[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1243
18. Wahlperiode 25.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Uwe Kekeritz,
Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1072 –
Kampf gegen Wilderei geschützter Arten und insbesondere Schutz von Elefanten
und Nashörnern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den letzten Jahren haben das illegale Töten von Wildtieren und der damit
verbundene illegale Handel extrem zugenommen. Die Opfer der organisierten
Wilderei waren letztes Jahr über 1 000 illegal getötete Nashörner in Südafrika
alleine, während dort vor dem Jahr 2008 jährlich nur durchschnittlich 14
Nashörner getötet wurden.
Diese starke Zunahme an getöteten Tieren geht darauf zurück, dass das Horn
des Nashorns auf Schwarzmärkten mehr wert ist als Gold. Der Markt des
illegalen Handels mit wildlebenden Arten macht geschätzt 12 Mrd. Euro aus.
Dafür wird auch vor Mord nicht Halt gemacht. Mehr als 1 000 Wildhüter wurden
in den letzten zehn Jahren in 35 verschiedenen Ländern ermordet. Für viele
vom Aussterben bedrohte Arten sind die Wildhüter das letzte schwache
Schutzschild.
Beim Elfenbein lässt sich ein ähnliches Bild wie beim Nashorn beobachten.
Der illegale Elfenbeinhandel und die Wilderei blühen. Laut eines Berichtes des
Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment
Programme, UNEP) aus dem Jahr 2013 hat sich seit dem Jahr 2007 die Zahl dieser
Verbrechen verdoppelt (
www.unep.org/newscentre/Default.aspx?DocumentID
=2711&ArticleID=9436&l=en). Im Jahr 2013 wurde die größte Menge
illegalen Elfenbeins seit 25 Jahren beschlagnahmt, zehntausende Elefanten werden
jährlich gewildert.
Nach Meinung verschiedener Regierungen und Nichtregierungsorganisationen
ist unter anderem der legale Handel mit Erzeugnissen von wildlebenden Tieren
eine Ursache für die starke Zunahme der illegalen Wilderei. Seitdem im Jahr
2008 die Ausfuhr von 108 Tonnen Elfenbein aus Afrika nach China und Japan
genehmigt wurde, ist die Wilderei deutlich eskaliert. Denn die legalen
Absatzmärkte, insbesondere in China, werden auch für die illegalen Produkte benutzt.
Die Schmuggler und Wilderer haben ihre Strukturen professionalisiert und
verfügen über weitreichende Finanzierung. Die organisierte Kriminalität mit
geschützten Tieren und Pflanzen steht mittlerweile auf einer Stufe mit Drogen-,
Menschen- und Waffenhandel.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 17. April 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1243 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIn diesem Jahr wurde zum ersten Mal am 3. März 2014 der „World Wildlife
Day“ begangen, den die Vereinten Nationen im Dezember 2013 ausgerufen
haben, um die Wichtigkeit unserer Wildnis zu unterstreichen – und auch um die
Aufmerksamkeit darauf zu richten, wie sehr wildlebende Tiere und Pflanzen
durch Umwelt- und Naturzerstörung sowie durch organisierten illegalen
Wildtierhandel bedroht sind. Zudem hat die Europäische Kommission am 7. Februar
2014 eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um zu klären, wie die
Europäische Union (EU) wirkungsvoller gegen das wachsende Problem vorgehen
kann. Die EU ist ein wichtiger Absatzmarkt für den illegalen Handel mit
Erzeugnissen aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (
http://ec.europa.eu/
deutschland/press/pr_releases/12065_de.htm).
Darüber hinaus fand am 13. Februar 2014 eine Konferenz in London statt, an
deren Ende die Deklaration der „London Conference on Illegal Wildlife
Trade“ (
www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/
281289/london-wildlife-conference-declaration-140213.pdf) gegen den
illegalen Wildtierhandel stand, die auch von der Bundesregierung unterzeichnet
wurde. In der Erklärung werden unter anderem alle teilnehmende Staaten mit
Lagerbeständen illegaler Wildtierprodukte (besonders Elfenbein und Nashorn)
aufgefordert, diese öffentlichkeitswirksam zu zerstören, um ein Zeichen gegen
den illegalen Wildtierhandel zu setzen und das öffentliche Bewusstsein zu
schärfen. Ein Dutzend Länder aus aller Welt haben ihre Elfenbeinbestände,
unabhängig von deren Größe, bereits zerstört beziehungsweise angekündigt, dies
zu tun. Die Bundesregierung hingegen hat in ihrer Antwort auf die Schriftliche
Frage 97 der Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 18/729
bereits mitgeteilt, dass sie diesem symbolischen Akt nicht nachkommen wird.
