[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1435
18. Wahlperiode 16.05.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Michael Schlecht,
Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1204 –
Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Binnennachfrage
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Kommission hat die makroökonomischen Ungleichgewichte
in Deutschland einer vertieften Überprüfung unterzogen, nachdem sich der
rollende Dreijahresdurchschnitt der Leistungsbilanzüberschüsse bereits seit dem
Jahr 2007 über der als Grenzwert beschlossenen 6-Prozent-Marke befindet. Die
Europäische Kommission führt die Überschüsse in ihrer Analyse vor allem auf
den privaten Sektor zurück. Zum einen seien die Nettoersparnisse der privaten
Haushalte angestiegen, zum anderen wiesen Unternehmen einen
Finanzierungsüberschuss auf. „Gleichzeitig scheint jedoch eine echte Gefahr zu bestehen, dass
sich die Investitionsschwäche verfestigt hat. Die zunehmende Sparhaltung der
nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften hat den größten Beitrag zur Entstehung
des Leistungsbilanzüberschusses geleistet,“ so heißt es im Kommissionsbericht
(Europäische Kommission: „Makroökonomische Ungleichgewichte –
Deutschland 2014“, deutsche Version; S. 26). Darüber hinaus seien die öffentlichen
Investitionen viel zu gering. Die von der Europäischen Kommission empfohlenen
Maßnahmen zur Ankurbelung der schwachen Binnennachfrage reichen von
einer Neuordnung der Kommunalfinanzen über die Begünstigung des
Lohnwachstums bis hin zu mehr öffentlichen Investitionen.
Auch die Bundesregierung muss feststellen, dass die „Binnennachfrage mehr
und mehr zu einer Stütze unserer konjunkturellen Entwicklung“
(Jahreswirtschaftsbericht 2014, S. 5) wird. Sie will „mit den im Koalitionsvertrag
beschlossenen Maßnahmen die staatlichen Investitionen und die binnenwirtschaftlichen
Wachstumskräfte stärken und damit zum Abbau der Ungleichgewichte
beitragen“. So wird sie „etwa die Investitionen in Verkehrsinfrastruktur um 5 Mrd.
Euro erhöhen und die Länder um 6 Mrd. Euro entlasten, um Investitionen in
Kinderbetreuung, Schulen und Hochschulen zu befördern“. Auch die
Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sei geeignet, die Binnennachfrage zu
stärken (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWi:
„Leistungsbilanzüberschuss 2014“, 4. März 2014).
Dass über die beschriebenen Vorhaben allerdings eine substanzielle Stärkung
der Binnennachfrage und ein ausreichender „Beitrag zum Abbau der
Ungleichgewichte in der Eurozone“ (BMWi, ebd.) erreicht werden, ist angesichts der im Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
15. Mai 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1435 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeKoalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten Beträge und die
ausdrückliche Bekenntnis gegen Steuererhöhungen und für einen
ausgeglichenen Haushalt ab dem Jahr 2015 zu bezweifeln.
1. Wie haben sich nach Informationen der Bundesregierung die Einkommen
aus Unternehmertätigkeit und Vermögen bzw. die Arbeitnehmerentgelte im
Zeitraum von 2000 bis 2013 jährlich verändert (absolut und relativ)?
Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen und die Arbeitnehmerentgelte
haben sich im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2013 wie folgt entwickelt:
Quelle: Statistisches Bundesamt (Fachserie 18 Reihe 1.4)
2. Wie verteilt sich nach Informationen der Bundesregierung das
Auslandsvermögen bzw. Auslandseinkommen auf die privaten Haushalte nach
Vermögensdezilen bzw. -quintilen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Verteilung des
Auslandsvermögens bzw. der Auslandseinkommen auf die privaten Haushalte nach
Vermögensdezilen bzw. -quintilen vor.
3. Wie verteilen sich nach Informationen der Bundesregierung die Zuflüsse an
Erwerbs- und Vermögenseinkommen aus dem Ausland auf die privaten
Haushalte nach Einkommensdezilen oder -quintilen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Verteilung der
Zuflüsse an Erwerbs- und Vermögenseinkommen aus dem Ausland auf die privaten
Haushalte nach Einkommensdezilen oder -quintilen vor.
4. Wie verhält sich nach Informationen der Bundesregierung der Anstieg der
Sparquote aufgeteilt nach Einkommensquintilen bzw. -dezilen in den
Jahren 2000 bis 2013?
Die Bundesregierung erstellt keine eigene Berechnung zur Entwicklung der
Sparquote nach Einkommensquintilen bzw. -dezilen. In einer Studie auf Basis
von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus dem Jahr 2009 wurde
eine divergierende Entwicklung der Sparquoten privater Haushalte nach
Einkommensquartilen für den Zeitraum 1995 bis 2007 dokumentiert (Stein, U.: Zur
Entwicklung der Sparquoten der privaten Haushalte: eine Auswertung von
Hausabsolut ggü. V j.
in Mrd. E UR
relativ ggü. V j
in %
absolut ggü. V j.
in Mrd. E UR
relativ ggü. V j
in %
2000 39,9 3,7 -6,6 -1,5
2001 20,7 1,9 15,4 3,6
2002 6,9 0,6 7,4 1,7
2003 2,8 0,2 14,4 3,2
2004 3,8 0,3 74,6 16,0
2005 -7,8 -0,7 34,6 6,4
2006 18,4 1,6 76,6 13,3
2007 31,0 2,7 37,6 5,8
2008 42,6 3,6 -29,3 -4,2
2009 3,5 0,3 -81,1 -12,3
2010 37,1 3,0 72,0 12,4
2011 55,5 4,4 34,3 5,3
2012 51,7 3,9 -9,5 -1,4
2013 38,4 2,8 26,1 3,9
A rbeitnehmerentgelt
(Inländer)
Unternehmens- und
V ermögenseinkommen
J ahr
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1435haltsdaten des SOEP, SOEP papers on Multidisciplinary Panel Data Research,
Nr. 249, 2009). Eine weitere Studie berechnet die Sparquoten privater Haushalte
nach Einkommensdezilen auf Basis von SOEP-Daten für einzelne Jahre bis 2011
(Wagner, G./Brenke, K.: Ungleiche Verteilung der Einkommen bremst das
Wirtschaftswachstum, in: Wirtschaftsdienst, Heft 2/2013, S. 110 bis 116).
5. Wie verhält sich nach Informationen der Bundesregierung der Anstieg der
Sparquote aufgeteilt nach Vermögensquintilen bzw. -dezilen in den Jahren
2000 bis 2013?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Entwicklung der
Sparquote nach Vermögensquintilen bzw. -dezilen vor.
6. Mit welchen Indikatoren erfasst die Bundesregierung die Entwicklung der
Einkommens- und Vermögensverteilung?
Wie haben sich diese Indikatoren seit dem Jahr 2000 entwickelt?
Die Bundesregierung veröffentlicht Daten zur Entwicklung der Höhe und
Verteilung von Einkommen und Vermögen privater Haushalte einmal pro
Legislaturperiode in ihrem Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) und den von ihr dazu
in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studien.
Die nachfolgenden Tabellen und die Abbildung zur Einkommensverteilung sind
aus dem Vierten Armuts- und Reichtumsbericht entnommen
(Bundestagsdrucksache 17/12650, S. 303, 304 und 306; Tabellenüberschriften sind dem Bericht
entnommen) und umfassen die von der Bundesregierung verwendeten
Indikatoren.
