[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1403
18. Wahlperiode 13.05.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Annalena Baerbock,
Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1153 –
Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Jahr 2008 mit der Deutschen Anpassungsstrategie
an den Klimawandel (DAS) einen Rahmen für die mittelfristigen nationalen
Anpassungsprozesse schaffen wollen. Die DAS wird mit konkreten Aktivitäten
im Rahmen des Aktionsplans Anpassung unterlegt. Bis Ende 2014 wird die
Bundesregierung einen Fortschrittsbericht mit konkreten Schritten zur
Weiterentwicklung der DAS erarbeiten.
Der Fünfte IPCC-Sachstandsbericht des Weltklimarates bestätigt erneut die
Existenz des menschgemachten Klimawandels und verdeutlicht eindringlich,
dass eine globale Erwärmung von durchschnittlich über 2 °C bis 2100
weiterhin sehr wahrscheinlich ist. Das würde bedeuten, dass Kipppunkte im
Klimasystem erreicht werden, die katastrophale Folgen nach sich ziehen. Wenn
unsere Emissionen nicht zügig radikal gesenkt werden, wird sogar eine
Erwärmung von 4 °C möglich. Am 31. März 2014 erschien mit dem zweiten Teil
dieses Berichtes eine Zusammenfassung der Forschung zu den Auswirkungen des
Klimawandels, der eindringlich zeigte, dass weitere Anpassungsmaßnahmen
notwendig sind.
Allein im Jahr 2013 mit den erneuten „Jahrhunderthochwassern“ an Elbe,
Saale, Mulde und anderen Flüssen mussten die deutschen Versicherer rund
7 Mrd. Euro für von Naturkatastrophen verursachte Schäden aufbringen. Bund
und Länder haben einen 8 Mrd. Euro schweren Fonds aufgelegt und zusätzlich
Hilfen beim Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) in Höhe von
360,5 Mio. Euro beantragt. Auch die Hitzewelle im Jahr 2003 bleibt mit
europaweit rund 70 000 Toten in Erinnerung. Französische Atomkraftwerke
mussten ihre Produktion damals besonders stark drosseln, weil ihnen Kühlwasser
fehlte. Neben den massiven negativen Auswirkungen auf Gesundheit und
Eigentum leidet auch die öffentliche Infrastruktur unter den Folgen des
menschengemachten Klimawandels. Laut Deutschem Wetterdienst (Zahlen und
Fakten zum Klimawandel in Deutschland, Deutscher Wetterdienst – DWD –,
Berlin 2014) werden die Niederschläge in Deutschland im Sommer tendenziell
ab- und im Winter zunehmen und damit weiter zu einer Häufung von
Extremwetterereignissen beitragen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 9. Mai 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1403 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Auswirkungen des Klimawandels sind auch in Deutschland schon heute
spürbar und kosten Milliarden. Neben der Schadensvermeidung muss die
Anpassungskapazität unserer Gesellschaft erhöht werden. Das heißt, es müssen
ausreichend Ressourcen und das nötige Wissen bereitgestellt werden, um sich
an veränderte Klimabedingungen anzupassen. Ziel muss es sein, die
Verwundbarkeit der Gesellschaft, aber auch der einzelnen Menschen zu verringern.
Neben einer effektiven Katastrophenvorsorge und unbürokratischen Hilfen für
die Opfer geht es aber auch um die Erhöhung der Klimarobustheit der
allgemeinen öffentlichen Infrastruktur wie z. B. der Energieversorgung. Zudem muss
das Verursacherprinzip in den Vordergrund gerückt werden. Es darf nicht sein,
dass die Kosten des Klimawandels allein von der Staatskasse oder
Privatpersonen getragen wird, während die Verursacher sich nicht beteiligen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Ende 2008 hat das Bundeskabinett die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) an
den Klimawandel beschlossen. Übergreifendes Ziel der DAS ist es, die
Vulnerabilität Deutschlands gegenüber den Wirkungen des Klimawandels zu
vermindern und die Anpassungskapazität Deutschlands an den Klimawandel zu
erhöhen und damit bestehende Handlungsziele der verschiedenen Politikfelder auch
unter den Bedingungen des weiter fortschreitenden Klimawandels möglichst
realisierbar zu halten. Zur Konkretisierung der DAS folgte im August 2011 der
vom Bundeskabinett am 31. August 2011 beschlossene Aktionsplan Anpassung
(APA). Der APA unterlegt die DAS mit spezifischen Aktivitäten des Bundes und
legt Verknüpfungen mit anderen nationalen Strategieprozessen (u. a. Nationale
Biodiversitätsstrategie, Nationale Waldstrategie, High-Tech-Strategie 2020).
Bis Mitte der Legislaturperiode wird die Bundesregierung einen
Fortschrittsbericht mit konkreten Schritten zur Weiterentwicklung und Umsetzung der DAS
vorlegen. Der ursprünglich für Ende des Jahres 2014 vorgesehene Bericht
musste aufgrund der Komplexität und des Umfangs des gesellschaftlichen
Dialogs verschoben werden. Elemente des Fortschrittsberichts sind ein
Evaluationsbericht, der den Umsetzungsstand des Aktionsplans Anpassung beschreibt
sowie ein fortgeschriebener und weiter entwickelter „Aktionsplan Anpassung II“.
Dieser wird künftige Maßnahmen des Bundes präsentieren.
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem zweiten
Teil des Fünften IPCC-Sachstandberichtes und den ihm zugrunde liegenden
Forschungen mit Blick auf die Auswirkungen des Klimawandels auf
Deutschland?
Der zweite Teil des fünften Sachstandsberichtes des IPCC (IPCC AR5 WGII)
macht deutlich, dass die Folgen des Klimawandels schon heute in den
Ökosystemen aller Kontinente und der Ozeane, aber auch in Gesellschaft und
Wirtschaft zu beobachten sind. Ohne raschen und ambitionierten Klimaschutz wäre
ein globaler Temperaturanstieg um durchschnittlich 4 °C oder mehr
wahrscheinlich. Verstärkt sich der Klimawandel in den kommenden Jahrzehnten weiter,
nimmt Hitzestress zu, Extremereignisse werden voraussichtlich häufiger und
führen zu stärkeren negativen Folgen für Gesellschaften und Ökosysteme und es
steigt die Gefahr von abrupten, unumkehrbaren Klimaänderungen mit sehr
hohem Risiko (Kipppunkte). Die in dem Sachstandsbericht getroffenen
Aussagen bestätigen die Zwei-Säulen-Klimapolitik der Bundesregierung, die mit
ambitionierten Klimaschutzzielen und -maßnahmen darauf zielt, dass die
Erderwärmung die Zwei-Grad-Marke nicht übersteigt, und zugleich Maßnahmen
zur Vorbereitung auf die nicht vermeidbaren Folgen von Klimaveränderungen
einleitet. Je größer die Anstrengungen zur Emissionsminderung sind, desto ge-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1403ringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ökosysteme und Gesellschaften an die
Grenzen der Anpassungsfähigkeit geraten.
Der Bericht trifft keine spezifischen Aussagen zu den Auswirkungen des
Klimawandels auf Deutschland. Entsprechend können keine konkreten
Handlungsempfehlungen mit Blick auf Anpassungsbelange in Deutschland abgeleitet
werden.
2. Welche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Deutschland
sollen in dem von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, angekündigten Klimaschutz-
Sofortprogramm enthalten sein, und mit welchen Mitteln sollen diese
unterlegt sein?
Das angekündigte „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ fokussiert auf
Maßnahmen zur Schließung der Lücke zum Erreichen des Klimaschutzziels für 2020
(Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent).
Anpassungsbelange werden demgegenüber in der Deutschen Anpassungsstrategie an
den Klimawandel (DAS) und in dem vom Bundeskabinett am 31. August 2011
beschlossenen „Aktionsplan Anpassung“ (APA) thematisiert. Bis Mitte der
Legislaturperiode wird die Bundesregierung einen Fortschrittsbericht mit
konkreten Schritten zur Weiterentwicklung und Umsetzung der DAS vorlegen (siehe
Vorbemerkung der Bundesregierung).
3. Legen nach Ansicht der Bundesregierung die neueren (seit dem Jahr 2008)
Forschungen zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Deutschland
eine ambitioniertere Anpassungspolitik nahe, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat mit der Vorlage der DAS und des APA sowie der
Ankündigung des Fortschrittsberichts und des fortgeschriebenen Aktionsplans
bereits deutlich gemacht, dass sie politische Maßnahmen im Bereich der
Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels für erforderlich hält. Sie sieht dies
als unverzichtbare zweite Säule ihrer Klimapolitik. Sie sieht sich hierin
grundsätzlich durch die vorliegenden Forschungsergebnisse bestätigt. Allerdings zeigt
eine Auswertung der verfügbaren Studien, zur Verwundbarkeit gegenüber den
Auswirkungen des Klimawandels, dass es an einer methodisch konsistenten
Gesamtbetrachtung für Deutschland mangelt. Wesentliche hierzu von der
Bundesregierung im Hinblick auf die Vorbereitung des Fortschrittsberichts in
Auftrag gegebene FuE-Vorhaben sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Die
Ergebnisse der Vorhaben werden in den für Mitte der Legislaturperiode geplanten
Fortschrittsbericht zur DAS der Bundesregierung einfließen. Im Rahmen des
Fortschrittsberichts werden auf Basis eines Evaluationsberichts, eines
Monitoringberichts und einer Vulnerabilitätsanalyse die Fortschritte in der Umsetzung
sowie die Weiterentwicklung der Anpassungsstrategie ressortübergreifend
dargestellt und der Handlungsbedarf abgeleitet. Die Begleitung und
ressortübergreifende Abstimmung dieser Arbeiten läuft über die Interministerielle
Arbeitsgruppe Anpassung (IMA) unter Federführung des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (siehe auch Antwort zu
Frage 5).
Drucksache 18/1403 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung – ähnlich dem britischen
„Stern-Report“ – einen Bericht, der die ökonomischen Kosten von
Vermeidung denen der Anpassung an den Klimawandel für Deutschland
gegenüberstellt, oder ist dieser geplant, und wenn nein, warum nicht?
Einen Bericht, der volkswirtschaftliche Kosten von Vermeidungsmaßnahmen
den Kosten von Anpassungsmaßnahmen direkt gegenüberstellt, gibt es für
Deutschland nicht und ist nicht geplant. Eine solche Gegenüberstellung auf
nationaler Ebene würde nach Auffassung der Bundesregierung nicht zu einem
Erkenntnisgewinn führen, da national reduzierte Emissionen dazu beitragen,
den globalen Klimawandel zu begrenzen, und eine klare Zurechnung der
hierdurch zu vermeidenden Schäden und Anpassungskosten in Deutschland und
damit auch eine Gegenüberstellung mit zusätzlichen Anpassungskosten
unterlassener Emissionsminderungen nicht sinnvoll möglich ist.
5. Welche Gebiete in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung
besonders vom Klimawandel ökonomisch und ökologisch betroffen?
Für die DAS wurden verschiedene regionale Klimaprojektionen ausgewertet,
die die möglichen Änderungen von Klimaparametern darstellen. Abhängig von
der in den Emissionsszenario des IPCC angenommenen globalen Entwicklung
der anthropogenen Emissionen treibhauswirksamer Gase gehen die
Projektionen von einer Erwärmung der durchschnittlichen Jahrestemperatur in
Deutschland im Zeitraum der Jahre 2021 bis 2050 um 0,5 bis 2,5 °C und im Zeitraum
der Jahre 2071 bis 2100 um 1,5 bis 4,5 °C gegenüber dem Referenzzeitraum der
Jahre 1961 bis 1990 aus. Die Betrachtung der Niederschlagsentwicklung
erfordert eine jahreszeitliche Differenzierung. Bei den Niederschlägen ist eine
Zunahme im Winter wahrscheinlich, die je nach regionalem Klimamodell bis
40 Prozent betragen kann, in einigen Gebieten der Mittelgebirgsregionen der
Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen sowie der nordöstlichen Landesteile
Bayerns könnten die Niederschläge sogar bis zu 70 Prozent zunehmen. Die
Sommerniederschläge könnten bundesweit je nach Modell um bis zu 40 Prozent
abnehmen, wobei der Südwesten Deutschlands besonders stark betroffen sein
könnte.
