[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1411
18. Wahlperiode 14.05.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1168 –
Datentausch von INTERPOL, Europol und Bundeskriminalamt mit dem US-Militär
über die Projekte VENLIG und HAMAH
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut dem EU-Anti-Terrorismuskoordinator Gilles de Kerchove liefern
Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) Informationen an die EU-
Polizeiagentur Europol (Ratsdokument 15894/1/10). Die Daten stammen
demnach aus dem Grenzkontrollsystem PISCES (Personal Identification Secure
Comparison and Evaluation System), das von der US-Regierung an Länder wie
Pakistan, Jemen oder Irak verschenkt wurde. Gilles de Kerchove wünscht den
Aufbau eines derartigen Systems nun auch in Afghanistan („Wir sollten den
Datenaustausch zwischen der EU und den USA beschleunigen und weiter an
dem Vorschlag arbeiten, den USA den Zugang zu den Analysedateien zu
ermöglichen und in Anlehnung an das VENLIG-Projekt (in dem die USA Daten
gemeinsam mit Europol nutzen) ein Projekt für Afghanistan einzuleiten, bei
dem auch Daten genutzt werden, die die USA im Gegenzug für die
Bereitstellung des PISCES-Grenzkontrollsystems von Drittländern wie Pakistan und
Jemen erhalten“).
VENLIG ist eine Datensammlung des US-Verteidigungsministeriums und
des US-Justizministeriums (
www.justice.gov/jmd/2010summary/pdf/usncb-
bud-summary.pdf). Sie enthält Informationen über „im Irak identifizierte
ausländische Terroristen“ und wird in Kooperation mit der internationalen
Polizeiorganisation INTERPOL geführt. INTERPOL ist bei der zivil-militärischen
Kooperation mit seiner Abteilung „Counterterrorism“ vertreten.
Die Bundesregierung bestätigt ebenfalls, dass Europol über VENLIG Daten
erhält. Würden dort „Bezüge zu Deutschland festgestellt“, erfolge jeweils eine
Anfrage an das Bundeskriminalamt (BKA) über dort vorhandene, weitere
Informationen. Das Ziel von VENLIG sei, „laufende Ermittlungen in
denjenigen Staaten zu unterstützen“ (Bundestagsdrucksache 17/4407, Antwort zu
Frage 3).
Laut der Mitteilung des US-Justizministeriums aus dem Jahr 2010 sammelt
VENLIG Nummern der Mobiltelefone von in Pakistan getöteten Kämpfern
und deren hinterlassenen Dokumenten. Es ist nach Ansicht der Fragesteller Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Mai 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1411 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemöglich, dass US-Militärangehörige für ihr VENLIG-Projekt
Telefonnummern und andere sensible Personendaten nicht nur an Europol liefern, sondern
im Gegenzug in allen EU-Mitgliedstaaten abfragen können, ob dort weitere
Informationen vorhanden sind. Je nach Rechtslage wird mitgeteilt, ob dort
Einträge vorhanden sind (hit/no hit). So habe das BKA laut der
Bundesregierung „bei Sachverhalten mit Deutschlandbezug und dem Vorliegen
entsprechender Erkenntnisse“ auf entsprechende Anfragen lediglich mitgeteilt, dass
„Erkenntnisse vorhanden sind“, diese aber nicht übermittelt
(Bundestagsdrucksache 18/934, Antwort zu Frage 7). Möglich ist auch, dass andere EU-
Mitgliedstaaten entsprechende Daten direkt übermitteln. INTERPOL und Europol
fungieren dabei als Schnittstelle. Auf diese Weise könnten die
Polizeiorganisationen den US-Drohnenkrieg in Pakistan, Afghanistan, Jemen oder Irak
unterstützen: Bekanntlich lokalisieren US-Geheimdienste ihre Ziele für „gezielten
Tötungen“ auch über Mobiltelefone der Zielpersonen (Deutschlandradio,
10. August 2013).
Analog zu VENLIG existiert in Afghanistan ein entsprechendes Projekt
namens HAMAH. Laut einer Mitteilung des US-Justizministeriums aus
dem Jahr 2012 seien in VENLIG und HAMAH 48 000 Namen geführt
(
www.justice.gov/interpol-washington/updates.html). In dem Dokument ist
allerdings entgegen Verlautbarungen an anderer Stelle nicht mehr die Rede von
„Terroristen“, sondern von „Verdächtigen“. Bei „INTERPOL Washington“
sowie INTERPOLs Sekretariat in Lyon seien darüber hinaus 53 000 „Hinweise“
gespeichert, darunter Telefonnummern, Ausweisnummern oder
Geschäftsbeziehungen. INTERPOL hat nach der NATO-Intervention in Libyen der
dortigen Regierung ebenfalls beim Aufbau eines Grenzkontrollsystems geholfen
(Pressemitteilung INTERPOL, 5. Juni 2013). Ob es sich um ein PISCES
handelt, ist aber unklar.
