[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1823
18. Wahlperiode 24.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1588 –
Finanzierung von Palmöl-Projekten durch die Weltbank, regionale
Entwicklungsbanken und die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Palmöl ist weltweit seit langem ein stark nachgefragter Rohstoff für die
Nahrungsmittelindustrie und für die Herstellung von Waschmitteln. Zusätzlich hat
sich die Nachfrage in den letzten Jahren weiter erhöht, weil Palmöl auch als
Ausgangsstoff für die Produktion von Biosprit dient, die unter anderem auch
als Folge der EU-Direktive zu E10-Treibstoff (Directive 2009/28/EC)
ausgebaut wurde.
Der Anbau von Palmöl in Plantagen bringt allerdings erhebliche ökologische,
soziale und menschenrechtliche Probleme mit sich. Die Plantagen verdrängen
in vielen Fällen schutzwürdigen Primärwald, bedrohen die Biodiversität und
missachten die Landrechte von Kleinbauern und Indigenen. Dokumentiert sind
auch Fälle von Zwangsvertreibungen, bei denen teilweise Dörfer
niedergebrannt und Menschen unter Androhung von Waffengewalt an anderen Orten
angesiedelt wurden (vgl.
www.forestpeoples.org/sites/fpp/files/publication/
2014/04/klkcasestudy2014low.pdf,
www.forestpeoples.org/sites/fpp/files/news/
2014/03/Conflict%20in%20the%20PT%20Asiatic%20Persada%20Concession
%20leads%20to%20a%20casualty.pdf).
Die Weltbank hat u. a. über die International Finance Corporation (IFC) in den
letzten Jahren zahlreiche Palmölprojekte finanziert. Dazu zählt auch die
Finanzierung der Wilmar Group in West-Kalimantan/Indonesien. Aufgrund der
massiven Verletzung von Landrechten, nationaler Gesetzgebungen und der
Umwelt und Sozialstandards der Weltbank kam es in diesem Fall zu einer
Beschwerde beim Compliance Advisor Ombudsmann (CAO) der Weltbank
(
www.cao-ombudsman.org/cases/case_detail.aspx?id=76). Im Laufe der
Untersuchung wurden derart schwerwiegende Probleme in diesem Agrobusiness-
Sektor festgestellt, dass der damalige Weltbank-Präsident Robert Zoellick ein
Moratorium über die weitere Finanzierung von Palmöl-Projekten erließ. Vor
der weitern Finanzierung solcher Projekte sollte eine neue Strategie entwickelt
werden, um die Umwelt- und Sozialverträglichkeit der Finanzierungen zu
garantieren.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 16. Juni 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1823 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDie neue Strategie wurde in Konsultationen mit Regierungen, der Industrie und
der Zivilgesellschaft erarbeitet. Allerdings wurden wichtige Forderungen der
Zivilgesellschaft, wie z. B. die Anerkennung der Landrechte von lokalen
Gruppen, nicht ausreichend übernommen. Deshalb halten Beschwerden von
betroffenen Menschen und Gemeinschaften an. Derzeit prominentester Fall ist
die Zusammenarbeit der Weltbank mit dem Palmöl- und
Nahrungsmittelunternehmen Corporation DINANT in Honduras, das an der Ermordung von
Gewerkschaftern und Kleinbauern beteiligt gewesen sein soll (
www.cao-
ombudsman.org/cases/case_detail.aspx?id=188). Die IFC hat in Gesprächen
mit der Zivilgesellschaft und auch gegenüber dem Verwaltungsrat der
Weltbank (Board of Executive Directors) sogar zugegeben, dass ihre Standards in
diesem Fall nicht gegriffen haben und ihre eigene Prüfung (due diligence)
versagt hat (
www.ifc.org/wps/wcm/connect/557c4180438e1ed48f72bf869243d
457/IFC_EnvironmentalSocialLessonsLearned-042014.pdf?MOD=AJPERES).
Die Bundesregierung ist nicht nur über die Weltbank und andere supranationale
Entwicklungsbanken, sondern auch über die deutsche Entwicklungsbank KfW
Bankengruppe sowie deren Tochterunternehmen IPEX-Bank GmbH und
Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) in die
Finanzierung von Palmölprojekten involviert. Bei all diesen Projekten trägt sie damit
auch eine Mitverantwortung für deren mögliche negative soziale und
ökologische Konsequenzen.
