenze von 400 Soldatinnen und Soldaten blieb ebenfalls unverändert.
Der deutsche Beitrag zur NATO-Operation AF TUR bemisst sich vor allem in der Verlegung von Patriot-Flugabwehrraketen (Phased Array Tracking Radar to Intercept On Target), militärischen Sonderfahrzeugen sowie der Entsendung von bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Der Stationierungsort des deutschen Einsatzkontingents befindet sich im südostanatolischen Kahramanmaraş.
Allerdings ist die Patriot-Raketenabwehr in technischer Hinsicht gegen Artilleriebeschuss und Mörsergranaten von vornherein wirkungslos. Bezogen auf den unmittelbaren Schutz der türkischen Bevölkerung an der Landesgrenze zu Syrien ergibt der Einsatz aus militärischer Sicht somit keinen Sinn. In der Praxis erhält die Türkei durch die NATO-Operation jedoch eine offensive politische Rückendeckung für ihre nach Auffassung der Fragesteller interessengeleitete Einflussnahme im syrischen Bürgerkrieg und ihren Anspruch auf eine Regionalmachtrolle im Nahen Osten.
Die Interessenverflechtung der Türkei ergibt sich nicht nur durch die Aufnahme einer großen Zahl von Bürgerkriegsflüchtlingen. Gegenwärtig müssen ca. 700 000 geflüchtete Syrerinnen und Syrer mit Nahrungsmitteln, Trinkwasser, Unterkunft, Medikamenten und ärztlicher Behandlung versorgt werden.
Gleichzeitig agiert die Türkei mit Blick auf den Bürgerkrieg in Syrien nicht neutral oder deeskalierend. Militante islamistische Gotteskrieger aus dem Ausland nutzen die Türkei als Transitland nach Syrien. Ebenso werden Waffenlieferungen an aufständische Gruppierungen geduldet, darunter auch offen dschihadistischsalafistische Organisationen wie z. B. die Al-Nusra-Front, die laut Human Rights Watch für zahlreiche organisierte Massaker an der syrischen Zivilbevölkerung verantwortlich ist und enge Beziehungen zum Terrornetzwerk Al-Qaida im Irak und in Syrien unterhält (vgl. www.hrw.org/reports/2013/10/10/you-canstill-see-their-blood, abgerufen am 26. Februar 2014). Darüber hinaus sabotiert die türkische Regierung die Versuche eigener Selbstverwaltung in den mehrheitlich von Kurdinnen und Kurden bewohnten Gebieten Syriens, die sich derzeit unter der De-facto-Kontrolle von kurdischen Sicherheitskräften stehen. Die Türkei hat sämtliche Grenzübergänge zu den syrischen Gebieten, die von kurdischen Sicherheitskräften kontrolliert werden, geschlossen und blockiert selbst humanitäre Hilfslieferungen (www.dw.de vom 15. Januar 2014 „Eindrücke von einer Reise in den Norden Syriens“, www.zeit.de vom 20. August 2013 „Syriens Konflikt vergiftet die Türkei“).
Angesichts dessen muss eine Bilanz der bisherigen NATO-Operation AF TUR gezogen und die Haltung der Bundesregierung zu den politischen Rahmenbedingungen des Einsatzes geklärt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen47
Wie haben sich die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die deutsche Beteiligung an der NATO-Operation AF TUR i. H. v. 25,1 Mio. Euro im Mandatierungszeitraum vom 15. Dezember 2012 bis 31. Januar 2014 tatsächlich entwickelt, und wie verteilen sich die Ausgaben auf die einzelnen militärischen Fähigkeitsbereiche bei diesem Einsatz (bitte detailliert aufschlüsseln)?
Wie teilen sich die geplanten einsatzbedingten Zusatzausgaben für die deutsche Beteiligung an der NATO-Operation AF TUR i. H. v. 19,5 Mio. Euro für den Mandatierungszeitraum vom 1. Februar 2014 bis 31. Januar 2015 auf die einzelnen militärischen Fähigkeitsbereiche bei diesem Einsatz auf (bitte detailliert aufschlüsseln)?