Die Analyse der Klimafolgen ist Teil eines laufenden F+E-Vorhaben im Rahmen
der DAS. Aufgrund der Vielzahl der von Klimafolgen betroffenen Bereiche geht
die DAS von einem integrierten Ansatz aus. Dieser zielt darauf ab, Anpassung
an den Klimawandel nicht ausschließlich handlungsfeldbezogen oder sektoral
zu begreifen. Vielmehr sollen die handlungsfeld- und sektorübergreifenden
Auswirkungen des Klimawandels und die möglichen Wechselwirkungen von
Anpassungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Ein solches Vorgehen setzt
zunächst eine Priorisierung von Klimarisiken und -folgen voraus. Diese erfordert
eine sektor- und handlungsfeldübergreifende, einheitliche Bewertung der
Risiken auf der Basis einer integrierten Vulnerabilitätsanalyse, die eine Abschätzung
der sektoral und regional unterschiedlichen Anpassungskapazitäten einschließt.
Eine solche Analyse liegt für Deutschland noch nicht vor.
Die Vulnerabilitätsanalyse hat zum Ziel, eine aktuelle, sektorenübergreifende
und einheitlich konzipierte Vulnerabilitätsbewertung für Deutschland zu
erstellen. Dazu wurde eine Bewertungsmethodik ausgearbeitet, die auch
demographische und wirtschaftliche Szenarien berücksichtigt. Um die komplexen Fragen
einer Vulnerabilitätsanalyse für Gesamtdeutschland bewerkstelligen zu können,
wurde ein Behördennetzwerk geknüpft, um so die vorhandenen Expertisen zu
bündeln. Das „Netzwerk Vulnerabilität“ besteht aus 16 Bundesoberbehörden
und -institutionen, aus neun Ressorts und wird durch ein vom BMUB
finanziertes und durch das Umweltbundesamt (UBA) geleitetes Vorhaben unterstützt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/14036. Welche Erreger und Krankheiten werden nach Einschätzung der
Bundesregierung infolge des Klimawandels in welchen Regionen Deutschlands
neu oder verstärkt auftreten, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung dagegen.
Das Auftreten von Infektionskrankheiten ist multifaktoriell bedingt und die
bislang vorliegenden Daten lassen keine sicheren Aussagen zur zukünftigen
räumlich-zeitlichen Verbreitung zu. Grundsätzlich ist denkbar, dass bei
fortschreitender Erwärmung z. B. bestimmte, durch Vektoren übertragene Erreger auch in
Deutschland auftreten könnten. So könnten beispielsweise neue
Krankheitserreger durch Stechmückenarten übertragen werden, die aufgrund der
klimatischen Bedingungen derzeit noch nicht in Deutschland beheimatet sind.
Mittelfristig zeichnet sich nach den derzeitigen Erkenntnissen eine solche
Entwicklung jedoch nicht ab.
Steigende Temperaturen könnten sich auch auf die Sicherheit beziehungsweise
Haltbarkeit von Lebensmitteln auswirken. Infektionen durch Salmonellen,
Campylobacter und anderen u. a. über Lebensmittel übertragene Erreger zählen
bereits jetzt zu den häufigsten Infektionskrankheiten. Bei fortschreitender
Erwärmung könnte es zu einem Anstieg der durch sie ausgelösten Magen-Darm-
Erkrankungen kommen.
In Deutschland existiert auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes ein gutes
System zur Überwachung (Surveillance) von importierten und heimischen
Infektionskrankheiten. Die Überwachung von Infektionskrankheiten schließt
gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) auch die Überwachung einer Reihe von
Erregern ein, deren Auftreten durch Klimaänderungen beeinflusst werden kann.
Das Auftreten von neuen bzw. die Ausbreitung von einheimischen Vektoren
wird derzeit erforscht.
Im Bereich der nicht übertragbaren Krankheiten spielen im Zusammenhang mit
den zu erwartenden klimatischen Veränderungen die Morbidität und Mortalität
nach Hitzeeinwirkung, gesundheitliche Auswirkungen von UV-Strahlen
(Hautkrebs) sowie allergische Erkrankungen die größte Rolle. Im Auftrag des
Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erarbeiteten das Robert Koch-Institut
(RKI) und das UBA gemeinsam Handlungsempfehlungen für Behörden und
weitere Akteure zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im
Zusammenhang mit klimaassoziierten Umweltrisiken, die im Jahr 2013 veröffentlicht
wurden (
www.apug.de/umwelteinfluesse/klimawandel/index.htm).
Verlässliche Prognosen zum Zusammenhang von klimatischen Veränderungen
und Tierseuchenausbrüchen lassen sich nicht treffen.
7. Sind der Bundesregierung Gebiete in Deutschland bekannt, welche
angesichts des schon jetzt als sehr wahrscheinlich geltenden Klimawandels
durch Hochwasser oder andere Naturkatastrophen praktisch unbewohnbar
werden, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung sind zu diesem Zeitpunkt keine Gebiete in Deutschland
bekannt, die angesichts des fortschreitenden Klimawandels durch Hochwasser
oder andere Naturkatastrophen praktisch unbewohnbar werden (siehe auch
Antwort zu Frage 5).
Drucksache 18/1403 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeNationale Anpassungsstrategie
8. Gibt es ein systematisches Monitoring der Auswirkungen des
Klimawandels auf Deutschland durch die Bundesregierung, und wenn ja, in welchem
Zeitrahmen, durch welche Akteure und mit welchen Mitteln wird dieses
durchgeführt?
Im Rahmen der Arbeiten zur DAS ist vorgesehen, die interessierte
Öffentlichkeit und Entscheidungsträger regelmäßig über bereits beobachtete und
gemessene Folgen des Klimawandels und begonnener Anpassungsmaßnahmen mittels
eines Monitoringberichtes auf Basis von Indikatoren zu informieren. Dabei soll
die thematische Breite der DAS widergespiegelt und die in der DAS als relevant
eingeschätzten Themen abgebildet werden. In Kooperation mit Oberbehörden
des Bundes hat das UBA dazu ein Indikatorensystem entwickelt, in dem für die
13 Handlungsfelder und die beiden Querschnittsthemen der DAS die
Auswirkungen des Klimawandels und bereits begonnene Anpassungsmaßnahmen
abgebildet werden. Die Indikatoren werden derzeit abschließend mit den
Bundesländern und den Ressorts (Ständiger Ausschuss zur Anpassung an die Folgen
des Klimawandels, StA AFK, Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassung,
IMA) abgestimmt. Ein erster Monitoringbericht zur DAS auf der Grundlage
dieser Indikatoren, der ebenfalls über die IMA abgestimmt wird, ist für das Jahr
2015 vorgesehen. Eine endgültige Entscheidung zur Verstetigung des
Monitorings sowie einer regelmäßigen Veröffentlichung soll im Rahmen der
Beschlussfassung der Bundesregierung zum Fortschrittsbericht und zum Aktionsplan II
bis Mitte der Legislaturperiode getroffen werden.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) stellt für alle Handlungsfelder die
erforderlichen Klimadaten als Grundlage für Klimafolgenabschätzung bereit. Im
Rahmen seiner Politik- und Klimaberatung betreibt der DWD verschiedenste
Beobachtungsnetze und bereitet Mess-, Klima- und Klimaprojektionsdaten
nutzergerecht für vielfältige Klimaservices auf. Der DWD erstellt auch eigene Beiträge
zur Klima- und Klimafolgenforschung. Er ist eng in das globale Netz aller
staatlichen Wetterdienste innerhalb der UN-Weltorganisation für Meteorologie
(WMO) eingebunden. Aufbauend auf einer engen Zusammenarbeit mit dem
DWD und dessen Seewetteramt (SWA) verfügen die Bundesanstalten für
Gewässerkunde (BfG), für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und für
Wasserbau (BAW) über grundlegende Informationen über die Gewässer in
Deutschland und arbeiten als Verbund im Geschäftsbereich des Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) an den möglichen Auswirkungen
durch den Klimawandel im Binnen- und Küstenbereich. Dabei werden
grundlegende Informationen zum Wasserkreislauf und dem Meer wie z. B. Zeitreihen
der Wasserstände und Abflussmengen nicht nur für den eigenen
Geschäftsbereich, sondern auch für andere Handlungsfelder und die Forschungslandschaft
bereitgestellt.
9. Wann ist mit der Vorlage des Fortschrittsberichtes der DAS und der
Fortschreibung des Aktionsplans Anpassung zu rechnen, und welche
Konsultationen wird die Bundesregierung mit wem bis dahin durchführen (bitte nach
öffentlichen und nichtöffentlichen Konsultationen aufführen)?
Der Fortschrittsbericht und der APA II werden unter Federführung des BMUB
gemeinsam mit der IMA erarbeitet. Die Länder werden über den StA AFK
eingebunden. Den beteiligten Kreisen wird wie beim Aktionsplan I im Rahmen
einer internetbasierten Anhörung Gelegenheit gegeben, ihre Positionen
einzubringen.
Konsultationen und verschiedene Beteiligungsformate sind fester Bestandteil
der DAS und des Aktionsplans. Von den Bundesressorts und ihren nachgeord-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1403neten Bereichen wurden und werden eine Vielzahl von Veranstaltungen mit den
in den jeweiligen Handlungsfeldern der DAS relevanten Akteuren durchgeführt,
in denen diese ihre Positionen einbringen können. Die Ergebnisse fließen in die
Vorbereitung des Fortschrittsberichts und des Aktionsplans II ein.
10. Welche Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung zur
wissenschaftlichen Begleitung der DAS in Auftrag gegeben, und hat sie bereits
sämtliche Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht?
Im Folgenden werden die zentralen Vorhaben der Bundesregierung im Rahmen
der DAS, aufgeschlüsselt nach Ressorts, aufgeführt. Die Bundesministerien
führen darüber hinaus verschiedene Forschungsvorhaben durch, in denen Fragen
des Klimawandels als Nebenaspekt behandelt werden. Eine Auflistung dieser
Vorhaben ist nicht möglich.
Das BMUB hat zur wissenschaftlichen Begleitung der DAS im Rahmen des
Umweltforschungsplans (UFOPLAN) nachfolgende Vorhaben vergeben, die
durch das Umweltbundesamt (KomPass) betreut werden. Die Ergebnisse
werden nach Abschluss der Forschungsvorhaben veröffentlicht (siehe Link).
● Integrierte Risikobewertung – Entscheidungshilfen für Anpassung an den
Klimawandel (2011 bis 2014);
www.umweltbundesamt.de/publikationen/
methode-einer-integrierten-erweiterten
● Netzwerk Vulnerabilität – Vulnerabilitätsbetrachtung durch Netzwerk von
Bundesoberbehörden (2012 bis 2014)
● Monitoring der Deutschen Anpassungsstrategie – Schließung von
Indikatorenlücken (2009 bis 2014);
www.umweltbundesamt.de/publikationen/
entwicklung-eines-indikatorensystems-fuer-deutsche
● Dialoge zur Klimaanpassung (2011 bis 2014)
● Identifizierung von „guter Praxis“ zur Anpassung (2011 bis 2014)
● Policy Mix für den Aktionsplan Anpassung II (2012 bis 2015)
● Kosten und Nutzen von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel.
Analyse von 28 Anpassungsmaßnahmen in Deutschland (2009 bis 2012);
www.umweltbundesamt.de/publikationen/kosten-nutzen-
vonanpassungsmassnahmen-an-den
● Ökonomie des Klimawandels (2011 bis 2014)
● Veränderungen sozialer und ökologischer Rahmenbedingungen
(Leitplanken) für Anpassungspolitik und Anpassungskapazität (2011 bis 2014)
● Kommunen befähigen (2011 bis 2014)
● Erfolgsbedingungen in der Kommunikation zum Umgang mit
Extremereignissen (2012 bis 2015)
● Der Klimalotse für Kommunen (2012 bis 2016)
● Akteurszentrierte Untersuchung der Erfolgsbedingungen und Hemmnisse für
Anpassungsstrategie (2013 bis 2016)
● Schnittstellen zwischen Anpassungsstrategien an den Klimawandel und
Strategien im Kontext von Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik (2013/2014).
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
wurden/werden zwei Forschungsvorhaben als Beitrag zur DAS erstellt:
● „Evaluierung möglicher Anpassungsvorhaben in den Sektoren Energie,
Industrie, Mittelstand und Tourismus vor dem Hintergrund der Erarbeitung
Drucksache 18/1403 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeeines ‚Aktionsplans Anpassung‘ der Bundesregierung“, abgeschlossen im
Januar 2011. Die Ergebnisse sind in die Erarbeitung des Aktionsplans
Anpassung eingeflossen.
