[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1423
18. Wahlperiode 13.05.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1196 –
Maßnahmen der Europäischen Union und der Bundesregierung zur
Migrationskontrolle und zur Polizeizusammenarbeit in Belarus
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Interesse an der Sicherheitszusammenarbeit zwischen der Europäischen
Union und Belarus wuchs mit der von der Europäischen Union begonnenen
„Östlichen Partnerschaft“, die zur „Europäischen Nachbarschaftspolitik“
gehört (
www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/384192/publication-
File/4340/Aktionsplan-Bericht2-de.pdf). Seit dem Jahr 2009 besteht zwischen
der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX und dem belarussischen Grenzschutz
eine Arbeitsvereinbarung (Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 17/
10925). Während die Europäischen Union Einreiseverbote gegen 242
Angehörige der Regierung von Belarus verhängte, wird von der Europäische
Kommission gleichzeitig ein Abschiebeabkommen verhandelt. In der Europäischen
Union könnten unerwünschte Migranten dann nach Belarus abgeschoben
werden, wo sie unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert wären. Auch die
internationale Polizeiorganisation Interpol lobt die Zusammenarbeit mit Belarus
(
http://news.belta.by/en/news/society?id=734664). Die Europäische Union
und die Bundesregierung signalisierten in der polizeilichen Kooperation mit
der Regierung in Belarus zeitweise Zurückhaltung. Nun werden mit „Study
Visit on Border Control during international sport events“ wieder
belarussische Polizeikräfte in einem EU-Projekt ausgebildet (
http://ec.europa.eu/
enlargement/taiex/dyn/taiex-events/detail_en.jsp?EventID =55961).
Gleichzeitig kündigt der Präsident von Belarus an, die Grenzbehörden komplett zu
reorganisieren und dabei auch Drohnen einzusetzen (
http://news.belta.by/en/
news/society?id=740205). Hierzu würde das Land laut anderer Berichte mit
Ecuador kooperieren (
www.janes.com/article/31896/belarus-and-ecuador-
tocollaborate-on-uav-development). Angeblich hat die Europäische Union im
Zeitraum von 2002 bis 2012 bereits 50 Mio. Euro in die Aufrüstung des
belarussischen Grenzschutzes investiert, weitere 40 Mio. Euro sollen folgen
(
http://belarusdigest.com/story/belarus-eu-border-iron-curtain-or-safety-valve-
16842). In den Projekten MIGRABEL-MIGRAMOL und „Strengthening the
Surveillance Capacity on the Green and Blue Border between Belarus and the
Ukraine“ arbeitet auch die Internationale Organisation für Migration (IOM)
mit Belarus zusammen (
www.iom.int/jahia/Jahia/belarus). Hierzu hatte die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. Mai 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1423 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEuropäische Union im Jahr 2011 an der belarussisch-ukrainischen Grenze
2,6 Mio. Euro beigesteuert. Das meiste Geld wurde für die technische
Aufrüstung der Grenzanlagen aufgewendet. Nun führt die IOM mit „Risk Analysis
in Border Management in Belarus“ (RANBEL) ein weiteres Vorhaben durch,
das auf der früheren Zusammenarbeit aufbaut (
http://news.belta.by/en/news/
society?id=734448).
Auch die Polizeien des Bundes sowie die Bereitschaftspolizei haben in der
Vergangenheit im Rahmen verschiedener Projekte Polizeien und Milizen in
Belarus unterstützt. Die Kooperation sei laut der Bundesregierung „ein wichtiger
Bestandteil der sogenannten Vorverlagerungsstrategie“
(Bundestagsdrucksache 17/10742). Im Zeitraum von 2008 bis 2011 hatten deutsche Polizisten
rund 500 Beamte aus Belarus in Einsatztechnik und Strategien unterwiesen.
Zur Unterstützung gehörte auch die Lieferung von Computern und
Fahrzeugen. Laut der Bundesregierung habe es sich dabei um eine „Heranführung
an EU-Standards am Beispiel der deutschen Polizei“ gehandelt.
„Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit“ jeder polizeilichen Maßnahme hätten im
Vordergrund gestanden. Die Bundespolizei hatte zudem Grenzbehörden am
Grenzübergang Terespol ausgeholfen. Das Bundeskriminalamt (BKA) organisierte
Workshops in Minsk zur „Operativen Analyse“, in denen „Grundlagen und
Methoden der polizeilichen Informationsverarbeitung“ illustriert wurden.
