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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Probleme des Mediationsverfahrens Zukunft des Landwehrkanals

Gesamtkosten bzw. Verteilung auf die Kostenblöcke Mediatoren, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Sitzungsorganisation, Gutachten und Sitzungsgelder für ehrenamtliche Teilnehmer; Auftragsvergabe für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an eine freiberufliche Auftragnehmerin und Auftragsausführung, Bewertung der Mediationsvereinbarung und der Bürgerbeteiligung im Rahmen von Mediationsverfahren, Stand der Sanierung, Entwicklung von Personalkapazitäten und Auftragsvergabe sowie Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Geschäftsbereich des WSA Berlin seit 1990<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

18.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/159930.05.2014

Probleme des Mediationsverfahrens zur Zukunft des Landwehrkanals

der Abgeordneten Herbert Behrens, Annette Groth, Sabine Leidig, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Landwehrkanal in Berlin gehört zum Netz der Bundeswasserstraßen, für deren Verwaltung und Unterhaltung der Bund die Verantwortung trägt. Zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dort die Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Ost bzw. das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Berlin.

Der Landwehrkanal ist elf Kilometer lang und durchzieht zentrale Lebensräume im Herzen der Stadt Berlin, fünf Bezirke mit 400 000 direkten Anwohnern und 1,4 Millionen Einwohner in den anliegenden Bezirken.

Seine besondere Bedeutung hat er sowohl als Grünzug mit zum Teil üppiger Ufervegetation und zahlreichen alten und wertvollen Bäumen als auch als Ort der Freizeitgestaltung und Erholung der Bevölkerung. Ebenso dient er der Verbesserung des Mikroklimas der Stadt durch seine Funktion als Kalt- und Frischluftschneise und ist als Gesamtdenkmal in die Berliner Denkmalliste eingetragen.

Insbesondere der Gegenverkehr bei enger Fahrtrasse hat zur Unterspülung und Zerstörung der Uferbefestigungen maßgeblich beigetragen. Im April/Mai 2007 kam es zu einem Abbruch am Maybachufer. Das WSA wollte daraufhin mit einer Sofortmaßnahme über 200 alte Bäume entlang des Kanals fällen, weitere umfangreiche Fällungen sollten später sanierungsbedingt folgen. Dies führte zu massiven Bürgerprotesten, die mit 26 000 Unterschriften unterstützt wurden.

Der breite Widerstand von Bürgerinnen und Bürgern führte zu Verhandlungen und im November 2007 zum Beginn eines Mediationsverfahrens „Zukunft des Landwehrkanals“.

Im Mediationsverfahren „Zukunft des Landwehrkanals“ wurden die Interessen und Bedürfnisse von Anwohnerschaft, der Berliner Schifffahrt und zahlreicher Interessensvertreter in Sachen Natur und Denkmalschutz sowie künftiger Sanierung und Unterhaltung gebündelt.

Obwohl dieses Mediationsverfahren mit der Unterzeichnung einer Mediationsvereinbarung abgeschlossen wurde, wird das fast sieben Jahre dauernde Verfahren nicht von allen Beteiligten als gelungenes Beteiligungsverfahren angesehen. Zudem stößt die Vergabe der im Rahmen des Mediationsverfahrens zu leistende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an eine freiberufliche Auftragnehmerin (nachfolgend „Auftragnehmerin“) auf Kritik (vgl. „Ein profitabler Auftrag“, www.taz.de/!134580/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie hoch waren die Gesamtkosten für das Mediationsverfahren „Zukunft des Landwehrkanals“?

2

Wie verteilen sich die Gesamtkosten dieses Mediationsverfahrens auf die Kostenblöcke Mediatorinnen/Mediatoren, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Sitzungsorganisation, Gutachten und Sitzungsgelder für ehrenamtliche Teilnehmer und Teilnehmerinnen (bitte neben den Gesamtsummen auch die jährlichen Ausgaben für die jeweiligen Kostenblöcke angeben)?

3

Aus welchen Gründen hat das WSA Berlin im Rahmen des Mediationsverfahrens die Koordinations- und Öffentlichkeitsarbeit nicht mit eigenem Personal geleistet?

4

Ist es zutreffend, dass der Auftrag für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zum Mediationsverfahren durch eine freihändige Vergabe erteilt wurde, und wenn ja, mit welcher Begründung?

5

Ist es zutreffend, dass dieser Auftrag in mehrere zeitlich begrenzte Teilaufträge aufgeteilt wurde, und wenn ja, mit welcher Begründung (vgl. „Ein profitabler Auftrag“, www.taz.de/!134580/)?

6

Hätte nach Auffassung der Bundesregierung der Auftrag auch dann freihändig vergeben werden dürfen, wenn er in einem Stück vergeben worden wäre (bitte begründen), und wenn nein, unter welchen Bedingungen hätte eine europaweite Ausschreibung des Auftrages erfolgen müssen?

7

War die Auftragnehmerin in den Arbeitsalltag der Dienststelle voll integriert (z. B. eigenes Büro, Zugriff auf personelle Ressourcen der Dienststelle etc.), und wenn ja, wie wird die der Auftragnehmerin gewährte Nebenkostenpauschale (vgl. ebd.) begründet?

8

War die Auftragnehmerin bereits vor der Annahme des Auftrags zur Begleitung des Mediationsverfahrens für das WSA Berlin tätig, und wenn ja, in welchen Zeiträumen, und welche Aufgaben wurden ihr dabei übertragen?

