[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1044
18. Wahlperiode 04.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg),
Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/833 –
Gute Arbeit und ökologische Nachhaltigkeit weltweit –
Unternehmensverantwortung in der globalen Zulieferkette
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit einigen Jahren nimmt im Zuge der Globalisierung der Einfluss international
agierender Unternehmen stetig zu. Durch ihre enorme Wirtschaftsmacht sind
Unternehmen wichtige internationale Akteure. Während sich die
Weltwirtschaft rasant globalisierte, wurde es versäumt, internationale Rechtsgrundlagen
zu schaffen, die dem Verhalten von Unternehmen Rahmenbedingungen setzen.
Daher können sie für die mangelnde Umsetzung von Arbeitsstandards in
Produktionsstandorten im Ausland buchstäblich nicht zur Rechenschaft gezogen
werden. Große internationale Konzerne missachten häufig international
anerkannte Arbeitsstandards oder umgehen diese, indem sie Missstände bei ihren
Zulieferern und Subunternehmen in der Regel trotz Kenntnisse dieser
Missstände ignorieren bzw. tolerieren. Diese Verlagerung der Probleme auf
vorgelagerte Produktionsfirmen ist ein akutes Problem. Es darf nicht dazu führen,
dass die Abnehmer aus der Verantwortung für die Produktion ihrer
Subunternehmern genommen werden. So findet die Produktion zum Beispiel von
Bekleidung, Schuhen oder Elektronikartikeln mit hohen Anteilen bei
Subunternehmen, also rechtlich unabhängigen Zulieferern statt. Besonders die
Arbeitsumstände in der internationalen Wertschöpfungskette der Textilindustrie
standen in den letzten Monaten im Fokus. Aber auch bei der Rohstoffgewinnung
und in der Landwirtschaft missachten Unternehmen und ihre Subunternehmen
Arbeits- und Umweltstandards und verstoßen gegen die Menschenrechte.
Auf internationaler Ebene legen die UN-Guiding Principles on Business and
Human Rights mit den Prinzipien „Protect, Respect and Remedy“ fest, dass die
Menschenrechte nicht nur für Staaten sondern auch für Unternehmen
Gültigkeit haben. Die Unternehmen werden u. a. dazu verpflichtet, ihren Angestellten
gegenüber Sorgfaltspflichten (Due Dilligence) einzuhalten. Zudem stellen die
ILO-Kernarbeitsnormen (ILO = International Labour Organization) sowie die
OECD-Leitsätze (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung) für multinationale Unternehmen Leitlinien dar, die die
Verantwortung der Unternehmen gegenüber der Gesellschaft definieren. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 1. April 2014 übermittelt und mit Schreiben vom 9. Mai 2014 ergänzt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1044 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEuropäische und deutsche Unternehmen müssen diese internationalen
Standards in Bezug auf Menschenrechte, Ökologie und soziale Gerechtigkeit bei
der Produktion in Drittländern einhalten und dürfen die Standards nicht
dadurch umgehen, indem sie Missstände bei ihren Zulieferern und
Tochterunternehmen tolerieren. Unternehmerische Verantwortung darf nicht auf Dritte
abgewälzt werden, sondern liegt immer im eigenen Verantwortungsbereich.
Allerdings sieht die Bundesregierung Unternehmensverantwortung (Corporate
Social Responsibility oder CSR) bislang als ausschließlich freiwillige Leistung
an, auch wenn der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Dr. Gerd Müller, einen Paradigmenwechsel in der
Entwicklungspolitik mehrmals öffentlich formuliert hat und sich dabei auch „Verbindliche
Regelungen“ für Unternehmen zum Ziel gesetzt hat (
www.zeit.de vom
23. Januar 2014 „Hier sitzt Müller, nicht Niebel“).
Die bisherige Politik der Bundesregierung hat dazu geführt, dass viele Fragen
der Unternehmensverantwortung im Unverbindlichen gelassen wurden.
1. Wie steht die Bundesregierung zum Prinzip der Freiwilligkeit im Bereich
der Unternehmensverantwortung?
Die Antwort wurde mit Schreiben vom 9. Mai 2014 wie folgt ergänzt:
Die Bundesregierung versteht unter einer verantwortungsvollen
Unternehmensführung (CSR) die Übernahme einer freiwilligen, aber nicht beliebigen
gesellschaftlichen Verantwortung der Wirtschaft. Damit wird u. a. die Erwartung zum
Ausdruck gebracht, dass sich Unternehmen an international anerkannten
Standards wie z. B. die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder die
Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten
halten oder an Initiativen wie dem Global Compact orientieren. Darüber hinaus
sollten Unternehmen die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung durch
die Verankerung in ihrer Unternehmensstrategie sicherstellen. Dies ermöglicht
die Integration von sozialen und ökologischen Fragen sowie die der
Menschenrechte und Konsumenteninteressen in die Prozesse der betrieblichen
Wertschöpfung. Als Beispiel kann hier das europäische Umweltmanagementsystem
EMAS (EMAS = Eco-Management and Audit Scheme) genannt werden. Wenn
freiwillige Selbstverpflichtungen sich als nicht hinreichend erweisen, ist der
Staat jedoch gefordert, gegebenenfalls ordnungsrechtliche Maßnahmen zu
ergreifen.
a) Vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgenommen hat, die UN-Guiding
Principles on Business and Human Rights auf nationaler Ebene
umzusetzen, bis wann plant die Bundesregierung einen Aktionsplan für die
Umsetzung der UN-Leitprinzipien vorzulegen, und in welchem Ressort
wird dafür die Federführung liegen?