Angehörige verschiedener Polizeieinheiten bekamen die Software „Analyst’s
Notebook“ vorgeführt, die Beziehungen zwischen Personen, Sachen und Orten
ermitteln soll. Bekämpft werden solle etwa „Rauschgiftkriminalität“,
„internationaler Terrorismus“, „Menschenhandel/Schleusung“, aber auch
„Cybercrime“. Maßgeblich für derartige Maßnahmen sei, ob die Hilfe für ein
Empfängerland erkennbare „polizeirelevante Auswirkungen“ auf die Bundesrepublik
Deutschland hätten. Die konkrete Zusammenarbeit wurde zwischen dem
Bundesministerium des Innern, dem Auswärtigen Amt und der deutschen
Botschaft in Minsk abgestimmt. Weitere Unterstützung wurde vom Inspekteur der
Bereitschaftspolizeien der Länder koordiniert. Beteiligt war Sachsen,
Niedersachsen und Baden-Württemberg (der Tagesspiegel, 23. August 2012). Partner
auf belarussischer Seite waren die Leitung des Grenzkomitees für die
grenzpolizeiliche Zusammenarbeit und das Innenministerium. Auch Spezialeinheiten
kamen zum Zuge: Im August 2010 wurden vier Stabsoffiziere des
Grenzschutzes bei der GSG 9 fortgebildet. Neben „Führungs- und Einsatzmitteln“ wurden
auch Auswahlverfahren der Truppe vorgestellt. Die dabei vermittelten
Kenntnisse wollen die Grenzwächter zur Bekämpfung „illegaler Migration“ nutzen.
In mehreren Initiativen bemüht sich die belarussische Regierung um eine
Normalisierung der Beziehungen zur Europäischen Union. So erklärte der
belarussische Außenminister, das Land sei eine „Insel der Stabilität und
Sicherheit“ und wolle von der Europäischen Union unabhängig bleiben,
gleichwohl aber mit der Europäischen Union gute Beziehungen unterhalten
(
http://eapmigrationpanel.org/page47280.html). Die von der Europäischen
Union geforderte Freilassung politischer Gefangener müsse aber von
zuständigen Behörden, nicht politisch entschieden werden. Im belarussischen
Außenministerium habe nach Mitteilung der staatlichen Nachrichtenagentur im
Februar 2014 eine „Diskussion zum Thema der belarussisch-europäischen
Zusammenarbeit“ stattgefunden (
http://news.belta.by/de/news/politics?id=740478).
Die Vizeaußenministerin Jelena Kuptschina habe sich zu einem Gespräch mit
dem Referatsleiter für bilaterale Zusammenarbeit mit den Ländern der
„Östlichen Partnerschaft“ beim Europäischen Auswärtigen Dienst, Dirk Schuebel,
getroffen. Ins Blickfeld seien „Kooperationsfragen von gegenseitigem
Interesse“ gerückt. Im Januar 2014 hatte sich die belarussische Außenministerin
bereits mit dem deutschen Botschafter Wolfram Maas getroffen, um ihn um
Hilfe bei der Verbesserung der EU-Beziehungen zu bitten (
http://news.belta.by/
en/news/politics?id=738531). Gleichzeitig arbeitet die Regierung nach
Medienberichten daran, die Gesetzgebung zur Verhängung des
Ausnahmezustands zu erweitern und die Pressefreiheit weiter einzuschränken
(
www.indexoncensorship.org/2014/02/belarus-legal-frameworks-
regulationsstifle-new-competitors). Im März 2014 wurden Journalisten festgenommen,
die über Proteste gegen die Abspaltung der Halbinsel Krim berichten wollten
(
http://baj.by/en/node/24210).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/14231. Wie hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der
Sicherheitszusammenarbeit mit Belarus auf der Ebene der Europäischen Union in den letzten
zwei Jahren positioniert, und inwiefern hat sich diese Haltung in jener Zeit
geändert?
Die Bundesregierung führt keine bilateralen Maßnahmen der (grenz-)
polizeilichen Ausbildungshilfe oder Ausstattungshilfe zugunsten belarussischer
Sicherheitsbehörden durch. Sie hat sich auch auf Ebene der Europäischen Union für
eine kritische Prüfung von Maßnahmen der polizeilichen
Sicherheitszusammenarbeit mit der Republik Belarus ausgesprochen. So hat sich die Bundesregierung
im Rahmen der Östlichen Partnerschaft gegen die Einbeziehung von Belarus in
das „Eastern Partnership Police Cooperation Programme“ eingesetzt. Sie
unterstützt die Aufrechterhaltung des Waffenembargos der Europäischen Union
gegen Belarus, das auch ein Ausfuhrverbot für Güter einschließt, die der
internen Repression dienen könnten. Diese Haltung hat sich in den vergangenen zwei
Jahren nicht geändert.
2. Für wie erforderlich hält die Bundesregierung eine derzeitige Unterstützung
belarussischer Behörden im Bereich der Grenzüberwachung,
Migrationskontrolle oder der Kontrolle politischer Versammlungen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Inwiefern wird die Unterstützung belarussischer Behörden derzeit wieder
höher gewichtet als im Jahr 2012, als heftige Kritik am Regime von Belarus
zur vorübergehenden Einstellung internationaler Maßnahmen geführt
hatten?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
4. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die
Europäische Union im Zeitraum von 2002 bis 2012 bereits 50 Mio. Euro in die
Aufrüstung des belarussischen Grenzschutzes investiert habe, 72 Mio. Euro
in ähnliche Projekte investiert worden seien und weitere 40 Mio. Euro
folgen sollen (
http://belarusdigest.com/story/belarus-eu-border-iron-curtain-
or-safety-valve-16842)?
