[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1087
18. Wahlperiode 07.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Kathrin Vogler, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/784 –
Bilanz und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der NATO-Operation
Active Fence Turkey
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Deutsche Bundestag hat am 14. Dezember 2012 erstmals der Entsendung
bewaffneter Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der
NATO in der Türkei zugestimmt. Ziel der NATO-Operation „Active Fence
Turkey“ (AF TUR) soll sein, die territoriale Integrität des NATO-
Bündnispartners vor Angriffen im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien zu
schützen. Die Türkei hatte zuvor um Bündnisbeistand ersucht und beruft sich auf ihr
Recht auf kollektive Selbstverteidigung nach Artikel 51 der Charta der
Vereinten Nationen. Nach Angaben des türkischen Generalstabs sind unmittelbar vor
dem NATO-Einsatz vermehrt Artilleriegeschosse und Mörsergranaten auf der
türkischen Seite der ca. 900 km langen türkisch-syrischen Landgrenze
detoniert, bei denen Zivilistinnen und Zivilisten getötet bzw. verletzt wurden.
Allerdings hat selbst die türkische Regierung den grenzüberschreitenden Beschuss
als nicht vorsätzlich und nicht gegen die Türkei gerichtet bewertet. Darüber
hinaus wurden als Einsatzgrund auch die Chemiewaffen und ballistischen
Raketensysteme Syriens angeführt, die eine Reichweite von ca. 700 km
besitzen und deren Einsatz im Fall eines möglichen Regimesturzes nicht völlig
ausgeschlossen schien (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11783).
Die Plausibilität des Bedrohungsszenarios, mit dem der NATO-Einsatz
gerechtfertigt wurde und gerechtfertigt wird, hängt damit fast vollständig von der
subjektiven Bewertung durch die handelnden Personen ab. Eine konkrete,
unmittelbar bestehende Bedrohung der territorialen Integrität der Türkei war und
ist nach Auffassung der Fragesteller nicht vorhanden. Hinzu kommt, dass die
syrische Regierung am 14. Oktober 2013 der Chemiewaffenkonvention der
Vereinten Nationen beigetreten ist und die Produktions-, Misch- und
Abfüllanlagen für chemische Kampfstoffe bereits zum 1. November 2013 unter
Aufsicht der internationalen Organisation für das Verbot chemischer Waffen
(OPCW) unbrauchbar gemacht wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/262).
Bis Mitte 2014 sollen der Abtransport und die Zerstörung der chemischen
Kampfstoffe und deren Ausgangsprodukte abgeschlossen sein.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. April 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1087 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDer Beitritt Syriens zur UN-Chemiewaffenkonvention und die bereits
durchgeführten Maßnahmen zur Chemiewaffenbeseitigung haben bislang nicht zu
einer veränderten Lagebeurteilung durch die NATO und die Bundesregierung
geführt. Der Deutsche Bundestag hat am 29. Januar 2014 das
Bundeswehrmandat für AF TUR um ein weiteres Jahr verlängert. Die Mandatsobergrenze von
400 Soldatinnen und Soldaten blieb ebenfalls unverändert.
Der deutsche Beitrag zur NATO-Operation AF TUR bemisst sich vor allem in
der Verlegung von Patriot-Flugabwehrraketen (Phased Array Tracking Radar
to Intercept On Target), militärischen Sonderfahrzeugen sowie der Entsendung
von bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Der
Stationierungsort des deutschen Einsatzkontingents befindet sich im südostanatolischen
Kahramanmaraş.
Allerdings ist die Patriot-Raketenabwehr in technischer Hinsicht gegen
Artilleriebeschuss und Mörsergranaten von vornherein wirkungslos. Bezogen auf
den unmittelbaren Schutz der türkischen Bevölkerung an der Landesgrenze zu
Syrien ergibt der Einsatz aus militärischer Sicht somit keinen Sinn. In der Praxis
erhält die Türkei durch die NATO-Operation jedoch eine offensive politische
Rückendeckung für ihre nach Auffassung der Fragesteller interessengeleitete
Einflussnahme im syrischen Bürgerkrieg und ihren Anspruch auf eine
Regionalmachtrolle im Nahen Osten.
Die Interessenverflechtung der Türkei ergibt sich nicht nur durch die
Aufnahme einer großen Zahl von Bürgerkriegsflüchtlingen. Gegenwärtig müssen
ca. 700 000 geflüchtete Syrerinnen und Syrer mit Nahrungsmitteln,
Trinkwasser, Unterkunft, Medikamenten und ärztlicher Behandlung versorgt werden.
Gleichzeitig agiert die Türkei mit Blick auf den Bürgerkrieg in Syrien nicht
neutral oder deeskalierend. Militante islamistische Gotteskrieger aus dem
Ausland nutzen die Türkei als Transitland nach Syrien. Ebenso werden
Waffenlieferungen an aufständische Gruppierungen geduldet, darunter auch offen
dschihadistisch-salafistische Organisationen wie z. B. die Al-Nusra-Front, die laut
Human Rights Watch für zahlreiche organisierte Massaker an der syrischen
Zivilbevölkerung verantwortlich ist und enge Beziehungen zum Terrornetzwerk
Al-Qaida im Irak und in Syrien unterhält (vgl.
www.hrw.org/reports/2013/10/
10/you-can-still-see-their-blood, abgerufen am 26. Februar 2014). Darüber
hinaus sabotiert die türkische Regierung die Versuche eigener
Selbstverwaltung in den mehrheitlich von Kurdinnen und Kurden bewohnten Gebieten
Syriens, die sich derzeit unter der De-facto-Kontrolle von kurdischen
Sicherheitskräften stehen. Die Türkei hat sämtliche Grenzübergänge zu den syrischen
Gebieten, die von kurdischen Sicherheitskräften kontrolliert werden,
geschlossen und blockiert selbst humanitäre Hilfslieferungen (
www.dw.de vom
15. Januar 2014 „Eindrücke von einer Reise in den Norden Syriens“, www.
zeit.de vom 20. August 2013 „Syriens Konflikt vergiftet die Türkei“).
Angesichts dessen muss eine Bilanz der bisherigen NATO-Operation AF TUR
gezogen und die Haltung der Bundesregierung zu den politischen
Rahmenbedingungen des Einsatzes geklärt werden.
