Beauftragung und Weitergabe ausländischer Rechtsgutachten durch die Bundesregierung im Rahmen des 1. Untersuchungsausschusses
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung übermittelte am 2. Mai 2014 als Antwort auf ein allgemein gehaltenes Ersuchen des 1. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 58 vom 9. April 2014) zum internationalen Geheimdienst- und Überwachungsskandal als Anlagen zu ihrer erbetenen Stellungnahme unaufgefordert zwei Gutachten ausländischer Rechtsanwaltskanzleien. Die beigefügten Gutachten bewerteten eine mögliche Strafbarkeit deutscher Abgeordneter nach britischem bzw. US-amerikanischem Recht, wenn der 1. Untersuchungsausschuss Edward Snowden vernimmt, den Zeugen zur Aussage veranlasst oder terminiert. Die Anwaltskanzleien sandten ihre Gutachten am 17. bzw. 21. April 2014 an die auftraggebenden Stellen der Bundesregierung.
Bereits deutlich bevor die Bundesregierung zusammen mit ihrer Stellungnahme diese Gutachten an den 1. Untersuchungsausschuss übermittelte, ließ sie diese Dokumente an zahlreiche Medien gelangen (ihre Stellungnahme als „Entwurf [Stand 30. April 2014] VS-NfD“). Dies vermeldete als erstes Medium „exklusiv“ die „BILD am Sonntag“ am 27. April 2014 unter der Schlagzeile: „Die Bundesregierung hat entschieden: Snowden kommt nicht nach Deutschland“.
Der Vorsitzende des 1. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Patrick Sensburg, äußerte daraufhin am 2. Mai 2014 gegenüber der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“, das Gutachten der US-Kanzlei sei „Quatsch“ und die Bundesregierung hätte „sich das sparen können“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Wer in welchem Ministerium entschied wann, die Gutachten zur möglichen Strafbarkeit der Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses nach britischem sowie nach US-amerikanischem Recht bei ausländischen Kanzleien in Auftrag zu geben?
a) Gingen der Entscheidung der Bundesregierung, ihrer Stellungnahme die zwei Gutachten beizufügen, Rückfragen bei Mitgliedern des 1. Untersuchungsausschusses bzw. beim Vorsitzenden voraus, ob eine solche gutachtliche Prüfung durch den Beschluss des 1. Untersuchungsausschusses vom 10. April 2014 überhaupt angefordert war bzw. als mitumfasst gelten könne?
b) Falls ja, wann, bei wem, und mit welchem Ergebnis?
c) Falls nein, warum nicht?
Welcher konkreten Formulierung des Ersuchens des 1. Untersuchungsausschusses vom 10. April 2014 entnahm die Bundesregierung den Auftrag, auch eine Prüfung der Strafbarkeit der Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses nach ausländischem Recht zu veranlassen und zu übermitteln?
a) Gingen der Beauftragung ausländischer Kanzleien zumindest kursorische eigene Prüfungen der Rechtsabteilungen der beteiligten Ministerien voraus?
b) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kamen diese internen Prüfungen?
War den beteiligten Ministerien vor der Beauftragung der ausländischen Kanzleien zumindest bekannt, dass – wie auch im Bericht ausgeführt – nach US-Recht eine entsprechende Strafverfolgung von Nicht-US-Bürgern die Entscheidung des US-Justizministeriums voraussetzt sowie dass es bislang keine Beispielsfälle für eine solche Strafverfolgung gibt?
a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die angeblich abstrakt mögliche Einleitung von Strafverfahren gegen Mitglieder des Deutschen Bundestages durch das US-Justizministerium eine politische Entscheidung der Obama-Administration voraussetzt, welche eine schwerwiegende Belastung des deutsch-US-amerikanischen Verhältnisses bedeuten würde?
b) Falls nein, warum nicht?
a) Ging der Beauftragung der in Anspruch genommenen US-Kanzlei ein Auswahlverfahren zwischen mehreren möglichen Rechtsanwaltskanzleien, z. B. im Hinblick auf die Sicherstellung einer von den Auftraggebern möglichst unabhängigen Bewertung, voraus?
b) Falls nein, weshalb nicht?
a) Handelt es sich bei der beauftragten US-Rechtsanwaltskanzlei um eine Kanzlei, mit der die deutsche Auslandsvertretung in Washington in der Vergangenheit bereits mehrfach zusammengearbeitet hat?
