[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2079
18. Wahlperiode 07.07.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Annette Groth, Inge Höger,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1601 –
Konfliktvermittlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa in der Republik Moldau
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Auflösung der UdSSR erhielt die Republik Moldau unter dem Einfluss
einer breiten (panrumänischen) Nationalbewegung eine starke ethnonationale
Prägung. Deshalb verfolgte anfangs die oghusisch-türkische Minderheit der
Gagausen wie die überwiegend russisch-sprachige Bevölkerung in der Region
Transnistrien (vornehmlich die Gebiete östlich des Flusses Dnjestr/Dnister) die
Trennung von Moldau. Der Konflikt mit der gagausischen Minderheit konnte
im Jahr 1994 mit der Bildung der Autonomen Territorialen Einheit Gagausien
(UTA Găgăuzia) innerhalb Moldaus vorläufig beigelegt werden.
Demgegenüber eskalierten im Jahr 1992 die Auseinandersetzungen um die
Region Transnistrien zu einem mehrmonatigen Krieg, der ca. 1 000 Menschen
das Leben kostete. Die Republik Moldau verlor faktisch die Kontrolle über das
Gebiet, dessen Bevölkerung zu jeweils einem Drittel aus Russen, Ukrainern
und Moldauern besteht. Unter der Selbstbezeichnung „Pridnestrowische
Moldauische Republik“ hat sich dort ein international nicht anerkanntes De-facto-
Regime etabliert. In völkerrechtlicher Hinsicht gehört Transnistrien weiterhin
zum Staatsgebiet Moldaus. Russland unterhält in der abtrünnigen Region eine
Sicherheitspräsenz von ca. 1 500 Soldaten. Teile der transnistrischen
Bevölkerung wurden mit russischen Pässen ausgestattet.
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist seit
dem Jahr 1993 als Vermittlerin im Transnistrienkonflikt aktiv. Aktuell gilt das
5+2-Verhandlungsformat, das neben den beiden Konfliktparteien Moldau und
Transnistrien noch die OSZE, die Ukraine und Russland sowie als
Beobachterinnen auch die USA und die EU umfasst.
Die Aussichten für eine Konfliktlösung verbesserten sich deutlich, nachdem
die im Jahr 2001 neu ins Amt gewählte moldauische Führung unter
Staatspräsident Vladimir Voronin anders als ihre Vorgängerinnen auch Bereitschaft
für die Föderalisierung des Landes zeigte (vgl. Claus Neukirch: Die OSZE-
Mission in Moldau, Zentrum für OSZE-Forschung Jahrbuch 2003, Hamburg
2003, S. 168). Russland unterstützte zu diesem Zeitpunkt die Konfliktlösungs-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. Juli 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2079 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodebemühungen der OSZE aktiv, indem es den ersten Teil seiner auf dem
Istanbuler OSZE-Gipfel im Jahr 1999 eingegangenen Verpflichtungen erfüllte und
sein in der Region stationiertes und unter den Vertrag über konventionelle
Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) fallendes, schweres militärisches Gerät
und Waffen zerstören bzw. abtransportieren ließ (vgl. ebd., S. 174).
Nachdem die EU im Jahr 2003 Visasanktionen gegen Mitglieder der
transnistrischen Führung verhängte, denen sich die USA sofort anschlossen, kühlte
sich die Bereitschaft Russlands zu einem Truppenabzug merklich ab.
Infolgedessen konnte die seit Kriegsende in verschiedenen Sicherheitszonen
stationierte, trilaterale Friedenstruppe – die russische, moldauische und
transnistrische Soldaten umfasst – bis heute nicht in eine Friedensmission der OSZE
unter internationalem Mandat umgewandelt werden.
Bereits seit einiger Zeit erschweren die verhärteten Standpunkte beider
Konfliktparteien in den Statusverhandlungen die Vermittlungsmission der OSZE.
Hinzu kommt die repressive Minderheitenpolitik der moldauischen Mitte-
Rechts-Regierung seit dem umstrittenen Machtwechsel im Jahr 2009 (vgl.
Towards Equality, Discrimination in Moldova,
www.amnesty.org/en/library/
info/EUR59/006/2012/en).
Vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise haben sich die Fronten im
Transnistrienkonflikt deutlich verhärtet. Nachdem die ukrainische Übergangsregierung
Einreisesperren gegen russische Staatsangehörige verfügte, haben die
Inhaberinnen und Inhaber von russischen Pässen aus der Region Transnistrien
offenbar Schwierigkeiten, in die Ukraine zu gelangen (vgl.
www.nzz.ch/aktuell/
international/auslandnachrichten/hoffen-auf-das-krim-szenario-1.18289105).
Die russischen Truppen in Transnistrien unternahmen wiederum Ende März
2014 großangelegte Militärmanöver (vgl.
www.reuters.com/article/2014/03/
25/us-russia-military-exercises-idUSBREA2O1KB20140325). Das De-facto-
Parlament in Tiraspol forderte zuletzt am 23. April 2014 Russland und die
Vereinten Nationen in einer einstimmigen Resolution auf, die Region künftig als
„souveränen und unabhängigen Staat“ anzuerkennen (vgl.
www.zeit.de/politik/
ausland/2014-04/transnistrien-ukraine-un-unabhaengigkeit). Darüber hinaus
befürwortet schon seit einem Referendum im Jahr 2006 eine
Bevölkerungsmehrheit ebenso den Anschluss der Region Transnistrien an die Russische
Föderation als mögliche Alternative.
Demgegenüber bekräftigten der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-
Walter Steinmeier und sein französischer Amtskollege Laurent Fabius bei
einem gemeinsamen Besuch in Chisinau am 23. April 2014 ihre Unterstützung
für den voraussichtlichen Abschluss eines EU-Assoziierungsabkommens mit
der Republik Moldau noch im Sommer dieses Jahres (vgl.
www.stern.de/
politik/ausland/deutschland-und-frankreich-versprechen-moldau-annaeherung-
an-eu-2105376.html). Zudem können moldauische Staatsangehörige seit
kurzem visumfrei in die EU reisen. Der intensivierte Annäherungsprozess
Moldaus an die EU beeinflusst laut Einschätzung der OSZE-Missionsleiterin
auch die laufenden 5+2-Gespräche (vgl.
www.ukrinform.ua/deu/news/
leiterin_der_osze_mission_in_moldau_im_transnistrien_konflikt_volles_
vertrauen_in_die_absichten_der_ukraine_8377).
Angesichts dessen stellt sich die Frage nach der Bilanz der bisherigen Arbeit
der OSZE und den künftigen Rahmenbedingungen der OSZE-
Konfliktvermittlung in der Republik Moldau.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der Fragen 7, 8 und 12 kann aus Gründen des Staatswohls
nicht in vollem Umfang offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen
des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des
gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den
Bundesnachrichtendienst (BNDG) besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2079von solchen Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem
Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die
Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen
Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des
Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung
entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden
Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz
von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestuft.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten
Ausgaben der OSZE seit Beginn der Mission in der Republik Moldau in den
einzelnen Bereichen entwickelt (bitte möglichst nach Einzelbereich und pro
Jahr auflisten)?
Der Bundesregierung liegen die unten tabellarisch dargestellten Zahlen zur
Entwicklung des Budgets der Mission der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in der Republik Moldau vor. Seit dem Jahr 2005 ist
das Budget der OSZE-Mission um 43 Prozent gestiegen. Über die Entwicklung
des Budgets vor dem Jahr 2005 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalausstattung
der OSZE-Mission in der Republik Moldau seit Missionsbeginn entwickelt
(bitte möglichst pro Jahr auflisten)?
Der Bundesregierung liegen die unten tabellarisch dargestellten Zahlen zur
Entwicklung des Personals der OSZE-Mission in der Republik Moldau vor. Seit
dem Jahr 2005 ist der Anteil des lokalen Personals an der Mission um 95 Prozent
gestiegen, während der des internationalen Personals an der Mission um 27
Prozent aufgewachsen ist. Dies entspricht einem Anstieg des Gesamtpersonals von
Jahr Budget (Euro)
2005 1 485 900
2006 1 622 500
2007 1 868 800
2008 1 956 400
2009 1 960 100
2010 2 083 900
2011 2 083 900
2012 2 072 900
2013 2 125 200
2014 k. A.
Drucksache 18/2079 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode70 Prozent seit dem Jahr 2005. Über die Personalentwicklung an der Mission
vor dem Jahr 2005 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
3. Mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat sich Deutschland an
der Personalausstattung der OSZE-Mission in Moldau seit Missionsbeginn
beteiligt (bitte möglichst pro Jahr auflisten)?
