BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aufarbeitung der Massaker von 1965/66 in Indonesien, der deutschen Rolle und deren Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen

Stand der Aufarbeitung der nach einem Putschversuch im September 1965 in Indonesien verübten Massenmorde, Beurteilung der Massaker, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, mögliche Verstrickungen ausländischer und deutscher Stellen, damalige Unterstützungsleistungen für Indonesien, Weitergabe von Informationen im Zusammenhang mit der dortigen politischen Verfolgung, Aufenthalt deutscher und indonesischer Behördenmitarbeiter zu Ausbildungs- und Beratungszwecken in Indonesien bzw. in Deutschland<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.05.2014

Aktualisiert

12.03.2025

Deutscher BundestagDrucksache 18/137706.05.2014

Aufarbeitung der Massaker von 1965/1966 in Indonesien, der deutschen Rolle und deren Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Nachgang eines Putschversuches im September 1965 in Indonesien begingen staatliche Sicherheitskräfte sowie Zivilisten unter deren Duldung zahlreiche Massaker in weiten Teilen des Landes, denen nach verschiedenen Schätzungen bis zu eine Million Menschen zum Opfer fielen. Die Verfolgten waren vor allem Mitglieder und vermeintliche Mitglieder oder Sympathisanten der Kommunistischen Partei Indonesiens (PKI), der fälschlicherweise die Verantwortung für den Putschversuch zugeschrieben wurde, sowie die chinesische Minderheit in Indonesien.

Bis heute wurden die Verantwortlichen für diese Verbrechen nicht strafrechtlich belangt und viele von ihnen werden ganz im Gegenteil für ihre Taten als Helden betrachtet. Viele Opfer und deren Angehörige leiden hingegen bis heute unter der politischen Verfolgung. Erst im Jahr 2004 räumte das Verfassungsgericht ehemaligen Mitgliedern der PKI das passive Wahlrecht ein und im Jahr 2006 entfernte die Regierung den Hinweis aus Ausweisdokumenten, der den Träger als ehemaligen politischen Gefangenen identifizierte (The Jakarta Post, 23. Juli 2012).

Der ehemalige Nationalsozialist und erste Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) bis 1968, Reinhard Gehlen, kommentierte im Jahr 1996 im Fernsehmagazin „Monitor“ den Machtantritt des Diktators Haji Mohamed Suharto mit den Worten „Der Erfolg der indonesischen Armee, die […] die Ausschaltung der gesamten kommunistischen Partei mit Konsequenz und Härte verfolgte, kann nach meiner Überzeugung in seiner Bedeutung gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.“ (Zitat nach Rainer Werning: Der Archipel Suharto, in: Osnabrücker Jahrbuch Frieden und Wissenschaft 15/2008). Verschiedene Berichte deuten auf die Verstrickung westlicher Geheimdienste, namentlich der USA und Deutschlands hin. So berichtete „DER SPIEGEL“ im Jahr 1971, dass der BND „Indonesiens militärischen Nachrichtendienst 1965 mit Maschinenpistolen, Funkgeräten und Geld (Gesamtwert: 300 000 Mark) bei der Niederwerfung eines Links-Putsches in Djakarta“ unterstützte (DER SPIEGEL 11/1971). Und im selben Jahr: „Ein Kommando von BND-Männern bildete in Indonesien militärische Geheimdienster [sic] aus und löste die von der antiamerikanischen Propaganda hart bedrängten Kollegen von der CIA ab. 1965 sollten die BND-Ausbilder sogar in einen Bürgerkrieg eingreifen: durch Lieferung sowjetischer Gewehre und finnischer Munition an Indonesiens Armee.“ (DER SPIEGEL 23/1971). Mitarbeiter der US-Botschaft in Indonesien gaben Listen von Mitgliedern der PKI und deren Aufenthaltsorte an die indonesischen Behörden weiter (http://history.state.gov/historicaldocuments/frus1964-68v26/d185).

Drucksache 18/1377 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeIm Jahr 2008, zehn Jahre nach dem Ende der Suharto-Diktatur, begann die Nationale Menschenrechtskommission (Komnas HAM) mit ersten Untersuchungen der Massaker. Sie kam im Jahr 2012 zu dem Ergebnis, dass „ausreichende Anfangsbeweise“ bestehen, zu glauben, dass eine Reihe von Verbrechen begangen wurde, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Crimes against Humanity) betrachtet werden können. Dazu gehören Tötungen, Vernichtungen, Versklavung, Zwangsräumungen und Zwangsumsiedlungen, willkürliche Freiheitsberaubung, Folter, Vergewaltigung oder vergleichbare Formen sexueller Gewalt, Verfolgung und Verschwindenlassen. Weil diese Verbrechen „weit verbreitet und systematisch“ stattgefunden haben und eine Folge der Politik der Machthaber gewesen seien, handele es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Gegenüber der Staatsanwaltschaft sprach sich die Komnas HAM dafür aus, die genannten Verbrechen zu untersuchen, um die Verantwortlichen zu bestrafen. Diese wies die Empfehlung jedoch mit der Begründung zurück, dass die Ergebnisse der Kommission nicht ausreichend gewesen seien und die genannten Fälle keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellten (The Jakarta Post, 11. Dezember 2012). Von Seiten der Regierung waren die Reaktionen unterschiedlich. Der Präsident Susilo Bambang Yudhoyono forderte die Staatsanwaltschaft auf, den Bericht zu prüfen, während der Koordinierende Minister für Politische, Juristische und Sicherheitsangelegenheiten, Djoko Suyanto, ihn zurückwies und argumentierte, die Massentötungen seien gerechtfertigt gewesen, weil sie dazu dienten, „das Land zu retten“ (The Jakarta Post, 1. Oktober 2012).

