[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1597
18. Wahlperiode 02.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1260 –
Ökologische Auswirkungen des Tiefseebergbaus
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Erkundungs- und Förderlizenzen für mineralische Rohstoffe des
Meeresbodens werden außerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von der
Internationalen Meeresbodenbehörde der Vereinten Nationen (IMB) und
innerhalb der AWZ vom jeweiligen Nationalstaat erteilt. Polymetallische
Knollen (Manganknollen), kobaltreiche Eisen-Mangankrusten (Erdkruste) und
hydrothermale Sulfiderze (Massivsulfiderze), die an wärmeaktiven Zonen auf
dem Meeresboden (sogenannten Schwarzen Rauchern) vorkommen, sind
dabei die wirtschaftlich interessanten Rohstoffe der Tiefsee (vgl. Bundesanstalt
für Geowissenschaften und Rohstoffe – BGR,
www.bgr.bund.de/DE/Themen/
MarineRohstoffforschung/Meeresforschung/Tiefseebergbau/tiefseebergbau_
node.html). Im Jahr 2016 laufen die ersten Erkundungslizenzen bei der IMB
aus und könnten dann in Abbaurechte umgewandelt werden (vgl. Süddeutsche
Zeitung vom 2. März 2014, „Immer mehr Staaten wollen mitmischen – auch
Deutschland“). Seit Juli 2006 lässt Deutschland durch die BGR im deutschen
Lizenzgebiet des äquatorialen Nordostpazifiks in der Clarion-Clipperton-Zone
südlich von Hawaii auf 75 000 Quadratkilometer Meeresgrund nach
Manganknollen suchen. Die Beantragung einer weiteren Explorationslizenz für
Massivsulfide im Indischen Ozean südöstlich von Madagaskar bei der IMB läuft
derzeit noch (vgl. BGR, a. a. O. und DER SPIEGEL 15/2014, „Glückauf am
Meeresgrund“). Auch technische Unterstützung bietet Deutschland für den
Tiefseebergbau an. Im Januar 2011 erteilte die Regierung Papua-Neuguineas
der Firma Nautilus Minerals Inc. die weltweit erste Lizenz für den
Rohstoffabbau in der Tiefsee für die Förderung von Sulfiderzen in einer Tiefe von 1 700
Metern im Gebiet Solwara 1 (Bereich der Bismarcksee). Die Reedereigruppe
Harren & Partner Maritime Services GmbH mit Sitz in Bremen ist dabei für
den Bau des Spezialschiffes zur Förderung des Sulfids zuständig (vgl.
Zeitschrift für Umweltrecht 2/2012, „Staatenverantwortlichkeit und
seevölkerrechtliche Haftungsgrundsätze für Umweltschäden durch
Tiefseebodenbergbau“, Henning Jessen, und Wikipedia,
http://de.wikipedia.org/wiki/
Solwara_1).
Der Tiefseebergbau kann sich je nach zu förderndem Rohstoff und der
Abbaumethode unterschiedlich auf die Meeresumwelt auswirken. Die beim Ab-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
26. Mai 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1597 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebau aufgewirbelten Partikel verteilen sich rund um die Abbaufläche und
können dabei bodenlebende Organismen abdecken. Zusätzlich kann es durch
Rückleitung des mit den Manganknollen geförderten Transportwassers zu
Trübungswolken an der Wasseroberfläche oder in mittleren Wasserschichten
kommen. Zudem kommt es „im Zusammenhang mit dem Abbau zu verstärktem
Schiffsverkehr und damit einhergehend zu stofflichen und akustischen
Emissionen und erhöhten Havarierisiken“ (Wissenschaftlicher Beirat der
Bundesregierung Globale Umweltveränderungen, WBGU, 2013, „Hauptgutachten, Welt
im Wandel Menschheitserbe Meer“). Da in der Tiefsee aufgrund der niedrigen
Temperaturen und der geringeren Nahrungsverfügbarkeit biologische Prozesse
sehr langsam ablaufen, ist vor allem die Wiederansiedlung von endemischen
Arten besonders schwierig bis unmöglich. „Im Fall der Manganknollen wird
durch den Abbau das einzige Hartsubstrat entfernt. Untersuchungen zur
Wiederbesiedlung […] haben gezeigt, dass zwar bereits nach wenigen Jahren eine
weitgehende Wiederbesiedlung erfolgte, die Artenzusammensetzung aber auch
26 Jahre nach dem Eingriff gegenüber den Referenzflächen verändert war.“
(WBGU 2013). Die Größe der durch den Abbau geschädigten
Meeresbodenfläche hängt vom Abbauprodukt ab. So wird bei der Gewinnung von
Massivsulfiden „eine vergleichsweise geringe Fläche“, beim Abbau von
Manganknollen hingegen eine sehr große Bodenfläche zerstört. (WBGU, 2013; vgl. auch
Umweltbundesamt, „Tiefseebergbau und andere Nutzungsarten der Tiefsee.
Entwicklung und Anwendung anspruchsvoller Umweltstandards“, 7. Juni
2013) „Unsere Kenntnis der Tiefseearten beruht auf Proben von etwa 250
Quadratmeter Meeresgrund weltweit“ (Gerd Schriever, biolab-Forschungsinstitut,
in DER SPIEGEL 15/2014, „Glückauf am Meeresgrund“).
Der Internationale Seegerichtshof (ITLOS) hat in einem Gutachten
festgehalten, dass sich ein Sponsorstaat (ein Staat, der gebietsbezogene „activities in the
area“ sponsort) „seiner seevölkerrechtlichen Verantwortung zur Einhaltung der
Umwelt- und Entwicklungsziele von Teil XI, Anlage III UNCLOS […]
bewusst sein und diesen Willen auch nach außen durch eine Entscheidung (z. B.
mittels eines Gesetzes) eindeutig dokumentieren“ muss. Unter „activities in the
area“ versteht die Kammer „insbesondere die Erforschung des Tiefseebodens
und den Abbau mineraler Ressourcen vom Tiefseeboden sowie die
Überführung abgebauter […] mineraler Ressourcen zur Wasseroberfläche und alle
hiermit direkt zusammenhängenden Tätigkeiten. Dazu gehöre auch die
Beseitigung bzw. Entsorgung kommerziell nicht nutzbarer Bestandteile der mineralen
Ressourcen im Wasser oder auf See.“ Die Weiterbehandlung des Fördergutes
an Bord und der Transport über See sind nicht mehr Inhalt der „Tätigkeiten im
Gebiet“ (vgl. Zeitschrift für Umweltrecht 2/2012, a. a. O.).
