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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Datentausch von INTERPOL, Europol und Bundeskriminalamt mit dem US-Militär über die Projekte VENLIG und HAMAH

Detailfragen zu den Projekten VENLIG und HAMAH (Datensammlungen zu im Irak bzw. in Afghanistan identifizierten ausländischen Terroristen): Projektinitiierung, -durchführung und -beteiligung; Ziele, Art gespeicherter Daten, Datenlieferanten und Datennutzer (beteiligte Länder), Rolle des US-Militärs und von Interpol, Übernahme von Daten des Grenzkontrollsystems PISCES, Datenbezug durch Europol, rechtliche Grundlage, Kooperationsabkommen zwischen Interpol und EU-Einrichtungen, Datentausch zu Piraterie und verdächtigen "Kämpfern", neue Projekte für "andere Konfliktzonen", Kooperation von Interpol und EAD, Art und Weise der Projektteilnahme von Bundesbehörden, Rückzug des BKA aus den Projekten, Verwendung der Projektinformationen für den US-Drohnenkrieg<br /> (insgesamt 43 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.05.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/116811.04.2014

Datentausch von INTERPOL, Europol und Bundeskriminalamt mit dem US-Militär über die Projekte VENLIG und HAMAH

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Petra Pau, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Datentausch von INTERPOL, Europol und Bundeskriminalamt mit dem US-Militär über die Projekte VENLIG und HAMAH

Laut dem EU-Anti-Terrorismuskoordinator Gilles de Kerchove liefern Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) Informationen an die EU-Polizeiagentur Europol (Ratsdokument 15894/1/10). Die Daten stammen demnach aus dem Grenzkontrollsystem PISCES (Personal Identification Secure Comparison and Evaluation System), das von der US-Regierung an Länder wie Pakistan, Jemen oder Irak verschenkt wurde. Gilles de Kerchove wünscht den Aufbau eines derartigen Systems nun auch in Afghanistan („Wir sollten den Datenaustausch zwischen der EU und den USA beschleunigen und weiter an dem Vorschlag arbeiten, den USA den Zugang zu den Analysedateien zu ermöglichen und in Anlehnung an das VENLIG-Projekt (in dem die USA Daten gemeinsam mit Europol nutzen) ein Projekt für Afghanistan einzuleiten, bei dem auch Daten genutzt werden, die die USA im Gegenzug für die Bereitstellung des PISCES-Grenzkontrollsystems von Drittländern wie Pakistan und Jemen erhalten“).

VENLIG ist eine Datensammlung des US-Verteidigungsministeriums und des US-Justizministeriums (www.justice.gov/jmd/2010summary/pdf/usncb-bud-summary.pdf). Sie enthält Informationen über „im Irak identifizierte ausländische Terroristen“ und wird in Kooperation mit der internationalen Polizeiorganisation INTERPOL geführt. INTERPOL ist bei der zivil-militärischen Kooperation mit seiner Abteilung „Counterterrorism“ vertreten.

Die Bundesregierung bestätigt ebenfalls, dass Europol über VENLIG Daten erhält. Würden dort „Bezüge zu Deutschland festgestellt“, erfolge jeweils eine Anfrage an das Bundeskriminalamt (BKA) über dort vorhandene, weitere Informationen. Das Ziel von VENLIG sei, „laufende Ermittlungen in denjenigen Staaten zu unterstützen“ (Bundestagsdrucksache 17/4407, Antwort zu Frage 3).

Laut der Mitteilung des US-Justizministeriums aus dem Jahr 2010 sammelt VENLIG Nummern der Mobiltelefone von in Pakistan getöteten Kämpfern und deren hinterlassenen Dokumenten. Es ist nach Ansicht der Fragesteller möglich, dass US-Militärangehörige für ihr VENLIG-Projekt Telefonnummern und andere sensible Personendaten nicht nur an Europol liefern, sondern im Gegenzug in allen EU-Mitgliedstaaten abfragen können, ob dort weitere Informationen vorhanden sind. Je nach Rechtslage wird mitgeteilt, ob dort Einträge vorhanden sind (hit/no hit). So habe das BKA laut der Bundesregierung „bei Sachverhalten mit Deutschlandbezug und dem Vorliegen entsprechender Erkenntnisse“ auf entsprechende Anfragen lediglich mitgeteilt, dass „Erkenntnisse vorhanden sind“, diese aber nicht übermittelt (Bundestagsdrucksache 18/934, Antwort zu Drucksache 18/1168 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeFrage 7). Möglich ist auch, dass andere EU-Mitgliedstaaten entsprechende Daten direkt übermitteln. INTERPOL und Europol fungieren dabei als Schnittstelle. Auf diese Weise könnten die Polizeiorganisationen den US-Drohnenkrieg in Pakistan, Afghanistan, Jemen oder Irak unterstützen: Bekanntlich lokalisieren US-Geheimdienste ihre Ziele für „gezielten Tötungen“ auch über Mobiltelefone der Zielpersonen (Deutschlandradio, 10. August 2013).

