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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Engagement der Bundesregierung für mehr Rechte von Klimaflüchtlingen

Zusammenhänge zwischen Klimawandel, Migration und Flucht, Erstellung von Studien, Prognosen zur Zahl der Klimaflüchtlinge und Migranten, Einschätzung der Auffassung des Weltklimarates (IPCC), verschiedene Definitionen für Klima- bzw. Umweltflüchtlinge, Verbesserung des Flüchtlingsschutzes, Flüchtlingsrecht, internationale Strategien, Nansen-Initiative, deutsche Beteiligung, Klima- bzw. Umweltflüchtlingshilfe, Finanzmittel des Green Climate Fonds (GCF), deutsche Katastrophenvorsorge, Aufenthaltsrecht für Umweltflüchtlinge<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.05.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/130130.04.2014

Engagement der Bundesregierung für mehr Rechte von Klimaflüchtlingen

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Karin Binder, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Niema Movassat, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Klimawandel sorgt weltweit für einen Anstieg von Extremwetterereignissen und Naturkatastrophen. Eine soziale Folge sind durch globale Erwärmung verursachte Migrations- und Flüchtlingsbewegungen. Schätzungen gehen von bis zu 200 Millionen Klimaflüchtlingen bis zum Jahr 2050 aus. Bereits heute sind Millionen Menschen unmittelbar von klimawandelbedingten Überschwemmungen, Stürmen, Waldbränden und Fluten in ihren existenziellen Lebensgrundlagen bedroht und gezwungen Haus und Hof aufzugeben, im eigenen Land als Binnenflüchtling zu leben oder ihre Heimat ins Klimaexil zu verlassen. Ganze Nationen sind vom Anstieg des Meeresspiegels bedroht, Inselstaaten versinken im Ozean, Küstenregionen werden unbewohnbar oder versalzen. Der Verlust von Biodiversität nimmt Fischern den Fang und Jägern die Beute. Das Abschmelzen von Gletscherformationen, in 20 Jahren sind etwa die natürlichen Wasserreservoirs in den südamerikanischen Anden zu 100 Prozent abgetaut, stellt die Trinkwasserversorgung und Landwirtschaft ganzer Regionen vor weitreichende Herausforderungen. Ressourcenkonflikte um klimabedingt knapper werdende Güter (Wasser, fruchtbares Land, Wald, Biodiversität) und exportorientierte Konkurrnutzungen (fossile Brennstoffgewinnung, Bergbau, Monokulturen) können Auslöser interner Konflikte, Bürgerkriege und zwischenstaatlicher Kriege sein.

Die Lasten des Klimawandels sind ungleich verteilt. Den größten Schaden tragen Staaten und Bevölkerungen im globalen Süden. Diese trifft zumeist annähernd so gut wie keine Klimaschuld. Aufgrund ihres historisch geringen Pro-Kopf-Ausstoßes klimaschädlicher Emissionen haben sie im Vergleich zu Deutschland und anderen Industriestaaten einen kleinen Klimafußabdruck. Doch sind die Folgen des Klimawandels für Mensch und Umwelt gerade in diesen Weltregionen besonders unverhältnismäßig, ihre Gesellschaften können die ungewöhnliche Last zumeist nicht aus eigener Kraft bewältigen. Auch der Fünfte Sachstandsbericht des Weltklimarates (IPCC) verweist erneut auf den Zusammenhang von Klimawandel und Migration und mahnt zugleich die fehlende Forschung und Datenlage zu Klimawandelfolgen im globalen Süden an.

Klimaflüchtlinge sind auf Hilfe und Solidarität der internationalen Staatenwelt angewiesen. Die Verantwortung des Handelns liegt bei den Industriestaaten, die im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über die Klimaveränderungen (UNFCCC) erklären, dass sie „bei der Bekämpfung der Klimaveränderungen und ihrer nachteiligen Auswirkungen die Führung übernehmen“ (vgl. Artikel 3 UNFCCC).