Drucksache 18/1435 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTabelle: Einkommensarmutsrisiko
Indikator Einkommensjahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Armutsrisikoschwelle (60% Medianeinkommen)
€/mtl. 781 815 827 832 857 861 876 873 886 924 943 974 993
Armutsrisikoquote1) bezogen auf 60% des Medianeinkommens
Insgesamt 10,4 10,5 11,7 12,3 13,0 13,2 14,4 14,1 13,5 14,1 14,3 14,9 13,9
vor Sozialtransfers i.e.S. 18,7 18,2 19,6 20,2 21,3 21,4 22,4 22,7 22,1 22,7 21,7 22,9 20,6
männlich 9,4 9,0 10,1 11,0 11,7 11,8 13,2 12,7 12,4 12,8 13,1 13,6 12,7
weiblich 11,4 12,2 13,3 14,2 14,5 14,7 15,9 15,5 14,5 15,6 15,6 16,4 14,9
Westdeutschland 9,7 9,6 11,2 11,6 12,6 12,3 13,2 12,9 12,4 13,0 13,1 13,8 12,5
Ostdeutschland 13,3 14,2 13,8 15,5 15,4 17,6 19,8 19,7 18,6 19,1 19,3 19,9 20,2
Differenzierung nach Alter
bis 17 Jahre 14,3 13,1 14,8 15,7 16,7 16,6 19,1 16,5 15,5 16,7 16,0 18,4 16,5
18 bis 24 Jahre 18,1 18,3 19,0 21,3 21,2 22,6 25,2 24,1 23,2 25,3 23,6 24,4 20,0
25 bis 49 Jahre 8,8 8,6 9,8 10,7 11,4 11,7 13,2 13,3 12,5 12,8 12,6 12,7 12,0
50 bis 64 Jahre 6,9 9,0 9,6 9,9 10,6 10,3 11,4 11,7 11,5 11,5 12,3 13,1 12,1
65 Jahre und älter 10,8 10,9 12,1 12,7 12,4 12,8 12,0 11,8 11,6 13,0 14,4 14,5 14,2
Differenzierung nach Haushaltstyp
Alleinlebend 18,5 20,3 20,8 20,9 21,3 22,1 21,9 22,2 22,2 23,1 24,1 24,9 25,3
Alleinerziehend 34,7 33,8 33,9 37,6 38,1 35,1 41,8 37,1 36,4 37,6 38,0 42,9 40,1
Paar mit 1 Kind 5,0 4,6 6,1 5,8 7,0 7,9 9,4 9,3 9,2 8,0 8,7 9,9 5,3
Paar mit 2 Kindern 6,1 5,1 5,8 6,7 7,2 7,7 9,4 7,3 5,9 6,6 6,7 6,3 7,9
Paar mit 3 und mehr Kindern 16,5 14,7 15,8 16,2 16,4 18,3 18,6 18,4 16,2 18,4 17,3 15,9 11,8
Differenzierung nach Erwerbsstatus
Erwerbstätig 5,7 6,4 6,8 7,4 7,3 7,5 8,5 8,0 7,4 7,8 8,4 8,7 8,2
Arbeitslos 29,5 28,9 33,6 37,1 38,6 39,3 45,6 47,7 49,7 52,3 51,5 51,6 56,4
Rentner/Pensionär 10,1 11,3 12,2 12,6 12,5 13,0 13,0 12,2 12,9 14,0 15,4 15,1 14,9
Dauerhafte Armut2) 4,7 4,6 3,1 3,3 6,6 7,5 7,9 8,3 7,3 6,8 7,5 8,4 7,9
Relative Armutslücke3) 20,0 18,1 20,7 20,2 19,5 20,4 20,0 21,8 20,1 19,5 20,0 21,2 19,2
1) Äquivalenzgew ichtetes Haushaltsnettoeinkommen (neue OECD-Skala) < 60% des Medians der Einkommen aller Personen.
2) aktuell und in 2 von 3 Vorjahren betroffen.
3) Differenz zw ischen Armutsrisikogrenze und Median der Nettoäquivalenzeinkommen der Personen unter der Armutsrisikogrenze
in Relation zur Armutsrisikogrenze.
Quelle: Berechnungen im DIW und im BMAS auf Basis SOEP 2011
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1435Tabelle: Einkommensreichtum
Indikator Einkommensjahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
2.604 2.717 2.758 2.772 2.858 2.870 2.921 2.909 2.952 3.079 3.143 3.245 3.310
6,2 6,4 6,4 6,4 7,4 7,0 7,3 8,0 8,0 8,1 7,7 7,3 7,6
männlich 6,8 6,9 7,0 7,1 8,1 7,6 7,8 8,7 8,8 8,8 8,6 8,1 8,5
weiblich 5,6 6,0 5,9 5,8 6,8 6,5 6,7 7,3 7,3 7,4 6,9 6,6 6,9
3.906 4.076 4.136 4.158 4.286 4.305 4.381 4.363 4.428 4.618 4.714 4.868 4.965
1,4 1,2 1,3 1,5 1,9 1,8 1,6 2,0 2,1 2,1 2,0 1,8 1,9
männlich 1,5 1,4 1,4 1,7 2,1 2,0 1,7 2,3 2,4 2,3 2,5 2,1 2,2
weiblich 1,3 1,1 1,2 1,3 1,7 1,5 1,5 1,7 1,7 1,9 1,6 1,6 1,6
Quelle: Berechnungen im BMAS auf Basis SOEP 2011
Reichtumsschwelle
(200% Medianeinkommen) €/mtl.
Anteil der Personen über
200% des Medianeinkommens
Reichtumsschwelle
(300% Medianeinkommen) €/mtl.
Anteil der Personen über
300% des Medianeinkommens
Tabelle: Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen 2003 und 2008
Quelle: EVS; Statistisches Bundesamt
Drucksache 18/1435 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSchaubild:
Ungleichheit der Einkommensverteilung in Deutschland, 2000–2010 (Gini-Koeffizient)
Quelle: Berechnungen im DIW auf Basis SOEP 2011. Werte auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Nach Erscheinen des Vierten Armuts- und Reichtumsbericht berichtete das
Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in seinem Wochenbericht
46/2013, dass der Gini-Koeffizient (Definition siehe Bundestagsdrucksache
17/12650, S. 285) für das Jahr 2011 bei 0,288 liegt, und das Statistische
Bundesamt hat Werte zur Einkommensverteilung auf Basis von EU-SILC für das
Einkommensjahr 2011 und auf Basis des Mikrozensus auf Basis des
Einkommensjahrs 2012 veröffentlicht. Diese können der folgenden Tabelle entnommen
werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1435Tabelle: Aktualisierte Daten seit Erscheinen des 4. ARB
Die von der Bundesregierung verwendeten Indikatoren zur Betrachtung der
Vermögensverteilung können der nachfolgenden Tabelle aus dem Vierten Armuts-
und Reichtumsbericht (siehe Bundestagsdrucksache 17/12650, S. 307)
entnommen werden.
