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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Der Beitrag der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft zu einer transparenten deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Geschäftsgebahren der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) bei der Finanzierung von Projekten und Unternehmen im Landwirtschafts- und Ernährungssektor in Entwicklungs- und Schwellenländern, Mittelverwendung, Performance-Standards der International Finance Corporation (IFC), Umwelt- und Sozialrisikoscreening, Menschenrechtskonzept des BMZ, Erhöhung der Transparenz der Arbeit der DEG, Einzelprojekte in Paraguay, Sierra Leone, Sambia und Kenia, Landkonflikte und Verhinderung von Landgrabbing, Kavango-Zambezi-Transfrontier Conservation Area (KAZA)<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

04.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/146715.05.2014

Der Beitrag der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft zu einer transparenten deutschen Entwicklungszusammenarbeit

der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Jan van Aken, Anette Groth, Inge Höger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG), ein Tochterunternehmen der KfW Bankengruppe, hat den „Auftrag, unternehmerische Initiative in Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern, um zu nachhaltigem Wachstum und besseren Lebensbedingungen der Menschen vor Ort beizutragen“ (zitiert von der Homepage der DEG).

Wie aus ihrem aktuellen Geschäftsbericht hervorgeht, stellte die DEG in diesen Ländern im Jahr 2013 1,5 Mrd. Euro für die Finanzierung privater Investitionen zur Verfügung. Dabei wird die DEG entweder direkt aktiv – indem sie sich mit Eigenkapital an Unternehmen beteiligt oder Unternehmen Darlehen gewährt – oder finanziert wiederum andere Finanzinstitute mit Eigenkapital oder durch Darlehen, wobei in den letzten beiden Jahren mit ca. 44 Prozent fast die Hälfte aller Zusagen der DEG an die Finanzinstitute gegangen ist. Laut Angabe der DEG wendete sie im Jahr 2013 zudem gut die Hälfte ihrer Mittel (794 Mio. Euro) für die Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen und des Mittelstandes auf. 208 Mio. Euro gingen als Investitionen in die Agrar- und Ernährungswirtschaft Lateinamerikas und Afrikas.

Auf der Homepage der DEG berichtet Martin Geiger, Leiter der Abteilung Nachhaltigkeit der DEG, dass alle DEG-Projekte ein Umwelt- und Sozialrisikoscreening durchlaufen. Zudem achtet die DEG laut Selbstbeschreibung darauf, dass alle Projekte positive Entwicklungseffekte haben und die Armut nachhaltig bekämpfen. Allerdings haben Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in den vergangenen Jahren immer wieder Kritik an Geschäftspraktiken der DEG geäußert.

Diese Kritik bezieht sich einerseits auf einzelne von der DEG finanzierte Projekte, die den selbst formulierten entwicklungspolitischen Zielsetzungen (nachhaltige Armutsbekämpfung, Verbesserung der Lebensbedingungen der betroffenen Menschen) zuwiderzulaufen drohen. Konkret befürchtet das „Food First Informations- und Aktions-Netzwerk“ (FIAN), dass die DEG beispielsweise durch ihre Beteiligungen an der Paraguay Agricultural Corporation, die bereits heute 135 000 Hektar Land in Paraguay kontrolliert, und ihre Finanzierung der Zambeef Products PLC, welche in Sambia über 100 000 Hektar Land verfügt, die ungleiche Verteilung von Land und somit Landkonflikte vor Ort befördert und eine ländliche Entwicklung, die sich an dem Menschenrecht auf Nahrung orientiert, erschwert. Auch die Errichtung eines Windparks im Nordwesten Kenias, an der die DEG mit 20 Mio. Euro beteiligt ist, droht sich negativ auf die lokale, nomadisch lebende Bevölkerung auszuwirken. So heißt es in einer Projektbeschreibung der African Development Bank, die ebenfalls an dem Projekt beteiligt ist, aus dem Jahr 2011: „The only people to be directly affected by the wind farm footprint are members of the Turkana tribe. The Turkana tribe is thought to be the ninth largest tribe in Kenya and tends to inhabit land within the operational footprint and to the west of the wind farm site.“.