Seit Beginn der Mission im Jahr 1993 hat nahezu durchgehend bis heute
mindestens jeweils eine Deutsche bzw. ein Deutscher für sie gearbeitet. Insgesamt
waren über den Zeitraum acht Deutsche beschäftigt.
4. Wie sehen die konkreten Missionsbefugnisse der OSZE für den
Transnistrienkonflikt aus, und über welche Mitentscheidungskompetenzen verfügen
die OSZE-Missionsteilnehmerinnen und -Missionsteilnehmer insbesondere
in Fragen der militärischen Sicherheit und bei der Mitarbeit in der
trilateralen Gemeinsamen Kontrollkommission?
Die OSZE-Mission in der Republik Moldau wurde im April 1993 mit dem Ziel
eingerichtet, eine friedliche Beilegung des Transnistrien-Konflikts zu
unterstützen. Das Mandat der OSZE-Mission umfasst im Kern:
1. Schaffung eines politischen Rahmens für Dialog und Verhandlungen über
eine dauerhafte Lösung des Transnistrien-Konfliktes auf der Basis der
territorialen Integrität Moldaus und eines Sonderstatus für Transnistrien;
2. Förderung eines Einverständnisses über den Abzug fremder Truppen
einschließlich der Zerstörung von Waffen und Munition;
3. Förderung der Durchsetzung von Menschen- und Minderheitenrechten in
Moldau und Transnistrien.
Die OSZE-Mission in Moldau nimmt auch die Aufgabe des Sekretariats für den
5+2-Prozess zur Beilegung des Transnistrien-Konflikts wahr. In der „Joint
Control Commission“, dem Aufsichtsgremium der Friedensschaffenden Kräfte in
der Sicherheitszone, besitzt die OSZE einen Beobachterstatus.
Jahr Lokale
Missionsmitarbeiter
Internationale
Missionsmitarbeiter
Gesamt
2005 20 11 31
2006 26 13 39
2007 34 13 47
2008 29 13 52
2009 41 13 54
2010 39 14 53
2011 39 13 52
2012 39 13 52
2013 39 13 52
2014 39 14 53
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/20795. Wie viele Sicherheitszonen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Region Transnistrien vorhanden, und wie viele Sicherheitskräfte/
Militärangehörige sind dort im Rahmen der trilateralen Gemeinsamen
Kontrollkommission jeweils stationiert (bitte möglichst nach Sicherheitszone,
Personalstärke und Kontingentzugehörigkeit auflisten)?
Über Sicherheitszonen in der Region Transnistrien liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 12a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1745 vom 12. Juni 2014 verwiesen.
6. Mit wie vielen Militärbeobachtern ist die Ukraine an der Gemischten
Kontrollkommission aktuell beteiligt, und wie sieht der konkrete Auftrag aus?
Die Ukraine hat aktuell das Mandat, zehn Militärbeobachter in der
Sicherheitszone einzusetzen und zu bewegen. Sie haben den Auftrag, die eingerichteten
Checkpoints und den allgemeinen Dienstbetrieb zu kontrollieren. Darüber
hinaus führen sie im zugewiesenen Sicherheitsbereich Patrouillen durch. Im Falle
einer militärischen Eskalation leiten sie die notwendigen Schutz-und
Sicherheitsmaßnahmen ein. Die Ukraine ist zusätzlich in der „Joint Control
Commission“ vertreten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 12a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1745 vom 12. Juni 2014 verwiesen.
7. Wie viele Militärangehörige Russlands halten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung darüber hinaus derzeit noch im Zusammenhang mit der
Sicherung von alten Munitionsdepots in der Region Transnistrien auf?
Laut jährlichem Informationsaustausch der Russischen Föderation im Rahmen
des Wiener Dokuments hatte das russische militärische Kontingent in
Transnistrien (eine „Operative Gruppe“) zum Stichtag 1. Januar 2014 einen
Personalumfang von 1 132 Soldaten. Ein Teil dieses Personals wird zur Bewachung des
Munitionsdepots in Kolbasna eingesetzt. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und die als Verschlusssache „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.*
8. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch
Altbestände an Waffen und Munition in der Region Transnistrien vorhanden,
und worum handelt es sich dabei konkret?
