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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2014

Gesamtschutzquote differenziert nach Herkunftsländern und Art der Anerkennung (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz); Widerrufsverfahren, Bearbeitungsdauer, Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung: Anzahl, Herkunftsländer, Überstellungen u.a.; Effizienz des Dublin-Systems, Asylanträge für Kinder und Jugendliche sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, abgelehnte Asylanträge, Flughafenverfahren, Asylanhörungen, Schutzgesuche von Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen; Erst- und Folgeanträge von Staatsangehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina; Wahrung des Prinzips der Einheit von Anhörer und Entscheider, Personalstruktur des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Anerkennungen durch Verwaltungsgerichte<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

12.05.2014

Aktualisiert

18.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/122824.04.2014

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2014

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung wenig Beachtung finden.

So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei tatsächlich inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt, als die offiziellen Zahlen vermuten lassen. Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2013 bei 39,3 Prozent – und das, obwohl Flüchtlinge, z. B. aus Serbien oder Mazedonien, zu nahezu 100 Prozent abgelehnt wurden. Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte: Im Jahr 2013 erwiesen sich etwa 13 Prozent aller Klagen gegen ablehnende Asylbescheide als begründet, bei Asylsuchenden aus Afghanistan oder dem Iran lag die Erfolgsquote im Gerichtsverfahren sogar bei etwa 40 Prozent. Das heißt, dass im Ergebnis bei etwa der Hälfte aller Asylsuchenden, deren Asylantrag inhaltlich geprüft wird, ein Schutzbedürfnis festgestellt wird.

Bei einem Drittel aller Asylsuchenden war das BAMF im Jahr 2013 der Auffassung, dass ein anderes Land der Europäischen Union (EU) für die Asylprüfung zuständig sei, im vierten Quartal 2013 war dies sogar zu 51,9 Prozent der Fall. Übernahmeersuchen wurden vor allem an Polen gerichtet (39,4 Prozent), danach folgte Italien (16,5 Prozent). Den 35 280 Ersuchen im Jahr 2013 standen jedoch nur 4 741 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind gerade einmal 13,4 Prozent. Bei Ländern wie Italien, Bulgarien, Malta oder Zypern betrug dieser Anteil sogar nur zwischen 7 und 1 Prozent. Viele Betroffene wehren sich erfolgreich auf gerichtlichem Wege gegen eine Überstellung – wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Besonderheiten – oder aber sie tauchen im Zweifelsfall lieber unter, als dass sie gegen ihren Willen in ein Land überstellt werden, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Das Dublin-System produziert somit eine große Zahl von rechtlosen, illegalisierten Schutzsuchenden und erreicht nicht sein vorgebliches Ziel, allen Asylsuchenden in der EU Zugang zu einem fairen Asylverfahren zu verschaffen. Innerhalb des BAMF werden trotz der im Endeffekt nur geringen Verteilungswirkung für die zum Teil sehr aufwändigen Dublin-Verfahren zunehmend Personalressourcen gebunden, die weitaus sinnvoller in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnten.

Bei Asylanhörungen wird – mutmaßlich zur Verfahrensbeschleunigung – immer häufiger gegen den Grundsatz verstoßen, dass die Person, die einen Asylsuchenden angehört hat, auch die entsprechende Asylentscheidung treffen und begründen sollte. Wegen der großen Bedeutung der persönlichen Glaubwürdigkeit des individuellen Asylvortrags wird diese Identität zwischen Anhörer und Entscheider vom BAMF grundsätzlich angestrebt. In der Praxis ist dies jedoch häufig nicht der Fall, bei Asylsuchenden aus den Westbalkanländern zum Beispiel nur zu 60 Prozent. Die Zahl der Anerkennungen eines Schutzstatus durch die Gerichte ist bei Asylsuchenden aus Serbien, Mazedonien oder Bosnien-Herzegowina höher als die Zahl der Anerkennungen durch das BAMF – was sehr außergewöhnlich ist und ein Indiz für eine mangelhafte Prüfpraxis des BAMF sein könnte.