1. Für welche Gebiete hat die Bundesrepublik Deutschland eine Lizenz bei der
Internationalen Meeresbodenbehörde (IMB) und/oder einem Nationalstaat
für die Erkundung von mineralischen Rohstoffen am Meeresboden?
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), hat eine Lizenz zur Exploration
polymetallischer Knollen (Manganknollen) für zwei Teilgebiete mit insgesamt rund
75 000 km2 im östlichen Nordpazifik. Das westliche Gebiet befindet sich bei
13° N/138° W und das östliche Gebiet bei 12° N/118° W.
2. Für welche Gebiete laufen derzeit Anträge auf eine Erkundungslizenz und/
oder eine Förderlizenz, und welche sind in Planung?
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die BGR, hat im Dezember
2013 bei der IMB einen Antrag für eine Lizenz zur Exploration von
polymetallischen Sulfiden gestellt. Das beantragte Areal liegt im Indischen Ozean
zwischen S 21°00 '/E 68°30 ' und S 21°00 '/E 70°00 ' und S 28°45 '/75°10 ' und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1597S 30°00 '/E 76°30 '. Vor einer Lizenzvergabe muss allerdings noch eine Einigung
mit einem weiteren Antragsteller zu sich überlappenden Antragsarealen erzielt
werden.
3. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Förderung von
Tiefseeressourcen für die europäische Rohstoffpolitik mittel- und langfristig bei,
und gibt es entsprechende Prognosen, die den prozentualen Anteil des
Tiefseebergbaus an der zukünftigen Sicherung des europäischen und/oder
deutschen Ressourcenbedarfs veranschlagen und durch Datenmaterial
konkretisieren?
Marine mineralische Rohstoffe ergänzen landgebundene Vorkommen. Sie
können als weitere Quellen zu einer Diversifizierung des Rohstoffbezugs und somit
zur Sicherung der Rohstoffversorgung beitragen.
Da derzeit weder Beginn noch Umfang eines zukünftigen Tiefseebergbaus
durch deutsche bzw. europäische oder ausländische Lizenznehmer erkennbar
sind, liegt kein Datenmaterial vor, das eine Abschätzung des prozentualen
Anteils des Tiefseebergbaus bei der zukünftigen Versorgung Deutschlands und
Europas mit Rohstoffen ermöglichte.
Importe von Rohöl und Erdgas werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach dem Herkunftsland und nach der Qualität, nicht
aber nach der Region des Herkunftslandes erfasst. Insofern liegen auch hier
keine Daten zum Anteil aus Offshore-Produktionen vor.
4. Wenn ja, wie sieht der Anteil des Imports und der Eigenversorgung an
mineralischen Rohstoffen (Manganknollen, Massivsulfiderze, Erdkruste), an
Gas und an Öl bis zum Jahr 2050 aus?
Bezüglich mineralischer Rohstoffe wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Der Anteil des Imports von Rohöl und Erdgas wird wie gegenwärtig bis zum
Jahr 2050 hoch sein bei einem gleichzeitig zu erwartenden Rückgang der
Eigenversorgung. Dabei entstammen die importierten Mengen an Öl und Gas derzeit
und auch künftig aus verschiedenen Quellen, sowohl von Land als auch aus
Meeresgebieten. Eine Abschätzung des prozentualen Anteils aus
Meeresgebieten ist nicht möglich, da dieser von verschiedensten Faktoren abhängig ist, für
die keine verlässliche Datenbasis vorliegt.
5. Was bedeutet das konkret für die Tiefseeaktivitäten der Bundesrepublik
Deutschland in den nächsten 30 Jahren?
Bergbauunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland haben sich seit
Beginn der neunziger Jahre strategisch neu orientiert und aus
Bergbauengagements zurückgezogen. Weiterentwickelt wurden aber Bergbautechnologien und
Bergbauausrüstungen. Diese Tendenz zeichnet sich auch beim Tiefseebergbau
ab. So ist derzeit ein deutscher Tiefseebergbau nicht geplant.
Drucksache 18/1597 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode6. Welche Auswirkungen auf die Rohstoffpreise veranschlagt die
Bundesregierung nach Beginn der wirtschaftlichen Förderung von
Tiefseeressourcen langfristig, und berücksichtigt die Bundesregierung dabei die Vorgaben
durch Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) zur
Stabilisierung der Rohstofferlöse für Entwicklungsländer und die mit dem SRÜ
vertraglich vereinbarten Ausgleichszahlungen?
Dazu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Allerdings geht die Bundesregierung derzeit davon aus, dass ein zukünftiger
Tiefseebergbau sich schrittweise entwickeln und keine deutlichen Auswirkungen auf
die Rohstoffpreise entfalten wird. Ausgleichszahlungen an Entwicklungsländer
bedürfen spezieller Untersuchungen, wie im SRÜ vereinbart, und können
infolge der Volatilität der Rohstoffpreise seitens der Bundesregierung nicht
eingeschätzt werden.
7. Wie ist der aktuelle Stand der Konsultationen zum Tiefseebergbau auf EU-
Ebene?
Zur Gewährleistung einer verlässlichen Rohstoffversorgung thematisieren
sowohl die Rohstoffstrategie der Bundesregierung als auch die Europäische
Rohstoffinitiative (COM(2008) 699 final und COM(2011) 25 final) und ihre
Umsetzung (COM(2013) 442 final) den Tiefseebergbau als grundsätzlich mögliche
künftige Rohstoffquelle. Im Bereich Forschung und Entwicklung wird der
Tiefseebergbau durch das EU-Forschungs- und Innovationsprogramm „Horizont
2020“ aufgegriffen. Bis zum 16. Juni 2014 läuft bei der Europäischen
Kommission ein Online-Konsultationsprozess zum Meeresbodenbergbau (Abbau von
Zuschlagstoffen in Flachwassergebieten; Abbau von höherwertigen Mineralen:
Gold, Diamanten, Schwerminerale, Eisenerz in Flachwassergebieten und
Tiefseebergbau: hochwertige Metalle und Minerale). Die Konsultation dient der
Positionierung der EU, um eine Mitteilung zur weiteren Europäischen
Maritimen Strategie vorzubereiten, die auch den Tiefseebergbau einschließt. Diese
Mitteilung wird Mitte 2014 erwartet.
8. Inwieweit ist die Bundesrepublik Deutschland in den Konsultationsprozess
einbezogen, und inwieweit kann sie sich einbringen?
Die Konsultation ist offen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und
Organisationen sowie öffentliche Behörden. Informationen über die Teilnahme aus
Deutschland liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die bei der IMB formulierten Standards
für die Erkundung und Förderung von Tiefseeressourcen, und wird sie diese
als Mindeststandards für die Erschließung von Tiefseeressourcen in den
AWZs der EU empfehlen?
