[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1270
18. Wahlperiode 29.04.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Wolfgang
Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1140 –
Aktivitäten von Bundesbehörden bei der EU-Polizeiagentur Europol zur
Verfolgung der PKK
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 23. Oktober 2013 hat bei der europäischen Polizeibehörde Europol ein so
genanntes Operational Meeting zur Verfolgung von Finanzströmen der
Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) stattgefunden (siehe Bundestagsdrucksache 18/498).
Das Treffen fand im Rahmen des „Focal Point DOLPHIN“ statt. „DOLPHIN“
ist der Name einer Arbeitsdatei zu „Terrorismus in der EU“, „Focal Points“ sind
Arbeitsgruppen von Polizeien aus Mitgliedstaaten, die an bestimmten
polizeilichen Phänomenen interessiert sind. Die Tagung fand laut dem
Bundesministerium des Innern „auf Initiative des Bundeskriminalamts statt und wurde daher
maßgeblich durch dieses geprägt“. Es hätten Polizeien aus Österreich, Belgien,
Dänemark, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, der Schweiz,
Großbritannien sowie von Europol teilgenommen.
Das „Operational Meeting“ ging demnach der Frage nach, inwiefern sich die
Behörden Finanzermittlungen zunutze machen könnten, um vermeintliche
PKK-Strukturen aufzudecken. Die Vorbereitung der Tagung sowie die
Erstellung der Tagesordnung erfolgten durch Europol. Das Bundeskriminalamt (BKA)
habe einen „Lagebeitrag“ („Basic information PKK“ und „State of play“) mit
„Informationen zur Finanzierung der PKK“ übermittelt. Hierzu seien eine
„Erörterung“, ein „Erfahrungsaustausch“, eine „Abstimmung“ und ein „Abgleich
der in der EU vorliegenden Informationen“ erfolgt. Im Ergebnis sei eine „Target
Group“ innerhalb des „Focal Point“ DOLPHIN eingerichtet worden. Außerdem
sei das Erstellen von „Terms of Reference“ mit dem Ziel der „Sammlung und
Auswertung von Erkenntnissen i. Z. m. der PKK-Finanzierung“ vereinbart
worden. Zum Datentausch zum Thema PKK wurde erklärt, allein im zweiten
Halbjahr 2013 seien 54 Einträge an den „Focal Point DOLPHIN“ zugeliefert worden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Soweit im letzten Satz der Vorbemerkung der Fragesteller festgestellt wird:
„Zum Datentausch zum Thema PKK wurde erklärt, allein im zweiten Halbjahr
2013 seien 54 Einträge an den „Focal Point DOLPHIN“ zugeliefert worden“, so Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 25. April 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1270 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeentspricht diese Aussage nicht der Antwort der Bundesregierung zu Frage 13
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Kooperationen und Projekte
europäischer Polizeien im zweiten Halbjahr 2013“ auf Bundestagsdrucksache
18/498. Dort wurde in Frage 13k nach der absoluten Anzahl der zugelieferten
Einträge an den Focal Point DOLPHIN ohne Differenzierung und Nennung der
PKK gefragt.
1. Seit wann wurde das „Operational Meeting“ vom Oktober 2013 zur
Verfolgung der kurdischen PKK geplant, und von wem wurde über dessen
Stattfinden entschieden?
Die Planung geht zurück auf Erörterungen innerhalb des Bundeskriminalamtes
im Frühjahr 2013. Über das Stattfinden des „Operational Meetings“ entschied
Europol nach vorheriger Abstimmung mit den am Treffen beteiligten Staaten.
2. Wem gegenüber hatte das Bundeskriminalamt das „Operational Meeting“
vorgeschlagen?
Der Vorschlag erfolgte gegenüber Europol.
3. Wer war für die Einladungen der Teilnehmenden verantwortlich?
Für die Einladungen war Europol verantwortlich.
4. Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Teilnehmende zwar
eingeladen, erschienen aber nicht zum „Operational Meeting“, und welche
Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und inwieweit weitere Staaten von
Europol eingeladen wurden, aber nicht zum „Operational Meeting“ erschienen
sind, und aus welchen Gründen. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 13f der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien im zweiten Halbjahr 2013“ auf
Bundestagsdrucksache 18/498 vom 12. Februar 2014 verwiesen.
