Reexporte deutscher Rüstungsgüter
der Abgeordneten Jan van Aken, Martina Renner, Christine Buchholz, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland ist einer der größten Rüstungsexporteure der Welt. Sowohl private Unternehmen als auch das Bundesministerium der Verteidigung, das so genanntes Überschussmaterial vertreibt, haben ihren Anteil an dieser Spitzenposition. Rüstungsgüter sind in der Regel langlebiges Material. Aus politischen, finanziellen und militärischen Gründen geben Empfängerländer das ursprünglich aus Deutschland bezogene Material in verschiedenen Fällen weiter.
Aus Deutschland gelieferte Rüstungsgüter unterliegen einem Reexportvorbehalt, d. h. die Bundesregierung muss einer Weitergabe zustimmen. Reexportgenehmigungen der jeweiligen Bundesregierung werden nicht veröffentlicht. Die weitere Verbreitung deutscher Kriegswaffen und sonstiger Rüstungsgüter bleibt daher der Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag verborgen.
Wiederholt tauchten in den vergangenen Jahren deutsche Waffen in Staaten auf, in die ein Export nicht genehmigt wurde: Georgische Streitkräfte nutzten das deutsche Sturmgewehr G36, in Libyen fand sich dieses Gewehr sowohl bei den Soldaten Muammar al-Gaddafis als auch in der Folge bei den Aufständischen, die auch mit der deutsch-französischen Panzerabwehrrakete des Typs Milan bewaffnet waren. Während die Herkunft der Milan wohl geklärt ist, bleibt bis heute offen, woher Georgien und Libyen die Sturmgewehre bezogen haben.
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass die in dieser Kleinen Anfrage erfragten Informationen zu von der Bundesregierung nicht genehmigten Reexporten keine Geschäftsgeheimnisse verletzen (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Waffenexporte – Kontrolle des Endverbleibs deutscher Kriegswaffen und Rüstungsgüter“ auf Bundestagsdrucksache 17/3861, Antworten zu den Fragen 25, 35 und 36). Nach privaten Unternehmen wurde bereits auf Bundestagsdrucksache 17/3861 nicht gefragt. Auch diese Kleine Anfrage verzichtet auf die Frage nach Benennung von Privatunternehmen. Geschäftsgeheimnisse werden daher nicht verletzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Für welche Kriegswaffen aus Beständen der Bundeswehr bzw. aus Beständen der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) wurde nach ihrer Abgabe (Verkauf, Überlassung, Leihe, Testzwecke u. a.) seit dem Jahr 1990 an welches Drittland eine Reexportgenehmigung durch die Bundesregierung erteilt (bitte unter Angabe des Jahres der ursprünglichen Abgabe, der Stückzahl bei Abgabe, des Ziellandes des Reexports, der reexportierten Stückzahl und des Jahres der Genehmigung und des Jahres des Reexports)?
Bei welchem dieser Reexporte wurden im zeitlichen Umfeld (drei Jahre zuvor und danach) Exportgenehmigungen für modernere Kriegswaffen der gleichen oder ähnlichen Kategorie in das reexportierende Land erteilt (bitte unter Angabe der Bezeichnung des Rüstungsgutes, des Gesamtwertes und der Stückzahl, des Jahres der Exportgenehmigung und des Jahres der Ausfuhr)?
Wurden im Zusammenhang mit dem Reexport Exportgenehmigungen für Ersatzteile und andere Komponenten für diese Kriegswaffen in das reexportierende Land oder in das Zielland erteilt (bitte den jeweiligen Reexportgenehmigungen zuordnen und unter Angabe der Bezeichnung der jeweiligen Güter, der Menge und des Wertes sowie des Landes)?
Für welche sonstigen Rüstungsgüter aus Beständen der Bundeswehr bzw. aus Beständen der NVA wurde nach ihrer Abgabe (Verkauf, Überlassung, Leihe, Testzwecke u. a.) seit dem Jahr 1990 an welches Drittland eine Reexportgenehmigung durch die Bundesregierung erteilt (bitte unter Angabe des Jahres der ursprünglichen Abgabe, der Stückzahl bei Abgabe, des Ziellandes des Reexports, der reexportierten Stückzahl und des Jahres der Genehmigung und des Jahres des Reexports)?