Neben kritischen Fragen zu einzelnen von der DEG finanzierten Projekten ist andererseits auch die generelle Intransparenz der Arbeitsweise des DEG in die Kritik geraten. Im Gegensatz zur KfW Bankengruppe, die in den letzten Jahren eine Transparenzdatenbank aufgebaut hat, gibt die DEG keine systematischen Informationen über ihre Aktivitäten (Kreditvergaben, Beteiligungen, Verträge mit Unternehmen, Prüfung der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards) an die Öffentlichkeit weiter. Daher ist ein genauer Überblick über die Einhaltung der eigenen Zielsetzungen sowie der entwicklungspolitischen und menschenrechtlichen Grundsätze des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unmöglich. Beispielsweise antwortete die DEG auf die Kritik von FIAN, die Gesellschaft unterstütze mit ihrer Beteiligung an der Paraguay Agricultural Corporation Landkonzentrationsprozesse in Paraguay und bedrohe damit die Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung, damit, dass sie mit dem Unternehmen einen Umwelt- und Sozialplan ausgehandelt habe. Allerdings verweigert die DEG Auskünfte zu diesen Plänen, da diese im Rahmen des Investitionsvertrages als vertraulich eingestuft werden (www.fian.de „Internationaler Tag der Menschenrechte“ vom 10. Dezember 2013).

Die finanzielle Förderung von großen Agrarunternehmen, deren Landakquisitionen und weiteren Expansionen begründet die DEG mit dem Argument, dass diese Unternehmen Arbeitsplätze in den Entwicklungs- und Schwellenländern schaffen und damit zu einer Armutsreduktion beitragen würden (vgl. www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Presse/News/News-Details_191296.html, www.deginvest.de/Presse/News/News-Details_168256.html). Allerdings gibt es viele Hinweise, dass der Schaffung neuer Arbeitsplätze durch große Agrarunternehmen meist eine ungemein größere Zerstörung von (formellen und informellen) Arbeitsplätzen, Ressourcen und etablierter ökonomischer und sozialer Strukturen in den betroffenen ländlichen Regionen gegenüber steht. So hat im letzten Jahr beispielsweise die Studie „Who is benifiting? The social and economic impart of three large-scale land investments in Sierra Leone: a cost-benefit analysis“ des Netzwerkes „Action for Large-scale Land Acquisition“ auf negative soziale und ökonomische Veränderungen im ländlichen Raum Sierra Leones hingewiesen, die u. a. die großen Landpachtungen des von der DEG mitfinanzierten Unternehmens Addax Bioenergy zum Zweck der Ethanolproduktion mit sich gebracht haben. Auch Addax Bioenergy, eine auf den Britischen Jungferninseln registrierte Tochter des Schweizer Konzerns Addax & Oryx, die in Sierra Leone insgesamt 57 000 Hektar Land gepachtet hat (African Development Bank Group 2010, Addax Bioenergy Project – Executive Summary of the Environmental, Social and Health Impact Assesment), hat im Jahr 2011 einen Darlehnsvertrag mit der DEG geschlossen.

Das BMZ hat in seinem Menschenrechtskonzept (BMZ Strategiepapier 4/2011) festgehalten, dass dieses Konzept der DEG als Richtschnur dient und versprochen, bei der DEG auf eine „Selbstverpflichtung hinsichtlich der Menschenrechte hinzuwirken“. Auch wenn die Bundesregierung keinen direkten Zugriff auf das Alltagsgeschäft der DEG hat, sitzt ein Vertreter des BMZ deren Aufsichtsrat vor. Zurzeit hält der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Hans-Joachim Fuchtel, diese Position inne. Damit hat die Bundesregierung nicht nur Zugang zu Informationen, die die DEG der Öffentlichkeit bisher vorenthält. Zugleich ermöglicht ihr diese Position, auf Veränderungen der Geschäftspraktiken der DEG einzuwirken und sich für mehr Transparenz in deren Arbeit einzusetzen. Zudem ist die DEG zu 100 Prozent Tochter der KfW Bankengruppe, die ihrerseits eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist und unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen steht, so dass die Bundesregierung auch über diesen Weg Zugang zu Informationen und Geschäftspraktiken der DEG hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Überlegungen der DEG vor, auf deren Basis diese über die Art der Unterstützung von Unternehmen entscheidet, das heißt, ob sie ein Unternehmen mit Krediten finanziert oder sich aber mit Eigenkapital direkt an dem Unternehmen beteiligt?

2

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die DEG Anteile an Unternehmen hält, an denen – wie beispielsweise im Fall der Paraguya Agricultural Corporation – auch große Finanzinvestoren beteiligt sind?