In dem Munitionsdepot Kolbasna in Transnistrien lagern noch ca. 20 000
Tonnen Munition (ursprünglich ca. 44 000 Tonnen). Der Bundesregierung sind
keine weiteren Lagerstätten von Altbeständen an Waffen und Munition in der
Region Transnistrien bekannt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung und die als Verschlusssache „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.*
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Drucksache 18/2079 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die von den
Munitionsdepots ausgehenden Gefahren für die Umwelt und den Gesundheitsschutz
der Bevölkerung?
Die OSZE hat im Jahr 2001 die möglichen Auswirkungen bei einem GAU
(größten anzunehmenden Unfall) im Munitionsdepot Kolbasna abgeschätzt.
Demnach wäre in einem solchen Fall ein Gebiet mit einem Radius von bis zu
15 Kilometern um das Munitionsdepot betroffen, dabei auch Teile des
Hoheitsgebiets der Ukraine. Die Bundesregierung hat keine darüber hinausgehenden
eigenen Erkenntnisse über von dem Munitionsdepot ausgehende Gefahren für
die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung.
10. Wie ist der Zugang der OSZE-Beobachterinnen und -Beobachter zu den
Sicherheitszonen im Konfliktgebiet geregelt, und inwieweit kann die
OSZE hierbei auch ohne Zustimmung moldauischer Behörden bzw. der
De-facto-Behörden Transnistriens vor Ort Inspektionsbesuche
durchführen?
Einer Übereinkunft aus dem Jahre 1993 entsprechend hat die OSZE-Mission in
der Republik Moldau grundsätzlich das Recht, ohne Zustimmung durch die
Defacto-Behörden Transnistriens und ohne vorherige Anmeldung die Einhaltung
des Waffenstillstands und die Vorgänge in der Sicherheitszone zu beobachten.
Seit dem Jahr 2011 versucht die transnistrische Seite, diese Praxis zu
unterbinden und strebt eine neue Übereinkunft mit der OSZE-Mission in der Republik
Moldau an. Seit November 2013 hat die transnistrische Seite durch die
Verabschiedung eines „Gesetzes über Internationale Organisationen“ den Zugang
für die OSZE nach Transnistrien und in den transnistrischen Teil der
Sicherheitszone stark eingeschränkt. Derzeit dürfen sich nur die OSZE-Missionsleitung
bzw. die stellvertretende Missionsleitung sowie Missionsangehörige der „Joint
Control Commission“ in der Sicherheitszone bewegen. Die Bundesregierung
setzt sich nachdrücklich für die uneingeschränkte Ausübung des Mandats der
OSZE-Mission in der Republik Moldau ein.
11. Wie viele Feldmissionen haben die OSZE-Beobachterinnen und -
Beobachter seit Missionsbeginn in der Region Transnistrien oder entlang der
administrativen Sicherheitsgrenze durchgeführt, und worum ging es dabei
zumeist?
Der Bundesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse vor.
12. Über welche eigenen, konventionellen Waffensysteme verfügen die
Defacto-Streitkräfte in der Region Transnistrien nach Kenntnis der
Bundesregierung, und wie sieht ihre aktuelle Personalstärke aus?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als Verschlusssache
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.*
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
Berechtigten eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/207913. Über welche konventionellen Waffensysteme verfügt die Republik
Moldau entlang der Sicherheitsgrenze zur Region Transnistrien nach Kenntnis
der Bundesregierung, und wie sieht die aktuelle Personalstärke der
moldauischen Armee aus?
Gemäß dem weltweiten Austausch militärischer Informationen der Republik
Moldau verfügten die moldauischen Streitkräfte zum Stichtag 1. Januar 2014
über insgesamt 201 gepanzerte Kampffahrzeuge, 181 Artilleriewaffen und sechs
militärische Transporthubschrauber. Ihre Personalstärke betrug rund 6 300
Soldaten. Hinsichtlich einer etwaigen Stationierung von Waffensystemen entlang
der Sicherheitsgrenze zur Region Transnistrien liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
14. Welche Rolle spielt das im Juni 2010 zwischen Deutschland und Russland
vereinbarte „Meseberger Memorandum“ über eine vertiefte
Sicherheitszusammenarbeit im Hinblick auf die Beilegung des
Transnistrienkonflikts, und inwieweit ist dieses für den 5+2-Verhandlungsprozess oder die
OSZE-Mission bislang von konkreter Bedeutung gewesen?