1. Wieso schließt sich die Bundesregierung nicht der weltweiten Bewegung
gegen den Elfenbeinhandel an, sondern lehnt eine Zerstörung der deutschen
Elfenbeinbestände ab, obwohl sie das in der Londoner Erklärung
(Deklaration der „London Conference on Illegal Wildlife Trade“) unterstützt?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung als Folge der
Unterzeichnung der Londoner Deklaration?
Die politischen Signale einer öffentlichkeitswirksamen Zerstörung
nennenswerter Mengen konfiszierten Elfenbeins kann insbesondere in Ursprungs-, Transit-
und Abnehmerländern von illegalem Elfenbein hilfreich sein, um bei den
Konsumenten ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen und eine
Verhaltensänderung herbeizuführen. Dies betrifft in allererster Linie Staaten Afrikas und
Asiens. Deutschland hingegen ist kein relevantes Zielland für illegales
Elfenbein. Seit vielen Jahren werden nur geringe Mengen durch Zoll und Polizei
sichergestellt. Dieses Elfenbein wird im Einklang mit den Beschlüssen des
Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) vor allem für
Aufklärungs- und Schulungszwecke verwendet, die zur Bekämpfung der
Wildtierkriminalität beitragen. Durch die Zerstörung dieser marginalen Mengen kann
nach Auffassung der Bundesregierung kein national noch international
sichtbares Zeichen gegen die Wildtierkriminalität gesetzt werden. Die Bundesregierung
und viele weitere Unterzeichner der London Deklaration sehen aus diesem
Grund von einer Zerstörung von konfisziertem Elfenbein ab.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zur Bekämpfung der rasant
angestiegen Wilderei beim afrikanischen Elefanten und beim illegalen
Elfenbeinhandel zusätzlich zu den Beschlüssen bei Konventionen hochrangige politische
Gespräche vor allem mit Ursprungs-, Transit- und Abnehmerländern von illegalem
Elfenbeins erforderlich sind. Dazu hat die Bundesregierung den Gipfel zum
Schutz des afrikanischen Elefanten (Dezember 2013 in Gaborone, Botswana)
initiiert und unterstützt, der dringliche Schutzmaßnahmen festgelegt hat, die
größtenteils dieselbe Zielrichtung verfolgen wie die Londoner Erklärung. Am
26. September 2013 hat Deutschland gemeinsam mit Gabun eine Veranstaltung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1243am Rande der UN-Generalversammlung „Poaching and illicit wildlife
trafficking – a multidimensional crime and a growing challenge to the international
community“, durchgeführt, die u. a. zur Gründung des unter Frage 11
angesprochenen Freundeskreises geführt hat (Dok. A/68/553). Die Bundesregierung war
in der Vorbereitung des Londoner Gipfels eng eingebunden. Die deutschen
Initiativen werden in der Londoner Erklärung begrüßt. Deutschland hat viele
u. a. in dieser Erklärung genannten Initiativen unterstützt. Zu nennen sind etwa
die Resolution 2013/40 des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Vereinten
Nationen.
Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre laufenden
konstruktiven Beiträge zur Überwindung der Wildtierkriminalität – auch zur
Umsetzung der Londoner Erklärung – fortsetzen. Sie unterstützt die in der
Londoner Erklärung festgehaltenen Ausführungen zur Bereitstellung von Mitteln
aus der Globalen Umweltfazilität (GEF) zur Bekämpfung des illegalen
Wildtierhandels. Wesentliche Elemente dieser Erklärung zur nachhaltigen Entwicklung
und zur Stärkung des Vollzugs sind feste Bestandteile der deutschen
Entwicklungspolitik, auf die Antwort zu Frage 11 wird Bezug genommen.