Wie hoch sind die Gesamtausgaben der NATO für AF TUR seit Beginn des Militäreinsatzes gewesen, und welcher Kostenanteil entfällt hierbei auf die einzelnen NATO-Mitglieder (bitte nach Beitragshöhe und Mitgliedsland auflisten)?
Wie hat sich die Personalstärke und die Personalzusammensetzung des deutschen Einsatzkontingents im Mandatierungszeitraum vom 15. Dezember 2012 bis 31. Januar 2014 entwickelt (bitte möglichst nach Quartal, Fähigkeitsbereich/Dienstgrad und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele Patriot-Flugabwehrraketen wurden seit Mandatsbeginn aus Deutschland in die Türkei verlegt und dort stationiert?
Wie viele Patriot-Flugabwehrraketen wurden seit Beginn der NATO-Operation AF TUR aus anderen NATO-Mitgliedstaaten in die Türkei verlegt und dort stationiert (bitte nach Herkunftsland, Stückzahl und Stationierungsort aufschlüsseln)?
Welche ballistischen Raketen oder konventionellen (ggf. auch tieffliegenden) Luftziele und Marschflugkörper können mit den aus Deutschland gelieferten Patriot-Flugabwehrraketen zuverlässig abgefangen werden?
Wie viele militärische Sonderfahrzeuge aus der ABC-Abwehrtruppe wurden seit Mandatsbeginn aus Deutschland in die Türkei verlegt (bitte nach Fahrzeugtyp und Stückzahl aufschlüsseln)?
Welche konkreten Aufgaben werden von den deutschen Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten bei der luftgestützten Frühwarnung im Rahmen der Luftraumüberwachung von AF TUR übernommen, und wie gestaltet sich die Interoperabilität mit den anderen NATO-Streitkräftekontingenten in der Praxis?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den türkischen Streitkräften vor Ort?
Wurden für die Einsatzteilnahme nach Kenntnis der Bundesregierung auch gezielt Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten mit türkischem Migrationshintergrund geworben, und falls ja, wie viele der an der NATO-Operation AF TUR teilnehmenden Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten haben einen türkischen Migrationshintergrund?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Akzeptanz der deutschen Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten in der türkischen Bevölkerung zu steigern?
Welche Maßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die türkische Regierung/türkische Armee ergriffen, um die Akzeptanz für die Präsenz von NATO-Streitkräften, darunter auch deutsche Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten, in der türkischen Bevölkerung zu erhöhen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zustimmung in der türkischen Bevölkerung zu dem NATO-Einsatz im Allgemeinen und zur Anwesenheit der deutschen Streitkräfte in der Türkei im Besonderen entwickelt?
Wie viele sicherheitsrelevante Vorfälle haben sich im Mandatierungszeitraum vom 15. Dezember 2012 bis 31. Januar 2014 im Zusammenhang mit dem NATO-Einsatz ereignet (bitte mit Datum und Art des Vorfalls auflisten)?
Welche Pläne hat die NATO für den Fall eines Angriffsszenarios gegen ihre in der Türkei stationierten Streitkräfte durch bewaffnete syrische Konfliktparteien vorbereitet?
Existieren Pläne für eine militärische Reaktion der NATO-Streitkräfte im Fall eines mutmaßlich provozierten Angriffs syrischer Konfliktparteien, und falls ja, wie sehen diese Pläne aus?
Beinhalten diese Pläne auch Angriffe auf das syrische Staatsterritorium zur Ausschaltung etwaiger Bedrohungsursachen?
Inwieweit wird in diesen Plänen zwischen den innersyrischen Konfliktparteien unterschieden (reguläre syrische Armee, bewaffnete Hilfstruppen/irreguläre Milizen der syrischen Regierung, säkulare bewaffnete Oppositionskräfte/Freie Syrische Armee, islamistisch-dschihadistische Gruppen), von denen die mutmaßlichen Angriffe ausgehen?
Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Fall eines solchen Einsatzszenarios die stärkere Verwicklung der Bundeswehr in den syrischen Bürgerkrieg zu verhindern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die hygienischen und sanitären Unterbringungsbedingungen der Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten am Stationierungsort, und wie viele Beschwerden sind ihr in diesem Zusammenhang bekannt geworden?
Wie viele Fälle von körperlichen Angriffen/gewalttätigen Auseinandersetzungen sind der Bundesregierung innerhalb der NATO-Streitkräfte seit Einsatzbeginn bekannt geworden, und in wie vielen Fällen waren daran auch deutsche Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten beteiligt oder davon betroffen?
Wie viele Fälle von posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen stressassoziierten Erkrankungen von Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten, die ggf. auch bereits vor Einsatzantritt bestanden haben können (vgl. Längsschnittstudie der Technischen Universität Dresden 2013), sind der Bundesregierung im Mandatierungszeitraum vom 15. Dezember 2012 bis 31. Januar 2014 bekannt geworden?
Welche Maßnahmen hat die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Ersuchen um Bündnisbeistand der NATO selbständig ergriffen, um Verletzungen der territorialen Integrität des türkischen Staatsgebiets und der Gefährdung der türkischen Zivilbevölkerung im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden bewaffneten Auseinandersetzungen in Syrien entgegenzuwirken bzw. diese zu unterbinden?
Welcher Zeitraum verstrich vom ersten bekannt gewordenen grenzüberschreitenden Beschuss an der syrisch-türkischen Grenze bis zum formellen Antragsersuchen der türkischen Regierung um Bündnisbeistand der NATO am 21. November 2012?
Welche Konsultationen haben während dieses Zeitraums innerhalb der NATO bezüglich der Sicherheitslage an der syrisch-türkischen Grenze und zur Vorbereitung eines möglichen gemeinsamen Vorgehens der NATO-Mitglieder stattgefunden, und welche Ergebnisse wurde dabei erzielt?
Womit hat die türkische Regierung bei der NATO die Notwendigkeit ihres erneuten Ersuchens vom 8. November 2013 zur Fortsetzung der NATO-Operation AF TUR konkret begründet?
Wie wirken sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Beitritt Syriens zur UN-Chemiewaffenkonvention und die praktische Kooperationsbereitschaft der syrischen Regierung bei der Vernichtung der Chemiewaffenbestände auf das Bedrohungsrisiko für die Türkei aus?
Bei welcher Gelegenheit und mit welchem Ergebnis wurde innerhalb der NATO über eine mögliche veränderte Bedrohungslage für die Türkei diskutiert, nachdem die syrische Regierung bei der Vernichtung ihrer Chemiewaffen mit den Vereinten Nationen kooperiert, und inwieweit hat dieses Verhalten der syrischen Regierung die militärische Lagebeurteilung der NATO beeinflusst?
Worauf gründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass es trotz dieser Kooperationsbereitschaft der syrischen Regierung bei der Vernichtung der Chemiewaffenbestände noch ein Restrisiko für den Einsatz dieser Waffen gebe (vgl. Bundestagsdrucksache 18/262)?
Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei vor dem Beginn der NATO-Operation AF TUR durch mutmaßlichen Artillerie- oder Mörsergranatenbeschuss aus Syrien getötet bzw. verletzt, und auf welche Informationsquellen stützt sich die Bundesregierung bei diesen Angaben?
Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei seit Beginn der NATO-Operation AF TUR durch mutmaßlichen, grenzüberschreitenden Beschuss aus Syrien getötet oder verletzt?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben der türkischen Regierung für die humanitäre Nothilfe für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien seit Beginn der Kämpfe?