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die UN-
Leitprinzipien über Wirtschaft und Menschenrechte auf nationaler Ebene
umzusetzen.
Die innerhalb der Bundesregierung zuständigen Ressorts stimmen sich derzeit
zur Frage der Erstellung eines Nationalen Aktionsplans und der Federführung
hierzu ab.
b) Wie gedenkt die Bundesregierung, die „Due Dilligence“-
Anforderungen (Sorgfaltspflicht) der Leitprinzipien gesetzlich zu verankern?
Diese Frage wird im Rahmen der konkreten Umsetzung der UN-Leitprinzipien
zu beantworten sein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1044c) Wie gedenkt die Bundesregierung darüber hinaus, die drei Säulen der
UN-Leitprinzipien („Protect, Respect, Remedy“) umzusetzen?
Diese Frage wird im Rahmen der konkreten Umsetzung der UN-Leitprinzipien
zu beantworten sein.
2. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Transparenz in der
globalen Zulieferkette zu verbessern?
Die Antwort wurde mit Schreiben vom 9. Mai 2014 wie folgt ergänzt:
In einer zunehmend globalisierten Wirtschaftswelt müssen international tätige
Unternehmen die Achtung von Menschenrechten und Fragen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes bei der Umsetzung ihrer Kernaufgaben hinreichend
berücksichtigen. Um die Transparenz von globalen Lieferketten zu erhöhen,
unterstützt die Bundesregierung Dialogformate mit deutschen Unternehmen und
weiteren entscheidenden Stakeholdern, u. a. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen
Global Compact Netzwerk.
Einen weiteren Beitrag zur Transparenz in der Lieferkette leistet das von der
Bundesregierung finanzierte Projekt „Qualitätscheck Nachhaltigkeitsstandards“.
Dieses analysiert u. a. wie transparent und glaubwürdig
Nachhaltigkeitsstandards- und Siegel sind. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Transparenz in der
Lieferkette.
Bei Holz und vielen Holzprodukten sind die Importeure bereits seit März 2013
durch die EU-Holzhandelsverordnung [VO (EU) 995/2010] gesetzlich
verpflichtet, die gesamte Lieferkette transparent zu dokumentieren.
Im Übrigen können sich weitere Schritte ergeben, wenn der von der Kommission
vorgelegte und derzeit auf EU-Ebene diskutierte Vorschlag zur Offenlegung von
nichtfinanziellen Informationen durch Unternehmen (COM (2013)207) in
deutsches Recht umgesetzt wird.
a) In welchem Zeitrahmen gedenkt die Bundesregierung, die EU-
Richtlinie 2013/34/EU über den Jahresabschluss, den konsolidierten
Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter
Rechtsformen umzusetzen?
Für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten sieht die Richtlinie 2013/34/EU,
die am 29. Juni 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet worden
ist, eine zweijährige Frist vor. Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Frist
einzuhalten.
b) Wird die Bundesregierung ihre bisherige Position zum Vorschlag der
Europäischen Kommission zur Offenlegung von nichtfinanziellen
Informationen durch Unternehmen (COM(2013) 207) überarbeiten?
Wenn ja, an welchen Punkten wird die neue Position sich von der bisher
vertretenden Position (siehe z. B. Antwort der Bundesregierung vom
21. Februar 2012 auf die Schriftliche Frage 78 auf
Bundestagsdrucksache 17/8637 des Abgeordneten Uwe Kekeritz) unterscheiden?
Die neue Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen für ein Konzept
eingesetzt, das sich auf die Unternehmen mit Vorbildfunktion und weitreichender
wirtschaftlicher Bedeutung konzentriert. Dazu gehören insbesondere die großen
börsennotierten Unternehmen, die häufig international aktiv sind und bei denen
insbesondere auch Investoren an der Berichterstattung interessiert sind. Zudem
hat sich die Bundesregierung insbesondere dafür eingesetzt, die Vorgaben der
Richtlinie so zu fassen, dass die Unternehmen in der Lage sind, ihre Berichts-
Drucksache 18/1044 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodepflichten in möglichst flexibler Form und ohne unverhältnismäßigen
bürokratischen Aufwand zu erfüllen.
Die Bundesregierung bedauert, dass das am 26. Februar 2014 auf Ratsebene zur
Abstimmung gestellte Kompromisspaket diesen Anforderungen nicht
vollständig gerecht wurde. Die Regelungsvorschläge bleiben vor allem darin unklar,
inwieweit Unternehmen über ihre eigene Verantwortungssphäre hinaus über
Risiken berichten sollen und inwieweit die neuen Regelungen nicht mittelbar zu
erheblichen Belastungen auch für die vom Anwendungsbereich der Richtlinie
eigentlich nicht erfassten kleinen und mittleren Unternehmen führen werden.
Daraus ergeben sich Unsicherheiten für die Anwendung in der Praxis, ohne dass
damit indes gleichzeitig das Ziel einer Stärkung der unternehmerischen
Verantwortung erreicht würde. Der Zeitdruck, unter dem die Verhandlungen zuletzt
geführt wurden, hat nicht den erforderlichen Raum gelassen, um eine eindeutige
und ausgewogene Regelung zu erreichen.
Die deutsche Delegation hat sich daher in der Sitzung des Ausschusses der
Ständigen Vertreter am 26. Februar 2014 der Stimme enthalten.
Inzwischen hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments das
Kompromisspaket ebenfalls angenommen.