Welche Summen hiervon entfielen auf welche Projekte unter der
Beteiligung deutscher Behörden?
Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft fördert die Europäische Union
regionale Maßnahmen im Bereich des integrierten Grenzmanagements. Dabei hat in
den vergangenen Jahren auch Belarus an regionalen Maßnahmen der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Finanzierung aus dem Europäischen
Nachbarschaftsinstrument teilgenommen. Belarus nahm und nimmt an insgesamt
drei derartigen regionalen Maßnahmen zur grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit teil (Lettland-Litauen-Belarus, Polen-Ukraine-Belarus, „Baltic Sea
Programme“). Eine Aufschlüsselung des auf die einzelnen Teilnehmerstaaten
entfallenden Anteils dieser regionalen Maßnahmen liegt der Bundesregierung nicht
vor.
Deutsche Behörden sind nicht an diesen Projekten beteiligt.
Drucksache 18/1423 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode5. Wie wurde die Arbeitsvereinbarung zwischen der EU-Grenzschutzagentur
FRONTEX und dem belarussischen Grenzschutz nach Kenntnis der
Bundesregierung seit ihrer Unterzeichnung umgesetzt?
Der Bundesregierung ist die nachfolgend genannte Zusammenarbeit zwischen
FRONTEX und dem belarussischen Grenzschutz bekannt:
● Beteiligung am Risikoanalyse-Netzwerk für die östlichen EU-Außengrenzen,
● Beratung zum Grenzmanagement anlässlich der Eishockey-
Weltmeisterschaft in Belarus,
● Teilnahme an FRONTEX-Trainings zur Bekämpfung der
Schleusungskriminalität,
● Teilnahme an der durch FRONTEX veranstalteten internationalen Konferenz
der Leiter der nationalen Grenzpolizeien,
● Teilnahme an dem durch FRONTEX veranstalteten europäischen Tag der
Grenzpolizei,
● Teilnahme an der durch FRONTEX veranstalteten Konferenz für
automatisierte Grenzkontrolltechnik.
6. Was ist der Bundesregierung über das Projekt „Risk Analysis in Border
Management in Belarus“ (RANBEL) der Internationalen Organisation für
Migration (IOM) bekannt, und wer ist dabei Zuwendungsnehmer bzw.
Empfänger von Leistungen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum genannten Projekt der
Internationalen Organisation für Migration vor.
7. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur
Ankündigung des Präsidenten von Weißrussland, Alexander Grigorjewitsch
Lukaschenko, auch Drohnen an Grenzen einzusetzen und hierzu laut
anderer Berichte mit Ecuador zu kooperieren (
http://news.belta.by/en/news/
society?id=740205,
www.janes.com/article/31896/belarus-and-
ecuadorto-collaborate-on-uav-development)?
Die Bundesregierung hat Medienberichte über entsprechende Äußerungen von
Präsident Alexander Lukaschenko zur Kenntnis genommen. Der
Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor.
8. Was ist der Bundesregierung über den Stand der Verhandlungen zwischen
der Europäischen Union und Belarus zur Visaliberalisierung bekannt?
a) Wann wurden entsprechende Verhandlungen verabredet, begonnen,
unterbrochen oder wieder aufgenommen?
b) Was hatte der belarussische Außenminister Uladzimir Makey hierzu
nach Kenntnis der Bundesregierung beim jüngsten Gipfel der
„Östlichen Partnerschaft“ verlautbart?
c) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn die
Vizeaußenministerin den Beginn entsprechender Verhandlungen mitteilt
(
http://belarusdigest.com/story/belarus-eu-border-iron-curtain-or-safety-
valve-16842)?
Der Rat der Europäischen Union erteilte der Europäischen Kommission am
28. Februar 2011 das Mandat, mit Belarus Verhandlungen über ein
Visumerleichterungsabkommen aufzunehmen. Zielsetzung der Europäischen Union
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1423sind insbesondere Erleichterungen für die belarussische Zivilgesellschaft. Am
1. Juni 2011 unterbreitete die Europäische Kommission Belarus ein
entsprechendes Verhandlungsangebot. Der belarussische Außenminister Vladimir
Makey erklärte anlässlich seiner Teilnahme am Gipfel der Östlichen Partnerschaft
in Wilna am 29. November 2013 die Bereitschaft von Belarus zur Aufnahme
von Verhandlungen über ein Visumerleichterungsabkommen. Die
stellvertretende Außenministerin von Belarus, Alena Kupchyna, vereinbarte anlässlich
ihres Besuches in Brüssel Ende Januar 2014 formal die Aufnahme von
Verhandlungen. Die Europäische Kommission hat Belarus ein Eckpunktepapier für ein
mögliches Visaerleichterungsabkommen übermittelt. Bislang ist es nicht zur
Aufnahme konkreter Verhandlungen gekommen.
9. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Wiederaufnahme von
Verhandlungen der Europäischen Kommission für ein Abschiebeabkommen
mit Belarus, und gegen welche Widerstände hat sie diese in den
zuständigen Ratsarbeitsgruppen vertreten?
Der Rat erteilte der Kommission am 28. Februar 2011 auch ein Mandat zur
Verhandlung über ein Rückübernahmeabkommen mit Belarus. Daraufhin
unterbreitete die Europäische Kommission Belarus am 1. Juni 2011 ein
Verhandlungsangebot. Hierzu fand am 24. Januar 2014 ein EU-Treffen auf Fachebene
statt. Die Kommission erklärte anlässlich dieses Treffens, dass der Fortgang der
Verhandlungen mit Belarus von der Entwicklung der politischen Lage in Belarus
abhängig sei.
10. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu EU-Einreiseverboten gegen
Angehörige der Regierung von Belarus, und wie hat sie diese in den
zuständigen Ratsarbeitsgruppen vertreten?
Aufgrund der Repressionen im Zuge der Präsidentschaftswahlen im Dezember
2010 hat die Europäische Union unter anderem die Verhängung von
Reisebeschränkungen für Regierungsvertreter, die für schwere
Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen Zivilgesellschaft und Opposition
verantwortlich sind, beschlossen. Die Bundesregierung und die Europäische Union fordern
die Freilassung und Rehabilitierung aller politischen Gefangenen in Belarus
sowie die Beendigung der Repressionen gegen Zivilgesellschaft, Opposition
und unabhängige Medien. Die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union
wurden zuletzt im Oktober 2013 für ein weiteres Jahr verlängert. Die
Bundesregierung hat diese Beschlüsse in den Ratsgremien unterstützt.
11. Was ist der Bundesregierung über das EU-Vorhaben „Study Visit on
Border Control during international sport events��� bekannt?
a) Wer wird von dem Projekt adressiert, und welche Inhalte werden
vermittelt?
b) Wer führt die Maßnahme durch?
Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich hierbei um eine Maßnahme
der Europäischen Kommission im Rahmen des TAIEX-Instruments (Technical
Assistance and Information Exchange Instrument). TAIEX ist ein Instrument
der Generaldirektion Erweiterung der Europäischen Kommission und bietet
u. a. den Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik Beratungsleistungen
an. Der Schwerpunkt des TAIEX-Instruments liegt in der technischen
Unterstützung bei der Übernahme von EU-Rechtsnormen. Die Maßnahmen werden
Drucksache 18/1423 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodevon Experten aus den Mitgliedstaaten durchgeführt, insbesondere in Form von
Studienreisen und Seminaren. Die Bundesregierung ist an dem genannten
Vorhaben nicht beteiligt. Über die öffentlich verfügbaren und in der einleitenden
Bemerkung der Fragesteller genannten Informationen (
http://ec.europa.eu/
enlargement/taiex/dyn/taiex-events/detail_en.jsp?EventID=55961) hinaus
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Pressefreiheit in Belarus,
und mit welchem Inhalt hat sie ihre Haltung in Gesprächen mit welchen
Ministerinnen und Ministern deutlich gemacht?
Die Pressefreiheit in Belarus ist erheblichen Einschränkungen ausgesetzt.
Fernsehen und Rundfunk sind überwiegend in staatlicher Hand. Unabhängige
Medien, in denen kritische Positionen veröffentlicht werden, stehen unter dem
Druck der Behörden. Ihnen kann aus politischen Gründen die Lizenz entzogen
werden. Es kommt regelmäßig zu vorübergehenden Festnahmen unabhängiger
Journalisten im Umfeld von Demonstrationen. Vereinzelt werden auch
Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Bundesregierung tritt bilateral und im Kreise der
Europäischen Union in Gesprächen mit den belarussischen Behörden,
insbesondere mit Vertretern des Außenministeriums, für eine Verbesserung der
Menschenrechtslage in Belarus ein. Sie dringt dabei insbesondere auch auf eine
umfassende Wahrung der Pressefreiheit und eine Verbesserung der Lage
unabhängiger Medien.
13. Mit welchen belarussischen Behörden haben Polizeien des Bundes oder
nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Länder kooperiert, zu
welchen Abteilungen gehören diese, und welchen Ministerien sind diese
gegenüber verantwortlich?