1. Wie haben sich die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die deutsche
Beteiligung an der NATO-Operation AF TUR i. H. v. 25,1 Mio. Euro im
Mandatierungszeitraum vom 15. Dezember 2012 bis 31. Januar 2014 tatsächlich
entwickelt, und wie verteilen sich die Ausgaben auf die einzelnen
militärischen Fähigkeitsbereiche bei diesem Einsatz (bitte detailliert
aufschlüsseln)?
Die tatsächliche Entwicklung der einsatzbedingten Zusatzausgaben, finanziert
aus Einzelplan 14 Kapitel 14 03 Titelgruppe 08, für die deutsche Beteiligung an
der NATO-Operation Active Fence Turkey (AF TUR) stellt sich für den
Mandatierungszeitraum vom 15. Dezember 2012 bis 31. Januar 2014 wie folgt dar:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10872. Wie teilen sich die geplanten einsatzbedingten Zusatzausgaben für die
deutsche Beteiligung an der NATO-Operation AF TUR i. H. v. 19,5 Mio. Euro
für den Mandatierungszeitraum vom 1. Februar 2014 bis 31. Januar 2015
auf die einzelnen militärischen Fähigkeitsbereiche bei diesem Einsatz auf
(bitte detailliert aufschlüsseln)?
Die Ausgabenplanung der einsatzbedingten Zusatzausgaben, finanziert aus
Einzelplan 14 Kapitel 14 03 Titelgruppe 08, für die deutsche Beteiligung an der
NATO-Operation Active Fence Turkey stellt sich für den
Mandatierungszeitraum 1. Februar 2014 bis 31. Januar 2015 wie folgt dar:
3. Wie hoch sind die Gesamtausgaben der NATO für AF TUR seit Beginn des
Militäreinsatzes gewesen, und welcher Kostenanteil entfällt hierbei auf die
einzelnen NATO-Mitglieder (bitte nach Beitragshöhe und Mitgliedsland
auflisten)?
Für Active Fence Turkey hat die NATO kein gesondertes Budget eingerichtet,
sondern trägt die Kosten für ihre Unterstützung (vornehmlich Führungs- und
Kommunikationsleistungen) im Rahmen des regulären Betriebs der NATO-
Kommandostruktur, ihrer Einrichtungen und Programme. Die Kosten für AF
TUR werden daher aus dem NATO-Militärhaushaltsanteil zu „NATO Command
Structure, Entities and Programmes“ getragen, wo sie dem „ACCS Support
Budget“ zugeordnet sind. Bislang betrugen diese Kosten insgesamt 2,755 Mio.
Euro. Der deutsche Beitrag wird aus Einzelplan 14 Kapitel 14 22 Titel 687 01
im Rahmen der regulären Zahlungsabrufe des gesamten Titels geleistet. Eine
gesonderte Inrechnungstellung und Zahlung erfolgt nicht. Der Finanzierung des
laufenden Betriebs der NATO-Kommandostruktur liegt eine fixe Kostenteilung
zwischen den 28 NATO-Mitgliedern zugrunde. Aus dieser ergibt sich die
folgende Aufteilung der o. g. Kosten:
Republik Albanien (0,0843 Prozent): 2 323 Euro
Königreich Belgien (2,1048 Prozent): 58 000 Euro
Ausgabenbereich: Planung: IST-Ausgaben
(31. Januar 2014):
Personalausgaben 10,22 Mio. Euro 5,23 Mio. Euro
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 11,91 Mio. Euro 9,48 Mio. Euro
Erhaltung von Wehrmaterial 2,86 Mio. Euro 2,09 Mio. Euro
Militärische Beschaffungen 0,11 Mio. Euro 0,28 Mio. Euro
Gesamt: 25,10 Mio. Euro 17,08 Mio. Euro
Ausgabenbereich: Planung:
Personalausgaben 6,72 Mio. Euro
Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 8,42 Mio. Euro
Erhaltung von Wehrmaterial 4,00 Mio. Euro
Militärische Beschaffungen 0,25 Mio. Euro
Militärische Anlagen 0,10 Mio. Euro
Gesamt: 19,49 Mio. Euro
Drucksache 18/1087 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeRepublik Bulgarien (0,3068 Prozent): 8 455 Euro
Königreich Dänemark (1,3409 Prozent): 36 951 Euro
Bundesrepublik Deutschland (14,8882 Prozent): 410 277 Euro
Republik Estland (0,1004 Prozent): 2 766 Euro
Französische Republik (11,1726 Prozent): 307 885 Euro
Hellenische Republik (0,9500 Prozent): 26 179 Euro
Vereinigtes Königreich Großbritannien
und Nordirland (11,1677 Prozent): 307 750 Euro
Republik Island (0,0492 Prozent): 1 355 Euro
Italienische Republik (8,8000 Prozent): 242 503 Euro
Kanada (5,9358 Prozent): 163 574 Euro
Republik Kroatien (0,3115 Prozent): 8 584 Euro
Republik Lettland (0,1447 Prozent): 3 988 Euro
Republik Litauen (0,2143 Prozent): 5 905 Euro
Großherzogtum Luxemburg (0,1393 Prozent): 3 839 Euro
Königreich der Niederlande (3,2855 Prozent): 90 539 Euro
Königreich Norwegen (1,5082 Prozent): 41 562 Euro
Republik Polen (2,4908 Prozent): 68 639 Euro
Portugiesische Repulik (0,8500 Prozent): 23 424 Euro
Rumänien (1,0629 Prozent): 29 291 Euro
Slowakische Republik (0,4563 Prozent): 12 574 Euro
Republik Slowenien (0,2323 Prozent): 6 402 Euro
Königreich Spanien (4,8892 Prozent): 134 733 Euro
Tschechische Republik (0,9344 Prozent): 25 749 Euro
Republik Türkei (3,6794 Prozent): 101 394 Euro
Ungarn (0,7005 Prozent): 19 303 Euro
Vereinigte Staaten von Amerika (22,2000 Prozent): 611 769 Euro
4. Wie hat sich die Personalstärke und die Personalzusammensetzung des
deutschen Einsatzkontingents im Mandatierungszeitraum vom 15.