Wenn nein, warum nicht?
Die von der IMB formulierten Standards für die Erkundung von
Tiefseeressourcen haben sich aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Exploration von
polymetallischen Knollen (sog. Manganknollen) bisher bewährt. Der
Bundesregierung sind keine Beanstandungen bekannt. Für die beiden anderen
Rohstofftypen liegen noch gar keine Erfahrungen vor. Mit der Erarbeitung von Standards
für die Förderung selbst in Bezug auf die Manganknollen ist gerade erst
begonnen worden. Einer Diskussion darüber, die IMB-Standards, nach ihrer
Bewährung in der Praxis für die Anwendung in den AWZs der Europäischen Union
zu empfehlen, wird sich die Bundesregierung nicht verschließen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/159710. Plant die Bundesregierung, sich an der derzeit laufenden Konsultation der
IMB hinsichtlich der Entwicklung eines Regelwerkes zum Abbau
polymetallischer Knollen („Developing a Regulatory Framework for Mineral
Exploitation in the Area“, Februar 2014) zu beteiligen?
Wenn ja, wie wird dafür die Position der Bundesregierung bestimmt?
Ja, die Bundesregierung plant eine erste Stellungnahme im Rahmen des
laufenden Stakeholder Survey der IMB abzugeben. Die Position wird im Rahmen einer
Abstimmung zwischen den betroffenen Ressorts bestimmt.
11. Wie bezieht die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Akteure (z. B.
Umweltverbände) in die Positionierung der Bundesregierung zu Zielen
und Aktivitäten des Tiefseebergbaus ein?
Die Bundesregierung nutzt zur Positionierung zu Zielen und Aktivitäten des
Tiefseebergbaus vorrangig ihre Fachbehörden. Weiterhin trägt sie gemeinsam
mit ihren meerespolitischen Partnern aus den Ländern und Regionen, mit
Verbänden, Industrie und Wissenschaft das Thema Meer in seiner Vielfalt und
seinen komplexen Zusammenhängen in eine breitere Öffentlichkeit.
12. Welche konkreten Maßnahmen wurden dazu unternommen bzw. sind zu
diesem Zweck geplant?
Erstmals hat Deutschland 2014 den „Europäischen Tag der Meere“ ausgerichtet
und am 19./20. Mai 2014 in Bremen eine Konferenz mit dem Schwerpunkt
„Innovation und maritime Technologien“ veranstaltet.
Mit dem „Entwicklungsplan Meer – Strategie für eine Integrierte deutsche
Meerespolitik“, den die Bundesregierung gemeinsam mit ihren meerespolitischen
Partnern aus den Ländern und Verbänden erarbeitet und im Jahr 2011
beschlossen hat, analysiert sie auf nationaler und internationaler Ebene die bestehenden
und absehbaren Herausforderungen, Lösungsansätze und Chancen und leitet
daraus in die Zukunft gerichtete strategische Rahmenziele und politische
Schwerpunkte für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meere und Ozeane ab.
Das schließt den Meeresbergbau mit ein.
13. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber den Ende April 2014
auf EU-Ebene vorzustellenden Pilotprojekten einer europäischen
Rohstoffinitiative am Meeresgrund, bei denen ein Drittel der Unternehmen
und Forschungsinstitute aus Deutschland kommt (vgl. DER SPIEGEL 15/
2014, „Glückauf am Meeresgrund“; bitte das Pilotprojekt, den
Antragsteller oder die Antragstellerin, das Einsatzgebiet, das konkrete Vorhaben und
das Abstimmungsverhalten Deutschlands auflisten)?
Mit der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) Rohstoffe hat die EU die
Basis dafür gelegt, dass die europäische Industrie bis zum Jahr 2020 zum
Technologieführer in den Bereichen nachhaltiger Bergbau, Aufbereitung, Recycling
und Substitution sowie effiziente Rohstoffnutzung wird. Zur Umsetzung des
verabschiedeten strategischen Umsetzungsplanes wurde durch die zuständige
Europäische Generaldirektion Unternehmen und Industrie ein offener Aufruf zur
Beteiligung gestartet, der an Akteure aus der Privatwirtschaft, aber auch an
öffentliche Akteure, auch aus der Wissenschaft, gerichtet ist. Zu den insgesamt 80
als so genannte Raw Materials Commitments (RMC) anerkannten Interessens-
Drucksache 18/1597 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebekundungen zählt auch die aus Deutschland von der Arbeitsgemeinschaft
Marine Mineralische Rohstoffe der Gesellschaft für Maritime Technik (GMT)
eingereichte „Blue Atlantis“ (Innovative Mining of Marine Mineral Resources –
A European Pilot Mining Test in the Atlantic on Tools, Facilities, Operations and
Concepts). An dieser Interessensbekundung sind insgesamt 45 Partner aus acht
europäischen Ländern sowie aus Kanada beteiligt. Die Bundesregierung begrüßt
das von deutschen Unternehmen initiierte Projekt (
https://ec.europa.eu/eip/raw-
materials/en/content/innovative-mining-marine-mineral-resources-
%E2%80%93-european-pilot-mining-test-atlantic-tools).
14. Welche Forschungsprojekte zur ökologischen Erkundung des
Meeresbodens (Kartierung, qualitative und quantitative Inventarisierung)
unterstützt die Bundesregierung derzeit, und welche sind in Planung?
Die Bundesregierung unterstützt die Erhebung breitgefächerter Umweltdaten
durch die BGR und unter Beteiligung von Forschungseinrichtungen während
ihrer Explorationsfahrten (Wetter, ozeanische Strömungen, physikalische und
chemische Ozeanographie, Porenwasserdaten, Sedimenteigenschaften).
Die qualitative und quantitative Inventarisierung der benthischen Organismen
wird seit dem Jahr 2010 im Auftrag der BGR durch das Deutsche Zentrum für
Marine Biodiversität (DZMB) des Senckenberg Instituts in Wilhelmshaven bis
zum Ablauf der jeweiligen Explorationslizenz durchgeführt.
Unter dem Dach der Joint Programming Initiative „Healthy and Productive Seas
and Oceans“ (*JPI-Oceans*) soll Anfang 2015 ein europäisches Verbundprojekt
zur Erfassung der Ökologie der Tiefsee im Südpazifik starten. An dem Projekt
*JPI-Oceans* „EcoMining – Ecological Aspects of Deep-Sea Mining“ sind
wissenschaftliche Partner aus elf europäischen Nationen beteiligt.
