Bericht über Anwerbeversuche des russischen Auslandsnachrichtendienstes in Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Harald Petzold (Havelland) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach einem Bericht der Tageszeitung „WELT am SONNTAG“ (vom 20. April 2014 „Verfassungsschutz warnt vor russischen Spionen“) warnt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor intensivierter russischer Spionage. Insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Politikerinnen und Politikern, Stiftungen und Ministerien würden von russischen Spionen angesprochen. Das BfV befürchte zudem, „dass russische Agenten seit dem Einzug neuer Abgeordneter in den Bundestag ihre Werbebemühungen noch verstärken“. Der Artikel beinhaltet darüber hinaus – ohne dass erkennbar wird, ob dies die Ansicht der Autoren oder diejenige des Verfassungsschutzes ist – den Hinweis: „Konspirative Treffen mit Auslandsdiensten sind in der Bundesrepublik strafbar.“
Sieht man genauer hin, ergeben sich aber ernsthafte Fragen nach der Seriosität dieser Warnung. Denn die angeblichen Spione treten generell offen als Mitarbeiter der russischen Botschaft, also als russische Staatsangestellte auf. Sie verwenden dabei ihre echten Namen. Sofern sie tatsächlich für den russischen Auslandsnachrichtendienst arbeiten, schreibt die „WELT am SONNTAG“ zudem unter Berufung auf den Verfassungsschutz: „Nicht selten habe sich die russische Seite nach einiger Zeit offen als Geheimdienst geoutet.“
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass der Dialog mit Russland notwendig und sinnvoll ist. Dazu gehören auch Gespräche zwischen deutschen und russischen Fachkräften, wie auch, etwa auf der Ebene des Deutschen Bundestages, Kontakte der deutsch-russischen Parlamentariergruppe zur russischen Botschaft. Solange sich Mitarbeiter der russischen Botschaft als solche zu erkennen geben und ihre richtigen Namen angeben, sollte alles unterlassen werden, was solche Kontakte in den Ruch krimineller Spionage stellt. Die Warnung des Verfassungsschutzes ist aber, jedenfalls in ihrer Darstellung durch die „WELT am SONNTAG“, geeignet, den Dialog mit Russland unter Generalverdacht zu stellen und ihn damit zu erschweren, statt ihn zu befördern. Gerade angesichts der Ukraine-Krise ist dies ausgesprochen kontraproduktiv.
Als vertraulich oder geheim eingestufte Informationen dürfen ohnehin niemandem gegenüber verraten werden, der dazu nicht befugt ist. Nach dem, was man durch die Enthüllungen von Edward Snowden weiß, besteht hinsichtlich der Spionage durch die weltweite Überwachung des Telekommunikationsverkehrs durch die US-amerikanische National Security Agency (NSA) eine weit größere Gefahr als in offenen Kontakten zur russischen Botschaft.
Die Fragesteller gehen im Übrigen davon aus, dass Gesprächskontakte zu einheimischen Politikern zum üblichen Geschäft von Botschaftsangehörigen gehören, inklusive gelegentlicher Einladungen zum Abendessen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Inwiefern ist es nach Auffassung der Bundesregierung verwerflich oder bedenklich, wenn deutsche Politiker und Politikerinnen bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Angestellten der russischen Botschaft Kontakte unterhalten?
Inwiefern trifft die Darstellung der „WELT am SONNTAG“ vom 20. April 2014 „Verfassungsschutz warnt vor russischen Spionen“ im Kern zu, und welche darin enthaltenen, dem BfV zugeschriebenen Angaben sind falsch?
Hat das BfV bezüglich der möglichen Anwerbetätigkeit des russischen Auslandsnachrichtendienstes ein Papier ausgearbeitet, und wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen?
Inwiefern sieht das BfV in einer möglicherweise verstärkten Kontaktaufnahme des russischen Auslandsnachrichtendienstes mit Politikerinnen und Politikern, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, wie von der „WELT am SONNTAG“ angedeutet, einen Zusammenhang zu den Ereignissen in der Ukraine?
