[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1717
18. Wahlperiode 04.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1467 –
Der Beitrag der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft zu einer
transparenten deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG), ein
Tochterunternehmen der KfW Bankengruppe, hat den „Auftrag,
unternehmerische Initiative in Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern, um zu
nachhaltigem Wachstum und besseren Lebensbedingungen der Menschen vor
Ort beizutragen“ (zitiert von der Homepage der DEG).
Wie aus ihrem aktuellen Geschäftsbericht hervorgeht, stellte die DEG in diesen
Ländern im Jahr 2013 1,5 Mrd. Euro für die Finanzierung privater
Investitionen zur Verfügung. Dabei wird die DEG entweder direkt aktiv – indem sie sich
mit Eigenkapital an Unternehmen beteiligt oder Unternehmen Darlehen
gewährt – oder finanziert wiederum andere Finanzinstitute mit Eigenkapital oder
durch Darlehen, wobei in den letzten beiden Jahren mit ca. 44 Prozent fast die
Hälfte aller Zusagen der DEG an die Finanzinstitute gegangen ist. Laut Angabe
der DEG wendete sie im Jahr 2013 zudem gut die Hälfte ihrer Mittel (794 Mio.
Euro) für die Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen und des
Mittelstandes auf. 208 Mio. Euro gingen als Investitionen in die Agrar- und
Ernährungswirtschaft Lateinamerikas und Afrikas.
Auf der Homepage der DEG berichtet Martin Geiger, Leiter der Abteilung
Nachhaltigkeit der DEG, dass alle DEG-Projekte ein Umwelt- und
Sozialrisikoscreening durchlaufen. Zudem achtet die DEG laut Selbstbeschreibung
darauf, dass alle Projekte positive Entwicklungseffekte haben und die Armut
nachhaltig bekämpfen. Allerdings haben Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) in den vergangenen Jahren immer wieder Kritik an
Geschäftspraktiken der DEG geäußert.
Diese Kritik bezieht sich einerseits auf einzelne von der DEG finanzierte
Projekte, die den selbst formulierten entwicklungspolitischen Zielsetzungen
(nachhaltige Armutsbekämpfung, Verbesserung der Lebensbedingungen der
betroffenen Menschen) zuwiderzulaufen drohen. Konkret befürchtet das „Food
First Informations- und Aktions-Netzwerk“ (FIAN), dass die DEG
beispielsweise durch ihre Beteiligungen an der Paraguay Agricultural Corporation, die
bereits heute 135 000 Hektar Land in Paraguay kontrolliert, und ihre Finan-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 3. Juni 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1717 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodezierung der Zambeef Products PLC, welche in Sambia über 100 000 Hektar
Land verfügt, die ungleiche Verteilung von Land und somit Landkonflikte vor
Ort befördert und eine ländliche Entwicklung, die sich an dem Menschenrecht
auf Nahrung orientiert, erschwert. Auch die Errichtung eines Windparks im
Nordwesten Kenias, an der die DEG mit 20 Mio. Euro beteiligt ist, droht sich
negativ auf die lokale, nomadisch lebende Bevölkerung auszuwirken. So heißt
es in einer Projektbeschreibung der African Development Bank, die ebenfalls
an dem Projekt beteiligt ist, aus dem Jahr 2011: „The only people to be directly
affected by the wind farm footprint are members of the Turkana tribe. The
Turkana tribe is thought to be the ninth largest tribe in Kenya and tends to inhabit
land within the operational footprint and to the west of the wind farm site.“.
Neben kritischen Fragen zu einzelnen von der DEG finanzierten Projekten ist
andererseits auch die generelle Intransparenz der Arbeitsweise des DEG in die
Kritik geraten. Im Gegensatz zur KfW Bankengruppe, die in den letzten Jahren
eine Transparenzdatenbank aufgebaut hat, gibt die DEG keine systematischen
Informationen über ihre Aktivtäten (Kreditvergaben, Beteiligungen, Verträge
mit Unternehmen, Prüfung der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards)
an die Öffentlichkeit weiter. Daher ist ein genauer Überblick über die
Einhaltung der eigenen Zielsetzungen sowie der entwicklungspolitischen und
menschenrechtlichen Grundsätze des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unmöglich. Beispielsweise antwortete
die DEG auf die Kritik von FIAN, die Gesellschaft unterstütze mit ihrer
Beteiligung an der Paraguay Agricultural Corporation Landkonzentrationsprozesse
in Paraguay und bedrohe damit die Umsetzung des Menschenrechts auf
Nahrung, damit, dass sie mit dem Unternehmen einen Umwelt- und Sozialplan
ausgehandelt habe. Allerdings verweigert die DEG Auskünfte zu diesen Plänen,
da diese im Rahmen des Investitionsvertrages als vertraulich eingestuft werden
(
www.fian.de „Internationaler Tag der Menschenrechte“ vom 10. Dezember
2013).
