Aktivitäten von Bundesbehörden bei der EU-Polizeiagentur Europol zur Verfolgung der PKK
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 23. Oktober 2013 hat bei der europäischen Polizeibehörde Europol ein so genanntes Operational Meeting zur Verfolgung von Finanzströmen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) stattgefunden (siehe Bundestagsdrucksache 18/498). Das Treffen fand im Rahmen des „Focal Point DOLPHIN“ statt. „DOLPHIN“ ist der Name einer Arbeitsdatei zu „Terrorismus in der EU“, „Focal Points“ sind Arbeitsgruppen von Polizeien aus Mitgliedstaaten, die an bestimmten polizeilichen Phänomenen interessiert sind. Die Tagung fand laut dem Bundesministerium des Innern „auf Initiative des Bundeskriminalamts statt und wurde daher maßgeblich durch dieses geprägt“. Es hätten Polizeien aus Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, der Schweiz, Großbritannien sowie von Europol teilgenommen.
Das „Operational Meeting“ ging demnach der Frage nach, inwiefern sich die Behörden Finanzermittlungen zunutze machen könnten, um vermeintliche PKK-Strukturen aufzudecken. Die Vorbereitung der Tagung sowie die Erstellung der Tagesordnung erfolgten durch Europol. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe einen „Lagebeitrag“ („Basic information PKK“ und „State of play“) mit „Informationen zur Finanzierung der PKK“ übermittelt. Hierzu seien eine „Erörterung“, ein „Erfahrungsaustausch“, eine „Abstimmung“ und ein „Abgleich der in der EU vorliegenden Informationen“ erfolgt. Im Ergebnis sei eine „Target Group“ innerhalb des „Focal Point“ DOLPHIN eingerichtet worden. Außerdem sei das Erstellen von „Terms of Reference“ mit dem Ziel der „Sammlung und Auswertung von Erkenntnissen i. Z. m. der PKK-Finanzierung“ vereinbart worden. Zum Datentausch zum Thema PKK wurde erklärt, allein im zweiten Halbjahr 2013 seien 54 Einträge an den „Focal Point DOLPHIN“ zugeliefert worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Seit wann wurde das „Operational Meeting“ vom Oktober 2013 zur Verfolgung der kurdischen PKK geplant, und von wem wurde über dessen Stattfinden entschieden?
Wem gegenüber hatte das Bundeskriminalamt das „Operational Meeting“ vorgeschlagen?
Wer war für die Einladungen der Teilnehmenden verantwortlich?
Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Teilnehmende zwar eingeladen, erschienen aber nicht zum „Operational Meeting“, und welche Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
Inwieweit hat sich Europol zur Vorbereitung der Tagung sowie für die Erstellung der Tagesordnung mit dem Bundeskriminalamt abgestimmt?
Welche Behörden welcher Länder haben vor, während oder nach der Tagung welche Beiträge erbracht (bitte Titel und Untertitel angeben)?
Welchen Inhalt hatte der „Lagebeitrag“ des Bundeskriminalamts (insbesondere zu den Themen „Basic information PKK“ und „State of play“)?
Was wurde in den Vorstellungen und Diskussionen der Beiträge aus den Mitgliedstaaten nach Ansicht der Bundesregierung deutlich?
a) Was ergab die „Erörterung“ der Beiträge?
b) Was ergab der „Erfahrungsaustausch“ der Beiträge?
c) Welchen Inhalt bzw. welches Ergebnis hatte der „Abgleich der in der EU vorliegenden Informationen“?
d) Worin bestand die „Abstimmung“?
Wer schlug die Einrichtung einer „Target Group“ vor?
a) Wer gehört ihr nach Kenntnis der Bundesregierung nach jetzigem Stand an, und wie wurden etwaige Aufgaben verteilt?
b) Welchen konkreten Auftrag hat die „Target Group“?
Wer schlug nach Kenntnis der Bundesregierung die Erstellung von „Terms of Reference“ mit dem Ziel der „Sammlung und Auswertung von Erkenntnissen i. Z. m. der PKK-Finanzierung“ vor?
a) Wo werden entsprechende Informationen zusammengetragen?
b) Wo werden entsprechende Informationen ausgewertet und verarbeitet?
c) Wo werden entsprechende Informationen gespeichert?