Indikator Einkommensjahr 2011 2012
Armutsrisikoschwelle (60% Medianeinkommen) 980 869
Paar mit 2 Kindern unter 14 Jahren 2.057 1.825
Armutsrisikoquote bezogen auf 60% des Medianeinkommens
Insgesamt 16,1 15,2
vor Sozialtransfers i.e.S. 24,3 -
männlich 14,9 14,5
weiblich 17,2 15,9
Westdeutschland 14,0
Ostdeutschland 19,7
ohne Migrationshintergrund - 12,3
mit Migrationshintergrund - 26,8
Differenzierung nach Alter
bis 17 Jahre 15,2 18,9
18 bis 24 Jahre 20,7 24,3
25 bis 49 Jahre 14,4 13,7
50 bis 64 Jahre 18,6 12,8
65 Jahre und älter 15,0 13,6
Differenzierung nach Haushaltstyp
Alleinlebend 32,4 25,8
Alleinerziehend 38,8 41,9
Paar mit 1 Kind 10,6 9,8
Paar mit 2 Kindern 7,7 10,7
Paar mit 3 und mehr Kindern 12,8 24,1
Differenzierung nach Qualifikationsniveau
Niedrig (ISCED 0 bis 2) 25,5 29,2
Mittel (ISCED 3 und 4) 14,8 12,1
Hoch (ISCED 5 und 6) 8,3 5,4
Differenzierung nach Erwerbsstatus
Selbstständig 16,5 9,1
Beschäftigt 7,2 7,6
Arbeitslos 69,3 59,3
Rentner/Pensionär 15,1 14,3
Erwerbstätig 7,7 7,7
Vollzeit 5,7 -
Teilzeit 11,3 -
Sonstige Armuts- und Reichtumsindikatoren
Dauerhafte Armut (aktuell und in 2 von 3 Vorj.) -
Relative Armutslücke zu 60% des Medians 21,1 -
Anteil der Personen über 200% des Medianeink. 8,1
Gini-Koeffizient des Äquivalenzeinkommens 0,283 0,290
Quellen: EU-SILC Eurostat
Mikrozensus Sozialberichterstattung der stat. Ämter
EU-SILC Mikrozensus
Drucksache 18/1435 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeTabelle: Vermögensverteilung
Im DIW-Wochenbericht 9/2014 werden die aktuellen Werte für das Jahr 2012
sowie die vom DIW revidierten Werte des Gini-Koeffizienten für die Jahre 2002
und 2007 aufgeführt. Danach lag der Gini-Koeffizient der Vermögensverteilung
im Jahr 2002 bei 0,776, im Jahr 2007 bei 0,799 und im Jahr 2012 bei 0,780.
Daten auf Basis der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)
2013 liegen noch nicht vor. Im März 2013 veröffentlichte die Deutsche
Bundesbank erste Ergebnisse ihrer Panel-Studie „Private Haushalte und ihre Finanzen“
(PHF), die bei der Nettovermögensverteilung zu sehr ähnlichen Ergebnissen
kommt wie das SOEP (vgl.
www.bundesbank.de/Navigation/DE/Bundesbank/
Forschungszentrum/Haushaltsstudie/Ergebnisse/ergebnisse.html).
7. Wie viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sind über neun Monate in
einem Unternehmen beschäftigt?
8. Wie viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter waren in den Jahren 2011,
2012 und 2013 über 18 Monate in einem Unternehmen beschäftigt?
Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Arbeitsnehmerüberlassungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit basiert auf
Meldungen der Erlaubnisinhaber (Primärerhebung). Der Verleiher hat der
Bundesagentur für Arbeit halbjährlich statistische Meldungen auf einem
Meldevordruck zu erstatten. Im Rahmen dieser Meldungen sind durch die Verleihbetriebe
Zahl und Dauer der in einem Kalenderhalbjahr beendeten Arbeitsverhältnisse
mit Leiharbeitnehmern anzugeben. Dabei wird jedoch lediglich zwischen den
Kategorien „unter 1 Woche“, „1 Woche bis unter 3 Monate“ und „3 Monate und
mehr“ unterschieden (vgl.
http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/
Statistik-nach-Themen/Beschaeftigung/Arbeitnehmerueberlassung/
Arbeitnehmerueberlassung-Nav.html). Angaben zur Zahl der
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die über neun bzw. über 18 Monate in einem
(Leiharbeits-)Unternehmen beschäftigt sind, liegen der Bundesregierung daher
nicht vor. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Dauer des Einsatzes
von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in den Entleihbetrieben
statistisch nicht erfasst wird, so dass der Bundesregierung dazu keine
Informationen vorliegen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1435 9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zusätzlich entstehende
Nachfrage der privaten Haushalte infolge der angedachten Reregulierung in
Bezug auf die Leiharbeit ein?
Auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu dieser Aussage?
Die Weiterentwicklung der Arbeitnehmerüberlassung erfolgt nicht primär mit
dem Ziel, die Nachfrage der Privathaushalte zu erhöhen. Eine Einschätzung
hierzu wäre zudem erst nach Formulierung der konkreten Gesetzesänderungen
möglich.
10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zusätzlich entstehende
Nachfrage der privaten Haushalte infolge der angedachten Reregulierung in
Bezug auf den Mindestlohn?
Auf welcher Grundlage kommt sie zu dieser Einschätzung?
Die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes sind mit Unsicherheiten behaftet.
Sie hängen von einer Reihe von Faktoren ab, für die sich angesichts fehlender
Erfahrungswerte keine validen Annahmen treffen lassen, so dass keine genaue
Quantifizierung möglich ist. Es ist zum Beispiel nicht absehbar, welche
Branchen zusätzlich von der Möglichkeit Gebrauch machen, durch einen
Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Übergangsphase unterhalb von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde
zu entlohnen. Steigenden Löhnen und Gehältern für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern steht zudem voraussichtlich eine Verringerung der Zahlung von
ergänzenden Sozialleistungen gegenüber.
11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass sich die sehr ungleich
verteilten Vermögen (siehe DIW, Wochenbericht Nr. 9.2014) negativ auf die
Binnennachfrage auswirken (bitte begründen)?
Sieht die Bundesregierung diesbezüglich Handlungsbedarf, um die
Binnennachfrage zu stärken (bitte begründen)?
Der Wochenbericht Nr. 9.2014 des DIW lässt keine Schlussfolgerung zu, dass
sich die Vermögensverteilung in Deutschland negativ auf die Binnennachfrage
auswirke. Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse über den
Einfluss der Vermögensverteilung auf die Binnennachfrage vor.
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine schwache
Binnennachfrage Leistungsüberschüsse mitverursacht (bitte begründen)?
Die vertiefte Analyse der Europäischen Kommission zeigt: Die Ursachen des
deutschen Leistungsbilanzüberschusses sind vielfältig und komplex. Dazu
gehört unter anderem die hohe Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wie
auch das vergleichsweise niedrige Investitionsniveau. Zudem wird die
konjunkturelle Entwicklung in Deutschland laut aktueller Projektion der
Bundesregierung wesentlich von binnenwirtschaftlichen Kräften getragen. Eine Steigerung
der Wachstumskräfte, insbesondere der Investitionen, dürfte aber dazu
beitragen, dass die deutschen Leistungsbilanzüberschüsse in den nächsten Jahren
weiter abnehmen (siehe auch Kapitel I.B des Nationalen Reformprogramms).
Drucksache 18/1435 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode13. Wie viele Haushalte werden um welche Höhe durch die Anhebung des
Grundfreibetrages in den Jahren 2013 und 2014 bei der Einkommensteuer
entlastet (bitte in Klassen des zu versteuernden Einkommens angeben)?