Die finanzielle Förderung von großen Agrarunternehmen, deren
Landakquisitionen und weiteren Expansionen begründet die DEG mit dem Argument,
dass diese Unternehmen Arbeitsplätze in den Entwicklungs- und
Schwellenländern schaffen und damit zu einer Armutsreduktion beitragen würden
(vgl.
www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Presse/News/
News-Details_191296.html,
www.deginvest.de/Presse/News/News-Details_
168256.html). Allerdings gibt es viele Hinweise, dass der Schaffung neuer
Arbeitsplätze durch große Agrarunternehmen meist eine ungemein größere
Zerstörung von (formellen und informellen) Arbeitsplätzen, Ressourcen und
etablierter ökonomischer und sozialer Strukturen in den betroffenen ländlichen
Regionen gegenüber steht. So hat im letzten Jahr beispielsweise die Studie
„Who is benifiting? The social and economic impart of three large-scale land
investments in Sierra Leone: a cost-benefit analysis“ des Netzwerkes „Action
for Large-scale Land Acquisition“ auf negative soziale und ökonomische
Veränderungen im ländlichen Raum Sierra Leones hingewiesen, die u. a. die
großen Landpachtungen des von der DEG mitfinanzierten Unternehmens Addax
Bioenergy zum Zweck der Ethanolproduktion mit sich gebracht haben. Auch
Addax Bioenergy, eine auf den Britischen Jungferninseln registrierte Tochter
des Schweizer Konzerns Addax & Oryx, die in Sierra Leone insgesamt 57 000
Hektar Land gepachtet hat (African Development Bank Group 2010, Addax
Bioenergy Project – Executive Summary of the Environmental, Social and
Health Impact Assesment), hat im Jahr 2011 einen Darlehnsvertrag mit der
DEG geschlossen.
Das BMZ hat in seinem Menschenrechtskonzept (BMZ Strategiepapier 4/
2011) festgehalten, dass dieses Konzept der DEG als Richtschnur dient und
versprochen, bei der DEG auf eine „Selbstverpflichtung hinsichtlich der
Menschenrechte hinzuwirken“. Auch wenn die Bundesregierung keinen
direkten Zugriff auf das Alltagsgeschäft der DEG hat, sitzt ein Vertreter des BMZ
deren Aufsichtsrat vor. Zurzeit hält der Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Hans-
Joachim Fuchtel, diese Position inne. Damit hat die Bundesregierung nicht nur
Zugang zu Informationen, die die DEG der Öffentlichkeit bisher vorenthält.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1717Zugleich ermöglicht ihr diese Position, auf Veränderungen der
Geschäftspraktiken der DEG einzuwirken und sich für mehr Transparenz in deren Arbeit
einzusetzen. Zudem ist die DEG zu 100 Prozent Tochter der KfW Bankengruppe,
die ihrerseits eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist und unter Rechtsaufsicht
des Bundesministeriums der Finanzen steht, so dass die Bundesregierung auch
über diesen Weg Zugang zu Informationen und Geschäftspraktiken der DEG
hat.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die DEG wurde 1962 vom Bund gegründet mit dem Ziel, private Unternehmen
in Entwicklungs- und Schwellenländern zu finanzieren und zu unterstützen.
Heute ist die DEG Teil der KfW Bankengruppe. Laut Gesellschaftsvertrag vom
Februar 2011 ist Ziel der DEG die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft
in Entwicklungsländern im Rahmen der entwicklungspolitischen Grundsätze
und Maßnahmen der Bundesregierung. Die Steuerung und Überwachung der
Geschäftstätigkeit folgt den Grundsätzen guter Unternehmens- und
Beteiligungsführung im Bereich des Bundes (2009).
Das Alleinstellungsmerkmal der DEG im Kontext der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist mit dem Begriff unternehmerische EZ beschrieben, als
direkte Finanzierung von oder Beteiligung an privaten Unternehmen.
Unternehmerische Zusammenarbeit durch die DEG ist damit neben technischer und
finanzieller Entwicklungszusammenarbeit eine wichtige Säule der EZ. Die
Bundesregierung sieht im Privatsektor einen wichtigen Partner und Motor für
wirtschaftliche Entwicklung und für die Schaffung von Arbeitsplätzen in
Entwicklungs- und Schwellenländern.
Die DEG setzt sich im Rahmen der EZ dafür ein, nachhaltige Entwicklung zu
fördern und die Lebensbedingungen der Menschen in Entwicklungsländern zu
verbessern. Auftrag der DEG ist es, unternehmerische Initiative in
Entwicklungsländern zu fördern: Sie finanziert mit langfristigen Darlehen und
Beteiligungen entwicklungswirksame Investitionen von Unternehmen. Schwerpunkt
sind lokale Unternehmen. Die DEG setzt dafür eigene Mittel ein. Die
mitfinanzierten Unternehmen zahlen am Markt orientierte Konditionen. Als
Kreditinstitut, das mit ihren Partnern privatrechtliche Verträge eingeht, ist die DEG dem
Bankgeheimnis verpflichtet. Aufgrund banken- und aufsichtsrechtlicher
Bestimmungen kann die DEG nur mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer Kunden
Informationen zur Geschäftstätigkeit veröffentlichen. Aus diesem Grund
konnten auch die erbetenen Projektlisten nicht beigefügt werden.