2. Wie viel Elfenbein (Stoßzähne und Produkte aus Elfenbein) aus welchen
Regionen wurde in Deutschland seit Beginn der Aufzeichnungen insgesamt
beschlagnahmt, welche Entwicklung zeichnet sich dabei ab, und wie ist
diese zu begründen (in Stückzahlen und die Menge des geschätzten
Gesamtgewichts)?
Der Bundesregierung liegen nur Zahlen vor, die von den zuständigen deutschen
Zollbehörden seit dem 1. Januar 1996 beschlagnahmt und eingezogen worden
sind. Es handelt sich nach grober Analyse insgesamt um ca. 200 Stoßzähne
sowie weitere 53 Elfenbein-Kleinteile aus rohem Elfenbein. Darüber hinaus
wurden ca. 6 700 Elfenbeinschnitzereien sichergestellt. Der Ursprung des
Elfenbeins konnte in den meisten Fällen nicht dokumentiert werden.
3. Wann ist die Bundesregierung im Rahmen der CITES Resolution 10.10
(CITES: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten
Arten freilebender Tiere und Pflanzen, Washingtoner
Artenschutzübereinkommen) ihrer Berichtspflicht zuletzt nachgekommen, und welche
Lagerbestände wurden dem CITES-Sekretariat konkret übermittelt?
Die im Kapitel „Regarding trade in Elephant specimens“ der CITES Resolution
10.10 (rev. CoP 16) unter Buchstabe f festgeschriebene Berichtspflicht wurde
erst auf der 16. CITES Vertragsstaaten-Konferenz im Jahr 2013 beschlossen. Sie
ist vor dem Hintergrund von Defiziten der Ursprungs-, Transit- und
Abnehmerstaaten von Elfenbein formuliert worden. Ein Bericht ist in Vorbereitung.
4. Weshalb fordert die Bundesregierung kein umfassendes, dauerhaftes EU-
weites Verbot für Elfenbeinhandel, sondern explizit nur für die Ausfuhr von
Roh-Elfenbein und nur befristet, wie in ihrer Antwort auf die Schriftliche
Frage 97 der Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 18/729
angekündigt?
Wann und in welchem Umfang gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
in den letzten zehn Jahren Ausfuhren von Roh-Elfenbein aus EU-Ländern,
bzw. welche Exportanträge liegen der Bundesregierung vor oder sind ihr
bekannt?
Nach den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens
(CITES) ist ein internationaler kommerzieller Handel mit Elfenbein verboten.
Drucksache 18/1243 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas internationale und das europäische Artenschutzrecht lassen allerdings den
Handel u. a. mit Rohelfenbein aus Beständen, welche vor Inkrafttreten des
strengen internationalen Schutzes in die Gemeinschaft eingeführt wurde, zu. Die
Bundesregierung setzt sich aus Gründen der Vorsorge für strengeres
europäisches Recht in Form eines Exportverbot von unverarbeitetem Vor-
Konventions-Elfenbein ein, da nicht völlig ausgeschlossen ist, dass auch durch dieses
vergleichsweise wenige Material in den asiatischen Abnehmerstaaten Anreize
für illegale Produkte geweckt oder verstetigt werden. Die Befristung begründet
sich dadurch, dass die Wildereisituation derzeit akut ist. Solange die Wilderei
bedrohliche Ausmaße behält, bleibt die Befristung bestehen. Nach Auffassung
der Bundesregierung gibt es derzeit keine Hinweise darüber, dass der sehr
begrenzte und streng regulierte Handel im Wesentlichen mit Vorerwerbsware
innerhalb Deutschlands oder der europäischen Gemeinschaft Auswirkungen auf
den illegalen Handel oder die Wilderei in Afrika hat.
Zu Ausfuhren von Roh-Elfenbein aus EU-Ländern wird auf die Datenbank
„CITES Trade Database“ des UNEP World Conservation Monitoring Centre
www.cites.org unter „Resources“ verwiesen. Die Informationen zu Ausfuhren
aus Deutschland sind unter
www.bfn.de/0305_statistik.html verfügbar.
Reexport-Anträge für Rohelfenbein aus der Bundesrepublik Deutschland liegen
derzeit nicht vor.
5. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass
diverse internationale Beschlüsse immer wieder betonen, dass es essenziell
sei, die Nachfrage nach Elfenbein zu reduzieren, den Ruf lediglich nach
einer „Befristung“ von internationalen Handelsverboten und das
Fortbestehen legaler Absatzmärkte?
Wird sich die Bundesregierung für eine Eindämmung von Angebot und
Nachfrage einsetzen?
Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen wird sie das tun?
Befürwortet die Bundesregierung ein dauerhaftes Handelsverbot für
Elfenbein?
Derzeit existiert nach den CITES-Bestimmungen kein legaler kommerzieller
internationaler Handel mit Elfenbein. Der afrikanische Elefant unterliegt
weitestgehend dem höchsten CITES-Schutzstatus; der etwas geringere Schutzstatus
in Botsuana, Namibia, Südafrika und Simbabwe erlaubt keinen weiteren
Elfenbeinhandel. Die Bundesregierung wird sich unter den gegenwärtigen
Umständen, die sich in absehbarer Zeit wohl kaum verändern dürften, nicht für eine
Lockerung dieses Handelsverbots aussprechen, sollte es einen Arealstaat geben,
der einen entsprechenden Antrag der Vertragsstaatenkonferenz vorlegt. Die
aktuellen Beratungen auf internationaler Ebene zeigen, dass für Forderungen,
für alle Zukunft auf jeden kommerziellen Handel zu verzichten, um dadurch
jeden Anreiz für die Sammlung von Elfenbein zu beseitigen, kein Konsens
besteht.
Deutschland hat sich im Rahmen seiner Mitarbeit an der Fortentwicklung der
CITES Resolution 10.10 (rev.CoP16) aktiv für Vereinbarungen zur
Eliminierung illegaler Märkte und einer Reduzierung der Nachfrage nach Elfenbein
eingesetzt. Bei der 16. CITES VSK ist es erstmalig gelungen, den Aspekt der
Nachfragereduzierung anzusprechen und dafür die Zustimmung Chinas zu gewinnen.
Deutschland hat sich ferner bei internationalen hochrangigen Veranstaltungen
wie dem oben erwähnten Gipfel zum Schutz des afrikanischen Elefanten und der
Londoner Konferenz zum illegalen Wildtierhandel aktiv für Vereinbarungen zur
Eliminierung illegaler Märkte und einer Reduzierung der Nachfrage nach
Elfenbein eingesetzt. Für weitergehende Beschränkungen als in diesen Konferenz-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1243dokumenten enthalten, konnten verschiedene andere Staaten nicht gewonnen
werden.
Die Bundesregierung finanziert ferner im Rahmen des politikübergreifenden
Kooperationsfonds eine Maßnahme zur Bekämpfung von Wilderei und
illegalem Wildtierhandel, die die Eindämmung von Angebot und Nachfrage entlang
der gesamten Wertschöpfungskette des illegalen Artenhandels zum Ziel hat.
Dies beinhaltet auch die Unterstützung von Ansätzen der Nachfragereduzierung
in Zielländern.
6. Welchen Einfluss auf die Wilderei hatte nach Auffassung der
Bundesregierung die Genehmigung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens für
den Verkauf von Elfenbein-Lagerbeständen aus Botswana, Namibia,
Südafrika und Simbabwe im Jahr 2007 und die Anerkennung von China als
Importland im Jahr 2008?
Um das Ausmaß der Wilderei auf Elefanten zu überwachen, wurde bereits im
Jahr 1989 das Programm MIKE (Monitoring of Illegal Killing of Elephants) ins
Leben gerufen. Die MIKE-Daten sind besonders relevant, um mögliche Effekte
von Elfenbein-Einmalverkäufen auf das Ausmaß der Wilderei nachzuweisen.