15. Wie hoch ist die Summe, die seit dem Jahr 2005 von der Bundesrepublik
Deutschland für den maritimen Bergbau aufgewendet wurde
(Lizenzbeantragung, Ausrüstung und Durchführung von Erkundungsvorhaben)?
Für die Manganknollenexploration seit dem Jahr 2005 und die
Sulfidprospektion seit dem Jahr 2011 wurden rund 28,5 Mio. Euro (inklusive Bearbeitung des
Lizenzantrags und Antragsgebühren) aufgewendet.
16. In welcher Höhe fließen Bundesmittel jährlich in die
Technologieforschung zur Förderung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen
des Meeresbodens?
Aus welchem Haushalt kommen diese finanziellen Mittel (bitte Kapitel
und Titel angeben)?
Aus dem BGR-Haushalt wurde im Jahr 2013 an die RWTH Aachen eine
Konzept-Studie zur mechanischen und metallurgischen Aufbereitung von
Manganknollen in Höhe von rund 83 500 Euro vergeben.
Für ein 2-jähriges Forschungsprojekt (Dezember 2012 bis November 2014) über
Bioleaching an Manganknollen wurden ebenfalls BGR Mittel in Höhe von
136 000 Euro verwendet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/159717. Sind der Bundesregierung Forschungsprojekte bekannt, die sich mit den
Umweltauswirkungen der Förderung und Aufbereitung von mineralischen
Rohstoffen der Tiefsee auseinander setzen (in Deutschland und weltweit)?
Ja, Forschungsprojekte, die sich mit den Umweltauswirkungen der Förderung
von mineralischen Rohstoffen der Tiefsee auseinander setzen, sind der
Bundesregierung bekannt.
Nein, Forschungsprojekte, die sich mit den Umweltauswirkungen der
Aufbereitung von Manganknollen und Kobaltkrusten auseinander setzen, sind der
Bundesregierung jedoch nicht bekannt. Im industriellen Maßstab existiert noch
keine Methode für die Aufbereitung und Metallurgie dieser beiden Rohstoffe.
Für die Aufbereitung von Massivsulfiden können etablierte industrielle
Aufbereitungsanlagen verwendet werden.
18. Wenn ja, welche sind das genau, wo und von wem werden sie
durchgeführt, und wer finanziert diese Projekte?
Dazu wird auf die Antwort zu den Fragen 14 und 16 verwiesen.
19. Welcher Flächenbedarf auf dem Meeresboden wird für eine wirtschaftlich
rentable Erschließung von Manganknollen, Kobaltkrusten und
Massivsulfiden kalkuliert?
Eine wirtschaftlich rentable Erschließung mariner mineralischer Rohstoffe ist
wesentlich vom Weltmarktpreis der jeweiligen Rohstoffe abhängig. Der
Flächenbedarf bei einer angestrebten Jahresförderung von 2 Millionen Tonnen und
einer Förderdauer von 20 Jahren liegt – abhängig von der Belegungsdichte – für
Manganknollen bei 130 bis 200 km2 pro Jahr und insgesamt bei 2700 bis
4000 km2.
Bei Förderung von 1 Millionen Tonnen pro Jahr Kobaltkrusten, einer mittleren
Krustendicke von 2,5 cm und einer Förderrate von 80 Prozent (ISBA/12/C/3-
Part I) würde eine Fläche von ca. 20 km2 pro Jahr und im Laufe von 20 Jahren
von ca. 400 km2 in Anspruch genommen.
Bei einer Jahresförderung von 2 Millionen Tonnen polymetallischer Sulfide und
einer geschätzten Größe eines einzelnen Sulfidvorkommens von 2 bis 3
Millionen Tonnen läge der Flächenbedarf in 20 Jahren bei nur grob abschätzbaren
15 Einzelvorkommen mit einer Fläche von zusammen ca. 1 bis 2 km².
20. Inwiefern wird die Aufbereitung der aus der Tiefsee gewonnenen
Rohstoffe in die Bewertung der Umweltfolgen des Tiefseebergbaus insgesamt
seitens der Bundesregierung einbezogen?
Derzeit existiert noch keine industriell einsetzbare Aufbereitungstechnik für
Manganknollen und Kobaltkrusten. Deshalb können die Umweltfolgen noch
nicht bewertet werden. Für Massivsulfide könnten hingegen die etablierten
modernen, umweltschonenden Aufbereitungsverfahren wie für an landgewonnene
sulfidische Erze eingesetzt werden.
Drucksache 18/1597 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für die Aufbereitung
und Extraktion der in Manganknollen, Kobaltkrusten und Massivsulfiden
vorhandenen Mineralien wirtschaftlich rentable technische Verfahren?
Wenn ja, welche Materialien (physikalisch und chemisch) sind dabei in
Verwendung, und wie werden diese in Hinsicht auf ihre
Umweltverträglichkeit seitens der Bundesregierung eingeschätzt?
Für die Aufbereitung und die Extraktion der Minerale aus den Manganknollen
und Kobaltkrusten existiert derzeit kein wirtschaftlich rentables technisches
Verfahren im industriellen Maßstab, nur Forschungsansätze. Sulfiderze könnten
zur Aufbereitung in bestehende, etablierte Prozessabläufe integriert werden.
22. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Forschungsvorhaben zur
Ermittlung der Umweltfolgen durch die Erzaufbereitung?
Wenn ja, welche sind das, und werden sie durch die Bundesregierung
finanziell unterstützt?
Forschungsvorhaben zur Ermittlung der Umweltfolgen durch die
Erzaufbereitung bzw. Metallurgie von marinen mineralischen Rohstoffen sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
23. Wird die Bundesregierung den Aufbau eines deutschen
Bergbauunternehmens zur Erschließung der Tiefseeressourcen finanziell und/oder
strukturell unterstützen?
Seitens der Bundesregierung ist es nicht geplant, den Aufbau eines deutschen
Bergbauunternehmens finanziell oder strukturell zu unterstützen.
24. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Unternehmen, die
von ihrer Unternehmensstruktur und ihrem technologischen Know-how
her in der Lage sind, Meeresbergbau zu betreiben und Ressourcen in der
Tiefsee wirtschaftlich erfolgversprechend zu fördern?
Wenn ja, welche sind das?
In Deutschland gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit kein im
Erzbergbau tätiges Unternehmen nennenswerter Größe (nach internationalen
Maßstäben: Umsatz > 5 Mrd. Euro), das Tiefseebergbau betreiben könnte.
25. Welche deutschen Unternehmen der maritimen Technologie sind nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell an Vorhaben zur Erschließung von
Tiefseeressourcen beteiligt und erhalten dafür staatliche Fördermittel?
