[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1761
18. Wahlperiode 16.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn,
Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1544 –
Position der Bundesregierung zur möglichen Gefahr einer
emissionshandelsbedingten Produktionsverlagerung in Nicht-EU-Staaten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unter „Carbon Leakage“ versteht die europäische Klimagesetzgebung die
Gefahr einer emissionshandelbedingten vermeintlichen Verlagerung von CO2-
intensiven Produktionsprozessen in Drittstaaten der Europäischen Union (EU).
Diese Annahme unterstellt, dass die mögliche Belastung von Unternehmen
durch den Emissionszertifikatehandel andere Standortvorteile in den
europäischen Industriestaaten überlagert.
Die Europäische Kommission legt im Rahmen des Emissionshandelssystems
nicht nur die Menge der Zertifikate für die jeweilige Handelsperiode des
Emissionshandels fest, sondern macht auch Vorschläge, für welche Branchen und
Industrieprozesse „Carbon Leakage“ angenommen werden kann, und
veröffentlicht diese auf einer Liste. Unternehmen, deren Branchen sich auf dieser
Liste finden, werden von der Verpflichtung zur Ersteigerung der von ihnen
benötigten Emissionszertifikate ausgenommen und bekommen
Emissionszertifikate, die auf Basis von Bezugswerten kostenfrei zugeteilt werden. Ausgaben
für Emissionszertifikate entstehen den Unternehmen dann nur noch, wenn sie
mehr Zertifikate benötigen, als ihnen zugeteilt wurde. In diesem Jahr steht die
Überprüfung der bisherigen „Carbon Leakage“-Liste an, nach der bisher die
Industrie ihre Zertifikate weitgehend unter der Annahme eines CO2-Preises von
30 Euro pro Tonne CO2 kostenfrei zugeteilt bekommt (Beschluss der
Europäischen Kommission vom 24. Dezember 2009).
Die Europäische Kommission hat nun im Mai 2014 einen Vorschlag für die
weitere Fortschreibung der „Carbon Leakage“-Liste für den Zeitraum von
2015 bis 2019 vorgelegt.
1. Wie viel Prozent der dem Emissionshandel unterliegenden Anlagen in
Deutschland bekommen derzeit in welchem Umfang aufgrund der existie-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 12. Juni 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1761 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderenden „Carbon Leakage“-Liste von 2009 Emissionszertifikate kostenlos
zugeteilt (bitte nach Anlagengröße aufschlüsseln)?
Nach den EU-weit einheitlichen Zuteilungsregeln wird bei der Berechnung der
Zuteilung für jeden Teilbereich der Anlage danach differenziert, ob das jeweils
betroffene Produkt der „Carbon Leakage“-Liste zuzuordnen ist oder nicht. Eine
Vielzahl von Anlagen erhalten daher nur einen Teil der kostenlosen Zuteilung
nach den „Carbon Leakage“-Regeln, die restliche Zuteilung wird hingegen in
festgelegten jährlichen Schritten bis zum Jahr 2020 abgesenkt. Vor diesem
Hintergrund ist eine Differenzierung nach der Anzahl der insgesamt privilegierten
Anlagen nicht sinnvoll. In der nachfolgenden Tabelle ist für die einzelnen
Branchen jeweils die Gesamtmenge der kostenlosen Zuteilung für das Jahr 2013
angegeben sowie die Aufteilung, wieviel Prozent dieser Gesamtmenge nach den
„Carbon Leakage“-Regeln zugeteilt wurde und auf welchen Anteil die o. g.
