Maßnahmen der Europäischen Union und der Bundesregierung zur Migrationskontrolle und zur Polizeizusammenarbeit in Belarus
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Petra Pau, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Interesse an der Sicherheitszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Belarus wuchs mit der von der Europäischen Union begonnenen „Östlichen Partnerschaft“, die zur „Europäischen Nachbarschaftspolitik“ gehört (www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/384192/publicationFile/4340/Aktionsplan-Bericht2-de.pdf). Seit dem Jahr 2009 besteht zwischen der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX und dem belarussischen Grenzschutz eine Arbeitsvereinbarung (Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 17/10925). Während die Europäischen Union Einreiseverbote gegen 242 Angehörige der Regierung von Belarus verhängte, wird von der Europäische Kommission gleichzeitig ein Abschiebeabkommen verhandelt. In der Europäischen Union könnten unerwünschte Migranten dann nach Belarus abgeschoben werden, wo sie unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert wären. Auch die internationale Polizeiorganisation Interpol lobt die Zusammenarbeit mit Belarus (http://news.belta.by/en/news/society?id=734664). Die Europäische Union und die Bundesregierung signalisierten in der polizeilichen Kooperation mit der Regierung in Belarus zeitweise Zurückhaltung. Nun werden mit „Study Visit on Border Control during international sport events“ wieder belarussische Polizeikräfte in einem EU-Projekt ausgebildet (http://ec.europa.eu/enlargement/taiex/dyn/taiex-events/detail_en.jsp?EventID =55961). Gleichzeitig kündigt der Präsident von Belarus an, die Grenzbehörden komplett zu reorganisieren und dabei auch Drohnen einzusetzen (http://news.belta.by/en/news/society?id=740205). Hierzu würde das Land laut anderer Berichte mit Ecuador kooperieren (www.janes.com/article/31896/belarus-and-ecuador-to-collaborate-on-uavdevelopment). Angeblich hat die Europäische Union im Zeitraum von 2002 bis 2012 bereits 50 Mio. Euro in die Aufrüstung des belarussischen Grenzschutzes investiert, weitere 40 Mio. Euro sollen folgen (http://belarusdigest.com/story/belarus-eu-border-iron-curtain-or-safety-valve-16842). In den Projekten MIGRABEL-MIGRAMOL und „Strengthening the Surveillance Capacity on the Green and Blue Border between Belarus and the Ukraine“ arbeitet auch die Internationale Organisation für Migration (IOM) mit Belarus zusammen (www.iom.int/jahia/Jahia/belarus). Hierzu hatte die Europäische Union im Jahr 2011 an der belarussisch-ukrainischen Grenze 2,6 Mio. Euro beigesteuert. Das meiste Geld wurde für die technische Aufrüstung der Grenzanlagen aufgewendet. Nun führt die IOM mit „Risk Analysis in Border Management in Belarus“ (RANBEL) ein weiteres Vorhaben durch, das auf der früheren Zusammenarbeit aufbaut (http://news.belta.by/en/news/society?id=734448).