Klimaflüchtlinge können sich mangels rechtlicher Regeln jedoch weder auf internationales Flüchtlingsrecht noch auf internationales Menschenrecht berufen. Bietet die Binnenflüchtlingskonvention der Vereinten Nationen (UN) Flüchtlingen im eigenen Land einen rechtlichen Schutzstatus, so besteht besonders eine „ernsthafte Lücke bezüglich katastrophenbedingter, grenzüberschreitender Bewegungen“ (vgl. Nansen-Initiative 2014). Statusfragen zu Aufnahme, Aufenthalt und Grundrechte bleiben in diesem rechtlichen Vakuum zum Nachteil der Klimaflüchtlinge ungeklärt. Die Türen des Nordens bleiben verschlossen. Wem die Flucht gelingt, droht Abschiebung. Internationalen Behörden und Organisationen fehlt bei grenzüberschreitenden Klimafolgeerscheinungen zudem ein Mandat für Hilfeleistungen an Klimaflüchtlinge, sowohl bei Binnenflüchtlingen als auch über nationale Grenzen hinweg. Cross-Border-Mechanismen zur Bereitstellung von Hilfeleistungen zwischen nationalen und internationalen Akteuren sind nicht gegeben, so dass die Hilfe erschwert wird, etwa in solchen Fällen, wenn die Notlage auf beiden Seiten eines Grenzgebietes akut ist, etwa nach einem Unwetter, und sich Klimaflüchtlinge ins Nachbarland geflüchtet haben. Ungeklärt bleibt bis heute eine einheitliche, internationale Definition des Begriffs Klimaflüchtling, wobei der Gesandte der Präsidentschaft der Nansen-Initiative, Walter Kälin, beklagt, dass „es zu viel Widerstand in der internationalen Gemeinschaft gibt, die sich gegen eine Erneuerung rechtlicher Abkommen auf diesem Gebiet stellen“ (vgl. Interview Deutsche Welle, 29. Januar 2013), weil diese einen verstärkten Zustrom in ihre Gesellschaften befürchten würden.

Die Politik muss ihrer globalen Verantwortung gerecht werden. Die Bundesregierung erklärt im Koalitionsvertrag, sich verstärkt „für die Entwicklung internationaler Instrumente bei dem zunehmend wichtigen Thema der Klimaflüchtlinge“ zu engagieren (vgl. Deutschlands Zukunft gestalten, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, 2013). In einem Antrag zu Menschenrechten und Klimaflüchtlingen forderte die damalige SPD-Oppositionsfraktion von der schwarz-gelben Bundesregierung „sich für Maßnahmen und geeignete Instrumente zum menschenrechtskonformen Umgang mit klimabedingter Flucht und Migration einzusetzen“ sowie sich „stärker als zuvor in die Nansen-Initiative einzubringen“ (Bundestagsdrucksache 17/13755, 2013).

Auch wurde gefordert, die „Auslegungsspielräume der bestehenden Regelungen für eine Aufnahme von Menschen, die aufgrund von Klimaveränderungen fliehen müssen, auszuschöpfen und gemeinsam mit den Partnern in der Europäischen Union (EU) zu prüfen, ob umweltspezifische Schutznormen des nationalen Rechts einzelner EU-Mitgliedsstaaten (wie Finnland und Schweden) Vorbild für europäische Regelungen sein könnten“ (ebd., S. 3).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des IPCC, derzufolge Migrationsbewegungen als die bedeutendste Einzelfolge des Klimawandels gelten (vgl. IPCC 1990)?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des IPCC, derzufolge die durch Klimawandel verursachten Extremwetterereignisse und damit die Schäden für Mensch, Natur und Wirtschaft in Zukunft weiter zunehmen (vgl. IPCC 2014)?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Internationalen Roten Kreuzes und der Rothalbmond-Bewegung, derzufolge durch Umwelt- und Klimakatastrophen mehr Menschen gezwungen sind ihre Heimat zu verlassen als durch Krieg (vgl. Internationales Rotes Kreuz 2001)?

4

Besteht laut Kenntnis der Bundesregierung ein wissenschaftlich belegter Nexus zwischen anthropologischem Klimawandel, Migration und Flucht, und wenn ja:

Welche direkten Zusammenhänge zwischen Klimawandel, Migration und Flucht sind der Bundesregierung bekannt?

Auf welche Studien beruft sie sich dabei?