3. Wie gedenkt die Bundesregierung, Einfluss auf die Einhaltung von
Arbeitsstandards in Drittländern zu nehmen?
Die Antwort wurde mit Schreiben vom 9. Mai 2014 wie folgt ergänzt:
Die Bundesregierung fördert die verbesserte Einhaltung von Arbeitsstandards
mit sektorspezifischen Lösungsansätzen und misst der Verbreitung der VN-
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte eine besondere Bedeutung zu.
Zusammen mit mehreren DAX-Unternehmen, dem BDI und weiteren Partnern
unterstützt die Bundesregierung die Allianz für Integrität (AfIn). Ziel der AfIn
ist die Förderung integren Verhaltens bei Geschäftspartnern deutscher
Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern, z. B. über Trainingsprogramme
für KMUs in der Zuliefererkette und Teilhabe am politischen Dialog mit dem
Ziel der Korruptionsbekämpfung. Die Bundesregierung plant darüber hinaus
eine verstärkte, auch strategische Zusammenarbeit mit der IAO (ILO),
insbesondere um wichtige Rahmenbedingungen wie Vereinigungs-/
Gewerkschaftsfreiheit und sozialen Dialog in Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern.
a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit, um bessere Arbeitsstandards
voranzutreiben?
Die Gewährleistung grundlegender und international anerkannter
Arbeitsstandards wie der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)
ist eine Herausforderung in allen Wirtschaftssektoren wie beispielsweise
Landwirtschaft, Textilwirtschaft, Tourismus oder extraktiven Rohstoffen. Dies gilt
besonders in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Bundesregierung
fördert die verbesserte Einhaltung von Arbeitsstandards mit sektorspezifischen
Lösungsansätzen und misst der Verbreitung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft
und Menschenrechte eine besondere Bedeutung zu. So wurden beispielsweise in
Bangladesch im Rahmen des bilateralen Programms Sozial- und
Umweltstandards bis heute durch Trainings die Arbeits- und Sozialbedingungen in 480
Textilfabriken verbessert. Mit Hilfe von Trainings auf Managementebene werden
Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung ihrer menschenrechtlichen
Sorgfaltspflicht sensibilisiert. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die
Integration von Nachhaltigkeitsstandards in Agrarlieferketten wie Kakao, Kaffee
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1044oder Palmöl. So wurden über ein Vorhaben in Ghana, Côte d’Ivoire und Nigeria
Kakaobauern auf eine Zertifizierung nach Fairtrade, Rainforest Alliance und
UTZ Certified vorbereitet, die auch grundlegende Sozialstandards einfordern.
Zusammen mit mehreren DAX-Unternehmen, dem BDI und weiteren Partnern
unterstützt die Bundesregierung die Allianz für Integrität (AfIn). Ziel der AfIn
ist die Förderung integren Verhaltens bei Geschäftspartnern deutscher
Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern, z. B. über Trainingsprogramme für
KMUs in der Zuliefererkette und Teilhabe am politischen Dialog mit dem Ziel
der Korruptionsbekämpfung.
Die Bundesregierung plant darüber hinaus eine verstärkte Zusammenarbeit mit
der IAO, insbesondere um wichtige Rahmenbedingungen wie
Gewerkschaftsfreiheit und sozialen Dialog in Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern.
b) Plant die Bundesregierung, beispielsweise durch Maßnahmen im
Rahmen der Handelspolitik, die Nachfragemacht der Bundesrepublik
Deutschland zu nutzen, um Einfluss auf Regierungen zu nehmen, die
bislang grundlegende Arbeitsstandards, wie sie auch aus den
Kernarbeitsnormen abzuleiten sind, nicht durchsetzen?
Und wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Auf handelspolitischer Ebene gewinnt die Importförderung nachhaltiger
Produkte neben bereits etablierten Handlungsfeldern wie Export- und
Wertschöpfungskettenförderung auch für die Entwicklungspolitik an Bedeutung. In diesem
Zusammenhang engagiert sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
beispielsweise auf europäischer Ebene im Netzwerk Trade Related Instruments
Connected (TRIC). Auch hat das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen einer Studie prüfen lassen, wie
die Integration von Nachhaltigkeitsstandards in das Allgemeine
Präferenzsystem (APS) der EU handelspolitisch und entwicklungspolitisch zulässig ist. Die
Studie bescheidet beide Aspekte positiv. Die Bundesregierung wird sich für eine
starke Verankerung international anerkannter menschenrechtlicher, ökologischer
und sozialer Mindeststandards, wie z. B. der IAO-Kernarbeitsnormen im Sinne
der ILO-Erklärung von 1998 über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei
der Arbeit, in den Handelsabkommen der EU einsetzen.
c) Plant die Bundesregierung andere Initiativen, um ökologische und soziale
Produktionsmissstände bei Zulieferern deutscher Unternehmen zu
vermeiden?
Die Nachfrage der öffentlichen Hand sowie privater Verbraucherinnen und
Verbraucher ist für die Förderung von Arbeitsstandards in globalen Lieferketten von
zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund soll etwa der „Qualitätscheck
Nachhaltigkeitsstandards“ Verbraucherinnen und Verbraucher und öffentliche
Beschaffungsstellen in Deutschland unterstützen, nachhaltigere
Kaufentscheidungen zu treffen. Beim „Qualitätscheck Nachhaltigkeitsstandards“ handelt es
sich um ein webbasiertes Vergleichs- und Bewertungsinstrument für
Nachhaltigkeitsstandards, das derzeit im Auftrag der Bundesregierung entwickelt wird.
Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung in Multi-Stakeholder-Foren
wie z. B. dem „Forum Nachhaltiger Kakao“, um gemeinsam mit Industrie,
Handel und Zivilgesellschaft eine nachhaltigere Produktion zu erreichen.
Drucksache 18/1044 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Welche Prozesse treibt die Bundesregierung auf nationaler sowie
europäischer Ebene voran, um die Klagemöglichkeiten für Opfer von
transnationalen Unternehmen zu verbessern?
Die Antwort wurde mit Schreiben vom 9. Mai 2014 wie folgt ergänzt:
Die Bundesregierung ist sich der hohen Relevanz des Rechtsschutzes für Opfer von
Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Unternehmen bewusst. Bereits
nach geltendem Recht können Personen, die sich durch die Handlungen
transnationaler Unternehmen in ihren Menschenrechten verletzt sehen, ihre
Ansprüche gelten machen: Nach den Vorschriften des internationalen, europäischen
und deutschen Zivilprozessrechts sind auch Ausländer im Inland klagebefugt;
sie können bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe
erhalten und ein deutsches Unternehmen verklagen. Das deutsche
Gesellschaftsrecht verpflichtet die Unternehmen zur Einhaltung von Gesetz und
Gründungsstatuten. Angesichts dessen sind auf diesen Gebieten momentan keine
Initiativen geplant. Auf EU-Ebene wird das auf deliktische Schadenersatzansprüche
anwendbare Recht durch Verordnung geregelt; eine Überarbeitung dieser
Verordnung ist je nach Ergebnis des ausstehenden Berichts der Europäischen
Kommission über die Anwendung der Verordnung möglich. Im Strafrecht prüft die
Bundesregierung derzeit die Einführung eines Unternehmensstrafrechts.
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung die Möglichkeiten für einen weiteren
Ausbau des Ordnungswidrigkeitenrechts im Hinblick auf
unternehmensbezogene Straftaten.
a) Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des Zivil- und des
Zivilprozessrechtes, sodass Opfer transnationaler Unternehmen
Entschädigungsansprüche effektiv geltend machen können?
Eine Änderung des Zivil- und Zivilprozessrechts ist derzeit nicht geplant. Ob in
diesen Rechtsbereichen Regelungen zugunsten von Personen, die durch
menschenrechtswidriges Verhalten von transnationalen Unternehmen geschädigt
wurden, ins Auge gefasst werden sollten, muss nach sorgfältiger Beantwortung
aller rechtlichen und sachlichen Fragen und im Hinblick auf ein eventuelles
Gesamtkonzept einer Problemlösung entschieden werden. Die Bundesregierung
widmet der Verantwortung von Unternehmen für unternehmerisches Verhalten
im Ausland vor dem Hintergrund und dem Stand der internationalen Diskussion
verstärkte Aufmerksamkeit.
Ergänzend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass zivilprozessuale Klagen vor
deutschen Gerichten auch von im Ausland ansässigen Geschädigten bereits
heute möglich sind. Verfügt ein Geschädigter nicht über ausreichende finanzielle
Mittel, kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Hierbei sind die Nationalität
und der Wohnsitz der antragstellenden Partei nicht von Belang.
b) Plant die Bundesregierung eine Anpassung der entsprechenden
Rechtsvorschriften, insbesondere im Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht,
um Unternehmen dazu zu verpflichten, entlang der gesamten
Geschäftsbeziehungen die gebotene Sorgfalt auf dem Gebiet der Menschenrechte
einzuhalten?
Die Organe von Obergesellschaften mit Sitz in Deutschland sind bereits heute
zur Beachtung von Gesetz und Satzung verpflichtet. Sie haben ein Compliance-
System einzurichten, welches die Beachtung von Gesetz und Satzung und die
Abwehr von Schäden aus Rechtsverletzungen in Tochtergesellschaften
sicherstellt. Es sind daher keine gesellschaftsrechtlichen Defizite festzustellen.
c) Plant sie, bei außer Acht lassen der Sorgfalt haftungsrechtliche
Konsequenzen einzuführen, sowie die Haftung von Mutterkonzernen auf ihre
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1044Tochter- und Subunternehmen so auszuweiten, dass ein zivil- als auch
strafrechtliches Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland
tatsächlich praktikabel für Geschädigte in Drittländern wird?
Hinsichtlich etwaiger Änderungen des Zivil- und Zivilprozessrechts wird auf
die Antwort zu Frage 4a verwiesen. Soweit in der Frage 4c darüber hinaus der
Gedanke einer konzernrechtlichen Haftung anklingt und in diesem
Zusammenhang auch eine Verantwortlichkeit für Subunternehmen angesprochen wird, ist
zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich bei Subunternehmen begrifflich um
rechtlich selbständige Unternehmen handelt, auf die ein anderes Unternehmen
keinen gesellschaftsrechtlichen Einfluss ausüben kann. Aber auch bei
gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen ist es mehr als problematisch, eine
gesellschaftsrechtliche Haftung der Mutter für ein menschenrechtswidriges
Verhalten eines Tochterunternehmens einzuführen. Im Gesellschaftsrecht gilt
grundlegend das sog. Trennungsprinzip, nach dem jede juristische Person auch
im Konzernverbund grundsätzlich eigenständig und von ihren Gesellschaftern
getrennt zu behandeln ist und auch nur für eigene Verbindlichkeiten haftet. Eine
Durchgriffshaftung kommt nach der Rechtsprechung nur unter äußerst
restriktiven Voraussetzungen in Betracht, die bei einem Verstoß gegen
menschenrechtliche Sorgfaltspflichten regelmäßig nicht vorliegen werden. Eine Ermöglichung
der Durchgriffshaftung für Menschenrechtsverstöße von Tochtergesellschaften
würde daher eine systemwidrige Durchbrechung des Trennungsprinzips
bedeuten.
d) Plant die Bundesregierung eine Anpassung der Rom-II-Verordnung
(Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche
Schuldverhältnisse anzuwendende Recht) voranzutreiben, um den Opfern die
Möglichkeit zu geben, ihre Ansprüche nach geltendem EU-Recht
einzuklagen?