Eine Möglichkeit zur Optimierung der Arbeitskapazitäten im BAMF wäre es, auf massenhafte Widerrufsverfahren zu verzichten. Im Zeitraum von 2005 bis 2010 gab es fast ebenso viele Asylwiderrufe (38 500) wie Anerkennungen (41 000). Im Jahr 2013 wurden 13 633 Widerrufsverfahren betrieben, nur noch in jedem 20. Fall kam es dabei zu einer Aberkennung des zuvor gewährten Flüchtlingsstatus. Für die Betroffenen – politisch verfolgte und häufig traumatisierte Flüchtlinge – sind die Verfahren dennoch sehr belastend und für Behörden und Gerichte arbeitsaufwändig. In der EU sieht nur Deutschland obligatorische Widerrufsprüfungen nach drei Jahren ohne konkreten Anlass vor.

Ein behördliches Asylverfahren in Deutschland dauerte im Jahr 2013 im Durchschnitt 7,2 Monate, im vierten Quartal 2013 6,1 Monate. Bei bestimmten Herkunftsländern mit geringen Anerkennungsquoten, etwa Serbien und Mazedonien, ist die Verfahrensdauer infolge von Beschleunigungsmaßnahmen und vorgezogener Entscheidungen bedeutend kürzer und beträgt etwa zwei Monate. Umso länger dauern die Verfahren bei Flüchtlingen aus Ländern mit hohen Anerkennungschancen, im Jahr 2013 dauerte es bei den Herkunftsländern Afghanistan, Pakistan, Eritrea und Somalia 14 bis 17 Monate bis zu einer Entscheidung.

Die Zahl der Asylsuchenden, die über Griechenland nach Deutschland eingereist sind, ist über die letzten Jahre relativ stabil geblieben, im Jahr 2013 waren es 3 879 Personen. Der zuvor oftmals beschworene „Pull-Effekt“ durch die Aussetzung der Überstellungen nach Griechenland ist nicht eingetreten, Grenzsicherungsmaßnahmen erschweren eine Weiterflucht von Griechenland in ein anderes Land der EU.

Vom umstrittenen Asyl-Flughafenverfahren waren im Jahr 2013 972 Asylsuchende betroffen, unter ihnen 322 syrische und 114 afghanische Flüchtlinge sowie 180 unbegleitete Minderjährige. Im Ergebnis wurde gerade einmal 48 dieser Asylsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.

35,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2013 waren Kinder. 2,3 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 45,9 und 61 Prozent lag. Ausgerechnet die Asylverfahren unbegleiteter Minderjähriger dauerten im Jahr 2013 mit durchschnittlich 11,2 Monaten besonders lange.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – (in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK) und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des BAMF im ersten Quartal 2014, und wie lauten die Vergleichswerte des vorherigen Quartals 2013 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die zehn wichtigsten Herkunftsländer gesondert darstellen sowie für jedes dieser zehn Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele einen internationalen Flüchtlingsstatus, wie viele einen subsidiären Schutzstatus zugesprochen bekommen haben; bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche Behandlung –, nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe –, nach § 60 Absatz 7 Satz 2 AufenthG – bewaffnete Konflikte – und nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG – sonstige existentielle Gefahren – sowie schließlich die Verteilung von subsidiärem Schutz auf nationaler bzw. europäischer Rechtsgrundlage darstellen)?

1

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen, bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle (Nicht-)Entscheidungen (bitte wie zuvor differenzieren)?

1

c) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“ bei serbischen, mazedonischen, bosnischen, albanischen und montenegrinischen Asylsuchenden (soweit oben noch nicht angegeben)?