Wie hoch ist der CO2-Emmisionsausstoß (in Tonnen CO2 pro Kopf) in Deutschland aktuell?

Welche besondere Verantwortung erwächst aus der deutschen Klimaschuld für die Bundesregierung bezüglich ihres Regierungshandelns für die Verbesserung der Lebenslage der vom Klimawandel betroffenen Gesellschaften und Rechte von Klimaflüchtlingen in anderen Weltregionen?

Auf Grundlage welcher völkerrechtlicher Rechtsvorschriften und/oder Rahmenabkommen leitet sich die globale Verantwortung Deutschlands für die Vermeidung, Bekämpfung und Anpassung an den Klimawandel ab?

In welche nationalen Rechtsvorschriften hat die globale Verantwortung Deutschlands für die Vermeidung, Bekämpfung und Anpassung an den Klimawandel bisher Eingang gefunden (Auflistung der Bundesgesetze seit dem Jahr 1990)?

In welche nationalen Rechtsvorschriften hat der Schutz von Umwelt- und Klimaflüchtlingen bisher Eingang gefunden (Auflistung der Bundesgesetze seit dem Jahr 1990)?

5

Schließt sich die Bundesregierung der Bewertung des Gesandten der Präsidentschaft der Nansen-Initiative Walter Kälin an, demzufolge „es zu viel Widerstand in der internationalen Gemeinschaft gibt, welche sich gegen eine Erneuerung rechtlicher Abkommen auf diesem Gebiet stellt“ (vgl. Interview Deutsche Welle, 29. Januar 2013), was dieser mit der Sorge der Industriestaaten vor einem verstärkten Zuzug von Migrantinnen und Migranten erklärt?

Worauf gründet sich aus Sicht der Bundesregierung dieser Widerstand und welche Staaten der internationalen Gemeinschaft stellen sich laut Kenntnis der Bundesregierung auf der Ebene der Vereinten Nationen (UN) gegen die rechtliche Erneuerung zum Schutz von Klimaflüchtlingen?

Welche Staaten sind die stärksten Unterstützer einer solchen Initiative?

6

Was waren laut Kenntnis der Bundesregierung Anlass und Entscheidungsgründe für den Schritt der schwarz-gelben Bundesregierung im Mai 2013 der Nansen-Initiative beizutreten, nachdem der damalige Staatsminister Michael Link (FDP) in einer Antwort auf eine Schriftliche Frage im Deutschen Bundestag am 10. Dezember 2012 noch geantwortet hatte, es sei aus Sicht der Bundesregierung „nicht angebracht, dass Deutschland als weiteres westeuropäisches Land“ eine Position im Gremium anstrebe (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/11906)?

7

Beteiligt sich die Bundesregierung personell und finanziell an der Nansen-Initiative, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Haushaltsjahren, Titelnummer, Geschäftsbereich, Zahl der Planstellen ab dem Jahr 2007 aufschlüsseln)?

8

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung nach der Notwendigkeit, verbindliche Klimaschutzziele zur Erreichung der Reduktionsziele in Deutschland rechtlich zu kodifizieren, um die globale Erderwärmung zu bremsen und Klimaflucht zu vermeiden?