Obwohl regelmäßig ein Zusammenhang zwischen einem Anstieg der Wilderei
nach Abverkäufen von Elfenbein vermutet wird, kann dieser nicht durch die
MIKE-Daten belegt werden. Hingegen belegt MIKE einen deutlichen
Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung in Zielländern und der
Wilderei auf Elefanten in Afrika. Auf das Dokument 53.1 der 16. CITES VSK
wird hierzu verwiesen. Ferner hat MIKE auch deutliche Hinweise auf einen
Zusammenhang zwischen dem Ausmaß der Wilderei und Problemen guter
Regierungsführung, Korruption und politischer Instabilität in den Ursprungsstaaten
geliefert. Deswegen hat u. a. die Bundesregierung Initiativen ergriffen und
unterstützt, die die Problematik auf höchster Regierungsebene international
thematisieren.
Siehe auch die Antwort zu Frage 9.
7. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die in Frage 6 genannte
Genehmigung und die Entscheidung, China als Importland anzuerkennen,
mit ausgehandelt und als EU-Ratspräsidentschaft einen entsprechenden
Vorschlag vorgelegt hatte, wie bewertet die Bundesregierung diese
Entscheidungen aus heutiger Sicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Verdoppelung des
illegalen Elfenbeinhandels seit dem Jahr 2007 im Zusammenhang mit dieser
Genehmigung steht?
Unter deutscher Ratspräsidentschaft ist es bei der 14. CITES VSK 2007
gelungen, unter schwierigen Randbedingungen und bei unterschiedlichen
Interessenlagen u. a. auch innerhalb afrikanischer Staaten einen aus vielen Elementen
bestehenden Kompromiss zum afrikanischen Elefanten zu finden. Ein Element
dieses Kompromisses war, dass bestimmtes Elfenbein aus den Populationen
Botsuanas, Namibias, Südafrikas und Simbabwes nur an Handelspartner
verkauft werden darf, die nach Überprüfung durch das Sekretariat in Abstimmung
mit dem Ständigen Ausschuss nachweislich über innerstaatliche
Rechtsvorschriften und Handelskontrollen verfügen, mit denen sichergestellt wird, dass
eingeführtes Elfenbein nicht re-exportiert wird und sämtliche Bestimmungen
der Entschließung Conf. 10.10 (Rev. CoP14) über die heimische Fertigung und
den Handel angewandt werden. China und Japan wurden durch das CITES-
Sekretariat nach umfangreichen Kriterien evaluiert. Das CITES-Sekretariat hat
dem 57. Ständigen Ausschuss 2008 – Deutschland hatte zu diesem Zeitpunkt die
Drucksache 18/1243 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEU-Ratspräsidentschaft nicht mehr inne – die Anerkennung von China als
Handelspartner vorgeschlagen (SC57 Doc. 33.2). Dies wurde vom Ständigen
Ausschuss gebilligt. Die Bundesregierung hat die damalige Entscheidung
unterstützt. Nach dem damaligen, teilweise auch durch eigene Gespräche in China
ermittelten Kenntnistand, war diese Position zutreffend. Ernstzunehmende
Anzeichen für die sich nach dem Jahr 2008 dramatisch entwickelnde
Wildereisituation bestanden seinerzeit nicht.
8. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass im Juli 2014
der Ständige Ausschuss des Washingtoner Artenschutzübereinkommens
über einen Entscheidungsmechanismus für zukünftigen Elfenbeinhandel
verhandelt, die aktuelle Wildereikrise?
Wird die Bundesregierung die Problematik möglichst hochrangig mit
bedeutenden Ursprungs-, Transit- und Abnehmerländern ansprechen?
Die 16. CITES VSK hat sich trotz der dramatischen Wildereikrise für die
Fortsetzung der Erarbeitung eines Entscheidungsmechanismus für einen
Elfenbeinhandel entschieden. Dieser Mechanismus ist ebenfalls Teil des o. a. unter
deutscher EU-Ratspräsidentschaft vereinbarten Kompromisses. Er soll die Basis für
künftige eventuelle VSK-Entscheidungen sein, ob kommerzieller
internationaler Handel erlaubt werden soll; dazu sollen die notwendigen Kriterien für einen
solchen Handel und dessen Organisation und das Management sowie die Rolle
der CITES-Gremien spezifiziert werden. Dokumente für die 65. Sitzung des
Ständigen Ausschusses im Juli 2014 liegen noch nicht vor.