Analog zu VENLIG existiert in Afghanistan ein entsprechendes Projekt namens HAMAH. Laut einer Mitteilung des US-Justizministeriums aus dem Jahr 2012 seien in VENLIG und HAMAH 48 000 Namen geführt (www.justice.gov/interpol-washington/updates.html). In dem Dokument ist allerdings entgegen Verlautbarungen an anderer Stelle nicht mehr die Rede von „Terroristen“, sondern von „Verdächtigen“. Bei „INTERPOL Washington“ sowie INTERPOLs Sekretariat in Lyon seien darüber hinaus 53 000 „Hinweise“ gespeichert, darunter Telefonnummern, Ausweisnummern oder Geschäftsbeziehungen. INTERPOL hat nach der NATO-Intervention in Libyen der dortigen Regierung ebenfalls beim Aufbau eines Grenzkontrollsystems geholfen (Pressemitteilung INTERPOL, 5. Juni 2013). Ob es sich um ein PISCES handelt, ist aber unklar.

Laut dem INTERPOL-Direktor würden VENLIG-Daten mit über 60 Ländern geteilt („Through Vennlig, thousands of pieces of information and high quality identifiers collected in the field were shared with law enforcement, intelligence and defence agencies in more than 60 countries“, Pressemitteilung INTERPOL, 12. März 2014). Dadurch seien in Italien oder Tunesien „terroristische“ Gruppen ausfindig gemacht worden. Nun solle der Datentausch intensiviert werden und auch den Zugriff auf die UN-Datensammlung „Special Notices for individuals and entities linked to Al-Qaeda and sanctioned by the UN“ beinhalten. Im Jahr 2013 habe das „Counter Terrorism Fusion Centre“ bei INTERPOL ein neues Projekt auch für „andere Konfliktzonen“ errichtet. INTERPOL habe in den letzten zwölf Monaten allein Informationen zu 500 „Kämpfern“ gesammelt. Zusätzlich zu VENLIG und HAMAH hätten die „Fusion Task Force“ und ihre „sechs regionalen Projekte“ ähnliche Initiativen in Bosnien, Libyen und Somalia begonnen.

Das Bundesministerium des Innern erklärt nun, ein Datentausch im Rahmen von VENLIG und HAMAH würde „nicht die rechtlichen Voraussetzungen im Rahmen des internationalen Informationsaustausches“ erfüllen (Bundestagsdrucksache 18/934). Erst im 2012 sei aber die Mitarbeit Deutschlands eingestellt worden. Allerdings ist damit nach Ansicht der Fragesteller nicht gesagt, dass die USA nicht trotzdem an die deutschen Daten kämen. Diese könnten nämlich ebenso über die Zusammenarbeit der Geheimdienste abgefragt werden. Da es sich um ausländische Betroffene mit vermeintlichem Bezug zum „Islamismus“ handelt, wäre hierfür der Bundesnachrichtendienst (BND) zuständig. Dieser ist über das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) in Berlin-Treptow mit allen deutschen Sicherheitsbehörden vernetzt und hat Zugriff auf entsprechende Datensammlungen. Regelmäßig soll auch der US-Militärgeheimdienst NSA im GTAZ „vorbeischauen“ (Pressemitteilung Andrej Hunko, 20. September 2013).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Von wem sind die Projekte VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundesregierung eingerichtet worden, und wer ist daran ebenfalls beteiligt?

2

Welches Ziel ist der Bundesregierung hierzu bekannt, und wie soll dieses konkret umgesetzt werden?

3

Welche Daten können dort nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Kategorien gespeichert oder verarbeitet werden, und welche Zwecke werden hierfür angegeben?

4

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, ob in VENLIG und HAMAH auch Nummern von Mobiltelefonen oder deren Seriennummern verarbeitet werden?

5

Inwiefern existieren bei VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundesregierung auch Möglichkeiten zum Ausfüllen von Freitextfeldern?

6

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, ob auch Ausweisnummern oder Geschäftsbeziehungen erhoben werden?

7

Wer darf bei VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundesregierung Daten liefern, wer darf abfragen, und wo ist dies festgelegt worden?

8

Welche Rolle übernimmt das US-Militär nach Kenntnis der Bundesregierung bei VENLIG und HAMAH?

9

Wo werden Daten aus VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundesregierung beim US-Militär verarbeitet?