Drucksache 18/1196 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Auch die Polizeien des Bundes sowie die Bereitschaftspolizei haben in der Vergangenheit im Rahmen verschiedener Projekte Polizeien und Milizen in Belarus unterstützt. Die Kooperation sei laut der Bundesregierung „ein wichtiger Bestandteil der sogenannten Vorverlagerungsstrategie“ (Bundestagsdrucksache 17/10742). Im Zeitraum von 2008 bis 2011 hatten deutsche Polizisten rund 500 Beamte aus Belarus in Einsatztechnik und Strategien unterwiesen. Zur Unterstützung gehörte auch die Lieferung von Computern und Fahrzeugen. Laut der Bundesregierung habe es sich dabei um eine „Heranführung an EU-Standards am Beispiel der deutschen Polizei“ gehandelt. „Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit“ jeder polizeilichen Maßnahme hätten im Vordergrund gestanden. Die Bundespolizei hatte zudem Grenzbehörden am Grenzübergang Terespol ausgeholfen. Das Bundeskriminalamt (BKA) organisierte Workshops in Minsk zur „Operativen Analyse“, in denen „Grundlagen und Methoden der polizeilichen Informationsverarbeitung“ illustriert wurden. Angehörige verschiedener Polizeieinheiten bekamen die Software „Analyst’s Notebook“ vorgeführt, die Beziehungen zwischen Personen, Sachen und Orten ermitteln soll. Bekämpft werden solle etwa „Rauschgiftkriminalität“, „internationaler Terrorismus“, „Menschenhandel/Schleusung“, aber auch „Cybercrime“. Maßgeblich für derartige Maßnahmen sei, ob die Hilfe für ein Empfängerland erkennbare „polizeirelevante Auswirkungen“ auf die Bundesrepublik Deutschland hätten. Die konkrete Zusammenarbeit wurde zwischen dem Bundesministerium des Innern, dem Auswärtigen Amt und der deutschen Botschaft in Minsk abgestimmt. Weitere Unterstützung wurde vom Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder koordiniert. Beteiligt war Sachsen, Niedersachsen und Baden-Württemberg (der Tagesspiegel, 23. August 2012). Partner auf belarussischer Seite waren die Leitung des Grenzkomitees für die grenzpolizeiliche Zusammenarbeit und das Innenministerium. Auch Spezialeinheiten kamen zum Zuge: Im August 2010 wurden vier Stabsoffiziere des Grenzschutzes bei der GSG 9 fortgebildet. Neben „Führungs- und Einsatzmitteln“ wurden auch Auswahlverfahren der Truppe vorgestellt. Die dabei vermittelten Kenntnisse wollen die Grenzwächter zur Bekämpfung „illegaler Migration“ nutzen.
In mehreren Initiativen bemüht sich die belarussische Regierung um eine Normalisierung der Beziehungen zur Europäischen Union. So erklärte der belarussische Außenminister, das Land sei eine „Insel der Stabilität und Sicherheit“ und wolle von der Europäischen Union unabhängig bleiben, gleichwohl aber mit der Europäischen Union gute Beziehungen unterhalten (http://eapmigrationpanel.org/page47280.html). Die von der Europäischen Union geforderte Freilassung politischer Gefangener müsse aber von zuständigen Behörden, nicht politisch entschieden werden. Im belarussischen Außenministerium habe nach Mitteilung der staatlichen Nachrichtenagentur im Februar 2014 eine „Diskussion zum Thema der belarussisch-europäischen Zusammenarbeit“ stattgefunden (http://news.belta.by/de/news/politics?id=740478). Die Vizeaußenministerin Jelena Kuptschina habe sich zu einem Gespräch mit dem Referatsleiter für bilaterale Zusammenarbeit mit den Ländern der „Östlichen Partnerschaft“ beim Europäischen Auswärtigen Dienst, Dirk Schuebel, getroffen. Ins Blickfeld seien „Kooperationsfragen von gegenseitigem Interesse“ gerückt. Im Januar 2014 hatte sich die belarussische Außenministerin bereits mit dem deutschen Botschafter Wolfram Maas getroffen, um ihn um Hilfe bei der Verbesserung der EU-Beziehungen zu bitten (http://news.belta.by/en/news/politics?id=738531). Gleichzeitig arbeitet die Regierung nach Medienberichten daran, die Gesetzgebung zur Verhängung des Ausnahmezustands zu erweitern und die Pressefreiheit weiter einzuschränken (www.indexoncensorship.org/2014/02/belarus-legal-frameworksregulations-stifle-new-competitors). Im März 2014 wurden Journalisten festgenommen, die über Proteste gegen die Abspaltung der Halbinsel Krim berichten wollten (http://baj.by/en/node/24210).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1196
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheitszusammenarbeit mit Belarus auf der Ebene der Europäischen Union in den letzten zwei Jahren positioniert, und inwiefern hat sich diese Haltung in jener Zeit geändert?