Wenn ja, wäre ein derartiges nationales Klimaschutzgesetz geeignet, um die globale Verantwortung Deutschlands stärker zu berücksichtigen und Regelungen zu formulieren, um Klimaflüchtlingen mittelfristig einen Anspruch auf Klimaasyl zu gewährleisten?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Definition für Klima- bzw. Umweltflüchtlinge als Menschen, die „aufgrund von menschlicher natürlich bedingter oder durch menschliche Aktivität verursachte Umweltzerstörung, die ihre Existenz gefährdet und/oder ernsthaft ihre Lebensqualität beeinträchtigt, gezwungen sind, zeitweilig oder dauerhaft ihren Lebensraum zu verlassen“ (vgl. El-Hinnawi 1985), legt sie diese Definition ihrem nationalem und internationalen Regierungshandeln zugrunde, und wenn nein, warum nicht?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Definition für Klima- bzw. Umweltflüchtlinge als Menschen, die „ihr angestammtes Milieu verlassen, weil ihr Leben aufgrund von natürlichen und anthropogenen – das heißt durch menschliche Aktivitäten verursachte – Umweltschäden sowie aufgrund von ökologischer Überlastung durch Überbevölkerung erheblich beeinträchtigt oder gefährdet wurde“ (vgl. Wöhlcke 1992), legt sie diese Definition ihrem nationalen und internationalen Regierungshandeln zugrunde, und wenn nein, warum nicht?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Definition für Klima- bzw. Umweltflüchtlinge als Menschen, welche „aufgrund von Trockenheit, Bodenerosion, Desertifikation, Entwaldung und anderen Umweltproblemen (zusammen mit verknüpften Problemen wie Bevölkerungsdruck und schwerer Armut) in ihren Heimatländern keine Möglichkeit mehr haben für einen gesicherten Lebensunterhalt zu sorgen“ (vgl. Myers 1993, 2003), legt sie diese Definition ihrem nationalen und internationalen Regierungshandeln zugrunde, und wenn nein, warum nicht?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Definition für Klimaflüchtlinge als „Gruppen von Menschen, deren gewöhnliche Heimat, unter Anlegung eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabes, als Effekt des Klimawandels zeitweilig oder dauerhaft unbewohnbar geworden ist“ (vgl. Hodgkinson), wobei als Wahrscheinlichkeitsmaßstab eine Umweltveränderung angelegt wird, die zu 90 Prozent auf den menschengemachten Klimawandel zurückzuführen ist, legt sie diese Definition der Climate Change Displaced Persons (CCDPs) ihrem nationalen und internationalen Regierungshandeln zugrunde, und wenn nein, warum nicht?

13

Mit welcher konkreten Definition von Klima- bzw. Umweltflüchtlingen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit gearbeitet, und mit welcher Definition gedenkt die Bundesregierung im nationalen und internationalen Regierungshandeln zu arbeiten, und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beruht diese, unter Auflistung entsprechender Studien?

14

Auf Grundlage welcher folgender Berechnungen und Prognosen zur Zahl der vom Klimawandel bedingten Klimaflüchtlinge- und Migrantinnen und Migranten richtet die Bundesregierung ihre Bemühungen für einen besseren Schutz für Klimaflüchtlinge aus, welche der Studien hält sie für zutreffend, mit einzelnen erläuternden Bewertungen zu den im Folgenden aufgeführten Studien und Prognosen,

Institut für Umwelt und menschliche Sicherheit der Universität der Vereinten Nationen Bonn: mindestens 50 Millionen Umweltflüchtlinge im Jahr 2010 (vgl. UNO-EHS 2006),

Weltmigrationsbericht: 42 Millionen vertriebene Menschen wegen Naturkatastrophen, davon 38 Millionen aus klimatischen Gründen im Jahr 2010 (IOM 2011),

Stern-Report: rund 200 Millionen klimabedingte Migranten bis 2050 (vgl. 2006),

Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern: weltweite Abwanderung von 135 Millionen Menschen wegen Desertifikation bis 2030, davon 60 Millionen Menschen aus der afrikanischen Sub-Sahara nach Nordafrika und Europa (vgl. UNCCD 2011),

Nicholls et al.: Abwanderung von bis zu 187 Millionen Menschen bis Ende des Jahrhunderts infolge ansteigender Meeresspiegel (vgl. 2011),

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung einiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Working Paper 45, 2012), derzufolge es bisherigen Schätzungen über die Zahl von Klimaflüchtlingen an empirischer Grundlage mangeln würde und diese nur veröffentlicht wurden, um mediale Aufmerksamkeit für das Thema Klimawandel zu erlangen?

16

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der weltweit Vertriebenen aufgrund von Naturkatastrophen (2008 bis 2014), aufgeschlüsselt nach Anzahl der Vertriebenen (in Millionen) und Grund der Vertreibung (klimabezogene Katastrophen wie Überschwemmungen und Fluten, geophysikalische Ereignisse wie Erdbeben, Vulkanausbrüche)?

17

Welche Weltregionen sind laut Kenntnis der Bundesregierung am stärksten von Extremwetterereignissen, die durch den Klimawandel hervorgerufen sind, betroffen?