Infolge des Meseberg-Memorandums kam es zur Wiederaufnahme offizieller
Verhandlungen im 5+2-Format im November 2011. Die letzte Runde fand am
5./6. Juni 2014 in Wien statt. Seit dem Meseberg-Memorandum wurden fünf
Konferenzen der OSZE zu vertrauensbildenden Maßnahmen im
Transnistrienkonflikt in Deutschland mit Mitteln des Auswärtigen Amts gefördert, zuletzt
am 10./11. Juni 2014 in Freising. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1745 vom 12. Juni 2014 verwiesen.
15. Wie sieht die aktuelle Position der Bundesregierung zur Fortführung der
„Meseberg-Initiative“ über eine vertiefte Sicherheitszusammenarbeit
zwischen Deutschland und Russland hinsichtlich der künftigen
Bemühungen für eine Beilegung des Transnistrienkonflikts aus?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1745 vom 12. Juni 2014 wird
verwiesen.
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der aktuellen
Passiermöglichkeiten im transnistrischen Abschnitt der
moldauischukrainischen Grenze für die Inhaberinnen und Inhaber von russischen
Reisepässen?
Nach Informationen der Grenzmission der Europäischen Union für die
Republik Moldau und die Ukraine (EUBAM Moldau/Ukraine) haben die
ukrainischen Grenzschutzbehörden ihre Kontrollen verschärft (u. a. intensive
Einreisebefragung). Dies führt zu einer erhöhten Zahl von Einreiseverweigerungen.
Davon sind auch russische Staatsangehörige betroffen. Informationen über die
konkreten Begründungen zur Einreiseverweigerung liegen nicht vor. Die durch
die Experten von EUBAM Moldau/Ukraine regelmäßig durchgeführten
Beobachtungen ließen keine Störungen der Reisebewegungen erkennen. Während
der ausführlichen Gespräche, die der Beauftragte des Auswärtigen Amts für
Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien, Botschafter Meier-Klodt, am 25. Mai
2014 in Moskau mit dem russischen Sonderbotschafter für den Transnistrien-
Konflikt, Gubarew, führte, wurde das Thema von russischer Seite nicht
aufgebracht.
Drucksache 18/2079 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode17. Welche eigenen Grenzsicherungsmaßnahmen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die ukrainischen Behörden in letzter Zeit entlang des
transnistrischen Abschnitts der moldauisch-ukrainischen Grenze
durchgeführt, und wie wird dadurch die Lebensmittelversorgung und
wirtschaftliche Situation der Bevölkerung in der Region Transnistrien
beeinflusst?
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation haben die ukrainischen Behörden
seit März 2014 die Sicherheitsmaßnahmen im transnistrischen Abschnitt der
moldauisch-ukrainischen Grenze angepasst. Die Grenzkontrolle, auch der
zweiten Kontrolllinie, wurde personell und materiell ausgebaut. In diesem Rahmen
wurde auch die Befragung bzw. Vernehmung sowie die Durchsuchung von
Reisenden und Fahrzeugen nach Waffen und Munition verstärkt. Konkrete Zahlen
zu den eingesetzten Kräften liegen nicht vor. Die durch die Grenzexperten der
Mission EUBAM Moldau/Ukraine regelmäßig durchgeführten Beobachtungen
ließen keine Veränderung des Warenverkehrs feststellen.
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Situation
bei der Durchführung der European Union Border Assistance Mission to
Moldova (EUBAM) im transnistrischen Abschnitt der moldauisch-
ukrainischen Grenze, und welche Probleme sind hierbei ggf. festzustellen?
Die Mission EUBAM Moldau/Ukraine überwacht entsprechend ihrem Mandat
auch die Aktivitäten an der Grenze zwischen der Ukraine und der Republik
Moldau. Sie ist dabei nicht auf transnistrischer Seite tätig. Die Zusammenarbeit
mit den moldauischen und ukrainischen Partnern stellt sich weiterhin als gut und
vertrauensvoll dar.
19. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Sicherheitslage in der
Region Transnistrien, und wie viele sicherheitsrelevante Vorfälle hat es nach
Kenntnis der Bundesregierung seit Jahresbeginn in den Sicherheitszonen
gegeben (bitte mit Datum, Ortsangabe und Art des Vorfalls auflisten)?
Die Lage in Transnistrien ist nach Einschätzung der Bundesregierung ruhig.
Kurzfristige Änderungen sind nicht auszuschließen. Über etwaige
sicherheitsrelevante Vorfälle hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse.