So ist die DEG beispielsweise an der Palmölfirma Okomu Oil Palm Plc.
beteiligt, deren Ausweitung der Ölpalmenplantage in Nigeria mit der Vertreibung
dreier lokaler Gemeinschaften einherging. Die in dem betroffenen Gebiet
verbleibende Gemeinschaft (Makilolo Community) ist mit der Militarisierung der
Region und der Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen konfrontiert (siehe
beispielsweise World Rainforest Movement Bulletin 199 & 200, 2014).
1. Welche aktuellen Beschwerdefälle zu Palmöl-Projekten beim Compliance
Advisor Ombudsmann (CAO) sind der Bundesregierung bekannt (bitte
nach Fall und Beschwerdegründen auflisten)?
Der Bundesregierung sind folgende aktuelle, d. h. noch nicht geschlossene Fälle
beim CAO bekannt:
● Wilmar Group, Indonesien – West Kalimantan, Untersucht wurden folgende
Anschuldigungen: Landrodung ohne Zustimmung der lokalen Bevölkerung,
ohne rechtliche Genehmigung und ohne Erstellung einer
Umweltfolgenprüfung („Environmental Impact Analysis“); Verstoß gegen nationale Gesetze
sowie die Prinzipien und Kriterien des „Roundtable on Sustainable Palm
Oil“; mangelnde Einhaltung der IFC-Verfahrensregeln und Vorgaben zur
Projektüberprüfung („due diligence“)
● Wilmar Group, Indonesien – Jambi, die Anschuldigungen beziehen sich auf
ungeklärte Landrechtskonflikte zwischen der lokalen Bevölkerung und PT
Asiatic Persada (PT AP), einer Tochterfirma von Wilmar
● Dinant, Honduras, Untersucht wurden folgende Anschuldigungen:
Zwangsvertreibung von Bauern im Aguan Valley; Gewaltanwendung gegenüber
Bauern auf und in der Nähe von Plantagen von Dinant durch private und
staatliche Sicherheitskräfte, die der Kontrolle oder dem Einfluss von Dinant
unterliegen; sowie Versagen der IFC, die Situation mit Dinant rechtzeitig zu
erkennen und darauf angemessen zu reagieren
● Banco Ficohsa, Honduras, bezieht sich auf keine externen Beschwerden
gegenüber Ficohsa, sondern steht im Zusammenhang mit dem Fall Dinant –
Dinant ist einer der größten Kreditnehmer von Ficohsa, CAO initiierte selbst
die Untersuchung dieses Falls und bezieht sich dabei auf folgende Fragen:
Vorgehen der IFC bei Überprüfung von Umwelt- und Sozialrisiken im
Zusammenhang mit Ficohsas Portfolio und Kundenkreis; IFCs Beurteilung von
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1823Bereitschaft und Kapazität von Ficohsa, diese Risiken zu managen; adäquate
interne Kommunikation von IFC bekannten Umwelt- und Sozialrisiken im
Zusammenhang mit Dinant
Informationen zu allen CAO-Fällen sind auf der Internet-Seite von CAO
einsehbar (
www.cao-ombudsman.org).
2. Sind bei diesen Beschwerdefällen zu Palmöl-Projekten nach Kenntnis der
Bundesregierung auch Firmen involviert, mit denen deutsche Firmen
Handelsbeziehungen unterhalten oder an diesen Firmen direkt oder indirekt
beteiligt sind (bitte um Auflistung der Firmen und der jeweiligen Fälle)?
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine belastbaren Angaben.
3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Anzahl der Beschwerdefälle zu Palmöl-Projekten beim CAO und
anderen Beschwerdeinstanzen?
Es lässt sich keine aktuelle Tendenz einer Häufung der Beschwerdefälle beim
CAO und der Beschwerdeinstanz der Weltbank, dem Inspection Panel,
erkennen.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die ökologischen und sozialen Folgen
von großflächigen Palmöl-Projekten für die betroffenen Kleinbäuerinnen
und Kleinbauern?