Haushaltsmittel werden in der DEG nur noch in geringem Umfang (jährlich rund
20 Mio. Euro) für spezifische Förderprogramme des BMZ und anderer Ressorts
eingesetzt, u. a. für Machbarkeitsstudien oder fachliche Begleitmaßnahmen. Ein
Beispiel für ein Förderprogramm ist das Programm DeveloPPP, das die DEG im
Auftrag und mit Mitteln des BMZ umsetzt. Das Programm stellt Unternehmen,
die in Entwicklungs- und Schwellenländern investieren, finanzielle und
fachliche Unterstützung zur Verfügung, wobei das Unternehmen jeweils mindestens
die Hälfte der Gesamtkosten trägt.
Die aktuelle Geschäftsstrategie der DEG fokussiert fünf Themen: Das
strategische Fundament des DEG-Geschäftes bilden der Unternehmerische Mittelstand
und Risikofinanzierungen. Mit der Bereitstellung von Risikokapital als zweitem
Teil des Strategischen Fundamentes wird die DEG noch mehr zum
unternehmerischen Partner und erhöht die Hebelwirkung ihrer Finanzierungen. Auf diesen
beiden strategischen Fundamenten setzen drei strategische Ziele – Afrika und
Zukunftsmärkte, Klima und Umweltschutz und Deutsches Geschäft – auf.
Die DEG überprüft und evaluiert ihre Entwicklungseffekte regelmäßig. Zur
Messung der Qualität ihrer Projekte hat die DEG im Jahr 2000 ein integriertes
Drucksache 18/1717 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeBewertungsinstrument eingeführt (Geschäftspolitisches Projektrating, GPR),
das insbesondere auch die entwicklungspolitische Wirkung der DEG
(Arbeitsplätze etc.) nachhält. Informationen dazu wie auch zur Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsprüfung stehen auf der Website der DEG zur Verfügung.
1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Überlegungen
der DEG vor, auf deren Basis diese über die Art der Unterstützung von
Unternehmen entscheidet, das heißt, ob sie ein Unternehmen mit Krediten
finanziert oder sich aber mit Eigenkapital direkt an dem Unternehmen
beteiligt?
Dem Aufsichtsrat der DEG gehören vier Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung an. Gemäß Gesellschaftsvertrag der DEG und der
Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung berät und überwacht der
Aufsichtsrat die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens. Die
Geschäftsführung stellt dem Aufsichtsrat hierfür die notwendigen Informationen
zur Geschäftspolitik und anderen grundsätzlichen Fragen des Unternehmens
regelmäßig und zeitnah zur Verfügung. Einzelinvestitionen von besonderer
Bedeutung sind dem Aufsichtsrat vor Entscheidung zur Zustimmung vorzulegen.
2. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Umstand, dass die DEG Anteile an Unternehmen hält, an denen
– wie beispielsweise im Fall der Paraguya Agricultural Corporation – auch
große Finanzinvestoren beteiligt sind?
Es ist eine wichtige Aufgabe der DEG, privates Kapital für den Privatsektor in
Entwicklungsländern zu mobilisieren. Daher arbeitet sie vielfach mit privaten
Investoren zusammen, die die DEG aufgrund ihrer Erfahrungen in risikoreichen
Investitionen in ihren Märkten und aufgrund der hohen Kompetenz in der
Umwelt- und Sozialprüfung schätzen. Die so erzielte Hebelwirkung übertrifft
die eigenen Investitionen um ein Vielfaches. Die Bundesregierung begrüßt diese
Mobilisierungsfunktion der DEG-Investitionen als wesentlichen Beitrag zur
Einbindung privater Investoren in die Entwicklungszusammenarbeit.
3. Geht diesen Beteiligungen nach Kenntnis der Bundesregierung eine
besondere Risikoeinschätzung durch die DEG – z. B. bezüglich möglicher „exit-
Strategien“ des Finanzinvestors oder möglichem spekulativen Verhaltens
von dessen Seite – voraus?
Die DEG kooperiert mit bekannten, langfristig orientierten Partnern.
Finanzinvestitionen in per se risikoreicheren Entwicklungsländern erfolgreich zu
leisten und dabei Risiken einzugehen und erfolgreich zu managen, ist
Kernkompetenz der DEG. Die Geschäftsrisiken, die die DEG eingeht, werden regelmäßig
beobachtet, bewertet und in den Aufsichtsgremien thematisiert.
4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Finanzierung von
und zu Beteiligungen an Finanzinstituten durch die DEG vor (bitte um
Aufzählung der Finanzinstitute, mit denen die DEG in den letzten zehn Jahren
kooperiert hat, aufgeschlüsselt nach Art der Kooperation, Beteiligung oder
Kredite)?
