Hintergrund für den möglichen Reformbedarf beim Prostitutionsgesetz
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Stefan Liebich, Harald Petzold (Havelland), Frank Tempel, Harald Weinberg, Katrin Werner, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf eine Reform des seit dem Jahr 2002 geltenden Prostitutionsgesetzes (ProstG) geeinigt, um „Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution besser [zu] schützen und die Täter konsequenter [zu] bestrafen“. So sollten Verurteilungen nicht mehr an der mangelnden Aussagebereitschaft der Opfer von Menschenhandel scheitern. Gleichzeitig solle deren Aufenthaltsrecht unter Berücksichtigung ihres Beitrags zur Aufklärung und ihrer Mitwirkung im Strafverfahren verbessert werden.
Mit dem Beschluss des Bundesrates vom 11. April 2014 wurde nochmals festgehalten, dass sich „Der Bundesrat […] für eine sachliche Debatte und differenzierte Maßnahmen aus[spricht]. Die öffentliche und die mediale Debatte über Prostitution ist zum Teil noch immer durch Vorurteile, fehlendes Wissen und Skandalisierung geprägt. Insbesondere wendet sich der Bundesrat gegen die pauschale Gleichsetzung von Prostitution mit Menschenhandel. Auch wenn Prostitution kein ‚Beruf wie jeder andere‘ ist, unterliegt ihre Ausübung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes (vgl. BVerfG, 1BvR 224/07 vom 28. April 2009)“ (www.bundesrat.de).
Der Reformbedarf begründet sich, den am 11. April 2014 beschlossenen Empfehlungen des Bundesrates folgend, offenbar nicht aus dem gleichfalls neu zu regelnden Schutzbedarf vor Menschenhandel, sondern aus der veränderten Organisation des mit dem ProstG veränderten legalisierten Prostitutionsmarktes und den damit verbundenen differenziert zu beurteilenden Folgen für die dort Beschäftigten (vgl. Nummer 2 desselben Beschlusses).
Mit dem Koalitionsvertrag waren daher gleichfalls im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution die umfassende Überarbeitung des ProstG und die gesetzliche Verbesserung der ordnungsbehördlichen Kontrollmöglichkeiten angekündigt worden (www.bundesregierung.de).
In einem Eckpunktepapier vom April 2014 spricht sich die Fraktion der CDU/ CSU für die Anhebung der Mindestaltersgrenze von Prostituierten auf 21 Jahren, eine Kondompflicht, eine behördliche Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und umfassende polizeiliche Kontrollrechte einschließlich des Rechts auf verdachtsunabhängige Kontrollen sowie ein Verbot sogenannter Flatrate-Angebote in Bordellen aus. Die Fraktion der SPD hat nach Presseberichten weitgehende Zustimmung signalisiert (www.welt.de).
Sexarbeiterinnen- und -arbeiterverbände wenden sich gegen stärkere Kontrollen und Regulierungen im Bereich der Prostitution. Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e. V. (BesD) nennt das Eckpunktepapier der Fraktion der CDU/CSU „ein Sammelsurium von sinnloser Symbolpolitik, kontraproduktiven Ungeheuerlichkeiten und halbherzigen Verbesserungen, das leider von wenig Sachverstand zeugt“ (http://sexwork-deutschland.de).
Der Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten Doña Carmen e. V. sieht als Ziel der gegenwärtigen Bundesregierung die „maximale Eindämmung von Prostitution“ und beklagt: „Zu diesem Zweck soll die legale Prostitution in ein Zwangskorsett repressiver Vorschriften und Vorgaben gepresst werden, sollen Frauen in der Prostitution entmündigt und das Prostitutionsgewerbe schrittweise kriminalisiert werden“ (www.donacarmen.de).