b) Wurden vor der Auftragsvergabe Bedenken hinsichtlich der möglichen Unabhängigkeit der Bewertung erkannt und diskutiert?
c) Falls ja, wie lauten die Details?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass selbst bei angemessener Berücksichtigung der Verschiedenheit des britischen und US-amerikanischen Rechts das Ergebnis und die Begründung des britischen Gutachtens eine äußerste Zurückhaltung im Umgang mit der Frage möglicher Strafbarkeiten der Ausschussmitglieder insgesamt nahelegte?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass im Umgang mit dem grundrechtlich besonders geschützten Instrument des parlamentarischen Untersuchungsausschusses sowie im Umgang mit dessen Mitgliedern bereits der böse Schein unterbleiben sollte, es könne eine Einschüchterung dahingehend beabsichtigt sein, dass diese ihre Arbeit im Sinne der Interessen der Bundesregierung durchzuführen haben?
Wie viel Honorar kosteten die zwei Gutachten jeweils?
In welchem Ministerium oder welcher nachgeordneten Behörde entschied jeweils wer wann die erhaltenen Gutachten der ausländischen Kanzleien sowie die vom Untersuchungsausschuss angeforderte Stellungnahme der Bundesregierung vor offiziellem Versand an diesen (Eingang dort 2. Mai 2014 um 12.30 Uhr als VS-NfD) auch regierungsexternen Personen, v. a. an Medien, ohne VS-Einstufung zu übermitteln?
a) Welche weiteren Personen waren an dieser Entscheidung beteiligt oder wussten hiervon?
b) Wer veranlasste die Übermittlungen unmittelbar?
c) Wer führte die Übermittlungen je aus?
Welchen regierungsexternen Empfängern (bitte vollständige Nennung) übermittelten Vertreter bzw. Mitarbeiter der Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden jeweils
a) die Stellungnahme der Bundesregierung,
b) ein oder beide fragliche Gutachten der ausländischen Anwaltskanzleien,
c) wann?
Welchen Medien, Institutionen, Stellen, Fraktionen des Deutschen Bundestages usw. gehörten diese Empfänger z. Zt. der Übermittlung als Repräsentanten oder Mitarbeiter jeweils an (bitte vollständige Nennung)?
a) Haben Mitglieder oder Mitarbeiter der Bundesregierung einschließlich nachgeordnetem Bereich vor dem 2. Mai 2014/12.30 Uhr die fragliche Stellungnahme und/oder die Gutachten insbesondere an einzelne Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses übermittelt oder an deren persönliche oder zugeordnete Fraktionsmitarbeiter?
b) Falls ja,
aa) an welchen Personen,
bb) je welche Unterlagen,
cc) je wann?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um diese möglicherweise unbefugte Preisgabe von Dienstgeheimnissen (§ 353b des Strafgesetzbuchs – StGB) aufzuklären und zu ahnden bzw. ahnden zu lassen?
b) Wann erstattete die Bundesregierung Strafanzeige gegen Unbekannt?
c) Falls nicht, warum nicht? Wann wird sie dies nachholen?
d) Wann leitete die Bundesregierung disziplinare Vorermittlungen ein?
e) Falls nicht, warum nicht? Wann wird sie dies nachholen?
f) Wann holte die Bundesregierung förmliche dienstliche Erklärungen von sämtlichen Mitarbeitern ein, die Zugang zur fraglichen Stellungnahme der Bundesregierung (einschließlich Entwürfen) sowie zu den zwei ausländischen Rechtsgutachten hatten?
g) Falls nicht, warum nicht? Wann wird die Bundesregierung dies nachholen?
h) Falls ja,
aa) wie viele Personen hatten solchen Zugang zu den jeweiligen Dokumenten vor dem 2. Mai 2014 um 12.30 Uhr,
bb) wie viele dieser Personen gaben bereits dienstliche Erklärungen ab,
cc) von wie vielen Personen stehen diese Erklärungen noch aus,
dd) welche Ergebnisse erbrachten die bislang vorliegenden dienstlichen Erklärungen?
Welche Minister und Staatssekretäre bzw. Staatsminister hatten solchen Zugang zu den jeweiligen Dokumenten vor dem 2. Mai 2014 um 12.30 Uhr?
Sofern die Bundesregierung weder sich bzw. ihre Mitglieder und Mitarbeiter noch nachgeordneter Dienststellen für die Übermittlung des Berichtes bzw. der Gutachten als verantwortlich ansieht, wen hält die Bundesregierung für die Übermittlung für verantwortlich?