14. Welche Maßnahmen der Ausbildungs- oder Ausstattungshilfe (auch
gegenseitige Hospitationen oder sonstige Besuche) haben seit dem Jahr 2012
seitens deutscher Polizeien und Geheimdienste des Bundes sowie nach
Kenntnis der Bundesregierung der Bereitschaftspolizeien der Länder
stattgefunden, und welche weiteren Vorhaben sind geplant (bitte wie auf
Bundestagsdrucksache 17/11077 als Anhang ausweisen)?
a) Was waren Ziel und Zweck der Maßnahmen?
b) Wer wurde bzw. wird von dem Projekt adressiert, und welche Inhalte
wurden bzw. werden vermittelt?
c) Wer führte bzw. führt die jeweiligen Maßnahmen durch?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfragen der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10742 vom 24. September
2012 wird verwiesen. Seit dem Jahr 2012 wurden keine Maßnahmen der
bilateralen (grenz-)polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe durch deutsche
Behörden durchgeführt. Auch sind solche Aktivitäten nicht geplant.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/142315. Wieviele deutsche Polizeikräfte hielten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen ihres Dienstes zu welchem Zweck in den Jahren
2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 in Belarus auf (bitte tabellarisch
darstellen)?
Bundespolizei:
Bundeskriminalamt:
Jahr Zweck Anzahl deutscher
Polizeikräfte in Belarus
2009-2012 Entsendung eines Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten an
die Deutsche Botschaft in Minsk
1
2009-2010 Entsendung eines Dokumenten- und Visumsberaters an die
Deutsche Botschaft in Minsk
1
2009 zwei Arbeitsbesuche zu Gesprächen auf Leitungsebene 3
2009 Lehrgang „Bekämpfung Urkundenkriminalität und
Dokumentenmissbrauch“
2
2009 Seminar „Einweisung Diensthundewesen“ 5
2009 Seminar „Bekämpfung der illegalen Migration“ 3
2010 Besuchsreise zur Teilnahme an einer Sitzung der „Working
Group of Border Service Heads“
1
2010 Besuchsreise anlässlich des 65. Jahrestags der
Grenzschutzeinheit am Flughafen Minsk
1
2010 Besuchsreise anlässlich der Amtseinführung des an der
Deutschen Botschaft in Minsk akkreditierten Grenzpolizeilichen
Verbindungsbeamten
2
2010 Seminar „Illegale Migration“ 3
2010 Seminar „Dokumentensicherheit“ 3
2011 Hospitation (Schwerpunkt: Bekämpfung der illegalen
Migration am Flughafen Minsk)
2
2011 Seminar „Risiko- und Kriminalitätsanalyse“ 3
Jahr Zweck Anzahl deutscher
Polizeikräfte in Belarus
2009 Lehrgang „Operative Analyse“ 1
2009 Lehrgang „Kraftfahrzeug-Identifizierung“ 2
2010 Arbeitsbesuch auf Leitungsebene zu Gesprächen über die
internationale polizeiliche Zusammenarbeit
3
2010 Teilnahme an internationaler Konferenz in Minsk „Combating
Trafficking in Human Beings“
2
2010 Arbeitsbesuch zum Thema „Bildungsmanagement/
Personalausbildung“
2
2011 Dienstreise zu Gesprächen im Bereich Schleusungskriminalität 1
2013 Dienstreise zu Gesprächen im Bereich Schwere und
Organisierte Kriminalität
2
Drucksache 18/1423 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeInspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder:
16. Wieviele belarussische Polizeikräfte hielten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen ihres Dienstes zu welchem Zweck in den Jahren
2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 in Deutschland auf (bitte
tabellarisch darstellen)?
Bundespolizei:
Jahr Zweck Anzahl deutscher
Polizeikräfte in Belarus
2009 Arbeitsbesuch des IBP in Minsk 2
2010 Arbeitsbesuch des IBP in Minsk 3
2010 Seminar an der Polizeiakademie in Minsk 5
2010 Bilanzbesprechung 2
Jahr Zweck Anzahl belarussischer
Polizeikräfte in Deutschland
2009 Seminar „Grenzpolizeiliche Analyse und Auswertung“ 3
2009 Einweisung Grenzpolizei in Aufgabenwahrnehmung und
Luftsicherheit am Flughafen Berlin
3
2009 Besuch von Kadetten der Nationalen Akademie des staatlichen
Grenzdienstes bei der Bundespolizeiakademie (BPOLAK)
15
2010 Besuch des staatlichen Grenzdienstes auf Leitungsebene beim
Bundespolizeipräsidium (BPOLP)
4
2010 Infoveranstaltung Luftsicherheit der BPOLAK und der
Bundespolizeidirektion Frankfurt am Main (BPOLD FFM)
4
2010 Hospitation belarussischer Kadetten an der BPOLAK 18
2010 Arbeitsbesuch des belarussischen Grenzdienstes bei der GSG 9 4
2010 Seminar „grenzpolizeiliche Analyse und Auswertung“ 4
2010 Erfahrungsaustausch „Bekämpfung illegaler Migration“ 4
2010 Hospitation einer Angehörigen des Grenzschutzes an der
BPOLAK
1
2011 Informationsaufenthalt von Experten zu Erfahrungen im
Gemeinsamen Zentrum Swiecko
4
2011 Einweisung belarussischer Dokumentenexperten bei
Urkundenprüfstelle BPOLD FFM
4
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1423Bundeskriminalamt:
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder:
17. Auf welche Weise und mit welchen Partnern arbeiten Bundesbehörden
hinsichtlich der Sicherheitsarchitektur für die Hockey-Weltmeisterschaft
2014 mit Belarus zusammen?
