Zukunft der Urananreicherungsanlage Gronau und der Urananreicherungsfirma URENCO
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Matthias W. Birkwald, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Ralph Lenkert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland besitzt über die Urananreicherungsanlage Gronau des Urananreicherers URENCO sowie über die Zentrifugenforschung und -entwicklung der URENCO-Tochter ETC (Enrichment Technology Company; Firmensitz: Jülich) Zugang zur Zentrifugentechnologie für die Urananreicherung, die auch eine militärische Dimension hat. Zugleich wird in Gronau für nahezu jedes zehnte Atomkraftwerk weltweit das Uran für die Brennelementefertigung angereichert. Auf dem Weltmarkt für Urananreicherung spielt die Urananreicherungsanlage Gronau damit eine zentrale Rolle. Dennoch hat die alte Bundesregierung die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau im Rahmen des im Jahr 2011 beschlossenen Atomausstiegs für Deutschland abgelehnt. Die Urananreicherungsanlage Gronau wurde sogar noch nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima ausgebaut. Noch im Jahr 2014 soll zur Sicherung des Weiterbetriebs auf dem Gelände der Urananreicherungsanlage Gronau eine Lagerhalle für 60 000 Tonnen Uranoxid für eine zeitlich unbefristete Langzeitlagerung in Betrieb gehen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/12943).
Der Urananreicherer URENCO befindet sich derzeit zu jeweils einem Drittel im Besitz des britischen und des niederländischen Staates sowie der deutschen Energieversorger RWE AG und E.ON SE. Die Bundesregierung besitzt durch die Staatsverträge von Almelo, Washington und Cardiff weitgehende Mitwirkungs- und Vetorechte bei URENCO, insbesondere mit Blick auf die militärische Dimension der Urananreicherung.
Seit dem Jahr 2011 haben alle bisherigen URENCO-Eigentümer ihre Verkaufsabsicht bekundet, sodass eine Änderung der Eigentümerstruktur bei URENCO anvisiert wird. Auf Bundestagsdrucksachen 17/12142, 17/12364 sowie 17/14668 hatte die frühere Bundesregierung – teilweise allerdings recht vage – zum Verkaufsprozess bei der Urananreicherungsfirma URENCO Stellung genommen.
Trotz der politischen Brisanz des geplanten Eigentümerwechsels bei URENCO hatte die frühere Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14668 vom 2. September 2013 in der Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 24 ausdrücklich eine Beteiligung des Deutschen Bundestages vor der anvisierten Änderung der Eigentümerstruktur ausgeschlossen. Wie brisant die Bundesregierung den möglichen Eigentümerwechsel bei URENCO jedoch selbst einschätzt, geht aus der Antwort zu Frage 9 auf derselben Bundestagsdrucksache hervor: „Insbesondere mit Blick auf die nuklearen nichtverbreitungspolitischen Aspekte ist das Auswärtige Amt beteiligt.“
Als einzige Kriterien für die Prüfung möglicher Käufer hat die frühere Bundesregierung bislang wiederholt, aber recht vage die „nukleare Nichtverbreitung, Sicherung der Technologie und wirtschaftliche Solidität bei URENCO“ aufgeführt (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 17/14668).
Während in Deutschland die Bundesregierung das Parlament nicht beteiligen will, geht die niederländische Regierung einen ganz anderen Weg.
Bereits am 23. Mai 2013 erläuterte der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem – im Vorfeld der damaligen deutsch-niederländischen Regierungskonsultationen in Kleve – in einem Brief an das niederländische Parlament, dass die Regierungen in Berlin, Den Haag und London neben einem Direktverkauf auch einen Börsengang zur Veräußerung der URENCO-Anteile vorbereiten, um einen „maximalen“ Verkaufspreis zu erzielen.
In dem Brief geht Jeroen Dijsselbloem auch ausführlich auf die zukünftigen Kontrollrechte ein, welche aus seiner Sicht bei Privatisierung der URENCO in staatlicher Hand verbleiben müssten, um „das öffentliche Interesse an der Nichtweiterverbreitung und der nuklearen Sicherheit angemessen sicherzustellen“ (vgl. www.rijksoverheid.nl/documenten-en-publicaties/kamerstukken/2013/05/ 23/voorgenomen-verkoop-aandelen-urenco.html).