Der Grundfreibetrag wird allen Steuerpflichtigen gewährt. Daher profitieren alle
belasteten Steuerpflichtigen von der Erhöhung des Grundfreibetrags
(Entlastungen von 25 Euro im Jahr 2013, ab dem Jahr 2014 jährlich 71 Euro). Da der
Verlauf der Progressions- und Proportionalzonen des Einkommensteuertarifs
ansonsten unverändert geblieben ist, steigen diese Entlastungsbeträge bei höheren
Einkommen nicht an. Die statistischen Daten zur Einkommensteuer sind auf
Steuerpflichtige bezogen. Die Bildung eines gemeinsamen Haushalts durch
mehrere Steuerpflichtige wird nicht erfasst. Angaben zu der Zahl der entlasteten
Haushalte liegen daher nicht vor.
14. Plant die Bundesregierung eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages
bei der Einkommensteuer?
Wenn ja, zu welchen Termin?
Wenn nein, warum nicht?
Der Grundfreibetrag wurde im Jahr 2014 – orientiert an den Ergebnissen des
neunten Berichts über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden
Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern (Existenzminimumbericht) –
von 8 130 Euro auf 8 354 Euro erhöht. Auf der Basis des nächsten
Existenzminimumberichts ist über die nächsten Schritte zu entscheiden.
15. Plant die Bundesregierung über die Anhebung des Grundfreibetrages
hinaus weitere steuerliche Entlastungen für geringe und mittlere Einkommen,
und wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung legt in dieser Legislaturperiode den steuerpolitischen
Schwerpunkt u. a. auf eine Verbesserung der Handhabbarkeit des Steuerrechts.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
16. Plant die Bundesregierung, die kalte Progression zu reduzieren?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird Ende des Jahres 2014 dem Deutschen Bundestag
einen Bericht zur Entwicklung der kalten Progression bei der Einkommensteuer
vorlegen. Auf der Basis dieses Berichts wird dann – insbesondere auch vor dem
Hintergrund der Anforderungen der Haushaltskonsolidierung – über mögliche
Anpassungen bei der Einkommensbesteuerung zu entscheiden sein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/143517. Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung von einer „guten
Entwicklung des Arbeitsmarktes“ (Nationales Reformprogramm 2014, Rn. 9,
Bundestagsdrucksache 18/1107) die Rede sein, während sich die Zahl der
Langzeitarbeitslosen im Vergleich zum Vorjahr um 18 000 auf 1 076 000
erhöht hat, 1,2 Millionen abhängig Beschäftigte ergänzende Hartz-IV-
Leistungen beziehen, 2,64 Millionen mittlerweile einem Zweitjob
nachgehen (1,3 Prozent mehr als im Vorjahr), 2,7 Millionen befristeten
Arbeitsverträgen und steigender Teilzeitbeschäftigung?
Die Lage und Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt kann aufgrund
mehrerer Faktoren insgesamt als gut bezeichnet werden. Seit mehreren Jahren steigt
die Zahl der Erwerbstätigen auf immer neue Höchstwerte. Zwischen den Jahren
2009 und 2013 hat die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland um 1,47
Millionen Personen zugenommen; für das Jahr 2014 wird mit einem erneuten
Wachstum um 240 000 auf 42,08 Millionen gerechnet. Dabei ist die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sogar noch stärker gewachsen als die
Erwerbstätigkeit insgesamt. Mit 29,8 Millionen waren Ende September 2013 gut 2
Millionen Personen mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt als im September
2009. Der Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im
vergangenen Jahr beruhte sowohl auf mehr Vollzeit- als auch auf mehr
Teilzeitbeschäftigung, er zeigte sich in nahezu allen Ländern und Branchen.
Gleichzeitig konnte die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Jahr 2009 um rund
460 000 abgebaut werden. Die Langzeitarbeitslosigkeit ist im gleichen Zeitraum
um rund 87 000 Personen zurückgegangen. Beide Größen sind im vergangenen
Jahr leicht gestiegen. Nichtsdestotrotz befand sich die Arbeitslosigkeit damit im
Jahr 2013 immer noch auf dem zweitniedrigsten Niveau seit dem Jahr 1992. Die
Unterbeschäftigung ist im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 erneut leicht
zurück gegangen. Für das Jahr 2014 rechnet die Bundesregierung auch wieder mit
einem Sinken der Arbeitslosenzahlen. Auch die Zahl der erwerbsfähigen sowie
der abhängig erwerbstätigen Leistungsberechtigen im Rechtskreis des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist in den vergangenen Jahren
zurückgegangen.
Insgesamt zeigt sich der Arbeitsmarkt damit in einer guten Grundverfassung und
weitgehend unbeeindruckt von der etwas schwächeren wirtschaftlichen
Entwicklung des vergangenen Jahres. Arbeitslose konnten von dem
Beschäftigungswachstum nur teilweise profitieren, weil ihre Profile oftmals nur
unzureichend zur Arbeitskräftenachfrage passen. Inwieweit Arbeitslose in den
kommenden Jahren an einer guten Arbeitsmarktlage partizipieren können, hängt
daher nicht zuletzt wesentlich von ihrer Qualifikation ab.
18. Wie bringt die Bundesregierung die Aussage „Bundesregierung und
Kommission stimmen darin überein, dass die preisliche Wettbewerbsfähigkeit
als Erklärung für das Anwachsen der deutschen Handelsbilanz nur eine
untergeordnete Rolle spielt“ (Nationales Reformprogramm 2014, Rn. 26,
Bundestagsdrucksache 18/1107) mit folgender Aussage im
Kommissionbericht („Makroökonomische Ungleichgewichte – Deutschland 2014“,
deutsche Version; S. 31) überein: „Der anhaltende Rückgang der
Reallöhne und die Beschneidung der Sozialleistungen (die ein zentrales
Element der deutschen Arbeitsmarktreformen darstellte) haben die preisliche
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exporte erhöht und die
Binnennachfrage anfänglich gedämpft und so offenbar in zunehmendem Maße zum
Handelsbilanzüberschuss beigetragen.“?
Laut der zitierten Analyse der Europäischen Kommission ist die
Reallohnentwicklung nur einer von mehreren Faktoren zur Erklärung der Entwicklung des
deutschen Handelsbilanzüberschusses (siehe Grafik 3.8 der genannten Studie).
Die Europäische Kommission verweist zugleich auf die hohe nichtpreisliche
Drucksache 18/1435 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeWettbewerbsfähigkeit Deutschlands (siehe S. 112 der Studie). Die beiden
Aussagen stehen somit nicht in einem Widerspruch zueinander.
19. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Europäischen Kommission,
dass zumindest „vor der Krise […] Deutschland zudem aufgrund seiner
Wettbewerbsvorteile hinsichtlich der Arbeitskosten und Preise
Handelsüberschüsse mit seinen Partnern im Euro-Währungsgebiet erzielen
[konnte]“ („Makroökonomische Ungleichgewichte – Deutschland 2014“,
deutsche Version; S. 9)?
Wenn nein, warum nicht?