Tatsächlich erklärte die letzte Bundesregierung auf die Frage, ob seit Einführung des ProstG eine Ausweitung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung erkennbar sei, dies könne „nicht eindeutig beantwortet werden“. Das jährlich erstellte Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) weise „keinen signifikanten Anstieg der Opferzahlen im Bereich des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung aus, der auf eine mit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes kausal verknüpfte Ausweitung des Phänomens hinweisen würde.“ So ist zumindest gemäß den offiziell vorliegenden Zahlen ein deutlicher Rückgang im Bereich des Menschenhandels seit Einführung des ProstG zu erkennen. Im Vergleich von 1 235 registrierten Opfern von Menschenhandel im Jahr 2003 mit 640 Opfern im Jahr 2011 stellt auch die Bundesregierung einen Rückgang um gut 48 Prozent fest. Allerdings sei „von einer hohen Dunkelziffer auszugehen“, so die Bundesregierung. Zudem betrachte die Bundesregierung „mit Sorge Berichte aus der Praxis, die auf eine Ausweitung besonders problematischer Erscheinungsformen von Prostitution und auf ein vermehrtes Auftreten von Prostitution unter besonders ausbeuterischen Rahmenbedingungen hinweisen“ (Bundestagsdrucksache 17/12504).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen81
Welchen grundsätzlichen Reformbedarf beim ProstG erkennt die Bundesregierung, und worauf stützt sie diese Einschätzung?
Welche Evaluationen und wissenschaftlichen Untersuchungen einschließlich kriminologischer Studien zu Wirksamkeit, Folgen und Mängeln des ProstG sind der Bundesregierung bekannt (bitte angeben, wer die Evaluationen/ Untersuchungen wann, und mit welcher Fragestellung in Auftrag gab, wer sie wann durchführte, und zu welchem grundsätzlichen Ergebnis diese Forschungen kommen)?
a) Welche grundsätzlichen Schlussfolgerungen bezüglich einer Reform des ProstG zieht die Bundesregierung aus diesen Untersuchungen?
b) Inwieweit gedenkt die Bundesregierung, eine neue Evaluation des ProstG in Auftrag zu geben?
c) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des ProstG einen Anstieg oder eine Abnahme einschlägiger Straftaten im Zusammenhang mit der Prostitution, und in welchem Zusammenhang mit dem ProstG steht diese Entwicklung nach Einschätzung der Bundesregierung?
Wo sieht die Bundesregierung – auch unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppen Menschenhandel und Frauenhandel – Lücken bei den behördlichen und polizeilichen Kontrollmöglichkeiten von Prostituierten und Prostitutionsorten?
a) Worauf stützen sich diese Erkenntnisse über mögliche Kontrolllücken?
b) Inwieweit sind der Bundesregierung Klagen von Seiten der Behörden oder der Polizei über fehlende Kontrollmöglichkeiten von Prostituierten oder Prostitutionsorten bekannt?
c) Inwieweit und an welchen Stellen ergibt sich aus solchen Lücken bei den Kontrollmöglichkeiten nach Auffassung der Bundesregierung die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen zur Schaffung zusätzlicher Kontrollmöglichkeiten?
d) Was genau erhofft sich die Bundesregierung durch bessere Kontrollmöglichkeiten von Prostituierten und Prostitutionsorten?
e) Inwieweit hat das in einigen Bundesländern bereits gegebene und praktizierte Recht auf verdachtsunabhängige polizeiliche Kontrollen von Bordellen nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer signifikant erhöhten Aufdeckungsrate an Menschenhandelsdelikten oder milieubedingter Kriminalität geführt?
Wie viele polizeiliche Durchsuchungen in wie vielen Bordellen und Prostitutionsorten fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des ProstG statt (bitte nach Jahren, Orten und Grund der Maßnahme aufschlüsseln)?
Inwiefern hält die Bundesregierung an ihrer Feststellung auf Bundestagsdrucksache 17/12504 fest, „dass aufgrund der Fallzahlen und statistischen Daten keine verbindlichen Rückschlüsse auf die Entwicklungen im Phänomenbereich des Menschenhandels zum Zwecke sexueller Ausbeutung möglich sind“, aber „von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen werden“ müsse?
a) Woran macht die Bundesregierung ihre Annahme eines „hohen Dunkelfeldes“ in diesem Bereich fest?
b) Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um das Dunkelfeld aufzuhellen und Erkenntnisse über das tatsächliche Ausmaß von Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung zu erlangen?
c) Gedenkt die Bundesregierung, eine Studie zur Ermittlung des Ausmaßes dieses Dunkelfeldes in Auftrag zu geben, und wenn ja, wann, und durch welche Institution?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Liberalisierung der Prostitution durch das ProstG zu einer Ausweitung des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung geführt hat, und wenn ja, aufgrund welcher Erkenntnisse, Untersuchungen oder begründeten Annahmen über das „hohe Dunkelfeld“ kommt sie zu dieser Schlussfolgerung?