Bei welchem dieser Reexporte wurden im zeitlichen Umfeld (drei Jahre zuvor und danach) Exportgenehmigungen für modernere sonstige Rüstungsgüter der gleichen oder ähnlichen Kategorie in das reexportierende Land erteilt (bitte unter Angabe der Bezeichnung des Rüstungsgutes, des Gesamtwertes und der Stückzahl und des Jahres der Exportgenehmigung)?
Wurden im Zusammenhang mit dem Reexport Exportgenehmigungen für Ersatzteile und andere Komponenten für diese Rüstungsgüter in das reexportierende Land oder in das Zielland erteilt (bitte den jeweiligen Reexportgenehmigungen zuordnen und bitte unter Angabe der Bezeichnung der jeweiligen Güter, der Menge und des Wertes sowie des Landes)?
Für welche Kriegswaffen aus kommerziellen Verkäufen wurde seit dem Jahr 1990 nach dem Export an welches Drittland eine Reexportgenehmigung durch die Bundesregierung erteilt (bitte unter Angabe des Jahres der ursprünglichen Exportgenehmigung und der Stückzahl, des Ziellandes des Reexports, der reexportierten Stückzahl, des Jahres der Genehmigung und des Jahres des Reexports)?
Bei welchem dieser Reexporte wurden im zeitlichen Umfeld (drei Jahre zuvor und danach) Exportgenehmigungen für modernere Kriegswaffen der gleichen oder ähnlichen Kategorie in das reexportierende Land erteilt (bitte unter Angabe der Bezeichnung des Rüstungsgutes, des Gesamtwertes und der Stückzahl, des Jahres der Exportgenehmigung und des Jahres der Ausfuhr)?
Wurden im Zusammenhang mit dem Reexport Exportgenehmigungen für Ersatzteile und andere Komponenten für diese Kriegswaffen in das reexportierende Land oder in das letztliche Bezugsland erteilt (bitte den jeweiligen Reexportgenehmigungen zuordnen und unter Angabe der Bezeichnung der jeweiligen Güter, der Menge und des Wertes sowie des Landes)?
Für welche sonstigen Rüstungsgüter aus kommerziellen Verkäufen wurde seit dem Jahr 1990 nach dem Export an welches Drittland eine Reexportgenehmigung durch die Bundesregierung erteilt (bitte unter Angabe des Jahres der ursprünglichen Exportgenehmigung und der Stückzahl, des Ziellandes des Reexports, der reexportierten Stückzahl, des Jahres der Genehmigung und des Jahres des Reexports)?
Bei welchem dieser Reexporte wurden im zeitlichen Umfeld (drei Jahre zuvor und danach) Exportgenehmigungen für modernere sonstige Rüstungsgüter der gleichen oder ähnlichen Kategorie in das reexportierende Land erteilt (bitte unter Angabe der Bezeichnung des Rüstungsgutes, des Gesamtwertes und der Stückzahl, des Jahres der Exportgenehmigung und des Jahres der Ausfuhr)?
Wurden im Zusammenhang mit dem Reexport Exportgenehmigungen für Ersatzteile und andere Komponenten für diese Rüstungsgüter in das reexportierende Land oder in das Zielland erteilt (bitte den jeweiligen Reexportgenehmigungen zuordnen und unter Angabe der Bezeichnung der jeweiligen Güter, der Menge und des Wertes sowie des Landes)?
Bei welchen der Reexporte, die in den Fragen 1, 4, 7 und 10 thematisiert werden, war die Aktivität der Bundesregierung nicht nur auf die Genehmigung des Reexportes beschränkt, und in welcher Form war die Bundesregierung ggf. darüber hinaus aktiv (z. B. durch Anbahnung oder Vermittlung des Geschäftes zwischen ursprünglichem Importeur und letztlichem Bezugsland)?
Welche Fälle von nicht genehmigten Reexporten von Rüstungsgütern (sowohl solche aus Bundeswehr- und NVA-Beständen als auch aus kommerziellen Exporten) sind der Bundesregierung seit dem Jahr 1990 bekannt geworden (bitte unter Angabe der jeweils beteiligten Länder, der Bezeichnung des Rüstungsgutes, der Stückzahl, des Jahres der ursprünglichen Exportgenehmigung bzw. der Abgabe aus Bundeswehrbeständen und des Jahres des Reexportes)?