Für wie erforderlich hält die Bundesregierung eine derzeitige Unterstützung belarussischer Behörden im Bereich der Grenzüberwachung, Migrationskontrolle oder der Kontrolle politischer Versammlungen?
Inwiefern wird die Unterstützung belarussischer Behörden derzeit wieder höher gewichtet als im Jahr 2012, als heftige Kritik am Regime von Belarus zur vorübergehenden Einstellung internationaler Maßnahmen geführt hatten?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Europäische Union im Zeitraum von 2002 bis 2012 bereits 50 Mio. Euro in die Aufrüstung des belarussischen Grenzschutzes investiert habe, 72 Mio. Euro in ähnliche Projekte investiert worden seien und weitere 40 Mio. Euro folgen sollen (http://belarusdigest.com/story/belarus-eu-border-iron-curtain-or-safety-valve-16842)? Welche Summen hiervon entfielen auf welche Projekte unter der Beteiligung deutscher Behörden?
Wie wurde die Arbeitsvereinbarung zwischen der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX und dem belarussischen Grenzschutz nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Unterzeichnung umgesetzt?
Was ist der Bundesregierung über das Projekt „Risk Analysis in Border Management in Belarus“ (RANBEL) der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bekannt, und wer ist dabei Zuwendungsnehmer bzw. Empfänger von Leistungen?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Ankündigung des Präsidenten von Weißrussland, Alexander Grigorjewitsch Lukaschenko, auch Drohnen an Grenzen einzusetzen und hierzu laut anderer Berichte mit Ecuador zu kooperieren (http://news.belta.by/en/news/society?id=740205, www.janes.com/article/31896/belarus-and-ecuador-to-collaborate-on-uavdevelopment)?
Was ist der Bundesregierung über den Stand der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Belarus zur Visaliberalisierung bekannt?
a) Wann wurden entsprechende Verhandlungen verabredet, begonnen, unterbrochen oder wieder aufgenommen?
b) Was hatte der belarussische Außenminister Uladzimir Makey hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung beim jüngsten Gipfel der „Östlichen Partnerschaft“ verlautbart?
c) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung danmit gemeint, wenn die Vizeaußenministerin den Beginn entsprechender Verhandlungen mitteilt (http://belarusdigest.com/story/belarus-eu-border-iron-curtain-or-safety-valve-16842)?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Wiederaufnahme von Verhandlungen der Europäischen Kommission für ein Abschiebeabkommen mit Belarus, und gegen welche Widerstände hat sie diese in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen vertreten?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu EU-Einreiseverboten gegen Angehörige der Regierung von Belarus, und wie hat sie diese in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen vertreten?
Was ist der Bundesregierung über das EU-Vorhaben „Study Visit on Border Control during international sport events“ bekannt?
a) Wer wird von dem Projekt adressiert, und welche Inhalte werden vermittelt?
b) Wer führt die Maßnahme durch?
Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Pressefreiheit in Belarus, und mit welchem Inhalt hat sie ihre Haltung in Gesprächen mit welchen Ministerinnen und Ministern deutlich gemacht?
Mit welchen belarussischen Behörden haben Polizeien des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Länder kooperiert, zu welchen Abteilungen gehören diese, und welchen Ministerien sind diese gegenüber verantwortlich?
Welche Maßnahmen der Ausbildungs- oder Ausstattungshilfe (auch gegenseitige Hospitationen oder sonstige Besuche) haben seit dem Jahr 2012 seitens deutscher Polizeien und Geheimdienste des Bundes sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Bereitschaftspolizeien der Länder stattgefunden, und welche weiteren Vorhaben sind geplant (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 17/11077 als Anhang ausweisen)?
a) Was waren Ziel und Zweck der Maßnahmen?
b) Wer wurde bzw. wird von dem Projekt adressiert, und welche Inhalte wurden bzw. werden vermittelt?
c) Wer führte bzw. führt die jeweiligen Maßnahmen durch?
