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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zweckgemäßer Einsatz der Entflechtungsmittel für Wohnraumförderung in den Bundesländern

Verwendung sowie jährliche Anteile für soziale Wohnraumförderung 2009 bis 2019, verbindliche Richtlinien und/oder Gesetze in den Ländern, Verwendung der Bundesmittel für investive und nichtinvestive Zwecke sowie zugunsten der im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) genannten Anwendungsbereiche (Mietwohnraum, genossenschaftlich genutzter Wohnraum, selbst genutztes Eigentum), Einsatz zusätzlicher Landesmittel sowie von Mitteln aus Programmen der KfW-Bankengruppe<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

07.04.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/89320.03.2014

Zweckgemäßer Einsatz der Entflechtungsmittel für Wohnraumförderung in den Bundesländern

der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen der Föderalismusreform I erhielten die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für die soziale Wohnraumförderung. Nach Artikel 143 c des Grundgesetzes erhalten sie als finanziellen Ausgleich Entflechtungsmittel vom Bund in Höhe von 518,2 Mio. Euro jährlich. Die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen sind weiterhin gültig, bis die Bundesländer eigene Gesetze zur Wohnraumförderung erlassen haben.

In § 1 – Zweck und Anwendungsbereich, Zielgruppe – des Wohnraumfördergesetzes (WoFG) heißt es: Dieses Gesetz regelt die Förderung des Wohnungsbaus und anderer Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum, einschließlich genossenschaftlich genutzten Wohnraums, und bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum (soziale Wohnraumförderung). Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Unter diesen Voraussetzungen unterstützt 1. die Förderung von Mietwohnraum insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige hilfebedürftige Personen, 2. die Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens und der Eigenheimzulage die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.

Seit dem Jahr 2014 müssen die Bundesländer die Entflechtungsmittel der Bundesregierung für die soziale Wohnraumförderung in Höhe von 518 Mio. Euro jährlich nicht mehr zweckgebunden verwenden. Die Zweckbindung ist nur noch investiv, das heißt, die Mittel könnten auch für andere investive Zwecke wie etwa den Straßenbau eingesetzt werden. Die Bundesregierung erwartet von den Bundesländern, dass diese die Mittel dennoch zweckgebunden verwenden und dem Bund darüber berichten. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir setzen auf eine Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus. Wir unterstützen die hierfür zuständigen Länder bis Ende 2019 mit jährlich 518 Mio. Euro. Zugleich erwarten wir von den Ländern, dass sie diese Mittel zweckgebunden für den Bau neuer Sozialwohnungen, neue Sozialbindungen sowie für die sozialverträgliche Sanierung des Wohnungsbestandes einsetzen und diese Vorhaben zusätzlich mit eigenen Mitteln unterstützen – dokumentiert in einem ausführlichen Berichtssystem an den Bund.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verwendung der Entflechtungsmittel für die Wohnraumförderung in den Bundesländern in den Jahren 2009 bis 2013 und ab dem Jahr 2014 (bitte für die einzelnen Jahre und die einzelnen Bundesländer aufschlüsseln)?

2

Auf welche Höhe belaufen sich die Anteile der Entflechtungsmittel für soziale Wohnraumförderung, die der Bund den einzelnen Bundesländern jährlich seit dem Jahr 2009 und bis zum Jahr 2019 überweist (bitte für die einzelnen Jahre aufschlüsseln)?

3

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung wann heute gültige eigene verbindliche Richtlinien und/oder Gesetze zur sozialen Wohnraumförderung aufgelegt, und wie heißen die jeweiligen Richtlinien und Gesetze?

4

Welche Bundesländer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht über eigene Gesetze oder verbindliche Richtlinien zur sozialen Wohnraumförderung?

5

In welcher Höhe haben die einzelnen Bundesländer die Bundesmittel a) für investive Maßnahmen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung, b) für andere investive Zwecke (bitte Zweck angeben), c) für nichtinvestive Zwecke wie z. B. Schuldentilgung (bitte Zweck angeben) verwendet (bitte nach Jahren, Bundesländern, Zwecken der Buchstaben a bis c aufschlüsseln)?

6

In welcher Höhe haben die einzelnen Bundesländer die Bundesmittel, die für den Zweck der sozialen Wohnraumförderung eingesetzt wurden, für Maßnahmen zugunsten der einzelnen im WoFG genannten Anwendungsbereiche und Zielgruppen zur Versorgung mit a) Mietwohnraum, b) genossenschaftlich genutztem Wohnraum, c) selbst genutztem Eigentum aufgewendet (bitte nach Bundesländern und den Buchstaben a bis c aufschlüsseln)?

