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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Situation von Angehörigen der ezidischen Religionsgemeinschaft

Asylantragstellungen seit Juni 2013, Lebenssituation in der Türkei, im Irak, im Iran, im Kaukasus und in Syrien; politisch, rassistisch oder religiös motivierte Diskriminierung und Verfolgung; Rückkehrbestrebungen in die Türkei, Rückkehrhilfen des Bundes, Stand der Religionsfreiheit in der Türkei, Situation der ezidischen Gemeinden in Deutschland, rassistisch oder religiös motivierte Diskriminierung, Medienberichterstattung, Integrationsföderung bzw. &ndash;hindernisse<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

12.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/154121.05.2014

Situation von Angehörigen der ezidischen Religionsgemeinschaft

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Ezidentum (auch: Yezidentum, Jesidentum) ist eine mit dem Zoroastrismus verwandte, monotheistische Religionsgemeinschaft, die ausschließlich unter Kurdinnen und Kurden existiert. Immer wieder in der Geschichte waren und sind Angehörige des Ezidentums Verfolgung und Gewalt ausgesetzt. Größere ezidische Gemeinschaften bestehen heute noch im Irak, in Syrien, im Iran und im Kaukasus sowie inzwischen in der Bundesrepublik Deutschland.

In der Türkei besitzen Angehörige der ezidischen Religionsgemeinschaft im Unterschied zu christlichen und jüdischen religiösen Minderheiten „keinen besonderen rechtlichen Status“. Infolge des Krieges zwischen der türkischen Armee und der kurdischen Guerilla aber auch systematischer Diskriminierung, Vertreibung und Verfolgung dieser Religionsgemeinschaft durch staatliche Kräfte und islamistische Gruppierungen hat die Mehrheit der Ezidinnen und Eziden die Türkei in den letzten 30 Jahren verlassen. Heute beträgt ihre Zahl in der Türkei nach unterschiedlichen, nicht belastbaren Untersuchungen zwischen 400 und 2 000 Personen, die mehrheitlich in den Kreisen Viransehir (Sanliurfa) und Besiri (Batman) leben. Nach Kenntnis der Bundesregierung kommt es „in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit lokalen Strukturen, wenn sie versuchen, in der Vergangenheit zurückgelassenes oder erstmals kastenmäßig erfasstes Land als Eigentum registrieren zu lassen“ (Bundestagsdrucksache 17/14259). Der selber der ezidischen Religionsgemeinschaft entstammende frühere Abgeordnete des Landtages von Nordrhein-Westfalen, Ali Atalan, bezeichnet die Weigerung der türkischen Regierung, das Ezidentum offiziell als Glaubensgemeinschaft anzuerkennen, als größtes Hindernis für eine Rückkehr von ezidischen Flüchtlingen in ihre in den 90er-Jahren vom Militär geräumten Dörfer (http://en.firatnews.com/news/news/feasibility-studies-started-for-the-return-of-yezidis-and-syriacs.htm). In einem vom Ezidischen Bildungs- und Kulturverein OWL e. V. den Fragestellerinnen und Fragestellern übergebenen „Bericht zur Lage der Eziden“ vom März 2014 wird beklagt, dass die ezidische Minderheit in der Türkei immer noch nicht die im Rahmen der Kopenhagener Kriterien seitens der Europäischen Union geforderten Minderheitenrechte genieße. Der größtenteils auf Aussagen von Betroffenen basierende Bericht zählt mehrere Fälle auf, in denen Angehörige der ezidischen Religionsgemeinschaft in den letzten Jahren „Opfer von mehreren Gewaltakten und Diskriminierungsakten seitens der islamisch-fundamentalistischen Kreise“ wurden. Weder seien die Täter strafrechtlich verfolgt worden noch habe der türkische Staat die Ezidinnen und Eziden vor den Übergriffen beschützt. In dem Bericht genannt werden unter anderem Übergriffe, Bedrohungen und Schutzgelderpressungen durch staatliche Paramilitärs (Dorfschützer) und Großgrundbesitzer gegen Ezidinnen und Eziden aus Kefnas (türkisch: Cayirliköyü; Kreis Midyat/Mardin), Denwan (türkisch: Cörekliköyü; Kreis Midyad), Kiwexköyü (türkisch: Magaraköyü; Kreis Idil) und Kalekliköy (Kreis Nusaybin), die ihr zum Teil von muslimischen Nachbardörfern widerrechtlich angeeignetes Land wieder besiedeln wollen.