Der Bundesregierung ist eine Vielzahl von Fällen (u. a. in Thailand, Indonesien,
Papua-Neuguinea und Brasilien) bekannt, in denen eine nachhaltige
Palmölproduktion signifikante Effekte bei der Einkommensschaffung und
Armutsbekämpfung in den jeweiligen Plantagenregionen gehabt hat, ebenso wie ökologische
Verbesserungen. Hier sind die Grundsätze einer nachhaltigen Produktion,
oftmals verbunden mit guten FPIC-Verfahren (free prior informed consent) und
einer transparenten Landnutzungsplanung etc., befolgt worden. Diese Modelle
sind nach Ansicht der Bundesregierung tragfähig und sollten in den
Produzentenländern durchgängig angewandt werden.
Die Bundesregierung kennt aber ebenso Fälle, bei denen die Wirkungen sich
signifikant anders darstellen. Berichte über die Verdrängung von Kleinbauern
und indigenen Gemeinden von ihrem Land bzw. Intransparenz bei der
Landvergabe und daraus resultierende Landkonflikte sind bekannt, ebenso wie negative
ökologische Folgen.
Die Beurteilung der Folgen hängt demnach eng mit der Frage zusammen, wie
die Investition gestaltet wird und kann daher nicht allgemeingültig beantwortet
werden.
5. Welche konkreten Fälle von Landvertreibungen und großflächigem
Landverkauf aufgrund von Palmöl-Projekten sind der Bundesregierung bekannt?
Laut Land Matrix (
www.landmatrix.org) liegen derzeit Informationen über
weltweit 189 Fälle von Landkäufen und -pachten durch transnationale Investoren zur
Palmölproduktion vor. Seit dem Jahr 2000 sind weltweit 7,6 Millionen ha Land
zur Produktion von Palmöl an ausländische Investoren verkauft bzw. verpachtet
worden; produziert wird bisher jedoch nur auf knapp 850 000 ha Land.
Wichtigster ausländischer Investor ist Malaysia mit 66 Landkäufen und -pachten mit einer
Gesamtfläche von 2,2 Millionen ha.
Drucksache 18/1823 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDas wichtigste Zielland für ausländische Investitionen in Palmöl ist Indonesien
mit 106 Fällen bzw. 3,1 Millionen ha Land. Darauf folgen Papua-Neuguinea mit
23 Fällen bzw. 1,7 Millionen ha Land, Kongo (drei Fälle bzw. 530 000 ha) und
Liberia (fünf Fälle bzw. 520 000 ha).
Zählt man Landkäufe und -pachten zur Palmölproduktion durch nationale
Investoren hinzu, so liegen weltweit 248 Fälle vor; die Gesamtfläche beläuft sich auf
insgesamt 9,5 Millionen ha (Produktion auf knapp 2 Millionen ha). Auch hier
sind die wichtigsten Zielländer Indonesien (126 Fälle bzw. 3,2 Millionen ha)
und Papua Neuguinea (27 Fälle bzw. 1,8 Millionen ha) sowie Malaysia (elf Fälle
bzw. 1,4 Millionen ha).
Malaysia war als Investor an 74 Landkäufen und -pachten mit einer
Gesamtfläche von 4,3 Millionen ha beteiligt (national und transnational). Indonesien ist in
21 Fällen an in- und ausländischen Landkäufen beteiligt, jedoch liegen nur für
vier dieser Fälle Informationen über die betroffene Fläche vor.
Der Bundesregierung sind die in der Anfrage erwähnten Fälle und die unter
Frage 1 aufgelisteten Fälle bekannt.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die ökologischen und klimapolitischen
Auswirkungen von großflächigen Palmöl-Projekten für die Klimabilanz der
betroffenen Staaten?
Wenn die Ausweitung von neuen Flächen für die Palmölproduktion auf Flächen
mit hohem Kohlenstoffgehalt und Torfböden geschieht, sind die ökologischen
und klimapolitischen Auswirkungen extrem negativ. Dann werden im Laufe des
Lebenszyklus einer Plantage keinerlei positive Treibhausgasbilanzen entstehen
können.