Die von der Europäischen Kommission genannten preislichen
Wettbewerbsvorteile sind einer von mehreren Faktoren zur Erklärung der Entwicklung der
Handelsbilanzsalden mit dem Rest des Eurogebietes (siehe auch Antwort zu
Frage 12). Unter anderem dürfte zudem die hohe Importnachfrage in den
anderen Euroländern eine Rolle gespielt haben. Zugleich haben die anderen
Euroländer über Zulieferungen an deutsche Unternehmen von deren Exporten in den
Nicht-Euroraum profitiert. Der deutsche Handelsbilanzüberschuss gegenüber
dem Euroraum hat sich im Übrigen seit dem Jahr 2007 von 4,8 Prozent in
Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) auf 2,2 Prozent im Jahr 2013 mehr als
halbiert.
20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Löhne der
Beschäftigten von der Wirtschaftsentwicklung abgekoppelt wurden vor dem
Hintergrund, dass das Volkseinkommen seit dem Jahr 2000 um rund 38 Prozent,
die Arbeitnehmerentgelte hingegen nur um rund 27 Prozent gestiegen sind
(bitte begründen)?
Der Zeitraum zwischen den Jahren 2000 und 2013 enthält die Phase Mitte des
letzten Jahrzehnts, in der bedingt durch Lohnmoderation und hohe
Arbeitslosigkeit die Arbeitnehmerentgelte nur sehr schwach zugelegt haben. Mit
verbesserter Arbeitsmarktsituation erhöhten sich die Arbeitnehmerentgelte in ähnlichem
Maße wie das Volkseinkommen.
Seit dem Jahr 2010 haben sich die Arbeitnehmerentgelte um insgesamt 11
Prozent erhöht. Das Volkseinkommen stieg im gleichen Zeitraum um 10 Prozent.
21. Wie viele Milliarden hätten in Deutschland seit dem Jahr 2000 rechnerisch
zusätzlich investiert werden müssen, wenn Deutschland jeweils so viel
investiert hätte, wie der Durchschnitt der Länder der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (bitte in absoluten
Beträgen für jedes Jahr angeben)?
22. Wie soll sich die durchschnittliche Investitionsquote der OECD-Länder
nach Informationen der Bundesregierung in den kommenden Jahren
entwickeln?
Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die OECD veröffentlicht Daten zu den nominalen Bruttoanlageninvestitionen
und zum nominalen Bruttoinlandsprodukt jeweils zu Kaufkraftparitäten in US-
Dollar. Für die Gesamtheit der OECD-Länder liegen derzeit Daten lediglich bis
zum Jahr 2012 vor. Demnach betrug in diesen Ländern im Zeitraum von 2000
bis 2012 das Verhältnis aus nominalen Bruttoanlageinvestitionen und
nominalem Bruttoinlandsprodukt durchschnittlich 21,1 Prozent. Dabei ist darauf hin-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/1435zuweisen, dass die Berechnung einer aggregierten Investitionsquote für die
Gesamtheit der OECD-Länder auf anderer Basis (z. B. zu laufenden
Wechselkursen) zu anderen Ergebnissen führen würde. Zudem wird die aktuelle
Umstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung auf den SNA-2008-Standard
(SNA – System of National Accounts) weltweit zu unterschiedlichen
Zeitpunkten umgesetzt, was die internationale Vergleichbarkeit insbesondere von Daten
über Investitionen (Einbeziehung von Rüstungsausgaben, Forschung und
Entwicklung) zurzeit zusätzlich erschwert.
In Deutschland betrug die Investitionsquote (auf Basis der nominalen
Bruttoanlageninvestitionen und des nominalen Bruttoinlandsprodukts in Euro) im o. g.
Zeitraum durchschnittlich 18,3 Prozent, wobei die privaten Investitionen den
weitaus größten Teil ausmachen (ca. 90 Prozent). Aus der rechnerischen
Differenz von durchschnittlich 2,8 Prozentpunkten des BIP zum OECD-Durchschnitt
kann jedoch keine exakte Quantifizierung des absoluten Investitionsbedarfs
abgeleitet werden. Zusätzlich zu den genannten statistischen Unschärfen sind
unterschiedliche wirtschaftliche Strukturen (zum Beispiel Anteil der Industrie),
unterschiedliche Entwicklungsstände und konjunkturelle Entwicklungen (zum
Beispiel Immobilienblasen) der verglichenen Länder zu beachten.
Dessen ungeachtet sieht die Bundesregierung die deutschen Investitionsquoten
in den vergangenen Jahren in der Tendenz als zu niedrig an und strebt deshalb
an, die Investitionsquote in Deutschland anzuheben (vgl. Antwort zu den Fragen
29 und 31).
Die OECD veröffentlicht keine Prognosen für die künftige Entwicklung der
nominalen Investitionsquote der Gesamtheit der OECD-Länder. Die Europäische
Kommission erstellt Prognosen für alle OECD-Länder mit Ausnahme von Israel
und Chile und geht davon aus, dass sich die durchschnittliche Investitionsquote
dieser Länder bis zum Jahr 2015 leicht erhöht. Für Deutschland erwartet die
Bundesregierung für dieses und das nächste Jahr ebenfalls eine Zunahme der
Investitionsquote.
23. Mit welchen Einzelmaßnahmen plant die Bundesregierung, das im
Koalitionsvertrag niedergeschriebene Ziel einer Investitionsquote über OECD-
Durchschnitt zu erreichen?
Wann soll dieses Ziel erreicht werden?
In welcher Höhe sollen laut Vorstellung der Bundesregierung die
öffentlichen Haushalte zur Steigerung der Investitionsquote beitragen (bitte in
absoluten Beiträgen für jedes Jahr gesamt und für Bund, Länder und
Kommunen getrennt angeben)?
Die Beschlüsse der Bundesregierung zum 2. Regierungsentwurf für den
Bundeshaushalt 2014 und zu den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2015 und den
Finanzplan 2014 bis 2018 vom 12. März 2014 sehen u. a. vor, für Investitionen
in die Verkehrsinfrastruktur in dieser Legislaturperiode zusätzlich 5 Mrd. Euro
(2014: 0,5 Mrd. Euro, 2015: 1 Mrd. Euro, 2016: 1,4 Mrd. Euro, 2017: 2,1 Mrd.
Euro) aufzuwenden. Auch Ausgaben für Bildung und Forschung sind im
Bundeshaushalt als politischer Schwerpunkt erkennbar. Die Haushaltsbeschlüsse
des Bundes sehen darüber hinaus Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und
Kommunen vor. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Für einen
Gesamtüberblick über geplante öffentliche Investitionen wird auf den
Jahreswirtschaftsbericht 2014 der Bundesregierung verwiesen.
Die Bundesregierung hat sich für das Erreichen des Ziels einer Investitionsquote
über dem OECD-Durchschnitt keine zeitliche Vorgabe gesetzt. Der Zeitpunkt
der Zielerreichung ist im Zusammenhang mit der Entwicklung des
gesamtwirtschaftlichen Umfelds und den Konsolidierungserfordernissen der öffentlichen
Haushalte zu betrachten.
Drucksache 18/1435 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDer überaus größte Anteil der deutschen Gesamtinvestitionen wird vom
privaten Sektor erbracht (ca. 90 Prozent). Die Bundesregierung wird die langfristigen
Wachstumsmöglichkeiten daher durch bessere Rahmenbedingungen für private
Investitionen in Deutschland nachhaltig stärken (vgl. Antwort zu Frage 31).
Beispielsweise stehen im Rahmen der Umsetzung der Energiewende erhebliche
zusätzliche Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Steigerung
der Energieeffizienz und in die Verstärkung der Leitungsnetze an, die deutlich
über dem OECD-Durchschnitt liegen.
