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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Gülen-Bewegung

Thematisierung der Gülen-Bewegung auf der Frühjahrskonferenz der Innenminister, Befassung durch Verfassungsschutzbehörden, Zusammensetzung und Aufgaben der offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe, Kenntnisse zu illegalen Abhörpraktiken durch Angehörige der Gülen-Bewegung in der Türkei, Gefahr der Anwendung solcher Praktiken in Deutschland, Schutzmaßnahmen bei Kontakten zu Gülen-nahen Institutionen<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

03.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/142814.05.2014

Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Gülen-Bewegung

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Medienberichten über „Gehirnwäsche, Mobbing und Gewalt an Bildungseinrichtungen“, die der Gülen-Bewegung in Deutschland nahestehen sollen, sprachen sich mehrere Landes- und Bundespolitikerinnen und -politiker für eine Überprüfung und mögliche Neubewertung dieser bislang nicht als verfassungsfeindlich eingestuften türkisch-islamischen Strömung aus. So forderte der rheinland-pfälzische Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur, Roger Lewentz, in einem Brief an den Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, dass sich die Innenministerkonferenz mit der Thematik befassen solle (www.spiegel.de/politik/ausland/guelen-bewegung-politiker-fordern-aufklaerung-ueber-islamische-gemeinde-a-952152.html). Im April 2014 wurde nach Angaben von Roger Lewentz eine offene Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter rheinland-pfälzischem Vorsitz eingerichtet, um die Gülen-Bewegung auf eine mögliche verfassungsschutzrechtliche Relevanz zu prüfen (www.rlp.de/no_cache/einzelansicht/archive/2014/april/article/guelen-bewegung-pruefen/).

Als offizieller Ansprechpartner der sich selbst als Hizmet-Bewegung bezeichnenden Gülen-Bewegung tritt in der Bundesrepublik Deutschland die Stiftung Dialog und Bildung auf. Daneben rechnen Beobachter wie die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen und die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) der Gülen-Bewegung mehr als 20 Privatschulen, rund 300 Nachhilfezentren, den Bundesverband der Unternehmervereinigungen e. V. (BUV) mit 20 Mitgliedsvereinen und 5 000 Unternehmen, die World Media Group AG mit der größten türkischsprachigen Tageszeitung „ZAMAN“ und eine Reihe sogenannter Dialogvereine zu (www.ekd.de/ezw/Lexikon_2487.php; Günter Seufert: „Überdehnt sich die Bewegung von Fethullah Gülen? Eine türkische Religionsgemeinde als nationaler und internationaler Akteur“, SWP-Studien 2013).

In der Türkei ist im vergangenen Jahr ein offener Machtkampf zwischen der regierenden islamisch-konservativen AK-Partei von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan und der zuvor jahrelang mit ihm verbündeten Bewegung um den in Pennsylvania lebenden pensionierten Imam Fethullah Gülen ausgebrochen. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen Fethullah Gülen wegen des Vorwurfs eines „versuchten Staatsstreichs“ und der Gründung und Leitung einer „illegalen Organisation“ aufgenommen. Es lägen „schwere Vorwürfe, insbesondere Spionage“ gegen Fethullah Gülen vor, sagte der türkische Kulturminister Ömer Celik dem Sender „n-tv“. Fethullah Gülen und seine Bewegung hätten „einen Staat im Staate“ errichtet und Zugang zu den „vertraulichsten Regierungstreffen“ gehabt. So sollen Fethullah Gülens Anhänger in Polizei und Justiz Tausende Telefonate und vertrauliche Gespräche hochrangiger AKP-Politiker und Sicherheitsbehörden einschließlich des Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan, des Außenministers Ahmet Davutoglu und des Geheimdienstchefs Hakan Fidan, aber auch Journalistinnen und Journalisten, Geschäftsleute und die Zentrale der oppositionellen Republikanischen Volkspartei (CHP) abgehört haben (www.taz.de/Ermittlungen-gegen-Fethullah-Guelen/!137667/, www.taz.de/!133703/, www.faz.net/aktuell/politik/tuerkei-erdogan-will-guelen-aus-usa-ausliefern-lassen-12915934.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wird die Gülen-Bewegung Thema der Frühjahrskonferenz der Innenminister vom 11. bis 13. Juni 2014 in Bonn sein, wie vom rheinland-pfälzischen Innenminister, Roger Lewentz, angeregt?

a) Wenn ja, auf welchen Antrag, und mit welcher Zielstellung?

b) Wenn nein, warum wurde der entsprechende Vorschlag des rheinlandpfälzischen Innenministers, Roger Lewentz, abgelehnt?