Über mögliche konkrete Beteiligungen von deutschen Unternehmen der
maritimen Technologien liegen der Bundesregierung derzeit keine Kenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/159726. Wie ist gewährleistet, dass die Bundesregierung die bisher in den
Tiefseebergbau (Lizenzbeantragung, Erkundung) investierten öffentlichen
Finanzmittel zurück erhält, wenn der Abbau von Tiefseeressourcen über
private Unternehmen vollzogen wird?
Die IMB erarbeitet derzeit eine verbindliche Gebührenordnung für Gewinne, die
künftig aus der Produktion von Tiefseerohstoffen erwirtschaftet werden. Von
diesen Abgaben eines Unternehmens sollen die während der Exploration
aufgewandten Investitionen abgezogen werden können. Diese Kosten werden von
der Bundesregierung jährlich an die IMB gemeldet. Sie könnten dann einem
privaten Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
27. Ist die Bundesregierung im Falle eines Abbaus von Tiefseeressourcen
durch ein privates deutsches Unternehmen am Gewinn des Unternehmens
durch die im deutschen Lizenzgebiet abgebauten Tiefseeressourcen
beteiligt?
Wenn ja, zu wie viel Prozent?
Zurzeit ist noch keine kommerzielle Förderung von marinen mineralischen
Rohstoffen aus der Tiefsee durch deutsche Unternehmen zu erwarten. Die Frage
nach Förderabgaben wurde deshalb bislang noch nicht diskutiert. Für die
Zukunft könnten die Förderzinsregulierungen einzelner Bundesländer oder anderer
Staaten als Modell dienen.
28. Wie tief werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Eingriffe beim
Abbau von Manganknollen, Kobaltkrusten und Massivsulfiden beim
aktuellen Stand der Technik in den Meeresboden vordringen?
Nach dem Konzept der Manganknollenförderung (Konzeptstudie Aker
Solutions, 2010) würden Stahlfedern 20 cm tief ins Sediment eindringen, das
Raupenfahrwerk des Kollektors maximal 50 cm tief.
Für den Abbau von Kobaltkrusten, die fest mit dem Untergrund verwachsen
sind, existieren noch keine fortgeschrittenen Konzepte, die eine Abschätzung
der Schürftiefe erlauben würden. Gewünscht wäre lediglich die Abtrennung der
Krusten selbst (2 bis 10 cm).
Massivsulfid-Vorkommen würden nach jetzigen Kenntnisstand durch Anlage
einer Grube abgebaut, mit einer seitens BGR grob geschätzten Eingrifftiefe von
mehreren 10-er m in den Untergrund. Genauere Werte können ohne Kenntnis
konkreter Massivsulfid-Lagerstätten und ihrer individuellen Erstreckung nicht
gegeben werden.
29. Sieht die Bundesregierung eine größere wirtschaftliche Rentabilität beim
Abbau von Massivsulfiden, wenn nicht nur oberflächliche, sondern auch
tiefer im Meeresboden liegende Lagerstätten in die Fördervorhaben
einbezogen werden?
Aus Umweltschutzgründen stehen ausschließlich die inaktiven Lagerstätten
dieses Rohstofftyps im Fokus der Untersuchungen. Anders als in den aktiven
Zonen gibt es in inaktiven keine spezialisierten Lebensgemeinschaften.
Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die inaktiven Zonen das Maximum der
Anreicherung erreicht haben und damit am ertragreichsten sein sollten. Diese
inaktiven Massivsulfid-Vorkommen reichen von der Oberfläche des
Meeresbodens bis in einige 10 Meter Tiefe hinab und würden im Falle einer zukünftigen
Förderung möglichst vollständig abgebaut werden.
Drucksache 18/1597 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode30. Fördert die Bundesregierung Forschungsprojekte zur Ermittlung der
Rohstoffmenge unterhalb der Schwarzen Raucher?
Vorhaben, welche speziell und gezielt der Erfassung der dritten Dimension von
Massivsulfid-Ablagerungen dienen, werden durch die Bundesregierung nicht
gefördert.
31. Würde die Bundesregierung eine Rohstoffförderung unterhalb der
Schwarzen Raucher in ihren Lizenzgebieten in internationalen Gewässern
durchführen (bitte begründen)?
Nein, da aktive Zonen, in denen die Schwarzen Raucher liegen, nicht als
Lagerstättenareal angesehen werden (vgl. Antwort zu Frage 29). Eine Gewinnung von
Erzen aus aktiven Feldern wird durch das Regelwerk der IMB aus
Umweltschutzgründen ausgeschlossen werden.
32. Welche Vorkehrungen werden seitens der Bundesregierung unternommen,
um negative Auswirkungen der Tiefseebodenerkundung und -förderung
auf die Meeresumwelt so gering wie möglich zu halten (gemeint sind hier
nicht nur Schadstoffeinträge, sondern auch Verwirbelung von
Meeresbodensediment beim Abbaggern und Lärm)?
Die Auswirkungen bei der Erkundung von Manganknollenvorkommen
entsprechen denen der wissenschaftlichen Grundlagenforschung und umfassen bei der
Entnahme von Proben des Meeresbodens in der Regel nur wenige Quadratmeter.
Spezielle Vorkehrungen über die allgemeinen Vorschriften der International
Maritime Organisation (IMO) und der IMB hinaus sind deshalb nicht
notwendig.
Da es bislang keine kommerzielle Förderung von marinen mineralischen
Rohstoffen aus der Tiefsee gibt, besteht seitens der Bundesregierung noch keine
Notwendigkeit, Vorkehrungen zur Reduktion der Auswirkungen zu treffen.
Jedoch beteiligen sich deutsche Experten im Auftrag der Bundesregierung in der
Gremienarbeit, um Regeln für einen zukünftigen Abbau umweltgerecht und
nachhaltig zu gestalten.
Im Januar 2015 beginnt das durch das BMBF angeregte dreijährige JPIOcean-
Forschungsprojekt „Ecological aspects of deep-sea mining“, mit dem
Auswirkungen eines potenziellen zukünftigen Tiefseebergbaus auf die Umwelt, wie
z. B. die Verwirbelung von Meeresbodensediment, untersucht werden soll. Die
Ergebnisse dieses Projektes sollen in die Gestaltung des Regelwerkes für den
Abbau von mineralischen Rostoffen der Tiefsee einfließen.
33. Beabsichtigt die Bundesregierung, Umweltstandards für in Deutschland
produzierte maritime Technologien einzuführen und diese zur
Voraussetzung für staatliche Förder- und Exporthilfen zu machen, bzw. gibt es
bereits geltende Umweltstandards in diesem Bereich, die auch den
Exportsektor einbeziehen?
