[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1852
18. Wahlperiode 24.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel,
Dr. Alexander S. Neu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1685 –
Sanktionen gegen die Russische Föderation
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 28. April 2014 gab die US-Regierung bekannt, weitere Sanktionen gegen
Einzelpersonen und Unternehmen in der Russischen Föderation veranlasst
zu haben (
www.washingtonpost.com/world/national-security/us-imposes-
newsanctions-on-russia/2014/04/28/974c579e-ced6-11e3-b812-0c92213941f4_
story.html). Unter den von Sanktionen betroffenen Russen ist unter anderem
auch der Vizeministerpräsident der Regierung der Russischen Föderation,
Dmitri Kosak, zu finden (
www.washingtonpost.com/blogs/worldviews/wp/
2014/04/28/u-s-announces-new-sanctions-on-russians-whos-on-the-list/). Auf
den einzelnen Sanktionslisten der EU-Staaten, der USA, Kanadas, Norwegens,
Liechtensteins und der Schweiz befinden sich insgesamt 103 Bürger
Russlands, der Ukraine, Finnlands und Armeniens.
Führende Vertreter der deutschen Wirtschaft haben sich bereits gegen
Sanktionen gegen die Russische Föderation ausgesprochen. So hat der BASF-Chef
Dr. Kurt Bock im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ angemahnt, dass
überlegt werden sollte, „wie man von Sanktionen wieder herunterkommt“
(
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-industrie-basf-chef-zweifelt-
ansanktionen-gegen-russland-1.1936801). „Der Ost-Ausschuss ist nach wie vor
gegen Wirtschaftssanktionen und für eine diplomatische Lösung“ hat Prof. Dr.
Rainer Lindner, der Geschäftsführer des Ost-Ausschusses der Deutschen
Wirtschaft, kommentiert (
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/
schaerferesanktionen-befuerchtet-ukraine-eskalation-alarmiert-deutsche-wirtschaft-
seiteall/9770034-all.html).
Führende Politiker aus EU- und NATO-Partnerländern haben sich auch bereits
gegen Sanktionen ausgesprochen. So hat der slowakische Premierminister
Robert Fico am 30. April 2014 erklärt, dass die Slowakei nicht an
wirtschaftlichen Sanktionen gegen die Russische Föderation interessiert ist (spectator.
sme.sk/articles/view/53815/10/sanctions_against_russia_could_potentially_
harm_slovakia_says_fico.html). Auch der tschechische Ministerpräsident
Bohuslav Sobotka verlautbarte, dass sein Land Sanktionen skeptisch
gegenüber steht (
www.reuters.com/article/2014/04/24/us-ukraine-crisis-czech-
slovakiaidUSBREA3N18M20140424). Ähnliche Äußerungen kamen aus Bulgarien,
Zypern und Griechenland.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Juni 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1852 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeAuswirkungen auf die Bevölkerung Russlands können nach den bisher
verabschiedeten Sanktionen seitens der EU, den USA und weiterer Verbündeter
dieser Staaten nicht ausgeschlossen werden. Der durch die Sanktionen aufgebaute
Druck fällt in eine Phase der Schwäche der russischen Wirtschaft. So hatte der
Rubel bereits lange vor dem Beginn der Ukrainekrise mit einer Schwächephase
zu kämpfen. Bereits im Jahr 2013 hatte die russische Wirtschaft mit einem
verstärkten Kapitalabfluss zu kämpfen (de.ria.ru/business/20130722/266525008.
html).
Vor den zuletzt auf EU-Ebene beschlossenen Sanktionen „hatten die Minister
die Rechtsgrundlage der EU-Sanktionen so geändert, dass auch
Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Unternehmen verboten werden können“ (www.
tagesschau.de/ausland/eusanktionen104.html). Derzeit droht die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel immer wieder mit der Einführung einer so genannten
dritten Stufe der Sanktionen gegen die Russische Föderation. Diese neue Welle
der ökonomischen Kriegsführung gegen Russland sieht erweiterte
Strafmaßnahmen gegen gesamte Bereiche der russischen Wirtschaft vor (
www.dw.de/
schlagkraft-oder-gerede-die-dritte-stufe-der-sanktionen-gegen-russland/a-
17627998). Jahrzehntelang aufgebaute wirtschaftliche deutsch-sowjetische
bzw. deutsch-russische Verflechtungen könnten somit ein Ende finden.