Laut dem INTERPOL-Direktor würden VENLIG-Daten mit über 60 Ländern
geteilt („Through Vennlig, thousands of pieces of information and high quality
identifiers collected in the field were shared with law enforcement,
intelligence and defence agencies in more than 60 countries“, Pressemitteilung
INTERPOL, 12. März 2014). Dadurch seien in Italien oder Tunesien
„terroristische“ Gruppen ausfindig gemacht worden. Nun solle der Datentausch
intensiviert werden und auch den Zugriff auf die UN-Datensammlung „Special
Notices for individuals and entities linked to Al-Qaeda and sanctioned by the
UN“ beinhalten. Im Jahr 2013 habe das „Counter Terrorism Fusion Centre“ bei
INTERPOL ein neues Projekt auch für „andere Konfliktzonen“ errichtet.
INTERPOL habe in den letzten zwölf Monaten allein Informationen zu
500 „Kämpfern“ gesammelt. Zusätzlich zu VENLIG und HAMAH hätten die
„Fusion Task Force“ und ihre „sechs regionalen Projekte“ ähnliche Initiativen
in Bosnien, Libyen und Somalia begonnen.
Das Bundesministerium des Innern erklärt nun, ein Datentausch im Rahmen
von VENLIG und HAMAH würde „nicht die rechtlichen Voraussetzungen im
Rahmen des internationalen Informationsaustausches“ erfüllen
(Bundestagsdrucksache 18/934). Erst im 2012 sei aber die Mitarbeit Deutschlands
eingestellt worden. Allerdings ist damit nach Ansicht der Fragesteller nicht gesagt,
dass die USA nicht trotzdem an die deutschen Daten kämen. Diese könnten
nämlich ebenso über die Zusammenarbeit der Geheimdienste abgefragt
werden. Da es sich um ausländische Betroffene mit vermeintlichem Bezug zum
„Islamismus“ handelt, wäre hierfür der Bundesnachrichtendienst (BND)
zuständig. Dieser ist über das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“
(GTAZ) in Berlin-Treptow mit allen deutschen Sicherheitsbehörden vernetzt
und hat Zugriff auf entsprechende Datensammlungen. Regelmäßig soll auch
der US-Militärgeheimdienst NSA im GTAZ „vorbeischauen“
(Pressemitteilung Andrej Hunko, 20. September 2013).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1411Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antwort zu den Fragen 8 und 9 ist als geheimschutzbedürftig anzusehen, da
sie Angaben enthält, die dem nicht-öffentlichen Informationsaustausch mit
ausländischen Stellen entstammen. Eine Veröffentlichung der Antwort würde die
erforderliche Vertraulichkeit des Informationsaustauschs beeinträchtigen und
könnte somit für die Interessen der Bundesrepublik nachteilig sein. Die gebotene
Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Abgeordneten des Deutschen
Bundestages und dem Staatswohl der Bundesrepublik Deutschland erfordert,
diese Antwort gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (VS-Anweisung) mit dem Grad „VS – NUR FÜR DEN
DIENSTGEBRAUCH“ einzustufen und in einer Anlage zu übermitteln, die
nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.* So werden sowohl das
Informationsinteresse des Parlaments als auch das Geheimhaltungsinteresse der Exekutive
angemessen berücksichtigt.
1. Von wem sind die Projekte VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der
Bundesregierung eingerichtet worden, und wer ist daran ebenfalls beteiligt?
Die genannten Projekte wurden seitens des Nationalen Zentralbüros (NZB) der
IKPO INTERPOL in Washington initiiert und werden mit dem INTERPOL
Generalsekretariat (IPSG) durchgeführt. Die an den Projekten teilnehmenden
Mitgliedstaaten von INTERPOL sind der Bundesregierung nicht bekannt.
2. Welches Ziel ist der Bundesregierung hierzu bekannt, und wie soll dieses
konkret umgesetzt werden?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des
Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE. vom 7. Dezember 2010 auf
Bundestagsdrucksache 17/4407 vom 14. Januar 2011 wird verwiesen.
3. Welche Daten können dort nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen
Kategorien gespeichert oder verarbeitet werden, und welche Zwecke
werden hierfür angegeben?