Für Exploration und vor allem für die Gewinnung ist nach den existierenden
Regelwerken „die beste verfügbare Technologie“ zu nutzen. Derzeit erarbeitet
die IMB verbindliche Umweltschutz-Regelungen für den künftigen
kommerziellen Tiefseebergbau. Sofern bei einem Abbau von Rohstoffen maritime
Technologien aus Deutschland eingesetzt würden, müssten diese die Erreichung der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1597von der IMB gesetzten Standards ermöglichen. Sofern für deutsche Lieferungen
an ausländische Projekte Exportkreditgarantien beantragt werden, sind die
Umweltauswirkungen des Projekts nach den OECD-Umwelt- und Sozialregelungen
(OECD-Common Approaches on Export Credits) zu prüfen.
34. Beabsichtigt die Bundesregierung entwicklungs-, umwelt- und
sozialpolitische Standards für den Export von maritimen Technologien zum
Bestandteil der an die „Stakeholder consultation on seabed mining“
anschließenden Beratungen innerhalb der EU-Gremien zu machen?
Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass sie die Ergebnisse der bis zum
16. Juni 2014 laufenden Konsultationen zum Anlass nimmt, in die Beratungen
innerhalb der EU-Gremien beim Export von maritimen Technologien
entwicklungs-, umwelt- und sozialpolitische Aspekte einzubringen.
35. Warum ist der Tiefseebergbau nicht Teil der Liste der der zu bewertenden
Aktivitäten im Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des
Nordostatlantiks (Oslo-Paris Konvention, OSPAR), die wenn nötig durch
Programme und Maßnahmen kontrolliert werden müssen (vgl. WWF: „the
case for OSPAR to address potential deep sea mining as human impact“,
Vorlage des WWF zum Treffen der Arbeitsgruppe Environmental Impact
of Human Activities, EIHA 2014 in Gothenburg)?
Welche Position hat die Bundesregierung dazu?
Der Tiefseebergbau ist Teil des im Entwurf vorliegenden Gemeinsamen
Bewertungs- und Monitoringprogramms von OSPAR (JAMP 2014 –2021), über
das aber erst im Juni 2014 auf der diesjährigen OSPAR-Kommissionssitzung
endgültig entschieden wird.
Das OSPAR-Komitee EIHA hat auf seiner Sitzung im März/April 2014 mit
ausdrücklicher Zustimmung Deutschlands beschlossen, Tiefseebergbau in sein
Arbeitsprogramm für/ab 2015 aufzunehmen.
36. Wie bewertet die Bundesregierung innerhalb der OSPAR-Gemeinschaft
die Erkundung und Förderung von mineralischen Rohstoffen und Gas in
den einzelnen OSPAR-Regionen (bitte einzeln nach Regionen I bis V
auflisten)?
Mineralische Rohstoffe:
Die Erkundung und Förderung mineralischer Rohstoffe findet in den OSPAR-
Regionen I bis V derzeit nicht statt. In der Region V befindliche
Hydrothermalfelder könnten zukünftig von einer Erkundung betroffen sein.
Öl und Gas:
● Die Fördermenge an Kohlenwasserstoffen in der Region I ist ansteigend.
Norwegen, Island und Grönland (Dänemark) verfolgen derzeit Öl- und
Gasaktivitäten in der OSPAR Region I. Der Status der Aktivitäten dieser Staaten
hinsichtlich Erkundung und Förderung von Kohlenwasserstoffen ist sehr
unterschiedlich. Norwegen fördert seit geraumer Zeit Kohlenwasserstoffe in
dieser Region. In Grönland sind seit dem Jahr 2002 15
Explorationsbohrungen durchgeführt worden. Island wird frühestens im Jahr 2017 mit
Explorationsbohrungen beginnen. Die Förderung von Kohlenwasserstoffen in der
Region I ist eine sehr sensible Angelegenheit, da die Folgen eines Ölunfalls
noch gravierender wären als die in anderen Meeresregionen. Nach Einschät-
Drucksache 18/1597 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodezung der Bundesregierung verfügt Norwegen über anspruchsvolle
Vorschriften bei der Exploration und der Förderung von Kohlenwasserstoffen. Dies
gilt im besonderen Maß für die arktische Region. Die Bundesregierung
unterstreicht im Rahmen der „Leitlinien deutscher Arktispolitik“ die Bedeutung
eines schonenden Umgangs mit der Arktis für den globalen Umweltschutz
unter Anwendung des Vorsorgeprinzips.
● In der Region II des OSPAR Gebietes wird die mit Abstand größte Menge an
Kohlenwasserstoffen produziert. Die Fördermenge in der Region II ist seit
Jahren rückläufig. Die Erkundung und Förderung von Kohlenwasserstoffen
wird seitens der Bundesregierung bei Einhaltung aller Umwelt- und
Sicherheitsauflagen als vertretbar angesehen.
● Die Menge geförderter Kohlenwasserstoffe in der Region III ist im Vergleich
zur Region II unbedeutend. Bewertung siehe Region II.
● Die Menge geförderter Kohlenwasserstoffe in der Region IV ist im Vergleich
zur Region II unbedeutend. Bewertung siehe Region II.
● In der Region V werden derzeit keine Kohlenwasserstoffe gefördert.
Die Gesamtproduktionsmenge von Kohlenwasserstoffen ist in der Zeit von 2003
bis 2012 (Zehnjahreszeitraum) um 42 Prozent zurückgegangen. Deutschland hat
sich bei OSPAR u. a. dafür eingesetzt, dass der Eintrag von Produktionswasser
in die Meeresumwelt reduziert wird.
37. Wie verhält sich die Bundesregierung diesbezüglich gegenüber Gebieten
außerhalb der AWZs?
Außerhalb von AWZ und Festlandsockel (im sogenannten Gebiet) richtet sich
die Gewinnung von Rohstoffen nach Teil XI des SRÜ.
38. Wie verhält sich die Bundesregierung innerhalb der OSPAR-
Gemeinschaft gegenüber den Meeresbodenerkundungsplänen Norwegens an den
Tiefseevulkanen Nyegga und Håkon-Mosby, auf die die Kriterien des
Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) (CBD, 1992,
Anlage I, Nr. 1) durch ihre ökologische und biologische Bedeutsamkeit
zutreffen (WWF, April 2014: „the case for OSPAR to address potential deep
sea mining as human impact“, Vorlage des WWF zum Treffen der
Arbeitsgruppe Environmental Impact of Human Activities, EIHA 2014 in
Gothenburg)?