20. Wie wirken sich nach Einschätzung der Bundesregierung die gegenwärtig
angespannten Beziehungen zwischen der Ukraine und Russland auf den
laufenden 5+2-Verhandlungsprozess, die OSZE-Mission und die
Zusammenarbeit in der Gemeinsamen Kontrollkommission aus?
Die formellen 5+2-Gespräche zur Lösung des Transnistrienkonflikts
verzeichnen bereits seit der zweiten Jahreshälfte 2012, nach einer Verhärtung der
Positionen Russlands und der transnistrischen „Führung“, keine Veränderungen bei
der Diskussion des dritten Korbes der gemeinsamen Agenda (Konfliktlösung).
Die Gespräche fokussieren seitdem auf Fortschritte bei vertrauensbildenden
Maßnahmen, so auch bei der letzten Runde am 5./6. Juni 2014 in Wien.
Konkrete Auswirkungen der Krise in der Ukraine auf die Arbeit der OSZE-Mission
in Moldau sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Arbeit der „Joint
Control Commission“ verläuft nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend der
Vereinbarungen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/207921. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung des von der autonomen
Regierung Gagausiens ohne Zustimmung der moldauischen
Zentralregierung initiierten Referendums vom 2. Februar 2014, bei dem sich 98
Prozent der gagausischen Bevölkerung für die künftige Zollunion mit
Russland aussprachen, vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen für
ein EU-Assoziierungsabkommen mit der Republik Moldau?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1745 vom 12. Juni 2014
wird verwiesen.
22. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beziehungen
zwischen der gagausischen Autonomieregierung und der moldauischen
Zentralregierung seit dem politischen Machtwechsel in der Republik
Moldau im Jahr 2009 entwickelt?
Der Gouverneur von Gagausien ist seit der Zuerkennung des Status der
Verwaltungsautonomie im Jahr 1992 Mitglied der Regierung (ex officio). Dies ist in der
Geschäftsordnung der Regierung verankert, die Gesetzesrang besitzt. Der
aktuelle Amtsinhaber übt seine Funktion seit dem Jahr 2006 aus. Gegenwärtig
werden Fragen, die den Autonomiestatus betreffen, in einer gemeinsamen
Kommission erörtert.
23. Welchen Stellenwert besitzt nach Einschätzung der Bundesregierung der
Lösungsansatz einer stärkeren Föderalisierung der Republik Moldau in
den gegenwärtigen 5+2-Verhandlungen und den
Vermittlungsbemühungen der OSZE im Transnistrienkonflikt?
Wie in der Antwort zu Frage 20 geschildert, verzeichnen die formellen 5+2-
Gespräche seit der zweiten Jahreshälfte 2012 keine Veränderungen bei der
Diskussion des dritten Korbes der gemeinsamen Agenda (Konfliktlösung).
Dementsprechend wird in den gegenwärtigen 5+2-Verhandlungen nach Kenntnis der
Bundesregierung auch eine Föderalisierung nicht erörtert.
24. Welche aktuelle Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die
amtierende moldauische Regierung zum Lösungsansatz einer
Föderalisierung im Transnistrienkonflikt?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
25. Wie wirken sich nach Einschätzung der Bundesregierung die aktuell
angespannten Beziehungen zwischen der Ukraine und Russland auf die
Fortführung der Verhandlungen mit der Republik Moldau über den Abschluss
eines EU-Assoziierungsabkommens aus?
Die Verhandlungen des Assoziierungsabkommens der Europäischen Union mit
der Republik Moldau wurden bereits im Juli 2013 abgeschlossen. Das
Abkommen wurde auf dem Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Wilna am 28./29.
November 2013 paraphiert. Die Unterzeichnung erfolgte am 27. Juni 2014 am
Rande des Europäischen Rates in Brüssel.
Drucksache 18/2079 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode26. Welche Vorkehrungen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um zu
verhindern, dass die EU-Verhandlungen mit der Republik Moldau über den
Abschluss eines Assoziierungsabkommens angesichts der mehrheitlich
ablehnenden Haltung der transnistrischen und gagausischen Bevölkerung
zur weiteren Zuspitzung in den bereits bestehenden bzw. latent
vorhandenen, innerstaatlichen Konflikten beitragen oder den weiteren Verlauf der
OSZE-Mission nachteilig beeinflussen?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
27. Sind der Bundesregierung über die bisherige Mission der OSZE
hinausgehende Absichten der moldauischen Regierung bekannt, unabhängige
Militärbeobachter aus OSZE-Staaten nach dem Wiener Dokument zur
Untersuchung der aktuellen Sicherheitslage in den Sicherheitszonen
anzufordern, und falls ja, erwägt die Bundesregierung, sich daran zu
beteiligen?