5. Inwieweit hat sich Europol zur Vorbereitung der Tagung sowie für die
Erstellung der Tagesordnung mit dem Bundeskriminalamt abgestimmt?
Europol hat sich in der für diese Veranstaltungen üblichen Form (Terminierung,
Versand der Tagesordnung im Vorfeld) mit dem Bundeskriminalamt
abgestimmt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13b
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Kooperationen und Projekte
europäischer Polizeien im zweiten Halbjahr 2013“ auf Bundestagsdrucksache
18/498 vom 12. Februar 2014 verwiesen.
6. Welche Behörden welcher Länder haben vor, während oder nach der
Tagung welche Beiträge erbracht (bitte Titel und Untertitel angeben)?
Die Polizeivertreter der teilnehmenden Staaten haben jeweils mündlich eine
nationale Lagedarstellung präsentiert. Der Bundesregierung liegen keine
Informationen zur Anzahl bzw. zu Inhalten ggf. schriftlicher Beiträge vor, die von den
teilnehmenden Staaten an Europol gesandt wurden. Im Übrigen wird auf die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1270Antwort der Bundesregierung zu Frage 13f der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. „Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien im zweiten
Halbjahr 2013“ auf Bundestagsdrucksache 18/498 vom 12. Februar 2014
verwiesen.
7. Welchen Inhalt hatte der „Lagebeitrag“ des Bundeskriminalamts
(insbesondere zu den Themen „Basic information PKK“ und „State of play“)?
Der Lagebeitrag beinhaltete polizeiliche Kerninformationen zur PKK und
beleuchtete im Speziellen die Aktivitäten der Organisation in Bezug auf deren
Geldakquise in Deutschland.
8. Was wurde in den Vorstellungen und Diskussionen der Beiträge aus den
Mitgliedstaaten nach Ansicht der Bundesregierung deutlich?
a) Was ergab die „Erörterung“ der Beiträge?
b) Was ergab der „Erfahrungsaustausch“ der Beiträge?
c) Welchen Inhalt bzw. welches Ergebnis hatte der „Abgleich der in der
EU vorliegenden Informationen“?
d) Worin bestand die „Abstimmung“?
Der Erörterung und dem Erfahrungsaustausch zum Schwerpunktthema folgte
ein Abgleich der in den teilnehmenden Staaten vorhandenen Informationen.
Hierbei wurde deutlich, dass die PKK derzeit keine terroristischen Aktivitäten
in Europa verfolgt, diese Region aber als Basis zur Generierung finanzieller
Ressourcen nutzt. Eine Abstimmung erfolgte dahingehend, dass
Finanzermittlungen ein probates Mittel zur Verfolgung von Finanzströmen der PKK sind.
9. Wer schlug die Einrichtung einer „Target Group“ vor?
Beim Operational Meeting wurde im Rahmen einer allgemeinen Diskussion
über die weitere Vorgehensweise auch die Errichtung einer Target Group (TG)
besprochen. Die Entscheidung zur Errichtung liegt grundsätzlich bei Europol.
Seitens der teilnehmenden Staaten wurde dem Vorhaben zugestimmt.
a) Wer gehört ihr nach Kenntnis der Bundesregierung nach jetzigem
Stand an, und wie wurden etwaige Aufgaben verteilt?
Hierzu wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13f der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Kooperationen und Projekte
europäischer Polizeien im zweiten Halbjahr 2013“ auf Bundestagsdrucksache 18/498
verwiesen. Norwegen gehört der TG nicht mehr an, Spanien wurde neues
Mitglied. Eine Aufgabenverteilung erfolgte nicht.
b) Welchen konkreten Auftrag hat die „Target Group“?
Die TG ist ein operatives Projekt mit dem Ziel der Verbesserung der
polizeilichen Erkenntnislage im Zusammenhang mit der PKK-Finanzierung.
10. Wer schlug nach Kenntnis der Bundesregierung die Erstellung von „Terms
of Reference“ mit dem Ziel der „Sammlung und Auswertung von
Erkenntnissen i. Z. m. der PKK-Finanzierung“ vor?
a) Wo werden entsprechende Informationen zusammengetragen?