Da die genannten Gebiete innerhalb der norwegischen AWZ liegen, hat
Deutschland hier keine Zuständigkeiten.
Sofern eine – bisher noch nicht durchgeführte – Prüfung ergibt, dass die
entsprechenden CBD-Kriterien von den Gebieten tatsächlich erfüllt werden, würde
die Bundesregierung es begrüßen, wenn Norwegen dies bei seinen weiteren
Planungen und Aktivitäten berücksichtigte.
39. Teilt die Bundesregierung bei den Prognosen für die veranschlagten
Abraummengen für den Tiefseebergbau die Sichtweise, dass das Meerwasser,
obwohl es ein elementarer Bestandteil des Ökosystems ist, nicht in die
Berechnungen einbezogen wird?
Die Bundesregierung betrachtet das Meerwasser als elementaren Bestandteil des
Ökosystems und veranschlagt es daher nicht als Abraum.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/159740. Welche Position nimmt die Bundesregierung international bezüglich einer
Ausdehnung der staatlichen Hoheit auf erweiterte Kontinentalsockel ein?
Die Modalitäten der Beanspruchung eines erweiterten Festlandsockels richten
sich nach dem SRÜ, dessen Vertragspartei die Bundesrepublik Deutschland ist.
Durch entsprechende Projekte der Technischen Zusammenarbeit hat die
Bundesregierung diverse Entwicklungsländer durch umfangreiche Fachberatung bei
der Umsetzung ihrer seerechtlich begründeten Ansprüche unterstützt.
41. Wie steht die Bundesregierung zur Verwendung eines Tiefsee-
Ernteroboters nach dem Vorbild des aktuell getesteten MineRo aus Südkorea?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung dazu Forschungsprojekte
innerhalb Deutschlands?
Der südkoreanische Tiefseekollektor MineRo-II nutzt ein hydraulisches
Verfahren zum Aufnehmen der Manganknollen. Dabei werden die Knollen mittels
eines gerichteten Wasserstrahls angehoben und auf ein Förderband überführt.
Der im Auftrag der BGR von Aker Solutions entwickelte Kollektor nimmt die
Knollen hingegen mechanisch über Greifelemente auf, die an gegenläufig zur
Fahrtrichtung rotierenden Trommeln angebracht sind. Bei diesem Verfahren
wird es nach derzeitigem Wissensstand einen geringeren Suspensionseintrag in
die bodennahe Wassersäule geben als beim hydraulischen Verfahren, zumal der
Kollektor nahezu vollständig ummantelt sein wird. Komponenten eines
Kollektors sollen nach derzeitiger Planung des BMWi im Rahmen eines Abbautests im
deutschen Lizenzgebiet in den kommenden Jahren auf ihre Funktionsfähigkeit
und Umweltauswirkungen hin geprüft werden.
42. Sind die Umweltanforderungen des SRÜ (vgl. Artikel 145 und 194 SRÜ)
und zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Artikel
206 SRÜ Inhalt der mining codes, die durch die IBM für die Erkundung
und Förderung von Manganknollen, Massivsulfiden und Erzkrusten
erarbeitet werden (
www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/
meere/nutzung-belastungen/tiefseebergbau-andere-nutzungsarten-
dertiefsee)?
Die Vorschriften des SRÜ sind zwingender und integraler Bestandteil des
mining codes und werden durch die von der IMB erarbeiteten Regularien
lediglich konkretisiert. Die Regularien zu den Umweltanforderungen werden
turnusmäßig im Rahmen der jährlich stattfindenden Gremiensitzungen der IMB durch
Experten überprüft, gegebenenfalls aktualisiert und damit stets auf dem
aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik gehalten.
43. Hält die Bundesregierung die aktuell und mittelfristig vorliegenden Daten
über die Ökologie der Tiefsee für ausreichend, um angemessene
Umweltverträglichkeitsprüfungen über die Auswirkungen des Tiefseebergbaus
erstellen zu können?
Die Probendichte im deutschen Lizenzgebiet ist derzeit noch nicht ausreichend,
um statistisch belastbare Aussagen über die Biodiversität und die ökologischen
Interaktionsprozesse einzelner Arten oder Gattungen der Tiefsee treffen zu
können.
Drucksache 18/1597 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die IMB in der Clarion-
Clipperton-Zone im Pazifik die Umweltdaten aller Lizenznehmer zusammenfasst und
in Form einer strategischen Umweltprüfung (SUP) auswertet.
Auch die Ergebnisse laufender großer europäischer Forschungsprojekte zum
Thema, wie MIDAS und JPI Ocean sollen in eine derartige SUP einfließen.
44. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Ländern des
globalen Südens im Sinne des SRÜ einen eigenständigen Zugang zu den
Rohstoffen der Tiefsee technologisch und wissenschaftlich zu ermöglichen?
Mit der erworbenen Lizenz zur Exploration von Manganknollen im Pazifik hat
die Bundesregierung die Verpflichtung übernommen, Experten aus
Entwicklungsländern zu den Explorationsmethoden auszubilden. Dies erfolgt vorrangig
auf den marinen Erkundungsexpeditionen mit anschließendem Training bei der
Bearbeitung und Auswertung der Daten. Die Trainees werden durch die IMB
zugewiesen.
45. Unterstützt die Bundesregierung Forschungen und entwicklungspolitische
Projekte zu den sozialen Auswirkungen des Tiefseebergbaus in
Entwicklungsländern?
Wenn ja, in welcher Form?
Nein.
46. Wie bewertet die Bundesregierung das „Pacific Deep Sea Minerals
Project“ (
www.sopac.org/dsm/) des Sekretariats der Pazifischen
Gemeinschaft (SPC) und der EU angesichts der Aufkündigung der vertraglichen
Partnerschaft zwischen Papua-Neuguinea und der Firma Nautilus
Minerals Inc. und des damit einhergehenden Endes des bisher am weitesten
fortgeschrittenen partnerschaftlichen Tiefseebergbauprojektes?
Die vertragliche Partnerschaft zwischen Papua-Neuguinea und Nautilus
Minerals wurde laut einer Pressemitteilung der Firma Nautilus vom 24. April 2014
fortgesetzt. Darin wird mitgeteilt, dass die Partner eine neue Vereinbarung
unterschrieben haben, in der Papua-Neuguinea die Weiterentwicklung des Solwara-1-
Projektes zur Produktionsreife voll unterstützt (vgl.
www.nautilusminerals.com/
s/Media-NewsReleases.asp?ReportID=649293).
47. Hält die Bundesregierung die entwicklungspolitischen Aspekte des
Tiefseebergbaus im Rahmen des „Pacific Deep Sea Minerals Project“
(
www.sopac. org/dsm/) von SPC und EU ausreichend berücksichtigt?