● „Analyse spezifischer Risiken des Klimawandels und Erarbeitung von
Handlungsempfehlungen für exponierte industrielle Produktion in Deutschland“,
läuft noch bis Sommer 2014. Die Ergebnisse werden veröffentlicht werden.
Das BMVI hat frühzeitig erkannt, dass Einzelergebnisse zu Klimaprojektionen
keine hinreichende Entscheidungsgrundlage sein können. Bereits im Jahr 2007
hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) damit begonnen, die Kompetenz der Oberbehörden zu nutzen, um
durch eine unabhängige Beratung die Einflüsse des Klimawandels und extremer
Wetterereignisse einschließlich der Bandbreite möglicher Entwicklungen
weitsichtig in den Planungen und Investitionen für seinen Geschäftsbereich im Sinne
der Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität sowie Wohngebäude- und
Stadtentwicklung zu berücksichtigen. Im Auftrag des damaligen BMVBS hat das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung zwischen den Jahren 2009
und 2013 folgende Forschungsvorhaben der angewandten
Ressortforschungsprogramme Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) und Experimenteller
Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) zu regionalen, kommunalen sowie
wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Ansätzen und Lösungswegen zum
Klimawandel durchgeführt:
● Modellvorhaben Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel“ (Klima-
MORO).
In dem Modellvorhaben werden regionale Klimaanpassungsstrategien durch
Anwendung und Weiterentwicklung des raumordnerischen Instrumentariums
in acht Modellregionen entwickelt. Die Ergebnisse sind veröffentlicht in der
Broschüre „Heute Zukunft gestalten – Raumentwicklungsstrategien zum
Klimawandel“ (BMVBS, August 2013) und „Wie kann Regionalplanung zur
Anpassung an den Klimawandel beitragen?“ (Heft 157 der Reihe
„Forschungen“ des BMVBS, Januar 2013, ISBN 978-3-87994-489-7 sowie unter
www.klimamoro.de)
● „Urbane Strategien zum Klimawandel – Kommunale Strategien und
Potenziale“ (StadtKlima ExWoSt)
● „Immobilien- und Wohnungswirtschaftliche Strategien und Potenziale zum
Klimawandel“ (ImmoKlima ExWoSt) einschließlich ImmoRisk zur
Risikoabschätzung zukünftiger Klimafolgen für Immobilien. Die Ergebnisse
flossen in den Aktionsplan Anpassung ein und können auf einer eigens erstellten
Internetplattform abgerufen werden (
www.klimastadtraum.de).
Im Geschäftsbereich des damaligen BMVBS wurde außerdem u. a. im Rahmen
der DAS das Vorhaben:
● „Adaptation der Straßenverkehrsinfrastruktur an den Klimawandel“ (AdsVIS)
und
● in den Jahren 2009 bis 2013 das Verbundforschungsprogramm „KLIWAS“
durchgeführt, das auch die Entwicklung von Anpassungsoptionen beinhaltet.
Die Ergebnisse werden auf den Internetseiten des BMVI und unter www.
kliwas.de sowie in diversen Veröffentlichungen zur Verfügung gestellt.
Im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist die
Anpassungsforschung fester Bestandteil der Förderstrategie und stellt ein wichtiges Element
der wissenschaftlichen Untermauerung der DAS dar. Die Forschung widmet
sich der Entwicklung, Umsetzung und Verbreitung von Technologien und
Strategien für die Anpassung an Wetterextreme und absehbare Klimaänderungen.
Die Ergebnisse der Forschungsprogramme sind der Öffentlichkeit zugänglich.
Zentrale Fördermaßnahmen der vergangenen Jahre waren:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1403● KLIMZUG (Klimawandel in Regionen zukunftsfähig gestalten) mit dem
Ziel, durch innovative Strategien im sensiblen Umgang mit dem
Klimawandel und insbesondere durch Anpassung an die damit verbundenen
Wetterextreme die Wettbewerbsfähigkeit von Regionen zu erhöhen (
www.klimzug.de).
● LAMA (Nachhaltiges Landmanagement) mit dem Ziel, Regionen bei der
Entwicklung eines nachhaltigen Landmanagement zu unterstützen (www.
nachhaltiges-landmanagement.de).
● Climate Service Center (CSC), an dem das Wissen aus der Klimaforschung
praxisorientiert aufbereitet und Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung
und Wirtschaft sowie einer breiten Öffentlichkeit vermittelt wird (
www.climate-
service-center.de).
● Miklip (Mittelfristige Klimaprognose): Entwicklung eines Modellsystems
für zuverlässige Klimaprognosen auf Zeitskalen von bis zu zehn Jahren für
Deutschland und Mitteleuropa (
www.fona-miklip.de).
● Ökonomie des Klimawandel: Entwicklung handlungsorientierter Konzepte
für ein kohlenstoffarmes Wachstum sowie Erarbeitung von
Anpassungsmodellen und -maßnahmen (
www.fona.de/de/9908).
● Soziale Dimensionen von Klimaschutz und Klimawandel, mit dem Ziel,
soziale Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels zu untersuchen und die
die politische Ausgestaltung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen
zu unterstützen (
www.fona.de/de/10402).
Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) hat das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sich an den nachfolgenden
von der Behördenallianz initiierten Forschungsprojekten beteiligt:
● „Auswertungen regionaler Klimaprojektionen für Deutschland hinsichtlich
der Änderung des Extremverhaltens von Temperatur, Niederschlag und
Windgeschwindigkeit“ (Kurztitel: Extremwertprojekt). Die Ergebnisse des
Projekts unter Beteiligung von BBK, DWD, THW und UBA wurden im
Oktober 2012 im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Pressekonferenz ist unter folgendem Link auf der Internetseite des DWD
dokumentiert und auch die Studie ist vollständig dort abrufbar:
www.dwd.de/bvbw/appmanager/bvbw/dwdwwwDesktop?_nfpb=true&_page
Label=dwdwww_menu2_presse&T98029gsbDocumentPath=Content%2F
Presse%2FPressekonferenzen%2F2012%2FPK__30__10__12%2F
Pressekonferenz.html
● „Erstellung einer dekadischen radargestützten hochauflösenden
Niederschlagsklimatologie für Deutschland zur Auswertung der rezenten Änderung
des Extremverhaltens von Niederschlag“ (Kurztitel:
Radarklimatologieprojekt). Die Ergebnisse des Projektes der Behördenallianz von BBK, DWD,
THW, BBSR und UBA liegen erst nach Ende der Projektlaufzeit vor und
werden voraussichtlich im Jahr 2016 veröffentlicht.
Es ist darauf hinzuweisen, dass diese beiden Projekte behördenübergreifend von
den o. g. Partnern der Behördenallianz finanziert werden. Die Angaben beziehen
sich hier ausschließlich auf den Anteil des BBK, während die Gesamtkosten der
Projekte deutlich höher liegen.
Die Senatsarbeitsgruppe Klimaanpassung (SAG) des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vernetzt Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler verschiedener Einrichtungen des Forschungsbereiches, die sich mit
Klima- und Klimafolgenforschung beschäftigen. Eine Schwerpunktaufgabe ist
die Erarbeitung zuverlässiger Kenntnisse über die komplexen Folgen-
beziehungsweise Wechselwirkungsketten von Klimaänderungen für die Land- und
Forstwirtschaft sowie für die Fischerei.
Drucksache 18/1403 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTemperaturveränderungen und Stürme
11. Hat die Bundesregierung eigene Abschätzungen, oder kennt sie solche
über den volkswirtschaftlichen Schaden durch Hitzewellen in der
Bundesrepublik Deutschland in den kommenden Jahrzehnten, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Abschätzungen vor. Gemäß
einer Studie des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel aus dem Jahr
2007 (M. Hübler, G. Klepper: „Kosten des Klimawandels- Die Wirkung
steigender Temperaturen auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit“), die den
Wissensstand über die Auswirkungen des Klimawandels in Form von steigenden
Temperaturen für die Gesundheit der Menschen in Deutschland zusammenstellt,
könnten zukünftige Hitzewellen zusätzliche Kosten in Höhe von 0,03 Prozent
bis zu 2,8 Prozent des heutigen Sozialproduktes verursachen, weil sich die
menschliche Leistungsfähigkeit unter großer Hitze reduziert. Diese Schätzung
lässt aber Anpassungsmaßnahmen und positive Effekte von höheren
Temperaturen unberücksichtigt.
12. Wie viele Todesopfer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Hitzewelle im Sommer 2003 in Deutschland und in Europa gefordert, und wäre
bei einer Hitzewelle in den kommenden Jahren nach Einschätzung der
Bundesregierung mit einer ähnlichen Anzahl an Opfern zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Hitzewelle im Jahr 2003 hat vor allem in den mittleren Breiten Westeuropas
zu Rekordtemperaturen und zu einer extrem langen Andauer von heißen Tagen
geführt. Allerdings stieg die gefühlte Temperatur in Südwest- und
Westdeutschland aufgrund der sehr trockenen Luft, anders als im Westen Frankreichs oder
im Mittelmeerraum, kaum über die Lufttemperatur. Extrem hohe gefühlte
Temperaturen treten immer bei hohen Wasserdampfgehalten in der Luft auf, welche
die Verdunstung von Schweiß als wesentliche Möglichkeit des Organismus, bei
den hohen Lufttemperaturen noch Wärme abgeben zu können, massiv
behindern.
Im Wesentlichen ist es dem Umstand, dass in Deutschland die Luftmassen sehr
trocken waren, zu verdanken, dass die Übersterblichkeit aufgrund der extrem
langen Andauer von heißen Tagen nicht das Ausmaß anderer Länder wie zum
Beispiel Frankreich angenommen hat. In Frankreich forderte die Hitzewelle im
August 2003 offiziell 14 800 Hitzeopfer (60 Prozent mehr Todesfälle als
erwartet (Pirard, P. et al. (2005): Summary of the mortality impact assessment of the
2003 heat wave in France, Eurosurveillance 10 (7).). Schätzungen des Earth
Policy Institutes in Washington gehen davon aus, dass dieser Hitzewelle 35 000
Menschen in ganz Europa zum Opfer gefallen sind (
www.earth-policy.org/
plan_b_updates/2003/update29; Stand: 16.4.2014). Die
Weltgesundheitsorganisation beziffert die Opferzahl sogar mit 70 000 zusätzlichen Toten für
Gesamteuropa (World Health Organization Regional Office for Europe (2008):
Protecting Health in Europe from Climate Change, Copenhagen.). Für Deutschland
wurden von den Statistischen Landesämtern vor Anfang 2004 keine
qualitätsgeprüfte Mortalitätsdaten für epidemiologische Untersuchungen zur Verfügung
gestellt, daher liegen keine genauen Zahlen vor. Nach Hochrechnungen wird
aber von einer Anzahl von ungefähr 7 000 zusätzlichen Todesfällen
ausgegangen.
Für das von der Hitze besonders stark betroffene Bundesland Baden-
Württemberg konnte nachgewiesen werden, dass, ausgelöst durch die Hitze, eine
ungewöhnlich hohe Mortalität von 900 bis 1 300 zusätzlichen Todesfällen allein im
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1403August 2003 zu verzeichnen war (Koppe, C. & Jendritzky, G. (2004): Die
Auswirkungen der Hitzewellen des Jahres 2003 auf die Mortalität). Als Reaktion auf
die Hitzewelle im Sommer 2003 wurde vom Deutschen Wetterdienst im Mai
2005 ein Hitzewarnsystem eingerichtet, dass per Newsletter über eine
bevorstehende Hitzewelle informiert. Durch die Einrichtung dieses Hitzewarnsystems
sowie die Bewusstseinsschaffung über mögliche gesundheitliche Folgen von
Hitzewellen in der Bevölkerung, bei Beschäftigten im Gesundheits- und
Pflegebereich sowie bei besonders exponierten Personen, zum Beispiel Beschäftigte
im Straßenbau, unter anderem durch Broschüren und Aufklärung über das
Internet (vgl. beispielsweise Umweltbundesamt
www.umweltbundesamt.de/themen/
gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/klimawandel-gesundheit;
Stand: 16. April 2014.) sowie eine entsprechende Medienberichterstattung, ist in
Deutschland bei künftigen Hitzewellen nicht mit vergleichbaren Opferzahlen
wie im Sommer 2003 zu rechnen.