Die Verordnung (EG) Nr. 865/2007 über das auf außervertragliche Ansprüche
anwendbare Recht (Rom-II-Verordnung) regelt (lediglich) das auf
außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht. Die Verordnung ermöglicht bereits
derzeit die Geltendmachung deliktischer Schadensersatzansprüche (auch
aufgrund von Menschenrechtsverletzungen) nach dem Recht des Staates, in dem
der Schaden eintritt (zu den Einzelheiten und Ausnahmen siehe Artikel 4 der
Rom-II-Verordnung). Die „neutrale“ Anknüpfung an den Schadensort wurde
gewählt als Kompromiss zwischen den Rechtsanwendungsinteressen des
Geschädigten und des Schädigers.
Über Änderungen dieser Verordnung haben die EU-Mitgliedstaaten und das
Europäische Parlament im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu
entscheiden. Den EU-Mitgliedstaaten steht in diesem Bereich kein Initiativrecht zu;
dieses liegt ausschließlich bei der Europäischen Kommission. Diese hat bislang
keine Änderungsvorschläge zur Rom-II-Verordnung vorgelegt. Die EU-
Mitgliedstaaten warten vielmehr auf den Bericht über die Anwendung der
Verordnung, den die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat
und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vorzulegen hat
(Artikel 30 der Rom-II-Verordnung). Auf der Basis dieses Berichts wird dann
über das weitere Verfahren zu entscheiden sein.
e) Plant die Bundesregierung, sich für eine Verlängerung der
Verjährungsfristen für Menschenrechtsklagen einzusetzen?
Eine Änderung des Verjährungsrechts ist derzeit nicht geplant. Für
Schädigungen infolge menschenrechtswidrigen Verhaltens kommen die allgemeinen
Verjährungsregelungen zur Anwendung. Die geltenden Verjährungsfristen und die
Drucksache 18/1044 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTatbestände zur Hemmung der Verjährung gewährleisten, dass Personen, die
durch menschenrechtswidriges Verhalten geschädigt wurden, ihre Ansprüche
durchsetzen können.
f) Wie steht die Bundesregierung zur Einführung eines
Unternehmensstrafrechts, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, mit Hilfe
dieses Rechts die Unternehmensverantwortung positiv zu beeinflussen?
Die Bundesregierung prüft derzeit die Frage der Einführung eines
Unternehmensstrafrechts; eine solche Prüfung ist im Hinblick auf multinationale
Konzerne im Koalitionsvertrag vorgesehen. Dabei bezieht die Bundesregierung auch
die Erfahrungen anderer Länder in ihre Überlegungen mit ein. Darüber hinaus
prüft die Bundesregierung die Möglichkeiten für einen weiteren Ausbau des
Ordnungswidrigkeitenrechts im Hinblick auf unternehmensbezogene Straftaten,
was ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.
5. Welche Beschwerdemechanismen stellt die Bundesregierung Opfern von
Unternehmen zur Verfügung?
Die Antwort wurde mit Schreiben vom 9. Mai 2014 wie folgt ergänzt:
Die im Jahr 2011 neugefassten OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen eröffnen Unternehmen, Arbeitnehmer- und anderen
Nichtregierungsorganisationen und sonstigen natürlichen und juristischen Personen, die eine
Beschwerde wegen Verstößen gegen die OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen begründen und ein berechtigtes Interesse an der fraglichen
Angelegenheit darlegen, die Möglichkeit, eine Nationale Kontaktstelle anzurufen. Die
deutsche Nationale Kontaktstelle ist im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie angesiedelt.
a) Inwiefern plant die Bundesregierung eine Reform der Nationalen
Kontaktstelle (NKS) der OECD?
Die Bundesregierung plant keine Reform der deutschen Nationalen
Kontaktstelle. Sie ist aber kontinuierlich bemüht, die Arbeit der Nationalen
Kontaktstelle zu verbessern.
b) Wie schätzt die Bundesregierung die von Experten wiederholt angeführte
Kritik an der deutschen NKS ein (vgl. Stellungnahme von Germanwatch
2008,
www.germanwatch.org/corp/oecd08un.pdf)?
Die Regierungen der OECD-Mitgliedstaaten haben Nationale Kontaktstellen
eingerichtet, um die Anwendung der freiwilligen OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen zu fördern. In Deutschland ist die Nationale
Kontaktstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat V C 3
angesiedelt. Sie entscheidet dabei unter Beteiligung weiterer Ressorts, insbesondere des
Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit sowie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung. Alle Nationalen Kontaktstellen werden von einer
Arbeitsgruppe des OECD-Investitionsausschusses in Paris unterstützt, der Working Party
on Responsible Business Conduct. Die bisherige Arbeitsweise der Nationalen
Kontaktstelle unter Einbindung der o. g. Ressorts hat sich bewährt.
c) Wie will die Bundesregierung Interessenskonflikte, die sich durch die
Ansiedlung der NKS im Referat für Außenwirtschaftsförderung ergeben
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1044(wie selbst vom ehemaligen UN-Sonderbeauftragten für Wirtschaft und
Menschenrechte, John Ruggie, kritisiert, Report vom 7. April 2008
„Protect, Respect and Remedy: a Framework for Business and Human
Rights“), zukünftig vermeiden?