Wie viele Fälle von Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013 polizeilich registriert (bitte jeweils nach Jahren unterteilen)?
a) Gegen wie viele Tatverdächtige wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013 wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ermittelt, und wie viele Verurteilungen gab es in diesem Zeitraum?
b) Wie viele Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wurden in den Jahren 2012 und 2013 festgestellt?
c) Wie viele der festgestellten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung waren freizügigkeitsberechtigte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger oder freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige?
d) Wie viele dieser Opfer befanden sich in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität in Deutschland?
e) Wie viele mutmaßliche Opfer ohne legalen Aufenthaltsstatus wurden in den Jahren 2012 und 2013 ausgewiesen, und in wie vielen Fällen wurde die Ausreisepflicht durch eine Abschiebung zwangsweise durchgesetzt?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, im Aufenthaltsrecht Änderungen zum Schutz der Opfer von Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung vorzunehmen?
a) Welche diesbezüglichen Maßnahmen plant die Bundesregierung?
b) Hält die Bundesregierung weiter daran fest, die Erteilung eines zeitlich begrenzten Aufenthaltstitels an Opfer von Menschenhandel an eine Aussagebereitschaft in Strafprozessen zu knüpfen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD), und wenn ja, wie begründet sie ihre Haltung?
c) Was ist der Bundesregierung zum Zusammenwirken von Staatsanwaltschaften und Ausländerbehörden auf Grundlage der geltenden Rechtslage zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a des Aufenthaltsgesetzes bekannt, hat sie insbesondere Kenntnis von Fällen, in denen eine Aufenthaltserlaubnis trotz eines gegenteiligen Votums der Staatsanwaltschaften nicht erteilt wurde, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus?
Hält die Bundesregierung an ihrer Aussage auf Bundestagsdrucksache 17/12504 fest, wonach sie „mit Sorge Berichte aus der Praxis, die auf eine Ausweitung besonders problematischer Erscheinungsformen von Prostitution und auf ein vermehrtes Auftreten von Prostitution unter besonders ausbeuterischen Rahmenbedingungen hinweisen“ beobachtet?
Wenn ja,
a) um was für Berichte von welchen Personen, Verbänden oder Institutionen handelt es sich,
b) was versteht die Bundesregierung genau unter „besonders problematischen Erscheinungsformen von Prostitution“, wie definiert sie diese, und wie grenzt sie diese von anderen Formen von Prostitution ab,
c) was versteht die Bundesregierung unter „Prostitution unter besonders ausbeuterischen Rahmenbedingungen“, wie definiert sie diese, und wie grenzt sie diese von anderen Formen von Prostitution ab,
d) woran im Einzelnen macht die Bundesregierung die „Ausweitung“ besonders problematischer Formen der Prostitution oder unter besonders ausbeuterischen Rahmenbedingungen erfolgte Prostitution fest (bitte die quantitative Verbreitung und einen möglichen quantitativen Anstieg dieser Formen der Prostitution benennen und angeben, worauf sich diese Statistik stützt),
e) steht diese mögliche Ausweitung besonders problematischer Formen der Prostitution oder unter besonders ausbeuterischen Rahmenbedingungen erfolgte Prostitution im Zusammenhang mit dem ProstG, und wenn ja, in welchem, und woraus leitet die Bundesregierung diese Einschätzung ab,
f) welche sonstigen, nicht im direkten Zusammenhang mit der Einführung des ProstG stehenden Ursachen für eine mögliche Ausweitung der als besonders problematisch erachteten Formen der Prostitution oder ihrer als besonders ausbeuterisch erachteten Rahmenbedingungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie könnte eine Änderung des ProstG Abhilfe schaffen,
g) sind der Bundesregierung sogenannte Rape-Gang-Bang-Veranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland bekannt geworden, und wenn ja, wann, wo, und in welchem Umfang,
h) betrachtet die Bundesregierung sogenannte Flatrate-Angebote grundsätzlich als menschenunwürdige Geschäftsmodelle,
i) welche Erhebungen zu gestiegenem Steueraufkommen durch Großbordelle in den Kommunen liegen der Bundesregierung vor,
j) trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ein Teil der Steuereinnahmen aus Großbordellen, statistisch gesehen, bei der Immobilienwirtschaft zu finden sind, da die Betreibermodelle der sogenannten Flatrate-Bordelle de facto Vermietungsmodelle darstellen? Wenn ja, welcher Anteil von Steuereinnahmen aus Großbordellen wird nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar dem Prostitutionsgewerbe zugeordnet?