Seit dem Jahr 2012 wurden keine Maßnahmen der bilateralen (grenz-)
polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe durch deutsche Behörden
durchgeführt. Dies gilt auch für Maßnahmen der belarussischen Behörden hinsichtlich
der Sicherheitsarchitektur für die Eishockeyweltmeisterschaft 2014.
18. Was ist der Bundesregierung zu Initiativen der belarussischen Regierung
zur Normalisierung der Beziehungen zur Europäischen Union bekannt,
und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?
Die belarussische Regierung wirbt in Gesprächen mit Vertretern der
Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten regelmäßig für eine Intensivierung der
Beziehungen zur Europäischen Union. Sie bringt darin insbesondere das
Interesse von Belarus an einer umfassenden Teilnahme an der Östlichen
Partnerschaft zum Ausdruck. Der belarussische Außenminister Vladimir Make erklärte
anlässlich des Gipfels der Östlichen Partnerschaft am 29. November 2013 die
Bereitschaft von Belarus zur Aufnahme der von der Europäischen Union
angebotenen Verhandlungen über ein Visumerleichterungsabkommen.
Jahr Zweck Anzahl belarussischer
Polizeikräfte in Deutschland
2009 Teilnahme von Vertretern des Innenministeriums am 12.
Europäischen Polizeikongress in Berlin
2
2009 Arbeitsbesuch zum Thema „Menschenhandel“ 3
2010 Arbeitsbesuch der Kriminaltechnik Minsk zu den Themen
„Geschoss-Hülsenuntersuchungen, DNA-Untersuchungen,
AFIS, Daktyloskopie“
3
2010 Arbeitsbesuch zum Thema „Identifikation und chemische
Forschung von Sprengstoffen“
2
Jahr Zweck Anzahl belarussischer
Polizeikräfte in Deutschland
2009 Seminar „Organisation und Arbeit der niedersächsischen
Bereitschaftspolizei“
4
2009 Einsatzbeobachtung in Leipzig 4
2010 Einsatzbeobachtung aus Anlass des Demonstrationsgeschehens
zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens
5
2010 Seminar „Polizeiarbeit bei Großveranstaltungen“ 3
2010 Studienaufenthalt an der Polizeischule 2
2010 Einsatzbeobachtung Castor 3
Drucksache 18/1423 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Bundesregierung hat den Beschluss der Europäischen Union zur Teilnahme
von Belarus an der multilateralen Dimension der Östlichen Partnerschaft voll
mitgetragen und spricht sich in diesem Rahmen für eine Einbindung von Belarus
in die europäische Zusammenarbeit zugunsten der Bevölkerung aus. Sie
unterstützt nachdrücklich die Zielsetzung der Europäischen Union zur
Gewährleistung von Erleichterungen für die belarussische Zivilgesellschaft und
Intensivierung des zwischengesellschaftlichen Austausches durch den Abschluss eines
Visumerleichterungsabkommens. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung,
dass die Wiederaufnahme einer umfassenden Zusammenarbeit von Belarus mit
der Europäischen Union ernsthafte Fortschritte bei der Verbesserung der
Menschenrechtslage in Belarus voraussetzt. Das gilt insbesondere für die Frage der
politischen Gefangenen.
19. Inwieweit und mit welchen Initiativen hat die Bundesregierung seit dem
Jahr 2012 selbst entsprechende Anstrengungen unternommen?
Die Bundesregierung hat seit Dezember 2010 ihre Unterstützung für die
belarussische Zivilgesellschaft verstärkt und spricht sich auch im Kreise der
Europäischen Union für eine Intensivierung der Förderung der belarussischen
Zivilgesellschaft aus. Sie fördert den zwischengesellschaftlichen, kulturellen und
akademisch-wissenschaftlichen Austausch und ist bereit zu einer
Fortentwicklung der Beziehungen zu Belarus in diesen Bereichen.
Gegenüber den belarussischen Behörden tritt die Bundesregierung regelmäßig
für ernsthafte Fortschritte im Bereich der Menschenrechte ein, die für die
Wiederaufnahme einer umfassenden Zusammenarbeit erforderlich sind. Sie spricht
sich für die Nutzung von Unterstützungsangeboten internationaler
Organisationen aus, die auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Belarus abzielen.
20. Welche Treffen deutscher Botschafter haben hierzu seit dem Jahr 2012 mit
welchen belarussischen Behörden oder Ministerien stattgefunden?
Die Leiter der deutschen Botschaft in Minsk haben seit dem Jahr 2012
regelmäßig Gespräche mit Vertretern der belarussischen Regierung, Opposition und
Zivilgesellschaft geführt. Dabei wurde gegenüber der belarussischen Regierung,
insbesondere Vertretern des Außenministeriums, regelmäßig die Haltung der
Bundesregierung zu diesen Fragen deutlich gemacht.
21. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur von der Europäischen Union
geforderten Freilassung politischer Gefangener?
Die Bundesregierung unterstützt die Forderung der Europäischen Union nach
Freilassung der politischen Gefangenen in Belarus.
a) Welche Gefangenen gelten nach Ansicht der Bundesregierung als
politische Gefangene, auf welche Kriterien wird sich dabei gestützt,
und inwiefern unterscheiden sich diese etwa von jenen litauischen
Abgeordneten (
http://humanrightshouse.org/Articles/20048.html)?
b) Was ist der Bundesregierung über die Anzahl von Personen bekannt,
die seitens der Europäischen Union seit dem Jahr 2010 als politische
Gefangene geführt werden, und wie hat sich diese Zahl in den Jahren
2011, 2012, 2013 und 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung
verändert?
c) Inwieweit orientiert sich die Einstufung der Bundesregierung – oder
soweit ihr bekannt auch der Europäischen Union – als politische Ge-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1423fangene an einer Aufstellung der Menschenrechtsorganisation Viasna
(
http://spring96.org/en/news/49539, http://palitviazni.info/?lang=en)?
d) Mit welchen Menschrechtsorganisationen arbeiten Bundesbehörden
oder – soweit der Bundesregierung bekannt – die Europäische Union
hinsichtlich politischer Gefangener zusammen, und inwiefern werden
die Einstufungen politischer Gefangener von diesen vorgenommen?
Die Überprüfung von bekannt gewordenen Haftstrafen in Belarus hinsichtlich
einer möglichen politischen Motivation erfolgt gemeinsam durch die
Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten. Die von der Europäischen Union
anerkannten politischen Gefangenen werden im Einvernehmen zwischen den
Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten und der Delegation der Europäischen
Union in Belarus bestimmt. Die Bewertung, ob eine Verurteilung als politisch
motiviert anzusehen ist, stützt sich dabei auf die spezifischen Umstände jedes
einzelnen überprüften Haftfalls. In diese Bewertung fließt eine Vielzahl von
Informationsquellen ein. Dabei nehmen die Bundesregierung und die Europäische
Union auch Berichte internationaler und lokaler belarussischer
Menschenrechtsorganisationen zur Kenntnis. Insbesondere zur Vermeidung einer Gefährdung
für die Sicherheit der politischen Gefangenen macht die Europäische Union die
Identität der als politisch motiviert angesehenen Haftfälle dabei nicht
unmittelbar nach einer Überprüfung der Verurteilung öffentlich. Dies gilt auch für die
Veröffentlichung einer abschließenden Listung der politischen Gefangenen.
Die Anzahl der von der Europäischen Union als politisch motiviert angesehenen
Haftfälle ist seit dem Jahr 2010 insbesondere durch Entlassungen nach regulärer
Haftverbüßung sowie durch eine Reihe von Begnadigungen – zum Teil im Zuge
erzwungener Gnadengesuche – insgesamt zurückgegangen.
e) Inwieweit werden von der Bundesregierung oder der Europäischen
Union auch anarchistische Gefangene als politische Gefangene
betrachtet (falls nein, aus welchem Grund)?
f) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der auch
von zahlreichen Oppositionellen aus Belarus unterzeichneten Petition,
die auch die Einbeziehung anarchistischer Gefangener als politische
Gefangene fordert (
www.gopetition.com/petitions/in-defense-of-
belarus-imprisoned-anarchists.html)?
Gefangene, die anarchistische Zielsetzungen vertreten, werden von der
Bundesregierung bzw. der Europäischen Union als politische Gefangene anerkannt,
wenn die Überprüfung eines bekannt gewordenen Haftfalls zu dem Ergebnis
führt, dass die Verurteilung angesichts der spezifischen Umstände des einzelnen
Haftfalls als politisch motiviert anzusehen ist.
22. Inwieweit sollten die Ratsschlussfolgerungen zu Belarus von Oktober
2012 nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin Gültigkeit behalten?
Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 15. Oktober 2012 die
Forderungen der Europäischen Union nach ernsthaften Fortschritten zur Verbesserung der
Menschenrechtslage in Belarus bekräftigt und sich zur Förderung der
belarussischen Zivilgesellschaft bekannt. Er hat dabei auch deutlich gemacht, dass
Belarus im Falle ernsthafter Fortschritte hinsichtlich der Achtung
demokratischer Prinzipien, der Rechtstaatlichkeit und der Menschenrechte auch die
Einbeziehung in die bilaterale Dimension der Östlichen Partnerschaft offen
steht. Die Bundesregierung unterstützt diese Zielsetzungen auch weiterhin.
Drucksache 18/1423 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen des Europäischen
Auswärtigen Dienstes (EAD) zu Verbesserungen von EU-Beziehungen zu
Belarus bekannt?