Drucksache 18/1270 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Wo werden entsprechende Informationen ausgewertet und verarbeitet?
c) Wo werden entsprechende Informationen gespeichert?
Der Vorschlag für die Erstellung von „Terms of Reference“ erfolgte durch
Europol. Die entsprechenden Informationen werden bei Europol
zusammengetragen, gespeichert, ausgewertet und verarbeitet.
11. Wie viele Beiträge betreffend die PKK wurden vom Bundeskriminalamt
im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2013 an den „Focal Point DOLPHIN“
zugeliefert?
Im gesamten Jahr 2013 wurden sechs die PKK betreffende Nachrichten vom
Bundeskriminalamt an den Focal Point „DOLPHIN“ übermittelt. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. An welchen weiteren Veranstaltungen, die die PKK betreffen, haben
Vertreterinnen bzw. Vertreter des Generalbundesanwalts oder des
Bundeskriminalamts seit dem Jahr 2010 auf EU-Ebene teilgenommen (siehe
Bundestagsdrucksache 17/1882)?
Im Januar und Juni 2012 sowie im Januar 2013 nahmen Vertreter des
Generalbundesanwalts an von Eurojust in Den Haag organisierten eintägigen Tagungen
mit internationaler Besetzung teil. Im Rahmen von Besprechungen Europols mit
den Mitgliedstaaten zu operativen und strategischen Aspekten der Bekämpfung
der Politisch motivierten Kriminalität, an denen Vertreter des
Bundeskriminalamts teilnahmen, wurde u. a. die PKK thematisiert, darunter auch bei der
jährlich stattfindenden Europol Counter Terrorism Week. Darüber hinaus finden
anlassbezogen Treffen der Mitglieder des Focal Point „DOLPHIN“ sowie
Operational Meetings zu dieser Thematik statt.
Für die Jahre 2010 bis 2014 ergibt sich folgende Übersicht:
29.04.2010 Europol-Sitzung „AWF DOLPHIN“
18.–21.10.2010 CT-Week bei Europol
01.03.2011 Europol-Sitzung „AWF DOLPHIN“
04.10.2011 Europol-Sitzung „AWF DOLPHIN“ (Beitrag Europol zu
PKK entfiel kurzfristig)
30.11./01.12.2011 Thematisierung PKK im Rahmen der Tagung der Police
Working Group on Terrorism (PWGT)
24./25.04.2012 Europol-Sitzung „AWF DOLPHIN“
15./16.05.2012 Thematisierung PKK im Rahmen der Tagung der PWGT
10.10.2012 CT-Week bei Europol
23.10.2013 Operational Meeting bei Europol
25./26.11.2013 High Level Expert Meeting (FP DOLPHIN – Finanzierung
der PKK)
15.04.2014 Operational Meeting bei Europol.
13. Inwiefern tauschten sich Bundesbehörden seit dem Jahr 2010 auch mit
Sicherheitsbehörden der USA über die PKK aus, und welche Behörden
waren daran jeweils beteiligt?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1270Die Antwort zu Frage 13 ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz
von Verschlusssachen (VS-Anweisung) mit dem Grad „VS-VERTRAULICH“
eingestuft und wird in dieser Form an die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages übermittelt, da im Rahmen der Zusammenarbeit der
Nachrichtendienste mit ausländischen Stellen, insbesondere ausländischen
Nachrichtendiensten, Einzelheiten über die Ausgestaltung der Kooperation immer
vertraulich behandelt werden. Diese Vertraulichkeit ist die Geschäftsgrundlage für jede
Kooperation. Dies umfasst neben der Zusammenarbeit als solche auch deren
Ausgestaltung. Eine Bekanntgabe von Einzelheiten solcher Kooperationen
gegenüber Unbefugten kann dazu führen, dass die Verlässlichkeit und
Vertraulichkeit der deutschen Nachrichtendienste infrage gestellt würde.