Inwieweit befürwortet die Bundesregierung die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Eröffnung und den Betrieb von Bordellen?
a) Welche Überlegungen, Erfahrungen oder Erkenntnisse sprechen nach Meinung der Bundesregierung für eine solche Genehmigungspflicht?
b) Für welche Prostitutionsorte im Einzelnen befürwortet die Bundesregierung die Einführung einer solchen Maßnahme?
c) Welche Erfahrungen mit Genehmigungspflicht für Bordelle sind der Bundesregierung aus dem In- und Ausland bekannt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus diesen?
Inwieweit befürwortet die Bundesregierung die Einführung einer Anmeldepflicht für Prostituierte?
a) Welche Überlegungen, Erfahrungen oder Erkenntnisse sprechen nach Meinung der Bundesregierung für eine solche Anmeldepflicht?
b) Für welche sexuellen Dienstleistungen im Einzelnen befürwortet die Bundesregierung die Einführung einer Anmeldepflicht?
c) Welche Erfahrungen mit einer Anmeldepflicht für Prosituierte aus dem In- und Ausland sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus diesen?
d) Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung eine Anmeldepflicht und behördliche Registrierung von Prostituierten angesichts der hohen gesellschaftlichen Stigmatisierung dieser Berufsgruppe und sich daraus ergebender Diskriminierungen u. a. bei der Wohnungssuche oder der Gefährdung von Hauptberufen beim Bekanntwerden einer nebenerwerblichen Tätigkeit als Prostituierter noch für verhältnismäßig?
Inwieweit befürwortet die Bundesregierung grundsätzlich die Einführung von regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen von Prostituierten durch das Gesundheitsamt?
a) Inwieweit sieht die Bundesregierung in einer im internationalen Vergleich niedrigen Infektionsrate bei HIV in der Bundesrepublik Deutschland (www.focus.de vom 8. November 2013 „Tripper und Syphilis kehren nach Europa zurück“) einen Erfolg der bisherigen präventiven Vorgehensweise?
b) Welche Überlegungen, Erfahrungen und Erkenntnisse sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, mit Mitteln des Zwangs den Gesundheitsschutz von Prostituierten fördern zu können?
Inwieweit befürwortet die Bundesregierung grundsätzlich die Einführung einer Kondompflicht im Prostitutionsgewerbe?
a) Welche Überlegungen, Erfahrungen und Erkenntnisse sprechen nach Meinung der Bundesregierung für eine solche Maßnahme?
b) Für welche Prostitutionsorte bzw. welche sexuellen Dienstleistungen im Einzelnen befürwortet die Bundesregierung die Einführung einer solchen Maßnahme?
c) Welche Erfahrungen mit der Einführung von Kondompflicht im Prostitutionsgewerbe aus dem In- und Ausland sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus diesen?
d) Wie und mit welchen Maßnahmen kann nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung einer solchen Maßnahme überwacht werden?
Inwieweit befürwortet die Bundesregierung die Einführung einer gesetzlichen Mindestaltersgrenze für Prostituierte?
a) Welche Überlegungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen für eine solche Mindestaltersgrenze?
b) Inwieweit gelten im europäischen und EU-Ausland nach Kenntnis der Bundesregierung Mindestaltersgrenzen für Prostituierte, und welche Erfahrungen wurden mit dieser Regelung nach Kenntnis der Bundesregierung gemacht?
c) Sollte eine Mindestaltersgrenze nach Meinung der Bundesregierung für weibliche und männliche Prostituierte oder nur für Frauen gelten (wenn nur für Frauen, bitte sachliche und rechtliche Gründe für die unterschiedliche Behandlung der Geschlechter angeben)?