Wird Primärwald umgewandelt, so werden die freigesetzten Kohlenstoffmengen
auf 225 Tonnen Kohlenstoff (832,5 Tonnen CO2) pro Hektar geschätzt,
verglichen mit 87 Tonnen Kohlenstoff in Wirtschaftswäldern. Die Trockenlegung
von Torfböden verursacht je nach Entwässerungstiefe Emissionen von 54 bis
115 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Hektar und Jahr. Bei der Verarbeitung von
Palmöl fallen in der Palmölmühle Abwässer an, welche besonders Klima
wirksame Methanemissionen erzeugen. Wenn diese abgefangen werden und das
Methan abgefackelt wird oder zur Stromerzeugung eingesetzt wird, können
Methanemissionen deutlich reduziert werden. Die Nutzung von
Palmkernschalen als Ersatz für Kohle hat ebenso Potenzial, Emissionen einzusparen. Für
die Klimabilanz der Nutzung von Palmöl spielen weitere Faktoren, wie die
landwirtschaftlichen Bewirtschaftungspraktiken, der Einsatz von Düngemitteln,
Transport und Vertrieb, etc. eine Rolle.
Es zeigt sich dabei, dass bei einer nachhaltigen Produktion signifikante
Treibhausgaseinsparungen möglich sind. Vorliegende Berechnungen aus einem
BMUB-Vorhaben aus Thailand (siehe Frage 17) geben deutliche Hinweise, dass
palmölbasiertes Biodiesel bei einer nachhaltigen Produktion – und Nutzung
entsprechender Nichtwaldflächen – bis zu 81 Prozent Treibhausgasemissionen im
Vergleich zu fossilem Diesel einsparen kann.
Eine Ausweitung der Flächen kann klimapolitisch positiv sein, wenn dafür
ausschließlich degradierte Flächen genutzt und zugleich indirekte
Landnutzungsänderungen und Entwaldung ausgeschlossen werden.
Für eine umfassende ökologische Bewertung von Flächenausweitungen für
Palmölplantagen muss jedoch neben der rein klimapolitischen Einordnung auch
die Frage nach den naturschutzfachlichen Auswirkungen beurteilt werden. Im
Fall von Primärwald sind diese Effekte gleichgerichtet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1823 7. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
direkt oder indirekt an großflächigen Palmöl-Projekten beteiligt (bitte nach
Unternehmen, Größe der Landflächen und betroffenen Ländern auflisten)?
Nach vorliegenden Informationen produziert das deutsche Unternehmen
Symboil AG seit dem Jahr 2007 Palmöl in Ghana auf einer Fläche von 7 000 ha
mit einer Option der Erweiterung der Anbaufläche auf 13 500 ha. Nach
momentanem Kenntnisstand beteiligen sich keine weiteren deutschen Firmen direkt
oder indirekt an großflächigen Palmölprojekten.
8. Inwieweit hält die Bundesregierung die neue Palmöl-Strategie von IFC
und Weltbank für effektiv, und welche Indizien sieht sie dafür, dass sich
dadurch die Umwelt- und Sozialverträglichkeit der Projekte verbessert
hat?
Seit Verabschiedung der neuen Palmölstrategie gab es noch keine neuen
direkten IFC-Investitionen im Palmölsektor. Die Weltbank hat nach Verabschiedung
der Strategie erst zwei Neuvorhaben begonnen, die unter anderem Palmöl-
Komponenten enthalten. Beide Vorhaben haben einen Schwerpunkt in der Förderung
von Kleinbauern. Die Ausrichtung der neuen Palmölstrategie schlägt sich ferner
spürbar in gezielten Analysen, stärkerer weltbankgruppenübergreifender
Zusammenarbeit, in Beratung und in der Unterstützung von Zertifizierung nieder.
So wird bspw. über das Instrument der so genannten Country Situation Analysis
(CSA) sichergestellt, dass soziale und ökologische Aspekte besondere
Aufmerksamkeit vor und bei Vorhaben im Palmölsektor erfahren.
9. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in der die
Weltbankgruppe über Finanzdienstleister (financial intermediaries) Palmöl-
Projekte fördert (bitte um Aufzählung der Finanzdienstleister sowie der
geförderten Projekte und Unternehmen)?
Die Weltbank fördert keine Palmölprojekte über Finanzdienstleister. Bei
Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) sind keine solchen Fälle bekannt.
Bei der IFC liegen keine genauen Informationen dazu vor, da ihr System Daten
zu Subprojekten bzw. -klienten von Finanzdienstleistern nicht erfasst. Die IFC
verpflichtet seine Finanzdienstleisterkunden jedoch zur Einhaltung der IFC
Umwelt- und Sozialstandards und unterstützt keine Subinvestitionen in nicht
zertifizierte Palmölproduktion oder -handel.
Die Bundesregierung setzt sich bei der IFC für eine Verbesserung der
Überwachung der Endkreditnehmer von Finanzdienstleistern ein und hält die
Implementierung des im Herbst 2013 vorgestellten Maßnahmenplans zum IFC-
Engagement über „Financial Intermediaries“ nach.
10. Was hat die Bundesregierung in den Entwicklungsbanken (Weltbank-
Gruppe, Asian Development Bank – ADB, African Development Bank –
AfDB, Inter-American Development Bank – IDB, European Bank for
Reconstruction and Development – EBRD, European Investment Bank –
EIB) aktiv dazu beigetragen, damit die bekannten Probleme
(Umweltzerstörung, Landrechtskonflikte etc.) angegangen und für die Zukunft
ausgeschlossen werden?
Die Bundesregierung hat sich bei der Weltbankgruppe aktiv in die Ausarbeitung
der neuen Palmölstrategie eingebracht und dabei v. a. folgende Punkte
eingefordert: Stellenwert von Monitoring und Evaluierung stärken; Bedeutung von
„Free Prior Informed Consent“ für Kommunen und indigene
Bevölkerungsgruppen berücksichtigen; Freiwillige Nachhaltigkeitsstandards und Zertifizierungs-
Drucksache 18/1823 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesysteme befördern; Definitionsgröße kleiner Palmölproduzenten anpassen
sowie konzeptionelle Ausrichtung der Strategie auf die Stärkung von
Kleinproduzenten; Kriterien des „Risk Screening Assessment Tool“ der IFC schärfen;
Ausschluss von IFC-Investitionen in kritischen Habitaten, unabhängig davon, ob es
sich um Sekundärwälder oder High Conservation Value Gebiete handelt,
sicherstellen.
Bei der Prüfung von Länderstrategien und Projektvorschlägen der
Weltbankgruppe im Rahmen der Behandlung im Exekutivdirektorium achtet die
Bundesregierung u. a. auf Umwelt- und Landrechtsfragen, auf die in den Strategien
bzw. Projektvorschlägen dargestellte Anwendung der IFC Performance
Standards, bzw. Weltbank Safeguards sowie auf die Einhaltung der Vorgaben aus der
neuen Palmölstrategie. Die Bundesregierung setzt sich über das
Exekutivdirektorium für die Einhaltung dieser Vorgaben bzw. Standards ein. Sie drängt
außerdem darauf, dass die Weltbankgruppe adäquat auf Beschwerdefälle sowie die
Berichte bzw. Empfehlungen der Beschwerdeinstanzen reagiert und
entsprechende Maßnahmenpläne entwickelt und umsetzt.
Darüber hinaus setzte sich die Bundesregierung in Reaktion auf den CAO-
Bericht vom Februar 2013 zum IFC-Engagement über „Financial Intermediaries“
dafür ein, dass IFC einen Maßnahmenplan zur Verbesserung der Überwachung
der Endkreditnehmer erstellt. Sie hält die Schritte zur Implementierung dieses
im Herbst 2013 vorgestellten Plans nach.
In die derzeit laufenden Beratungen zur Überarbeitung der Weltbank Safeguards
bringt sich die Bundesregierung aktiv ein. Ein wichtiges Anliegen ist ihr dabei
auch eine adäquate Behandlung der Thematik Landrechte.
Auch in den anderen Entwicklungsbanken setzt sich die Bundesregierung für
eine konsequente Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards ein und arbeitet
an deren Fortentwicklung mit. Sie fördert zudem aktiv die Etablierung bzw.
Stärkung der unabhängigen Kontroll- und Beschwerdemechanismen in den
Entwicklungsbanken.
11. An welchen Projekten im Bereich Palmöl haben sich KfW, IPEX und die
DEG in den letzten acht Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Beratung oder Finanzierung beteiligt (bitte aufschlüsseln nach Projekten,
Träger und Summen)?
Die DEG hat in den letzten acht Jahren sieben Unternehmen, die im Bereich
Palmöl tätig sind, Finanzierungen (nur Garantien oder langfristige Darlehen) für
ihre Investitionen bereitgestellt. Die Weitergabe von detaillierten Informationen
ist aus banken- und aufsichtsrechtlichen Gründen nicht möglich (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1717 vom 3. Juni 2014).