Rund 30 Prozent des DEG-Engagements liegt im Finanzsektor. Hierbei handelt
es sich i. d. R. um die Unterstützung lokaler Finanzinstitute in
Entwicklungsländern mit dem Ziel, lokale kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (siehe
Frage 10) mit Finanzdienstleistungen zu erreichen. Ein Beispiel aus dem Jahr
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/17172013 ist die von der DEG mit einem Darlehen unterstützte Zambia National
Commercial Bank Plc (Zanaco). Sie vergibt schwerpunktmäßig Kredite an
Agrarunternehmen und KMU. Über 10 500 Kleinbauern und 13 000 KMU
werden auf diese Weise erreicht. Über ein weit verzweigtes Filialnetz und
innovative Produkte wie Mobile-Banking ermöglicht Zanaco auch Menschen in
ländlichen Gebieten den Zugang zu Finanzprodukten.
Die DEG überwacht die Verwendung der Gelder. Diese ist vertraglich geregelt
und wird u. a. vor jeder Auszahlung geprüft. Es sind bislang keine Fälle bekannt,
die einen Ausstieg der DEG aus solchen Finanzinstituten bzw. aus deren
Finanzierung notwendig gemacht haben.
5. Welche Art des Risikomanagements erfolgt nach Kenntnis der
Bundesregierung im Fall der Zusammenarbeit der DEG mit Finanzinstituten, bzw.
welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie die
DEG den weiteren Gebrauch dieser Gelder überwacht?
Auf die Antwort zu Frage 4 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
6. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, die einen Ausstieg der DEG aus
solchen Finanzinstituten bzw. aus deren Finanzierung notwendig gemacht
haben, und wenn ja, welche?
Auf die Antwort zu Frage 4 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
7. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Finanzierung von
Projekten und Unternehmen im Landwirtschafts- und Ernährungssektor durch
die DEG vor (bitte um Auflistung von Projekten und Unternehmen der
letzten zehn Jahre)?
Auf die Antwort zu Frage 4 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
8. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die konkrete
Verwendung der 208 Mio. Euro, mit denen die DEG 2013 die Agrar- und
Ernährungswirtschaft Afrikas und Lateinamerikas fördern wollte?
a) Welche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Darlehen in welcher Höhe und zu welchen Konditionen erhalten?
b) In welche Projekte und Unternehmen ist die DEG nach Kenntnis der
Bundesregierung selbst eingestiegen?
c) Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die konkreten
Geschäftsziele der geförderten Unternehmen sowie über die Ziele der
finanzierten Projekte?
d) Wie werden die geförderten Projekte hinsichtlich ihrer sozialen
Wirkungen evaluiert?
Die Landwirtschaft ist ein wichtiger entwicklungspolitischer Schwerpunkt der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Investitionen in den Agrarsektor
(Primärproduktion, Weiterverarbeitung, Lagerung und Logistik) sind
erforderlich zur Produktivitätssteigerung und Nutzung von Flächen, zur Reduzierung
von Ernte- und Nachernteverlusten, zur ländlichen Entwicklung und Deckung
des Eigenbedarfs in den Erzeugerländern sowie zur Armutsminderung und
Drucksache 18/1717 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVermeidung von Hunger. In jedem zweiten von der DEG finanzierten Agrar-
Unternehmen sind Vertragsbauern und Kleinbauern involviert, die häufig durch
die Unternehmen eine Finanzierung erhalten, die direkt oder indirekt durch die
DEG refinanziert wird, und darüber hinaus Beratung erhalten. Die DEG bietet
darüber hinaus indirekte Agrarfinanzierung durch die Finanzierung von Banken
und die Beteiligung an KMU- und Agrarfonds mit landwirtschaftlichem Fokus
und finanziert Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte weiterverarbeiten
und die zur Erhöhung der Wertschöpfung im Land beitragen. Ein Beispiel ist die
Finanzierung eines kenianischen Fruchtsaftherstellers.
Die FAO-Studie „Making most of agricultural investments“ aus dem Jahr 2010
zeigt auf, dass kleine und große Agrarunternehmen wichtige Beiträge zur
ländlichen Entwicklung leisten können. Ob kleine und/oder große
Agrarunternehmen die größten Entwicklungsbeiträge leisten, hängt stark vom jeweiligen
lokalen Kontext ab. Insbesondere bei Unternehmen mit Anschluss an internationale
Märkte wirkt die DEG, wo immer möglich, zusätzlich zur standardmäßigen
Einhaltung der IFC Performance Standards der Weltbank, auf die Zertifizierung
gemäß entsprechender anerkannter Industriestandards hin. So ist das
Unternehmen Addax Bioenergy (siehe Antwort zu den Fragen 25 bis 27) das erste
nach den Empfehlungen des Roundtable on Sustainable Biomaterials (RSB)
(
www.rsb.org) zertifizierte Unternehmen in Afrika. Die Wälder des in der
Einleitung erwähnten paraguayischen Unternehmens sind vom Forest Stewardship
Council (FSC) (
www.fsc-deutschland.de) zertifiziert und für die Reisproduktion
in demselben Vorhaben ist eine GlobalGAP-Zertifizierung (
www.globalgap.org)
geplant. Auf diese Weise fördert die DEG die Verbreitung anerkannter
nachhaltiger internationaler Industriestandards.