13. Welche Auswirkungen wird der Klimawandel auf die deutschen
Großstädte, insbesondere mit Blick auf den Wärmehaushalt, haben, und welche
Maßnahmen hat die Bundesregierung diesbezüglich ergriffen?
In den vergangenen 130 Jahren ist es in Deutschland um rund 1 °C wärmer
geworden. Diese Entwicklung macht sich besonders in Großstädten bemerkbar:
Für die Stadt Köln ist ein Wärmeinseleffekt von mehr als 10 °C gemessen
worden, d. h. die Stadt war am Ende einer Strahlungsnacht zehn Grad wärmer als
das Umland.
Extremwetterereignisse wie Starkregen oder Hitzewellen werden immer
häufiger, länger anhaltend und stärker auftreten. Durch die „städtischen
Wärmeinseln“ wird der Effekt noch verstärkt und es treten gerade bei Hitzeereignissen
in Städten nachweislich erhöhte stärkere gesundheitliche Belastungen auf.
Bis zum Ende des 21. Jahrhunderts dürfte in Süddeutschland an bis zu 30 Tagen
im Jahr das Thermometer auf mehr als 30 °C klettern. An der Küste könnten es
immerhin bis zu 15 Tage werden. Hitzeereignisse, die heute nur alle 25 Jahre
vorkommen, könnten dann alle ein bis drei Jahre auftreten.
Relevant für Großstädte an der Küste ist auch, dass winterliche
Starkniederschläge an den Küsten drei Mal so häufig werden, in weiten Teilen nimmt deren
Häufigkeit um bis zu 50 Prozent zu. Generell ist mit einer deutlichen
Niederschlagsabnahme im Sommer mit längeren und häufigeren Trockenperioden und
Zunahme im Winter zu rechnen. Dadurch sind nicht nur die Menschen vor allem
in Ballungsräumen, an Küsten und Flüssen direkt betroffen, sondern auch
Infrastrukturen, zum Beispiel zur Sicherung eines reibungsfreien Verkehrs sowie zur
Wasser- und Energieversorgung.
Urbane Verdichtungsräume reagieren auf Grund der Dichte ihrer Bebauung und
der Intensität der wirtschaftlichen Tätigkeit auf einzelne Elemente des
Klimawandels besonders sensibel – das betrifft insbesondere das häufigere und
stärkere Auftreten von Starkregen und Hochwasser, aber auch das Ausmaß und die
Folgen hochsommerlicher Hitzeperioden.
Energieeinsparung und Anpassung der Städte und Gemeinden an den
Klimawandel sind wichtige politische Ziele der Bundesregierung, die im Rahmen der
Politik einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Stadtentwicklung
verfolgt werden.
Die Erkenntnisse für die bereits umgesetzten Regelungen und Förderungen sind
auf durchgeführte Modellvorhaben wie der im Jahr 2013 abgeschlossene
BMVBS/BBSR Forschungsverbund „Stadtklima-ExWoSt“ (siehe Antwort zu
Frage 10) zurückzuführen. Eine besondere Rolle spielten dabei gesamtstädti-
Drucksache 18/1403 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesche Anpassungsstrategien im Rahmen von integrierten
Stadtentwicklungskonzepten. Ergebnisse des Forschungsfeldes sind in die „Klimanovelle“ des
Baugesetzbuches in § 1 (Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung),
§ 171a (Stadtumbaumaßnahmen) und § 136 (Städtebauliche
Sanierungsmaßnahmen) eingeflossen. Die Klimaschutznovelle 2011 und deren Korrektur im
Jahr 2013 im Rahmen der Innenentwicklungsnovelle 2013 des Baugesetzbuchs
hat den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in das
Städtebaurecht überführt und insbesondere im besonderen Städtebaurecht mit dem
Stadtumbau verbunden.
Des Weiteren wurde in der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2013
(über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach
Artikel 104b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen – VV
Städtebauförderung 2013 – vom 21. Dezember 2012/21. März 2013) festgelegt,
es sollen „die Stadtquartiere […] unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und
der Klimaänderung an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepasst
werden, insbesondere der Familien bzw. der Haushalte mit Kindern und der
älteren Menschen“ (Präambel, III).
Die Forschung des ExWoSt (siehe oben) hat außerdem gezeigt, dass mit
Energieeffizienzmaßnahmen am Gebäude z. B. zur Kühlung, zur Dämmung von
Fassaden und Dächern oder zur Dachbegrünung Synergien zur Klimaanpassung,
d. h. zum Schutz vor Überhitzung und zur Verbesserung des Mikroklimas
erreicht werden können. Solche Maßnahmen sind bereits integrierter Bestandteil
der Förderung der KfW Bankengruppe zur energieeffizienten Sanierung bzw.
Errichtung von Gebäuden (CO2-Gebäudesanierungsprogramm).
14. Welche ökologischen und ökonomischen Schäden haben nach Kenntnis
der Bundesregierung Stürme wie Lothar und Kyrill in den letzten zwei
Jahrzehnten an deutschen Forsten verursacht, und welche Maßnahmen
sollten unternommen werden bzw. wurden zur Stärkung der
Widerstandsfähigkeit der Wälder bisher unternommen?
Die Gesamtschadenshöhe durch den Sturm „Lothar“ in Deutschland betrug
650 Mio. Euro. An die Forstbetriebe in dem mit Abstand am stärksten
betroffenen Bundesland Baden-Württemberg wurden rund 154 Mio. Euro an
Fördermitteln ausgereicht.
Die Gesamtschäden des Sturmes „Kyrill“ beliefen sich in Deutschland auf rund
4,7 Mrd. Euro. Die Schäden in Wäldern betrugen rund 1,9 Mrd. Euro. Am
stärksten betroffen war Nordrhein-Westfalen.
Die ökologischen Schäden der Stürme der letzten zwei Jahrzehnte wie zum
Beispiel Lothar und Kyrill an deutschen Wäldern lassen sich monetär nicht
bewerten. Schwierigkeiten bei Nachweis, Abgrenzung und Bewertung der
Schadenstatbestände kommen hierbei zum Tragen.
Seit gut drei Jahrzehnten arbeitet die Forstwirtschaft verstärkt nach den
Grundsätzen einer naturnahen Waldwirtschaft. Ein Kernelement ist dabei der Umbau
von Reinbeständen, die in großem Umfang nach dem zweiten Weltkrieg
entstanden sind, hin zu standortgerechten und an den Klimawandel anpassungsfähigen
Mischbeständen. Dieser Umbau wird im Rahmen der Förderungsgrundsätze
Forst der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) gefördert.
Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder unterliegen als
betriebliche Maßnahme der Eigentümerentscheidung. Hierbei spielen die Wahl
von Baumarten und Herkünften, die räumliche Ordnung, die bodenpflegliche
Bewirtschaftung, Durchforstung und Endnutzungsarten sowie die Umtriebszeit
und der Zieldurchmesser eine Rolle. Insbesondere die Absenkung der Umtriebs-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1403zeit und der Zieldurchmesser könnte unter Risikoaspekten zukünftig an
Bedeutung zunehmen. Flankierend dazu unternimmt die forstliche Forschung von
Bund und Ländern weitere Anstrengungen zur Einschätzung des Risikos
aktueller und potenziell nutzbarer Baumarten. Die Bundesregierung ergänzt diese
Maßnahmen durch die Förderung von Projekten im Rahmen des
Förderprogramms der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. und aus dem
Waldklimafonds.
So entwickelt z. B. ein Projekt ein internetbasiertes Informations- und
Entscheidungsunterstützungssystem zur Risikoabschätzung und Anpassung der
Waldbewirtschaftung für forstliche Standorteinheiten (DSS-RiskMan –
Entscheidungsunterstützung zur Verteilung und Begrenzung von Risiken für die
Forstwirtschaft vor dem Hintergrund des Klimawandels, mit einem Fördervolumen
von 1,7 Mio. Euro).
Ein weiteres Projekt entwickelt waldhygienische Konzepte für
Vergleichsregionen, für die eine hohe Vulnerabilität durch z. B. den Klimawandel erwartet wird.
Die Vulnerabilität orientiert sich dabei vor allem an der
wachstumsbeeinträchtigend limitierenden Bilanz des Niederschlags (WAHYKLAS – Waldhygienische
Anpassungsstrategien für das steigende Potential von Schadorganismen in
vulnerablen Regionen unter Berücksichtigung von Klimawandel und zunehmenden
Restriktionen, mit 0,6 Mio. Euro gefördert).
15. Wie verändert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Widerstandsfähigkeit der Wälder im Falle einer monokulturellen Bewirtschaftung, und
welche Schlüsse zieht sie daraus?
Inwieweit eine monokulturelle Bewirtschaftung das Risiko bei entsprechenden
standörtlichen Bedingungen erhöht, ist letztlich nur im Einzelfall zu beurteilen.
Auch von Natur aus gibt es monokulturelle Wälder. Ein Teil der heute noch auf
ca. 10 Prozent der Waldfläche anzutreffenden reinen Fichtenbestände,
möglicherweise aber auch ein Teil der Buchenwälder, wird regional voraussichtlich
den klima- und witterungsbedingten Veränderungen nicht Stand halten. Als
Konsequenz daraus ergreift die Bundesregierung die in der Antwort zu Frage 14
genannten Maßnahmen.
16. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung unterschiedliche
Auswirkungen bezüglich der Schäden durch Stürme bei reinen Fichten- bzw.
Tannenwäldern gegenüber Misch- oder Laubwäldern?
Die Schadensauswirkung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu
zählen insbesondere die Stärke des Sturms und die Disposition des Standorts
(Exposition, Gründigkeit und Wassergehalt des Bodens). Diese Aspekte überlagern
Elemente wie die Baumartenzusammensetzung, deren Angepasstheit an den
jeweiligen Standort und die horizontale und vertikale Struktur des Bestandes, auch
wenn Mischwälder grundsätzlich als risikoärmer eingestuft werden.
Die Auswirkungen sind letztlich nur im Einzelfall abzuschätzen.
Drucksache 18/1403 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKlimarobustheit der Infrastruktur
17. Welche Forschungen und Erkenntnisse sind der Bundesregierung in
Bezug auf die Auswirkungen von Extremwetterereignissen, wie z. B. lange
Hitze- und Trockenzeiten, auf thermische Kraftwerke, wie Kohle- oder
Atomkraftwerke, bekannt, und welche Rückschlüsse zieht sie dadurch auf
die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland?
Pauschale Aussagen zur den Auswirkungen von Extremwetterereignissen auf
thermische Kraftwerke sind aus Sicht der Bundesregierung nicht möglich. Für
gezielte Antworten müssen die Ereignisse vorab genau definiert werden.
Außerdem sind regionale Prognosen zu den Auswirkungen des Klimawandels, die
Rückschlüsse auf die Betroffenheit bestimmter Regionen und Kraftwerke in
Deutschland zulassen würden, schwer zu treffen. Der Bundesregierung liegen
jedoch Erkenntnisse vor, dass sich Extremwetterereignisse negativ auf die
Verfügbarkeit einzelner thermischer Kraftwerke auswirken können. Beispielsweise
sind Einschränkungen der Einspeisung flusswassergekühlter thermischer
Kraftwerke bei Niedrigwasser und zu hohen Wassertemperaturen möglich.
18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine dezentrale
Energieversorgung prinzipiell weniger anfällig gegenüber Naturkatastrophen ist
als eine zentrale, und wenn nein, warum nicht?
Angesichts der Vielfältigkeit der Energieversorgungsstrukturen (sektoral,
regional etc.) und der Unterschiedlichkeit möglicher Naturkatastrophen lässt sich aus
Sicht der Bundesregierung keine prinzipielle Aussage zur möglichen
Anfälligkeit einer stärker zentralen oder dezentralen Energieversorgung treffen.
19. Welche der heutigen Energieerzeugungsanlagen (thermische Kraftwerke
ab 100 MW) wären nach Einschätzung der Bundesregierung von einem
Meeresspiegelanstieg um ca. 60 Zentimeter bis zum Jahr 2100 (dies gilt als
möglicher Meeresspiegelanstieg – globales Mittel – bei einem „very low
emission scenario“. In Szenario mit weiterhin hohen CO2-Emissionen
würde der Anstieg bis zu 1 Meter betragen,
www.ipcc.ch) betroffen?