schrittweise Absenkung angewendet wurden. Über alle Anlagen hinweg betrug
die Gesamtmenge der kostenlosen Zuteilung für das Jahr 2013 in Deutschland
168,8 Millionen Zertifikate. Auf knapp 89 Prozent dieser Gesamtmenge wurde
die Privilegierung nach den „Carbon Leakage“-Regeln angewendet. Dies
bedeutet, dass die in den Emissionshandel einbezogenen Industrietätigkeiten
nahezu vollständig privilegiert wurden. Wie sich die Zuteilung im Vergleich
zum Bedarf der Anlagen darstellt, ist jedoch aufgrund der unterschiedlichen
Situation der Anlagen nicht pauschal zu beantworten. Zu berücksichtigen sind
dabei vor allem der für alle Zuteilungen angewandte sektorübergreifende
Korrekturfaktor, der von 5,73 Prozent im Jahr 2013 auf 17,56 Prozent im Jahr 2020
ansteigt (durchschnittlich 11,5 Prozent) und für die Einhaltung der verfügbaren
Gesamtmenge an Zertifikaten für die Industriezuteilung sorgt, wie auch die
Effizienz der Anlage im Vergleich zum EU-weiten Benchmark, aus denen sich
je nach Anlage eine Unterdeckung mit Emissionsrechten ergeben kann.
2. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Revision der
europäischen „Carbon Leakage“-Liste in Brüssel, und sieht sie
Handlungsbedarf, die Liste an die aktuelle Preisentwicklung für CO2-
Emissionszertifikate bis zum Jahr 2020 anzupassen, und falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft den Vorschlag der Europäischen Kommission zur
Revision der „Carbon Leakage“-Liste derzeit. Die Revision steht nicht im
Ermessen der Europäischen Kommission oder der Mitgliedstaaten, sondern folgt
den Vorgaben aus der Emissionshandelsrichtlinie.
Branche 3. Handelsperiode
Zuteilungsmenge 2013
[Mio. EUA/a]
Anteil Zuteilung
nach Carbon
Leakage Regeln
Anteil sonstige
Zuteilung
Wärmezuteilung an Energieanlagen 33,9 46,0 Prozent 54,0 Prozent
sonstige Verbrennungsanlagen 0,6 92,3 Prozent 7,7 Prozent
Raffinerien 21,0 99,8 Prozent 0,2 Prozent
Eisen und Stahl 51,3 99,6 Prozent 0,4 Prozent
Nichteisenmetalle 2,4 100,0 Prozent 0,0 Prozent
Mineralverarbeitende Industrie 31,9 99,2 Prozent 0,8 Prozent
Papier und Zellstoff 7,0 99,7 Prozent 0,3 Prozent
Chemische Industrie 20,4 99,5 Prozent 0,5 Prozent
Gesamtergebnis 168,6 88,7 Prozent 11,3 Prozent
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/17613. Hält die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission
für angemessen, die für die „Carbon Leakage“-Liste weiterhin bis zum Jahr
2019 einen Zertifikatepreis von 30 Euro zugrunde legt?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts des aktuell
deutlich geringeren CO2-Preises die „Carbon Leakage“-Gefahr weitaus
geringer ist, als ursprünglich erwartet wurde, und wenn nicht, warum nicht?
Die Carbon-Leakage-Gefahr ist in den einzelnen Sektoren sehr unterschiedlich
ausgeprägt. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Abschätzungen vor.
Tendenziell dürfte der niedrige CO2-Preis im europäischen Emissionshandel dazu
beigetragen haben, die Gefahr emissionshandelsbedingter
Produktionsverlagerungen entsprechend zu verringern. Allerdings wird bei
Investitionsentscheidungen der Wirtschaft in der Regel nicht der aktuelle CO2-Preis, sondern der
künftig zu erwartende Preis berücksichtigt. Über die diesbezüglichen
Annahmen der Unternehmen liegen der Bundesregierung keine Abschätzungen vor.
5. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass nur diejenigen Unternehmen
und Branchen eine kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten
bekommen sollten, bei denen tatsächlich emissionshandelsbedingt die Gefahr
einer Produktionsverlagerung ins außereuropäische Ausland droht, und was
tut die Bundesregierung dafür?
Hinsichtlich der aktuellen Revision der Liste wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen. Hinsichtlich Maßnahmen zur Vermeidung von „Carbon Leakage“
durch den Emissionshandel wird sich die Bundesregierung im Rahmen der
Verhandlungen des Klima- und Energiepaketes bis zum Jahr 2030 positionieren.
