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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf den Kapitalmarkt (G-SIG: 16011767)

Geplante Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge im Rahmen der Unternehmensteuerreform: Praxis anderer EU-Mitgliedstaaten, internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Satzes von 25 Prozent, Auswirkungen auf Dividendenbelastung, Investmentfonds, fondsgebundene Lebensversicherungen und sog. Riester- und Rürup-Renten, betriebliche Altersvorsorge, offene Immobilienfonds sowie Venture Capital bzw. Private Equity Fonds, Marktveränderungen, Rückführung von Kapital nach Deutschland, Rolle des Kontenabrufs, Entwicklung des Einkommensteueraufkommens, insbes. durch die Besteuerung von Wertzuwächsen, zusätzliche Erhebungskosten, Ausnahmen bei Wagnisfinanzierungen <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

19.03.2007

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/447828. 02. 2007

Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf den Kapitalmarkt

der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung sieht in ihrem Referentenentwurf zur Reform der Unternehmensteuern die Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge vor. Die Abgeltungsteuer wird nicht nur zu Vereinfachungseffekten führen. Sie dürfte auch Auswirkungen auf das Anlageverhalten der Investoren haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Mitgliedstaaten der EU praktizieren bereits eine Abgeltungsteuer?

2. Werden in diesen Mitgliedstaaten sämtliche Kapitaleinkünfte gleich besteuert, so wie es im Referentenentwurf der Bundesregierung für Kapitaleinkünfte im Inland vorgesehen ist?

3. Werden in diesen Mitgliedstaaten Veräußerungsgewinne im Privatvermögen mit der Abgeltungsteuer belastet, und falls ja, in welcher Höhe bzw. unter Berücksichtigung von Freibeträgen, Freigrenzen oder der Haltedauer?

4. Welche dieser Mitgliedstaaten sehen ein Veranlagungswahlrecht für Anleger vor?

5. Wie hoch sind in den Mitgliedstaaten der Satz der Abgeltungsteuer und der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer?

6. Hält die Bundesregierung den geplanten Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer für international wettbewerbsfähig?

7. Wie wird sich die Gesamtbelastung von Dividenden nach Einführung der Abgeltungsteuer entwickeln?

8. Welche Veränderungen ergeben sich durch die Abgeltungsteuer für Investmentfonds?

9. Plant die Bundesregierung, Anlagen in Investmentfonds, bei denen der Anleger mindestens zwölf Jahre eingezahlt hat und bei Auszahlung älter als 60 Jahre ist, mit dem halben Abgeltungsteuersatz von 12,5 Prozent zu belegen?

10. Wie soll der Wertzuwachs bei fondsgebundenen Lebensversicherungen künftig besteuert werden, wenn der Anleger mindestens zwölf Jahre eingezahlt hat und bei Auszahlung älter als 60 Jahre ist?

11. Wie wird der Wertzuwachs von fondsgebundenen sog. Riester-Renten sowie fondsgebundenen sog. Rürup-Renten steuerlich behandelt?

12. Wie wird der Wertzuwachs von fondsgebundenen Produkten bzw. Aktienanlagen bei den verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge besteuert?

13. Wie soll der Wertzuwachs der Anteile an offenen Immobilienfonds besteuert werden?

14. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die Besteuerung des Wertzuwachses das langfristige Sparen in Aktien bzw. Aktienfonds an Attraktivität verliert?

15. Welche Marktveränderungen erwartet die Bundesregierung für die einzelnen Anlageformen durch die Abgeltungsteuer?

16. Welche Änderungen ergeben sich für Venture Capital bzw. Private Equity Fonds, und wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung deren Rendite nach Einführung der Abgeltungsteuer entwickeln?

17. In welcher Höhe halten inländische Unternehmen und Privatpersonen finanzielle Auslandsforderungen (ohne Direktinvestitionen und Handelskredite)?

18. Wie hat sich die Höhe dieser Forderungen seit dem Jahr 1998 entwickelt?

19. Rechnet die Bundesregierung damit, dass infolge der Abgeltungsteuer Kapital nach Deutschland zurückgebracht wird?

20. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Kontenabruf nach § 93b der Abgabenordnung bzw. § 24c des Kreditwesengesetzes nach Einführung der Abgeltungsteuer zu?

21. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung das Aufkommen der Einkommensteuer auf Kapitalerträge in den nächsten Jahren entwickeln?

22. Welches Steueraufkommen erwartet die Bundesregierung dabei durch die Besteuerung von Wertzuwächsen?

23. Hat die Bundesregierung Angaben darüber, wie sich dieses Aufkommen in Österreich seit Einführung der Abgeltungsteuer entwickelt hat?