Welche belastbaren Zahlen gibt es darüber,
a) ob es tatsächlich eine intensivierte russische Spionage in Deutschland gibt,
b) wie häufig Angehörige der russischen Botschaft in Berlin zu deutschen Politikerinnen und Politikern bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kontakte aufgebaut haben mit dem Ziel, an eingestufte Informationen zu kommen, und mit welchen Methoden wird dieses Ziel festgestellt, um sicher zwischen harmlosen Kontakten und Spionagekontakten zu unterscheiden,
c) zu wie vielen Politikerinnen und Politikern bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Beschäftigten von Stiftungen und Ministerialbeamtinnen und -beamten in Deutschland der russische Auslandsgeheimdienst solche Kontakte unterhält,
d) wie sich die Anzahl solcher Kontakte bzw. Kontaktversuche in den letzten zwölf Monaten entwickelt hat (bitte soweit möglich, Kontakte im Deutschen Bundestag und in den Bundesministerien separat hervorheben)?
Wie kommt der Verfassungsschutz an diese Zahlen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eingestufte Informationen generell niemals mit Unbefugten ausgetauscht werden dürfen, also weder mit Angestellten der russischen Botschaft noch mit Angestellten der US-Botschaft noch mit der eigenen Familie, und wenn ja, inwiefern sieht sie dann in den behaupteten Kontaktversuchen der russischen Botschaft eine zusätzliche Gefährdung?
Inwiefern richtet sich diesbezügliches Misstrauen im Prinzip weniger gegen die Angestellten der russischen Botschaft als gegen „eigenes“, deutsches Personal, dem womöglich Geschwätzigkeit unterstellt wird?
Inwiefern trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Darstellung der „WELT am SONNTAG“ zu, die russischen Botschaftsangestellten hätten ihre deutschen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zum Essen eingeladen?
a) Falls es zutrifft, wie hoch waren im Schnitt die Rechnungen?
b) Falls es zutrifft, dass Geschenke übergeben wurden, um welche Geschenke handelte es sich dabei, und welchen Gegenwert hatten diese (bitte möglichst vollständig angeben, soweit die Geschenke dem BfV bekannt geworden sind)?
c) Laden auch Vertreterinnen und Vertreter anderer Botschaften in Deutschland ihre Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner gelegentlich zum Essen ein?
Inwiefern ist es nach Auffassung der Bundesregierung zutreffend, dass bereits ein bloßer konspirativer „Kontakt“ zu einem fremden Nachrichtendienst strafbewehrt ist, und inwiefern erfüllt die Annahme einer Einladung zu einem Abendessen in einem Berliner Restaurant in diesem Zusammenhang einen Straftatbestand (bitte definieren, was die Bundesregierung unter „konspirativ“ bzw. „konspirativem Kontakt“ versteht)?
Kommt es vor, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Botschaften und Konsulate im Ausland ausländische Politikerinnen und Politiker oder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Gesprächen treffen?
a) Trifft dies auch für Russland zu?
b) Kommt es vor, dass diesen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern dabei auch ein Abendessen spendiert wird?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob der russische Geheimdienst vor solchen Kontakten zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der deutschen Gesandtschaften warnt?
Wo liegt aus Sicht der Bundesregierung der prinzipielle Unterschied zwischen Kontakten, die die deutsche Botschaft in Moskau zu russischen Politikerinnen und Politikern unterhält, und Kontakten, die die russische Botschaft in Berlin zu deutschen Politikerinnen und Politikern unterhält, und welche konkreten und belastbaren Hinweise hat sie hierzu?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der angeblich intensivierten russischen „Anwerbeversuche“ eingestufte Informationen an den russischen Geheimdienst geflossen, und wenn ja, zu welchen Bereichen, und welchen Geheimhaltungsgrad hatten diese Informationen?