Die DEG hat im Jahr 2013 rund 208 Mio Euro in die Agrar- und
Ernährungswirtschaft in ihre Partnerregionen (Afrika, Lateinamerika, Europa/Kaukasus,
Asien) investiert.
9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Kriterien vor,
auf deren Basis die DEG Unternehmen als kleinere, mittlere oder große
Unternehmen kategorisiert?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
10. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung lokale Spezifika –
etwa die Position des Unternehmens auf dem lokalen bzw. nationalen
Markt – bei dieser Kategorisierung berücksichtigt?
Die DEG wendet eine international gängige KMU-Definition an. Demnach sind
KMU Unternehmen, die zwei der drei nachfolgenden Indikatoren aufweisen:
Indikator Kleinstunternehmen Kleinunternehmen Mittlere Unternehmen
Angestellte < 10 10 < 50 50 < 300
Bilanzsumme
in USD < 100 000 100 000 < 3 Mio. 3 Mio. < 15 Mio.
Jahresumsatz
in USD < 100 000 100 000 < 3 Mio. 3 Mio. < 15 Mio.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/171711. Welche Details liegen der Bundesregierung zu der Zusammenarbeit der
DEG mit Unternehmen in den letzten zehn Jahren vor (bitte um Auflistung
der Projekte und Projektpartner unterteilt nach kleinen, mittleren und
großen Unternehmen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 22 wird
verwiesen.
12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, ob und wie
die DEG bei den von ihr finanzierten Unternehmen und Projekten die
Einhaltung der „Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of
Tenure on Land, Fisheries and Forests in the Context of National Food
Security“ überprüft bzw. garantiert?
Keine, siehe auch die Antwort zu Frage 19.
13. Was bedeutet es konkret, dass das Menschenrechtskonzept des BMZ der
DEG als „Richtschnur“ dient (Strategiepapier 4/2011), das heißt, welche
Verpflichtungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung bzw. des
BMZ für die DEG daraus?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
14. Liegt bisher eine von der BMZ in ihrem Strategiepapier 4/2011 geforderte
Selbstverpflichtung der DEG hinsichtlich der Menschenrechte vor, und ist
diese öffentliche zugänglich?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
15. Wenn nein, warum ist diese nach Kenntnis der Bundesregierung nicht
zugänglich bzw. welche Schritte wird das BMZ unternehmen, um dieser
Selbstverpflichtung nachzukommen bzw. öffentlich zu machen?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
16. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Kriterien und
konkreten Abläufen der Umwelt- und Sozialrisikoscreenings vor?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
17. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen nach einem negativen
Screening die Zusammenarbeit der DEG mit Unternehmen beendet wurde
oder gar nicht zustande kam (wenn ja, bitte Auflistung dieser Fälle)?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
18. Sind die Ergebnisse dieser Umwelt- und Sozialrisikoscreenings nach
Kenntnis der Bundesregierung der Öffentlichkeit zugänglich, und wenn
nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.
Drucksache 18/1717 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Auf welchen Kriterien beruht nach Kenntnis der Bundesregierung die
Einteilung der Projekte in unterschiedliche Risikoklassen, die die Grundlage
für die Art dieser Screenings darstellen?
Die DEG führt eine umfassende Umwelt- und Sozialprüfung gemäß der
aktuellen IFC Performance Standards durch. Sie überprüft die Einhaltung der
Standards während der Laufzeit der Finanzierung. Sie begleitet aktiv die Umsetzung
der mit ihren Kunden vereinbarten Umwelt- und Sozialaktionspläne und erhöht
auf diese Weise die Umwelt- und Sozialstandards in den von ihr finanzierten
Unternehmen.
Hierzu verfügt die DEG über eine Nachhaltigkeitsabteilung mit erfahrenen
Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsexperten. Zudem bindet sie bei Projekten der
Umwelt- und Sozialkategorie A (potenziell hohes Umwelt- und Sozialrisiko) für
die Prüfung und Überwachung externe Berater ein. Die Kategorisierung
orientiert sich ebenfalls an den IFC Performance Standards. Die Herangehensweise
ist im Rahmen der Europäischen Entwicklungsfinanzierern (European
Development Finance Institutions, EDFI) harmonisiert. Zudem gilt die Ausschlussliste
der DEG.
Die Prüfung zielt darauf ab, frühzeitig zu erkennen, ob ein Vorhaben
internationale Standards erreichen kann; ansonsten werden diese Vorhaben nicht
weiterverfolgt.
20. Hält die Bundesregierung die Einhaltung der IFC-Performance-Standards
(IFC = International Finance Corporation), die die DEG als eine
Grundlage ihrer Kooperation mit Unternehmen angibt, für ausreichend, um die
Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sowie von
Menschenrechten zu garantieren?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Kritik vonseiten vieler NGOs, wie urgewalt
(
www.urgewalt.de vom 13. Januar 2013) an den IFC-Performance-
Standards?