Auch der EAD wirbt gegenüber den belarussischen Behörden für ernsthafte
Fortschritte im Bereich der Menschenrechte, die für die Wiederaufnahme einer
umfassenden Zusammenarbeit erforderlich sind. Er wirkt an der Umsetzung des
am 29. März 2012 vom EU-Kommissar für Erweiterung und Europäische
Nachbarschaftspolitik, Štefan Füle, vorgestellten Europäischen Dialogs über
Modernisierung mit Belarus mit, der auf die Entwicklung von Konzepten für
politische, soziale und wirtschaftliche Reformen in Belarus abzielt.
24. Welche „Kooperationsfragen von gegenseitigem Interesse“ sind nach
Kenntnis der Bundesregierung beim Gespräch der Vizeaußenministerin
Jelena Kuptschina mit dem Referatsleiter für bilaterale Zusammenarbeit
mit den Ländern der „Östlichen Partnerschaft“ beim Europäischen
Auswärtigen Dienst, Dirk Schuebel, besprochen worden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde bei dem genannten Treffen
insbesondere die weitere Entwicklung des Europäischen Dialogs über
Modernisierung mit Belarus thematisiert. Die belarussische Seite unterstrich das Interesse
von Belarus an einer umfassenden Teilnahme an der Östlichen Partnerschaft.
Zudem kam das geplante Visavereinfachungsabkommen zwischen der
Europäischen Union und Belarus zur Sprache.
25. Welche „ernsthafte[n] Fortschritte bei der Verbesserung der
Menschenrechtslage in Belarus“ hat der deutsche Botschafter Wolfram Maas in
seinem jüngsten Gespräch mit der Vizeaußenministerin angemahnt
(Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/459)?
Die Bundesregierung tritt gegenüber den belarussischen Behörden in
Gesprächen nachdrücklich für eine Verbesserung der Menschenrechtslage ein. Sie
fordert die Freilassung und Rehabilitierung aller politischen Gefangenen in Belarus
sowie die Beendigung der Repressionen gegen die Zivilgesellschaft, Opposition
und unabhängige Medien. Bei dem genannten Gespräch kam insbesondere die
Frage der politischen Gefangenen zur Sprache.
26. Inwiefern trifft es zu, dass sich auch Präsident Alexander Grigorjewitsch
Lukaschenko mit dem deutschen Botschafter getroffen hat, um ihn um
Hilfe bei der Verbesserung der EU-Beziehungen zu bitten (
http://news.
belta.by/en/news/politics?id= 738531)?
Ein derartiges Treffen hat nicht stattgefunden. Die in der Frage angegebene
Internetseite enthält eine Pressemitteilung über ein Treffen des Deutschen
Botschafters mit der stellvertretenden Außenministerin von Belarus Kupchyna am
27. Januar 2014.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/142327. In welchen Projekten unterstützt die Europäischen Union nach Kenntnis
der Bundesregierung „verstärkt die Zivilgesellschaft“ in Belarus
(Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/459)?
Die Europäische Union unterstützt die Zivilgesellschaft in Belarus durch eine
Reihe von Instrumenten. Im Zuge der Präsidentschaftswahlen vom Dezember
2010 wurden Mittel des Stabilitätsinstruments zur Förderung des „Civil Society
Stability for Belarus scheme“ eingesetzt, das durch den Nordischen Ministerrat
umgesetzt wird und zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen
und unabhängiger Medien dient. Die Europäische Kommission fördert mit dem
„Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte“ insbesondere
Projekte von Nichtregierungsorganisationen, die auf eine Verbesserung der
Achtung demokratischer Prinzipien und der Menschenrechte in Belarus abzielen.
Mit dem Instrument „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden“ werden
u. a. Maßnahmen in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur und ländliche
Entwicklung gefördert, die der Zivilgesellschaft zu Gute kommen (u. a. Linderung
der Folgen der Tschernobyl-Katastrophe, soziale Inklusion). Zudem sieht das
Jahresaktionsprogramm Belarus 2013 im Rahmen des Europäischen
Nachbarschaftsinstruments eine Maßnahme vor, die die nachhaltige regionale
Entwicklung in den Regionen Grodno und Minsk fördert und u.a. auf den
Kapazitätsaufbau regionaler zivilgesellschaftlicher Organisationen abzielt.
28. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung auch die
„Opposition“ unterstützt, und wer ist damit konkret gemeint?
Die Maßnahmen der Europäischen Union verfolgen insbesondere auch das Ziel
einer Stärkung der Achtung demokratischer Prinzipien, der Menschenrechte und
der Rechtsstaatlichkeit in Belarus. Diese Maßnahmen sollen auch auf die
Schaffung von Bedingungen hinwirken, die allen Bürgerinnen und Bürgern die
Ausübung ihrer politischen Grundrechte und Freiheiten erlauben. Dazu zählt auch
die Zielsetzung der Durchführung freier und fairer Wahlen gemäß den
Verpflichtungen von Belarus im Rahmen der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Im Zuge der Präsidentschaftswahlen vom Dezember
2010 hat die Europäische Union auch Maßnahmen unterstützt, die den Opfern
politischer Repression zu Gute kommen.
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