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird ein solcher Mechanismus konkrete
Kriterien enthalten, die sicherstellen, dass ein legaler kontrollierter Handel u. a.
nur stattfindet, wenn dieser keine signifikanten Einflüsse auf die Populationen
des afrikanischen Elefanten hat (d. h. dass nur Elfenbein von natürlich
verendeten Tieren in Betracht kommt und keine wesentlichen Auswirkungen auf
Wilderei und illegalem Handel erwartet werden kann). Unter diesen Umständen sollte
der Mechanismus keine Anreize bieten, in dem Engagement zur Bekämpfung
der Wilderei nachzulassen. Er kann auch wirksam dazu beitragen, Anträge zum
Elfenbeinverkauf auf absehbare Zeit zu verhindern, da die aktuellen Umstände
einen Handel mit Sicherheit zumindest für viele Jahre ausschließen werden.
Bei hochrangigen Gesprächen mit bedeutenden Ursprungs-, Transit- und
Abnehmerländern würde die Bundesregierung u. a. ihre Erwartungen zu den
Kriterien des Mechanismus mitteilen.
9. Wird die Bundesregierung insbesondere mit China, als Hauptabsatzmarkt
für legales und illegales Elfenbein (vgl. den UNEP-Bericht), in einen
Dialog eintreten und sich dort für eine Schließung des Binnenmarktes
einsetzen?
Es ist unumstritten, dass die Nachfrage vor allem aus China ein wesentlicher
Antrieb auch für den illegalen Handel mit Elfenbein darstellt. Die
Bundesregierung setzt sich deshalb mit Nachdruck für eine Reduzierung der Nachfrage ein.
In Bezug auf eine Nachfragereduzierung konnten in Verhandlungen mit China
gewisse Erfolge erzielt werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/124310. In welchen Ländern, mit welchen konkreten, laufenden Projekten und in
welcher Höhe fördert die Bundesregierung den Schutz von Elefanten und
Nashörnern (bitte nach konkreten Projekttiteln, Laufzeit und
Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Welche weiteren Maßnahmen in welcher Höhe unterstützt die
Bundesregierung im Kampf gegen Wilderei?
Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich
Biodiversität haben immer den Erhalt der Natur und die Verbesserung der
Lebenssituation der Menschen vor Ort zum Ziel. Als Reaktion auf den dramatischen
Anstieg von Wilderei integriert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
verstärkt Anti-Wildereimaßnahmen in Maßnahmen zum Biodiversitätserhalt.
Folgende Programme und Projekte zielen dabei auch auf den Schutz von Elefanten
und Nashörnern und deren Lebensräume ab, dies ist aber nicht die alleinige
Zielsetzung:
Tansania
BMZ: EZ-Programm „Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität in
Tansania“
> FZ-Modul: Nachhaltige Entwicklung des Serengeti-Ökosystems (Laufzeit:
Februar 2014 bis Januar 2018) 20,5 Mio. Euro (Titel 2302 86601)
> FZ-Modul: Nachhaltiges Management des Selous-Wildschutzgebiets (in
Vorbereitung, Laufzeit: voraussichtlich Oktober 2014 bis September 2017) 8,0 Mio.
Euro (Titel 2302 86601)
> TZ-Modul (GIZ): Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen
(Laufzeit: April 2013 bis März 2016) 3,0 Mio. Euro (Titel 2302 89603).
Kamerun
BMZ: EZ Programm „Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung
natürlicher Ressourcen“
> FZ Modul Nachhaltiges Ressourcenmanagement im Südwesten Kameruns
(Laufzeit: 2011 bis 2015) 10 Mio. Euro (Titel: 2302 866601)
> FZ-Modul Forstsektorkorbfinanzierung (Laufzeit: 2010 bis 2014) 17,5 Mio.
Euro (Titel: 2302 866601).