Die Lebensdauer thermischer Kraftwerke liegt bei rund 40 Jahren. Somit ist
davon auszugehen, dass keines der heute betriebenen thermischen Kraftwerke
noch im Jahr 2100 in Betrieb ist. Deshalb kann die Bundesregierung keine
Angaben dazu machen, welche Kraftwerke im Jahr 2100 von einem eventuellen
Anstieg des Meerwasserspiegels in der genannten Größenordnung betroffen
wären.
20. Welche der heutigen Energieerzeugungsanlagen (thermische Kraftwerke
ab 100 MW) müssten nach Einschätzung der Bundesregierung ihre
Produktion um wie viel Prozent infolge einer weiteren Erwärmung der
Gewässer drosseln, und welcher Wertverlust für die Volkswirtschaft würde
dabei entstehen?
Thermische Kraftwerke benötigen für ihre Produktionsprozesse Kühlwasser,
das unter anderem auch aus Flüssen bezogen wird. Eine Erhöhung der
Temperatur der für die Kühlung genutzten Gewässer kann den Betrieb thermischer
Kraftwerke aus wasserrechtlichen Gründen beeinträchtigen, bis hin zur
Leistungsdrosselung. Aussagen zur Leistungsdrosselung einzelner
Energieerzeugungsanlagen oder zu volkswirtschaftlichen Auswirkungen hängen jedoch
jeweils von den konkreten Umständen (Grad der Gewässererwärmung, Dauer
etc.) ab.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/140321. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung
notwendig, um die Stromnetze gegenüber vermehrt auftretenden
Starkwetterereignissen, wie St��rmen und Eis, robuster zu machen, und welche Kosten
wären damit verbunden?
22. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die notwendigen inkrementellen
Ausgaben, um die Stromnetzinfrastruktur für eine Erderwärmung um 2 °C
resilient zu machen?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Höchstspannungs-Stromnetze bestehen vorwiegend aus Freileitungen, die
durch Starkwetterereignisse beschädigt werden können. Bei einer Zunahme der
Häufigkeit von Starkwetterereignissen müsste gegebenenfalls die
Standfestigkeit von Freileitungsmasten erhöht werden.
Zu den regionalen Auswirkungen der Erderwärmung liegen der
Bundesregierung keine raum-zeitlich hinreichend hoch aufgelösten Studien vor, die eine
verlässliche Prognose darüber zuließen, an welchen Orten im Bundesgebiet mit
einer Zunahme der Häufigkeit von Starkwetterereignissen zu rechnen ist. Eine
verlässliche Abschätzung der Anpassungskosten an die Erderwärmung für die
Stromnetzinfrastruktur ist darum gegenwärtig nicht möglich.
23. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die notwendigen inkrementellen
Ausgaben, um die Kraftwerksinfrastruktur für eine Erderwärmung um
2 °C resilient zu machen?
Bezogen auf konventionelle Kraftwerke liegen der Bundesregierung keine
abschließenden Informationen vor. Grundsätzlich ist es das Ziel der
Bundesregierung, das Energieversorgungssystem in Richtung erneuerbare Energien
umzubauen und bis zum Jahr 2050 einen Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch
von 80 Prozent zu erreichen. Dies hat auch entsprechende Auswirkungen auf
den konventionellen Kraftwerkspark. Deshalb ist es aus heutiger Sicht nicht
möglich, Aussagen zu eventuellen Ausgaben einer sich künftig wandelnden
Kraftwerksinfrastruktur zu machen.
Wasserbilanz und Hochwasserschutz
24. Hat die Bundesregierung eigene Abschätzungen, oder kennt sie solche
über den Wertverlust durch Hochwasserschäden in der Bundesrepublik
Deutschland in den kommenden Jahrzehnten, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Abschätzungen über den Wertverlust
durch Hochwasserschäden in der Bundesrepublik Deutschland in den
kommenden Jahrzehnten vor. Grundsätzlich ist die Abschätzung eines zukünftigen
Wertverlustes durch Hochwasserschäden schwierig, da eine Kette von Modellen
verwendet werden müsste. Diese ist mit Annahmen und Unsicherheiten behaftet. Es
liegt der Bundesregierung eine Studie des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Potsdam Institut für
Klimafolgenforschung vor (GDV/PIK „Auswirkungen des Klimawandels auf die
Schadenssituation in der deutschen Versicherungswirtschaft – Kurzfassung
Hochwasser“, 2011,
www.gdv.de/2011/11/schadenszenarien-bis-zum-jahr-2100/,
die unter den Bedingungen des Klimawandels eine Zunahme der
Hochwasserschäden über alle IPCC-Szenarien, alle verwendeten Modelle und untersuchten
Perioden bis zum Jahr 2100 zeigt. Dabei gibt es sehr große Spannbreiten. Im
Drucksache 18/1403 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeMittel zeigen die Modelle eine Verdopplung der Hochwasserschäden bis zum
Jahr 2100 im Vergleich zum Referenzzeitraum (1961 bis 2000). Vor diesem
Hintergrund und im Hinblick auf die in Deutschland seit 2002 entstandenen
Hochwasserschäden in Höhe von mindestens 18,2 Mrd. Euro betont die
Bundesregierung die Bedeutung der Umsetzung der Richtlinie 2007/60 EG über die
Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken
(Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, HWRM-RL) und weist auf die gegenwärtige Erarbeitung des
Nationalen Hochwasserschutzprogramms hin, dessen Ziel die beschleunigte
konsequente Umsetzung prioritärer und überregional wirkender Maßnahmen
des präventiven Hochwasserschutzes ist.
25. Liegen der Bundesregierung Berechnungen über den gesamten
volkswirtschaftlichen Schaden des „Jahrhunderthochwassers“ 2002 vor, und wenn
ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Schäden des Jahrhunderthochwassers 2002 wurden zunächst mit 9,2 Mrd.
Euro angegeben. Nach einer Korrektur der Daten durch Sachsen sind die
Schäden des 2002er Hochwassers mit insgesamt rund 11 Mrd. Euro zu beziffern.
Diese Zahlen umfassen die Schäden an Wohngebäuden, Hausrat, gewerblichen
Unternehmen, an der Infrastruktur (kommunal, staatlich, sonstige Träger), in der
Land- und Forstwirtschaft sowie die Kosten für Präventivmaßnahmen und
Katastrophenschutz.
26. Hat die Bundesregierung eigene Abschätzungen, oder kennt sie solche
über den Wertverlust durch einen Anstieg des Meeresspiegels in der
Bundesrepublik Deutschland in den kommenden Jahrzehnten, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Der Bundesregierung sind keine Abschätzungen über einen Werteverlust durch
einen Anstieg des Meeresspiegels bekannt.
27. Welche Abschätzungen über die Entwicklung der klimatischen
Wasserbilanz in der Bundesrepublik Deutschland für dieses Jahrhundert hat die
Bundesregierung, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
In wasserwirtschaftlichen Anpassungsfragen wird überwiegend mit den Größen
Niederschlag, Abfluss und Extremereignisse gearbeitet. Im Rahmen von KLIWAS
(siehe auch Frage 10), in einem Projekt zur Europäischen Territorialen
Zusammenarbeit (Alpine Space Project AdaptAlp: Adaptation to Climate change in the
Alpine Space) sowie der Gremienarbeit der internationalen
Flussgebietskommissionen (hier Internationale Kommission zum Schutz des Rheins, IKSR) und
der Internationalen Kommission für die Hydrologie für das Rheingebietes
(KHR) erfolgten von der BfG in Koblenz mit den nationalen und internationalen
Projektpartnern Untersuchungen zu den Auswirkungen des Globalen
Klimawandels auf den Wasserhaushalt beziehungsweise das Abflussregime der
großen Ströme Deutschlands.
Neben einer Vielzahl von Kennwerten zur Beschreibung des künftigen
Abflussregimes wurde anstelle der klimatischen Wasserbilanz das potenzielle
Wasserdargebot ermittelt. Dies ist die wasserwirtschaftlich relevante Größe. Die bisher
durchgeführten vielfältigen Untersuchungen führten zu folgenden
Erkenntnissen:
● Die verschiedenen verfügbaren globalen Klimamodellantriebe weisen
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das regionale Klima (d. h. hier in ihrer Rolle
als Modellantrieb für regionale Klimamodelle) und hierbei insbesondere auf
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1403den Niederschlag noch erhebliche, zeitlich und räumlich verschiedene
Änderungssignale auf.
● Insbesondere für die nahe Zukunft resultiert bei der Anwendung
verschiedener Modellketten, die aus der Kopplung von Treibhausgasemissionsszenarien
– globale Klimamodelle – regionale Klimamodelle und
Wasserhaushaltsmodelle/-verfahren bestehen, hinsichtlich des Wasserdargebotes noch eine
große Ergebnisbandbreite. Dies gilt insbesondere für die nahe Zukunft (2021
bis 2050), wo im Spektrum der Projektionen zum Wasserdargebot in der
Bandbreite von trockenen bis zu feuchteren Szenarien geringe Änderungen
von +/–5 Prozent bis hin zu stärkeren Abnahmen von –10 Prozent bis –15
Prozent für die Flussgebiete berechnet wurden. In der fernen Zukunft (2071 bis
2100) finden sich Zunahmen von +5 Prozent bis +15 Prozent bis hin zu
Abnahmen von –10 Prozent bis –25 Prozent für die Flussgebiete.
● Bei der Berechnung des Wasserdargebotes (und dies gilt auch für die
klimatische Wasserbilanz) hat sich gezeigt, dass der Berechnungsmethode für die
potenziellen Verdunstungen eine große Bedeutung zukommt. Dies wird in
vielen hydrologischen Klimafolgenuntersuchungen noch nicht ausreichend
berücksichtigt.
Im Rahmen des UFO-Plan Vorhabens WasKlim wurde für verschiedene
Klimastationen Deutschlands die klimatische Wasserbilanz bis zum Jahr 2100
ermittelt. Für die Zeitspanne 2071 bis 2100 zeigt sich im Vergleich zu den Jahren
1971 bis 2000 eine deutliche Abnahme in den Sommermonaten von zum Teil
200 bis 300 mm, die in den Wintermonaten nicht immer ausgeglichen werden
kann. Über das Jahr gesehen, könnte sich so ein Defizit mit Schwerpunkten in
Ost- und Mitteldeutschland sowie in Baden-Württemberg und im Alpenvorland
ergeben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in den letzten Jahren das
Instrumentarium zur Berechnung des Einflusses von Klimaänderungen aufgebaut und
kontinuierlich verbessert wurde. Die erzielten Ergebnisse zeigen aber auf, dass es
erhebliche Bandbreiten in der gesamten Kette der Klimafolgenuntersuchungen
gibt. Für die Zeit bis zum Jahr 2050 lassen sich keine eindeutigen Signale und
damit kein unmittelbarer Handlungsdruck in Hinblick auf eine negative
Entwicklung des Wasserhaushaltes erkennen.
Diese Ergebnisse beruhen auf den Ausgangsmodellen (Stand 2005). Aufgrund
der bisherigen Erkenntnisse und der erkannten Unsicherheiten wird empfohlen,
mit den mittlerweile vorliegenden Modellergebnissen des 5. IPCC-Berichtes
(Stand 2012) die hydrologische Klimafolgenanalyse zu ergänzen.
28. Hat die Bundesregierung eigene Abschätzungen, oder kennt sie solche
über den Wertverlust durch Starkniederschläge in der Bundesrepublik
Deutschland in den kommenden Jahrzehnten, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Abschätzungen zu den Wertverlusten
durch Starkniederschläge in den kommenden Jahrzehnten vor. Nach Aussagen
des Deutschen Wetterdienstes (DWD) hat sich die Anzahl der Tage mit
Starkniederschlägen über 30 mm im Zeitraum 1951 bis 2013 geringfügig, aber nicht
signifikant erhöht. Insgesamt sind Modellierungen und Projektionen künftiger
Starkniederschläge schwierig und mit Unsicherheiten behaftet, da es sich dabei
um teilweise sehr lokale Phänomene handelt. Dennoch wird davon
ausgegangen, dass sich die Anzahl der Starkniederschläge im Zuge des Klimawandels in
Deutschland erhöhen wird. Sind städtische Gebiete betroffen, ist mit hohen
Schäden zu rechnen. Studien zu bisherigen Schäden (Starkregen inklusive
Sturzfluten, Hagel, gegebenenfalls Gewitter) haben 422 Ereignisse beginnend in den
Drucksache 18/1403 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode70er-Jahren erfasst und geben durchschnittliche jährliche Schäden in Höhe von
ca. 160 Mio. Euro an (Vorhersage und Management von Sturzfluten in urbanen
Gebieten URBAS
www.urbanesturzfluten.de).