Wieviele deutsche Polizeikräfte hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihres Dienstes zu welchem Zweck in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 in Belarus auf (bitte tabellarisch darstellen)?
Wieviele belarussische Polizeikräfte hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihres Dienstes zu welchem Zweck in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 in Deutschland auf (bitte tabellarisch darstellen)?
Auf welche Weise und mit welchen Partnern arbeiten Bundesbehörden hinsichtlich der Sicherheitsarchitektur für die Hockey-Weltmeisterschaft 2014 mit Belarus zusammen?
Was ist der Bundesregierung zu Initiativen der belarussischen Regierung zur Normalisierung der Beziehungen zur Europäischen Union bekannt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?
Inwieweit und mit welchen Initiativen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2012 selbst entsprechende Anstrengungen unternommen?
Welche Treffen deutscher Botschafter haben hierzu seit dem Jahr 2012 mit welchen belarussischen Behörden oder Ministerien stattgefunden?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur von der Europäischen Union geforderten Freilassung politischer Gefangener?
a) Welche Gefangenen gelten nach Ansicht der Bundesregierung als politische Gefangene, auf welche Kriterien wird sich dabei gestützt, und inwiefern unterscheiden sich diese etwa von jenen litauischen Abgeordneten (http://humanrightshouse.org/Articles/20048.html)?
b) Was ist der Bundesregierung über die Anzahl von Personen bekannt, die seitens der Europäischen Union seit dem Jahr 2010 als politische Gefangene geführt werden, und wie hat sich diese Zahl in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 nach Kenntnis der Bundesregierung verändert?
c) Inwieweit orientiert sich die Einstufung der Bundesregierung – oder soweit ihr bekannt auch der Europäischen Union – als politische Gefangene an einer Aufstellung der Menschenrechtsorganisation Viasna (http://spring96.org/en/news/49539, http://palitviazni.info/?lang=en)?
d) Mit welchen Menschrechtsorganisationen arbeiten Bundesbehörden oder – soweit der Bundesregierung bekannt – die Europäische Union hinsichtlich politischer Gefangener zusammen, und inwiefern werden die Einstufungen politischer Gefangener von diesen vorgenommen?
e) Inwieweit werden von der Bundesregierung oder der Europäischen Union auch anarchistische Gefangene als politische Gefangene betrachtet (falls nein, aus welchem Grund)?
f) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der auch von zahlreichen Oppositionellen aus Belarus unterzeichneten Petition, die auch die Einbeziehung anarchistischer Gefangener als politische Gefangene fordert (www.gopetition.com/petitions/in-defense-of-belarus-imprisoned-anarchists.html)?
Inwieweit sollten die Ratsschlussfolgerungen zu Belarus von Oktober 2012 nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin Gültigkeit behalten?
Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zu Verbesserungen von EU-Beziehungen zu Belarus bekannt?
Welche „Kooperationsfragen von gegenseitigem Interesse“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Gespräch der Vizeaußenministerin Jelena Kuptschina mit dem Referatsleiter für bilaterale Zusammenarbeit mit den Ländern der „Östlichen Partnerschaft“ beim Europäischen Auswärtigen Dienst, Dirk Schuebel, besprochen worden?
Welche „ernsthafte[n] Fortschritte bei der Verbesserung der Menschenrechtslage in Belarus“ hat der deutsche Botschafter Wolfram Maas in seinem jüngsten Gespräch mit der Vizeaußenministerin angemahnt (Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/459)?
Inwiefern trifft es zu, dass sich auch Präsident Alexander Grigorjewitsch Lukaschenko mit dem deutschen Botschafter getroffen hat, um ihn um Hilfe bei der Verbesserung der EU-Beziehungen zu bitten (http://news.belta.by/en/news/politics?id=738531)?
In welchen Projekten unterstützt die Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung „verstärkt die Zivilgesellschaft“ in Belarus (Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/459)?
Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung auch die „Opposition“ unterstützt, und wer ist damit konkret gemeint?