Die DEG prüft die Einhaltung der Menschenrechte gemäß der aktuellen IFC
Performance Standards der zur Weltbankgruppe gehörenden International
Finance Corporation (IFC), dem internationalen Standard für
privatwirtschaftliches Engagement. Bei der Erarbeitung der IFC Performance Standards sind
einzelne Elemente der später als UN Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte verabschiedeten Vorgaben berücksichtigt worden. Die Entwicklung
und Überarbeitung der IFC Performance Standards war durch eine umfassende
Beteiligung aller Betroffenen einschließlich der Nichtregierungsorganisationen
begleitet.
Über ihre Arbeitsweise und die von ihr angewendeten Standards informiert
die DEG u. a. auf ihrer Website. Publiziert werden dort u. a. die neu
zugesagten DEG-Finanzierungen der letzten vier Jahre, ausgewiesen nach Regionen
und Ländern. (
www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Die-DEG/
Verantwortung/). Die DEG hat jüngst – zusammen mit der niederländischen
Entwicklungsfinanzierungsinstitution (FMO) – einen unabhängigen
Beschwerdemechanismus eingerichtet, der Betroffenen offen steht. Das Deutsche Institut
für Menschenrechte hat die Einrichtung dieses Mechanismus ausdrücklich
begrüßt.
Die DEG orientiert sich in der Erfüllung ihres entwicklungspolitischen
Auftrages am Menschenrechtskonzept des BMZ. Sie bekennt sich hierzu auf ihrer
Website
www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Die-DEG/
Waswir-tun/#3.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/171721. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, warum sich die
DEG bisher nicht an der „International Aid Transparency Initiative“
(IATI) und den Transparenzvereinbarungen von Butan beteiligt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 22 wird
verwiesen.
22. Welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, um die Transparenz
der Arbeit der DEG zu erhöhen?
In den Fällen, in denen die DEG Haushaltsmittel einsetzt, gelten die
entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Information und Rechenschaftslegung bei
der Verwendung öffentlicher Mittel.
Bei Vorhaben, die mit Eigenmitteln der DEG finanziert werden, muss das Ziel
einer möglichst umfassenden Transparenz und Offenlegung auch von
Projektinformationen im Lichte der strengen Anforderungen des Bankgeheimnisses
und des privatrechtlichen Charakters der DEG-Engagements betrachtet werden.
Größere Transparenz wird die DEG nur mit Zustimmung ihrer Kunden
herstellen können, dies wird nur mittel- bis langfristig erfolgreich sein können. Die
Bundesregierung wird diesen Prozess im Aufsichtsrat weiter unterstützend
begleiten.
Die Bundesregierung verfolgt einen schrittweisen Ansatz bei der Umsetzung
von IATI und der Transparenzvereinbarungen von Busan und konzentriert sich
im ersten Schritt auf die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit. Inwiefern
auch die DEG mittel- bis langfristig an IATI berichten könnte und, wenn ja, in
welcher Art und Weise, muss noch geprüft werden.
23. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung
Investitionsschutzabkommen für die DEG?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
24. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Firmen, die von der
DEG mitfinanziert wurden und werden, ein Investitionsschutzabkommen
mit Deutschland in rechtlichen oder öffentlichen Auseinandersetzungen
geltend gemacht haben, um sich gegen die Veränderung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen in den Projektländern zur Wehr zu setzen?
Wenn ja, welche?
Bilaterale Investitionsschutzabkommen gelten für die Investitionen der DEG
wie für jede andere deutsche Investition. In einigen Abkommen ist die DEG
eigens aufgenommen im Hinblick auf die Befreiung von der Quellensteuer. Es
sind der Bundesregierung keine Fälle bekannt, in denen Firmen, die von der
DEG mitfinanziert wurden und werden, ein Investitionsschutzabkommen mit
Deutschland in rechtlichen oder öffentlichen Auseinandersetzungen geltend
gemacht haben, um sich gegen die Veränderung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen in den Projektländern zur Wehr zu setzen.
Drucksache 18/1717 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode25. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Kriterien vor, auf
deren Grundlage die DEG im Jahr 2011 beschloss, sich an der
Finanzierung von Addax & Oryx, in Sierra Leone zu beteiligen?
Welche Informationen besitzt die Bundesregierung zu einem Umwelt- und
Sozialrisikoscreening, das diesem Engagement der DEG vorausging?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
26. Teilt die Bundesregierung die Bedenken vieler NGOs, wie Brot für alle
(vgl. Dossier Fastenopfer 2013 – „Entwicklungsbanken und
Landgrabbing: Wie öffentliche Gelder Lebensgrundlagen zerstören“) , dass Addax
Bioenergy in Sierra Leona Landgrabbing betreibt, und wenn nein, warum
nicht?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
27. Welche Maßnahmen hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung
unternommen, um mögliche Landgrabbing-Praktiken durch die Addax
Bioenergy zu verhindern?