Die Bundesregierung sieht einen solchen Interessenkonflikt nicht.
Entscheidungen werden unter Beteiligung des oben beschriebenen Ressortkreises gefällt.
Auch in anderen Teilnehmerländern der OECD-Leitsätze ist die NKS im
Wirtschafts- bzw. Handelsministerium angesiedelt.
d) Wie würde eine reformierte NKS im Detail organisiert sein?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5b verwiesen.
e) Würde die Bundesregierung die Sachkompetenz der Zivilgesellschaft
bei der Neuorganisation der NKS abrufen, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung plant keine Reform der Nationalen Kontaktstelle. Schon
jetzt sind aber die Zivilgesellschaft wie auch Vertreter der Sozialpartner und der
Wirtschaftsverbände zusammen mit den in der Antwort zu Frage 5b genannten
Ressorts im Arbeitskreis „OECD Leitsätze“ vertreten. In diesem Arbeitskreis
werden grundlegende Fragen zu den OECD-Leitsätzen gemeinsam erörtert, um
die Anwendung der OECD-Leitsätze zu fördern.
f) Wann plant die Bundesregierung den OECD Peer Review durchführen zu
lassen, für den sie sich bereits im Sommer 2012 freiwillig gemeldet hat
(
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/M-O/oecd-nks-jahresbericht-juli-
2011-2012,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf)?
Die Bundesregierung hat ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, einen solchen
Peer Review durchzuführen. Eine Festlegung auf ein bestimmtes Datum ist
bisher nicht erfolgt.
6. Inwieweit stellen die ILO-Kernarbeitsnormen und die OECD-Leitsätze
richtungsweisende Leitlinien für die Außenwirtschaftspolitik der
Bundesregierung dar?
Die Antwort wurde mit Schreiben vom 9. Mai 2014 wie folgt ergänzt:
Die ILO-Kernarbeitsnormen sind grundlegende und richtungsweisende Leitlinie
des politischen Handelns der Bundesregierung, auch in der
Außenwirtschaftspolitik. Die OECD-Leitsätze sind Empfehlungen der Regierungen an die
multinationalen Unternehmen, die in oder von den Teilnehmerstaaten aus operieren, für
verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in einem globalen Kontext,
das dem geltenden Recht und international anerkannten Normen entspricht. Die
Bundesregierung wird sich für eine möglichst breite Wahrnehmung und
Anwendung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen einsetzen.
a) Plant die Bundesregierung, die öffentliche Beschaffung verstärkt an den
genannten Rahmenwerken auszurichten?
Bereits das geltende Vergaberecht eröffnet die Möglichkeit, bei der öffentlichen
Beschaffung soziale und arbeitsrechtliche Aspekte – wie beispielsweise die
genannten Rahmenwerke – zu berücksichtigen, wenn sie im sachlichen
Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen. Für die Zukunft enthält die neue
EU-Vergaberichtlinie, die voraussichtlich im April 2014 in Kraft treten wird und
innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden muss, die
Vorgabe, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen treffen, um dafür zu sor-
Drucksache 18/1044 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodegen, dass die Wirtschaftsteilnehmer bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
die IAO-Kernarbeitsnormen einhalten.
b) Gedenkt die Bundesregierung, Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung von der Einhaltung der OECD-Leitsätze abhängig zu machen?
Die OECD-Leitsätze sind Empfehlungen der Regierungen an die
multinationalen Unternehmen, die in oder von den Teilnehmerstaaten aus operieren, für
verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in einem globalen Kontext, das
dem geltenden Recht und international anerkannten Normen entspricht. Die
Bundesregierung wird sich für eine möglichst breite Wahrnehmung und
Anwendung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen einsetzen. Die
Beachtung der Leitsätze durch die Unternehmen beruht auf dem Prinzip der
Freiwilligkeit und hat keinen rechtlich zwingenden Charakter. Die Bundesregierung
setzt sich dafür ein, dass die Unternehmen freiwillig und aus eigener
Verantwortung gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, wird aber gleichzeitig darauf
drängen, dass sie soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards
einhalten.
c) Welche Kontrollmechanismen hat die Bundesregierung, um die
Einhaltung von Arbeitsstandards und die Achtung der Menschenrechte ihrer
Vertragspartner im Fall von Auslandsinvestitionen zu überprüfen?
Bei der Übernahme von Investitionsgarantien wird verantwortliches
unternehmerisches Handeln einschließlich der Nachhaltigkeitsaspekte von
Investitionsvorhaben bei der Prüfung der Förderungswürdigkeit eines Projekts
berücksichtigt. Neben den positiven Auswirkungen der Investition auf das Anlageland und
deren positiven Rückwirkungen auf Deutschland werden nicht nur ökologische,
sondern auch soziale und entwicklungspolitische Aspekte beurteilt. Der Umfang
dieser Umwelt- und Nachhaltigkeitsprüfung bestimmt sich nach den
potentiellen Auswirkungen des Projekts. In Zweifelsfällen kann eine Indeckungnahme
auch von der Erfüllung von Auflagen, die die Einhaltung der entsprechenden
Standards sicherstellen sollen, abhängig gemacht werden.
d) Welche Sanktionsmechanismen hat die Bundesregierung bisher genutzt,
und welche hätte sie nutzen können, wenn Arbeitsstandards durch
Unternehmen missachtet und die Menschenrechte verletzt wurden?