29. Hat die Bundesregierung eigene Abschätzungen, oder kennt sie solche
über den möglichen Wertverlust von Vermögenswerten in möglichen
Überflutungsgebieten entlang der deutschen Wasserstraßen?
Wenn ja, wie hoch ist dieser, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?
Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Abschätzungen, solche Arbeiten
sind nicht bekannt.
30. Wie viele Menschen in Deutschland (heutige Siedlungsstruktur) würden
nach Einschätzung der Bundesregierung angesichts eines
Meeresspiegelanstieges von bis zu 1 Meter betroffen sein, und welche Maßnahmen
ergreift die Bundesregierung dagegen?
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele Menschen von
einem Meeresspiegelanstieg von bis zu einem Meter betroffen wären. Das
Ausmaß der Betroffenheit lässt sich jedoch an den im Rahmen der EU-
Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRMRL) berichteten Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten abschätzen (siehe Antwort zu Frage 31).
Die derzeitige Küstenschutzplanung berücksichtigt einen Meeresspiegelanstieg
von bis zu 50 Zentimeter, bezogen auf das Jahr 2100. Über die im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ jährlich zur Verfügung stehenden Mittel hinaus wird seit dem Jahr 2009 der
Sonderrahmenplan für „Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des
Klimawandels“ umgesetzt. Mit diesem Sonderrahmenplan stellt der Bund den
Küstenländern in den Jahren 2009 bis 2025 zusätzlich insgesamt 380 Mio. Euro zur
Verfügung, um geplante oder neue Küstenschutzmaßnahmen bis zum Jahr 2025
beschleunigt fertigstellen zu können.
31. Ist die Erstellung von Hochwassergefahren- und -risikokarten, die
aufgrund der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie bis
Ende 2013 erstellt werden sollten, vollständig abgeschlossen?
Die Erstellung von Hochwassergefahren- und -risikokarten wurde am 22. März
2014 vollständig abgeschlossen. Die Karten können im Bund-Länder-
Informations- und Kommunikationsportal (
www.wasserblick.net) sowie auf den
Internetseiten der Bundesländer eingesehen werden.
32. Wie viele Einwohner sind laut den dortigen Angaben von extremen
Hochwasserereignissen sowie mittleren Hochwasserereignissen betroffen, und
wie viele umweltgefährdende Betriebe liegen in den betroffenen
Gebieten?
Nach den Berichtsdaten der Bundesländer zu den Hochwasserrisiko- und -
gefahrenkarten vom März 2014 leben in der Bundesrepublik ca. 8 Millionen
Einwohner in potenziell von signifikantem Hochwasser betroffenen Gebieten.
Dabei beträgt die Anzahl der betroffenen Einwohner je Wahrscheinlichkeit:
● Low (niedrige Wahrscheinlichkeit): 7 923 121
● Medium (mittlere Wahrscheinlichkeit): 1 819 002
● High (hohe Wahrscheinlichkeit): 353 930
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1403Die Anzahl der betroffenen Anlagen nach EU-Industrieemissionsrichtlinie
(IED-Anlagen) je Wahrscheinlichkeit:
● Low (niedrige Wahrscheinlichkeit): 2 142
● Medium (mittlere Wahrscheinlichkeit): 582
● High (hohe Wahrscheinlichkeit): 204
Biodiversität
33. Wie wird die Landwirtschaft in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung konkret vom Klimawandel und seinen Folgen betroffen sein?
Über die Folgen des Klimawandels für die Landwirtschaft liegen derzeit nur
relativ grobe Abschätzungen vor. Sie basieren in der Regel auf regionalisierten
Klimaszenarien, die mit Prozess-, Ertrags- und/oder Agroökosystem-Modellen
verknüpft werden. Die Vergleichbarkeit der bisher veröffentlichten Studien wird
dadurch beeinträchtigt, dass den Studien unterschiedliche Modellannahmen
bezüglich des Emissionsszenarios, des CO2-Düngeeffekts und der phytosanitären
Wirkungen zugrunde lagen und in der Regel auch eine Beschränkung auf
ausgewählte Kulturarten erfolgte.
Wegen der inhaltlichen Zusammenhänge wird zudem auf die Antworten zu den
Fragen 37, 38, 39, 40, 44 und 45 hingewiesen.
34. Welche Auswirkungen auf die Biodiversität in Deutschland erwartet die
Bundesregierung im Fall einer globalen Erwärmung um 2 °C bzw. 4 °C,
und welche Maßnahmen ergreift sie, um die Resilienz der deutschen
Biosphäre zu erhöhen?
Eine genauere Unterscheidung der Auswirkungen auf die Biodiversität bei
verschiedenen Erwärmungsintervallen ist zurzeit nicht möglich. Dazu sind die
wissenschaftliche Erkenntnisse und auch der Monitoring-Datenbestand noch zu
unbefriedigend. Es wird auf die Bedeutung des in Bearbeitung befindlichen
Monitoringberichtes verwiesen (siehe Antwort zu Frage 8), der zukünftig regelmäßig
über bereits beobachtete und gemessene Folgen des Klimawandels und
begonnener Anpassungsmaßnahmen berichten soll. Klare Einflüsse des Klimawandels
sind jedoch bei der Phänologie von Pflanzen und Tieren deutlich nachweisbar,
z. B. die zeitliche Vorverlegung von Blüte oder Brutzeiten von Vögeln. Es ist
davon auszugehen, dass fast alle in Deutschland vorkommenden Lebensräume
durch den Klimawandel beeinflusst werden. Intensität und Art dieser
Beeinflussung können jedoch stark variieren. Durch Klimaänderungen könnten in den
nächsten Jahrzehnten nach Schätzungen bis zu 30 Prozent der derzeitigen Tier-
und Pflanzenarten deutschlandweit aussterben, da ihre Anpassungsfähigkeit
begrenzt ist. Gleichzeitig werden sich vom Menschen eingebrachte Arten vermehrt
in der freien Natur etablieren, bereits etablierte Arten ihre Verbreitung
ausdehnen oder neue Arten zuwandern. Bei den zurückgehenden Arten wird es sich
Modellrechnungen zufolge überdurchschnittlich häufig um bereits heute seltene
und gefährdete (insbesondere Arten der Roten Liste) handeln.
Es wird es darauf ankommen, dass Bund und Länder die quantitativ und qualitativ
festgelegten Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) und
des Bundesnaturschutzgesetzes für Schutzgebiete und Vernetzungen durch
geeignete Maßnahmen erreichen.
Auf Bundesebene tragen viele Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität (wie
z. B. das Bundesprogramm Biologische Vielfalt und der Waldklimafond) dazu
bei, die Anpassungsfähigkeit der natürlichen Systeme zu erhalten oder wieder zu
Drucksache 18/1403 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodestärken. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist daher auch ein wichtiges
Element der DAS.
35. Mit welchen Auswirkungen auf den Zustand der Moore rechnet die
Bundesregierung?
Es ist davon auszugehen, dass sich der Klimawandel tendenziell negativ auf den
Zustand von Mooren auswirken wird und auch die Wiedervernässung von
drainierten Mooren erschweren kann.
36. Welche Maßnahmen sind geplant, um Moore besonders in ihrer Funktion
als große CO2-Speicher zu erhalten?
Die Bundesregierung hat dem Schutz der Moore Rechnung getragen, in dem sie
Moore unter gesetzlichen Schutz nach § 30 Absatz 2 des
Bundesnaturschutzgesetzes gestellt hat. Nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung fällt der
Moorschutz in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die Länder haben alle
lebenden deutschen Hochmoore sowie Teile der Niedermoore mit Vorkommen von
nach der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)
geschützten Lebensraumtypen und Arten als FFH-Gebiete ausgewiesen. Zudem
haben die Länder mit wesentlichen Moorvorkommen in der Regel eigene
Moorschutzprogramme und teilweise auch Klimaschutzprogramme aufgelegt oder
auch Instrumente zur Finanzierung von Moorwiedervernässungsprojekten wie
die „Moorfutures“ geschaffen.
Die Bundesregierung unterstützt den Moorschutz u. a. im Rahmen des
Förderprogramms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“, das der Errichtung
und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit
gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung dient. Mit diesem Finanzierungsinstrument
können national bedeutsame und repräsentative Naturräume geschützt und
langfristig gesichert werden. Im Rahmen dieses Förderprogramms werden derzeit u. a.
folgende Projekte mit einem Schwerpunkt im Moorschutz durchgeführt:
● Baar, Baden-Württemberg,
● Pfrunger-Burgweiler Ried, Baden-Württemberg,
● Allgäuer Moorallianz, Freistaat Bayern.
Durch dieses Programm wurden bisher insgesamt in 26 von der
Bundesregierung geförderten abgeschlossenen Naturschutzgroßprojekten Hoch- und
Niedermoore geschützt, entwickelt und langfristig gesichert.
Auch über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt ist die Förderung von
Moorschutzprojekten unter anderem vor dem Hintergrund der
Ökosystemleistungen von Mooren und dabei insbesondere dem Klimaschutz durch die
Bundesregierung in Vorbereitung.
Im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden unter anderem
Instrumente zur Optimierung des Moormanagements geschaffen und die Länder
bei der Weiterentwicklung ihrer moorspezifischen Förderinstrumente
unterstützt. Zudem werden Verbände in ihren Aktivitäten zum Moor- und
Klimaschutz gefördert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/1403Landwirtschaft
37. Sind der Bundesregierung Studien zu ökonomischen Folgeabschätzungen
(Kosten, Auswirkungen auf Arbeitsplätze u. a.) durch Ausfälle in der
landwirtschaftlichen Produktion in Deutschland aufgrund des
Klimawandels bekannt, und falls nein, plant sie dazu eigene Berechnungen?
Zu den Auswirkungen und Veränderungen einzelner Klimaelemente
(Temperatur, Niederschlag, CO2-Konzentration) auf Wachstums- und Ertragsprozesse
sowie die Qualität wichtiger Kulturpflanzen liegen kaum belastbare Erkenntnisse
vor. Auch über die Auswirkung der durch den Klimawandel bedingte Zunahme
von Extremwetterlagen und Extremwetterereignissen liegen kaum belastbare
Erkenntnisse vor, schon gar nicht regional und nach verschiedenen Kulturarten
differenziert. Das BMEL hat daher das Verbundforschungsprojekt
„Agrarrelevante Extremwetterlagen und Möglichkeiten von
Risikomanagementsystemen“ angestoßen. Das Forschungsprojekt verfolgt das Ziel, die regionalen
Auswirkungen klimawandelbedingter Extremwetterlagen auf die deutsche Land-
und Forstwirtschaft, inklusive Sonderkulturen, zu erforschen. Hierbei geht es
auch um betriebswirtschaftliche Aspekte und mögliche Anpassungsmaßnahmen
auf einzelbetrieblicher Ebene, zum Beispiel Versicherungen. Die Vorlage des
Endberichtes wird voraussichtlich im Frühjahr 2015 erfolgen.
38. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung direkt oder
indirekt betroffene Landwirte, und zu welchem Prozentsatz decken die von
der Bundesregierung bereitgestellten oder unterstützten
Finanzierungsinstrumente nach ihrer Kenntnis die Verluste der Landwirte ab?
Bis hinreichend präzise abschließende Erkenntnisse vorliegen, in welchem
Ausmaß einzelne Wetterlagen und -ereignisse als Folgen des Klimawandels
interpretiert werden können, kann keine Aufschlüsselung vorgenommen werden, zu
welchen Anteilen spezifische Programme der Bundesregierung der Bewältigung
des Klimawandels dienen.