Und welche Gebietstypen sind der Bundesregierung bekannt, auf die der Klimawandel die negativsten Auswirkungen hat?

18

Mit welchen konkreten Instrumenten des internationalen Rechts auf UN-Ebene und ihrer Verbesserung gedenkt die Bundesregierung die rechtliche Position von Flüchtlingen und Binnenflüchtlingen in den von klimawandelbedingten Extremwetterereignissen betroffenen Staaten zu stärken, und welche bestehenden internationalen Abkommen hält sie für geeignet?

19

Sollte der Status Umwelt- bzw. Klimaflüchtling nach Einschätzung der Bundesregierung Eingang in die UN-Flüchtlingskonvention finden?

Wenn ja, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung auf UN-Ebene, um einer rechtlichen Verankerung im Völkerrecht einen Schritt näherzukommen?

Wenn nein, warum nicht?

20

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass Klima- bzw. Umweltflüchtlinge nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden sollten?

Wenn ja, was hat sie veranlasst, um diese Verbesserung für Klima- bzw. Umweltflüchtlinge in laufenden und künftigen Asylverfahren zu stärken?

Wenn nein, warum nicht?

21

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass das australische Zuwanderungsgesetz Vorbildcharakter hat bezüglich der Möglichkeit für Einwanderungsbehörden, Menschen Aufenthalt zu gewähren, wenn eine Bestätigung vorliegt, dass sie Vertriebene aufgrund einer klimabedingten Katastrophe sind?

Wenn ja, was unternimmt sie in Richtung derartiger Stärkung der Rechte von Klimaflüchtlingen in deutschen Bestimmungen, oder plant sie derartige Änderungen?

Wenn nein, warum nicht?

22

Welche bestehenden rechtlichen Regelungen eignen sich für eine mögliche Aufnahme und als Hinderungsgrund für Abschiebungen von Menschen, die aufgrund von Umwelt- bzw. Klimaveränderungen fliehen müssen, mit der Nennung der Rechtsgrundlage im deutschen Recht, EU-Recht und Völkerrecht?

23

Von welchen Weisungen von Bundesbehörden (Bundesministerium des Innern, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und/oder Entscheidungen von Bundesgerichten hat die Bundesregierung Kenntnis, bei denen die Auslegungsspielräume der in vorgestellter Antwort genannten, bestehenden Regelungen zu Ungunsten von Umwelt- bzw. Klimaflüchtlingen ausgelegt worden sind (bitte nach Behörde, Gericht, Urteil bzw. Jahr auflisten)?

Inwiefern können bestehende Auslegungsspielräume für mehr Schutz für Umwelt- und Klimaflüchtlinge – wie in der Einleitung der Anfrage erwähnt – nach Ansicht der Bundesregierung weiter ausgeschöpft werden?

24

Welche umweltspezifischen Schutznormen des nationalen Rechts einzelner Mitgliedstaaten der Europäischen Union wie Finnland und Schweden für Flüchtlinge (mit Nennung der Gesetzesstellen in englischer Sprache) sind der Bundesregierung bekannt, und welche dieser Schutznormen betrachtet die Bundesregierung als vorbildhaft und geeignet, in nationales Recht, EU-Recht oder Völkerrecht übernommen zu werden?

25

Welche Bundesministerien, Ressorts und andere Bundesbehörden haben den Themenbereich Umwelt- und Klimaflüchtlinge bisher bearbeitet, und welche sind es künftig?

Wie hoch ist die Finanz- und Personalausstattung der genannten Bundesbehörden (bitte nach Haushaltsjahr, Titelnummer, Geschäftsbereich, Zahl der Planstellen ab dem Jahr 1992 aufschlüsseln)?

26

Mit welchen Mitteln gedenkt die Bundesregierung die öffentliche Wahrnehmung über globale Folgen des Klimawandels, insbesondere auf klimabedingte Migration und Flucht aufmerksam zu machen, zu stärken, und welche Maßnahmen wurden bereits getroffen (bitte Auflistung der Maßnahmen mit jeweiliger Zuweisung im Bundeshaushalt ab dem Jahr 2007)?