Die Entscheidung über die Höhe des Beitrags der Länder und Kommunen zur
Steigerung der Investitionsquote liegt nicht im Verantwortungsbereich der
Bundesregierung.
24. Geht die Bundesregierung davon aus, dass eine Entlastung der
Bundesländer um 6 Mrd. Euro in der laufenden Legislaturperiode zur Förderung von
Investitionen in Kinderbetreuung, Schulen und Hochschulen ausreicht?
Wenn ja, auf welcher Berechnungsgrundlage?
Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen in den
Bereichen Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen ist Gegenstand von
regierungsinternen Gesprächen. Diese sind noch nicht abgeschlossen.
25. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussage der
Kommission „Der Rückgang der öffentlichen Investitionen findet fast ausnahmslos
auf kommunaler Ebene statt und ist u. a. auf begrenzte Finanzmittel
zurückzuführen und wird auch durch die bestehenden Mechanismen für
Investitionsplanung und -finanzierung nicht kompensiert.“ („Makroökonomische
Ungleichgewichte – Deutschland 2014“, deutsche Version; S. 26) ihre im
Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Steigerung der öffentlichen
Investitionen für ausreichend?
Wenn ja, warum?
Was unternimmt die Bundesregierung, um flächendeckend die Kommunen
in die Lage zu versetzen, Investitionen zu tätigen?
Das finanzielle Engagement des Bundes zugunsten der Kommunen hat
maßgeblich dazu beigetragen, dass sich die kommunale Finanzsituation in den letzten
Jahren deutlich verbessert hat. Zur Entlastung der Kommunen durch den Bund
seien beispielhaft genannt: U3-Kinderbetreuung, Kosten der Unterkunft und
Heizung (Grundsicherung für Arbeitsuchende), schrittweise Anhebung der
Bundesbeteiligung und die nunmehr vollständige Erstattung der laufenden
Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Seit dem Jahr 2012 erzielen die Kommunen insgesamt wieder
Finanzierungsüberschüsse und auch für die kommenden Jahre wird mit Überschüssen
gerechnet (2012: +1,8 Mrd. Euro; 2013: +1,7 Mrd. Euro). Aufgrund der positiven
– wesentlich durch den Bund gestützten – Entwicklung erhöhten sich im Jahr
2013 die Ausgaben für Sachinvestitionen um 1,1 Mrd. Euro auf 20,8 Mrd. Euro
(lt. Finanzstatistik +5,7 Prozent). In der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung erhöhten sich die kommunalen Investitionen im Jahr 2013 um
12 Prozent.
Der Bund wird auch in Zukunft seinen Beitrag zu einer weiteren Verbesserung
der Kommunalfinanzen leisten. Grundlage und Leitlinie für das
Regierungshandeln ist der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/1435Zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen sehen die in der Antwort
zu Frage 23 erwähnten Beschlüsse vom 12. März 2014 eine Entlastung der
Kommunen durch die letzte Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung in Höhe von rund 1,6 Mrd. Euro für das Jahr 2014
und ab dem Jahr 2018 durch das vorgesehene Bundesleistungsgesetz für
Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) mit einer Entlastungswirkung
von jährlich 5 Mrd. Euro vor. Bis dahin werden die Kommunen in den Jahren
2015 bis 2017 in Höhe von 1 Mrd. Euro jährlich zusätzlich entlastet. Bei
Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulden sollen die Länder innerhalb der
Legislaturperiode mit 6 Mrd. Euro entlastet werden. Ferner wird der Bund in
dieser Legislaturperiode 3 Mrd. Euro für außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die
Exzellenzinitiative zur Verfügung stellen. Für die Städtebauförderung werden
innerhalb der Legislaturperiode rund 600 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt.
Die zahlreichen Maßnahmen des Bundes führen somit auch zukünftig zu
nennenswerten Entlastungen der Kommunen und Länder und eröffnen somit
wachsende Spielräume für Investitionen.
26. Aufgrund welcher Berechnungen kommt die Bundesregierung zu der
Aussage, dass mit den vorgesehenen Investitionen im Bereich öffentliche
Infrastruktur – insbesondere im Verkehrsbereich, wo eine Erhöhung der
Verkehrsinvestitionen um 5 Mrd. Euro vorgesehen ist über die gesamte
Legislaturperiode – sowie einer Entlastung der Länder um 6 Mrd. Euro die
Bundesregierung „Substanzverzehr und Engpässe“ vermeide (Nationales
Reformprogramm 2014, Rn. 42 f., Bundestagsdrucksache 18/1107)?
Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten
zusätzlichen Investitionen in der 18. Legislaturperiode in Höhe von 5 Mrd. Euro
fließen in den notwendigen Erhalt der Verkehrsinfrastruktur des Bundes und in
dringend notwendige Aus- und Neubaumaßnahmen. Diese zusätzlichen
Investitionen in die verkehrliche Infrastruktur wirken weiterem Substanzverzehr
entgegen und entschärfen Engpässe.
Dieser Beitrag steht jedoch nicht isoliert, sondern wird von weiteren
Maßnahmen flankiert wie der schrittweisen Weiterentwicklung der Nutzerfinanzierung
sowie der Steigerung der Effizienz durch die Überjährigkeit der
Investitionsmittel.
Bezüglich der Entlastung der Länder wird auf die Antwort zu den Fragen
24 und 25 verwiesen.
27. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Koalitionsvertrag
vereinbarten zusätzlichen Investitionsmittel für ohnehin bereits geplante
Investitionen verausgabt werden bzw. zum Ausgleich von
Mindereinnahmen z. B. bei der Maut herangezogen werden und damit nicht mehr
„zusätzlich“ wären?
Die zusätzlichen Investitionsmittel werden für Erhaltungs-, Ausbau- und
Neubauprojekte der Verkehrsinfrastruktur des Bundes verwendet, welche ohne diese
Mittelverstärkung nicht zeitnah realisiert werden könnten.
Drucksache 18/1435 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode28. Wie kommt die Bundesregierung angesichts des Schaubildes Nummer 6
auf S. 12 im Nationalen Reformprogramm 2014, Bundestagsdrucksache
18/1107, darauf, dass „die Bruttoanlageinvestitionen sich in den letzten
Jahren günstiger entwickelt haben als im Durchschnitt der Eurozone“
(Rn. 32 ebd.), und inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung mit den
wirtschaftlichen Einschnitten in einigen Euroländern eine
Vergleichbarkeit gegeben?
Die Investitionsquote – gemessen als nominale Bruttoanlageinvestitionen in
Relation zum Bruttoinlandsprodukt – hat sich in Deutschland seit dem Jahr 2009
relativ stabil entwickelt, während die entsprechende Quote im Eurogebiet ohne
Deutschland tendenziell rückläufig war (siehe Schaubild 6 im Nationalen
Reformprogramm 2014). In Deutschland liegt die Investitionsquote im Jahr 2013
auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2009, im Eurogebiet (ohne Deutschland)
ist sie im gleichen Zeitraum deutlich zurückgegangen.