Der Bundesregierung sind keine Absichten der moldauischen Regierung
bekannt, unabhängige Militärbeobachter aus OSZE-Staaten nach dem Wiener
Dokument zur Untersuchung der aktuellen Sicherheitslage in den
Sicherheitszonen anzufordern.
Auf dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau führen OSZE-Teilnehmerstaaten
jährlich bis zu drei Inspektionen im Rahmen der Quotenverteilung des Wiener
Dokuments aus dem Jahr 2011 durch. Die Inspektionen können auch Gebiete
einschließen, die zur Sicherheitszone gehören.
28. Erwägt die Bundesregierung, unter anderem als mögliche Konsequenz aus
den Erfahrungen in der Ukraine-Krise, sich innerhalb der OSZE für die
künftige Erweiterung der konkreten Missionsbefugnisse der OSZE in der
Republik Moldau einzusetzen, und falls nein, weshalb nicht?
Die OSZE-Mission in Moldau spielt eine wichtige Rolle im Transnistrien-
Konfliktlösungsprozess. Sie fungiert als Sekretariat des 5+2-Prozesses, unterstützt
zahlreiche vertrauensbildende Maßnahmen zwischen beiden Seiten, fördert den
Abzug russischer Militärgüter, stärkt durch Projekte die Zivilgesellschaften
beiderseits des Nistru/Dnjestr und fördert informelle Kontakte zwischen den 5+2-
Verhandlungspartnern.
Die Bundesregierung schätzt die Arbeit der OSZE-Mission in der Republik
Moldau, die ein unverzichtbares Bindeglied im 5+2-Prozess darstellt, als
vorbildlich ein. Dies manifestiert sich u. a. in der engen Kooperation der
Bundesregierung mit der Mission bei der Organisation der jährlich in Bayern
stattfindenden OSZE-Konferenzen zu vertrauensbildenden Maßnahmen im
Transnistrien-Konflikt. Eine Erweiterung des Mandats der OSZE-Mission in Moldau
hält die Bundesregierung aus diesen Gründen für nicht notwendig.
29. Wie positioniert sich die Bundesregierung grundsätzlich zu einer
möglichen Aufwertung der Rolle der OSZE als regionale
Sicherheitsorganisation in Europa in Anbetracht des Scheiterns bzw. der Stagnation der
Konfliktbeilegungsprozesse in der Republik Moldau und in anderen
osteuropäischen/postsowjetischen Staaten?
Die OSZE bildet die einzigartige sicherheitspolitische Klammer aller Staaten in
Europa, den Nachfolgestaaten der Sowjetunion sowie den Vereinigten Staaten
von Amerika und Kanada. Sie reicht mit ihren 57 Teilnehmerstaaten von
Vancouver bis Wladiwostok. Die OSZE wurde seinerzeit zur Überwindung der
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2079Block-Gegensätze durch Dialog und Kooperation gegründet und verfügt
inzwischen über ein einzigartiges, ausdifferenziertes Instrumentarium zur
Unterstützung beim Auf- und Ausbau rechtsstaatlicher und demokratischer Strukturen
sowie bei der Umsetzung ihrer umfangreichen menschenrechtlichen Normen
und Standards. Sie ist einem breiten Sicherheitsbegriff verpflichtet. Die
Bundesregierung bekennt sich zur OSZE als einer Schlüsselorganisation für
Frühwarnung und Krisenprävention ebenso wie für Konfliktlösung, -management
und -nachsorge.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es dazu: „Wir wollen
die OSZE stärken. Die Bundesregierung erklärt sich in Absprache mit den
OSZE-Partnernationen, insbesondere Polen und Frankreich, dazu bereit, mehr
Verantwortung in der OSZE zu tragen.“ In diesem Sinne engagiert sich
Deutschland in der OSZE dafür, dass innerhalb der Organisation die Gemeinsamkeiten
stärker betont und Lösungen für politische Krisen gefunden werden.
Deutschland übernimmt hier durch sein Engagement eine Vorbildfunktion.
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ISSN 0722-8333]