Die Europäische Kommission hat angekündigt, für die Handelsperiode ab dem
Jahr 2021 eine stärker fokussierte Regelung erarbeiten zu wollen; bisher liegen
jedoch noch keine Vorschläge vor.
6. Welche eigenen Vorschläge zur Revision der „Carbon Leakage“-Liste
macht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf europäischer
Ebene, und setzt sie sich diesbezüglich auch für eine entsprechende
Änderung der Emissionshandelsrichtlinie ein?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
7. Welche Standortvorteile sieht die Bundesregierung insgesamt für die
Industrie in Europa und in Deutschland, und welche Relevanz bemisst sie in
diesem Kontext dem aktuellen CO2-Preis als einem Aspekt bei der
Standortentscheidung durch die Unternehmen bei?
Zu der komplexen Frage, welche Kriterien für die Unternehmen bei einer
Standortentscheidung maßgeblich sind und welche Rolle der Zertifikatepreis im
Emissionshandel bei dieser Entscheidung spielt, liegen der Bundesregierung
keine eigenen belastbaren Daten vor. Diese Frage ist für die einzelnen Branchen
sehr unterschiedlich zu beantworten. Das CO2-Barometer, das jährlich von der
KfW und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in
Deutschland erhoben wird, widmete sich im Jahr 2012 diesem Thema. Die
Ergebnisse deuten darauf hin, dass der Einfluss des CO2-Preises auf die
Standortwahl derzeit wenig relevant ist und dem derzeit niedrigen Preis entspricht
(s. KfW/ZEW 2012: „Anreizwirkung des EU-Emissionshandels auf Unterneh-
Drucksache 18/1761 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodemen gering – Klimapolitische Regulierung wenig relevant für
Standortentscheidungen“, abrufbar unter
www.kfw.de).
8. Welche Wettbewerbsvorteile sieht die Bundesregierung für die
europäische Industrie durch Anstrengungen zum Klimaschutz, insbesondere
durch Effizienzsteigung, vermiedene Energiekosten und Vorteile durch
neue Verfahren und Technologien, und inwieweit gehen diese Aspekte in
die Positionierung der Bundesregierung zur vermeintlichen Gefahr eines
„Carbon Leakage“ mit ein bzw. finden sich dort wo wieder?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten vor, die eine Abwägung der
verschiedenen Aspekte zulassen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
9. Welche Option ist nach Einschätzung der Bundesregierung am ehesten
geeignet, den Interessen der deutschen Wirtschaft zu entsprechen, die
Anpassung der „Carbon Leakage“-Liste an den tatsächlichen CO2-Preis oder
eine weitgehende Befreiung der Industrie – wie bisher im Rahmen der
„Carbon Leakage“-Liste – verbunden mit einer strukturellen Reform des
Emissionshandels mit der Folge einer Rückführung des CO2-Preises auf
das ursprünglich von der Bundesregierung (z. B. in den Kalkulationen für
den Bundeshaushalt) anvisierte Preisniveau?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
10. Sind der Bundesregierung Unternehmen bekannt, die aufgrund der durch
den Emissionshandel entstandenen Kosten ihren Standort aus Deutschland
in ein Land außerhalb der EU verlagert haben?
Die Bundesregierung nimmt keine Erfassung oder Bewertung von
Standortverlagerungen einzelner Unternehmen vor. Daher kann keine Aussage dazu
getroffen werden, ob Unternehmen, aufgrund der durch den Emissionshandel
bedingten Kosten ihren Standort in ein Land außerhalb der EU verlagert haben.
11. Welche Position zur Reform des europäischen Emissionshandels vertritt
die Bundesregierung auf europäischer Ebene, insbesondere hinsichtlich
der derzeit zwei Milliarden überschüssigen Emissionszertifikate
(Mitteilung der Europäischen Kommission vom 16. Mai 2013) und zu der von der
Europäischen Kommission in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen
Einführung einer Marktstabilitätsreserve, und wird sich die
Bundesregierung dafür einsetzen, dass eine solche Stabilitätsreserve noch deutlich vor
dem Jahr 2020 kommt?