Die Bundesregierung unterstützt die Schaffung leistungsfähiger Strukturen und
die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte im Rohstoffsektor. Das
„Pacific Deep Sea Minerals Project“ zielt ebenfalls darauf ab. Darüber hinaus
könnte künftig die Verknüpfung des marinen Rohstoffsektors mit anderen
Wirtschaftsbereichen sowie die Transparenz bzgl. der Nutzung der durch den Abbau
mariner Rohstoffe erzielten Einnahmen Berücksichtigung finden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/159748. Wird sich die Bundesregierung innerhalb der EU für eine rechtlich
bindende Regelung einsetzen, die Unternehmen als auch Investoren aus der
EU verpflichtet, sich bei Projekten im Tiefseebergbau in AWZs außerhalb
der EU an die in der EU geltenden Umwelt- und Sozialstandards zu
halten?
Laut Erwägungsgrund 38 der EU-Offshore-Richtlinie könnte es unmöglich sein
(may not be possible to enforce), die EU-Standards zur Unfallverhütung
außerhalb der EU durchzusetzen. Dennoch wird sich die Bundesregierung auch hier
bemühen, dass transnationale Unternehmen soziale, ökologische und
menschenrechtliche Standards einhalten. Die ILO-Erklärung über multinationale
Unternehmen und Sozialpolitik, die OECD-Leitsätze und die UN-Leitprinzipien über
Wirtschaft und Menschenrechte stecken hierfür den Rahmen ab.
49. Wie beabsichtigt die Bundesregierung den Tiefseebergbau deutscher
Unternehmen oder unter Beteiligung von deutschen Unternehmen im
Geltungsbereich des SRÜ zu kontrollieren, und welche dazu notwendigen
Maßnahmen wurden bisher eingeleitet?
Die für den Tiefseebergbau maßgeblichen völkerrechtlichen Vorgaben sind im
Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus (Meeresbodenbergbaugesetz,
MBergG) vom 6. Juni 1995 in nationales Recht umgesetzt. Zweck dieses
Gesetzes ist es, die Einhaltung der sich aus Teil XI des Übereinkommens, seiner
Anlage III, dem Durchführungsübereinkommen und den von der Behörde
erlassenen Bestimmungen ergebenden Verpflichtungen der Bundesrepublik
Deutschland zu gewährleisten, die Sicherheit der Beschäftigten im
Meeresbodenbergbau und der Betriebsanlagen für den Meeresbodenbergbau sowie den
Schutz der Meeresumwelt zu gewährleisten, Vorsorge gegen Gefahren zu
treffen, die sich aus Prospektion und Tätigkeiten im Gebiet für Leben, Gesundheit
oder Sachgüter Dritter ergeben und die Aufsicht über Prospektion und
Tätigkeiten im Gebiet zu regeln.
50. Welche umwelt- und entwicklungspolitischen Eckpunkte hält die
Bundesregierung für die Fortsetzung des politischen Prozesses im Anschluss an
die Resolution on mining for oil and minerals on the seabed in the context
of sustainable development des Europaparlaments und der African,
Caribbean and Pacific Group of States (ACP) für elementar?
Die in der „Resolution on mining for oil and minerals on the seabed in the
context of sustainable development“ genannten Eckpunkte i) Aufbau
leistungsfähiger Strukturen, ii) Verwirklichung von Transparenz und iii)
Berücksichtigung ökologischer Aspekte beim Abbau mariner Rohstoffe sind auch aus Sicht
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Rohstoffsektor als elementar zu
betrachten.
Drucksache 18/1597 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode51. Erkennt die Bundesregierung die im Gutachten zum Fall 17 von ITLOS
begründete Sorgfaltspflicht von Staaten an, einschließlich der
Verpflichtung zur Sicherstellung von „best environmental practices“ als auch zur
Gewährleistung von ausreichenden Vorsorgemaßnahmen und
Finanzmitteln zur Vermeidung bzw. Wiedergutmachung von Umweltschäden (vgl.
ISBA/17/C/6-ISBA/17/LTC/5, Advisory opinion of the Seabed Disputes
Chamber on the responsibilities and obligations of States sponsoring
persons and entities with respect to activities in the Area, Report of the
Secretary-General, 4. März 2011)?
Die Bundesregierung hat das Rechtsgutachten der Kammer für
Meeresbodenstreitigkeiten des Internationalen Seegerichtshofs vom 1. Februar 2012 zu den
Pflichten und Verantwortlichkeiten von befürwortenden Staaten (sponsoring
states) begrüßt und erkennt die darin konkretisierten Pflichten für befürwortende
Staaten an.
Seit der 18. Jahrestagung der IMB erstellt der IMB-Generalsekretär jährlich
einen Bericht über die bestehenden nationalen Gesetze und Vorschriften zum
Tiefseebergbau. Die Bundesregierung begrüßt diesen Schritt auf dem Weg zur
Entwicklung von best practices für entsprechende nationale Vorschriften.
52. Wenn ja, wie genau schlägt sich das in nationalem Recht nieder, zum
Beispiel in einer Konkretisierung des Begriffes „Umweltschutz“ in § 5
Nummer 3 des Gesetzes zur Regelung des Meeresbodenbergbaus?
Das deutsche Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus wird nach
derzeitigem Stand als international vorbildlich anerkannt. Es wurde in dem
Gutachten des Internationalen Seegerichtshofes ausdrücklich als einer der wenigen
nationalen Rechtsakte erwähnt, die weltweit zur Ausgestaltung des Sponsoring
bei Tiefseebergbauaktivitäten erlassen worden sind.
53. Hält die Bundesregierung einen Gesellschaftsvertrag für das Meer nach
dem Vorbild des WBGU (vgl. WBGU 2013) für möglich?
Welche Maßnahmen ergreift sie, um dieses Ziel umzusetzen?
Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass es langfristig zu einem
Gesellschaftsvertrag für das Meer kommen kann. Sie strebt diesen nicht unmittelbar
an, orientiert ihre Politik jedoch an einigen der vom WBGU genannten
potentiellen Komponenten.
54. Ist eine Reformierung und Ausweitung des SRÜ auf die jetzigen AWZ-
Bereiche im Sinne des WBGU-Hauptgutachtens nach Meinung der
Bundesregierung geeignet, um den Tiefseebergbau international sinnvoll zu
reglementieren?
Die Bundesregierung wird sich entsprechend der Koalitionsvereinbarung für
klare Regeln im Tiefseebergbau einsetzen. Eine Änderung des SRÜ ist hierfür
nicht erforderlich.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]