Dezember 2012 bis 31. Januar 2014 entwickelt (bitte möglichst nach Quartal,
Fähigkeitsbereich/Dienstgrad und Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Personalstärke und -zusammensetzung hat sich seit der Verlegung im Januar
2013 über den bisherigen Einsatzzeitraum nur geringfügig geändert und ist
nachfolgend dargestellt.
Datum Stärke Offz (m) Offz (w) Uffz (m) Uffz (w) Msch (m) Msch (w) MilPf
14. 1. 2013 56 19 4 31 1 1 0 0
25. 3. 2013 300 53 2 180 12 52 1 0
24. 6. 2013 297 48 5 171 13 54 6 0
30. 9. 2013 300 49 4 168 14 61 3 1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1087Offz = Offiziere, Uffz = Unteroffiziere, Msch = Mannschaften, MilPf = Militärpfarrer
5. Wie viele Patriot-Flugabwehrraketen wurden seit Mandatsbeginn aus
Deutschland in die Türkei verlegt und dort stationiert?
Seit Mandatsbeginn wurden insgesamt 104 PATRIOT-Lenkflugkörper in die
Türkei verlegt.
6. Wie viele Patriot-Flugabwehrraketen wurden seit Beginn der NATO-
Operation AF TUR aus anderen NATO-Mitgliedstaaten in die Türkei verlegt
und dort stationiert (bitte nach Herkunftsland, Stückzahl und
Stationierungsort aufschlüsseln)?
Neun Lenkflugkörper aus deutschen Beständen, die den Niederlanden leihweise
bis zum Januar 2015 überlassen wurden, wurden ebenfalls in die Türkei verlegt.
Zu durch die Niederlande und die USA in nationaler Zuständigkeit verlegten
Lenkflugkörpern kann die Bundesregierung keine Angaben machen.
7. Welche ballistischen Raketen oder konventionellen (ggf. auch
tieffliegenden) Luftziele und Marschflugkörper können mit den aus Deutschland
gelieferten Patriot-Flugabwehrraketen zuverlässig abgefangen werden?
Das Waffensystem PATRIOT wirkt gegen das herkömmliche Zielspektrum aus
der Luft (Flugzeuge, Drehflügler, Unbemannte Luftfahrzeuge sowie
Marschflugkörper in den Höhenbereichen tief bis sehr hoch [ca. 100 m bis 24 000 m]).
Darüber hinaus können mit dem Waffensystem PATRIOT ballistische
Flugkörper kurzer bis mittlerer Reichweite (< 1 000 km) abgefangen werden.
8. Wie viele militärische Sonderfahrzeuge aus der ABC-Abwehrtruppe
wurden seit Mandatsbeginn aus Deutschland in die Türkei verlegt (bitte nach
Fahrzeugtyp und Stückzahl aufschlüsseln)?
Seit Mandatsbeginn wurden insgesamt 19 Sonderfahrzeuge verlegt. Diese
schlüsseln sich wie folgt auf:
30. 12. 2013 281 47 5 157 13 56 3 0
10. 3. 2014 288 44 5 160 13 63 2 1
Transportpanzer FUCHS KWS – ABC-Aufklärung 2
Lkw mit Dekontaminationsrüstsatz (TEP 90 / HEP 70) 8
Einsatzfahrzeug Spezialisierte Kräfte MUNGO/Probenahme 6
Quad/Probenahme 3
Datum Stärke Offz (m) Offz (w) Uffz (m) Uffz (w) Msch (m) Msch (w) MilPf
Drucksache 18/1087 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche konkreten Aufgaben werden von den deutschen
Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten bei der luftgestützten Frühwarnung im Rahmen der
Luftraumüberwachung von AF TUR übernommen, und wie gestaltet sich
die Interoperabilität mit den anderen NATO-Streitkräftekontingenten in
der Praxis?
Der Einsatz von luftgestützter Frühwarnung im Rahmen der
Luftraumüberwachung erfolgt nach Maßgabe des Supreme Allied Commander Europe
(SACEUR). Deutsche Soldatinnen und Soldaten sind dabei Teil der
Luftfahrzeugbesatzungen. Es wurden bisher noch keine Flüge zur luftgestützten
Frühwarnung im Rahmen der Luftraumüberwachung von AF TUR mit deutschen
Soldatinnen bzw. Soldaten durchgeführt.
Das deutsche Einsatzkontingent AF TUR ist über Datenanbindung an den
NATO Luftwaffen-Gefechtsstand in Ramstein angeschlossen. Über diesen
erfolgt der Datenaustausch mit den anderen beteiligten Nationen und der NATO-
Luftraumüberwachung. Durch Nutzung eines standardisierten NATO-
Datenprotokolls ist hierbei Interoperabilität gewährleistet.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Bundeswehr
mit den türkischen Streitkräften vor Ort?
Die Zusammenarbeit mit den türkischen Streitkräften vor Ort verläuft
kooperativ und sachorientiert.
11. Wurden für die Einsatzteilnahme nach Kenntnis der Bundesregierung
auch gezielt Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten mit türkischem
Migrationshintergrund geworben, und falls ja, wie viele der an der NATO-
Operation AF TUR teilnehmenden Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten
haben einen türkischen Migrationshintergrund?
Die Bundeswehr wirbt für die Einsatzteilnahme nicht gezielt um Soldatinnen
und Soldaten mit türkischem Migrationshintergrund. Gleichwohl werden aktive
Soldatinnen und Soldaten mit entsprechenden Sprachkenntnissen gesucht, die
sich als Sprachmittler bzw. -assistenten freiwillig zur Verfügung stellen. Im
deutschen Einsatzkontingent leisten derzeit sechs Soldaten mit türkischem
Migrationshintergrund ihren Dienst. Davon arbeiten fünf als Sprachmittler bzw.
-assistenten.
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Akzeptanz
der deutschen Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten in der türkischen
Bevölkerung zu steigern?
Informationen zur landestypischen und kulturellen Besonderheiten sind Teil der
Einsatzausbildung aller deutschen Soldatinnen und Soldaten. Zusätzlich ist für
Führungspersonal die Teilnahme an einer intensiven Schulung mit folgenden
Themen vorgesehen: militärische und politische Hintergründe, Landeskunde,
geschichtliche Entwicklung, interkulturelle, religiöse und gesellschaftliche
Besonderheiten.