Die Bundesregierung hält eine rasche und nachhaltige Stärkung des
Emissionshandels für notwendig und spricht sich für die Einführung einer
Marktstabilitätsreserve auf Basis des Vorschlags der Europäischen Kommission aus, um den
Emissionshandel schnell wieder auf Kurs zu bringen. Der Zeitplan und die
Einzelheiten zur Erreichung dieses Ziels werden derzeit innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/176112. Welche Berechnungen hinsichtlich der Ausgestaltung der
Marktstabilitätsreserve gerade in Bezug auf die gesetzten Schwellenwerte liegen der
Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Europäische Kommission hat mit ihrem Legislativvorschlag zur Einführung
einer Marktstabilitätsreserve ein Impact Assessment vorgelegt (abrufbar unter
http://ec.europa.eu). Darin stellt sie dar, dass ein Teil der rechnerischen
Überschüsse im Markt bereits vertraglich gebunden sind, vor allem zur Deckung der
CO2-Kosten für im Voraus verkauften Strommengen (so genanntes Hedging).
Im Impact Assessment sind Schätzungen dieses Hedging-Volumens enthalten,
die in einem Expertentreffen der Europäischen Kommission von
Marktteilnehmern genannt wurden. Die Bundesregierung konnte auf Grundlage der
vorliegenden Informationen noch keine abschließende Bewertung der von der
Europäischen Kommission genannten Größenordnung vornehmen. Im
Legislativvorschlag ist vorgesehen, dass die Schwellenwerte in regelmäßigen Abständen
überarbeitet werden. Die Europäische Kommission hat angekündigt, zeitnah
weitere Erläuterungen zu den Details ihres Vorschlags vorzulegen.
13. Sieht die Bundesregierung den Standort Deutschland durch die
Energiewende und durch den Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt
gestärkt, und ist auch angesichts der daraus resultierenden sinkenden
Börsenstrompreise nach Auffassung der Bundesregierung von einer
insgesamt sinkenden Gefahr von Produktionsverlagerungen ins
außereuropäische Ausland auszugehen?
Bei der Realisierung der Energiewende achtet die Bundesregierung sehr darauf,
dass Deutschland auch weiterhin als Industriestandort attraktiv bleibt. Dabei
müssen die Zusatzbelastungen für die Unternehmen in einem angemessenen
Rahmen bleiben. Nur so kann es gelingen, die Energiewende zu realisieren, ohne
dass es zu Produktionsverlagerungen ins außereuropäische Ausland kommt.
Dabei sollte die Verringerung des Börsenstrompreises durch das größere Angebot
an Strommengen aus erneuerbaren Energien berücksichtigt werden, soweit dies
zu Entlastungen bei den Stromkosten der Unternehmen führt.
14. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass jetzt die „Carbon
Leakage“-Liste mit den weitreichenden Ausnahmen für die Industrie bis
zum Jahr 2020 fortgeschrieben werden soll und die Europäische
Kommission schon jetzt eine Konsultation zum „Carbon Leakage“ für die Zeit
nach dem Jahr 2020 durchführt, obwohl im kommenden Jahr in Paris ein
Kyoto-Folgeabkommen zum internationalen Klimaschutz vereinbart
werden soll, und besteht aus Sicht der Bundesregierung so die Gefahr, dass
international der Eindruck entstehen könnte, dass die EU nicht von einem
erfolgreichen Abschluss in Paris ausgeht?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung gilt
grundsätzlich, dass Ergebnisse der internationalen Klimaverhandlungen in den
europäischen Regelungen zur Vermeidung von „Carbon Leakage“
berücksichtigt werden müssen. Allerdings handelt es sich um zwei unterschiedliche
Verhandlungsprozesse und es muss gleichermaßen die Planungssicherheit für die
betroffene Wirtschaft berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der internationalen
Verhandlungen müssen fortlaufend dahingehend bewertet werden, inwieweit die
großen Industrie- und Schwellenländer vergleichbare Minderungspflichten
übernehmen und so weltweit vergleichbare Wettbewerbsbedingen geschaffen
werden.