Aufgrund der ausbleibenden Aufarbeitung der Verbrechen in Indonesien planen Menschenrechtsorganisationen für den 50. Jahrestag im Jahr 2015 eigene Initiativen, um den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Bei einem „Internationalen Volkstribunal über Verbrechen gegen die Menschheit in Indonesien 1965“ in Den Haag wollen sie einen Beitrag zur Aufarbeitung leisten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Aufarbeitung der Massaker ab 1965 in Indonesien (im Folgenden: Massaker)?

2

Wie viele Verantwortliche für die Massaker wurden nach Kenntnis der Bundesregierung juristisch belangt?

3

Wie viele Menschen fielen nach Kenntnis der Bundesregierung den Massakern zum Opfer?

4

Hat die Bundesregierung der Regierung der Republik Indonesien ihre Unterstützung bei der Aufarbeitung der Massaker angeboten?

a) Wenn ja, wann hat sie dies in welcher Form getan, und wie hat die Regierung Indonesiens auf dieses Angebot reagiert?

b) Wenn ja, welche konkrete Unterstützung hat sich aus dem Angebot ergeben?

c) Wenn nein, warum nicht?

5

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass es sich bei den Massakern um Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Crimes against Humanity) handelt (bitte begründen)?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Massaker (bitte begründen)?

7

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der nach Auffassung der Fragesteller mangelnden Aufarbeitung der Massaker für die Beziehungen zur Republik Indonesien sowie für die militärische Kooperation?

8

In welcher Form bestanden während der Massaker in den Jahren 1965/1966 diplomatische, militärische, sicherheits- oder geheimdienstliche Kontakte der Bundesregierung zur Regierung Indonesiens?

9

Wie hat sich die Bundesregierung während der Massaker in den Jahren 1965/1966 auf diplomatischen Wegen gegenüber der Regierung Indonesiens verhalten?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die direkte oder indirekte Unterstützung der Massaker durch ausländische Regierungen, Geheimdienste oder andere Organisationen?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die mögliche direkte oder indirekte Unterstützung der Massaker durch deutsche Regierungen, Geheimdienste oder andere der Bundesregierung unterstellte Organisationen?

12

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bis heute unternommen, um mögliche Verstrickungen deutscher Regierungen, Geheimdienste oder anderer der Bundesregierung unterstellter Organisationen aufzuklären?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Rüstungsgüter, Geld und andere Güter, die von Seiten deutscher Stellen oder privater Unternehmen dem indonesischen Militär, der indonesischen Regierung, indonesischen Geheimdiensten oder anderen indonesischen Organisationen, die direkt oder indirekt an den Massakern beteiligt waren, in den Jahren von 1964 bis 1970 zur Verfügung gestellt wurden?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Informationen, die von Seiten deutscher Stellen oder privater Unternehmen dem indonesischen Militär, der indonesischen Regierung, indonesischen Geheimdiensten oder anderen indonesischen Organisationen in den Jahren von 1964 bis 1970 zur Verfügung gestellt wurden und die im Zusammenhang mit der Verfolgung von Mitgliedern und Sympathisanten der PKI sowie der chinesischen Minderheit in Indonesien hätten genutzt werden können?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Personal deutscher Bundesbehörden, das sich zu Ausbildungs- oder Beratungszwecken zwischen 1960 und 1998 in Indonesien aufhielt (bitte nach Jahr, Stelle, Funktion und Kooperationspartner aufschlüsseln)?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Personal indonesischer Behörden, das sich zu Ausbildungs- oder Beratungszwecken zwischen 1960 und 1998 in Deutschland aufhielt (bitte nach Jahr, Stelle, Funktion und zuständiger Stelle in Deutschland aufschlüsseln)?

17

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Prabowo Subianto, der Schwiegersohn des Exdiktators Haji Mohamed Suharto und ehemalige General der indonesischen Armee, sich zu Ausbildungszwecken in Deutschland aufhielt?

Wenn ja,

a) wann und wo fanden Ausbildungen statt,

b) welche Stellen waren in die Ausbildungen involviert,

c) welchen Inhalt hatten die Ausbildungen,

d) wer trug die Kosten für die Ausbildungen?

18

Ist die Information korrekt, dass der BND in der deutschen Botschaft in Jakarta eine „legale Residentur“ einrichten konnte (www.freitag.de/autoren/der-freitag/nacht-der-langen-messer)?

Wenn ja,

a) von wann bis wann arbeitete sie,

b) wie viele Mitarbeiter hatte sie,

c) welche Aufgaben hatte sie?

19

Sind der Bundesregierung die Planungen zur Einrichtung eines „Internationalen Volkstribunals über Verbrechen gegen die Menschheit in Indonesien 1965“ bekannt, und wenn ja, inwieweit plant die Bundesregierung, dieses „Volkstribunal“ bei der Aufarbeitung der Geschichte Indonesiens zu unterstützen?

Berlin, den 5. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen