Mögliche Bespitzelung von Journalisten und Journalistinnen durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsens (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/443)
der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/443 wird zu Frage 8 ausgeführt: „Eine statistische Erfassung der vom BfV und BND gespeicherten Personen nach ihrer beruflichen Tätigkeit erfolgt nicht. Konkrete Zahlen zu den genannten Berufsgruppen, die im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung beobachtet werden, können daher nicht genannt werden. Es werden keine Statistiken über die ausgeübten Berufe von erfassten Personen geführt.“
In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Februar 2014 führte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Dr. Günter Krings auf Nachfragen zu Frage 38 (Bundestagsdrucksache 18/16) aus „(…) Es gibt wohl ein Freifeld, in das Berufsbezeichnungen eingetragen werden können. (…) Ich gehe davon aus, dass die gesamte Datei eine Suchfunktion hat.“ Vor diesem Hintergrund ergeben sich eine Reihe von Nachfragen zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/443.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Personen unter den Berufsbezeichnungen Journalistin, Journalist, Rechtsanwältin (Anwältin), Rechtsanwalt (Anwalt), Ärztin, Arzt waren im Zeitraum von 1998 bis 2013 in den Datenbanken der Bundesnachrichtendienste (insbesondere im Erfassungssystem NADIS) erfasst (bitte nach Behörde, Beruf, Jahr und Anlass bzw. Bezug der Speicherung auflisten)?
Wie viele der in Frage 1 aufgeführten Einträge mussten als rechtswidrig gelöscht, und wie viele gesperrt werden (bitte nach Behörde, Beruf, Anlass/ Bezug der Speicherung und Jahr auflisten)?
Wie viele dieser Löschungen mussten von den Betroffenen selbst erzwungen werden, wie viele davon in Gerichtsverfahren, und wie viele davon in mehrinstanzlichen Verfahren?
Gegen wie viele der rechtswidrig Erfassten wurden vor dieser Feststellung über öffentliche Quellen hinaus nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt?
Von wie vielen der rechtswidrig erfassten Personen wurden Informationen der Nachrichtendienste an andere in- und ausländische Stellen übermittelt, und in wie vielen Fällen wurden Informationen von anderen Stellen gemäß der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen an die Nachrichtendienste (beispielsweise § 18 des Bundesverfassungsschutzgesetzes – BfVG) übermittelt, bevor die Rechtswidrigkeit festgestellt wurde?