Die Bundesregierung setzt darauf, dass die Unternehmen freiwillig und aus
eigener Verantwortung gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Sie setzt
sich daher für eine möglichst breite Wahrnehmung und Anwendung der OECD-
Leitsätze für multinationale Unternehmen ein. Über die Nationalen
Kontaktstellen werden Mechanismen zur Lösung von Problemfällen angeboten.
7. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Arbeit der ILO in Zukunft zu
unterstützen und in die eigene Politik mit einzubeziehen?
Die Bundesregierung – vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales – ist ständiges Mitglied des Verwaltungsrats der Internationalen
Arbeitsorganisation (IAO) und drittgrößter Beitragszahler nach den USA und
Japan. Der deutsche Pflichtbeitrag betrug für das Jahr 2013 rund 23 Mio. Euro.
Die Bundesregierung unterstützt die IAO durch ihre aktive Mitarbeit im IAO-
Verwaltungsrat sowie während der jährlichen Internationalen
Arbeitskonferenzen. Dabei steht die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits-
und Sozialnormen sowie die Schaffung von menschenwürdiger Arbeit durch
nachhaltige Beschäftigungspolitik als wichtige Voraussetzungen für die Armuts-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1044bekämpfung und eine faire Gestaltung der Globalisierung im Zentrum. Dies gilt
auch in der Zukunft.
Die Bundesregierung und die deutschen Sozialpartner bringen sich bei der
Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialnormen wie der
im Jahr 2012 verabschiedeten Empfehlung betreffend den innerstaatlichen
sozialen Basisschutz ein. Deutschland war an der Ausarbeitung diese
Empfehlung aktiv beteiligt und hat über Jahre hinweg innerhalb der IAO sowie auf VN-
Ebene dafür geworben. Die Verabschiedung der Empfehlung ist somit auch ein
Erfolg für die Bundesregierung. Zur Einführung von sozialen
Basisschutzsystemen in Schwellen- und Entwicklungsländern hat das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales zudem bislang 1,2 Mio. Euro an freiwilligen Mitteln
bereitgestellt. Weitere freiwillige Mittel wurden vom BMZ für die Bekämpfung der
Kinderarbeit und für die Förderung von Jugendbeschäftigung bereitgestellt.
Deutschland hat im vergangenen Jahr zwei zentrale IAO-Übereinkommen
ratifiziert: zum einen das Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für
Hausangestellte, das als erstes IAO-Übereinkommen überhaupt auf die Verbesserung
der Arbeitsbedingungen im informellen Sektor abzielt, und zum anderen das
Seearbeitsübereinkommen, das weltweite Mindestanforderungen an die Arbeits-
und Lebensbedingungen von Seeleuten auf Handelsschiffen statuiert.
Deutschland hat für die Ratifizierung sein Seearbeitsrecht an die neuen Anforderungen
angepasst und leistet einen Beitrag dazu, dass der internationale Wettbewerb um
Fracht und Passagiere nicht auf Kosten der Arbeits- und Lebensbedingungen der
Seeleute ausgetragen wird.
a) Plant die Bundesregierung eine Mittelerhöhung zur Unterstützung der
ILO?
Wenn ja, in welchem Umfang (bitte um Auflistung der Budgetplanung
für die nächsten vier Jahre)?
Die Bundesregierung hat die Absicht, in den kommenden Jahren die freiwilligen
Mittel für die IAO zu erhöhen. Eine Aussage über den konkreten Umfang dieser
Mittelerhöhung kann erst nach der Verabschiedung des Bundeshaushalts für
2014 getroffen werden.
b) Gedenkt die Bundesregierung, die ILO stärker in die Arbeit der NKS
oder in ähnlichen Gremien einzubeziehen?
Zur Frage der Zusammenarbeit mit der IAO wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen. Darüber hinaus bezieht die Bundesregierung die IAO auch in die Arbeit
nationaler Gremien ein; so ist die IAO sowohl Mitglied des CSR-Forums der
Bundesregierung als auch des Runden Tisches Verhaltenskodizes.
8. Wie soll das von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller in der
„Berliner Zeitung“ (siehe Interview vom 31. Januar 2014) angekündigte
Nachhaltigkeitssiegel ausgestaltet sein?
Die Antwort wurde mit Schreiben vom 9. Mai 2014 wie folgt ergänzt:
Verbraucher sollen die Möglichkeit erhalten, unter den vielen Standards und
Siegeln die qualitativ hochwertigen schnell zu erkennen und somit bewusstere
Kaufentscheidungen treffen zu können. Dafür sollen bestehende
Zertifizierungssysteme und Siegel einem staatlich besiegelten Qualitätscheck unterzogen
werden, das den Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent macht, welche
sozialen, menschenrechtlichen und ökologischen Standards erfüllt werden.
Damit wird der zeit- und kostenaufwendige Aufbau eines neuen Zertifizierungssys-
Drucksache 18/1044 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodetems vermieden und alle bestehenden Systeme im Verhältnis zueinander leicht
nachvollziehbar bewertet.
a) Soll es sich um eine Initiative aus der Privatwirtschaft handeln (vgl. Fair
Trade, Rainforest Alliance etc.), oder wird ein staatliches
Nachhaltigkeitssiegel angestrebt?
Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Optionen, um langfristig
Anreize für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher zugleich zu
schaffen, verstärkt nachhaltige Produkte zu vertreiben oder zu kaufen. Über eine
Ausgestaltung möglicher Anreizsysteme kann zu diesem Zeitpunkt noch keine
Aussage getroffen werden, da für eine Entscheidungsfindung die Einbindung
aller relevanten Akteure notwendig ist.
b) Sollen bestehende Siegel weiterentwickelt werden oder ein neues Siegel
konzipiert werden?
Und dienen US-amerikanische Regelungen (wie das GOTS-Siegel) als
Vorbild?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8a verwiesen.
c) Falls eine Weiterentwicklung angestrebt wird, will die Bundesregierung
bestimmte Label mit einem zusätzlichen, staatlichen
Nachhaltigkeitssiegel versehen oder eine Art Dachsiegel für bestimmte Labels einführen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8a verwiesen.
d) Plant die Bundesregierung, sich für eine europäische Siegel-Initiative
einzusetzen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8a verwiesen.
e) Wie bewertet die Bundesregierung eine Ampel-Kennzeichnung im
Nachhaltigkeitsbereich?
Eine Ampel-Kennzeichnung besteht grundsätzlich als eine Option, um die
Glaubwürdigkeit bestehender Standardsysteme einfach und schnell beurteilen
zu können. Allerdings muss dies immer auch mit dem Risiko der
Fehlinterpretation durch starke Vereinfachung sehr komplexer Sachverhalte abgewogen
werden. Diese Option wird derzeit im Rahmen des „Qualitätscheck
Nachhaltigkeitsstandards“ geprüft.
f) Wie bewertet die Bundesregierung eine Zertifizierung von
Unternehmen (entsprechend dem US-amerikanischen Beispiel der GOTS-
Zertifizierung) anstelle der Zertifizierung bestimmter Produkte?
Eine Zertifizierung von Produktionsbetrieben ist beispielsweise im Textilsektor
durchaus üblich (beispielsweise SA8000). Die Konformitätsprüfung auf
Unternehmensebene ist zielführend, da die relevantesten Sozial- und Umweltprobleme
beispielsweise im Textilsektor (Nichteinhaltung der IAO-Kernarbeitsnormen,
Einbringen von giftigen Chemikalien in das Grundwasser etc.) nicht produkt-,
sondern prozessspezifisch sind. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu
betonen, dass auch Produktzertifizierungen die Auditierung von
Managementprozessen (beispielsweise in Bezug auf Umwelt- und Sozialthemen) in den
Betrieben einschließen.
Grundsätzlich ist die deutsche Entwicklungszusammenarbeit jedoch gerade in
der verarbeitenden Industrie bestrebt, Verbesserungen der Sozial- und
Umweltstandards nicht ausschließlich über Konformitätsprüfungen zu gewährleisten. In
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1044diesem Zusammenhang ist besonders der Dialogansatz eine erfolgreiche
Methode, über Capacity-Building-Maßnahmen das Management sowie die
Arbeiterschaft von Fabriken darin auszubilden, gemeinsam soziale und ökologische
Risiken zu identifizieren und zu beheben.
g) Plant die Bundesregierung Initiativen, um Greenwashing- und
Fairwashing-Label zu bekämpfen?
Es gibt einen Rechtsrahmen, der unlautere und damit unzulässige
Geschäftspraktiken (u. a. Irreführung und Täuschung) beschreibt und die Kennzeichnung
regelt. Die einschlägigen Vorschriften des Wettbewerbsrechts (UWG) und des
LFGB untersagen Irreführung und unlautere Handlungen. Auch das
Markenrecht sieht einen Täuschungsschutz vor. Die Einhaltung dieser rechtlichen
Regelungen wird über Abmahnungen sowie behördliche und gerichtliche
Entscheidungen gewährleistet.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Initiativen, die das Ziel haben,
die Verbraucherkompetenz und Transparenz im Bereich der Label zu erhöhen.
So wird derzeit ein Projekt der Verbraucher Initiative e. V. gefördert. Im Rahmen
des Projekts wird das Internetportal „Label-online“ erweitert und überarbeitet
und eine App entwickelt, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die
Qualität von Labeln informiert.
Ferner hat die Initiative „Qualitätscheck Nachhaltigkeitsstandards“ explizit zum
Ziel, die hinter den Labeln liegenden Informationen umfassend zu analysieren
und öffentlichen Beschaffungsstellen sowie privaten Verbraucherinnen und
Verbrauchern zu ermöglichen, die Glaubwürdigkeit und Vergleichbarkeit von
Standardsystemen zu beurteilen. Dadurch sollen wirksame Systeme in ihrer
Funktionsweise gestärkt werden, während defizitäre Systeme auf diese Weise ihre
Schwachstellen identifizieren und entsprechend anpassen können.
Darüber hinaus fördert das BMZ die International Social and Environmental
Accreditation and Labelling (ISEAL) Alliance als Dachorganisation führender
Initiativen für Nachhaltigkeitsstandards. Besonders die von der ISEAL Alliance
entwickelten Grundsätze guter fachlicher Praxis in den Bereichen
Standardsetzung, Gewährleistung und Wirkungen sind international als wirksame
Richtlinien anerkannt, um Green- und Fairwashing vorzubeugen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]