Es geht dabei um die folgenden Befugnisse (eigene Übersetzung aus dem Niederländischen):
- Sicherstellung, dass die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch URENCO durchsetzbar ist, einschließlich der Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinsamen Ausschusses (vgl. Vertrag von Almelo),
- Kontrolle bestimmter Tätigkeiten von URENCO, einschließlich Abschluss von Kaufverträgen für angereichertes Uran und Verkauf von zentralen Vermögenswerten,
- Zustimmungsrecht bei der Ernennung von Direktoren bzw. Vorstandsmitgliedern der URENCO und die Möglichkeit, Direktoren bzw. Vorstandsmitgliedern zu entlassen, falls ein Risiko für die Nichtverbreitung, die Versorgungssicherheit und Sicherheit besteht,
- Beschaffung der Information, die für eine ordnungsgemäße Überwachung von URENCO benötigt wird,
- Zustimmungsrecht bezüglich der Beschaffenheit bzw. Charakteristik der Aktionäre und den Umfang ihres Anteils an URENCO und die Möglichkeit, ihnen das Stimmrecht zu entziehen,
- Zustimmungsrecht bei einem eventuellen Kauf bzw. (Weiter-)Verkauf von URENCO,
- Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit angereichertem Uran,
- Die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten von URENCO zu verhindern oder URENCO zu verpflichten, zum Zwecke der Sicherheit bestimmte Tätigkeiten oder Forschungen auszuführen,
- Forderungen hinsichtlich guten Finanzmanagements von URENCO,
- Einwilligung in Veränderungen in der Unternehmensstruktur der URENCO, wie (Weiter-)Verkauf von Unternehmensteilen.
Am 5. Dezember 2013 fand in Den Haag im niederländischen Parlament eine öffentliche Parlamentsanhörung zum anvisierten Verkauf der URENCO-Anteile statt. Vertreter der Bundesregierung bzw. der betroffenen Bundesbehörden waren nicht anwesend. Bei der Anhörung wurde der Verkauf der niederländischen URENCO-Anteile kontrovers diskutiert. Insbesondere die mögliche staatliche Kontrolle der URENCO in Bezug auf die militärische Dimension der Urananreicherung spielte eine Rolle.
Am 31. Januar 2014 teilte der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem der Präsidentin der zweiten Parlamentskammer mit, dass die Verkaufsverhandlungen für die URENCO-Anteile „komplex sind und mehr Zeit erfordern, als ursprünglich angenommen wurde“. Zudem stellte er für die niederländische Regierung ausdrücklich fest:
„Bei all dem ist es eine Selbstverständlichkeit, dass keine unumkehrbaren Schritte unternommen werden, und dass bei den Besprechungen dort der Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung gemacht wird, wo dies angebracht ist.“ (vgl. www.rijksoverheid.nl/bestanden/documenten-en-publicaties/ kamerstukken/2014/01/31/kamerbrief-over-timing-brief-over- publiekebelangen-bij-verkoop-urenco/kamerbrief-over-timing-brief-over-publieke- belangen-bij-verkoop-urenco.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie steht die Bundesregierung zu dem anvisierten Eigentümerwechsel bei URENCO?
Welchen aktuellen Informationsstand hat die Bundesregierung zum Stand der Verkaufsverhandlungen der jetzigen URENCO-Eigentümer?
Wann haben sich Vertreter der Bundesregierung seit August 2013 mit Vertretern bzw. Beauftragten der URENCO-Eigentümer getroffen, um über den URENCO-Verkauf zu sprechen (bitte nach jeweiligem Datum, Teilnehmerkreis und Gesprächsergebnis aufschlüsseln)?
Lässt sich die Bundesregierung bei den Verkaufsverhandlungen von privater Seite (z. B. einer Bank) vertreten oder beraten?
Wenn ja, von wem konkret?
In welcher Weise ist nach Informationen der Bundesregierung die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in die Verhandlungen und Gespräche rund um den geplanten Eigentümerwechsel bei URENCO einbezogen?
Welche konkreten Mitspracherechte hat nach Informationen der Bundesregierung die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen beim Verkauf von URENCO-Anteilen?
Wann haben sich Vertreter der Bundesregierung in den Jahren 2012, 2013 und 2014 mit Vertretern der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen getroffen, um über den Eigentümerwechsel bei URENCO zu sprechen (bitte nach jeweiligem Datum, Teilnehmerkreis und Ergebnis aufschlüsseln)?
Mit welchen potenziellen Kaufinteressenten für URENCO-Anteile haben sich Vertreter oder Beauftragte der Bundesregierung bislang zu Gesprächen getroffen (bitte nach jeweiligem Datum, Teilnehmerkreis und Ergebnis aufschlüsseln)?
Welche potenziellen Kaufinteressenten scheiden im Sinne des Kriteriums der „nuklearen Nichtverbreitung“ aus, wie es auf Bundestagsdrucksache 17/14668 genannt wurde (bitte nach Land und Art der Kaufinteressenten aufschlüsseln)?