d) Für welche Tätigkeiten im Bereich der erotischen und sexuellen Dienstleistungen macht eine Mindestaltersgrenze nach Einschätzung der Bundesregierung Sinn?
e) Inwiefern hält die Bundesregierung die bisherige Regelung von § 232 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) für unzulänglich, die es bereits jetzt unter Strafe stellt, unter 21-jährige Personen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bringen?
f) Inwieweit sieht die Bundesregierung durch die bestehende Regelung des § 232 Absatz 1 StGB sowie die mögliche Einführung einer Mindestaltersgrenze für Prostitution ein Problem darin, wenn junge Menschen beim selbstbestimmten Berufseinstieg in die Prostitution ohne jede legale Einstiegsberatung dastehen, in die Illegalität abgedrängt und dadurch zusätzlich gefährdet werden?
g) Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist es nach Meinung der Bundesregierung möglich, im Bereich der erotischen und sexuellen Dienstleistungen volljährige Menschen allein aufgrund ihres Lebensalters in der freien Berufswahl zu reglementieren?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für Gesetzesänderungen, die eine Bestrafung von Freiern ermöglichen, die wissentlich die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen?
a) Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann es bereits jetzt strafrechtlich verfolgt werden, wenn ein Freier wissentlich Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt?
b) Welche Gesetzesänderungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Freiern, die wissentlich die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen, befürwortet die Bundesregierung?
c) Welche Möglichkeiten zur Kontrolle und Identifikation von Freiern, die wissentlich die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen, bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche generellen Möglichkeiten zur Stärkung der Rechte von Prostituierten und einer Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen sieht die Bundesregierung?
Inwieweit sieht die Bundesregierung, auch in Absprache mit den Bund- Länder-Arbeitsgruppen Frauenhandel und Menschenhandel, Handlungsbedarf, um eine Handreichung für die Kommunen zum Umgang mit Prostitution zu entwickeln?
Inwieweit sieht die Bundesregierung, auch in Absprache mit den Bund- Länder-Arbeitsgruppen Frauenhandel und Menschenhandel, Handlungsbedarf, um denjenigen Kommunen, die Sexarbeit mit einer Vergnügungssteuer/ Sexsteuer belegen, besondere Maßnahmen zum Schutz der Prostituierten zu empfehlen?
Inwieweit hält die Bundesregierung auch in Absprache mit den Bund- Länder-Arbeitsgruppen Frauenhandel und Menschenhandel zum Schutze von Prostituierten in Grenzgebieten ein gemeinsames Handeln mit den Regierungen der Nachbarstaaten für wünschenswert und erforderlich?
Wie gedenkt die Bundesregierung über sexuell übertragbare Krankheiten bei Sexarbeit zu informieren, um die Prostituierten zu schützen?
Inwieweit gedenkt die Bundesregierung, Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter und Betreiber von Prostitutionsstätten oder Vertreterinnen und Vertreter von Berufs- und Fachverbänden aufgrund ihrer Branchenkenntnis bei der Erarbeitung von Richtlinien zu Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen in Bordellen einzubeziehen?
a) Welche Verbände oder Fachvertreterinnen und Fachvertreter sollen gegebenenfalls angefragt werden?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Einrichtung einer offenen Arbeitsgruppe des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen e. V. (BesD), die sich zur Ausarbeitung von Richtlinien zu Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen in Bordellen gebildet hat und den Kontakt zur Politik sucht?
Inwiefern sucht die Bundesregierung für eine Reform des ProstG das Gespräch mit Prostituierten-Selbstorganisationen und Berufsverbänden im Bereich der erotischen und sexuellen Dienstleistungen?
a) Mit welchen Vereinigungen und Verbänden steht die Bundesregierung hier im Austausch?
b) Welche Kritik solcher Vereinigungen und Verbände am gültigen ProstG und welche Reformvorschläge sind der Bundesregierung bekannt?
c) Welche Kritik aus diesen Vereinigungen und Verbänden an den Reformabsichten der Bundesregierung bezüglich des ProstG sind der Bundesregierung bekannt?
d) Mit welchen Verbänden oder Interessensgruppen, die eine weitere Einschränkung oder ein Verbot von Prostitution befürworten, steht die Bundesregierung im Kontakt, und welcher Art ist dieser Kontakt?