Die KfW IPEX-Bank finanziert keine Projekte zum Palmölanbau.
Für die KFW Entwicklungsbank:
Land Träger Vorhaben Sektor Datum AK Status Anmerkung
Ghana Ministry of
food and
agriculture
2007 66 063 Fonds zur
Förderung der
marktorientierten
Landwirtschaft (Investition)
Landwirtschaftsentwicklung
– laufend Palmölprojekt ist ein Teilaspekt
dieses Vorhabens. Die FZ – Mittel
in Höhe von 0,34 Mio. Euro
wurden aus diesem Fond zur Verfügung
gestellt.
Lateinamerika
Cooperación
Andina de
Formento (CAF)
2004 66 300
Regeneratives Energie- und
Energieeffizienz-
programm (4E) (ZV)
Erneuerbare
Energie
Netzgebunden
14.03.11
abgeschlossen
Palmöl ist eines von vielen
Vorhaben in diesem Programm für
Erneuerbare Energie mit einem
Gesamtvolumen von 45 Mio Euro.
Biocastilla – Colombia, 4,5 Mio
Euro: Bei dem Vorhaben handelt es
sich um eine Fabrik zur
Palmölproduktion und
Biodieselgewinnung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/182312. An welchen Firmen im Bereich Palmöl ist die DEG nach Kenntnis der
Bundesregierung über Beteiligungen oder Mezzanine-Finanzierungen
beteiligt (bitte mit Firmennamen und Höhe der Finanzierung aufschlüsseln)?
Keine. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Welche Private Equity Fonds, an denen die DEG beteiligt ist, investieren
momentan oder haben in den letzten zwei Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung in Palmöl-Projekte oder Palmölfirmen investiert (bitte nach
Fond, Beteiligungshöhe der DEG und Name des Palmöl-Projekts oder
Firma aufschlüsseln)?
Die DEG ist nicht an Private Equity Fonds beteiligt, die momentan oder in den
letzten zwei Jahren in Palmölprojekte investiert sind bzw. waren.
14. Welche Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die
KfW Bankengruppe, speziell die KfW Entwicklungsbank, die DEG und
die IPEX Bank, damit bei entsprechenden Projektfinanzierungen die
beschriebenen Probleme nicht auftreten bzw. sie aktiv im Projektdesign
angesprochen und bearbeitet werden?
Die DEG wendet seit dem Jahr 2006 die IFC Performance Standards an. Es
handelt sich um den zur Zeit umfassendsten Umwelt- und Sozialstandard für
privatwirtschaftlich finanzierte Projekte, der im Rahmen breiter Konsultationen mit
zahlreichen an Finanzierungsprojekten Beteiligten (u. a. Mitgliedern der
Weltbankgruppe, Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, Zivilgesellschaften,
Unternehmen, Finanzinstituten sowie Regierungsvertretern) abgestimmt wurde.
Gegen diesen Standard werden die Engagements der DEG geprüft und
überwacht. Zur Einhaltung dieses Standards werden die Kunden der DEG vertraglich
verpflichtet. Der Performance Standard 5 betrachtet explizit Fragen von
Landbesitz und -nutzung sowie Umsiedlung. Aufgrund eines internen Moratoriums
hat die DEG seit dem Jahr 2007 die Finanzierung von Palmölprojekten in
Indonesien ausgesetzt.
Alle Finanzierungen der KfW IPEX-Bank unterliegen der „Richtlinie der KfW
IPEX-Bank GmbH für ein Umwelt- und sozialgerechtes Finanzieren“
(
www.kfw-ipex-bank.de/PDF/Über-die-KfW-IPEX-Bank/Gesellschaftliche-
Verantwortung/Umwelt-und-Sozialverträglichkeit/Nachhaltigkeits-Richtlinie-
KfW-IPEX-Bank.pdf ). Diese Richtlinie reflektiert die Equator Principles als
auch die OECD Common Approaches für die Export Credit Agency (ECA).
Alle Vorhaben der KFW Entwicklungsbank unterliegen der mit dem BMZ
abgestimmten Nachhaltigkeitsrichtlinie des Geschäftsbereichs KfW
Entwicklungsbank. (
www.kfw.de/Download-Center/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/
Umweltrichtlinie-FZ-2011_E.pdf).