In welcher Weise ist das Auswärtige Amt im Rahmen des geplanten Eigentümerwechsels bei URENCO konkret beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller und Bundestagsdrucksache 17/14668)?
Was genau versteht die Bundesregierung unter „Sicherung der Technologie“ im Rahmen des geplanten Eigentümerwechsels URENCO?
Welche der vom niederländischen Finanzminister Jeroen Dijsselbloem in seinem Schreiben vom 23. Mai 2013 an das niederländische Parlament skizzierten zukünftigen Kontrollrechte sind zwischen der britischen, niederländischen und deutschen Regierung unstrittig, bei welchen gibt es Dissens oder Diskussionsbedarf (bitte Punkt für Punkt, mit jeweiliger Begründung für Dissens oder Diskussionsbedarf, auflisten)?
Warum haben Vertreter der Bundesregierung bzw. zuständiger Bundesbehörden nicht an der Parlamentsanhörung zum geplanten URENCO-Verkauf in Den Haag am 5. Dezember 2013 teilgenommen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Parlamentsanhörung in den Niederlanden?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Aussagen von Finanzminister Jeroen Dijsselbloem in seinem Schreiben vom 31. Januar 2014?
Welchen zeitlichen Rahmen sieht die Bundesregierung derzeit für die Verhandlungen zu einem Eigentümerwechsel bei URENCO?
Plant die Bundesregierung bei der Entscheidung zu einem Eigentümerwechsel bei URENCO im Gegensatz zur früheren Bundesregierung in ähnlicher Weise wie in den Niederlanden aktiv vor „unumkehrbaren Schritten“ den Deutschen Bundestag mit einzubeziehen, z. B. durch eine Parlamentsanhörung oder eine Parlamentsdebatte?
Für welche Punkte bei einer möglichen Änderung der Eigentümerstruktur bei URENCO sieht die Bundesregierung ähnlich wie in den Niederlanden den „Vorbehalt einer parlamentarischen Zustimmung“?
Wann genau gab es bislang seitens der Bundesregierung mit den Regierungen von Frankreich oder den USA Gespräche zum geplanten Verkauf der URENCO-Anteile (bitte nach jeweiligem Datum, Teilnehmerkreis und Gesprächsergebnis aufschlüsseln)?
Wann genau wurde „im Rahmen des sogenannten Quadripartite Committee“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14668) über die Zukunft der Zentrifugen-Entwicklungs- und -Produktionsfirma ETC bei einer möglichen Änderung der Eigentümerstruktur bei URENCO gesprochen (bitte nach jeweiligem Datum, Teilnehmerkreis und Gesprächsergebnis aufschlüsseln)?
In welchem Umfang gab es bislang aufgrund der militärischen Dimension der Urananreicherung und der Zentrifugenforschung und -produktion im Rahmen des geplanten Eigentümerwechsels bei URENCO Gespräche mit der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) oder der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) (bitte nach jeweiligem Datum, Teilnehmerkreis und Ergebnis aufschlüsseln)?
Ist weiterhin ein Börsengang für URENCO im Gespräch?
Welche allgemeinen und konkreten Bedenken in Bezug auf den Verkauf von URENCO-Anteilen hat die Bundesregierung bisher gegenüber den bisherigen Anteilseignern und potenziellen Kaufinteressenten vorgebracht?
Sind der Bundesregierung bislang zum Verkauf der URENCO-Anteile von irgendeiner Seite, irgendeiner Organisation oder irgendeinem Staat Bedenken vorgebracht oder bekannt geworden?
Wenn ja, von wem, und worauf bezogen sich diese Bedenken?
Wann und mit welchen Ergebnissen hat der im Vertrag von Almelo festgelegte Gemeinsame Ausschuss seit August 2013 konkret getagt?
Ergeben sich für die Bundesregierung Anhaltspunkte, die bei einem Eigentümerwechsel bei URENCO einen neuen Staatsvertrag zu URENCO erforderlich machen könnten?
Wird die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestages einholen, bevor sie einer Änderung der Eigentümerstruktur bei URENCO und/oder einem neuen Staatsvertrag bzw. „Umsetzungsvereinbarungen“ zur Regelung der staatlichen Aufsicht der URENCO-Aktivitäten zustimmt?
Wie steht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des vereinbarten Atomausstiegs in Deutschland zum bislang zeitlich unbegrenzten Weiterbetrieb der Urananreicherungsanlage Gronau?
Kann der Atomausstieg in Deutschland im Jahr 2022 als abgeschlossen gelten, falls die Urananreicherungsanlage Gronau weiterlaufen sollte?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Maßnahmen zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau sind seitens der Bundesregierung geplant?
Wann genau soll das Uranoxid-Zwischenlager für 60 000 Tonnen Uranoxid in Betrieb gehen?