Der Bundesregierung lagen im Sommer 2013 laut Bundestagsdrucksache 17/14259 „keine Einzelheiten zu den Lebensbedingungen der Eziden in Syrien vor“. Demgegenüber liegen den Fragestellerinnen und Fragestellern Berichte über Angriffen von syrischen Oppositionsgruppen, wie der zu Al Qaida gehörenden Al-Nusra-Front und des „Islamischen Staates im Irak und Syrien“ (ISIS), auf ezidische Dörfer in Syrien sowie von Verschleppungen, Misshandlungen und Ermordungen von Angehörigen der ezidischen Religionsgemeinschaft durch die islamistischen Milizen vor. So wurden nach Berichten von Mitgliedern einer von der Abgeordneten Ulla Jelpke mandatierten Delegation aus Deutschland die Einwohner des ezidischen Dorfes Cafa bei Serekaniye (Ras al Ain) von der Al-Nusra-Front vollständig vertrieben, ein Bewohner wurde getötet. Vor ihrer Vertreibung durch kurdische Milizen im September 2013 zerstörten die Djihadisten die Häuser des Ortes, um ihn unbewohnbar zu machen. An den Wänden sind Schriftzüge, wie „Wir vernichten die Eziden!“, zu sehen (www.nadir.org/nadir/periodika/kurdistan_report/2013/170/08.htm). Im Gesellschaftsvertrag von Rojava (Westkurdistan), einer Art Verfassung für die mehrheitlich kurdisch besiedelten Kantone Efrîn, Kobanî und Cizîr im Norden Syriens, die im Januar 2014 die „Demokratische Autonomie“ ausgerufen haben, heißt es in Artikel 32 Absatz C: „Das Ezidentum ist eine eigenständige Konfession. Die Eziden und Ezidinnen verfügen über alle gesellschaftlichen Rechte und das Recht, ihren Glauben zu leben“ (civakaazad.com/pdf/info7.pd).

Ezidinnen und Eziden gehören den Autonomiebehörden an (http://civaka-azad.org/ein-widerstand-fuer-alle-frauen-dieser-welt/).

Im Irak leiden Ezidinnen und Eziden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung „nicht unter staatlicher Verfolgung, sie sind allerdings gelegentlich Ziel von Anfeindungen oder gewaltsamer Angriffe islamistischer Kreise“. Während das Ezidentum in der Region Kurdistan-Irak das Recht auf uneingeschränkte Religionsfreiheit und -ausübung genießt, „sind sie allerdings gelegentlich Ziel der Anfeindung oder gar gewaltsamer Angriffe islamistischer Kreise“. So „ist nicht zu verkennen, dass die ezidische Religion in der islamischen Umgebung auf zahlreiche Vorbehalte und Vorurteile trifft, insbesondere in islamistisch-extremistischen Kreisen“, bei denen das Ezidentum als Apostasie (Abfall vom Glauben) gilt (Bundestagsdrucksache 17/14259). Anfang Mai 2014 wurden sechs Ezidinnen und Eziden in der Region Rabia in der irakischen Provinz Mosul von Kämpfern der Organisation „Islamischer Staat im Irak und Syrien“ (ISIS) getötet. Rund 900 ezidische Familien flohen nach einem Ultimatum der Djihadisten, die ihnen mit ihrer Ermordung drohten, aus ihren Wohnungen in andere Landesteile. Die Flüchtenden baten sowohl die irakische Zentralregierung als auch die Kurdische Regionalregierung um Schutz (http://rudaw.net/english/middleeast/iraq/10052014). Im Iran ist das Ezidentum nicht als religiöse Minderheit anerkannt, seine Angehörigen „werden in der Ausübung ihres Glaubens beeinträchtigt, häufig auch im Alltagsleben diskriminiert und verfolgt“ (Bundestagsdrucksache 17/14259).