Nach Kenntnis der Bundesregierung können folgende Datenarten verarbeitet
werden: Name, Vorname, Lichtbilder, Fingerabdrücke aus Ausweisdokumenten,
Passdaten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten. Der
Bundesregierung ist nicht bekannt, ob diese Aufzählung abschließend ist.
Für den Zweck der Verarbeitung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE.
vom 7. Dezember 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/4407 vom 14. Januar 2011
wird verwiesen.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Drucksache 18/1411 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode4. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, ob in VENLIG
und HAMAH auch Nummern von Mobiltelefonen oder deren
Seriennummern verarbeitet werden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in beiden Projekten
Mobiltelefonnummern verarbeitet. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob die
Seriennummern von Mobiltelefonen verarbeitet werden. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Inwiefern existieren bei VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der
Bundesregierung auch Möglichkeiten zum Ausfüllen von Freitextfeldern?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob die Möglichkeit zum Ausfüllen von
Freitextfeldern besteht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
6. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, ob auch
Ausweisnummern oder Geschäftsbeziehungen erhoben werden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in beiden Projekten
Ausweisnummern verarbeitet. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob Daten zu
Geschäftsbeziehungen verarbeitet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
7. Wer darf bei VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der Bundesregierung
Daten liefern, wer darf abfragen, und wo ist dies festgelegt worden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden Daten seitens des NZB Washington
an das IPSG gesandt und von dort an die betroffenen Mitgliedstaaten von
INTERPOL weitergeleitet. Die Datenverarbeitung durch das IPSG und die NZB
der Mitgliedstaaten richtet sich nach den INTERPOL-Statuten sowie INTER-
POLs „Rules on the Processing of Data“ (RPD), die auf der Webseite von
INTERPOL öffentlich zugänglich sind (
www.interpol.int/About-INTERPOL/
Legal-materials/Fundamental-texts).
8. Welche Rolle übernimmt das US-Militär nach Kenntnis der
Bundesregierung bei VENLIG und HAMAH?
Die Antwort der Bundesregierung ist mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und wird gesondert übersandt. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
9. Wo werden Daten aus VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der
Bundesregierung beim US-Militär verarbeitet?
Die Antwort der Bundesregierung ist mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und wird gesondert übersandt. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/141110. Welche Rolle übernimmt die internationale Polizeiorganisation INTER-
POL nach Kenntnis der Bundesregierung bei VENLIG und HAMAH?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 7 sowie auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion
DIE LINKE. vom 7. Dezember 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/4407 vom
14. Januar 2011 wird verwiesen.
11. Welche Abteilungen von INTERPOL sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in welche Aufgaben involviert?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das „Counter-Terrorism, Public Safety
& Maritime Security Directorate“ des IPSG involviert. Der Bundesregierung ist
nicht bekannt, ob weitere Abteilungen von INTERPOL involviert sind.
12. Welche Einzelheiten sind der Bundesregierung zur Aussage des EU-
Antiterrorismuskoordinators Gilles de Kerchove bekannt, wonach in VENLIG
auch Daten aus den Grenzkontrollsystemen PISCES eingestellt würden,
die von der US-Regierung an Länder wie Pakistan, Jemen oder Irak
verschenkt wurden (Ratsdokument 15894/1/10)?
Der Bundesregierung ist nur die Aussage des EU-Koordinators für die
Terrorismusbekämpfung im Ratsdokument 15894/1/10 bekannt. Die Aussage beinhaltet
allerdings nicht, dass Daten aus dem Grenzkontrollsystem PISCES in das
Projekt VENNLIG eingestellt werden. Vielmehr schlägt der EU-Koordinator
vor, in Anlehnung an das VENNLIG-Projekt ein Projekt für Afghanistan
einzuleiten, bei dem Daten genutzt werden, die die USA im Gegenzug für die
Bereitstellung des PISCES-Grenzkontrollsystems erhalten.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 3 des Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE. vom 7.
Dezember 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/4407 vom 14. Januar 2011 verwiesen.
13. Inwiefern werden in VENLIG und HAMAH nach Kenntnis der
Bundesregierung Daten nicht nur von getöteten, vermeintlichen „Kämpfern“,
sondern auch von Verdächtigen oder Kontaktpersonen gespeichert?
Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 7 verwiesen. Aus Artikel 44 RPD ergibt sich, dass die
internationale Polizeikooperation über INTERPOL den Informationsaustausch zu
Verdächtigen als Teil einer kriminalpolizeilichen Ermittlung umfasst, nicht
jedoch zu Personen mit dem Status „Kontaktperson“.