Sofern in der Landwirtschaft Schäden durch Naturkatastrophen oder widrige
Witterung entstehen, können zur Bewältigung der Schäden staatliche
Zuwendungen beantragt werden, unabhängig davon, ob es einen kausalen
Zusammenhang zum Klimawandel gibt. So wurden im Rahmen der Schadensbewältigung
der Hochwasserkatastrophe des Jahres 2013 im Wirtschaftsplan des
Sondervermögens „Aufbauhilfe“ für Aufbauhilfeprogramme insgesamt 401,6 Mio. Euro
eingestellt, die zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Land- und
Forstwirtschaft sowie zum Schadensausgleich in der ländlichen Infrastruktur im
Außenbereich von Gemeinden verwendet werden. Die Zuwendung für
Landwirte in Form eines Zuschusses kann bis zu 80 Prozent des Schadens betragen.
39. Welche Maßnahmen empfiehlt die Bundesregierung den von
Auswirkungen durch den Klimawandel betroffenen Akteuren in der Landwirtschaft,
und welchen Beitrag können nach Auffassung der Bundesregierung die
Länder leisten?
In der Anlage H.3 des Aktionsplans Anpassung sind die Aktivitäten und
Maßnahmen unterschiedlicher Akteure, unter anderem auch der Akteure in der
Landwirtschaft, dargestellt. Eine Bewertung und gegebenenfalls Aktualisierung
dieser Zusammenstellung wird frühestens im bis Mitte der Legislaturperiode
vorzulegenden Bericht zur Evaluierung der Deutschen Anpassungsstrategie und
des Aktionsplans vorgenommen.
Dies gilt auch für die in Anlage H.2 zusammengefassten Beiträge der Länder.
Drucksache 18/1403 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode40. Können aus Sicht der Bundesregierung „alte Sorten“ einen Beitrag zur
Anpassung leisten, und wenn ja, welche Forschungsaktivitäten unterstützt
die Bundesregierung diesbezüglich?
Die Erhaltung von genetischen Ressourcen unter anderem in Form von „alten
Sorten“ in Genbanken und vor allem durch Anbau ist der Ausgangspunkt für
Züchtungsprogramme, die einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel
leisten. Adaptionen an sich ändernde Umweltbedingungen erfordern spezifische
Sorteneigenschaften, wie etwa Trocken- und Strahlungstoleranz,
Kälteverträglichkeit, Reifeverhalten, Nährstoffeffizienz und Resistenzen gegenüber
Schaderregern. Solche Charakteristika sind häufig in alten Sorten noch zu finden.
Diese liefern daher wichtiges Ausgangsmaterial für die Neuzüchtung. Zu dem
Gesamtkomplex gehört auch der Einsatz von Tierarten, die gut mit den
veränderten Bedingungen zurechtkommen.
Zur Umsetzung der Anpassung des Pflanzenbaus an sich ändernde
Klimabedingungen ist unter anderem die Erhaltung eines neutralen, auf biometrischen
Grundsätzen basierenden Versuchswesens notwendig. Dies wird von der
Bundesregierung zum Beispiel mittels der beim Bundessortenamt durchgeführten
Wertprüfungen oder durch Charakterisierung „alter Sorten“ unterstützt.
Daneben setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für den Erlass der
notwendigen Rechtsvorschriften ein, um die Erhaltung wertvollen alten Sortenmaterials
durch Anbau zu erleichtern und zu fördern.
41. Welche Schädlinge und Bakterien, sowohl im Bereich der Nutzpflanzen
als auch der Nutztierhaltung, werden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung bei einer anzunehmenden Erwärmung in Deutschland stärker
verbreiten, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche davon als
invasiv zu betrachten sind?
Das Verbreitungsgebiet, die Etablierungswahrscheinlichkeit und die
hervorgerufenen Schäden werden bei einer Vielzahl von Schadorganismen der Pflanzen
wesentlich durch die klimatischen Verhältnisse mitbestimmt. Dies trifft
insbesondere für tierische Schadorganismen (Insekten), aber auch für Pilze, Bakterien
und Pflanzen (als Schadorganismus) zu. Für genaue Prognosen sind im
Einzelfall weitere Faktoren zu berücksichtigen, wie zum Beispiel das Vorhandensein
beziehungsweise die räumliche Verteilung von Wirtspflanzen, die Anfälligkeit
der Wirtspflanzen oder das Vorkommen natürlicher Antagonisten.
Infolge einer zunehmenden Erwärmung in Deutschland ist mit einer weiteren
Ausdehnung bestimmter Pflanzenschadorganismen zu rechnen. Dies betrifft
sowohl Schadorganismen, die bereits in Teilen Deutschlands angesiedelt sind, wie
z. B. den Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) oder die
hochallergene Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia), als auch solche, die
bisher lediglich in Südeuropa verbreitet waren, deren Verbreitungsgebiet sich
nunmehr aber langsam Richtung Norden ausweitet. Dies trifft zum Beispiel auf
den Pinienprozessionsspinner (Thaumetopoea pityocampa) zu. In diesem
Zusammenhang sind auch Pflanzenpathogene zu nennen, die mit Vektoren
übertragen werden, wie z. B. der Erreger der im Weinbau gefürchteten „Flavescence
Dorée“-Erkrankung (Candidatus Phytoplasma vitis). Diese Phytoplasmose, die
bisher in Deutschland noch nicht vorkommt, wird durch die Amerikanische
Rebzikade (Scaphoideus titanus) übertragen, deren Verbreitungsgebiet sich
zunehmend aus südeuropäischen Befallsgebieten Richtung Mitteleuropa ausdehnt.
Durch den weiterhin steigenden globalen Handel sind immer mehr
Einschleppungen von Quarantäneschadorganismen oder neuen, bisher in Deutschland
oder der Europäischen Union noch nicht vorhandenen, potenziell invasiven
Schadorganismen zu verzeichnen. Inwiefern sich ein eingeschleppter Schad-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/1403organismus in einem neuen Gebiet auch tatsächlich dauerhaft etablieren kann,
wird auch durch klimatische Faktoren beeinflusst. Im Rahmen des
Klimawandels ansteigende Temperaturen werden die Ansiedlungsbedingungen für eine
Reihe von Schadorganismen verbessern. Klimastudien zum
Etablierungspotenzial des Asiatischen Laubholzbockkäfers (Anoplophora glabripennis), die im
Rahmen von Risikobewertungen und wissenschaftlichen Arbeiten durchgeführt
wurden, legen nahe, dass sich die Lebensbedingungen für diesen
Schadorganismus mit zunehmender Temperatur verbessern werden (Bidinger, 2012; MacLeod
et al., 2002).
Steigende Temperaturen können in vielen Fällen zu einer höheren
Schadwirkung bei Befall mit Schadorganismen führen. Dies kann zum Beispiel auf
verkürzten Entwicklungszeiten und damit erhöhten Generationszahlen der
Schadorganismen als auch auf verstärkter Anfälligkeit zunehmend gestresster
Wirtspflanzen beruhen (z. B. Eichenprachtkäfer, Agrilus biguttatus; Kleiner
Buchenborkenkäfer, Taphrorychus bicolor; Phytophthora-Wurzelhalsfäule der Erle,
Phytophthora alni). Im Falle des Asiatischen Laubholzbockkäfers kommt es
unter wärmeren Bedingungen zu einer deutlichen Verkürzung des
Entwicklungszyklus von zwei bis drei Jahren (derzeit in Deutschland) auf ein bis zwei Jahre
(in Norditalien). Ähnliches ist auch bei heimischen Insekten, wie zum Beispiel
dem Waldmaikäfer (Melolontha hippocastani) zu beobachten.
42. Welche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben diese
Schädlinge und Bakterien, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um die negativen Auswirkungen zu bekämpfen?
Grundsätzlich gehen von Pflanzenpathogenen keine direkten Gefahren für die
menschliche Gesundheit aus. Indirekte Gefahren können zum Beispiel durch
Aufnahme verschiedener Mykotoxine mit der Nahrung entstehen. Als
wichtigste Toxinbildner sind in diesem Zusammenhang pflanzenpathogene Pilze der
Gattung Fusarium (insbesondere in Getreidekulturen) und Alternaria zu nennen.
Dauerhaft mildere Winter und erhöhte Luftfeuchtigkeit könnten die
Entwicklung dieser Schadorganismen fördern. Der großen Bedeutung dieser Pilze
sowohl für die Pflanzengesundheit als auch für die Belastung der Ernteprodukte
Rechnung tragend, werden sie im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes
bereits seit Jahrzehnten mit verschiedenen Maßnahmen bekämpft.
Von den in der Antwort zu Frage 41 genannten Schadorganismen sind mit
Ausnahme des Eichenprozessionsspinners und der Beifuß-Ambrosie keine
Gefahren für die menschliche Gesundheit bekannt. Der Eichenprozessionsspinner
kann durch seine „Brennhaare“ sehr unangenehme Hautreizungen verursachen,
die Beifuß-Ambrosie hat ein erhebliches allergenes Potenzial als
Inhalationsallergen aber auch bei Berührung als Kontaktallergen.
Im Interesse des Waldschutzes wird eine Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners (nach Pflanzenschutzgesetz) dann erwogen, wenn gleichzeitig weitere
Schadschmetterlinge (z. B. Schwammspinner, Grüner Eichenwickler, Großer
und Kleiner Frostspanner) auftreten bzw. wenn eine existenzielle
Bestandsgefährdung vorliegt, die auch einen Verlust der Waldfunktionen zur Folge hätte.
Nach Überprüfung der aktuellen Lage kann das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Notfallsituationen nach Artikel 53 der
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für 120 Tage zur
Anwendung von Insektiziden für die luftgestützte Bekämpfung im Forst erteilen. Viele
Maßnahmen sind auch hygienisch begründet, unterfallen daher dem Biozidrecht
und haben in öffentlichen Bereichen eine große Bedeutung. Dabei werden
befallene Areale gesperrt oder nach Biozidrecht zugelassene Insektizide angewandt.
Drucksache 18/1403 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Fall der Beifuß-Ambrosie, die besonders stark in Brandenburg auftritt, gibt
es hierfür einzelne kommunale und regionale Aktivitäten auf Landesebene. Die
Aktivitäten der Länder werden teilweise durch das Julius Kühn-Institut (JKI) im
Rahmen eines Aktionsprogramms koordiniert und durch Informationen
unterstützt. Mehrere Länder haben Meldestellen für Ambrosiafunde eingerichtet.
Meldungen zum Auftreten von Ambrosia können auch in ein Webportal beim
JKI eingetragen werden.
43. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung insbesondere
zwischen dem fortschreitenden Klimawandel und dem Vorrücken der
Afrikanischen Schweinepest nach Europa, und welche Maßnahmen ergreift sie,
um ein Vorrücken nach Deutschland und ein Übergreifen auf
Nutztierbestände möglichst zu verhindern?
Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen dem
fortschreitenden Klimawandel und den Nachweisen der Afrikanischen Schweinepest bei
jeweils zwei Wildschweinen in Litauen und Polen nahe der weißrussischen
Grenze Anfang des Jahres 2014. Die grenznahen Befunde lassen die Bewegung
von Wildschweinen aus einer infizierten Gegend als Eintragsquelle
wahrscheinlich erscheinen.
Um das Ziel zu erreichen, Deutschland weiterhin frei von Afrikanischer
Schweinepest zu halten, kommt der Aufklärung über die von Lebensmitteln tierischer
Herkunft ausgehenden Gefahren von Afrikanischer Schweinepest eine hohe
Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere für Reisende, Fernfahrer und Arbeitskräfte,
die aus den oder über die von Afrikanischer Schweinepest betroffenen Gebieten
in Litauen, Polen, Belarus oder Russland nach Deutschland einreisen und hier in
landwirtschaftlichen Betrieben saisonal arbeiten. Zu diesem Zweck hat die
Bundesregierung Anfang März 2014 in Zusammenarbeit mit den Ländern und
Betreibern von an Autobahnen gelegenen Raststätten und Autohöfen eine
Plakatkampagne in deutscher, russischer, polnischer und rumänischer Sprache in den
entsprechenden Einrichtungen entlang der Autobahnen in Ostdeutschland sowie
wichtiger Autobahnen nach Süd- und Westdeutschland gestartet; diese
Aufklärungsaktion soll zunächst für die Dauer von sechs Monaten gelten.
Daneben werden die sowohl auf der Internetseite des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft als auch auf der des Friedrich Loeffler-Instituts
eingestellten Informationen zu Afrikanischer Schweinepest regelmäßig
aktualisiert.