3

Geht diesen Beteiligungen nach Kenntnis der Bundesregierung eine besondere Risikoeinschätzung durch die DEG – z. B. bezüglich möglicher „exit-Strategien“ des Finanzinvestors oder möglichem spekulativen Verhaltens von dessen Seite – voraus?

4

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Finanzierung von und zu Beteiligungen an Finanzinstituten durch die DEG vor (bitte um Aufzählung der Finanzinstitute, mit denen die DEG in den letzten zehn Jahren kooperiert hat, aufgeschlüsselt nach Art der Kooperation, Beteiligung oder Kredite)?

5

Welche Art des Risikomanagements erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall der Zusammenarbeit der DEG mit Finanzinstituten, bzw. welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie die DEG den weiteren Gebrauch dieser Gelder überwacht?

6

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, die einen Ausstieg der DEG aus solchen Finanzinstituten bzw. aus deren Finanzierung notwendig gemacht haben, und wenn ja, welche?

7

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Finanzierung von Projekten und Unternehmen im Landwirtschafts- und Ernährungssektor durch die DEG vor (bitte um Auflistung von Projekten und Unternehmen der letzten zehn Jahre)?

8

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die konkrete Verwendung der 208 Mio. Euro, mit denen die DEG 2013 die Agrar- und Ernährungswirtschaft Afrikas und Lateinamerikas fördern wollte?

a) Welche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Darlehen in welcher Höhe und zu welchen Konditionen erhalten?

b) In welche Projekte und Unternehmen ist die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung selbst eingestiegen?

c) Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über die konkreten Geschäftsziele der geförderten Unternehmen sowie über die Ziele der finanzierten Projekte?

d) Wie werden die geförderten Projekte hinsichtlich ihrer sozialen Wirkungen evaluiert?

9

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Kriterien vor, auf deren Basis die DEG Unternehmen als kleinere, mittlere oder große Unternehmen kategorisiert?

10

Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung lokale Spezifika – etwa die Position des Unternehmens auf dem lokalen bzw. nationalen Markt – bei dieser Kategorisierung berücksichtigt?

11

Welche Details liegen der Bundesregierung zu der Zusammenarbeit der DEG mit Unternehmen in den letzten zehn Jahren vor (bitte um Auflistung der Projekte und Projektpartner unterteilt nach kleinen, mittleren und großen Unternehmen)?

12

Welche Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, ob und wie die DEG bei den von ihr finanzierten Unternehmen und Projekten die Einhaltung der „Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of Tenure on Land, Fisheries and Forests in the Context of National Food Security“ überprüft bzw. garantiert?

13

Was bedeutet es konkret, dass das Menschenrechtskonzept des BMZ der DEG als „Richtschnur“ dient (Strategiepapier 4/2011), das heißt, welche Verpflichtungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung bzw. des BMZ für die DEG daraus?

14

Liegt bisher eine von der BMZ in ihrem Strategiepapier 4/2011 geforderte Selbstverpflichtung der DEG hinsichtlich der Menschenrechte vor, und ist diese öffentliche zugänglich?

15

Wenn nein, warum ist diese nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zugänglich bzw. welche Schritte wird das BMZ unternehmen, um dieser Selbstverpflichtung nachzukommen bzw. öffentlich zu machen?

16

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Kriterien und konkreten Abläufen der Umwelt- und Sozialrisikoscreenings vor?

17

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen nach einem negativen Screening die Zusammenarbeit der DEG mit Unternehmen beendet wurde oder gar nicht zustande kam (wenn ja, bitte Auflistung dieser Fälle)?

18

Sind die Ergebnisse dieser Umwelt- und Sozialrisikoscreenings nach Kenntnis der Bundesregierung der Öffentlichkeit zugänglich, und wenn nein, warum nicht?

19

Auf welchen Kriterien beruht nach Kenntnis der Bundesregierung die Einteilung der Projekte in unterschiedliche Risikoklassen, die die Grundlage für die Art dieser Screenings darstellen?

20

Hält die Bundesregierung die Einhaltung der IFC-Performance-Standards (IFC = International Finance Corporation), die die DEG als eine Grundlage ihrer Kooperation mit Unternehmen angibt, für ausreichend, um die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sowie von Menschenrechten zu garantieren? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik vonseiten vieler NGOs, wie urgewalt (www.urgewalt.de vom 13. Januar 2013) an den IFC-Performance-Standards?