14. Mit welchen Ländern werden Informationen aus VENLIG und HAMAH
nach Kenntnis der Bundesregierung geteilt (Pressemitteilung INTERPOL,
12. März 2014)?
Der Bundesregierung ist die Pressemitteilung von INTERPOL vom 12. März
2014 bekannt, in der der Generalsekretär von INTERPOL, Ronald K. Noble,
ausführt, dass Informationen mit Behörden in mehr als 60 Staaten geteilt
wurden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Kenntnis, mit welchen
Ländern Informationen geteilt werden.
Drucksache 18/1411 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Auf welcher Rechtsgrundlage findet der Datentausch nach Kenntnis der
Bundesregierung statt?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
16. Inwiefern erhielt auch die EU-Polizeiagentur Europol nach Kenntnis der
Bundesregierung Daten aus VENLIG und HAMAH?
Nach Kenntnis der Bundesregierung erhielt auch die EU-Polizeiagentur Europol
Daten aus den Projekten VENNLIG und HAMAH. Auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion
DIE LINKE. vom 7. Dezember 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/4407 vom
14. Januar 2011 wird verwiesen.
a) Auf welcher Rechtsgrundlage wird Europol nach Kenntnis der
Bundesregierung beliefert?
Die Zusammenarbeit zwischen Europol und INTERPOL basiert auf dem
Operationellen Kooperationsabkommen vom 5. November 2001, das auf der
Webseite von INTERPOL (
www.interpol.int/About-INTERPOL/Legal-materials/
International-Cooperation-Agreements) und Europol (
www.interpol.int/About-
INTERPOL/Legal-materials/International-Cooperation-Agreements)
öffentlich zugänglich ist. Das Abkommen erlaubt den Austausch personenbezogener
Daten zwischen INTERPOL und Europol im Rahmen der jeweiligen
Zuständigkeit und im Einklang mit dem jeweiligen Gründungsrechtsakt.
b) Um welche bzw. wie viele Datensätze handelt es sich dabei?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, um welche bzw. wie viele Datensätze es
sich dabei handelte.
17. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Europol
Daten nur bei kriminellen Handlungen bzw. entsprechendem Verdacht
speichern darf?
Wie ist dies im Rahmen der Kooperation mit VENLIG und HAMAH
sichergestellt?
Europol verarbeitet Daten entsprechend den Regelungen des Beschlusses 2009/
371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen
Polizeiamtes (Europol), nachfolgend als Europol-Ratsbeschluss (ERB) bezeichnet.
Artikel 10 ERB erlaubt Europol, Informationen und Erkenntnisse einschließlich
personenbezogener Daten nach Maßgaben dieses Beschlusses zu verarbeiten,
soweit dies zur Erreichung der Zielvorgaben erforderlich ist.
Gemäß Artikel 3 ERB hat Europol zum Ziel, die zuständigen Behörden der
Mitgliedstaaten sowie deren Zusammenarbeit bei der Prävention und
Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und anderen Formen schwerer
Kriminalität zu unterstützen und zu verstärken, wenn zwei oder mehr
Mitgliedstaaten betroffen sind. Gemäß Artikel 5 ERB gehört das Sammeln, Speichern,
Verarbeiten, Analysieren und Austauschen von Informationen zu einer der
Hauptaufgaben von Europol.
Die Vorgaben des Europol-Ratsbeschlusses gelten auch für Daten, die von
INTERPOL auf Grundlage des Operationellen Kooperationsabkommens vom
5. November 2001 übermittelt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 16a verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/141118. Welche Kooperationsabkommen hat INTERPOL nach Kenntnis der
Bundesregierung mit EU-Einrichtungen geschlossen?
INTERPOL hat nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationsabkommen
mit den nachfolgenden EU-Einrichtungen geschlossen:
– Europol
– Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (European
Monitoring Centre for Drug and Drug Addiction, EMCDDA)
– Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX)
– EUROJUST
– Europäische Zentralbank (EZB)
– Europäische Polizeiakademie (European Police College, CEPOL).
Die Abkommen sind auf der Webseite von INTERPOL (
www.interpol.int/About-
INTERPOL/Legalmaterials/International-Cooperation-Agreements) öffentlich
zugänglich.
19. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung daran gedacht, die
Kooperation von INTERPOL und EU-Einrichtungen über Initiativen des
Europäischen Auswärtigen Dienstes zu regeln?