In dem Projekt wurde nicht nur ein Umwelt- und Sozialrisikoscreening
durchgeführt, sondern eine umfassende Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung
nach nationalen und internationalen Standards (IFC Performance Standards)
unter Einbindung internationaler erfahrener Expertise. Die Anwendung dieser
Standards unterstützt u. a. transparente, partizipative Verfahren auf der Ebene
der Dorfgemeinschaften, deren Anwendung gerade in Bezug auf
Landnutzungsänderungen von größter Wichtigkeit sind. Die umwelt- und sozialrelevante
Projektprüfung wurde sehr eng mit dem BMZ abgestimmt, insbesondere Fragen der
Landnutzung und Landpacht. Der Zusage zum Vorhaben ging eine mehrjährige
Umwelt- und Sozialprüfung der internationalen Financiers auf Basis
internationaler Standards voraus. Die Ergebnisse sind öffentlich zugänglich unter
www.addaxbioenergy.com/uploads/PDF/Addax-Bioenergy-ESHIA-summary.pdf.
Das Vorhaben ist das erste Unternehmen, das nach dem Roundable on
Sustainable Biomaterials zertifiziert ist. Es wird jährlich ein unabhängiger
Fortschrittsbericht veröffentlicht: siehe
www.addaxbioenergy.com/uploads/PDF/
NKUK_2012_Annual_Independent_Public_EandS_Monitoring_Report.pdf
Der Bericht für 2013 erfolgt diesen Sommer.
Das in das Vorhaben integrierte Farmer Development Programme eröffnet die
Chance, die Bevölkerung in der Region erstmals ausreichend zu versorgen. Es
wurde gemeinsam mit der FAO entwickelt und umgesetzt und dient als Vorbild
für weitere Farmer-Development-Programme im Land.
Das Unternehmen stellt über Energieerzeugung aus Bagasse 20 Prozent der
Energie des Landes bereit.
Das Unternehmen hat die Identifizierung nutzbaren Landes und die
Verhandlung desselben transparent für die Beteiligten (u. a. Landbesitzer, Landnutzer,
Anrainer) gestaltet. Die Verpachtung von Land geschah auf freiwilliger Basis.
Siehe
www.addaxbioenergy.com/en/the-makeni-project/sustainable-
investmentmodel/transparent-land-lease-process.php.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/171728. Sieht die Bundesregierung es als gerechtfertigt an, dass die DEG sich mit
Verweis auf die Vertraulichkeit des Investitionsvertrages, der mit der
Paraguay Agricultural Corporation abgeschlossen wurde, dem Prinzip der
Informationsfreiheit entgegen stellt?
Wenn ja, warum?
a) Welche Form des Umwelt- und Sozialrisikoscreenings hat die DEG
nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Fall durchgeführt, und
auf Grundlage welcher Risikoeinschätzung wurde dieses Screening
durchgeführt?
b) Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung objektiv überprüft
werden, ob die DEG nicht gegen die eigenen und die von der
Bundesregierung gesteckten entwicklungspolitischen Zielsetzungen verstößt,
wenn sie systematische Informationen über ihre Geschäftsbeziehungen
verweigert?
Auf die Antwort zu den Fragen 8, 19, 20 und die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
29. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der DEG, dass diese mit der
Finanzierung des Agrarunternehmens Zambeef Products PLC zur
nachhaltigen Hunger- und Armutsbekämpfung in Sambia beiträgt?
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
30. Wenn ja, warum, und gibt es beispielsweise konkrete Analysen und
Bewertungen dazu, ob die von Zambeef Products PLC produzierten
Nahrungsmitteln bei den Ärmsten ankommen und bei geänderter Marktlage
nicht einfach exportiert werden?
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
31. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu möglichen
Umsiedelungsaktionen und Landkonflikten vor, die auf Land von Zambeef
Products PLC durchgeführt wurden oder werden sollen?
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
32. Sieht es die Bundesregierung als Aufgabe der DEG an, mit der Firma
Zambeef Products PLC in Sambia einen der führenden nationalen
Agrarkonzerne bei seiner internationalen Expansion zu unterstützen?
Wenn ja, warum?
In Sambia bildet die Landwirtschaft nach dem Bergbau den zweitwichtigsten
Wirtschaftssektor, dem für die Armutsbekämpfung und Schaffung von
Arbeitsplätzen im ländlichen Bereich eine Schlüsselstellung zukommt. Dafür steht
gegenwärtig noch ein erhebliches Potential landwirtschaftlich nutzbarer Flächen
zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund sind Landnutzungskonflikte in Sambia
nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die Ausnahme. Soweit der
Bundesregierung bekannt, behandelt Zambeef Landfragen gleichwohl sehr vorsichtig
und in enger Abstimmung mit den Anrainern und den traditionellen Landbesitz-
und -nutzungsstrukturen. Umsiedlungen werden soweit wie möglich vermieden.
Wo sie doch notwendig sind, werden die Anrainer konsultiert und ihre Interessen
Drucksache 18/1717 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeangemessen berücksichtigt. Die DEG unterstützt das Unternehmen bei der
Entwicklung und Durchführung transparenter und ausgleichender
Kommunikations- und Partizipationsstrukturen und -prozesse, die die gütliche Einigung
landrelevanter Interessenskonflikte zum Ziel haben.