In der Folge wären negative Auswirkungen auf die Kooperationsmöglichkeiten
für diese zu befürchten. Dies kann in der Konsequenz zu einer Verschlechterung
der Abbildung der Sicherheitslage führen. Darüber hinaus können Angaben zu
Art und Umfang von Kooperationen mit ausländischen Nachrichtendiensten auch
Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte der deutschen
Dienste zulassen. Eine Beantwortung in offener Form würde für die Zusammenarbeit
der deutschen Nachrichtendienste mit anderen Nachrichtendiensten aber auch im
Hinblick auf die eigene Auftragserfüllung insofern erhebliche Nachteile haben.
Sie würde für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein.
Die Bundesregierung ist daher nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die erbetenen Auskünfte einzeln und insbesondere in ihrer
Zusammenschau geheimhaltungsbedürftig sind. Gleichwohl ist die Bundesregierung
selbstverständlich bereit, das Informationsrecht des Parlaments unter Wahrung
der Geheimhaltung zu befriedigen.*
14. Inwiefern tauschten sich Bundesbehörden seit dem Jahr 2010 auch mit
Sicherheitsbehörden der Türkei über die PKK aus, und welche Behörden
waren daran jeweils beteiligt?
Ein Austausch des Bundeskriminalamtes u. a. zur PKK findet im Rahmen der
regelmäßig stattfindenden Deutsch-Türkischen Konsultationen mit dem
İstihbarat statt.
Seit 2010 haben Konsultationen zu den folgenden Terminen stattgefunden:
Deutsch-türkische Konsultationen der Amts- und Abteilungsleitung:
18.10.–22.10.2010 Deutsch-Türkische Konsultationen der Abteilung ST in
Ankara
28.11.–29.11.2011 Deutsch-Türkische Konsultationen auf
Amtsleitungsebene im BKA Berlin
12.06.–13.06.2012 Deutsch-Türkische Konsultationen der Abteilung ST in
Bad Neuenahr
18.09.–20.09.2012 Fachgespräche zum Thema „Terrorismusbekämpfung“
bei der Abteilung ST
20.02.–22.02.2013 Deutsch-Türkische Konsultationen der Abteilung ST in
Ankara
02.06.–04.06.2013 Deutsch-Türkische Konsultationen auf
Amtsleitungsebene in Ankara
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Drucksache 18/1270 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeArbeitsbesuche:
30.01.–03.02.2011 Arbeitstreffen mit dem İstihbarat im BKA Meckenheim.
Bei den Deutsch-Türkischen Konsultationen im Februar 2013 waren zeitweise
je ein Vertreter des Generalbundesanwalts und des Bundesministeriums für
Justiz auf deutscher Seite anwesend.
Ein Austausch des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit dem türkischen
Dienst Millî İstihbarat Teşkilâtı (MIT) findet auf der Grundlage von § 19
Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes statt. Auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Mögliche
Beteiligung des türkischen Geheimdienstes an der Ermordung von kurdischen
Politikerinnen in Paris“ auf Bundestagsdrucksache 18/827 vom 17. März 2014
wird verwiesen.
Im Übrigen ist die Antwort zu Frage 14 gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung) mit dem Grad „VS-
VERTRAULICH“ eingestuft und werden in dieser Form an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt, da im Rahmen der
Zusammenarbeit der Nachrichtendienste mit ausländischen Stellen, insbesondere
ausländischen Nachrichtendiensten, Einzelheiten über die Ausgestaltung der
Kooperation immer vertraulich behandelt werden. Diese Vertraulichkeit ist die
Geschäftsgrundlage für jede Kooperation. Dies umfasst neben der Zusammenarbeit als
solche auch deren Ausgestaltung. Eine Bekanntgabe von Einzelheiten solcher
Kooperationen gegenüber Unbefugten kann dazu führen, dass die Verlässlichkeit
und Vertraulichkeit der deutschen Nachrichtendienste in Frage gestellt würde. In
der Folge wären negative Auswirkungen auf die Kooperationsmöglichkeiten für
diese zu befürchten. Dies kann in der Konsequenz zu einer Verschlechterung der
Abbildung der Sicherheitslage führen. Darüber hinaus können Angaben zu Art
und Umfang von Kooperationen mit ausländischen Nachrichtendiensten auch
Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte der deutschen
Dienste zulassen. Eine Beantwortung in offener Form würde für die
Zusammenarbeit der deutschen Nachrichtendienste mit anderen Nachrichtendiensten aber
auch im Hinblick auf die eigene Auftragserfüllung insofern erhebliche Nachteile
haben. Sie würde für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich
sein.