Der Bundesregierung ist der Bericht des EAD im Ratsdokument 16039/13
bekannt, wonach eine solche Kooperation geplant ist, und der Entwurf eines
solchen Kooperationsabkommens im Juli 2013 an INTERPOL übersandt
worden ist, mit dem Ziel einer Unterzeichnung im ersten Quartal 2014. Der Entwurf
ist der Bundesregierung nicht bekannt.
a) Welche Vorschläge existieren hierzu?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
b) Mit welchem Inhalt soll ein weiteres Abkommen die Bereiche
„Kriminalprävention“, „Justiz“ oder „Kampf gegen die organisierte
Kriminalität“ konkret ausfüllen?
Nach dem Bericht des EAD im Ratsdokument 16039/13 soll das Abkommen
auch die Bereiche „Kriminalprävention“, „Justiz“ und „Kampf gegen die
organisierte Kriminalität“ (crime prevention, criminal justice, and combating
transnational organized crime) umfassen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 19 verwiesen.
c) Inwiefern sind auch „technische Absprachen“ Teil der anvisierten
Kooperation?
Nach dem Bericht des EAD im Ratsdokument 16039/13 besteht ein Bedarf für
technische Zusammenarbeit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19
verwiesen.
Drucksache 18/1411 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. In welche Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP) außer in EU NAVFOR ATALANTA ist INTERPOL nach
Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig involviert (Ratsdokument
16039/13)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeiten EU NAVFOR Somalia (ATA-
LANTA), EULEX Kosovo und EUBAM Libyen mit INTERPOL zusammen.
21. Welchen Inhalt hat nach Kenntnis der Bundesregierung die nach Kenntnis
der Fragesteller anvisierte „Joint Declaration on a partnership between
the European Union (EU) and the International Police Organization
(INTERPOL) to counter maritime piracy and armed robbery in the
Western Indian Ocean“?
Der Bundesregierung ist der Bericht des EAD im Ratsdokument 16039/13
bekannt, wonach eine solche Gemeinsame Erklärung in Vorbereitung ist. Der
Bundesregierung ist der Inhalt nicht bekannt.
a) Wer ist an entsprechenden Verhandlungen beteiligt, und wer führt diese
an?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wer an entsprechenden Verhandlungen
im Einzelnen beteiligt ist und diese leitet.
b) Wann soll das Abkommen geschlossen werden?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wann die Gemeinsame Erklärung
verabschiedet werden soll.
22. Inwiefern tauschen auch Bundesbehörden mit INTERPOL
„pirateriebezogene“ Daten (
http://unsom.unmissions.org/Default.aspx?ctl=Details&
tabid=6262&mid=9770&ItemID=6700), und um welche
Datensammlungen handelt es sich dabei?
Das Bundeskriminalamt übermittelt Erkenntnisse aus deutschen
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Piraterie an das IPSG – Fachbereich „Maritime
Piracy Task Force“ (MPTF). Der Datenaustausch in diesem Bereich erfolgt über
die dortige „Global Database on Maritime Piracy“ (GDMP).
23. Inwiefern hat die Regierung der Türkei nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zwölf Monaten verlautbart, mehr Informationen zu
„ausländischen Kämpfern“ (foreign fighters) bzw. deren Grenzübertritten
austauschen zu wollen, und wie soll dies umgesetzt werden?
Aus einem aktuellen Schreiben des NZB Ankara ergibt sich, dass von Seiten der
türkischen Sicherheitsbehörden eine Intensivierung des Informationsaustauschs
mit europäischen Staaten zu der Thematik gewünscht wird. Der
Bundesregierung ist nicht bekannt, wie die türkische Seite dies konkret umsetzen möchte.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/141124. Was ist der Bundesregierung hinsichtlich der Ankündigung von
INTERPOL bekannt, ähnlich wie VENLIG und HAMAH neue Projekte
auch für „andere Konfliktzonen“ zu errichten?
Der Bundesregierung ist aus der Pressemitteilung von INTERPOL vom
12. März 2014 bekannt, dass ähnliche Initiativen für Bosnien und Herzegowina,
Libyen und Somalia gestartet worden sind, jedoch der Fokus auf Syrien und Irak
verbleibt.
25. Was ist der Bundesregierung zu den von INTERPOL angekündigten
„sechs regionalen Projekten“ bekannt (Pressemitteilung INTERPOL,
12. März 2014)?
In der Pressemitteilung vom 12. März 2014 verweist INTERPOL auf seine
„Fusion Task Force“ und deren sechs regionale Projekte. Aus Sicht der
Bundesregierung handelt es sich um die nachfolgenden auf der Webseite von INTER-
POL (
www.interpol.int/Crime-areas/Terrorism/Fusion-Task-Force) zur „Fusion
Task Force“ aufgeführten Projekte:
– Project Al Qabdah (Middle East and North Africa);
– Project Amazon (Central and South America);
– Project Baobab (East, West and Southern Africa);
– Project Kalkan (Central and South Asia);
– Project Nexus (Europe);
– Project Pacific (Southeast Asia and Pacific Islands).
26. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch in Bosnien,
Libyen und Somalia Personendaten von verdächtigen oder beschuldigten
„Kämpfern“ oder auch von Grenzübertritten in Projekten von INTERPOL
oder des US-Militärs erhoben?
Der Bundesregierung ist ein Projekt INTERPOLs in Bezug auf internationale
Aktivitäten der terroristischen Gruppierung Al-Shabaab sowie anderer Al Qaida
nahestehender Gruppierungen bekannt, welches im Jahr 2010 durch das IPSG
initiiert wurde. Ziel des Projekts ist die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei
der Strafverfolgung von Unterstützern terroristischer Gruppierungen in der
Region um Somalia. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
27. Was ist der Bundesregierung über die Inhalte von Diskussionen der
Tagesordnungspunkte des „EU-US JHA Senior Officials Meeting“ in
Athen am 24./25. Februar 2014 bekannt, wo nach Kenntnis der
Fragesteller die Themen „Task Force Mittelmeer“, „Smart Borders“, „Cyber
Crime“, „Organisierte Kriminalität“ und „PNR“ behandelt wurden?
Die Bundesregierung war an dem Treffen nicht unmittelbar beteiligt, wurde aber
nach dem Treffen – wie auch die anderen Mitgliedstaaten – durch die
Europäische Kommission und das Generalsekretariat des Rates über das Treffen
unterrichtet. Danach erfolgte zu den Themen „Task Force Mittelmeer“, „Smart
Borders“, „Cybercrime“, „Organisierte Kriminalität“ und „PNR“ ein
Informationsaustausch zum Stand der Dinge.
Drucksache 18/1411 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodea) Welche Ergebnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Gesprächen erzielt, bzw. welche Absprachen wurden getroffen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden keine Ergebnisse erzielt oder
Absprachen getroffen.
b) Wann und wo soll nach Kenntnis der Bundesregierung ein Folgetreffen
stattfinden?
Ein konkreter Termin und Ort für ein Folgetreffen des „EU-U.S. JHA Senior
Officials Meeting“ ist der Bundesregierung nicht bekannt.
28. Was ist der Bundesregierung über eine „Fusion Task Force“ bei
INTERPOL bekannt, und wer ist daran beteiligt?
Im Hinblick auf Hintergrundinformationen zur genannten „Fusion Task Force“
wird auf die auf der Webseite von INTERPOL (
www.interpol.int/Crime-areas/
Terrorism/Fusion-Task-Force) enthaltenen Ausführungen hingewiesen. Das
Bundeskriminalamt hat gegenüber IPSG einen Ansprechpartner, einen
sogenannten Fusion Contact Officer benannt. Welche anderen Mitgliedstaaten im
Einzelnen an der „Fusion Task Force“ teilnehmen, ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
29. Was ist der Bundesregierung über die „Blue Notices“ bei INTERPOL
bekannt, und welche Daten zur Informationsgewinnung über Aktivitäten
einer Person können dort gespeichert werden?
Inwiefern können „Blue Notices“ auch ohne Vorliegen einer Straftat
erhoben werden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung können im Rahmen einer „Blue Notice“
ergänzende Informationen zur Identität von Personen, deren Aufenthaltsort sowie
Aktivitäten erhoben werden, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen.
Die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit einer „Blue Notice“ bei INTER-
POL ergibt sich aus INTERPOLs RPD, insbesondere Artikel 88.
Nach Artikel 88 Absatz 1 RPD bezieht sich eine „Blue Notice“ auf einen
Betroffenen, an dem im Rahmen kriminalpolizeilicher Ermittlungen ein Interesse
besteht. Nach Artikel 88 Absatz 2 der RPD kann der Betroffene verurteilt oder
angeklagt, Verdächtiger, Zeuge oder Opfer sein.
30. Was ist der Bundesregierung über die Kooperation von INTERPOL mit
dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) bekannt?
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den gegenwärtig
verhandelten Abkommen, und welche Defizite sollen diese demnach
überbrücken?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1411a) Welche Abkommen existieren hierzu, und welche weiteren werden
verhandelt?
Der Bundesregierung ist kein existierendes Abkommen über die Kooperation
von INTERPOL mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst bekannt. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
c) Was ist der Bundesregierung über Pläne bekannt, ob INTERPOL auch
Daten zu vermeintlichen Piraten verarbeiten darf, etwa aus der EU-
Mission ATALANTA?
