Entwicklung des Menschenhandels
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Katja Dörner, Katja Keul, Luise Amtsberg, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel ist am 1. Februar 2008 in Kraft getreten. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel, der Strafverfolgung der Täterinnen und Täter und dem Schutz der Opfer. Die Umsetzung der Europaratskonvention und der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer steht noch aus. Die Frist zur Umsetzung ist bereits abgelaufen.
Menschenhandel ist ein komplexes Problem, das im nationalen, europäischen und internationalen Kontext auftritt. Immer mehr Menschen werden in diesem Zusammenhang Opfer von physischer und psychischer Gewalt. Fallzahlen in den Wirtschaftsbereichen Gastronomie- und Hotelgewerbe, Sexindustrie, Landwirtschaft, Baubranche, der Fleisch verarbeitenden Industrie sowie in Privathaushalten, in der Pflege oder bei Au-Pairs nehmen nach einer europäischen Studie aus dem Jahr 2013 zu.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Fälle nach § 232 (bzw. nach den §§ 180a und 181 des Strafgesetzbuchs – StGB – alte Fassung, zusammen: Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung) und § 233 StGB (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft) erfasste das Bundeskriminalamt (BKA) seit dem Jahr 2000 (bitte nach Jahren unterteilt auflisten)?
Gegen wie viele Tatverdächtige wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 aufgrund des § 232 StGB (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung) und § 233 StGB (Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft) ermittelt, und wie viele Verurteilungen gab es in diesem Zeitraum (bitte nach Jahren unterteilt auflisten)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung aktuell die Anzahl der Menschen, die zur Prostitution gezwungen werden?
Auf welchen Studien oder Erhebungen basieren diese Schätzungen?
Was tut die Bundesregierung, um konkrete Zahlen zu erheben?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung aktuell die Anzahl der Menschen ein, die zur Arbeit gezwungen werden (§ 233 StGB)?
Auf welchen Studien oder Erhebungen basieren diese Schätzungen?
Was tut die Bundesregierung, um konkrete Zahlen zu erheben?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich nach Angaben des BKA die Anzahl der mutmaßlichen Opfer von insgesamt 926 im Jahr 2000 auf 612 im Jahr 2012 um 34 Prozent verringert hat und im Vergleich zum Jahr 2003 (1 235 Fälle) sogar um 50 Prozent zurückgegangen ist (vgl. Bundeslagebild Menschenhandel 2000, 2003 und 2012)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern, in denen es ein verdachtsunabhängiges Recht der Polizei zur Kontrolle von Prostitutionsstätten gibt, eine höhere Verurteilungsquote wegen Menschenhandels als in denen ohne diese Möglichkeit?
Wie viele Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 von Opferberatungsstellen zum Thema beraten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und mit welchen Mitteln werden diese durch die Bundesregierung gefördert?
Wie viele Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und mit welchen Mitteln werden diese durch die Bundesregierung gefördert?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Opfer, die von Opferberatungsstellen betreut wurden, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Anteil zu erhöhen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels, die durch die Hinweise von Freiern eröffnet werden?
Welche anderen gesicherten Zahlen zur Anzahl der Opfer von Menschenhandel kennt die Bundesregierung für die Jahre 2000 bis 2014, und welche Entwicklung kann die Bundesregierung hier erkennen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Haltung, keine Studie zur Ermittlung des Dunkelfelds des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Deutschland in Auftrag zu geben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/12504)?
Vertritt die Bundesregierung entgegen den erfassten Fällen des BKA die Auffassung, dass die Liberalisierung der Prostitution durch das Prostitutionsgesetz im Jahr 2002 zu einer Ausweitung des Phänomens des Menschenhandels von Frauen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung geführt hat, und mit welcher Rechtstatsache begründet die Bundesregierung diese Auffassung?
Plant die Bundesregierung Änderungen im Aufenthaltsrecht, um Opfern von Menschenhandel einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt und einen sicheren Aufenthaltsstatus zu gewährleisten, um die Opfer besser zu schützen, eine Aufhellung des Dunkelfelds und eine Verbesserung der Strafverfolgung von Tätern zu erreichen?
Wenn ja, welche sind dies?
Wenn nein, wieso nicht?
Wie viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel nach § 25 Absatz 4a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurden seit Einführung der Regelung im Jahr 2007 jährlich nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt (falls keine Informationen vorliegen, bitte Begründung, weshalb diese Informationen nicht vorliegen)?
Wie viele der in Frage 15 genannten beantragten Aufenthaltserlaubnisse wurden seit dem Jahr 2008 nach § 25 AufenthG im Ausländerzentralregister gespeichert?
Bei wie vielen Opfern nach den §§ 232, 233 StGB bestand eine Ausreisepflicht, und wie viele haben nach Kenntnis der Bundesregierung Deutschland verlassen (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
Wird die Bundesregierung Opfern von Menschenhandel, unabhängig von deren Aussage- und Anzeigebereitschaft, ein Aufenthaltsrecht aus Gründen des Opferschutzes durch Vorlage eines Gesetzentwurfs einräumen?
Falls nein, warum nicht?
Wie stellt sich die Bundesregierung die Einführung einer Strafbarkeit von Menschenhandel vor, die unabhängig von der Aussage des Opfers ist?
Inwiefern plant die Bundesregierung die Einführung einer Strafbarkeit von Freiern von Menschenhandelsopfern?