Die Bundesregierung ist daher nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die erbetenen Auskünfte einzeln und insbesondere in ihrer
Zusammenschau geheimhaltungsbedürftig sind.*
Gleichwohl ist die Bundesregierung selbstverständlich bereit, das
Informationsrecht des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltung zu befriedigen.
15. Welche Angaben zu Form, Inhalt und Ergebnis der Beratungen sowie zum
sonstigen Informationsaustausch zu Art und Umfang der internationalen
Zusammenarbeit zur „Bekämpfung der PKK“ kann die Bundesregierung
machen?
Der Informationsaustausch des Bundesnachrichtendienstes mit ausländischen
Nachrichtendiensten zur PKK erfolgt in schriftlicher Form und im Rahmen von
Fachgesprächen.
Zum Informationsaustausch des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird auf
die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1270Die in der Antwort zu Frage 14 genannten, vom Bundeskriminalamt
organisierten, Deutsch-Türkischen Konsultationen dienen dem Informationsaustausch zu
strategischen Themen auf Leitungsebene sowie von Fachgesprächen in den
(gleichzeitig, separat tagenden) Arbeitsgruppen „Separatistischer Terrorismus
(PKK)“, „Linksterrorismus/Nationalistische Türken“ sowie „Religion
missbrauchender Terrorismus“ als Grundlage für eine intensivierte Zusammenarbeit
zur Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität.
Die Bundesregierung tauscht sich darüber hinaus seit dem Jahr 2010 regelmäßig
mit der Türkei zu Fragen der Terrorismusbekämpfung aus. Sitzungen, an denen
Vertreter der Innenministerien, Justizministerien, der Geheimdienste, der Polizei
sowie der Außenministerien beteiligt waren, fanden in den Jahren 2011 und
2013 in Berlin statt. Die letzte Sitzung fand im Rahmen des im Jahr 2013
initiierten Strategischen Dialogs mit der Türkei am 13. Mai 2013 in Berlin statt, in
welchem auch Fragen der Bekämpfung des PKK-Terrorismus sowie der
operativen bilateralen Zusammenarbeit aufgegriffen wurden.
16. Welche Angaben zu Form, Inhalt und Ergebnis der Beratungen sowie zum
sonstigen Informationsaustausch zu Art und Umfang der internationalen
Zusammenarbeit zur „Bekämpfung der PKK“ will die Bundesregierung
aus welchen Motiven verweigern, und aus welchen Gründen werden diese
nicht in als Verschlusssache eingestuften Antworten hinterlegt?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
17. Inwiefern haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 auch
EU-US-Ministertreffen oder EU-US-Troikatreffen auf Ebene von
Ratsarbeitsgruppen mit dem Thema „(Straf-)Verfolgung der PKK“ befasst?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich seit dem Jahr 2010 weder EU-
US-Ministertreffen noch EU-US-Troika-Treffen mit der genannten Thematik
befasst.
18. Welche schriftlichen Stellungnahmen mit welchem Inhalt haben
Bundesbehörden zur (Straf-)Verfolgung der PKK an den „EU-
Antiterrorismuskoordinator“ übermittelt (bitte auch ein jeweils zugrunde liegendes
Dokument benennen)?
Der EU-Antiterrorismuskoordinator hat am 13. Mai 2009 ein Dokument mit
dem Titel „Stärkere Bekämpfung der PKK in Europa“ vorgelegt (Ratsdokument
9813/09). Darin werden u. a. Vorschläge für eine intensivierte Bekämpfung der
PKK-Finanzaktivitäten innerhalb der EU unterbreitet. Die Bundesregierung hat
in ihrer Stellungnahme diese Vorschläge begrüßt; sie hat zugleich darauf
hingewiesen, das national entsprechende Maßnahmen gegen die PKK bereits seit
Beginn der 90er-Jahre betrieben werden.
19. Welche weiteren „Maßnahmenpapiere“ des „EU-
Antiterrorismuskoordinators“ sind der Bundesregierung seit 2010 bekannt?
Der EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung erstellt halbjährlich sog.