Seitens des deutschen Einsatzkontingentes werden Kontakte zum lokalen
türkischen Militär (Kasernenkommandant und Kommandeur der in der Liegenschaft
stationierten Einheit) sowie zu zivilen Ansprechpartnern (Bürgermeister der
Stadt und des Provinzgouverneurs Kahramanmaraş) gepflegt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/108713. Welche Maßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die türkische
Regierung/türkische Armee ergriffen, um die Akzeptanz für die Präsenz
von NATO-Streitkräften, darunter auch deutsche Bundeswehrsoldatinnen
und -soldaten, in der türkischen Bevölkerung zu erhöhen?
Zu diesbezüglichen Einzelmaßnahmen der türkischen Regierung bzw. der
türkischen Streitkräfte liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Das
türkische Außenministerium veröffentlichte am 25. Januar 2013 eine Erklärung als
Reaktion auf einen Übergriff auf deutsche Soldaten in Iskenderun, welche den
Einsatz der deutschen Soldatinnen und Soldaten würdigt. Der türkische
Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hat sich wiederholt öffentlich sowohl in der
Türkei als auch in Deutschland bei der Bundesregierung für ihre Entscheidung
zur Stationierung von PATRIOT-Raketen und den diesbezüglichen Einsatz
deutscher Soldaten bedankt, zuletzt im Rahmen seines Besuchs in Berlin am
4. Februar 2014.
14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zustimmung in der
türkischen Bevölkerung zu dem NATO-Einsatz im Allgemeinen und zur
Anwesenheit der deutschen Streitkräfte in der Türkei im Besonderen
entwickelt?
Die Zustimmung der türkischen Bevölkerung zu NATO-Einsatz und
Anwesenheit der deutschen Streitkräfte hat sich grundsätzlich positiv entwickelt.
15. Wie viele sicherheitsrelevante Vorfälle haben sich im
Mandatierungszeitraum vom 15. Dezember 2012 bis 31. Januar 2014 im Zusammenhang mit
dem NATO-Einsatz ereignet (bitte mit Datum und Art des Vorfalls
auflisten)?
Am 22. Januar 2013 wurden fünf deutsche Soldaten in Zivil in Iskenderun von
einer organisierten Gruppe von ca. 40 türkischen Zivilpersonen bedrängt. Die
deutschen Soldaten flüchteten in umliegende Geschäfte und begleitende
türkische Sicherheitskräfte griffen sofort ein. Es wurde kein Soldat verletzt. Am
10. April 2013 erfolgte ein Verkaufsangebot von Betäubungsmitteln an einen
deutschen Soldaten. Am 17. April 2013 wurde der Versuch einer Einflussnahme
gegenüber einer Freundin eines Soldaten via Facebook gemeldet. Am 4.
November 2013 wurde der Verdacht auf versuchte Informationsabschöpfung
aufgrund gehäuften Aufkommens eingehender Anrufe auf dienstlichen
Mobiltelefonen gemeldet.
16. Welche Pläne hat die NATO für den Fall eines Angriffsszenarios gegen
ihre in der Türkei stationierten Streitkräfte durch bewaffnete syrische
Konfliktparteien vorbereitet?
a) Existieren Pläne für eine militärische Reaktion der NATO-Streitkräfte
im Fall eines mutmaßlich provozierten Angriffs syrischer
Konfliktparteien, und falls ja, wie sehen diese Pläne aus?
b) Beinhalten diese Pläne auch Angriffe auf das syrische Staatsterritorium
zur Ausschaltung etwaiger Bedrohungsursachen?
c) Inwieweit wird in diesen Plänen zwischen den innersyrischen
Konfliktparteien unterschieden (reguläre syrische Armee, bewaffnete
Hilfstruppen/irreguläre Milizen der syrischen Regierung, säkulare
bewaffnete Oppositionskräfte/Freie Syrische Armee, islamistisch-
dschihadistische Gruppen), von denen die mutmaßlichen Angriffe
ausgehen?
Drucksache 18/1087 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioded) Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Fall eines
solchen Einsatzszenarios die stärkere Verwicklung der Bundeswehr in
den syrischen Bürgerkrieg zu verhindern?
Die Stationierung von PATRIOT-Flugabwehrraketensystemen erfolgt im
Rahmen der stehenden Planungen der integrierten Luftverteidigung der NATO auf
Grundlage eines sogenannten „Standing Defence Plan“. Darüber hinausgehende
Planungen wären bei Feststellung einer Verschärfung der krisenhaften
Entwicklung durch den NATO-Rat zu beauftragen.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die hygienischen und sanitären
Unterbringungsbedingungen der Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten am
Stationierungsort, und wie viele Beschwerden sind ihr in diesem
Zusammenhang bekannt geworden?
Die hygienischen und sanitären Unterbringungsbedingungen werden als
akzeptabel bewertet. Hierzu existieren im Übrigen keine standardisierten Vorgaben
seitens der NATO. Mit dieser Thematik wurde der Wehrbeauftragte des
Deutschen Bundestages im Rahmen mehrerer Eingaben befasst. Die beklagten
Mängel erstreckten sich dabei sowohl auf die Unterbringung in Hotelunterkünften zu
Beginn des Einsatzes, als auch auf die aktuelle Unterbringung in der GAZI-
Kaserne. Im Einzelnen wurden u. a. zu schmal dimensionierte Abflussrohre,
Schimmelbefall an den Wänden sowie eine nicht ausreichende Anzahl an Toiletten
kritisiert. Im Dezember 2013 wurde ein deutsches Sanitärmodul in Betrieb
genommen, um die Situation vor Ort zu verbessern.
18. Wie viele Fälle von körperlichen Angriffen/gewalttätigen
Auseinandersetzungen sind der Bundesregierung innerhalb der NATO-Streitkräfte seit
Einsatzbeginn bekannt geworden, und in wie vielen Fällen waren daran
auch deutsche Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten beteiligt oder davon
betroffen?
Am 23. Februar 2013 kam es am Rande des Besuches des Bundesministers der
Verteidigung zu einer Auseinandersetzung mit Handgreiflichkeiten zwischen
deutschen Soldaten und einem türkischen Brigadegeneral sowie einem
türkischen Oberst, über die dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
ausführlich berichtet wurde. Zu körperlichen Angriffen auf bzw. gewalttätige
Auseinandersetzungen mit verbündeten NATO-Angehörigen liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
19. Wie viele Fälle von posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen
stressassoziierten Erkrankungen von Bundeswehrsoldatinnen und -
soldaten, die ggf. auch bereits vor Einsatzantritt bestanden haben können (vgl.