21

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, warum sich die DEG bisher nicht an der „International Aid Transparency Initiative“ (IATI) und den Transparenzvereinbarungen von Butan beteiligt?

22

Welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, um die Transparenz der Arbeit der DEG zu erhöhen?

23

Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Investitionsschutzabkommen für die DEG?

24

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Firmen, die von der DEG mitfinanziert wurden und werden, ein Investitionsschutzabkommen mit Deutschland in rechtlichen oder öffentlichen Auseinandersetzungen geltend gemacht haben, um sich gegen die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Projektländern zur Wehr zu setzen? Wenn ja, welche?

25

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Kriterien vor, auf deren Grundlage die DEG im Jahr 2011 beschloss, sich an der Finanzierung von Addax & Oryx, in Sierra Leone zu beteiligen? Welche Informationen besitzt die Bundesregierung zu einem Umwelt- und Sozialrisikoscreening, das diesem Engagement der DEG vorausging?

26

Teilt die Bundesregierung die Bedenken vieler NGOs, wie Brot für alle (vgl. Dossier Fastenopfer 2013 – „Entwicklungsbanken und Landgrabbing: Wie öffentliche Gelder Lebensgrundlagen zerstören“) , dass Addax Bioenergy in Sierra Leona Landgrabbing betreibt, und wenn nein, warum nicht?

27

Welche Maßnahmen hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um mögliche Landgrabbing-Praktiken durch die Addax Bioenergy zu verhindern?

28

Sieht es die Bundesregierung als gerechtfertigt an, dass die DEG sich mit Verweis auf die Vertraulichkeit des Investitionsvertrages, der mit der Paraguay Agricultural Corporation abgeschlossen wurde, dem Prinzip der Informationsfreiheit entgegen stellt? Wenn ja, warum?

a) Welche Form des Umwelt- und Sozialrisikoscreenings hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Fall durchgeführt, und auf Grundlage welcher Risikoeinschätzung wurde dieses Screening durchgeführt?

b) Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung objektiv überprüft werden, ob die DEG nicht gegen die eigenen und die von der Bundesregierung gesteckten entwicklungspolitischen Zielsetzungen verstößt, wenn sie systematische Informationen über ihre Geschäftsbeziehungen verweigert?

29

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der DEG, dass diese mit der Finanzierung des Agrarunternehmens Zambeef Products PLC zur nachhaltigen Hunger- und Armutsbekämpfung in Sambia beiträgt?

30

Wenn ja, warum, und gibt es beispielsweise konkrete Analysen und Bewertungen dazu, ob die von Zambeef Products PLC produzierten Nahrungsmitteln bei den Ärmsten ankommen und bei geänderter Marktlage nicht einfach exportiert werden?

31

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu möglichen Umsiedelungsaktionen und Landkonflikten vor, die auf Land von Zambeef Products PLC durchgeführt wurden oder werden sollen?

32

Sieht es die Bundesregierung als Aufgabe der DEG an, mit der Firma Zambeef Products PLC in Sambia einen der führenden nationalen Agrarkonzerne bei seiner internationalen Expansion zu unterstützen? Wenn ja, warum?

33

Welche Informationen liegen der der Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung der DEG vor, ob die Weiderechte der Pastoralistenvölker durch den geplanten Windpark im Nordwesten Kenias eingeschränkt werden?

a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Umwelt- und Sozialrisikoscreening des Windparkprojekts durch die DEG vor, bzw. welche Prüfungen wurden und werden von der DEG nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt, um die Kompatibilität des Windparkprojekts mit den in der Frage 12 genannten „Voluntary Guidelines“ zu garantieren und die Rechte und Interessen der in diesem Gebiet lebenden Bevölkerung zu schützen?

b) Welche Maßnahmen hat die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um die Rechte dieser Völker zu schützen?

34

Welche Form des Umwelt- und Sozialrisikoscreenings gehen nach Kenntnis der Bundesregierung dem Engagement der DEG in der Kavango-Zambezi-Transfrontier Conservation Area (KAZA) im südlichen Afrika voraus?

35

Welche konkreten Maßnahmen der DEG sind der Bundesregierung bekannt, die sicherstellen sollen, dass das KAZA-Projekt einen nachhaltigen Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung und Armutsreduzierung leistet?

Berlin, den 15. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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