1

d) Wie lauten die Quoten der Anerkennung von internationalem Flüchtlingsschutz bzw. subsidiärem Schutz (bitte differenzieren) bei syrischen Asylsuchenden im ersten Quartal 2014 bzw. im vorherigen Quartal 2013 bzw. im Gesamtjahr 2013 (bitte auch jeweils nach Bundesländern differenziert angeben), und falls es regional deutlich unterschiedliche Verteilungen von Flüchtlingsschutz bzw. subsidiärem Schutz geben sollte, wie erklärt dies die Bundesregierung, bzw. wie erklären dies fachkundige Bedienstete des BAMF, auch vor dem Hintergrund, dass der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder auf eine Mündliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke erklärt hat, dass es diesbezüglich keinerlei ermessensleitende Vorgaben gebe (Plenarprotokoll 18/25, S. 1995, Anlage 19), und wie lauten gegebenenfalls interne Vorgaben oder Dienstanweisungen im BAMF zu dieser Frage, die nicht ermessensleitend sind (bitte ausführen)?

2

Wie viele der Anerkennungen nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK im ersten Quartal 2014 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern angeben)?

3

Wie viele Widerrufsverfahren wurden im ersten Quartal 2014 eingeleitet (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, zum Vergleich bitte auch die Werte des vorherigen Quartals 2013 nennen), und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in diesen Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren sowie die jeweiligen Widerrufsquoten und zum Vergleich die jeweiligen Vorjahreswerte nennen)?

4

Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung im ersten Quartal 2014 (bitte auch die Vergleichswerte des vorherigen Quartals 2013 nennen), wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens), und wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Asylerstanträgen von unbegleiteten Minderjährigen (bitte jeweils nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Erst- und Folgeanträgen differenzieren), und wie will das BAMF die in der Koalitionsvereinbarung als Ziel gesetzte maximal dreimonatige Verfahrensdauer erreichen (bitte detailliert nach Einzelmaßnahmen und Zeitplanung aufführen)?

5

Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im ersten Quartal 2014 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf Eurodac-Treffern basierenden angeben und zum Vergleich die Werte des vorherigen Quartals 2013 nennen)?

5

a) Welche waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welche die zehn am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?

5

b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen?

5

c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnungen wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des Bundesamtes, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?

5

d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei durchgeführten Dublin-II-Verfahren bzw. -Überstellungen in den genannten Zeiträumen?

5

e) Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-II-Verordnung abgelehnt oder eingestellt oder als unbeachtlich betrachtet, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

5

f) In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass Griechenland nach der Dublin-II-Verordnung zuständig gewesen wäre (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben)?

5

g) Wie beurteilt die Bundesregierung die Effizienz bzw. Änderungsbedürftigkeit des Dublin-Systems angesichts des Umstands, dass zwar immer mehr Personal des BAMF für Dublin-Verfahren eingesetzt wird, dass aber zugleich die Zahl der tatsächlichen Überstellungen im Vergleich zu den Übernahmeersuchen oder zu den Zustimmungen zur Rückübernahme vergleichsweise gering ist (bitte begründen)?

5

h) Wie beurteilt die Bundesregierung die Effizienz bzw. Änderungsbedürftigkeit des Dublin-Systems angesichts des Umstands, dass in den Jahren 2010 bis 2012 seine reale Verteilungswirkung für Deutschland bei gerade einmal etwa 1 500 Asylsuchenden weniger pro Jahr lag (Überstellungen durch Deutschland abzüglich Überstellungen nach Deutschland; vgl. Bundestagsdrucksache 17/14432, Antwort zu Frage 16)?

5

i) Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es im Jahr 2013 durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren; vgl. Bundestagsdrucksache 17/14432, Antwort zu Frage 16)?

5

j) Welche Maßnahmen zur „Verfahrensoptimierung“ in Hinblick auf Überstellungen tschetschenischer Asylsuchender nach Polen wurden auf einer diesbezüglichen Bund-Länder-Besprechung im letzten Jahr besprochen, erarbeitet bzw. empfohlen, und inwieweit verstößt die hieran anknüpfende Info Nr. 44/2013 des Brandenburgischen Innenministeriums vom 24. Juli 2013 („Ausländerrecht: Beschleunigung des Dublin-Verfahrens im Hinblick auf Polen“), in der es z. B. heißt: „keine Nennung/Ankündigung des konkreten Überstellungstermins“ gegen das Prinzip, wonach eine freiwillige Ausreise stets Vorrang vor einer Abschiebung bzw. Überstellung haben soll, und inwieweit gilt nach Auffassung der Bundesregierung dieses Prinzip bzw. gelten auch ganz grundsätzlich andere Regelungen der EU-Rückführungsrichtlinie bei Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung (bitte ausführen)?