Für alle Projekte ist darin eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsvorprüfung
und Klimavorprüfung vorgeschrieben. Projekttypen, welche der Anfrage
zugrunde liegen, werden generell in die Kategorie A (Projekte mit potentiell
negativen Umwelt- und Sozialauswirkungen) eingestuft. Kategorie A Projekte
unterliegen einer umfangreichen Umwelt-und Sozialverträglichkeitsprüfung, die
grundsätzlich vor einer Investition durchgeführt wird. Für Kategorie-A-Projekte
ist ein Umwelt- und Sozialmanagementplan obligatorisch. Dieser muss
darstellen, wie identifizierte negative Wirkungen zu vermeiden, zu mindern bzw.
auszugleichen sind. Projektträger bzw. private Träger müssen über ein
entsprechendes Monitoringsystem bzw. Umwelt- und Sozialmanagementsystem verfügen.
Drucksache 18/1823 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Hat es nach Wissen der Bundesregierung in den vergangenen acht Jahren
Hermes-Garantien für Palmöl- oder andere Agrobusiness-Vorhaben
gegeben (bitte aufschlüsseln nach Projekten, Träger und Summen)?
In dem genannten Zeitraum wurden keine Hermes-Garantien mit direktem
Bezug zu Palmöl-Projekten übernommen. Aufgrund des unspezifischen Begriffes
„Agrobusiness-Vorhaben“ können hierzu keine Angaben gemacht werden.
16. Wie gestaltet sich die interne Prüfung von Palmöl- und anderen
Agrobusiness-Projekten im Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und in den deutschen Vertretungen bei den
Entwicklungsbanken?
Welche Referate des BMZ und anderer Bundesministerien werden in die
Projektanalyse und die Beurteilung einbezogen?
An der Prüfung von Palmöl- und anderen Agrobusiness-Projekten sind in der
Regel neben den für Entwicklungsbanken zuständigen Referaten die relevanten
Regional- und Sektorreferate des BMZ, betroffene Regionalreferate des
Auswärtigen Amts sowie die deutschen Auslandsvertretungen beteiligt. Darüber
hinaus werden fallabhängig Institutionen-, Regional- oder Sektorreferate
anderer Ressorts (z. B. Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)
einbezogen.
17. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um auch in der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit die Probleme der
Umweltzerstörung, Menschenrechtsverletzungen und Landrechtskonflikte im Palmöl-
und generell im Agrobusiness-Bereich anzugehen?
Die Bundesregierung beteiligt sich an Verhandlungen internationaler Leitlinien
und Durchführungsverordnungen, die u. a. dazu dienen, Menschenrechte im
breiten Konsens auch im Land-Sektor zu operationalisieren. Beispiele sind die
Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of Tenure of Land,
Fisheries and Forests in the Context of National Food Security (VGGT), Responsible
Agricultural Investments (RAI), Safeguards der Entwicklungsbanken
(Weltbank) und die Land Policy Initiative. Integraler Bestandteil dieser Initiativen ist
z. B. die Anerkennung von formellen sowie informellen Landrechten, das
Entgegenwirken von Vertreibungen, die Förderung von Transparenz bei
Investitionen in landwirtschaftliche Flächen und Produktion sowie die Etablierung
angemessener Kompensationen von Betroffenen im Falle von Einbußen.
Die deutsche EZ unterstützt die Partnerländer dabei, diese innovativen,
konfliktsensitiven und armutsorientierten Konzepte und Ansätze in nationale Land- und
Bodenpolitik zu integrieren und berät z. B. Regierungen bei entsprechenden
Gesetzgebungen und Handlungsstrategien.