Bei der EU-Mission ATALANTA erhält INTERPOL über das operative
Hauptquartier Daten, die der Identifizierung von Piraterieverdächtigen dienen. Dabei
handelt es sich um personenbezogene Angaben wie Namen, Geburtsdaten,
Wohnorte und Fingerabdrücke. Die Datenerhebung und -übermittlung beruhen
auf dem EU-Ratsbeschluss 2010/766/GASP vom 7. Dezember 2010 und sind
dort näher spezifiziert. Das Mandat des Deutschen Bundestages für die deutsche
Beteiligung an der EU-Mission ATALANTA (Bundestagsdrucksache 17/13111
vom 17. April 2013) spiegelt die Regelungen des Ratsbeschlusses wider. Zweck
der Datenübermittlung ist die Verbreitung mittels INTERPOL und der Abgleich
mit INTERPOL-Datenbanken. Zur Datenverarbeitung durch das IPSG und die
NZB der Mitgliedstaaten wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
d) Wie bewertet es die Bundesregierung, wenn INTERPOL über die
Abkommen auch an der Vorbereitung oder Durchführung von
militärischen Operationen beteiligt würde?
Eine Beteiligung von INTERPOL ist nur im Einklang mit den INTERPOL-
Statuten, insbesondere Artikel 2 zulässig. Ziel von INTERPOL ist danach die
gegenseitige Unterstützung zwischen kriminalpolizeilichen Behörden sowie die
Verhütung und Unterdrückung gewöhnlicher Rechtskriminalität. Diese Ziele
unterstützt die Bundesregierung.
e) Wie soll die Zusammenarbeit zwischen INTERPOL und dem EAD aus
Sicht der Bundesregierung zukünftig ausgestaltet werden?
Die Bundesregierung begrüßt die Überlegungen des EAD, die Zusammenarbeit
zwischen INTERPOL und dem EAD durch Abkommen zur Zusammenarbeit
näher auszugestalten.
31. Auf welche Weise haben welche Bundesbehörden an VENLIG und
HAMAH oder ähnlichen Projekten auch für „andere Konfliktzonen“
partizipiert?
Zur Teilnahme an den Projekten VENNLIG und HAMAH wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/934 vom 26. März
2014 verwiesen. Eine Teilnahme an ähnlichen Projekten für „andere
Konfliktzonen“ ist nicht erfolgt.
32. Welche Informationen wurden in diesem Zusammenhang übermittelt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache
18/934 vom 26. März 2014 wird verwiesen.
Drucksache 18/1411 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode33. Inwiefern und in welchem Umfang wurden von deutschen Behörden in
VENLIG und HAMAH auch Nummern von Mobiltelefonen oder deren
Seriennummern übermittelt?
Sofern hierzu keine Statistiken geführt werden, welche sonstigen Angaben
zu Art und Umfang der Weitergabe kann die Bundesregierung machen?
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
34. Wie viele Anfragen welcher Stellen haben Bundesbehörden insgesamt
über VENLIG und HAMAH erhalten, und wie viele bzw. welche wurden
nicht beantwortet?
Im Rahmen des Projekts VENNLIG wurden 173 Anfragen an das
Bundeskriminalamt übersandt. Im Projekt HAMAH kam es zu 29 Anfragen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
35. Welche „laufende[n] Ermittlungen“ in welchen Staaten wurden vom BKA
bis zum Jahr 2012 unterstützt (Bundestagsdrucksache 17/4407)?
Das Bundeskriminalamt hat in diesem Zusammenhang keine laufenden
Ermittlungen unterstützt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
36. Aus welchem Grund hat sich das Bundeskriminalamt erst seit dem Jahr
2012 aus der Kooperation mit VENLIG und HAMAH bzw. ähnlichen
Projekten auch für „andere Konfliktzonen“ zurückgezogen?
Im Rahmen der Projekte VENNLIG und HAMAH wurden in einzelnen Fällen
Daten an das Bundeskriminalamt übermittelt, die im Rahmen seiner
Zuständigkeit von Interesse waren. Das Bundeskriminalamt hat mehrfach versucht,
weitere Einzelheiten zu erheben, um einen Informationsaustausch rechtlich zu
ermöglichen. Dies geschah zuletzt im Jahr 2010. Da dies in keinem Fall zu
einem Erfolg führte, wurde die Kooperation mit dem IPSG in Bezug auf die
genannten Projekte von Seiten des Bundeskriminalamtes faktisch eingestellt. Eine
offizielle Mitteilung an die Projektleitung im IPSG erfolgte im Jahr 2012 im
Zuge der Absage des Bundeskriminalamtes anlässlich einer Einladung des IPSG
zu einer Konferenz im Zusammenhang mit den genannten Projekten.