Diskussionspapiere, welche üblicherweise eine Reihe von Empfehlungen für
Maßnahmen der EU im Bereich der Terrorismusbekämpfung umfassen und vom
Justiz- und Innenrat zur Kenntnis genommen werden.
Drucksache 18/1270 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode„Maßnahmenpapiere“ des EU-Koordinators, die sich seit dem Jahr 2010
schwerpunktmäßig mit der PKK befasst haben, sind der Bundesregierung mit
Ausnahme der Ratsdokumente DS 1122/10 und DS 1123/10 (siehe hierzu die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. „EU-Maßnahmen gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ auf
Bundestagsdrucksache 17/1882) nicht bekannt.
20. Welche „Europol-Besprechungen mit den Mitgliedstaaten und weiteren
Kooperationspartnern“ zu „strategischen und operativen Aspekten der
Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität“, an denen das
Bundeskriminalamt teilnahm, betrafen auch die PKK (siehe
Bundestagsdrucksache 17/1882)?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
21. Inwiefern hält die Bundesregierung die Vorgaben der „Roadmap“ für die
Visafreiheit mit der Türkei hinsichtlich der Zusammenarbeit von
Grenzbehörden, Polizei und Zoll für umgesetzt („Take necessary steps to ensure
effective and efficient law enforcement co-operation among relevant
national agencies – especially border guards, police, customs officers through
full interagency collaboration in the field of intelligence and information
exchange – as well as cooperation with the judicial authorities“; http://
ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/news/news/docs/20131216-
roadmap_towards_the_visa-free_regime_with_turkey_en.pdf)?
Der Dialog zwischen der Europäischen Union und der Türkei mit dem Ziel der
Visaliberalisierung als abgestufte und langfristige Perspektive begann am
16. Dezember 2013. Die Kommission beabsichtigt, voraussichtlich im Juni
2014 eine erste Expertenmission in die Türkei zu entsenden, um Informationen
über die Gesetzgebung und den Verwaltungsvollzug in der Türkei insbesondere
auf den Gebieten der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des
Menschenhandels, des Terrorismus, der Geldwäsche und von Cybercrime zu
erheben. Anschließend wird die Kommission eine erste Bewertung der türkischen
Gesetzgebung und Praxis einschließlich der Zusammenarbeit zwischen den
türkischen Behörden und den Behörden der Mitgliedstaaten vornehmen. Die
Bundesregierung hält deshalb eine Bewertung der Zusammenarbeit zwischen
der Türkei und den Mitgliedstaaten zum gegenwärtigen Zeitpunkt für verfrüht.
22. Welche Defizite existieren nach Ansicht der Bundesregierung auch
weiterhin?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
23. Spielt der Friedensprozess in der Türkei – also die Gespräche zwischen
dem inhaftierten PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan und Vertretern des
türkischen Staates über ein Ende der bewaffneten Auseinandersetzungen
und eine Lösung der kurdischen Frage sowie die seit Frühjahr letzten
Jahres andauernde Waffenruhe der PKK – bei den Erörterungen von EU-
Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rolle, und
wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob bei den
Erörterungen von EU-Sicherheitsbehörden der Friedensprozess in der Türkei eine
Rolle spielt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/127024. Wie begründet es die Bundesregierung, dass der Friedensprozess in der
Türkei einschließlich der mehr als einjährigen Waffenruhe der PKK und
eines Teilrückzuges ihrer Guerilla aus der Türkei zu keiner, für die
Fragesteller erkennbaren, Änderung im Umgang deutscher Behörden mit der
PKK oder ihr nahestehenden Organisationen geführt haben?
Das PKK-Verbot in Deutschland, das seit dem Jahr 1993 gilt, wurde aufgrund
von Verstößen gegen Strafgesetze sowie Gefährdung der inneren Sicherheit, der
öffentlichen Ordnung und sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik
Deutschland verhängt. Es dient ausschließlich dem Schutz der hiesigen inneren
Sicherheit. Ein Zusammenhang mit den von der türkischen Regierung seit Ende
2012 geführten Gesprächen mit der PKK besteht nicht. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„Maßnahmen gegen die Betätigung der Arbeiterpartei Kurdistans“ auf
Bundestagsdrucksache 17/13072 vom 16. April 2014 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]