Die Sanktionen der USA hingegen reihen sich in eine lange Liste von
Sanktionsregimen gegen die Sowjetunion bzw. die Russische Föderation ein. Im
Jahr 1948 begannen die USA erstmals, Sanktionen gegen die UdSSR zu
verhängen. Manche Sanktionen, wie die Jackson-Vanik-Klausel, behielten ihre
Gültigkeit bis ins Jahr 2012 hinein. Die Jackson-Vanik-Klausel wurde jedoch
unmittelbar mit Abschaffung durch das sogenannte Magnitski-Gesetz der USA
abgelöst. Somit betreiben die verschiedenen US-Regierungen seit 66 Jahren
ununterbrochen Sanktionen gegen die Sowjetunion bzw. Russland.
1. Welche konkreten politischen Forderungen richten die EU und Deutschland
an die russische Führung als Bedingung für eine Lockerung bzw.
Aufhebung der Sanktionen?
Die Forderungen der EU an Russland wurden in den Schlussfolgerungen und
Erklärungen des Rates für Außenbeziehungen am 17. März 2014, 14. April 2014
und 12. Mai 2014 sowie des Europäischen Rates am 6. März 2014 und in der
Erklärung zum informellen Abendessen der Staats- und Regierungschefs am
27. Mai 2014 formuliert. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die territoriale
Unversehrtheit und innere Stabilität der Ukraine sowie auf die Zusammenarbeit
mit der ukrainischen Regierung.
Die Aufhebung ist wie die Verhängung der Sanktionen eine politische
Entscheidung, über die unter Berücksichtigung der politischen Gesamtlage zu
entscheiden sein wird.
2. Bezeichnet die Bundesregierung die nun von der EU gegen Russland,
russische, ukrainische, finnische und armenische Bürger verhängten
Sanktionen als „smart sanctions“ (bitte mit Begründung)?
Bei den Sanktionen gegenüber Personen und Entitäten, die für Aktionen
verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und
Unabhängigkeit der Ukraine unterminieren oder gefährden, handelt es sich um gezielte
restriktive Maßnahmen entsprechend der Richtlinien zur Umsetzung und
Evaluierung restriktiver Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik der EU.
Der Begriff „smart sanctions“ ist keine Legaldefinition und kann
unterschiedliche Maßnahmen umfassen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1852a) Wenn ja, wie kann die Bundesregierung davon ausgehen, dass die nun
verhängten Sanktionen nicht die Bevölkerung Russlands treffen?
Die restriktiven Maßnahmen gegenüber Personen und Entitäten, die für
Aktionen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und
Unabhängigkeit der Ukraine unterminieren oder gefährden, betreffen
ausschließlich Einreisesperren und Konteneinfrierungen von natürlichen Personen
sowie von zwei Entitäten auf der Krim. Von Auswirkungen auf die Bevölkerung
Russlands ist daher – mit Ausnahme der direkt betroffenen Personen – nicht
auszugehen.
b) Wenn nein, warum ist sie von dem zuvor beispielsweise lange Zeit
gegenüber dem Iran propagierten Konzept der „smart sanctions“
abgerückt?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
3. Welche Bedingungen müssen die von den EU-Sanktionen betroffenen
Unternehmen und Einzelpersonen erfüllen, damit ihre Konten und finanziellen
Ressourcen wieder freigegeben werden?
Die Verhängung von Sanktionen ist eine politische Entscheidung, ebenso deren
Aufhebung. Diese Entscheidungen müssen im Kreis der 28 EU-Mitgliedstaaten
getroffen werden. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Hat die Bundesregierung genaue Analysen der wirtschaftlichen,
politischen, sozialen Auswirkungen der beschlossenen und der angedachten
„drittstufigen“ EU-Sanktionen auf Russland und die russische Bevölkerung
angestellt?
Hat die Bundesregierung verlässliche Zahlen, wie viele Arbeitsplätze in
Deutschland durch die Verhängung von Sanktionen gegen gesamte
Bereiche der russischen Wirtschaft verlorengehen könnten?
Die Bundesregierung und die Europäische Kommission beobachten bzw. prüfen
die Auswirkungen bereits beschlossener und möglicher künftiger Sanktionen
auf Russland sorgfältig. Im Falle der Verhängung von Wirtschaftssanktionen
durch die EU wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, solchen
Maßnahmen den Vorzug zu geben, die deutliche politische Signalwirkung entfalten und
dabei möglichst geringe Auswirkungen auf weite Kreise der Bevölkerung
haben.
Eine Aussage über gegebenenfalls betroffene deutsche Arbeitsplätze ist nicht
möglich, solange keine Entscheidung über die möglichen Maßnahmen getroffen
wurde. Auch im Falle der Verhängung von Sanktionen dürfte eine Aussage
hierzu aufgrund der dann zu erwartenden Verlagerung von Wirtschaftsströmen
nicht möglich sein.
5. Was genau bezeichnet nach Kenntnis der Bundesregierung der Begriff
„Sektorale Wirtschaftssanktionen“?
Hat die EU bzw. die EG ähnliche Sanktionen bereits in der Vergangenheit
verhängt?
Wenn ja, gegen wen, und wie sahen diese genau aus?
Sektorale Wirtschaftssanktionen sind kein fest definierter Begriff. Mögliche
restriktive Maßnahmen unter Sanktionsregimen können u. a. Exportbeschrän-
Drucksache 18/1852 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodekungen für einzelne, klar definierte Gütergruppen beinhalten. Denkbar sind auch
Maßnahmen, die umfassend an bestimmte Sektoren anknüpfen, so zum Beispiel
an den Öl- und Gasbereich.
Die EU hat bisher in drei Fällen Maßnahmen ergriffen, die sich gegen einen
gesamten Sektor, nämlich den Öl- und Gassektor, gerichtet haben: Republik
Serbien im Jahr 1999 sowie aktuell Islamische Republik Iran und Arabische
Republik Syrien.
6. In welcher Weise würden sich sektorale Wirtschaftssanktionen konkret auf
die angesprochenen Wirtschaftssektoren auswirken?
Sektorspezifische Sanktionen würden sich auf die betreffenden Sektoren in
Form einer Einschränkung der Wirtschaftstätigkeit auswirken. Weitergehende
Aussagen können erst dann getroffen werden, wenn entsprechende Maßnahmen
beschlossen wurden.
7. Welchen Umfang hatten die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland
und Russland im Zeitraum von 1998 bis 2013 (bitte getrennt nach Import,
Export und Handelsvolumen auflisten)?
Die Angaben sind in nachfolgender Tabelle dargestellt (in Tausend Euro;
Quelle: Statistisches Bundesamt).
Jahr Ausfuhr aus
Deutschland
Einfuhr nach
Deutschland
Außenhandelsumsatz
1998 7 419 940 7 700 843 15 120 783
1999 5 057 267 8 376 864 13 434 131
2000 6 659 408 14 700 503 21 359 911
2001 10 267 587 14 558 193 24 825 780
2002 11 373 665 13 178 037 24 551 702
2003 12 119 910 14 230 725 26 350 635
2004 14 988 042 16 335 096 31 323 138
2005 17 277 524 22 283 922 39 561 446
2006 23 362 721 30 020 425 53 383 146
2007 28 161 685 28 890 726 57 052 411
2008 32 312 356 37 086 781 69 399 137
2009 20 620 899 25 187 825 45 808 724
2010 26 354 293 31 840 174 58 194 467
2011 34 458 754 40 886 211 75 344 965
2012 38 103 300 42 765 059 80 868 359
2013 36 106 960 40 410 614 76 517 574
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1852 8. Welche Gremien sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die so
genannte dritte Stufe der Sanktionen gegen die Russische Föderation
beschließen?
Beschlüsse werden nach Maßgabe der EU-Verträge, hier insbesondere Artikel 29
des Vertrages über die Europäische Union (EUV), durch den Rat der
Europäischen Union getroffen. Eine vorangehende politische Entscheidung zur
Ausweitung der Sanktionen könnte ggf. auch durch die Staats- und Regierungschefs
der EU im Europäischen Rat erfolgen.
a) Müssten laut Ansicht der Bundesregierung solche außenpolitische
Richtungsentscheidungen nicht vom Deutschen Bundestag
beschlossen werden?
Beschlüsse des Rates der Europäischen Union bezüglich restriktiver
Maßnahmen gegenüber Drittstaaten werden nach Maßgabe der Verträge über die
Europäische Union getroffen. Der Bundestag ist nach Maßgabe des Gesetzes über die
Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in
Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) einbezogen.
b) Wenn nein, wieso nicht?
Auf die Antwort zu Frage 8a wird verwiesen.
9. Welche konkreten Forderungen, Bedingungen und Maßnahmen muss die
russische Regierung erfüllen, um nach Kenntnis der Bundesregierung EU-
Sanktionen der „dritten Stufe“ zu vermeiden?
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 6. März 2014
deutlich gemacht, dass Schritte zur Destabilisierung der Situation in der Ukraine
seitens der Russischen Föderation zu schwerwiegenden und weitreichenden
Konsequenzen in den Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten
einerseits sowie der Russischen Föderation andererseits führen würden. Dies
wurde durch die Schlussfolgerungen des Rates für Außenbeziehungen am
17. März 2014 und am 14. April 2014 bestätigt.
Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung vom 4. Juni 2014 in
diesem Zusammenhang erklärt: „… Indem Russland seine Grenzen nicht oder nicht
ausreichend kontrolliert, sodass in großem Umfang Kämpfer und Munition in
den Südosten der Ukraine gelangen können, trägt es weiter zur Destabilisierung
des Nachbarn bei. Wenn dies nicht aufhört, dann … werden wir uns nicht
scheuen, weitere Sanktionen zu verhängen, Sanktionen der im März
beschlossenen Stufe 3.“
Im Übrigen gilt, wie in der Antwort zu Frage 3 dargestellt, dass der Verhängung
und der Aufhebung von Sanktionen politische Entscheidungen von 28
Mitgliedstaaten zugrunde liegen und dabei das Verhalten der russischen Regierung im
Gesamtkontext gewürdigt wird.
10. Welche konkreten Forderungen, Bedingungen und Maßnahmen werden
über die gemeinsam beschlossenen hinaus nach Kenntnis der
Bundesregierung von EU-Mitgliedstaaten, die Sanktionen grundsätzlich
befürworten, gegenüber der russischen Regierung erhoben, die Sanktionen der
„dritten Stufe“ zu vermeiden, d. h. welche divergierenden Forderungen
werden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der EU-
Mitgliedstaaten über die Tiefe von Sanktionen gegen die Russische Föderation disku-
Drucksache 18/1852 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodetiert (bitte entsprechend den EU-Mitgliedstaaten divergierende Positionen
bzw. Forderungen auflisten)?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass ein EU-Mitgliedstaat grundsätzlich
andere Forderungen oder Bedingungen an Russland stellt, als die in der Antwort
zu Frage 9 beschriebenen.
11. Welche derzeit amtierenden Regierungen in der EU haben sich nach
Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich gegen die Verhängung von
Sanktionen ausgesprochen, und welche haben Sanktionen der „ersten“
bzw. „zweiten Stufe“ abgelehnt (bitte entsprechend der grundsätzlichen
Ablehnung bzw. der einzelnen Sanktionsstufen auflisten)?
Alle Sanktionsmaßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Krise in der
Ukraine wurden unter den EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen.
12. Inwieweit wird nach Auffassung der Bundesregierung der angeblich
beabsichtigte politische Effekt der Sanktionen gegen die Russische Föderation,
die russische Regierung zu bestimmten Handlungen zu veranlassen bzw.
sie davon abzuhalten, durch die nach Auffassung der Fragesteller unklare
Formulierung der politischen Ziele der Sanktionen konterkariert (www.
dw.de/schlagkraft-oder-gerede-die-dritte-stufe-der-sanktionen-
gegenrussland/a-17627998)?
Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung der Fragesteller, dass die
politischen Ziele der Sanktionen unklar formuliert sind. Deshalb kann sie nicht
nachvollziehen, dass der politische Effekt der Sanktionen konterkariert werde.
13. Inwiefern würden Sanktionen der „dritten Stufe“ laufende Verträge
zwischen deutschen und russischen Unternehmen berühren?
Eine Aussage hierüber ist nicht möglich, solange keine Entscheidung über
mögliche Maßnahmen getroffen wurde.
14. Inwieweit dürften Produktionsstandorte von deutschen Konzernen in
Russland von den Sanktionen betroffen sein?
Eine Aussage hierüber ist nicht möglich, solange keine Entscheidung über
mögliche Maßnahmen getroffen wurde.
15. Gegen welche Sektoren der russischen Wirtschaft könnten sich laut
Kenntnis der Bundesregierung so genannte sektorale Sanktionen richten?
Gezielte Maßnahmen würden das Ziel verfolgen, eine diplomatische Lösung der
Ukraine-Krise zu fördern. In Abhängigkeit von dieser politischen Zielsetzung
würde entschieden, welche Maßnahmen geeignet wären. Hierzu erarbeitet die
Europäische Kommission derzeit Optionen.
a) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass sich die „sektoralen
Sanktionen“ gegen den russischen Maschinenbausektor richten sollen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1852b) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass sich die „sektoralen
Sanktionen“ gegen den russischen Energiesektor richten sollen?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
16. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob im Rahmen der EU ein
Importbann auf Produkte von der Krim besprochen wurde?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus diesen Diskussionen?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass im Rahmen der EU ein Importverbot für
Waren von der Krim besprochen wird. Diese Maßnahme geht auf ein Papier zur
Ausarbeitung der rechtlichen Konsequenzen der Annexion der Krim zurück, das
die Europäische Kommission dem Rat für Außenbeziehungen am 12. Mai 2014
vorgelegt hat. Der Rat begrüßte die Ausarbeitung und forderte die Kommission
auf, die Arbeit fortzusetzen, mit dem Ziel einer zügigen Implementierung der
Vorschläge.
Die Bundesregierung unterstützt entsprechende Vorbereitungen als Teil der EU-
Politik der Nichtanerkennung der illegalen Annexion der Krim durch Russland.
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem verstärkten Anfordern von
belarussischen Transitgenehmigungen durch Griechenland (
www.tovima.
gr/en/article/?aid=582814)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über das verstärkte Anfordern
von belarussischen Transitgenehmigungen durch Griechenland vor.
18. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem zwischen
der EU und den USA angedachten Investitionsschutzabkommen TTIP – die
so genannte Wirtschafts-NATO (
www.welt.de/wirtschaft/article113604113/
Deutsche-Exporteure-warnen-vor-Wirtschafts-Nato.html) – und den
Sanktionen der USA und EU gegen Russland?
Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen den
Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft und den
Sanktionen gegen Russland.
19. Erwartet die Bundesregierung, mögliche Einbrüche in der deutschen
Exportindustrie durch verschärfte Sanktionen gegen Russland durch
vereinfachte Handelsbeziehungen mit den USA oder Kanada ausgleichen zu
können?
Nein. Zudem kann eine solche Erwartung nicht bestehen, solange keine
Entscheidung über die möglichen Maßnahmen getroffen wurde.
20. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von den Sanktionen
gegen Russland in Bezug auf den wirtschaftlich eng verflochtenen Raum
der Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten?
Eine Aussage hierüber ist nicht möglich, solange keine Entscheidung über
mögliche Maßnahmen getroffen wurde. Grundsätzlich hat die
Wirtschaftsentwicklung in Russland Auswirkungen auf alle Staaten, die mit Russland in
wirtschaftlichen Beziehungen stehen.
Drucksache 18/1852 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode21. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Sprechers der ostdeutschen
Parlamentarier im Europaparlament, Hermann Winkler (CDU), dass vor allem
ostdeutsche Unternehmen unter den Sanktionen gegen Russland leiden
würden (
www.weser-kurier.de/news/politik3_artikel,-CDU-
Europapolitikerwarnt-vor-weiteren-Sanktionen-gegen-Russland-_arid,843016.html)?