Wie viele Beiträge betreffend die PKK wurden vom Bundeskriminalamt im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2013 an den „Focal Point DOLPHIN“ zugeliefert?
An welchen weiteren Veranstaltungen, die die PKK betreffen, haben Vertreterinnen bzw. Vertreter des Generalbundesanwalts oder des Bundeskriminalamts seit dem Jahr 2010 auf EU-Ebene teilgenommen (siehe Bundestagsdrucksache 17/1882)?
Inwiefern tauschten sich Bundesbehörden seit dem Jahr 2010 auch mit Sicherheitsbehörden der USA über die PKK aus, und welche Behörden waren daran jeweils beteiligt?
Inwiefern tauschten sich Bundesbehörden seit dem Jahr 2010 auch mit Sicherheitsbehörden der Türkei über die PKK aus, und welche Behörden waren daran jeweils beteiligt?
Welche Angaben zu Form, Inhalt und Ergebnis der Beratungen sowie zum sonstigen Informationsaustausch zu Art und Umfang der internationalen Zusammenarbeit zur „Bekämpfung der PKK“ kann die Bundesregierung machen?
Welche Angaben zu Form, Inhalt und Ergebnis der Beratungen sowie zum sonstigen Informationsaustausch zu Art und Umfang der internationalen Zusammenarbeit zur „Bekämpfung der PKK“ will die Bundesregierung aus welchen Motiven verweigern, und aus welchen Gründen werden diese nicht in als Verschlusssache eingestuften Antworten hinterlegt?
Inwiefern haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 auch EU-US-Ministertreffen oder EU-US-Troikatreffen auf Ebene von Ratsarbeitsgruppen mit dem Thema „(Straf-)Verfolgung der PKK“ befasst?
Welche schriftlichen Stellungnahmen mit welchem Inhalt haben Bundesbehörden zur (Straf-)Verfolgung der PKK an den „EU-Antiterrorismuskoordinator“ übermittelt (bitte auch ein jeweils zugrunde liegendes Dokument benennen)?
Welche weiteren „Maßnahmenpapiere“ des „EU-Antiterrorismuskoordinators“ sind der Bundesregierung seit 2010 bekannt?
Welche „Europol-Besprechungen mit den Mitgliedstaaten und weiteren Kooperationspartnern“ zu „strategischen und operativen Aspekten der Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität“, an denen das Bundeskriminalamt teilnahm, betrafen auch die PKK (siehe Bundestagsdrucksache 17/1882)?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Vorgaben der „Roadmap“ für die Visafreiheit mit der Türkei hinsichtlich der Zusammenarbeit von Grenzbehörden, Polizei und Zoll für umgesetzt („Take necessary steps to ensure effective and efficient law enforcement co-operation among relevant national agencies – especially border guards, police, customs officers through full interagency collaboration in the field of intelligence and information exchange – as well as cooperation with the judicial authorities“; http://ec.europa.eu/dgs/ home-affairs/what-is-new/news/news/docs/20131216-roadmap_towards_ the_visa-free_regime_with_turkey_en.pdf)?
Welche Defizite existieren nach Ansicht der Bundesregierung auch weiterhin?
Spielt der Friedensprozess in der Türkei – also die Gespräche zwischen dem inhaftierten PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan und Vertretern des türkischen Staates über ein Ende der bewaffneten Auseinandersetzungen und eine Lösung der kurdischen Frage sowie die seit Frühjahr letzten Jahres andauernde Waffenruhe der PKK – bei den Erörterungen von EU-Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rolle, und wenn ja, welche?
Wie begründet es die Bundesregierung, dass der Friedensprozess in der Türkei einschließlich der mehr als einjährigen Waffenruhe der PKK und eines Teilrückzuges ihrer Guerilla aus der Türkei zu keiner, für die Fragesteller erkennbaren, Änderung im Umgang deutscher Behörden mit der PKK oder ihr nahestehenden Organisationen geführt haben?