Internationale Vergleiche von Investitionsquoten müssen vorsichtig interpretiert
werden (vgl. auch Antwort zu den Fragen 21 und 22). So ist die vergleichsweise
schwache Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Investitionsquote in
Deutschland zwischen den Jahren 1995 und 2005 zu einem guten Teil auf den
Normalisierungsprozess im Bausektor nach dem vereinigungsbedingten Boom
zurückzuführen. In anderen Ländern gab es im gleichen Zeitraum
Übertreibungen im Immobilienbereich. Am aktuellen Rand sind die rückläufigen
Investitionsquoten in einigen Ländern des Eurogebiets zumindest teilweise auf die
Anpassungsprozesse in deren Immobiliensektor zurückzuführen.
29. Welche Maßnahmen zur Ausgestaltung der „Investitions- und
Innovationspolitik“ strebt die Bundesregierung an (bitte einzeln aufführen)?
30. Welche Effekte auf die Investitionsquote und welche Wachstumseffekt
erwartet die Bundesregierung für die einzelnen Maßnahmen (bitte einzeln
aufführen)?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu den Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Investitions- und
Innovationspolitik zählen unter anderem verstärkte öffentliche Investitionen in die
Verkehrsinfrastruktur, verstärkte Investitionen in Bildung und Forschung, die
Weiterentwicklung der Hightech-Strategie zu einer umfassenden,
ressortübergreifenden Innovationsstrategie für Deutschland sowie die Entwicklung und
Umsetzung einer umfassenden Digitalen Agenda 2014 bis 2017.
Für eine umfassendere und detailliertere Beschreibung einzelner Maßnahmen
der Investitions- und Innovationspolitik wird auf den Jahreswirtschaftsbericht
2014 der Bundesregierung, insbesondere Kapitel D und E, verwiesen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die verstärkten investitions- und
innovationspolitischen Maßnahmen insgesamt das Wachstumspotenzial
langfristig stärken werden. So liegen der Bundesregierung beispielsweise umfassende
ökonomische Analysen zur Wirkung öffentlicher Förderung von Forschung und
Entwicklung (FuE) vor. Danach steigert eine öffentliche Förderung von FuE
unter Beteiligung von Unternehmen nicht nur komplementäre private Investitionen
in FuE und stärkt die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit deutscher
Unternehmen; zudem kommen die Studien zu positiven Effekten auf Wachstum und
Beschäftigung (vgl. Bundestagsdrucksache 17/11595). Eine isolierte Schätzung
der quantitativen Wirkung der oben erwähnten Maßnahmen auf aggregierte
Größen wie die Investitionsquote oder das Wachstum erstellt die
Bundesregierung nicht. Einzelne, konkrete Maßnahmen lassen sich in komplexen Modellie-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/1435rungen der gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge häufig nur sehr vereinfacht
und auf der Grundlage verschiedener Annahmen abbilden. Die Ergebnisse
solcher Schätzungen hängen stark von den getroffenen Annahmen ab.
Wissenschaftliche Analysen zu solchen Fragen nimmt die Bundesregierung als
wertvolle Hinweise zur Kenntnis.
31. Von welchen „besseren Rahmenbedingungen für private Investitionen in
Deutschland“ (Nationales Reformprogramm 2014, Rn. 4,
Bundestagsdrucksache 18/1107) ist konkret die Rede vor dem Hintergrund, dass die
Bundesregierung gleichzeitig feststellt „angebotsseitige Hemmnisse bei
der Unternehmensfinanzierung, die die schwache Investitionstätigkeit der
Unternehmen erklären würden, sind dagegen nicht erkennbar“ (Rn. 40,
ebd.)?
Insgesamt betrachtet sind angebotsseitige Hemmnisse bei der
Unternehmensfinanzierung nicht erkennbar. Dies wird durch verschiedene Studien und
Umfragen belegt. Neben der ifo-Kredithürde (vgl. Nationales Reformprogramm 2014,
Schaubild 7) kann insbesondere das Mittelstandspanel der KfW Bankengruppe
2013 mit der Darstellung des Ausgangs von Kreditverhandlungen herangezogen
werden. Diese Unternehmensbefragung zeigt, dass Kreditverhandlungen
insbesondere in den letzten Jahren erfolgreicher geführt worden sind. Im Jahr 2012
waren bei 67 Prozent der Unternehmen alle Verhandlungen erfolgreich, im Jahr
2006 traf dies nur auf 51 Prozent zu. Der Anteil der Unternehmen, bei denen alle
Kreditverhandlungen scheitern und die Bank kein Kreditangebot macht, hat sich
von 27 Prozent im Jahr 2006 auf 14 Prozent im Jahr 2012 fast halbiert. Dies
belegt, dass der Zugang zu Finanzierung sich verbessert hat.
Im Segment der innovativen Unternehmensgründungen und der jungen
innovativen Unternehmen stehen Bankkredite für die Unternehmensfinanzierung
selten zur Verfügung. Bei alternativen Finanzierungsquellen wie bei
Wagniskapital liegt Deutschland bislang nur im europäischen Durchschnitt (vgl. Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den „Rahmenbedingungen für Wagniskapital“,
Bundestagsdrucksache 18/1266). Daher wird die Bundesregierung die
rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital im steten
Dialog mit der Europäischen Kommission international wettbewerbsfähig gestalten
(für weitere Details siehe den Jahreswirtschaftsbericht 2014 – JWB 2014 –,
Textziffer 156).
Über die direkte Finanzierungsfrage hinaus brauchen die Unternehmen für ihre
Investitionen unter anderem ein verlässliches Umfeld, eine günstige
Marktentwicklung, eine gute Infrastruktur und hinreichend qualifizierte Arbeitskräfte.
Die Bundesregierung wird daher verstärkt in Infrastruktur, Bildung und
Forschung investieren (vgl. Antwort zu den Fragen 23 und 29 sowie JWB 2014).
Zudem ist davon auszugehen, dass sich die solide Finanzlage der Unternehmen,
ein solider Staatshaushalt, eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage im
Euroraum sowie der erwartete Anstieg der Weltnachfrage positiv auf die
Investitionsneigung der Unternehmen auswirken wird.
32. Plant die Bundesregierung bessere Abschreibungsmöglichkeiten, um die
Investitionstätigkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung verfolgt derzeit keine Pläne, die bestehenden
Abschreibungsmöglichkeiten zu erweitern. Ein zentrales steuerpolitisches Ziel der
Bundesregierung ist es, das Steuerrecht weiter zu vereinfachen. Die Haushaltslage
und die notwendige Haushaltskonsolidierung gebieten es ebenfalls, von einer
Drucksache 18/1435 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAusweitung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zum gegenwärtigen
Zeitpunkt abzusehen.
33. Plant die Bundesregierung Steuersenkungen, um die Investitionstätigkeit
zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Deutschland bietet attraktive und international wettbewerbsfähige steuerliche
Rahmenbedingungen. Mit dem Verzicht auf die Erhöhung bestehender bzw.
Einführung neuer Steuern werden weiterhin richtige Investitions- und
Leistungsanreize für Wachstum und Beschäftigung gesetzt werden.
34. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen
Kommission, dass „die anhaltende Schwäche der Unternehmensinvestitionen in den
letzten Jahren […] nicht zu den ausgesprochen günstigen
Rahmenbedingungen, wie den gesunden Unternehmensbilanzen, sehr niedrigen Zinsen
und der besseren Konjunkturlage passt“ („Makroökonomische
Ungleichgewichte – Deutschland 2014“, deutsche Version; S.10)?
Wenn nein, warum nicht?