Demokratische Republik Kongo
BMZ: EZ Programm „Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung
natürlicher Ressourcen“
> TZ-Modul Biodiversitätserhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung
(Laufzeit: 2013 bis 2016) 22,3 Mio. Euro (Titel: 2302 89603)
> FZ-Modul Nachhaltiges Naturressourcenmanagement I (Laufzeit: 2009 bis
2014) 11 Mio. Euro (Titel: 2302 866601)
> FZ-Modul Nachhaltiges Naturressourcenmanagement II (Laufzeit: 2012 bis
2016) 15 Mio. Euro (Titel: 2302 866601)
> FZ-Modul Nachhaltiges Naturressourcenmanagement III (Laufzeit: 2013 bis
2017) 20 Mio. Euro (Titel: 2302 866601)
> FZ-Modul Naturschutzfonds Okapi (Laufzeit: 2014 bis 2018, in Vorbereitung)
15 Mio. Euro (Titel: 2302 866601).
Drucksache 18/1243 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeCOMIFAC
– BMZ: EZ Programm „Nachhaltige Waldbewirtschaftung im Kongobecken“
> TZ-Modul Regionale Unterstützung der COMIFAC (Laufzeit: 2011 bis 2014)
10,4 Mio. Euro (Titel: 2302 89603)
> TZ-Modul Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB
Yamoussa (Laufzeit: 2014 bis 2017, in Vorbereitung) 6,9 Mio. Euro (Titel:
2302 89603)
> FZ-Modul Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB
Yamoussa (Laufzeit: 2014 bis 2017, in Vorbereitung) 10 Mio. Euro (Titel:
2302 866601)
> FZ-Modul Umweltstiftung Tri-National de la Sangha Finanzierungsfenster
Republik Kongo und Zentralafrikanische Republik (Laufzeit: 2011 bis 2014)
23,6 Mio. Euro (Titel: 2302 866601)
> FZ-Modul Umweltstiftung Tri-National de la Sangha Finanzierungsfenster
Kamerun (Laufzeit: 2014 bis 2017, in Vorbereitung) 5,5 Mio. Euro (Titel:
2302 866601)
– BMZ: Schutz der Biodiversität durch Bekämpfung von Wilderei und illegalem
Handel mit Wildtieren, Gabun, Kamerun, Kongo, Demokratische Republik
Kongo, Zentralafrikanische Republik (Laufzeit: 2013 bis 2016) 600 000 Euro
(Titel: 2310 687 01).
Südliches Afrika
– BMZ: EZ Programm „Grenzüberschreitender Schutz und Nutzung natürlicher
Ressourcen in der SADC Region“
> FZ Modul: Grenzüberschreitendes Schutzgebiet Kavango Zambesi (KAZA)
(Laufzeit 2009 bis 2017) 35,5 Mio. Euro (Titel 2302 86601)
> FZ Modul: Wildhüterausbildung in der SADC Region (Laufzeit 2014 bis
2020) 10 Mio. Euro (Titel 2302 86601)
> FZ-Modul: Great Limpopo Park (Laufzeit: 2005 bis 2016) 27,8 Mio. Euro
(Titel 2302 86601)
> FZ Modul: Grenzüberschreitendes Schutzgebiet Malawi-Sambia (Laufzeit:
Vorhaben in Vorbereitung) 18 Mio. Euro (Titel 2302 86601)
> TZ Modul: Grenzüberschreitender Schutz und Nutzung natürlicher
Ressourcen (Laufzeit 2012 bis 2015) 5,71 Mio. Euro (Titel 2302 89603)
– BMZ: Verknüpfung von Artenschutz und Armutsbekämpfung, Südafrika mit
Global Nature Fund (Laufzeit: 2012 bis 2014) 322 787 Euro (2302 68776).
Regionen übergreifend
BMZ: TZ-Einzelmaßnahme „Bekämpfung von Wilderei und illegalem Handel
mit Wildtierprodukten in Afrika und Asien“ (Laufzeit: Juli 2013 bis Dezember
2015) aus Politikfeldübergreifendem Kooperationsfonds, finanziert aus Titel:
Internationale Zusammenarbeit mit Regionen für nachhaltige Entwicklung,
896 06) 3,2 Mio. Euro. Das Vorhaben zielt insbesondere darauf ab, Projekte,
Maßnahmen und politische Initiativen verschiedener Bundesressorts im
Rahmen eines abgestimmten Gesamtansatzes zu koordinieren.
