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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Industrieprivilegien

Weitgehende Befreiung der energieintensiven Industrie von den Kosten der Energiewende: Entlastungen, Ermäßigungen und Befreiungen 2013 und 2014 bei EEG-Umlage, allgemeiner Energie- und Stromsteuerentlastung, Netzentgelten, Konzessionsabgaben, Offshore-Haftungsumlage, Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage), weitgehend kostenlose Zuteilung von Zertifikaten und Strompreiskompensation beim EU-Emissionshandel, jeweils resultierende Mehrbelastungen für nicht privilegierte Endverbraucher<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

15.05.2014

Aktualisiert

16.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 18/122924.04.2014

Industrieprivilegien

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Ralph Lenkert, Hubertus Zdebel, Heidrun Bluhm und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung befreit die energieintensive Industrie weitgehend von den Kosten der Energiewende, etliche Firmen verdienen gar daran. In der Folge zahlen private Haushalte und kleine Firmen über den Strompreis zusätzlich bzw. es gehen dem Bundeshaushalt Einnahmen verloren. Beispiele dafür sind die abgesenkte Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer oder Befreiungen bei Netzentgelten und der Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage). Hinzu kommt die weitgehend kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für die Industrie im Emissionshandel in der Europäischen Union (EU). In der Summe führen die Begünstigungen zu einer enormen Umverteilung. Nach einer Studie von arepo consult für die Fraktion DIE LINKE. vom Februar 2013 hätten sie im Jahr 2013 voraussichtlich ca. 16,2 Mrd. Euro betragen. Dabei wurde als Vergleichsszenario zugrunde gelegt, wie die Kostenverteilung ausgesehen hätte, hätte eine Gleichverteilung der jeweiligen Belastungen auf alle Endverbraucher stattgefunden bzw. wäre der volle Steuersatz bzw. die volle Abgabe erhoben worden.

Die größte Subvention im Jahr 2013 stellten nach der Studie die Industrieprivilegien der Besonderen Ausgleichsregelung und des Eigenstromverbrauchs im EEG dar. Auf sie entfielen demnach mit etwa 5,5 Mrd. Euro ein Drittel der Gesamtentlastung im Jahr 2013. Vom Volumen der Begünstigung folgten der damaligen Prognose zufolge die Ausnahmen von der Ökosteuer (5,1 Mrd. Euro) und von den Konzessionsabgaben (3,6 Mrd. Euro). Auf die Vorteile durch die kostenlose Zuteilung der CO2-Zertifikate im EU-Emissionshandel entfielen aufgrund der niedrigen Zertifikatepreise „nur“ 1,1 Mrd. Euro. Dazu kamen weitere Begünstigungen beim Netzentgelt und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie bei der Haftungsregelung für Versäumnisse der Netzbetreiber beim Anschluss von Offshore-Windanlagen.

Im Zuge der Novellierung des EEG und weiterer diesbezüglich relevanter Gesetze dürfte – unabhängig von der Debatte um die Berechtigung des Ausmaßes der Industrieprivilegien – von Interesse sein, inwieweit sich diese Zahlen aus Sicht der Bundesregierung bestätigt haben, und wie hoch die Bundesregierung die entsprechenden Entlastungswirkungen für das Jahr 2014 schätzt, legt sie als Vergleichsszenario zugrunde: jeweils eine fiktive Gleichverteilungsumlage bzw. einen vollen Steuer- bzw. Abgabesatz, auktionierten statt kostenlos vergebene Emissionszertifikate und einen Verzicht auf eine Strompreiskompensation im EU-Emissionshandel. Bei der EEG-Umlage sollte dabei zunächst die Rechtslage des geltenden EEG 2012 für das gesamte Jahr 2014 zugrunde gelegt werden. Anschließend sind die Auswirkungen der von der Bundesregierung geplanten EEG-Reform einzubeziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie hoch waren im Begrenzungsjahr 2013 und wie hoch werden wahrscheinlich für das Begrenzungsjahr 2014 die Entlastungen der Wirtschaft innerhalb des EEG ausfallen, aus a) der Besonderen Ausgleichsregelung und b) dem Eigenstromprivileg, und um welchen Cent-Betrag stieg bzw. steigt dadurch für nicht privilegierte Endverbraucher die EEG-Umlage?

2

Wie hoch werden wahrscheinlich für das Begrenzungsjahr 2015 die Entlastungen der Wirtschaft innerhalb des EEG ausfallen, aus a) der Besonderen Ausgleichsregelung und b) dem Eigenstromprivileg, legt man die Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung zu den Industrieprivilegien sowie den Kabinettsentwurf des EEG 2014 zugrunde, und um welchen Cent-Betrag steigt dadurch für nicht privilegierte Endverbraucher die EEG-Umlage?

3

Wie hoch waren im Jahr 2013 und wie hoch werden wahrscheinlich im Jahr 2014 die Entlastungen der Wirtschaft im Rahmen der allgemeinen Energie- und Stromsteuerentlastung nach § 9b des Stromsteuergesetzes (StromStG) und § 54 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) sein, die zu entsprechend hohen Einnahmeausfällen des Bundeshaushalts führten bzw. führen?

4

Wie hoch waren im Jahr 2013 und wie hoch werden wahrscheinlich im Jahr 2014 die Entlastungen der Wirtschaft aus §§ 9a, 10 StromStG und §§ 51, 55, 26, 37, 44 sowie 47 EnergieStG sein, die zu entsprechend hohen Einnahmeausfällen des Bundeshaushalts führten bzw. führen?

5

Wie hoch waren im Jahr 2013 (nach Anwendung der rückwirkenden Änderungen vom 14. August 2013) und wie hoch werden wahrscheinlich im Jahr 2014 die Entlastungen der Wirtschaft sein, die sich aus der sogenannten § 19-StromNEV-Umlage (StomNEV = Stromnetzentgeltverordnung) bei den Netzentgelten ergeben, aufgeschlüsselt nach a) Entlastungen für Stromspeicher, b) Entlastungen für sonstige Stromverbraucher, und um welchen Cent-Betrag stieg bzw. steigen dadurch für nicht privilegierte Endverbraucher die Netzentgelte?

6

Wie hoch waren im Jahr 2013 und wie hoch werden wahrscheinlich im Jahr 2014 die Entlastungen der Wirtschaft sein, die sich aus der Entlastung bei den Konzessionsabgaben ergeben, die zu entsprechend hohen Einnahmeausfällen der kommunalen Haushalte führten bzw. führen?

7

Wie hoch waren im Jahr 2013 und wie hoch werden wahrscheinlich im Jahr 2014 die Entlastungen der Wirtschaft sein, die sich aus Ermäßigungen bei der Offshore-Haftungsumlage nach § 17f des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ergeben, und um welchen Cent-Betrag stieg bzw. steigt dadurch für nicht privilegierte Endverbraucher die Offshore-Haftungsumlage?

8

Wie hoch waren im Jahr 2013 und wie hoch werden wahrscheinlich im Jahr 2014 die Entlastungen der Wirtschaft sein, die sich aus Ermäßigungen bei der KWKG-Umlage ergeben, und um welchen Cent-Betrag stieg bzw. steigt dadurch für nicht privilegierte Endverbraucher die KWKG-Umlage?

9

Wie hoch waren im Jahr 2013 und wie hoch werden wahrscheinlich im Jahr 2014 die Entlastungen der Wirtschaft infolge der kostenlosen Zuteilung für Prozessemissionen an das produzierende Gewerbe im Rahmen des EU-Emissionshandels sein, welche zu entsprechenden Einnahmeausfällen im Bundeshaushalt führen?

10

Wie hoch waren im Abrechnungsjahr 2013 und wie hoch werden wahrscheinlich im Abrechnungsjahr 2014 die Entlastungen der Wirtschaft sein, die sich aus der Strompreiskompensation im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems ergeben, und die zu entsprechend hohen Belastungen des Bundeshaushalts führten bzw. führen?

11

Wie hoch waren im Jahr 2013 und wie hoch werden wahrscheinlich im Jahr 2014 insgesamt die Entlastungen der Wirtschaft sein, die sich aus der Entlastung bei den Tatbeständen nach den Fragen 1 bis 10 ergeben?

Berlin, den 24. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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