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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Schlachtung tragender Kühe

Anzahl der geschlachteten graviden Kühe und Trächtigkeitsstadium, Schlussfolgerungen aus einer Studie zu Daten aus Schlachtbetrieben von 2011, geplante Regelungen betr. Datenweitergabe zur Trächtigkeit zwischen Landwirten, Transportunternehmen und Schlachthöfen sowie Behörden, Tierschutzprobleme bei Föten und beim Transport trächtiger Kühe sowie Lösungsansätze zur tierschutzgerechten Behandlung, Änderungsbedarf bei Bestimmungen der Tierschutz-Schlachtverordnung sowie weiteren rechtlichen Regelungen<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

26.05.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/139108.05.2014

Schlachtung tragender Kühe

der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Rund 10 Prozent der weiblichen Rinder, die in Deutschland geschlachtet werden, sind trächtig, überwiegend in einem fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium. Pro Jahr sind dies in etwa 180 000 Tiere. Das geht aus einer Studie von Rhien et. al. (2011) hervor, die Daten aus 53 Schlachtbetrieben in Deutschland auswertet.

Aus Tierschutzgründen ist dies nicht hinnehmbar. Einerseits gibt es gravierende Probleme, wenn tragende Muttertiere zum Schlachthof transportiert werden, da die Tierschutzbestimmungen für den Transport auf nicht tragende Tiere ausgelegt sind. Andererseits erleiden die Föten je nach Fortschritt der Trächtigkeit einen qualvollen Tod, wenn die Versorgung des Fötus nach Tötung des Muttertieres aussetzt. Dies trifft nach Ansicht von Tierärzten besonders auf Föten im letzten Trächtigkeitsdrittel zu (vgl. z. B. www.amtstieraerzte.de, „Erkenntnisse zur Schlachtung gravider Rinder“), die schon sehr weit entwickelt sind.

Die Bundestierärztekammer hat sich angesichts der neuen Erkenntnisse für ein grundsätzliches Verbot der Schlachtung tragender Kühe und Färsen ausgesprochen und auch für eine Anpassung der Folgeverordnungen zum Tierschutzgesetz, um den Schutz der Föten sicherzustellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Schlachtung gravider Rinder in Deutschland vor?

2

Um wie viele Kühe handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr, die bei der Schlachtung tragend sind?

3

Falls die Bundesregierung keine eigenen Daten hat, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus den Zahlen der Studie von Riehn et. al. (2011)?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Trächtigkeitsstadium sich die Kühe befinden, die bei der Schlachtung tragend sind?

5

Plant die Bundesregierung, sich mit eigenen Erhebungen dem Problem zu widmen?

Wenn nein, warum nicht?

6

Plant die Bundesregierung darüber hinaus Regelungen zu einer regelmäßigen Weitergabe von Daten zur Trächtigkeit zwischen Landwirten, Transportunternehmen und Schlachthöfen sowie den Behörden?

Wenn ja, wie, und mit welchen Initiativen?

Wenn nein, warum nicht?

7

Welche Tierschutzprobleme gibt es aus Sicht der Bundesregierung jeweils in den drei Trächtigkeitsdritteln bei den Föten, wenn das Muttertier getötet wird?

8

Sieht die Bundesregierung vor allem im letzten Drittel der Trächtigkeit eine erhebliche Empfindungsfähigkeit des Fötus als gegeben, und kann das Überschreiten des 187. Trächtigkeitstages als absolutes Schlachtuntauglichkeitskriterium dienen?

9

Welche Zielkonflikte gibt es aus Sicht der Bundesregierung zwischen der tierschutzgerechten Tötung der Föten und den ökonomischen Interessen an der Verwertung des Fleisches auch vor dem Hintergrund, dass lebensmittelrechtliche Bestimmungen eine Narkotisierung der Föten faktisch ausschließen?

10

Welche Lösungsansätze gibt es im Hinblick auf eine tierschutzgerechte Behandlung der Föten aus Sicht der Bundesregierung?

11

Sind die Bestimmungen der Tierschutzschlachtverordnung nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, um eine tierschutzgerechte Tötung tragender Kühe sicherzustellen?

Wenn nein, welche Änderungen plant die Bundesregierung?

12

Plant die Bundesregierung ein Verbot der Schlachtung tragender Kühe und Färsen, und wenn nein, warum nicht?

13

Welche Tierschutzprobleme gibt es aus Sicht der Bundesregierung beim Transport tragender Kühe?

14

Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Transportdauer von Rindern zu deutschen Schlachthöfen?

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die durchschnittliche Transportdauer auch auf tragende Kühe zutrifft?

Wie beurteilt die Bundesregierung dies aus Tierschutzsicht?

15

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Transport tragender Kühe zu vermeiden?

Sind aus Sicht der Bundesregierung Änderungen der rechtlichen Bestimmungen nötig, und wenn ja, welche?

16

Setzt sich die Bundesregierung für eine Beschränkung (z. B. zeitlich oder je nach Fortschritt der Trächtigkeit) oder ein Verbot des Transports tragender Kühe ein?

Wenn ja, mit welcher Initiative hat sie dies vorgebracht?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 6. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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