Die Anzahl der oft bereits in der dritten und sogar vierten Generation in Deutschland lebenden Ezidinnen und Eziden wird von ezidischen Verbänden auf rund 80 000 Personen beziffert. Hier sind Ezidinnen und Eziden mitunter fremdenfeindlichen Anfeindungen aber auch diskriminierender Berichterstattung in Medien ausgesetzt. So hetzt das sonst vor allem islamfeindliche Internetportal Politically Incorrect gegen die Ezidinnen und Eziden als „gemeingefährliche und martialische ,Religionsgruppe‘ “, die in der Stadt Celle „für ein hohes Maß an Kriminalität“ sorge, in dem sie die „einheimische deutsche Bevölkerung terrorisiert“ (www.pi-news.net/2013/09/die-jesiden-gefahr/). Das Yezidische Forum Oldenburg e. V. beklagte eine Verunglimpfung des Ezidentums durch eine Reportage der „Nordwest-Zeitung“ vom 24. August 2013, in der „aufgrund nicht zutreffender Aussagen zur yezidischen Religion und der Verallgemeinerung eines Einzelschicksals […] yezidische Mitbürgerinnen und Mitbürger erheblich belastet“ und „durch pauschale Aussagen […] in die Nähe einer finsteren Sekte gerückt“ würden (www.nwzonline.de/wirtschaft/weser-ems/yezidisches-forum-wehrt-sich-gegen-unwahrheiten_a_8,3,1430847403.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Angehörige der ezidischen Religionsgemeinschaft haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit einschließlich Juni 2013 einen Asylantrag in der Bundesrepublik Deutschland gestellt (bitte nach Monat der Antragstellung, Erst- und Folgeantrag, Herkunftsstaat und Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – BAMF – aufschlüsseln)?

2

Inwieweit waren und sind Angehörige der ezidischen Religionsgemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei politisch, rassisch oder religiös motivierter Diskriminierung, Verfolgung oder Unterdrückung durch staatliche Behörden einschließlich des Militärs und der Jandarma, parastaatliche Gruppierungen wie Dorfschützern, Angehörigen politischer Parteien oder religiöser Gruppierungen, ausgesetzt (bitte einzeln benennen)?

3

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Rückkehrbestrebungen von Ezidinnen und Eziden aus der Bundesrepublik Deutschland in ihre früheren Heimatorte in der Türkei?

a) Auf welche konkreten Probleme stoßen Ezidinnen und Eziden nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Rückkehr und Wiederbesiedelung ihrer früheren Heimatorte in der Türkei?

b) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über Drohungen, Einschüchterungen und Übergriffe von staatlichen, parastaatlichen und nichtstaatlichen Kräften gegen rückkehrwillige Ezidinnen und Eziden in der Türkei?

c) Welche Kontakte mit ezidischen Verbänden in Deutschland zur Thematik einer Wiederansiedelung in ihren früheren Heimatorten bestehen vonseiten der Bundesregierung?

d) Welche politischen und materiellen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Ezidinnen und Eziden bei der Rückkehr, der Wiederbesiedelung und dem Wiederaufbau ihrer früheren Heimatorte zu unterstützen, und inwieweit haben Ezidinnen und Eziden in den vergangenen drei Jahren Rückkehrhilfen des Bundes in Anspruch genommen?

4

Welche konkreten, einschließlich der von ihr auf Bundestagsdrucksache 17/14259 begrüßten Fortschritte im Bereich der Religionsfreiheit und der religiösen Minderheiten in den letzten Jahren erkennt die Bundesregierung in der Türkei?

a) Inwieweit betreffen diese Fortschritte nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der Ezidinnen und Eziden?

b) Welchen konkreten weiteren Reformbedarf einschließlich gesetzlicher Änderungen und Anpassungen bezüglich der Religionsfreiheit und der Situation nichtsunnitischer religiöser Minderheiten erkennt die Bundesregierung in der Türkei?

c) Inwieweit, wann, gegenüber welchen Gesprächspartnerinnen und -partnern und mit welcher Reaktion hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung der Türkei die Situation nichtsunnitischer religiöser Minderheiten angesprochen?

d) Inwieweit, gegenüber welchen Gesprächspartnerinnen und -partnern und mit welcher Reaktion hat der Bundespräsident Joachim Gauck nach Kenntnis der Bundesregierung bei seinem Türkeibesuch im April 2014 die Situation nichtsunnitischer religiöser Minderheiten angesprochen?

5

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Lebenssituation von Angehörigen der ezidischen Religionsgemeinschaft im Irak einschließlich der Autonomieregion Kurdistan-Irak einzuschätzen?