Drucksache 18/1761 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. War die bisher zur Vermeidung eines vermeintlichen „Carbon Leakage“
erfolgte kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten an die Industrie
seit dem Jahr 2013 angesichts des rapiden Preisverfalls für
Emissionszertifikate nach Ansicht der Bundesregierung gerechtfertigt, und wenn ja,
liegen der Bundesregierung dazu Abschätzungen oder Studien vor (bitte
auflisten)?
Die Bundesregierung hat zur Frage der Notwendigkeit von Carbon-Leakage-
Zuteilungen keine eigenen Studien durchgeführt. Es wurden eine Reihe von
Erhebungen u. a. auf Sektorebene durchgeführt, von denen einige bereits
veröffentlich sind. Zudem hat die Europäische Kommission ein Impact Assessment
zur Revision der Liste vorgelegt, das jedoch noch nicht veröffentlicht wurde.
Diese Studien haben jedoch nicht untersucht, ob die Carbon-Leakage-
Regelungen „gerechtfertigt“ waren, sondern ob (trotz der Regelungen) Carbon Leakage
aufgetreten ist, also ob die Regelungen effektiv waren.
Folgende Studien liegen vor:
● Ecofys (2013): Carbon Leakage Evidence Project (abrufbar unter: http://
ec.europa.eu/clima/policies/ets/cap/leakage/docs/cl_evidence_factsheets_
en.pdf). Die Europäische Kommission beauftragte diese Ex-post-Studie, um
zu untersuchen, ob es Nachweise für das Auftreten von Carbon Leakage in
der ersten und zweiten Handelsperiode gab. Die Studie fokussierte auf die
energieintensiven Industriebranchen und kam zu dem Ergebnis, dass es keine
Anzeichen für ein Auftreten von Carbon Leakage, wie es die Europäische
Emissionshandelsrichtlinie definiert, gab.
● Climate Strategies (2014): Strategic approaches to CO2 emissions: The case
of the cement industry and of the chemical industry (abrufbar unter: www.
climatestrategies.org). Das Projekt läuft noch und neben den bereits
vorliegenden Sektorstudien zu Zement und Chemie werden auch noch weitere
Sektoren untersucht.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr eines „Carbon Leakage“
angesichts der Tatsache, dass sich u. a. durch eine Überausstattung der
Unternehmen mit Emissionszertifikaten derzeit ein Überschuss von über
zwei Milliarden Zertifikaten im System befindet und dass eine Studie des
Öko-Institutes im Auftrag der Umweltverbandes WWF zu dem Ergebnis
gekommen ist, dass neun untersuchte Unternehmen aus den Branchen
Eisen und Stahl, Raffinerien, Chemische Industrie sowie Zement seit dem
Jahr 2005 Freizertifikate im Wert von 8 Mrd. Euro erhalten haben, und
dass diese Unternehmen bis Ende des Jahres 2012 ungenutzte Zertifikate
im Wert von über 1 Mrd. Euro besaßen, mit denen sie frei handeln können
(
www.wwf.de/2014/maerz/kasse-machen-mit-dem-emissionshandel/)?
Die Bundesregierung bewertet nicht die Ausstattung von einzelnen Branchen
oder Unternehmen mit Emissionsrechten. Gleichwohl sieht die
Bundesregierung generell aufgrund der hohen Überschüsse und der damit verbundenen
geringen Anreizwirkung des Europäischen Emissionshandels dringenden
Handlungsbedarf für eine rasche und nachhaltige Stärkung des Instruments. Auf die
Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
17. In welcher Höhe sind dem Bundeshaushalt durch die kostenlose Zuteilung
von Emissionszertifikaten bisher Einnahmen entgangen, und teilt die
Bundesregierung die Auffassung des Umweltbundesamtes, das
kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten als umweltschädliche
Subvention ausweist (
www.umweltbundesamt.de/themen/umweltschaedliche-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1761subventionen-klettern-auf-ueber), und ist die Bundesregierung bestrebt,
diese Subventionen abzubauen?