10

Welche Rolle übernimmt die internationale Polizeiorganisation INTERPOL nach Kenntnis der Bundesregierung bei VENLIG und HAMAH?

11

Welche Abteilungen von INTERPOL sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welche Aufgaben involviert?

12

Welche Einzelheiten sind der Bundesregierung zur Aussage des EU-Antiterrorismuskoordinators Gilles de Kerchove bekannt, wonach in VENLIG auch Daten aus den Grenzkontrollsystemen PISCES eingestellt würden, die von der US-Regierung an Länder wie Pakistan, Jemen oder Irak verschenkt wurden (Ratsdokument 15894/1/10)?

13

Inwiefern werden in VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundesregierung Daten nicht nur von getöteten, vermeintlichen „Kämpfern“, sondern auch von Verdächtigen oder Kontaktpersonen gespeichert?

14

Mit welchen Ländern werden Informationen aus VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundesregierung geteilt (Pressemitteilung INTERPOL, 12. März 2014)?

15

Auf welcher Rechtsgrundlage findet der Datentausch nach Kenntnis der Bundesregierung statt?

16

Inwiefern erhielt auch die EU-Polizeiagentur Europol nach Kenntnis der Bundesregierung Daten aus VENLIG und HAMAH?

a) Auf welcher Rechtsgrundlage wird Europol nach Kenntnis der Bundesregierung beliefert?

b) Um welche bzw. wie viele Datensätze handelt es sich dabei?

17

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Europol Daten nur bei kriminellen Handlungen bzw. entsprechendem Verdacht speichern darf? Wie ist dies im Rahmen der Kooperation mit VENLIG und HAMAH sichergestellt?

18

Welche Kooperationsabkommen hat INTERPOL nach Kenntnis der Bundesregierung mit EU-Einrichtungen geschlossen?

19

Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung daran gedacht, die Kooperation von INTERPOL und EU-Einrichtungen über Initiativen des Europäischen Auswärtigen Dienstes zu regeln?

a) Welche Vorschläge existieren hierzu?

b) Mit welchem Inhalt soll ein weiteres Abkommen die Bereiche „Kriminalprävention“, „Justiz“ oder „Kampf gegen die organisierte Kriminalität“ konkret ausfüllen?

c) Inwiefern sind auch „technische Absprachen“ Teil der anvisierten Kooperation?

20

In welche Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) außer in EU NAVFOR ATALANTA ist INTERPOL nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig involviert (Ratsdokument 16039/13)?

21

Welchen Inhalt hat nach Kenntnis der Bundesregierung die nach Kenntnis der Fragesteller anvisierte „Joint Declaration on a partnership between the European Union (EU) and the International Police Organization (INTERPOL) to counter maritime piracy and armed robbery in the Western Indian Ocean“?

a) Wer ist an entsprechenden Verhandlungen beteiligt, und wer führt diese an?

b) Wann soll das Abkommen geschlossen werden?

22

Inwiefern tauschen auch Bundesbehörden mit INTERPOL „pirateriebezogene“ Daten (http://unsom.unmissions.org/Default.aspx?ctl=Details&tabid=6262&mid=9770&ItemID=6700), und um welche Datensammlungen handelt es sich dabei?

23

Inwiefern hat die Regierung der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten verlautbart, mehr Informationen zu „ausländischen Kämpfern“ (foreign fighters) bzw. deren Grenzübertritten austauschen zu wollen, und wie soll dies umgesetzt werden?

24

Was ist der Bundesregierung hinsichtlich der Ankündigung von INTERPOL bekannt, ähnlich wie VENLIG und HAMAH neue Projekte auch für „andere Konfliktzonen“ zu errichten?

25

Was ist der Bundesregierung zu den von INTERPOL angekündigten „sechs regionalen Projekten“ bekannt (Pressemitteilung INTERPOL, 12. März 2014)?

26

Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch in Bosnien, Libyen und Somalia Personendaten von verdächtigen oder beschuldigten „Kämpfern“ oder auch von Grenzübertritten in Projekten von INTERPOL oder des US-Militärs erhoben?

27

Was ist der Bundesregierung über die Inhalte von Diskussionen der Tagesordnungspunkte des „EU-US JHA Senior Officials Meeting“ in Athen am 24./25. Februar 2014 bekannt, wo nach Kenntnis der Fragesteller die Themen „Task Force Mittelmeer“, „Smart Borders“, „Cyber Crime“, „Organisierte Kriminalität“ und „PNR“ behandelt wurden?

a) Welche Ergebnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Gesprächen erzielt, bzw. welche Absprachen wurden getroffen?

b) Wann und wo soll nach Kenntnis der Bundesregierung ein Folgetreffen stattfinden?

28

Was ist der Bundesregierung über eine „Fusion Task Force“ bei INTERPOL bekannt, und wer ist daran beteiligt?

29

Was ist der Bundesregierung über die „Blue Notices“ bei INTERPOL bekannt, und welche Daten zur Informationsgewinnung über Aktivitäten einer Person können dort gespeichert werden? Inwiefern können „Blue Notices“ auch ohne Vorliegen einer Straftat erhoben werden?

30

Was ist der Bundesregierung über die Kooperation von INTERPOL mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) bekannt?

a) Welche Abkommen existieren hierzu, und welche weiteren werden verhandelt?

b) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den gegenwärtig verhandelten Abkommen, und welche Defizite sollen diese demnach überbrücken?

c) Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, ob INTERPOL auch Daten zu vermeintlichen Piraten verarbeiten darf, etwa aus der EU-Mission ATALANTA?

d) Wie bewertet es die Bundesregierung, wenn INTERPOL über die Abkommen auch an der Vorbereitung oder Durchführung von militärischen Operationen beteiligt würde?

e) Wie soll die Zusammenarbeit zwischen INTERPOL und dem EAD aus Sicht der Bundesregierung zukünftig ausgestaltet werden?

31

Auf welche Weise haben welche Bundesbehörden an VENLIG und HAMAH oder ähnlichen Projekten auch für „andere Konfliktzonen“ partizipiert?

32

Welche Informationen wurden in diesem Zusammenhang übermittelt?

33

Inwiefern und in welchem Umfang wurden von deutschen Behörden in VENLIG und HAMAH auch Nummern von Mobiltelefonen oder deren Seriennummern übermittelt? Sofern hierzu keine Statistiken geführt werden, welche sonstigen Angaben zu Art und Umfang der Weitergabe kann die Bundesregierung machen?

34

Wie viele Anfragen welcher Stellen haben Bundesbehörden insgesamt über VENLIG und HAMAH erhalten, und wie viele bzw. welche wurden nicht beantwortet?

35

Welche „laufende[n] Ermittlungen“ in welchen Staaten wurden vom BKA bis zum Jahr 2012 unterstützt (Bundestagsdrucksache 17/4407)?

36

Aus welchem Grund hat sich das Bundeskriminalamt erst seit dem Jahr 2012 aus der Kooperation mit VENLIG und HAMAH bzw. ähnlichen Projekten auch für „andere Konfliktzonen“ zurückgezogen?

37

Aus welchem Grund kam die Behörde zu dem Schluss, die Kooperation würde „nicht die rechtlichen Voraussetzungen im Rahmen des internationalen Informationsaustausches“ erfüllen (Bundestagsdrucksache 18/934)?

38

Inwiefern war es hierfür maßgeblich, dass auch das US-Militär an VENLIG und HAMAH sowie ähnlichen Projekten auch für „andere Konfliktzonen“ partizipiert?

39

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche anderen EU-Mitgliedstaaten nicht nur mitgeteilt haben, ob dort Einträge vorhanden sind, sondern diese auch übermittelt haben?

40

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass zwar das BKA „bei Sachverhalten mit Deutschlandbezug und dem Vorliegen entsprechender Erkenntnisse [auf entsprechende Anfragen] lediglich mitgeteilt [hat], dass kriminalpolizeiliche Erkenntnisse vorhanden sind“, diese aber nicht übermittelt hat, das US-Militär sich die Informationen aber über seine Zusammenarbeit der Geheimdienste beschafft hat (Bundestagsdrucksache 18/934, Antwort zu Frage 7)?

a) Inwiefern haben sich Bundesbehörden mit dem US-Militärgeheimdienst NSA bei Treffen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin-Treptow hierzu ausgetauscht?

b) Inwiefern und mit welchem Inhalt wurde bei den Treffen auch die weitere Kooperation in VENLIG und HAMAH oder ähnlichen Projekten auch für „andere Konfliktzonen“ thematisiert?

41

Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass durch Informationen aus VENLIG und HAMAH oder ähnlichen Projekten auch für „andere Konfliktzonen“ jemals „terroristische“ Gruppen ausfindig gemacht worden sind (Pressemitteilung INTERPOL, 12. März 2014)?

42

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob Informationen aus VENLIG und HAMAH oder ähnlichen Projekten für „andere Konfliktzonen“ auch in die Vorbereitung oder Durchführung von „gezielten Tötungen“ im US-Drohnenkrieg in Pakistan, Afghanistan, Jemen oder Irak genutzt wurden oder werden?

43

Sofern der Bundesregierung hierzu nichts bekannt ist, was kann und wird sie unternehmen, um aufzuklären, ob Daten möglicherweise von Bundesbehörden an Europol für die außergerichtlichen Tötungen genutzt wurden oder werden?

Berlin, den 11. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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