24. Welche zusätzlichen Erhebungskosten erwartet die Bundesregierung durch die Besteuerung von Wertzuwächsen auf der Ebene der Finanzverwaltung sowie der Ebene der Banken und Investmentgesellschaften?

25. Plant die Bundesregierung für Investoren, die in die Früh- und Wagnisfinanzierung von Unternehmen investieren, eine Ausnahme von der Abgeltungsteuer?

Fragen25

1

Welche Mitgliedstaaten der EU praktizieren bereits eine Abgeltungsteuer?

2

Werden in diesen Mitgliedstaaten sämtliche Kapitaleinkünfte gleich besteuert, so wie es im Referentenentwurf der Bundesregierung für Kapitaleinkünfte im Inland vorgesehen ist?

3

Werden in diesen Mitgliedstaaten Veräußerungsgewinne im Privatvermögen mit der Abgeltungsteuer belastet, und falls ja, in welcher Höhe bzw. unter Berücksichtigung von Freibeträgen, Freigrenzen oder der Haltedauer?

4

Welche dieser Mitgliedstaaten sehen ein Veranlagungswahlrecht für Anleger vor?

5

Wie hoch sind in den Mitgliedstaaten der Satz der Abgeltungsteuer und der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer?

6

Hält die Bundesregierung den geplanten Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer für international wettbewerbsfähig?

7

Wie wird sich die Gesamtbelastung von Dividenden nach Einführung der Abgeltungsteuer entwickeln?

8

Welche Veränderungen ergeben sich durch die Abgeltungsteuer für Investmentfonds?

9

Plant die Bundesregierung, Anlagen in Investmentfonds, bei denen der Anleger mindestens zwölf Jahre eingezahlt hat und bei Auszahlung älter als 60 Jahre ist, mit dem halben Abgeltungsteuersatz von 12,5 Prozent zu belegen?

10

Wie soll der Wertzuwachs bei fondsgebundenen Lebensversicherungen künftig besteuert werden, wenn der Anleger mindestens zwölf Jahre eingezahlt hat und bei Auszahlung älter als 60 Jahre ist?

11

Wie wird der Wertzuwachs von fondsgebundenen sog. Riester-Renten sowie fondsgebundenen sog. Rürup-Renten steuerlich behandelt?

12

Wie wird der Wertzuwachs von fondsgebundenen Produkten bzw. Aktienanlagen bei den verschiedenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge besteuert?

13

Wie soll der Wertzuwachs der Anteile an offenen Immobilienfonds besteuert werden?

14

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch die Besteuerung des Wertzuwachses das langfristige Sparen in Aktien bzw. Aktienfonds an Attraktivität verliert?

15

Welche Marktveränderungen erwartet die Bundesregierung für die einzelnen Anlageformen durch die Abgeltungsteuer?

16

Welche Änderungen ergeben sich für Venture Capital bzw. Private Equity Fonds, und wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung deren Rendite nach Einführung der Abgeltungsteuer entwickeln?

17

In welcher Höhe halten inländische Unternehmen und Privatpersonen finanzielle Auslandsforderungen (ohne Direktinvestitionen und Handelskredite)?

18

Wie hat sich die Höhe dieser Forderungen seit dem Jahr 1998 entwickelt?

19

Rechnet die Bundesregierung damit, dass infolge der Abgeltungsteuer Kapital nach Deutschland zurückgebracht wird?

20

Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Kontenabruf nach § 93b der Abgabenordnung bzw. § 24c des Kreditwesengesetzes nach Einführung der Abgeltungsteuer zu?

21

Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung das Aufkommen der Einkommensteuer auf Kapitalerträge in den nächsten Jahren entwickeln?

22

Welches Steueraufkommen erwartet die Bundesregierung dabei durch die Besteuerung von Wertzuwächsen?

23

Hat die Bundesregierung Angaben darüber, wie sich dieses Aufkommen in Österreich seit Einführung der Abgeltungsteuer entwickelt hat?

24

Welche zusätzlichen Erhebungskosten erwartet die Bundesregierung durch die Besteuerung von Wertzuwächsen auf der Ebene der Finanzverwaltung sowie der Ebene der Banken und Investmentgesellschaften?

25

Plant die Bundesregierung für Investoren, die in die Früh- und Wagnisfinanzierung von Unternehmen investieren, eine Ausnahme von der Abgeltungsteuer?

Berlin, den 28. Februar 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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