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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Fischereipolitik

Fangquotenzuteilung in Deutschland im Rahmen der neuen GFP-Verordnung, Neubewertung des aktuellen Verfahrens, Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte in der Fischerei, Anreize für die Nutzung wenig zerstörerischer Fischereimethoden, Einsatz von Geldern des Europäischen Meeres- und Fischereifonds für Entwicklung, Begleitung, Bewertung und Management des Quotenzuteilungssystems, den Einsatz alternativer Fanggeräte und den Schutz der marinen Biodiversität; Kohärenz zwischen GFP und Umweltzielen von EU-Richtlinien, Verfahren zur Umsetzung von Artikel 11 GFP-Grundverordnung<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

10.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/152121.05.2014

Umsetzung der Gemeinsamen europäischen Fischereipolitik

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Nicole Maisch, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Europäische Union hat kürzlich ihre Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) reformiert. Damit traten die neue GFP-Grundverordnung und die neue gemeinsame Marktordnung zum 1. Januar 2014 in Kraft. Der in diesem Zusammenhang ebenfalls neu strukturierte Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) wird in den kommenden Wochen in Kraft treten und rückwirkend zum 1. Januar 2014 gelten.

Die neue GFP-Grundverordnung legt in Artikel 2 das Vorsorgeprinzip und den Ökosystemansatz zugrunde und gewichtet vor allem die ökologische Komponente des Nachhaltigkeitsprinzips in der Fischerei. Die Verordnung umfasst zudem eine Reihe von neuen Verpflichtungen für die Regierungen der Mitgliedsländer, insbesondere zum Bestands- und Flottenmanagement und zu der Zuweisung von Fangmöglichkeiten (Quoten). In Artikel 17 der neuen Grundverordnung heißt es: „Bei der Zuteilung der […] Fangmöglichkeiten wenden die Mitgliedstaaten transparente und objektive Kriterien an, die unter anderem ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Natur sein können.“ Weiter heißt es dort: „Im Rahmen der ihnen zugeteilten Fangmöglichkeiten bemühen sich die Mitgliedstaaten, Anreize für Fischereifahrzeuge zu bieten, die selektives Fanggerät einsetzen oder Fangtechniken nutzen, die beispielsweise durch niedrigeren Energieverbrauch oder eine geringere Schädigung des Lebensraums die Umwelt weniger beeinträchtigen.“

Durch die GFP-Reform sollen also die bisherigen Probleme in der Fischerei (Überfischung, Beifangproblematik und Rückwürfe, negative Umweltauswirkung der verwendeten Fangtechniken, Flottenüberkapazitäten etc.) möglichst verringert oder gar gelöst werden.

Die neue Verordnung enthält außerdem Bestimmungen für Schutzmaßnahmen in Gebieten, die durch die EU-Gesetzgebung geschützt sind, wie zum Beispiel Natura-2000-Gebiete (Artikel 11). Außerdem wird ein neuer Regionalisierungsansatz zu Konsultations- und Beteiligungsverfahren eingeführt (Artikel 18). Die fachgerechte und konsequente Umsetzung der einzelnen Punkte wird eine große Herausforderung sowohl für die Fischereipolitik insgesamt als auch für die Bundesregierung sein.

Drucksache 18/1521 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

a) Ist die Bundesregierung im Rahmen der neuen GFP-Verordnung für eine Veränderung der Quotenzuteilung in Deutschland (bitte jeweils begründen)?

1

b) Stimmt die Bundesregierung darin überein, dass man sich vom Fokus auf historische Fangrechte verabschieden muss und eine Reihe von neuen Kriterien zu berücksichtigen ist (bitte jeweils begründen)?

2

a) Inwieweit strebt die Bundesregierung zusammen mit der nachgeordneten Behörde Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine Neubewertung des aktuellen Verfahrens zur Quotenzuteilung an, bzw. hat sie diese bereits durchgeführt (bitte jeweils begründen)?

2

b) Wenn ja, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Neubewertung in einer transparenten Art und Weise und unter Einbeziehung aller an der Umsetzung der Reform Beteiligten, insbesondere der kleinskaligen, handwerklichen Fischerei, erfolgt?

2

c) Falls nein, warum wurde diese Neubewertung bis jetzt nicht gemacht, und bis wann soll sie durchgeführt werden?

3

a) Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass mit den neuen Zuteilungskriterien vor allem diejenigen Fischer berücksichtigt werden, die ökologisch am nachhaltigsten wirtschaften?

3

b) Welche Kriterien wird die Bundesregierung bei der Bewertung der Nachhaltigkeitsaspekte in der Fischerei heranziehen?

4

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass diejenigen Fischer bevorzugt berücksichtigt werden, die – unter Berücksichtigung der Ziele der GFP, wie sie in Artikel 2 aufgeführt sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) – am meisten zum Funktionieren lokaler Gemeinschaften beitragen?

5

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Zuteilungskriterien so gestaltet werden, dass Anreize für die Nutzung selektiver und wenig zerstörerischer Fischereimethoden geschaffen werden?

6

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien für die Fangquotenzuteilung der Öffentlichkeit oder zumindest für diejenigen Fischer zugänglich gemacht werden, die sich um Fangquoten bemühen?

7

Inwieweit plant die Bundesregierung, Gelder des Europäischen Meeres- und Fischereifonds für die Entwicklung, Begleitung, Bewertung und das Management des Quotenzuteilungssystems einzusetzen (Artikel 36 EMFF), um das System in Einklang mit Artikel 17 der GFP-Grundverordnung zu bringen?

8

Inwieweit plant die Bundesregierung, Gelder des EMFF für die Weiterentwicklung und den Einsatz alternativer, selektiver und naturverträglicher Fanggeräte und den Schutz der marinen Biodiversität, insbesondere in den Schutzgebieten des Natura-2000-Netzwerkes, einzusetzen (Artikel 38 EMFF)?

9

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die notwendige Kohärenz zwischen der GFP und den Umweltzielen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie im Fischereimanagement sicherzustellen?

10

a) Welches Verfahren wird die Bundesregierung zur Umsetzung des Artikels 11 der neuen GFP-Grundverordnung nutzen, der es EU-Mitgliedstaaten erlaubt, Maßnahmen, wie u. a. Fischereibeschränkungen, zu verabschieden, um Gebiete zu schützen, die nach der europäischen FFH- und Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen sind?

10

b) Wie wird die Bundesregierung die Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bei der Umsetzung der GFP sicherstellen, und bei welchen Punkten ist das BMUB direkt beteiligt bzw. federführend (bitte stichpunktartig aufführen und erläutern)?

10

c) Wie und in welchem zeitlichen Rahmen wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Öffentlichkeit und Verbände an dem Verfahren zur Umsetzung beteiligt werden?

Berlin, den 21. Mai 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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