Um das Phänomen „Großflächige Landkäufe und -pachten“ transparent zu
machen, sowohl global, als auch auf einzelne Länder und Investitionsfelder wie
z. B. Palmöl spezifiziert, unterstützt die Bundesregierung die
Transparenzinitiative Land Matrix. Die Partnerschaft sammelt weltweit Daten zu Landkäufen
bzw. -pachten und stellt mittlerweile die zuverlässigste Datenquelle zum Thema
dar. Damit wird die Diskussion auf internationaler Ebene durch fundierte Zahlen
unterstützt und auf nationaler und lokaler Ebene die Rechenschaftsablegung von
Regierungen und Investoren gefördert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1823Weitere konkrete Beispiele sind:
● vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit geförderte Projekte in Indonesien und Kolumbien zum Schutz der
Wälder unter Beteiligung der lokalen Bevölkerung sowie zur Entwicklung von
nachhaltigen Landnutzungssystemen; ein Vorhaben „Nachhaltige
Palmölproduktion in Thailand“, in dessen Rahmen Kleinbauern mit einem
Nachhaltigkeitssiegel (Roundtable on Sustainable Soy – RSPO) zertifiziert wurden
● Public Private Partnerships in Ghana zur Förderung von organischem und
Fairtrade Palmöl, zur Verbesserung der Palmölproduktion von
kleinbäuerlichen Vertragsanbauern und zur Einhaltung von guten Standards bei der
Palmölverarbeitung. All diese Aktivitäten werden nun privatwirtschaftlich
fortgeführt.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Problematik der fortschreitenden
Entwaldung durch Palmöl-Plantagen, z. B. in Indonesien, im
Zusammenhang mit ihren Bemühungen, durch Waldschutzprogramme in den Tropen
den Klimawandel aufzuhalten und die Biodiversität zu schützen?
Die nicht nachhaltige Flächenausweitung von Palmölplantagen steht wie die
unkontrollierte Ausweitung aller Art von Plantagen auf Kosten bestehender
Wälder im Kontrast zu den Waldschutzprogrammen der Bundesregierung. Die
Umwandlung von Naturwäldern in Plantagen ist nicht nur mit dem Verlust der
natürlichen Waldflächen und teilweisem Verlust ihrer ökosystemaren
Leistungen wie Kohlenstoffspeicherung verbunden, sondern verringert auch die in den
Wäldern heimische Biodiversität.
Die von der Bundesregierung geförderten Projekte zu Wald- und Klimaschutz
unterstützen durch Maßnahmen im Bereich der Raumordnungsplanung z. B. die
Entwicklung von „Low Emission Development(LED)“-Strategien. Durch die
Vergabe von stark degradierten und waldfreien Flächen für Ölpalmenplantagen
trägt die Raumordnungsplanung zum Erhalt der Naturwälder und deren
Biodiversität sowie zur Minderung von Emissionen bei.
Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des BMUB wurde
zu dieser Thematik eine Prüfmission durchgeführt: Low Emission Oil Palm
development in Indonesia von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) und Nature Conservancy (TNC).
19. Inwieweit ist die Bundesregierung direkt oder indirekt aktiv am „Forum
Nachhaltiges Palmöl“ beteiligt?
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) hat als Projektträger des
BMEL für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe die GIZ beauftragt,
das Sekretariat dieser Initiative zu stellen. Weitere Finanzierungsbeiträge
werden von Unilever Deutschland, der REWE Group und der Henkel AG geleistet.
Das BMEL ist Mitglied des Forums nachhaltiges Palmöl (FONAP) und im
Lenkungskreis des Forums vertreten. Im Lenkungskreis ist darüber hinaus, neben
den genannten Firmen, auch der WWF vertreten.
Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des BMUB wurde
die Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien beim Anbau von Palmöl durch
Kleinbauern in Thailand unterstützt (u. a. RSPO-Zertifizierung). Im Rahmen
dieses Projektes konnten positive Auswirkungen auf die sozio-ökonomische
Situation der Kleinbauern beobachtet werden.
Drucksache 18/1823 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Stand des
Konfliktes zwischen der Palmölfirma Okomu Oil Palm, an der die DEG
beteiligt ist, und der Makilolo Community vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Zwischen der DEG
und dem genannten Vorhaben gibt es keine Geschäftsbeziehung mehr.
21. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Konflikte zwischen
Okomu Oil Palm und lokalen Gemeinschaften im Risikoscreening der
DEG berücksichtigt, bevor sie sich zu einer Beteiligung entschloss, und
wenn ja, wie?
Die Finanzierungsentscheidung liegt mehr als zehn Jahre zurück. Das Projekt
wurde nach den damals geltenden Standards sorgfältig geprüft.
22. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über mögliche Auflagen,
die die DEG ihrem Engagement bei Okomu Oil Palm zugrunde legte, um
die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards zu garantieren?
Entsprechende vertragliche Beauflagungen, einschließlich regelmäßiger
externer Begutachtung, sind erfolgt.
23. Wie geht die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem aktuellen
Konflikt von Okomu Oil Palm mit der Makilolo Community um?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]