Weiterhin hat die Bundesregierung empfohlen, Proben von Wildschweinen, die
im Rahmen von Untersuchungsprogrammen ohnehin auf das Virus der
Klassischen Schweinepest untersucht werden, auch auf das Virus der Afrikanischen
Schweinepest zu untersuchen.
44. Wird nach Ansicht der Bundesregierung eine globale Erwärmung um 2 °C
eine Veränderung der Bewässerungstechnik in der Landwirtschaft nach
sich ziehen, und wenn ja, welche?
Eine globale Erwärmung um 2 °C wird weltweit einen erhöhten Wasserbedarf
landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturen in den Sommermonaten
durch Extremwetterlagen (Trockenperioden) zur Folge haben. Effizientere
Bewässerungstechniken, wie zum Beispiel die Tropfbewässerung, werden in allen
Regionen mit geringerer Wasserverfügbarkeit an Bedeutung gewinnen, zumal
diese Bewässerungstechnik nach dem Aufbau der Anlagen im Frühjahr eine
Arbeitszeit sparende Bewässerungstechnik darstellt. Insgesamt werden die
Betriebe aber schlagkräftiger werden müssen, entweder durch einen höheren Ma-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/1403schinenbesatz an mobilen Beregnungsmaschinen oder durch stationäre
Beregnungsmaschinen wie Kreis- und Linearberegnungsmaschinen. Letztere eignen
sich aber nur für größere arrondierte Teilflächen (>20 ha).
45. Welche agrarstrukturellen Veränderungen erwartet die Bundesregierung
aufgrund des Klimawandels in Deutschland, beispielsweise durch
veränderte Anforderungen an Be- und Entwässerung?
Die agrarstrukturelle Entwicklung in Deutschland wird durch eine Reihe von
Faktoren beeinflusst. Erkenntnisse über agrarstrukturelle Veränderungen
aufgrund des Klimawandels liegen der Bundesregierung nicht vor.
Unabhängig davon sind zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion
Anpassungsmaßnahmen zur sparsamen Wasserbewirtschaftung und hoher
Wassernutzungseffizienz (z. B. Tropfbewässerung, Kreisberegnung), Erschließung des
Bodenwasservorrats und alternativer Wasserquellen (Hochwasserspeicherung,
Regenrückhaltebecken) sinnvoll. Regional dürften Maßnahmen zur
Verbesserung der Entwässerung erforderlich werden, etwa durch Erhaltung oder
Schaffung leistungsfähiger Drainagesysteme.
Finanzielle Ausstattung der deutschen Anpassungspolitik
46. Legen nach Ansicht der Bundesregierung die neueren (seit dem Jahr 2008)
Forschungen zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Deutschland
höhere Ausgaben für die nationale Anpassungspolitik (Forschung und
Maßnahmen) nahe, und wenn nein, warum reichen die derzeitigen Mittel
aus?
Eine Aussage ob und inwieweit in den kommenden Jahren höhere Ausgaben für
die nationale Anpassungspolitik erforderlich werden können, wird erst im
Rahmen des Fortschrittsberichts und des Aktionsplans II möglich sein (siehe auch
Vorbemerkung der Bundesregierung). Hierfür gelten die
Finanzierungsregelungen des Koalitionsvertrags. Grundsätzlich geht die Bundesregierung davon aus,
dass Anpassung an den Klimawandel nicht notwendig immer zu höheren oder
zusätzlichen Ausgaben führen muss, wenn Anpassungsaspekte frühzeitig in die
Planung und Entwicklung von Maßnahmen einbezogen werden.
47. Welcher Betrag wurde im Bundeshaushalt der Jahre 2008 bis 2013 (bitte
einzeln aufschlüsseln) für die nationale Anpassungspolitik aufgewendet,
und womit begründet die Bundesregierung das Absenken der Mittel um
insgesamt 1,8 Mio. Euro?
Die Anpassungspolitik der Bundesregierung zielt darauf ab, Anpassungsbelange
nach Möglichkeit in andere Politikbereiche zu integrieren. Aufwendungen für
Maßnahmen, die nicht ausschließlich für Anpassungsvorhaben aufgewendet
wurden, aber „indirekte“ Anpassungswirkung entfalten, sind nicht getrennt
ausweisbar. Im Folgenden werden ausschließlich die Ausgaben – aufgeschlüsselt
nach Ressorts – aufgeführt, für die eine direkte Zuordnung zur nationalen
Anpassungspolitik möglich ist.
Im Haushalt des BMUB wurden erstmals mit dem Haushalt 2011 Ausgaben mit
der Zweckbestimmung „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den
Klimawandel“ veranschlagt. Die Ansätze der Jahre 2011 bis 2014 (neuer
Regierungsentwurf) waren/sind wie folgt veranschlagt:
Drucksache 18/1403 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode● 2011: 1 Mio. Euro
● 2012: 2 Mio. Euro
● 2013: 3 Mio. Euro
● 2014: 4 Mio. Euro.
Ist-Ausgaben 2011 bis 2013 sind wie folgt geleistet worden:
● 2011: 145 000 Euro.
● 2012: 877 000 Euro.
● 2013: 1 385 000 Euro.
Der Bundesregierung ist nicht ersichtlich, auf welchen Haushaltstitel des
Bundeshaushaltes sich die in der Frage angesprochene Absenkung der Mittel um
1,8 Mio. Euro beziehen könnte. Mittel für die Förderung von
Anpassungsmaßnahmen stehen allerdings auch im Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds
zur Verfügung. Dort waren für das Jahr 2013 Ausgaben in Höhe von 8 Mio. Euro
veranschlagt, denen aber aufgrund der Finanzierungssituation des Klima- und
Energiefonds nur 2,018 Mio. Euro zugewiesen werden konnten. Im
Regierungsentwurf für das Jahr 2014 ist ein Ansatz von 5,234 Mio. Euro vorgesehen. Unter
Zugrundelegung des im Jahr 2013 tatsächlich verfügbaren (zugewiesenen
Betrages) ist allerdings keine Kürzung festzustellen, insbesondere, wenn man die
Steigerung im BMUB-Haushalt mit berücksichtigt.
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative gibt
es seit dem Jahr 2011 den Förderschwerpunkt „Klimaschutz-Teilkonzept zur
Anpassung an den Klimawandel“. Die Finanzierung erfolgt aus dem
Bundeshaushalt und dem Energie- und Klimafonds. Aus dem Bundeshaushalt finanziert
wurden im Jahr 2011: zwei Teilkonzepte (179 211 Euro), im Jahr 2013: fünf
Teilkonzepte (271 396 Euro).
Im Haushalt des BMBF wurden/werden nachfolgende Nationale
Forschungsinitiativen im Bereich Klimaanpassung gefördert:
● KLIMZUG (Klimawandel in Regionen zukunftsfähig gestalten): 85 Mio.
Euro, 2008 bis 2014
● LAMA (Nachhaltiges Landmanagement – Modul B „Innovative
Systemlösungen für nachhaltiges Landmanagement“): 43 Mio. Euro, 2008 bis 2015
● Climate Service Center (CSC): 20 Mio. Euro, 2009 bis 2014
● MiKlip (Mittelfristige Klimaprognose): 20 Mio. Euro, 2011 bis 2015
● Ökonomie des Klimawandels: 12 Mio. Euro, 2011 bis 2014
● Soziale Dimensionen von Klimaschutz und Klimawandel: 12 Mio. Euro,
2009 bis 2013
Im Geschäftsbereich des BMVI wurde im Rahmen der DAS in den Jahren 2009
bis 2013 das Verbundforschungsprogramm „KLIWAS – Auswirkungen des
Klimawandels auf Wasserstraßen und Schifffahrt“ durchgeführt, das auch die
Entwicklung von Anpassungsoptionen beinhaltet. In den Jahren 2008 bis 2013
wurden für diesen Forschungsverbund 18,3 Mio. Euro eingesetzt. Aus den
Modellvorhaben der Raumordnung (Einzelplan 25 Kapitel 12 25 Titel 532 85) wurden
im genannten Zeitraum 1,6 Mio. Euro für die Anpassung an den Klimawandel
und damit die DAS aufgewendet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/1403Im Haushalt des BMI wurden für die Projektstelle (Klimawandel und
Bevölkerungsschutz) in den Jahren 2008 bis 2014 nachfolgende Personalkosten
aufgewandt:
● 2008: 60 000 Euro
● 2009: 27 000 Euro
● 2010: 55 000 Euro
● 2011: 58 000 Euro
● 2012: 30 000 Euro
● 2013: 35 000 Euro.
Für die Beteiligung an Forschungsprojekten (siehe auch Frage 10) wurden für
nachfolgende Vorhaben Mittel verwendet:
● Extremwertprojekt: insgesamt 16 000 Euro
● Radarklimatologieprojekt im Jahr 2013 5 000 Euro (über die gesamte
Laufzeit bis zum Jahr 2016 ist eine Beteiligung in Höhe von 50 000 Euro
vorgesehen).
Im Geschäftsbereich des BMG wurden für die unmittelbare nationale
Anpassungspolitik im Zeitraum 2008 bis 2014 insgesamt Mittel in Höhe von
59 000 Euro verwendet.
48. Welcher Betrag wurde im Bundeshaushalt der Jahre 2008 bis 2013 (bitte
einzeln aufschlüsseln) für die internationale Anpassungspolitik
aufgewendet, und welcher Betrag ist im Haushaltsentwurf 2014 sowie in den
Finanzplänen bis 2018 vorgesehen?
Zur Beantwortung der Frage mit Bezug zum BMUB- und BMZ-Haushalt
(BMZ – Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung) wird auf die Antworten der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun
Kopp vom 14. September 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6995, Schriftliche
Frage 57) und 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14577, Schriftliche
Frage 95), sowie auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen
Kampeter vom 4. April 2014 (Schriftliche Frage 54 des Abgeordneten Uwe
Kekeritz für den Monat März 2014) auf Bundestagsdrucksache 18/1128
verwiesen. Für das Jahr 2013 ist der Soll/Ist-Vergleich noch nicht abgeschlossen.
Abschließende Angaben für das Haushaltsjahr 2014 sowie die mittelfristige
Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2017 sind derzeit noch nicht möglich, da
eine finale Projektauswahl noch nicht abgeschlossen wurde.
In den Jahren 2008 bis 2013 standen Haushaltsmittel des BMEL gemäß
folgender Aufstellung zur Verfügung:
Für den Zeitraum 2014 bis 2018 sind folgende Mittel vorgesehen:
Code
GER
FAO
Symbol
Title
Country
2010
(Euro)
2011
(Euro)
2012
(Euro)
2013
(Euro)
2014
(Euro)
2015
(Euro)
Volume
Total
2010-1 GCP/
GLO/
286/GER
Climate Change
Mitigation MICCA
INT 450,000 400,000 340,000 330,000 0 1,520,000
Code
GER
FAO
Symbol
Title
Country
2014
(Euro)
2015
(Euro)
2016
(Euro)
2017
(Euro)
Volume
Total
2014-2 GLO/GCP/
500/GER
MICCA II/MAGHG INT 100,000 550,000 500,000 400,000 1,550,000
Drucksache 18/1403 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas BMBF stellt für die aufgeführten international ausgerichteten
Forschungsinitiativen im Bereich Klimaanpassung folgende Haushaltsmittel zur
Verfügung:
● Regional Science Service Centres – RSSC: Das BMBF baut gemeinsam mit
afrikanischen Partnerländern zwei regionale Kompetenzzentren für
Klimawandel und angepasstes Landmanagement im westlichen und südlichen
Afrika auf: 100 Mio. Euro, 2008 bis 2016.
● LAMA (Nachhaltiges Landmanagement – Modul A „Wechselwirkungen
zwischen Landmanagement, Klimawandel und Ökosystemdienstleistungen“):
72 Mio. Euro, 2009 bis 2016.
● Science in Support of Climate Services (ERA-Net der gemeinsamen
Programmplanungsinitiative „JPI Climate“): 8 Mio. Euro, 2016 bis 2018
(Planzahlen).
49. Welche Auswirkungen haben die verringerten Einnahmen aus dem
Emissionshandel auf die Ausgaben für Klimaanpassung (national und
international), und wie plant die Bundesregierung diese Lücke zu schließen?
Das Verfahren zur Aufstellung des Wirtschaftsplans 2015 zum Energie- und
Klimafonds ist noch nicht abgeschlossen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]