In welcher Form ist die Bundesregierung gegenüber den an den nicht genehmigten Reexporten deutscher Kriegswaffen und sonstiger Rüstungsgüter beteiligten Staaten aktiv geworden?
Falls die Bundesregierung nicht aktiv wurde, aus welchen Gründen verzichtete die Bundesregierung darauf, gegenüber den beteiligten Staaten aktiv zu werden?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Länder, die deutsche Rüstungsgüter (dies schließt solche Rüstungsgüter ein, die in länderübergreifenden Koproduktionen hergestellt werden, wie die Panzerabwehrrakete Milan) bezogen haben, diese an nichtstaatliche Akteure weitergegeben haben (bitte unter Angabe der Bezeichnung des Rüstungsgutes, der jeweiligen Stückzahl, des weitergebenden Landes, des nichtstaatlichen Akteurs und der Jahre des ursprünglichen Exportes und der Weitergabe)?
In welcher Form ist die Bundesregierung gegenüber dem reexportierenden Staat aktiv geworden?
Falls die Bundesregierung nicht aktiv wurde, aus welchen Gründen verzichtete die Bundesregierung darauf, gegenüber dem reexportierenden Staat aktiv zu werden?
Welche Fälle von nicht genehmigten Exporten von Rüstungsgütern, die in einem Drittland hergestellt wurden bzw. werden und einem deutschen Reexportvorbehalt unterlagen bzw. unterliegen, sind der Bundesregierung bekannt geworden (bitte unter Angabe der jeweils beteiligten Länder, der Bezeichnung des Rüstungsgutes, der jeweiligen Stückzahl, des Jahres, in dem der Reexportvorbehalt entstand, und des Jahres, in dem der nicht genehmigte Export erfolgte)?
In welcher Form ist die Bundesregierung gegenüber den beteiligten Staaten, also dem herstellenden und dem beziehenden, aktiv geworden?
Falls die Bundesregierung nicht aktiv wurde, aus welchen Gründen verzichtete die Bundesregierung darauf, gegenüber den beteiligten Staaten aktiv zu werden?
Welche Reexportvorhaben (Überschussmaterial, kommerzielle Lieferungen, Güter aus Lizenzfertigungen), für die das jeweilige Drittland keine Reexportgenehmigung einholte, von dem die Bundesregierung aber Kenntnis erlangte, hat die Bundesregierung seit dem Jahr 1990 durch Intervention verhindert?
Welche Schritte zur Aufklärung des illegalen Auftauchens von G36-Sturmgewehren der Firma Heckler & Koch in Libyen hat die Bundesregierung seit Dezember 2011 (Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Ausfuhren von Kleinwaffen und Produktionsanlagen zur Herstellung von Kleinwaffen“ auf Bundestagsdrucksache 17/7926 und auf die Schriftlichen Fragen 67 und 68 des Abgeordneten Rainer Arnold, Bundestagsdrucksache 17/8279) unternommen, und welche Ergebnisse hat sie dabei erzielt?
Welche Schritte zur Aufklärung des illegalen Auftauchens von G36-Sturmgewehren der Firma Heckler & Koch in Georgien hat die Bundesregierung seit August 2010 (siehe die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 35 und 36 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 17/2715) unternommen, und welche Ergebnisse hat sie dabei erzielt?
Sofern die Bundesregierung seit den jeweiligen Anfragen aus dem Deutschen Bundestag, die in den Fragen 21 und 22 thematisiert werden, keine weiteren Schritte unternommen hat, hat die Bundesregierung weiterhin Interesse an der Aufklärung des illegalen Auftauchens der Gewehre in Libyen und Georgien oder hat die Bundesregierung die Aufklärungsbemühungen z. B. aufgrund von Aussichtslosigkeit eingestellt?
Stellen aus Sicht der Bundesregierung angesichts von jährlich weit über 10 000 Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter Fälle, wie die in Georgien und Libyen, vertretbare Einzelfälle dar, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Fällen der illegalen Weitergabe von Rüstungsgütern aus deutscher Produktion, wie die genannten in Georgien und Libyen, in Bezug auf die Wirksamkeit des deutschen Systems der vorgelagerten Endverbleibskontrolle, die den Verbleib deutscher Rüstungsgüter nicht nach, sondern vor dem Export überprüft?