Längsschnittstudie der Technischen Universität Dresden 2013), sind der
Bundesregierung im Mandatierungszeitraum vom 15. Dezember 2012 bis
31. Januar 2014 bekannt geworden?
Die genaue Anzahl der Soldaten und Soldatinnen, die aufgrund ihrer Teilnahme
am Einsatz Active Fence an einer psychischen Gesundheitsstörung erkrankten,
kann nicht angegeben werden. Eine statistische Erfassung explizit für diesen
Einsatz erfolgt nicht.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/108720. Welche Maßnahmen hat die türkische Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung vor dem Ersuchen um Bündnisbeistand der NATO
selbständig ergriffen, um Verletzungen der territorialen Integrität des türkischen
Staatsgebiets und der Gefährdung der türkischen Zivilbevölkerung im
Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden bewaffneten
Auseinandersetzungen in Syrien entgegenzuwirken bzw. diese zu unterbinden?
Die türkische Regierung hat seit Ausbruch des Konflikts in Syrien die
Grenzbefestigungsanlagen teilweise verstärkt und die Grenzüberwachung insgesamt
intensiviert (u. a. Verstärkung der Truppen entlang der türkisch-syrischen
Grenze, Luftraumüberwachung). Seit einem Vorfall am 3. Oktober 2012, bei
dem fünf türkische Zivilisten in Akҫakale durch Granateneinschlag von
syrischem Gebiet getötet wurden, wird Beschuss von syrischer Seite von den
türkischen Streitkräften regelmäßig mit begrenztem, gezielten Gegenfeuer erwidert.
Am 4. Oktober 2012 verabschiedete das türkische Parlament ein Mandat, das die
Regierung zu grenzüberschreitenden Militäreinsätzen ermächtigt. Das Mandat
wurde am 3. Oktober 2013 um ein Jahr verlängert.
21. Welcher Zeitraum verstrich vom ersten bekannt gewordenen
grenzüberschreitenden Beschuss an der syrisch-türkischen Grenze bis zum
formellen Antragsersuchen der türkischen Regierung um Bündnisbeistand der
NATO am 21. November 2012?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ereignete sich der erste Einschlag syrischer
Granaten in dem türkischen Grenzort Akçakale, bei dem fünf Zivilisten getötet
wurden, am 3. Oktober 2012.
22. Welche Konsultationen haben während dieses Zeitraums innerhalb der
NATO bezüglich der Sicherheitslage an der syrisch-türkischen Grenze und
zur Vorbereitung eines möglichen gemeinsamen Vorgehens der NATO-
Mitglieder stattgefunden, und welche Ergebnisse wurde dabei erzielt?
Die NATO hat die Situation im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien
sowohl im Rahmen von formellen Treffen des Nordatlantikrates als auch in
informellen Formaten erörtert. Die NATO hat dabei wiederholt ihrem Bündnispartner
Türkei ihre Solidarität und Bereitschaft zur Unterstützung, falls nötig,
versichert.
23. Womit hat die türkische Regierung bei der NATO die Notwendigkeit ihres
erneuten Ersuchens vom 8. November 2013 zur Fortsetzung der NATO-
Operation AF TUR konkret begründet?
Die Türkei hat ihr Ersuchen um Fortsetzung des NATO-Einsatzes Active Fence
Turkey damit begründet, dass im Hinblick auf die fortgesetzte Instabilität
entlang der südöstlichen Grenze des Bündnisgebietes die Gründe für die
Verstärkung der türkischen Luftverteidigungskapazitäten unverändert bestehen. In
seinem Schreiben vom 8. November 2013 bezog sich der Ständige Vertreter der
Türkei bei der NATO außerdem auf die Einschätzung des Alliierten
Oberbefehlshabers der NATO (SACEUR), wonach die grundsätzliche Einschätzung
von Risiken und der Bedrohung für die Türkei unverändert bleibt und das
Risiko, dem die Türkei durch die syrischen ballistischen Raketen ausgesetzt ist,
weiterhin glaubhaft ist.
Drucksache 18/1087 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode24. Wie wirken sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Beitritt
Syriens zur UN-Chemiewaffenkonvention und die praktische
Kooperationsbereitschaft der syrischen Regierung bei der Vernichtung der
Chemiewaffenbestände auf das Bedrohungsrisiko für die Türkei aus?
Die potenzielle Bedrohung der Türkei durch das Arsenal syrischer
Chemiewaffen besteht so lange fort, wie die syrische Regierung ihre vertragliche
Verpflichtung zur Vernichtung sämtlicher Bestände an Chemiewaffen noch nicht
nachweislich in vollständiger Form umgesetzt hat. Auch nach der vollständigen
Vernichtung der syrischen Chemiewaffenbestände besteht nach Einschätzung der
Bundesregierung die Gefahr gewaltsamer Übergriffe auf das türkische
Staatsgebiet durch konventionelle Mittel fort.
25. Bei welcher Gelegenheit und mit welchem Ergebnis wurde innerhalb der
NATO über eine mögliche veränderte Bedrohungslage für die Türkei
diskutiert, nachdem die syrische Regierung bei der Vernichtung ihrer
Chemiewaffen mit den Vereinten Nationen kooperiert, und inwieweit hat
dieses Verhalten der syrischen Regierung die militärische Lagebeurteilung
der NATO beeinflusst?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
26. Worauf gründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass es trotz
dieser Kooperationsbereitschaft der syrischen Regierung bei der Vernichtung
der Chemiewaffenbestände noch ein Restrisiko für den Einsatz dieser
Waffen gebe (vgl. Bundestagsdrucksache 18/262)?
Gemäß der Resolution 2118 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und den
Beschlüssen des Exekutivrats der Organisation für das Verbot Chemischer
Waffen (OVCW) vom 27. September 2013 (EC-M-33/DEC.1) und vom 15.
November 2013 (EC-M-34/DEC.1) hätte die syrische Regierung bis zum 31. Dezember
2013 alle Priorität-1-Chemikalien (Chemiewaffen und deren
Schlüsselkomponenten) sowie bis zum 5. Februar 2014 alle Priorität-2-Chemikalien (so
genannte Dual-Use-Industriechemikalien) außer Landes bringen sollen.