Im Hinblick auf die bisherigen Maßnahmen teilt die Bundesregierung diese
Ansicht nicht. Bezüglich künftiger Maßnahmen kann keine Aussage getroffen
werden, solange keine Entscheidung über mögliche Maßnahmen vorliegt.
22. Welche Sanktionen der Schweiz und Liechtensteins gegen Russland haben
Vertreter der Bundesregierung im Rahmen der regelmäßig stattfindenden
so genannten Vierertreffen (Deutschland, Liechtenstein, Österreich und
die Schweiz) besprochen?
Beim Vierertreffen der deutschsprachigen Umweltministerinnen und -minister,
das am 28. März 2014 stattgefunden hat, wurde nicht über Sanktionen gegen
Russland gesprochen. Weitere Vierertreffen anderer Ressorts haben in diesem
Jahr bislang nicht stattgefunden.
23. Welche weiteren Staaten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
den Sanktionen gegen die Russische Föderation im Zuge der Ukrainekrise
angeschlossen?
Den Sanktionsbeschlüssen der EU im Zusammenhang mit der Krise in der
Ukraine haben sich folgende Länder angeschlossen:
Beschluss 2014/145/GASP: Montenegro, Island, Albanien, Norwegen und die
Ukraine.
Beschluss 2014/151/GASP: Montenegro, Island, Albanien, Norwegen und die
Ukraine.
Beschluss 2014/238/GASP: Montenegro, Island, Albanien, Norwegen und
Liechtenstein.
Beschluss 2014/265/GASP: Montenegro, Island, Albanien, Norwegen und
Liechtenstein.
24. Welche EG-Strafmaßnahmen wurden seinerzeit gegen Politiker der
baltischen Sowjetrepubliken verhängt, als Estland, Lettland und Litauen im
Jahr 1990 ihre staatliche Unabhängigkeit erklärten und damit gegen
Gesetze der UdSSR verstießen?
Die Unabhängigkeit der baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen
erfolgte im Jahr 1990 im Einklang mit dem Völkerrecht, nachdem diese Staaten
im Jahr 1940 einseitig und völkerrechtswidrig von der Sowjetunion annektiert
worden waren. Daher wurden von der Europäischen Gemeinschaft keine
restriktiven Maßnahmen gegen Politiker dieser Staaten beschlossen.
25. Auf welche Quellen stützen sich die Vorwürfe des Rates der Europäischen
Union gegen Igor Bezler, gegen den die EU im Beschluss 2014/265/GASP
Sanktionen verhängt hat?
a) Stützen sich die Vorwürfe einzig und allein auf die Angaben des
ukrainischen Geheimdienstes SBU?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/1852b) Wenn ja, ist es üblich, dass sich die EU derartige Vorwürfe eines
Geheimdienstes eines Landes, welches nicht Mitglied der EU ist und nicht
dessen Standards folgt, zu eigen macht?
Die Fragen 25, 25a und 25b werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Auswahl der Personen, die mit Einreisesperren und Vermögenseinfrierung
belegt wurden, erfolgte bislang auf Vorschlag des Europäischen Auswärtigen
Dienstes. Dieser wiederum bezieht in seine Recherchearbeiten offene Quellen,
wie Medien und Stellungnahmen der betroffenen Personen, Informationen der
Mitgliedstaaten, ukrainischer Behörden sowie der Leiter der Botschaften der
EU-Mitgliedstaaten in Kiew und Moskau ein.
c) Sind der Bundesregierung die auch gegenüber den Fragestellern
artikulierten Vorwürfe gegen die Arbeitsweise des SBU – wie Korruption,
Folter und Einschüchterung von Medien – bekannt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
d) Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung eigene Erkenntnisse der
EU zu den Vorwürfen des SBU gegen Igor Bezler vor?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 25 bis 25b verwiesen.
e) Wenn ja, warum werden diese nicht erwähnt?
Die Begründung zur Listung, die im Falle von Igor Bezler aus dem Amtsblatt
L137 vom 12. Mai 2014 hervorgeht, bezieht sich generell auf die in der Antwort
zu den Fragen 25 bis 25b genannten Quellen. Lediglich in Fällen, in denen
Informationen nicht durch die in der Antwort zu den Fragen 25 bis 25b genannten
Quellen bestätigt werden konnten, wird die Quelle, auf die sich die (Teil-)
Begründung bezieht, genannt.
26. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der einzige Vorwurf, der gegen
Oleg Zarjow erhoben wird und der nun als Grundlage für Sanktionen
gegen seine Person dient, sein öffentliches Eintreten für die Gründung einer
„Föderativen Republik Novorossija“?
Die Begründung für die restriktiven Maßnahmen gegen Oleg Zarjow lautet
„(Herr Zarjow) sprach sich öffentlich für die Schaffung der Föderalrepublik
Novorossia aus, die sich aus südostukrainischen Regionen zusammensetzen
soll.“
27. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Umstand, dass die USA seit 66 Jahren diverse Sanktionen
gegen die Sowjetunion bzw. Russland verhängt haben?
28. Welche grundsätzliche Haltung nimmt die Bundesregierung zu
Sanktionen gegenüber Russland ein, angesichts der Tatsache, dass die USA seit
66 Jahren diverse Sanktionen gegen die Sowjetunion bzw. Russland
verhängt haben?
Die Fragen 27 und 28 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die EU stimmt sich in der Sanktionspolitik, die die aktuelle Krise in der Ukraine
sowie die Krimannexion betrifft, mit den G7-Partnern, darunter auch den Verei-
Drucksache 18/1852 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodenigten Staaten von Amerika, ab. Andere Sanktionsmaßnahmen der USA haben
keinen Einfluss auf die Politik der EU und der Bundesregierung gegenüber
Russland und der Ukraine.
29. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung haben sich seit
Ende Februar 2014 mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen
Wirtschaft getroffen, um die Sanktionen gegen Russland zu besprechen (bitte
nach Vertretern der Bundesregierung, Vertretern der deutschen Wirtschaft
und deren Organisation und Datum auflisten)?
Der Leiter der Abteilung für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung des
Auswärtigen Amts und der Leiter der Abteilung für Außenwirtschaftspolitik des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bzw. sein Vertreter haben am
18. März, 28. April und 28. Mai 2014 Vertreter der deutschen Wirtschaft über
Sanktionen im Zusammenhang mit der Krise in der Ukraine informiert. An den
Briefings haben Vertreterinnen und Vertreter folgender Unternehmen und
Institutionen teilgenommen:
Teilnahme
Unternehmen/Institution 18.03. 28.04. 28.05.
Airbus Group ×
BASF SE × ×
Berlin-Chemie AG × × ×
Robert Bosch GmbH × × ×
Bundesdruckerei ×
Claas KGaA mbH × × ×
Continental AG ×
Daimler AG ×
Deutsche Bank AG ×
Deutsche Post, DHL ×
E.ON AG × × ×
Fresenius SE & Co. KGaA ×
Giesecke & Devrient GmbH ×
Linde AG × ×
Metro AG ×
SAP AG × ×
Schaeffler GmbH × × ×
Deutsche Shell Holding GmbH ×
Siemens AG ×
SMS Meer GmbH × ×
VNG-Verbundnetz Gas AG ×
Volkswagen AG × ×
Wintershall Holding GmbH ×
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1852a) Bei welchen Gesprächen sind von welchen Vertretern der deutschen
Wirtschaft Sanktionen gegen Russland als nicht zielführend abgelehnt
worden?
Ein Wortprotokoll zu den Sitzungen liegt nicht vor. Grundsätzlich haben die
Vertreter der deutschen Wirtschaft anerkannt, dass Sanktionen aus außenpolitischen
Gründen notwendig sein können.
b) Welche Aspekte der Sanktionsstufen gegen Russland sind von welchen
Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Wirtschaft gegenüber der
Bundesregierung kritisiert worden?
Die bisher verhängten Sanktionen wurden von den Vertretern der Wirtschaft zur
Kenntnis genommen.
BDI × ×
Bankenverband ×
DIHK × × ×
Ost-Ausschuss der Dt. Wirtschaft (OA) × × ×
Teilnahme
Unternehmen/Institution 18.03. 28.04. 28.05.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]