5

k) Inwieweit wird bei Asylsuchenden aus den Westbalkanländern vom Selbsteintrittsrecht nach der Dublin-II-Verordnung Gebrauch gemacht (bitte entsprechende absolute und relative Größen nennen), wie wird dies begründet, inwieweit soll dies der Verfahrensbeschleunigung dienen, und was sagt dies über die Sinnhaftigkeit des Dublin-Systems aus (bitte darlegen)?

6

Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2014 (bitte zum Vergleich auch die Werte des vorherigen Quartals 2013 nennen) nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

7

Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im ersten Quartal 2014 einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

8

Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im ersten Quartal 2014 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch nach den einzelnen Bundespolizeidirektionen differenzieren, und soweit diese unbegleitete Minderjährige unter 16 bzw. unter 18 Jahren getrennt erfasst haben, dies gesondert angeben)?

9

Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2014 bzw. im vorherigen Quartal 2013 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben, differenziert nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

10

Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im ersten Quartal 2014 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und zu den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

11

Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das Gesamtjahr 2013 (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 18/705, Antwort zu Frage 11 darstellen, jedoch, wenn möglich, zusätzlich nach internationalem bzw. subsidiärem Schutz differenzieren), und welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen?

12

Wie viele Asylanhörungen gab es im ersten Quartal 2014 bzw. im vorherigen Quartal 2013 (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie ist es zu erklären, dass es im Jahr 2013 insgesamt nur 46 409 Anhörungen bei über 100 000 Asylgesuchen bzw. fast 81 000 Entscheidungen gab (bitte ausführen; welche Regelungen gelten beispielsweise für die – getrennte – Anhörung von Kindern)?

13

Wie waren die Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Ägypten, Marokko, Syrien und Libyen im ersten Quartal 2014 bzw. im vorherigen Quartal 2013?

14

Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Staatsangehörigen aus Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina in den Monaten Februar, März und April 2014 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Ergebnis beschieden?

15

In Bezug auf welche Herkunftsländer werden Asylanträge derzeit prioritär bearbeitet, welche neuen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung und -planung im BAMF und welche unterstützenden Sondermaßnahmen, insbesondere im Bereich Asyl, und wie ist die Bilanz der bisherigen Versuche, das Personal im Bereich der Asylprüfung vorübergehend respektive dauerhaft aufzustocken?

16

Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich, bitte auch nach Ländern differenzieren)?

17

Wie erklärt es die Bundesregierung, dass die Zahl der Anerkennungen eines Schutzstatus durch die Verwaltungsgerichte bei Asylsuchenden aus Serbien, Mazedonien oder Bosnien im Jahr 2013 höher lag als die Zahl der Anerkennungen eines Schutzstatus durch das BAMF – ganz anders als im Durchschnitt –, und inwieweit könnte dies ein Indiz für unzureichende Asylprüfungen durch das BAMF bei diesen Herkunftsländern sein (bitte darlegen), bzw. welche sonstigen Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung?

18

Wie hat sich die Verfahrensdauer bei Asylsuchenden, die nicht aus Ländern des Westbalkans kommen, im ersten Quartal 2014 gegenüber dem vorherigen Quartal 2013 entwickelt, und wie hoch war in diesen Zeiträumen die bereinigte Gesamtschutzquote in Bezug auf diese Länder (ohne Westbalkan)?

19

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die geplante Einordnung der Länder Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als „sichere Herkunftsländer“ kaum Beschleunigungen im Behörden- oder Gerichtsverfahren bringen wird, weil Asylanträge von Asylsuchenden aus diesen Ländern jetzt schon zu über 90 Prozent als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden (bitte ausführen)?

Berlin, den 22. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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