37. Aus welchem Grund kam die Behörde zu dem Schluss, die Kooperation
würde „nicht die rechtlichen Voraussetzungen im Rahmen des
internationalen Informationsaustausches“ erfüllen (Bundestagsdrucksache 18/934)?
Die im Rahmen der genannten Projekte an das Bundeskriminalamt
übermittelten Anfragen des NZB Washington genügten nicht den rechtlichen
Anforderungen einer Erkenntnisanfrage, da keine detaillierten Hintergrunderkenntnisse,
beispielsweise zum zugrunde liegenden Sachverhalt oder einem
Straftatvorwurf, mitgeteilt wurden. Somit war eine Übermittlung von hiesigen
Erkenntnissen rechtlich nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/141138. Inwiefern war es hierfür maßgeblich, dass auch das US-Militär an
VENLIG und HAMAH sowie ähnlichen Projekten auch für „andere
Konfliktzonen“ partizipiert?
Die Rolle des US-Militärs bei den Projekten VENNLIG und HAMAH spielte
bei der Entscheidungsfindung, die Kooperation einzustellen, keine Rolle.
39. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche anderen EU-
Mitgliedstaaten nicht nur mitgeteilt haben, ob dort Einträge vorhanden sind,
sondern diese auch übermittelt haben?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob und inwieweit andere EU-
Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang Informationen übermittelt haben.
40. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass zwar das BKA „bei
Sachverhalten mit Deutschlandbezug und dem Vorliegen entsprechender
Erkenntnisse [auf entsprechende Anfragen] lediglich mitgeteilt [hat],
dass kriminalpolizeiliche Erkenntnisse vorhanden sind“, diese aber nicht
übermittelt hat, das US-Militär sich die Informationen aber über seine
Zusammenarbeit der Geheimdienste beschafft hat
(Bundestagsdrucksache 18/934, Antwort zu Frage 7)?
Der Bundesregierung ist hierzu nichts bekannt.
a) Inwiefern haben sich Bundesbehörden mit dem US-
Militärgeheimdienst NSA bei Treffen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum
in Berlin-Treptow hierzu ausgetauscht?
Es erfolgte hierzu kein Austausch von Bundesbehörden mit der der „U.S.
National Security Agency“ bei Treffen im GTAZ.
b) Inwiefern und mit welchem Inhalt wurde bei den Treffen auch die
weitere Kooperation in VENLIG und HAMAH oder ähnlichen
Projekten auch für „andere Konfliktzonen“ thematisiert?
Eine Kooperation in VENNLIG und HAMAH oder ähnlichen Projekten für
andere Konfliktzonen wurde nicht thematisiert.
41. Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass durch Informationen
aus VENLIG und HAMAH oder ähnlichen Projekten auch für „andere
Konfliktzonen“ jemals „terroristische“ Gruppen ausfindig gemacht
worden sind (Pressemitteilung INTERPOL, 12. März 2014)?
Die Bundesregierung kann dies nicht bestätigen.
42. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob Informationen aus
VENLIG und HAMAH oder ähnlichen Projekten für „andere
Konfliktzonen“ auch in die Vorbereitung oder Durchführung von „gezielten
Tötungen“ im US-Drohnenkrieg in Pakistan, Afghanistan, Jemen oder
Irak genutzt wurden oder werden?
Der Bundesregierung ist hierzu nichts bekannt.
Drucksache 18/1411 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode43. Sofern der Bundesregierung hierzu nichts bekannt ist, was kann und wird
sie unternehmen, um aufzuklären, ob Daten möglicherweise von
Bundesbehörden an Europol für die außergerichtlichen Tötungen genutzt wurden
oder werden?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des
Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE. vom 7. Dezember 2010 auf
Bundestagsdrucksache 17/4407 vom 14. Januar 2011 wird verwiesen. Die
Übermittlung von Daten von Europol an die Vereinigten Staaten von Amerika
unterliegt den Vorgaben des Operationellen Kooperationsabkommens zwischen
Europol und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 20. Dezember 2002, das
auf der Webseite von Europol (
www.europol.europa.eu/content/page/
externalcooperation-31) öffentlich zugänglich ist, insbesondere dessen Artikel 5. Dies
schließt eine Nutzung für außergerichtliche Tötungen aus.
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ISSN 0722-8333]