27

Welche Studien haben die Bundesregierung und die ihr angegliederten Bundesministerien zur Analyse von Migration und Flucht durch Klimawandel, Klimawandelvulnerabilität und Entwicklung von Anpassungsstrategien in Auftrag gegeben, und welche Studien sind in diesen Bereichen in Planung (bitte tabellarisch aufgeschlüsselt mit Nennung der Auftraggeber, Auftragnehmer, geordnet nach regionalem Schwerpunkt der Untersuchung in Afrika, Asien, Australien, Europa, Lateinamerika und Karibik, Nordamerika, Polargebiete ab dem Jahr 2007 angeben)?

28

Wie hoch sind die durch die Bundesregierung aufgewendeten Finanzmittel für die in vorgestellter Antwort genannten Studien (bitte tabellarisch aufgeschlüsselt nach Nennung der Auftraggeber, Auftragnehmer, geordnet nach regionalem Schwerpunkt der Untersuchung in Afrika, Asien, Australien, Europa, Lateinamerika und Karibik, Nordamerika, Polargebiete ab dem Jahr 2007 angeben)?

29

Welche Strategien entwickelt die Bundesregierung auf UN-Ebene mit und stößt diese aktiv an, um Menschen zu helfen, die gezwungen sind, aufgrund der Zunahme extremer Wetterereignisse ihre Heimat zu verlassen?

30

Welche finanziellen und personellen Verbesserungen für den Schutz von Klima- bzw. Umweltflüchtlingen plant die Bundesregierung im Rahmen der humanitären Katastrophenvorsorge des Auswärtigen Amts (bitte nach den drei Hauptelementen Risikoanalyse, Katastrophenvorbeugung und Vorbereitung auf den Katastrophenfall – Preparedness – aufschlüsseln), und welche Haushaltsmittel sind dafür eingeplant (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahr, Titelnummer, Geschäftsbereich, Zahl der Planstellen ab dem Jahr 1992 angeben)?

31

Werden laut Kenntnis der Bundesregierung finanzielle Mittel aus dem internationalen Green Climate Fonds (GCF) für die im Jahr 2013 auf der Weltklimakonferenz COP 19 in Warschau vereinbarte Loss and Damage Vulnerable Countries Initiative zur Bekämpfung der Folgen des Klimawandels in betroffenen Staaten für spezielle Programme bereitgestellt, die Klima- bzw. Umweltflüchtlingen in ihren Heimatländern und in Flüchtlinge aufnehmenden Staaten direkte, kurz und langfristige Hilfe ermöglichen?

Wenn ja,

um was für Programme handelt es sich dabei,

wie hoch sind die finanziellen Mittel für derartige Programme,

wie hoch ist der vereinbarte Finanzierungsanteil Deutschlands am GCF insgesamt,

wie viel wurde von Deutschland bereits in den GCF eingezahlt (bitte um Auflistung nach Betrag und Jahr, Zeitraum 2012 bis heute), und

wie viel wird Deutschland künftig einzahlen (bitte um Auflistung nach Betrag/Jahren)?

Wenn nein,

setzt sich die Bundesregierung für derartige spezielle Programme für die Klima- bzw. Umweltflüchtlingshilfe durch den GCF ein, und

welche Programme hält die Bundesregierung für geeignet?

32

Schließt sich die Bundesregierung dem Vorschlag zahlreicher Länder des Südens an, Risikogruppen von Klimakatastrophen und Extremwetterereignissen in Entwicklungsländern über den GCF bzw. die Loss and Damage Vulnerable Countries Initiative zu versichern, so dass diese die Möglichkeit haben, für durch den Klimawandel verursachte Schäden (Sachschäden an Privateigentum, landwirtschaftliche Schäden, Einnahmeausfälle) finanzielle Entschädigungen zu erhalten?

Wenn nein, warum nicht?

33

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Forderung von Ländern wie Bolivien zur Schaffung eines Internationalen Gerichtshofes für Klima- und Umweltfragen auf UN-Ebene, und wenn ja, wie bewertet sie den Vorschlag, Staaten, Unternehmen und Privatpersonen für Schäden an Klima und Umwelt nach dem Vorbild des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) völkerrechtlich belangen zu können?

Berlin, den 30. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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