Trotz umfassender Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft hat die
syrische Regierung diese beiden Termine nicht eingehalten. Die Chemikalien
des syrischen Chemiewaffen-Programms wurden bisher nur zögerlich zum
Seehafen in Latakia verbracht. Nach jüngsten Angaben der OVCW (Stand 17. März
2014) haben bisher 45,6 Prozent der Chemiewaffen Syrien verlassen. Im
Übrigen hat Syrien zwar alle Produktionsstätten zur Herstellung von chemischen
Waffen inaktiviert, ein Teil dieser Anlagen ist jedoch noch nicht vollständig
zerstört.
Solange nicht der vollständige Abtransport aller relevanten Chemikalien aus
Syrien erfolgt ist, besteht ein grundsätzliches Risiko für deren Einsatz. Bis auf
weiteres verbleibt auch ein Restrisiko eines terroristischen Einsatzes.
27. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Türkei vor dem Beginn der NATO-Operation AF TUR
durch mutmaßlichen Artillerie- oder Mörsergranatenbeschuss aus Syrien
getötet bzw. verletzt, und auf welche Informationsquellen stützt sich die
Bundesregierung bei diesen Angaben?
Bis Januar 2013 wurden laut Medienberichten fünf Zivilisten durch
mutmaßlichen Artillerie- oder Mörsergranatenbeschuss aus Syrien getötet, mindestens
fünf weitere wurden verletzt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/108728. Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Türkei seit Beginn der NATO-Operation AF TUR durch
mutmaßlichen, grenzüberschreitenden Beschuss aus Syrien getötet oder
verletzt?
Im Jahr 2013 wurde laut Medienberichten ein Zivilist durch mutmaßlichen
Artillerie- oder Mörsergranatenbeschuss aus Syrien getötet. Seit Jahresbeginn
2014 sind laut Medienberichten keine Todesopfer in Folge von mutmaßlichem,
grenzüberschreitendem Beschuss aus Syrien zu verzeichnen. Informationen zur
Zahl Verletzter liegen nicht vor.
29. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben der
türkischen Regierung für die humanitäre Nothilfe für
Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien seit Beginn der Kämpfe?
Die Ausgaben der türkischen Regierung für humanitäre Nothilfe für
Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien seit Beginn des Konflikts werden von der
türkischen Regierung auf ca. 2,5 Mrd. US-Dollar beziffert.
30. Welche zivilen bzw. finanziellen Beiträge hat die Bundesregierung seit
Ausbruch des Bürgerkriegs geleistet, um die Türkei bei der Bewältigung
der humanitären Notlage der syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge zu
unterstützen (bitte nach Jahr, Maßnahme/Verwendungszweck und Betrag
auflisten)?
Seit 2012 hat die Bundesregierung 24,4 Mio. Euro für Maßnahmen humanitärer
Hilfe für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge in der Türkei bereitgestellt. Im Jahr
2012 belief sich die Hilfe auf 1,8 Mio. Euro, im Jahr 2013 auf 21,1 Mio. Euro,
im Jahr 2014 bislang auf 1,5 Mio. Euro.
Diese Mittel teilen sich folgendermaßen auf:
● 6 Mio. Euro an das Welternährungsprogramm (WFP) für Maßnahmen der
Ernährungshilfe zugunsten syrischer Flüchtlinge in der Türkei (2013).
● 3,5 Mio. Euro an den Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
(UNHCR) zur Unterstützung der syrischen Flüchtlinge in der Türkei (2013).
● 14,8 Mio. Euro an deutsche humanitäre Nichtregierungsorganisationen für
Maßnahmen zugunsten der syrischen Flüchtlinge in der Türkei sowie
türkischer Aufnahmegemeinden in den Sektoren Gesundheit, Ernährungshilfe,
Unterkunft, Wasser und der Verteilung von Hilfsgütern (2012 bis 2014).
31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Transitnutzung des
türkischen Staatsterritoriums durch gewaltbereite Dschihadisten, die aus
Drittstaaten über die Türkei nach Syrien einreisen wollen, und um welche
Drittstaaten/Herkunftsländer handelt es sich dabei vorwiegend?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse der Bundessicherheitsbehörden vor,
wonach die Türkei das maßgebliche Transitland für Dschihadisten darstellt, die
sich nach Syrien begeben wollen. Dabei werden sowohl Land- als auch
Luftwege genutzt. Bereits durch ihre geographische Lage ist die T��rkei bevorzugtes
Transitland. Verglichen mit anderen an Syrien angrenzenden Ländern weist die
Türkei aufgrund der stark ausgeprägten Tourismusbranche eine hervorragende
Infrastruktur auf, die auch von Dschihadisten genutzt wird. Darüber hinaus ist
für EU-Staatsangehörige in der Regel eine visumsfreie Einreise möglich. Soweit
hier bekannt stammen diese Dschihadisten überwiegend aus dem europäischen
und afrikanischen Raum sowie aus dem Nordkaukasus, aber auch aus den USA,
Australien, Kanada, Saudi-Arabien, Afghanistan und Pakistan.
Drucksache 18/1087 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode32. Bei welcher Gelegenheit und mit welchem Ergebnis hat die
Bundesregierung die türkische Regierung dazu aufgefordert, gegen die Einreise von
gewaltbereiten Dschihadisten über türkisches Territorium nach Syrien
geeignete Maßnahmen zu ergreifen?
Maßnahmen gegen die Durchreise von Dschihadisten sind Gegenstand von
Gesprächen auf allen Ebenen zwischen der Bundesregierung und der türkischen
Regierung. Hierbei werden auch geeignete Maßnahmen gegen die Einreise in
die Türkei erörtert, beispielsweise Einreiseverweigerungen oder
aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Solche Maßnahmen in der Türkei erfolgen dabei durch
die dort zuständigen Behörden in Wahrnehmung der eigenen staatlichen
Souveränität und auf Basis der eigenen einschlägigen Rechtsvorschriften.
33. Welche Rücksprachen hat die NATO seit Ausbruch des syrischen
Bürgerkriegs mit dem Bündnismitglied Türkei geführt, um die Reisetätigkeit von
gewaltbereiten Dschihadisten aus Drittstaaten über die Türkei nach Syrien
durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden, und welche Ergebnisse
wurden dabei erzielt?