2

Welche Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit mit der Gülen-Bewegung?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine offene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Gülen-Bewegung?

a) Auf wessen Anregung hin wurde wann die Arbeitsgruppe gebildet?

b) Welche Personen, Behörden und Institutionen aus welchen Bundesländern und dem Bund gehört dieser Arbeitsgruppe an?

c) Wurden Personen, Behörden und Institutionen zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe aufgefordert, die dieser Aufforderung nicht nachkamen, und wenn ja, welche, und mit welcher Begründung?

d) Wer hat den Vorsitz in dieser Arbeitsgruppe?

e) Welches Ziel verfolgt diese Arbeitsgruppe?

f) In welchem Rhythmus soll sich diese Arbeitsgruppe treffen, bzw. wie soll die Kommunikation innerhalb der Arbeitsgruppe organisiert sein?

g) Sollen die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe veröffentlicht werden, und wenn ja, wann, und in welcher Form?

h) Besteht die Absicht der Arbeitsgruppe, Expertinnen und Experten zur Gülen-Bewegung aus den Medien oder der Wissenschaft anzuhören, und wenn ja, wen, wann, und zu welchem Thema genau?

i) Besteht die Absicht der Arbeitsgruppe, zur Hizmet-Bewegung gehörende Institutionen bzw. Vertreterinnen und Vertreter der Hizmet-Bewegung anzuhören, und wenn ja, welche, zu welchem Thema genau, und wann?

j) Inwieweit bestehen Kontakte der Arbeitsgruppe zu türkischen Behörden bzw. sollen solche Kontakte aufgenommen werden, und wenn ja, zu welchen Behörden, und mit welcher Zielsetzung?

k) Inwieweit bestehen Kontakte der Arbeitsgruppe zu Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten zur Thematik der Gülen-Bewegung aus der Türkei, bzw. sollen solche Kontakte aufgenommen werden, und wenn ja, zu wem, und mit welcher Zielsetzung?

l) Inwieweit bestehen Kontakte der Arbeitsgruppe zu Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Expertinnen und Experten zur Thematik der Gülen-Bewegung aus dem Ausland (außer Türkei), bzw. sollen solche Kontakte aufgenommen werden, und wenn ja, zu wem, und mit welcher Zielsetzung?

m) Auf welche wissenschaftlichen Studien zur Gülen-Bewegung greift die Arbeitsgruppe zurück (bitte Titel und Autorinnen, Autoren bzw. Institutionen benennen)?

n) Bis wann soll eine Bewertung der Gülen-Bewegung durch die Arbeitsgruppe vorliegen?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche illegale Abhörpraktiken einschließlich der Telefonüberwachung und des Abhörens vertraulicher Besprechungen von türkischen Regierungspolitikern und Sicherheitsbehörden durch Angehörige der Gülen-Bewegung in der Türkei?

a) Wurden die von der türkischen Regierung behaupteten Lauschangriffe aus den Reihen der Gülen-Bewegung in bilateralen Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung thematisiert, und wenn ja, wann, mit wem, und mit welchem Inhalt?

b) Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung, über Kontakte zu türkischen Behörden und Regierungsstellen, Informationen über mögliche Abhörpraktiken der Gülen-Bewegung zu erlangen?

c) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass auch Telefonate oder sonstige Gespräche von deutschen Behörden, deutschen Regierungsvertreterinnen und -vertretern und generell Bundesbürgerinnen und -bürgern mit Gesprächspartnerinnen und -partnern in der Türkei von Angehörigen der Gülen-Bewegung abgehört wurden?

d) Inwiefern sieht die Bundesregierung die laut türkischer Regierung von Angehörigen der Gülen-Bewegung praktizierten illegalen Abhörpraktiken als eine Gefahr für die Beziehungen zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung oder Behörden beider Länder an?

e) Sieht die Bundesregierung die Gefahr illegaler Abhörpraktiken durch Angehörige der Gülen-Bewegung in Deutschland, und wenn ja, wie gedenkt sie die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger dagegen zu schützen?

f) Inwieweit ergreift die Bundesregierung bei ihren auf Bundestagsdrucksache 18/829 genannten Kontakten und Kooperationen zu Gülen-nahen Institutionen, wie dem Bundesverband der Unternehmerverbände e. V. (BUV) oder der Journalisten- und Schriftstellerstiftung in Ankara, besondere Schutzmaßnahmen, um möglichen illegalen Abhörpraktiken vorzubeugen?

Berlin, den 14. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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