Die inländischen Investitionen deutscher Unternehmen haben sich in den letzten
Jahren in der Tat schwach entwickelt. Eine mögliche Erklärung hierfür liegt in
krisenbedingt hoher Unsicherheit bei den Unternehmen und zurückhaltenden
Exporterwartungen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die nominale
Investitionsquote in diesem Jahr und im Jahr 2015 steigen wird. Im Übrigen haben
sich die Investitionen insgesamt in Deutschland bereits in den letzten Jahren
besser entwickelt als im Euroraum (siehe auch die Antwort zu Frage 28).
35. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Steuersenkungen
Anfang der 2000er-Jahre auf die private Investitionstätigkeit ein?
Auf welche Höhe beläuft sich die Summe der Steuerentlastungen für
Unternehmen seit dem Jahr 2000?
36. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission
(„Makroökonomische Ungleichgewichte – Deutschland 2014“, deutsche
Version; S. 64 ff.), dass diese Steuererleichterungen nicht zu höheren
Investitionen geführt haben?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Fragen 35 und 36 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Reformen haben die Wettbewerbsfähigkeit und die
Investitionsfreundlichkeit des deutschen Steuersystems erhöht. Die Steuersatzsenkungen und
gleichzeitige Verbreiterungen der Bemessungsgrundlage haben zusammen mit
wachstumsfreundlichen Verbesserungen der Steuerstruktur positive Effekte bewirkt,
wobei das Zusammenspiel der Maßnahmen komplex ist. Aufgrund der Vielzahl
gleichzeitig wirkender Einflussfaktoren ist jedoch die separate Quantifizierung
einzelner Determinanten der Investitionstätigkeit nicht verlässlich möglich und
wäre damit höchst spekulativ.
Eine summarische Darstellung aller Steuerentlastungen für Unternehmen seit
dem Jahr 2000 ist methodisch sehr problematisch und über einen längeren
Zeitraum nicht aussagefähig. Jeweils zum Zeitpunkt der Verabschiedung eines
Gesetzentwurfs werden die finanziellen Auswirkungen der Änderungen gegenüber
dem geltenden Recht veröffentlicht. Die Bezifferung der finanziellen Auswir-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/1435kungen steuerlicher Maßnahmen verliert aber nach unterschiedlichen
Zeitabläufen ihre Aussagekraft, da diese u. a. von konjunkturellen Auswirkungen
überlagert werden. Hinzu kommt, dass die steuerliche Wirkung einzelner Maßnahmen
auch eine unterschiedliche Qualität haben kann (Maßnahme mit Dauer- bzw.
Einmalwirkung).
37. Mit welchen Indikatoren misst die Bundesregierung die
Wettbewerbsfähigkeit?
Wie haben sich die Indikatoren seit dem Jahr 2000 entwickelt?
Die Bundesregierung erstellt keine eigenen Indikatoren zur quantitativen
Messung der Wettbewerbsfähigkeit. Sie beobachtet jedoch eine Vielzahl von
Indikatoren nationaler, europäischer und internationaler Institutionen zur preislichen
und nichtpreislichen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, z. B. des
Statistischen Bundesamtes, der Europäischen Kommission oder der OECD. Der
Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung 2013 enthält zum Beispiel einen
Überblick über die Entwicklung einiger dieser Indikatoren in den Jahren 2000
bis 2011 sowie im internationalen Vergleich (vgl. Kasten 1 sowie Schaubilder
2, 3, 4 und 5, JWB 2013).
38. Hält die Bundesregierung die Aussage, dass die preisliche
Wettbewerbsfähigkeit als Erklärung für das Anwachsen der deutschen Handelsbilanz
nur eine untergeordnete Rolle spielt (Nationales Reformprogramm 2014,
Rn. 26, Bundestagsdrucksache 18/1107) für alle Gütergruppen
gleichermaßen gegeben?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, für welche nicht?
Über die Preiselastizität der Exporte und Importe liegen der Bundesregierung
keine Daten für einzelne Gütergruppen vor. Es ist davon auszugehen, dass die
Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Gütern mit einem hohen
Innovationsgehalt weniger stark auf Preisänderungen reagiert als die Nachfrage nach
vergleichsweise homogenen Massenprodukten. Insgesamt zeichnet sich die
deutsche Exportwirtschaft, wie auch die Kommission in ihrer Analyse bestätigt,
durch eine hohe nicht-preisliche Wettbewerbsfähigkeit ihrer Produkte aus.
39. Welche Ursachen hat laut Ansicht der Bundesregierung der
überdurchschnittliche Anstieg von ca. 143 Prozent der Ausfuhren in der SITC-
Kategorie (SITC = Standard International Trade Classification)
„Nahrungsmittel/lebende Tiere“ zwischen den Jahren 2000 und 2013, wenn die
preisliche Wettbewerbsfähigkeit laut Meinung der Bundesregierung nur eine
untergeordnete Rolle für das Anwachsen der deutschen Handelsbilanz
hat (Nationales Reformprogramm 2014, Rn. 26, Bundestagsdrucksache
18/1107)?
Die Wettbewerbsfähigkeit von Sektoren und Volkswirtschaften wird
insbesondere im Handel mit hoch verarbeiteten Erzeugnissen nicht alleine durch den
Preis, sondern auch durch Produktqualität (z. B. bestimmte
Lebensmittelspezialitäten) und Logistikkonzepte bestimmt.
Die zitierte hohe Wachstumsrate des Exportwertes der SITC-Kategorie
„Nahrungsmittel und lebende Tiere“ (SITC-Teil 0) von 143 Prozent im Vergleich der
Jahre 2013 und 2000 wurde zum einen durch Veränderungen in der globalen
Nachfrage verursacht. So fragten im genannten Zeitraum insbesondere
kaufkräftige Schwellenländer vermehrt qualitativ hochwertige Lebensmittel nach.
Drucksache 18/1435 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDarüber hinaus ist sie Ausdruck einer immer stärkeren internationalen
Handelsverflechtung im Ernährungsgüterhandel. So stiegen die Importe dieser
Kategorie seit dem Jahr 2000 um 87 Prozent, und der deutsche Handelssaldo ist in
dieser Kategorie nach wie vor negativ; die Importe übertrafen die Exporte im
Jahr 2013 um 5 Mrd. Euro.
Schließlich ist der Anstieg der Exportwerte zu einem großen Teil auf die in
diesem Zeitraum erheblich gestiegenen Preise für Agrar- und Ernährungsgüter
zurückzuführen. Die Gesamtmenge dieser Erzeugnisse stieg in wesentlich
geringerem Umfang, um 28 Prozent. Die konkrete Zahlenangabe, hinter der eine
Addition von Mengen auf hohem Aggregationsniveau steht, soll dabei nur der
Veranschaulichung der Unterschiede zur wertmäßigen Entwicklung dienen.
40. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung vor dem Hintergrund,
dass mittlerweile der Euroraum insgesamt Leistungsbilanzüberschüsse
erzielt, auf den Wechselkurs des Euros, die Wirtschaftsentwicklung,
insbesondere den Außenhandel, für Deutschland und die anderen Euroländer
(bitte begründen)?
Die Auswirkungen von Leistungsbilanzsalden von Währungsräumen auf die in
der Frage genannten Größen lässt sich nicht eindeutig vorhersagen.
Entsprechende Berechnungen stellt die Bundesregierung daher nicht an.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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