Die NATO steht zu der Operation „Active Fence“ in ständigem Kontakt mit den
zuständigen türkischen Stellen. Für Gespräche über die mögliche Reisetätigkeit
von gewaltbereiten Dschihadisten aus Drittstaaten über die Türkei nach Syrien
besteht keine Zuständigkeit der NATO. Sie verfügt nicht über entsprechende
eigene nachrichtendienstliche Erkenntnisse.
34. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über illegale
Waffenlieferungen nach Syrien, die über türkisches Territorium abgewickelt werden,
und was hat die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang dagegen unternommen?
Der türkische Generalstab veröffentlicht regelmäßig Informationen zu
beschlagnahmten Handfeuerwaffen, die im türkischen Grenzgebiet zu Syrien durch
türkische Grenzsicherungskräfte sichergestellt wurden. Eine Verifizierung dieser
Angaben ist im Einzelnen nicht möglich.
Die Beantwortung der Frage 34 kann nur in Teilen offen erfolgen, da die
erbetene Auskunft Rückschlüsse auf die Art der Erkenntnisgewinnung sowie die
Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes zuließe. Der Schutz der
Aufklärungsmethoden und der einzelnen Aufklärungsfähigkeiten stellen für die
Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes einen wichtigen Grundsatz
dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher
Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit
dem Staatswohl. Eine öffentliche Kenntnisnahme dieser Informationen würde
zu einer Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die
Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge
haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich
sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache
gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des
Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-
Anweisung) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und als Anlage 1
bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.*
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/108735. Wie viele Waffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn
der NATO-Operation AF TUR durch die türkischen Behörden
beschlagnahmt, und welche Angaben kann die Bundesregierung zur Herkunft und
Art der beschlagnahmten Waffen machen (bitte detailliert aufschlüsseln)?
36. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach in der
Vergangenheit auch illegale Waffenlieferungen (einschließlich Klein- und
Handfeuerwaffen etc.) aus Deutschland über türkisches Territorium nach Syrien
stattgefunden haben, und falls ja, um welche Waffen handelt es sich dabei,
und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
37. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der
Passierbarkeit der türkisch-syrischen Grenze für Zivilpersonen,
humanitäre Güter und medizinische Hilfe entlang derjenigen Grenzgebiete, die
auf syrischer Seite unter der De-facto-Kontrolle von kurdischen
Sicherheitskräften stehen?
Die Grenzübergänge im genannten Gebiet sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit geschlossen. Nach Aussage der türkischen Regierung werden
Grenzübergänge in akuten Notsituationen sowie Bedrohungslagen für syrische
Flüchtlinge temporär geöffnet.
38. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eigene
Grenzsicherungsmaßnahmen bzw. Grenzbefestigungen der Türkei entlang der
türkisch-syrischen Grenze, und wie sehen diese Maßnahmen aus?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde in der Provinz Hatay die
Grenzbefestigung durch Ausheben eines Grabens verstärkt; im Stadtgebiet von Nuseybin
Zeitpunkt Güter Ort / Bemerkung
Januar 2013 51 Schrotgewehre
110 Luftgewehre
86 Zielfernrohre
86 Gewehrmagazine
104 Pistolenmagazine
50 375 Schuss Munition
Ort unbekannt
Fünf Sicherstellungen in der
5. KW 2013
November 2013 Drei mit Chemikalien beladene
Fahrzeuge
Reyhanli
Verdacht auf Sprengstoffherstellung
November 2013 Explosivstoffe in einem
Frachtcontainer versteckt
Iskenderun
Schiff aus Ägypten
November 2013 1 200 „Gefechtsköpfe“,
evtl. Geschossrohlinge
Adana
Laut späterer Erklärung zivile Metalllieferung
Januar 2014 Lkw mit Raketen, Munition und
evtl. Schutzwesten
Kirikhan/Provinz Hatay
Pressehinweise auf eine Beteiligung des
türkischen Nachrichtendienstes sind ohne
hinreichenden Beleg
März 2014 1 Pistole
20 Schrotgewehre
500 Schrotpatronen
Ort unbekannt/
Sicherstellungen im Zeitraum
7. bis 13. März 2014
Drucksache 18/1087 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode(Provinz Mardin) wurde ein 1,3 Kilometer langer und 2,2 Meter hoher
Grenzzaun errichtet.
Die in den Fragen 38 und 39 begehrten Auskünfte sind einer offenen
Beantwortung nicht zugänglich. Diese ließe Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche
Erkenntnislage und damit auf bestehende Aufklärungsschwerpunkte und
mittelbar auf die Herkunft der Information zu. Im Ergebnis würde dadurch die
Funktionsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes beeinträchtigt, was wiederum für
die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nachteilig wäre. Deshalb sind
die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung) mit dem VS-
Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden als Anlage 2 an
den Deutschen Bundestag übermittelt.*
39. Welche politische Haltung nimmt die türkische Regierung nach Kenntnis
der Bundesregierung gegenüber der De-facto-Selbstverwaltung in den
mehrheitlich von der kurdischen Bevölkerung bewohnten Gebieten Syriens
ein, und worauf ist diese Haltung nach Einschätzung der Bundesregierung
zurückzuführen?
Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen.*
40. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Sicherheitslage,
die humanitäre und wirtschaftliche Situation der Bevölkerung in den
Gebieten, die derzeit unter der De-facto-Kontrolle von kurdischen
Sicherheitskräften stehen?
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Sicherheitslage in den Gebieten,
die derzeit unter der De-facto-Kontrolle von bewaffneten kurdischen Gruppen
stehen, vor dem Hintergrund anhaltender gewaltsamer Auseinandersetzungen
zwischen bewaffneten kurdischen und islamistischen Gruppen gespannt. Nach
Erkenntnis der Bundesregierung sind die Gebiete nicht wie andere Gebiete in
Syrien von systematischen Bombardierungen und Artilleriebeschuss durch
Regierungstruppen betroffen.
Die Versorgungslage ist schwierig. Lebensmittel sowie andere
Versorgungsgüter und verschiedene Dienstleistungen sind eingeschränkt verfügbar. Viele Güter
sind für die Bevölkerung nicht mehr finanzierbar. Ein Großteil der Bevölkerung
ist auf Unterstützung von Hilfsorganisationen angewiesen. Darüber hinaus
sichern Geldsendungen aus dem Ausland für viele Menschen das Überleben.