Welche zivilen bzw. finanziellen Beiträge hat die Bundesregierung seit Ausbruch des Bürgerkriegs geleistet, um die Türkei bei der Bewältigung der humanitären Notlage der syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge zu unterstützen (bitte nach Jahr, Maßnahme/Verwendungszweck und Betrag auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Transitnutzung des türkischen Staatsterritoriums durch gewaltbereite Dschihadisten, die aus Drittstaaten über die Türkei nach Syrien einreisen wollen, und um welche Drittstaaten/Herkunftsländer handelt es sich dabei vorwiegend?
Bei welcher Gelegenheit und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die türkische Regierung dazu aufgefordert, gegen die Einreise von gewaltbereiten Dschihadisten über türkisches Territorium nach Syrien geeignete Maßnahmen zu ergreifen?
Welche Rücksprachen hat die NATO seit Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs mit dem Bündnismitglied Türkei geführt, um die Reisetätigkeit von gewaltbereiten Dschihadisten aus Drittstaaten über die Türkei nach Syrien durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über illegale Waffenlieferungen nach Syrien, die über türkisches Territorium abgewickelt werden, und was hat die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung bislang dagegen unternommen?
Wie viele Waffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der NATO-Operation AF TUR durch die türkischen Behörden beschlagnahmt, und welche Angaben kann die Bundesregierung zur Herkunft und Art der beschlagnahmten Waffen machen (bitte detailliert aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach in der Vergangenheit auch illegale Waffenlieferungen (einschließlich Klein- und Handfeuerwaffen etc.) aus Deutschland über türkisches Territorium nach Syrien stattgefunden haben, und falls ja, um welche Waffen handelt es sich dabei, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Passierbarkeit der türkisch-syrischen Grenze für Zivilpersonen, humanitäre Güter und medizinische Hilfe entlang derjenigen Grenzgebiete, die auf syrischer Seite unter der De-facto-Kontrolle von kurdischen Sicherheitskräften stehen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eigene Grenzsicherungsmaßnahmen bzw. Grenzbefestigungen der Türkei entlang der türkischsyrischen Grenze, und wie sehen diese Maßnahmen aus?
Welche politische Haltung nimmt die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber der De-facto-Selbstverwaltung in den mehrheitlich von der kurdischen Bevölkerung bewohnten Gebieten Syriens ein, und worauf ist diese Haltung nach Einschätzung der Bundesregierung zurückzuführen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Sicherheitslage, die humanitäre und wirtschaftliche Situation der Bevölkerung in den Gebieten, die derzeit unter der De-facto-Kontrolle von kurdischen Sicherheitskräften stehen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung der bewaffneten Sicherheitskräfte in den Gebieten unter kurdischer Selbstverwaltung, und in welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. auch nicht kurdische Bevölkerungsgruppen daran beteiligt?
Wie viele Bürgerkriegsflüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in den unter kurdischer Selbstverwaltung stehenden Gebieten Syriens auf, und wie ist ihre humanitäre und wirtschaftliche Versorgungssituation einzuschätzen?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Selbstverwaltung in den mehrheitlich kurdisch besiedelten Gebieten Syriens politisch organisiert, und inwieweit werden die verschiedenen Bevölkerungsgruppen daran beteiligt?
Bei welcher Gelegenheit und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung die Situation der Bevölkerung in den unter kurdischer Selbstverwaltung stehenden Gebieten Syriens thematisiert und die türkische Seite auf die Notwendigkeit von Zugangsmöglichkeiten der dortigen Zivilbevölkerung zu humanitärer Hilfe hingewiesen?
Wie sehen die generellen Verfahrensmodalitäten in der NATO zur Aufhebung von Bündnisfällen aus, die ggf. bei einer möglichen Beendigung der NATO-Operation AF TUR zur Anwendung kämen?
Unter welchen Voraussetzungen würde sich die Bundesregierung innerhalb der NATO für die Aufhebung des Bündnisfalls und die Beendigung der NATO-Operation AF TUR einsetzen?
Unter welchen Voraussetzungen wäre die Bundesregierung bereit, auch bei der Aufrechterhaltung des Bündnisfalls zumindest die deutsche Beteiligung an der NATO-Operation AF TUR zu beenden?