7

Wie definieren die einzelnen Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung die Zielgruppe der Wohnraumförderung, die im WoFG als „Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.“ angegeben wird (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8

In welcher Höhe haben die einzelnen Bundesländer die Bundesmittel, die für den Zweck der sozialen Wohnraumförderung eingesetzt wurden, für Maßnahmen zugunsten der einzelnen im WoFG genannten Zielgruppen für die Förderung von Mietwohnraum eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern und Haushalten mit geringem Einkommen – bitte Einkommensgrenzen angeben – sowie Familien und anderen Haushalten mit Kindern, Alleinerziehenden, Schwangeren, älteren Menschen, behinderten Menschen, Wohnungslosen und sonstigen hilfebedürftigen Personen, sonstigen Personengruppen – bitte benennen)?

9

In welcher Höhe haben die einzelnen Bundesländer die Bundesmittel, die für den Zweck der sozialen Wohnraumförderung eingesetzt wurden, für Maßnahmen für die Förderung von Mietwohnraum zugunsten von Zielgruppen unterhalb der Einkommensgrenze, bis 50 Prozent oberhalb der Einkommensgrenze und oberhalb von 50 Prozent der Einkommensgrenze eingesetzt (bitte nach Bundesländern und den einzelnen Einkommensgrenzen aufschlüsseln)?

10

Gibt es ein oder mehrere Bundesländer, die Bundesmittel, die für den Zweck der sozialen Wohnraumförderung eingesetzt wurden, für Maßnahmen für die Förderung von Mietwohnraum zugunsten von Zielgruppen unterhalb der Einkommensgrenze minus 20 Prozent eingesetzt haben (bitte nach Bundesländern und den einzelnen Einkommensgrenzen sowie Höhe der eingesetzten Fördermittel aufschlüsseln)?

11

In welcher Höhe haben die einzelnen Bundesländer die Bundesmittel, die für den Zweck der sozialen Wohnraumförderung eingesetzt wurden, für Maßnahmen zugunsten der einzelnen im WoFG genannten Zielgruppen für die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern und Familien und anderen Haushalten mit Kindern sowie behinderten Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens und der Eigenheimzulage die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können – bitte Einkommensgrenzen bzw. Definitionen angeben –, sonstigen Personengruppen – bitte benennen)?

12

Welche zusätzlichen eigenen Mittel haben die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung in dem genannten Zeitraum jeweils aufgewendet, um Vorhaben der sozialen Wohnraumförderung mit eigenen Mitteln zu unterstützen (bitte nach Bundesländern und gemäß den Fragen 1 bis 9 aufschlüsseln)?

13

In welchem Umfang wurden in den Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus den Programmen der KfW Bankengruppe „CO2-Gebäudesanierung“ und „Energetische Stadtsanierung“ mit geförderten Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung kombiniert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

14

Im Falle, dass der Bundesregierung einzelne der erfragten Daten nicht vorliegen, welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung und welche führt sie bereits durch (bitte aufschlüsseln), um die Daten, welche belegen können, dass die Länder „diese Mittel zweckgebunden für den Bau neuer Sozialwohnungen, neue Sozialbindungen sowie für die sozialverträgliche Sanierung des Wohnungsbestandes einsetzen und diese Vorhaben zusätzlich mit eigenen Mitteln unterstützen“, im Rahmen eines „ausführlichen Berichtssystem[s] an den Bund“ durch die Länder zu erhalten, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschlossen?

15

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Mitteleinsatz für die soziale Wohnraumförderung, und wie viele Wohnungen wurden damit in Berlin, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Hamburg, Heidelberg, München, im Landkreis München, in der Stadt Regensburg, der Stadt Starnberg und in Stuttgart gefördert?

16

Inwiefern wird die Bundesregierung auf die Länder einwirken, dass die Bundesländer die Entflechtungsmittel zweckgebunden für die soziale Wohnraumförderung verwenden?

17

Sind der Bundesregierung Beispiele für eine nicht zweckentsprechende Verwendung der Entflechtungsmittel für die soziale Wohnraumförderung bekannt? Wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Bundesländern, Beispielen und jeweiliger Höhe aufschlüsseln)?

Berlin, den 20. März 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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