6

Welche Fälle von politisch, rassistisch oder religiös motivierter Diskriminierung, Verfolgung und Unterdrückung von Ezidinnen und Eziden im Irak und in der Autonomieregion Kurdistan-Irak durch staatliche oder nichtstaatliche Kräfte sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln benennen)?

7

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Lebenssituation von Angehörigen der ezidischen Religionsgemeinschaft im Iran einzuschätzen?

8

Welche Fälle von politisch, rassistisch oder religiös motivierter Diskriminierung, Verfolgung und Unterdrückung von Ezidinnen und Eziden im Iran durch staatliche oder nichtstaatliche Kräfte sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln benennen)?

9

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Lebenssituation von Angehörigen der ezidischen Religionsgemeinschaft im Kaukasus (Georgien, Armenien, Russische Föderation) einzuschätzen?

10

Welche Fälle von politisch, rassistisch oder religiös motivierter Diskriminierung, Verfolgung und Unterdrückung von Ezidinnen und Eziden im Kaukasus (Georgien, Armenien, Russische Föderation) durch staatliche oder nichtstaatliche Kräfte sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln benennen)?

11

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige Lebenssituation von Angehörigen der ezidischen Religionsgemeinschaft in Syrien einzuschätzen?

a) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Syrien eine Anerkennung des Ezidentums als Religionsgemeinschaft?

b) Welche Fälle von politisch, rassistisch oder religiös motivierter Diskriminierung, Verfolgung und Unterdrückung von Ezidinnen und Eziden in Syrien durch die Baath-Regierung, ihre Sicherheitskräfte, die Armee und Baath-nahe Milizen sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln benennen)?

c) Welche Fälle von politisch, rassistisch oder religiös motivierter Diskriminierung, Verfolgung und Unterdrückung von Ezidinnen und Eziden in Syrien durch syrische Oppositionskräfte sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln benennen)?

d) Welche Fälle von politisch, rassistisch oder religiös motivierter Diskriminierung, Verfolgung und Unterdrückung von Ezidinnen und Eziden in Syrien durch islamistische Gruppierungen sind der Bundesregierung bekannt (bitte einzeln benennen)?

e) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der Lebenssituation und rechtlichen Stellung der Ezidinnen und Eziden in den drei mehrheitlich kurdisch besiedelten Kantonen Efrîn, Kobanî und Cizîr im Norden Syriens, die die „Demokratische Autonomie“ ausgerufen haben, und wie beurteilt sie diese?

12

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der ezidischen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland?

a) Wie viele Ezidinnen und Eziden leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?

b) Welche ezidischen Verbände bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland, und zu welchen dieser Verbände gibt es Kontakt vonseiten der Bundesregierung?

c) Wie viele und welche ezidischen Gebetshäuser gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?

d) Welche Medien einschließlich Fernsehsendern, die sich besonders der Situation der Ezidinnen und Eziden widmen, sind der Bundesregierung bekannt?

e) Inwieweit besteht die Absicht, zukünftig Vertreterinnen und Vertreter ezdischer Verbände zu Integrationsgipfeln der Bundesregierung hinzuzuziehen?

13

Sind der Bundesregierung rassistisch oder religiös motivierte Anfeindungen von Ezidinnen und Eziden in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, und wenn ja, in welcher Form und durch wen?

14

Sind der Bundesregierung Beschwerden ezdischer Verbände über diskriminierende Berichterstattung in den Medien bekannt, und wenn ja, welche, und aus welchem Anlass?

15

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer besonderen Aufklärung über die Hintergründe des Ezidentums, um religiösen und rassistischen Vorurteilen entgegenzuwirken und die weitere Integration der in Deutschland lebenden Ezidinnen und Eziden zu fördern?

16

Inwiefern bestehen aus Sicht der Bundesregierung besondere Integrationshindernisse für Ezidinnen und Eziden in Deutschland, und wie könnten diese behoben werden?

17

Inwieweit erkennt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit der aus der Türkei stammenden Ezidinnen und Eziden mittlerweile in Deutschland leben und hier eine der weltweit größten ezidischen Gemeinden besteht (www.eziden-deutschland.de), eine besondere Verantwortung für den Schutz und die Förderung dieser Religionsgemeinschaft sowohl in Deutschland als auch in ihren ursprünglichen Siedlungsgebieten?

Berlin, den 21. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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