Dem Bundeshaushalt sind durch die kostenlose Zuteilung von
Emissionszertifikaten bislang keine Einnahmen entgangen. Entsprechende Zusatzeinnahmen
für den Bundeshaushalt könnten nur erzeugt werden, wenn Deutschland die
Möglichkeit hätte, die Emissionszertifikate nicht kostenlos zuzuteilen, sondern
zu versteigern. In der laufenden Handelsperiode (2013 bis 2020) wäre den
Mitgliedstaaten eine solche Änderung der Zuteilungsform durch die EU-weit
einheitlichen Zuteilungsregeln untersagt. In der vorangegangenen Handelsperiode
(2008 bis 2012) hat die Bundesrepublik Deutschland den zulässigen
Versteigerungsanteil von maximal 10 Prozent des Gesamtbudgets nahezu vollständig
ausgeschöpft. Eine weitere Kürzung der kostenlosen Zuteilung zugunsten einer
erhöhten Versteigerungsmenge ist daher auf der Basis der derzeitigen Vorgaben
des EU-Emissionshandelsrechts ausgeschlossen.
18. Wie würde sich nach Ansicht der Bundesregierung die Zusammenstellung
der „Carbon Leakage“-Liste ändern, wenn statt der ursprünglich
kalkulierten 30 Euro der aktuelle CO2-Preis von derzeit unter 5 Euro als
Bezugsgröße herangezogen würde?
a) Wie viel Prozent der Industrieanlagen würden dann aus der
kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten herausfallen?
b) Welche Auswirkungen hätte diese Anpassung auf den Energie- und
Klimafonds?
Die Europäische Kommission hat im Entwurf zur Folgenabschätzung zum
aktuellen Vorschlag der Carbon-Leakage-Liste (Impact Assessment Carbon Leakage
2015 bis 2019, S. 49 f) dargestellt, welche Sektoren das quantitative CO2-
Kostenkriterium nicht mehr erfüllen würden, wenn man an Stelle eines
Zertifikatepreises von 30 Euro einen Zertifikatepreis von 16,50 Euro zugrunde legte.
Hiervon betroffen wären folgende Sektoren:
Aus dieser Aufstellung kann jedoch nicht geschlossen werden, dass diese
Sektoren dann nicht mehr auf der Carbon-Leakage-Liste enthalten wären, da die
Europäische Kommission auch bislang eine Reihe von Sektoren auf Grundlage
einer qualitativen Bewertung des Carbon-Leakage-Risikos in die Liste mit
aufgenommen hat, obwohl der betreffende Sektor keines der quantitativen Kriterien
erfüllt hat. Insofern kann allein durch die Kalkulation mit einer abweichenden
Preisgrundlage nicht beurteilt werden, ob der betreffende Sektor auf der Carbon-
Leakage-Liste verbleibt oder nicht. Daher sind keine Aussagen zu den beiden
Teilfragen möglich.
19. Bei welchen Branchen besteht nach Erkenntnis der Bundesregierung
angesichts des aktuellen CO2-Preises keine „Carbon Leakage“-Gefahr
mehr?
Hierzu hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse; im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 2 und 18 verwiesen.
10.62 Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
23.11 Herstellung von Flachglas
23.13 Herstellung von Hohlglas
23.51 Herstellung von Zement
23.52 Herstellung von Kalk und gebranntem Gips
24.43 Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn
Drucksache 18/1761 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Bei welchen Branchen besteht nach Ansicht der Bundesregierung auch
beim derzeitig geringen CO2-Preis von unter 5 Euro noch weiterhin das
vermeintliche Risiko des „Carbon Leakage“, und wie begründet die
Bundesregierung dies für die jeweiligen Branchen?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]