Die Strom- und Wasserversorgung funktioniert nur eingeschränkt. Auch die
Wasserqualität wird aufgrund fehlender Kontrollen als minderwertig eingestuft.
Die traditionell wichtige Landwirtschaft in den Gebieten wird nur noch
eingeschränkt betrieben. Gründe hierfür sind vor allem die fehlende Bewässerung
aufgrund eines massiven Treibstoffmangels sowie der schlechte Zustand der
Felder, aber auch Saat- und Pflanzgutmangel sowie fehlendes Startkapital.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort
ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/108741. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung
der bewaffneten Sicherheitskräfte in den Gebieten unter kurdischer
Selbstverwaltung, und in welchem Umfang sind nach Kenntnis der
Bundesregierung ggf. auch nicht kurdische Bevölkerungsgruppen daran beteiligt?
Die Gebiete, die den Anspruch auf eine kurdische Selbstverwaltung erheben,
verfügen über keine klar definierten Grenzen. Vor diesem Hintergrund sind
exakte Angaben über die Zusammensetzung der bewaffneten Sicherheitskräfte,
die sich in jenen Regionen aufhalten, nicht möglich. Nach Erkenntnissen der
Bundesregierung werden die Gebiete, die Anspruch auf eine kurdische
Selbstverwaltung erheben, grundsätzlich vor allem von den Kräften der so genannten
„Volksverteidigungseinheiten“ (YPG) dominiert. Außerdem halten sich in
diesen Gebieten teilweise auch Angehörige der syrischen Sicherheitskräfte auf. Der
Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass diesen
Formationen auch Angehörige nichtkurdischer Bevölkerungsgruppen in größerer Zahl
angehören.
42. Wie viele Bürgerkriegsflüchtlinge halten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig in den unter kurdischer Selbstverwaltung
stehenden Gebieten Syriens auf, und wie ist ihre humanitäre und wirtschaftliche
Versorgungssituation einzuschätzen?
Die Gebiete, die den Anspruch auf eine kurdische Selbstverwaltung erheben,
verfügen über keine klar definierten Grenzen. Vor diesem Hintergrund sind
exakte Angaben über die Zahl der Bürgerkriegsflüchtlinge, die sich in diesen
Gebieten aufhalten, nicht möglich. Nach Einschätzung der Bundesregierung
leiden die in diesen Gebieten befindlichen Binnenvertriebenen, wie auch die
sonstige Bevölkerung, massiv unter Preissteigerungen der Güter des täglichen
Bedarfs und sind auf Hilfe angewiesen. Die Vereinten Nationen gehen alleine in der
größten Region Hassakeh mit einem traditionell hohen kurdischen
Bevölkerungsanteil von 500 000 Menschen aus, die der Hilfe bedürfen, darunter rund
250 000 Binnenvertriebene v. a. aus den angrenzenden Provinzen. In Syrien
gehen die Vereinten Nationen von mindestens 6,5 Millionen Binnenvertriebenen
aus.
43. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Selbstverwaltung in den
mehrheitlich kurdisch besiedelten Gebieten Syriens politisch organisiert,
und inwieweit werden die verschiedenen Bevölkerungsgruppen daran
beteiligt?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung befinden sich die Strukturen einer
Selbstverwaltung in den mehrheitlich kurdisch besiedelten Gebieten Syriens
derzeit noch im Aufbau. Nach eigenen Aussagen der Akteure sollen dabei alle
Bevölkerungsgruppen beteiligt werden. Belastbare Erkenntnisse über eine
Beteiligung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen liegen der Bundesregierung
nicht vor.
44. Bei welcher Gelegenheit und mit welchem Ergebnis hat die
Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung die Situation der Bevölkerung
in den unter kurdischer Selbstverwaltung stehenden Gebieten Syriens
thematisiert und die türkische Seite auf die Notwendigkeit von
Zugangsmöglichkeiten der dortigen Zivilbevölkerung zu humanitärer Hilfe
hingewiesen?
Die Bundesregierung erörtert mit Partnerregierungen u. a. im Rahmen der
Gruppe „Friends of the Syrian People“, der auch die Türkei angehört, regelmä-
Drucksache 18/1087 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeßig die Situation der Bevölkerung in allen Gebieten Syriens. Deutschland und
die Türkei setzen sich nachdrücklich dafür ein, humanitären Organisationen
sicheren und ungehinderten Zugang zu allen Gebieten Syriens zu ermöglichen
und haben die Verabschiedung der Resolution 2139 des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen begrüßt, in der die internationale Gemeinschaft die syrische
Regierung mit Nachdruck auffordert, umgehend sicheren und ungehinderten
humanitären Zugang auch über Konfliktlinien und Grenzen hinweg zu
gewähren, um sicherzustellen, dass humanitäre Hilfe alle Bedürftigen erreicht.
45. Wie sehen die generellen Verfahrensmodalitäten in der NATO zur
Aufhebung von Bündnisfällen aus, die ggf. bei einer möglichen Beendigung der
NATO-Operation AF TUR zur Anwendung kämen?
Der Einsatz kann nur durch einen einstimmigen Beschluss des Nordatlantikrats
beendet werden.
46. Unter welchen Voraussetzungen würde sich die Bundesregierung
innerhalb der NATO für die Aufhebung des Bündnisfalls und die Beendigung
der NATO-Operation AF TUR einsetzen?
Sobald die Bundesregierung zu dem Schluss kommt, dass die dem Einsatz
zugrundeliegende Gefährdung nicht mehr fortbesteht und die Voraussetzungen für
den Einsatz damit nicht mehr gegeben sind, würde sie in Abstimmung mit der
Türkei und den anderen am Einsatz beteiligten Bündnispartnern eine zeitnahe
Beendigung des Einsatzes anstreben.
47. Unter welchen Voraussetzungen wäre die Bundesregierung bereit, auch
bei der Aufrechterhaltung des Bündnisfalls zumindest die deutsche
Beteiligung an der NATO-Operation AF TUR zu beenden?
Die Bundesregierung zieht eine einseitige Beendigung der deutschen
Beteiligung am Einsatz nicht in Betracht. Auf die Antwort zu Frage 46 wird verwiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]