9

Wann und mit jeweils welchem Ergebnis hat die WSD Ost die Auftragssummen geprüft?

10

Wurden gemäß § 2 Satz 1 Nummer 9 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) für die Auftragnehmerin Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt, und wenn nein, warum nicht?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Mediationsvereinbarung „Zukunft des Landwehrkanals“ vom 18. Dezember 2013 aus haushalterischer Sicht vor dem Hintergrund, dass Medienberichten zufolge die Gesamtkosten der Sanierung des Landwehrkanals auf Basis der Mediationsvereinbarung ca. 67 Mio. Euro betragen, im Gegensatz zu den vom WSA Berlin zwischenzeitlich veranschlagten ca. 180 Mio. Euro für eine den Baumbestand erhaltende Sanierung des Landwehrkanals (vgl. „Preiswert und ökologisch“, In: Berliner Zeitung vom 18. Dezember 2013)?

12

Betrachtet die Bundesregierung angesichts der im Mediationsverfahren gewonnen Erfahrungen die Bürgerbeteiligung als Instrument effektiver Kostenkontrolle bei Infrastrukturprojekten (bitte begründen), und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung die Beteiligung der Bürger bei Planungsentscheidungen institutionell zu stärken?

Würde nach Ansicht der Bundesregierung die Zahlung von Sitzungsgeldern die Kontinuität ehrenamtlichen Engagements im Rahmen von Mediationsverfahren sicherstellen können vor dem Hintergrund, dass nur fünf der 15 (vgl. „Landwehrkanal: Über ein unnötiges Verfahren“, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1599www.Freitag.de, abgerufen am 7. Mai 2014) ursprünglich am Mediationsverfahren beteiligten Bürgerinnen und Bürger regelmäßig an Sitzungen teilnahmen (bitte begründen)?

Würde nach Ansicht der Bundesregierung die Bürgerbeteiligung im Rahmen von Mediationsverfahren dadurch gestärkt werden, dass den beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteuren ein Budget zur eigenständigen Vergabe von Gutachten zur Verfügung gestellt werden würde (bitte begründen)?

13

Plant die Bundesregierung die Bindungswirkung von Mediationsvereinbarungen planungsrechtlich abzusichern, und wenn nein, warum nicht?

14

Wie wirkt sich der Umstand, dass – entgegen der satzungsgemäßen Bestimmung, Entscheidungen im Mediationsforum ausschließlich einvernehmlich zu treffen – die Mediationsvereinbarung angesichts einer ablehnenden Stimme keine konsensuale Grundlage hat (vgl. ebd.), auf deren Verbindlichkeit aus?

15

Ist das Wasserstraßenneubauamt (WNA), welches nicht am Mediationsverfahren beteiligt war, jedoch für die Ausführungsplanungen der Landwehrkanalsanierung zuständig sein wird, vollumfänglich an die Bestimmungen der Mediationsvereinbarung gebunden (bitte begründen), und wenn nein, an welche Teile der Mediationsvereinbarung ist es jeweils nicht gebunden (bitte begründen)?

16

Ist bereits abzusehen, ob für die Sanierung einiger Abschnitte des Landwehrkanals Planfeststellungsverfahren eröffnet werden, und wenn ja, für welche, und wann?

17

Inwieweit ist die Planfeststellungsbehörde an die Vorgaben der Mediationsvereinbarung gebunden (bitte begründen)?

18

Aus welchen Gründen wurde ein bestehendes Sanierungskonzept für den Landwehrkanal, für welches seit dem Jahr 1997 Mittel in Höhe von 16,118 Mio. Euro im Bundeshaushalt eingestellt waren, nicht umgesetzt?

19

Welche Sanierungsmaßnahmen wurden im Zuständigkeitsbereich des WSA Berlin zwischen den Jahren 1990 und 2013 umgesetzt bzw. begonnen, und wie teuer waren diese Maßnahmen jeweils (bitte tabellarisch aufführen)?

20

In welcher Höhe wurden zwischen den Jahren 1990 und 2013 seitens des Bundes zur Verfügung gestellte Mittel zur Sanierung oder zum Ausbau der Wasserwege im Geschäftsbereich des WSA Berlin nicht abgerufen, und wie viel Geld wurde in diesem Zeitraum für die Sanierung bzw. den Ausbau der Wasserwege pro Jahr verausgabt (bitte nach Jahren getrennt tabellarisch aufführen)?

21

Wie haben sich die Personalkapazitäten des WSA Berlin seit dem Jahr 1990 a) insgesamt, b) im Bereich Fachingenieurwesen, c) im administrativen Bereich, d) im Bereich der Binnenschiffer und Binnenschifferinnen und e) im Bereich Wasserbau entwickelt (bitte in Jahresschritten angeben)?

22

Wie viele Aufträge wurden zwischen den Jahren 1990 und 2013 im Geschäftsbereich des WSA Berlin a) insgesamt, b) im Bereich Ausführungsplanung und c) im Bereich Wasserbau an Dritte vergeben (bitte in Jahresschritten und unter Angabe des jährlichen finanziellen Gesamtdrittvergabevolumens aufführen)?

23

Wie viele und welche Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Geschäftsbereich des WSA Berlin wurden zwischen den Jahren 1990 und 2013 in Eigenregie des WSA Berlin durchgeführt bzw. begonnen (bitte in Jahresschritten angeben)?

Berlin, den 27. Mai 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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