Neben der Substitution von Lebensmittelimporten weist das Projekt durch die
vertikale Integration (Anbau, Weiterverarbeitung, Verkauf) eine hohe
Wertschöpfung auf. Das Unternehmen beschäftigt heute mehr als 5 700 Menschen
direkt. Das Unternehmen bietet seinen Angestellten teilweise freies Wohnen und
finanziert über seine Corporate Social Responsibility-Aktivitäten an den
verschiedenen Standorten Maßnahmen der sozialen Infrastruktur (Kindergarten,
Schule, Hospital). Das Umwelt- und Sozialmanagement des Unternehmens
wurde durch die enge Begleitung der DEG signifikant verbessert. Die DEG hat
das Unternehmen in der Vergangenheit bei der Sicherstellung der
Nahrungsmittelqualität und -hygiene unterstützt. Aktuell wird eine Begleitmaßnahme zum
Thema Gemeindebeteiligung und Biodiversität durchgeführt.
33. Welche Informationen liegen der der Bundesregierung und nach Kenntnis
der Bundesregierung der DEG vor, ob die Weiderechte der
Pastoralistenvölker durch den geplanten Windpark im Nordwesten Kenias
eingeschränkt werden?
a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Umwelt- und
Sozialrisikoscreening des Windparkprojekts durch die DEG vor, bzw.
welche Prüfungen wurden und werden von der DEG nach Kenntnis der
Bundesregierung durchgeführt, um die Kompatibilität des
Windparkprojekts mit den in der Frage 12 genannten „Voluntary Guidelines“ zu
garantieren und die Rechte und Interessen der in diesem Gebiet
lebenden Bevölkerung zu schützen?
b) Welche Maßnahmen hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung
ergriffen, um die Rechte dieser Völker zu schützen?
Energieengpässe sind in vielen Ländern ein zentrales Entwicklungshemmnis
insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen, die unter
unzuverlässiger und teurer Energieversorgung leiden. Die DEG setzt daher auf die
Finanzierung regenerativer Energien direkt (u. a. durch die Finanzierung von
Windparks) oder indirekt unter Nutzung von Biomasse in der Landwirtschaft.
Für das Projekt Windpark Lake Turkana wurde eine Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsstudie durchgeführt (eine Zusammenfassung der Studie sowie
weiterführende umwelt- und sozialrelevante Informationen finden sich auch auf der
Homepage des Projekts:
http://ltwp.co.ke/), die eine Untersuchung und
Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen des Projekts einschließlich der
Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und der oben erwähnten
nomadischen Stämme umfasste. Teil dieser Studien waren auch intensive
Konsultationen vor Ort mit der nomadischen/lokalen Bevölkerung. Auf der Basis dieser
Studie wurden Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen eines Umwelt- und
Sozialmanagementplans abgeleitet. Zusätzlich hat die DEG gemeinsam mit anderen
finanzierenden Banken eine umfassende Umwelt- und Sozialprüfung gemäß
internationaler Standards durch eine unabhängige und internationale Beraterfirma
erstellen lassen. Diese begleitet auch die Überwachung der Umwelt- und
Sozialperformanz des Vorhabens u. a. mit regelmäßigen Vorortbesuchen. Auf diese
Weise wird die Einhaltung nomadischer Landrechte nach Good International
Practice sichergestellt. Ein Sozialteam seitens der Projektgesellschaft wird in
intensivem Kontakt zur lokalen Bevölkerung bleiben und Corporate Social
Responsibility (CSR) Maßnahmen sowie mögliche Beschwerden über den
etablierten Beschwerdemechanismus betreuen bzw. nachgehen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/171734. Welche Form des Umwelt- und Sozialrisikoscreenings gehen nach
Kenntnis der Bundesregierung dem Engagement der DEG in der Kavango-
Zambezi-Transfrontier Conservation Area (KAZA) im südlichen Afrika
voraus?
Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen.
35. Welche konkreten Maßnahmen der DEG sind der Bundesregierung
bekannt, die sicherstellen sollen, dass das KAZA-Projekt einen nachhaltigen
Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung und Armutsreduzierung leistet?
Die DEG ist erst seit März 2014 als Entwicklungspartner der Initiative der
fünf Regierungen der Region akkreditiert. Zielsetzung der Akkreditierung ist
die Prüfung möglicher privatwirtschaftlicher Engagements in der Region im
Kontext der KAZA-Initiative. Sollten sich konkrete Finanzierungsoptionen
ergeben, werden diese analog den oben beschriebenen Prozessen auf Umwelt- und
Sozialrisiken geprüft. Die Initiative der Regierungen, die Diskussion der
beteiligten Interessengruppen und der inhaltliche Rahmen sind detailliert in den
öffentlich zugänglichen Machbarkeitsstudien dargestellt (Unterlagen siehe unter
www.kavangozambezi.org).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]