Weitere Maßnahmen mit Relevanz für Wildereibekämpfung
Viele Maßnahmen tragen dabei teilweise auch indirekt zum Kampf gegen die
Wilderei bei. Beispielhaft sei das integrierte BMZ-Programm zum Schutz von
Tigerlebensräumen in Asien (seit dem Jahr 2013), 20 Mio. Euro, genannt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1243Ferner unterstützt die Bundesregierung finanziell seit dem Jahr 2010 ein bis
Ende 2016 laufendes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Ermittlung
des Alters und der Herkunft von Elfenbein mittels der Bestimmung von
verschiedenen Radioisotopen. Es wurden die Referenzdaten von Elfenbeinproben
aus afrikanischen Ursprungsstaaten in eine Datenbank eingepflegt, mittels der
nun unbekannte Proben bestimmt werden können. Es wurden bis heute ca.
560 000 Euro zur Durchführung des Projektes bewilligt. Anwendung fand diese
Methode bereits bei Beschlagnahmen von Elfenbein in Leipzig, Hongkong, Sri
Lanka und aktuell wird die Methode bei einer Beschlagnahme in Togo zum
Einsatz gebracht. Die dadurch gewonnenen Ermittlungsergebnisse dienen der
Verbesserung im Artenschutzvollzug und aktiven Bekämpfung der Wilderei.
11. Welche konkreten Ziele hat sich die Bundesregierung im Kampf gegen die
Wilderei für die „ ,Group of Friends‘ against illegal wildlife trafficking“
der Vereinten Nationen, die auf Initiative von Deutschland und Gabun im
September 2013 etabliert wurde, und einer geplanten Resolution auf der
Generalversammlung der Vereinten Nationen gesetzt?
Mit welchen Maßnahmen will sie diese Ziele erreichen?
Die Freundesgruppe bei den Vereinten Nationen gegen Wilderei und illegalen
Wildtierhandel (Group of Friends on Poaching and Illicit Wildlife Trafficking)
wurde im Dezember 2013 von den Ständigen Vertretungen Deutschlands und
Gabuns in New York gegründet. Sie dient interessierten Mitgliedstaaten der
Vereinten Nationen als informelles Forum, um aktuelle Entwicklungen bei Wilderei
und illegalem Wildtierhandel zu erörtern und das Verständnis unter den
Mitgliedstaaten für die wachsende Bedeutung dieser Phänomene zu befördern.
Zudem verfolgt sie die Absicht, zielgerichtete Maßnahmen der Vereinten Nationen
gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel zu sondieren und zu entwickeln. Zu
den in diesem Rahmen vorgeschlagenen Maßnahmen gehören Vorschläge zum
Einbringen einer Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen
und der Einsetzung eines Sonderbeauftragten des Generalsekretärs. Diese
Vorschläge werden derzeit in der Freundesgruppe diskutiert.
12. Wird sich die Bundesregierung gegen die Pläne Südafrikas, den Handel
mit Nashorn-Horn freizugeben (
www.prowildlife.de vom 4. Juli 2013
„Südafrika will Handel mit Nashorn freigeben“), positionieren und sich
für eine solche Position auch auf EU-Ebene einsetzen?
Hat die Bundesregierung diesbezüglich bereits bilaterale Gespräche mit
Südafrika aufgenommen, oder plant sie dies zu tun?
Die Wildereizahlen beim Nashorn sind beträchtlich. Allein im Jahr 2013 wurden
in Südafrika über 1 000 Tiere gewildert. Südafrika bekommt dieses Problem
trotz erheblichen Engagements nicht in den Griff. Dennoch scheint Südafrika
weiterhin zu beabsichtigen, zur kommenden Vertragsstaatenkonferenz des
Washingtoner Artenschutzabkommens einen Antrag zu stellen, seine
Lagerbestände an Nashornhorn zu verkaufen. Hierdurch soll der Markt (v. a. in Vietnam)
befriedigt werden, um der Wilderei entgegenzuwirken. Die Bundesregierung
rechnet eher damit, dass eine solche Legalisierung des Handels den illegalen
Handel weiter befeuert. Sie wird aufgrund der unkontrollierten Umstände
gegenwärtig keine Anträge auf weitere Handelsfreigaben im Rahmen der
Beratungen der Europäischen Union unterstützen.
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ISSN 0722-8333]