Sanktionen gegen die Russische Föderation
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Dr. Alexander S. Neu, Annette Groth, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 28. April 2014 gab die US-Regierung bekannt, weitere Sanktionen gegen Einzelpersonen und Unternehmen in der Russischen Föderation veranlasst zu haben (www.washingtonpost.com/world/national-security/us-imposesnew-sanctions-on-russia/2014/04/28/974c579e-ced6-11e3-b812-0c92213941f4_ story.html). Unter den von Sanktionen betroffenen Russen ist unter anderem auch der Vizeministerpräsident der Regierung der Russischen Föderation, Dmitri Kosak, zu finden (www.washingtonpost.com/blogs/worldviews/wp/2014/04/28/u-s-announces-new-sanctions-on-russians-whos-on-the-list/). Auf den einzelnen Sanktionslisten der EU-Staaten, der USA, Kanadas, Norwegens, Liechtensteins und der Schweiz befinden sich insgesamt 103 Bürger Russlands, der Ukraine, Finnlands und Armeniens.
Führende Vertreter der deutschen Wirtschaft haben sich bereits gegen Sanktionen gegen die Russische Föderation ausgesprochen. So hat der BASF-Chef Dr. Kurt Bock im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ angemahnt, dass überlegt werden sollte, „wie man von Sanktionen wieder herunterkommt“ (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-industrie-basf-chef-zweifelt-ansanktionen-gegen-russland-1.1936801). „Der Ost-Ausschuss ist nach wie vor gegen Wirtschaftssanktionen und für eine diplomatische Lösung“ hat Prof. Dr. Rainer Lindner, der Geschäftsführer des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft, kommentiert (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/schaerferesanktionen-befuerchtet-ukraine-eskalation-alarmiert-deutsche-wirtschaft-seiteall/9770034-all.html).
Führende Politiker aus EU- und NATO-Partnerländern haben sich auch bereits gegen Sanktionen ausgesprochen. So hat der slowakische Premierminister Robert Fico am 30. April 2014 erklärt, dass die Slowakei nicht an wirtschaftlichen Sanktionen gegen die Russische Föderation interessiert ist (spectator.sme.sk/articles/view/53815/10/sanctions_against_russia_could_potentially_harm_slovakia_says_fico.html). Auch der tschechische Ministerpräsident Bohuslav Sobotka verlautbarte, dass sein Land Sanktionen skeptisch gegenüber steht (www.reuters.com/article/2014/04/24/us-ukraine-crisis-czechslovakia-idUSBREA3N18M20140424). Ähnliche Äußerungen kamen aus Bulgarien, Zypern und Griechenland.
Auswirkungen auf die Bevölkerung Russlands können nach den bisher verabschiedeten Sanktionen seitens der EU, den USA und weiterer Verbündeter dieser Staaten nicht ausgeschlossen werden. Der durch die Sanktionen aufgebaute Druck fällt in eine Phase der Schwäche der russischen Wirtschaft. So hatte der Rubel bereits lange vor dem Beginn der Ukrainekrise mit einer Schwächephase Drucksache 18/1685 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodezu kämpfen. Bereits im Jahr 2013 hatte die russische Wirtschaft mit einem verstärkten Kapitalabfluss zu kämpfen (de.ria.ru/business/20130722/266525008.html).
Vor den zuletzt auf EU-Ebene beschlossenen Sanktionen „hatten die Minister die Rechtsgrundlage der EU-Sanktionen so geändert, dass auch Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Unternehmen verboten werden können“ (www.tagesschau.de/ausland/eusanktionen104.html). Derzeit droht die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel immer wieder mit der Einführung einer so genannten dritten Stufe der Sanktionen gegen die Russische Föderation. Diese neue Welle der ökonomischen Kriegsführung gegen Russland sieht erweiterte Strafmaßnahmen gegen gesamte Bereiche der russischen Wirtschaft vor (www.dw.de/schlagkraft-odergerede-die-dritte-stufe-der-sanktionen-gegen-russland/a-17627998).
Jahrzehntelang aufgebaute wirtschaftliche deutsch-sowjetische bzw. deutsch-russische Verflechtungen könnten somit ein Ende finden.
Die Sanktionen der USA hingegen reihen sich in eine lange Liste von Sanktionsregimen gegen die Sowjetunion bzw. die Russische Föderation ein. Im Jahr 1948 begannen die USA erstmals, Sanktionen gegen die UdSSR zu verhängen. Manche Sanktionen, wie die Jackson-Vanik-Klausel, behielten ihre Gültigkeit bis ins Jahr 2012 hinein. Die Jackson-Vanik-Klausel wurde jedoch unmittelbar mit Abschaffung durch das sogenannte Magnitski-Gesetz der USA abgelöst. Somit betreiben die verschiedenen US-Regierungen seit 66 Jahren ununterbrochen Sanktionen gegen die Sowjetunion bzw. Russland.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche konkreten politischen Forderungen richten die EU und Deutschland an die russische Führung als Bedingung für eine Lockerung bzw. Aufhebung der Sanktionen?
Bezeichnet die Bundesregierung die nun von der EU gegen Russland, russische, ukrainische, finnische und armenische Bürger verhängten Sanktionen als „smart sanctions“ (bitte mit Begründung)?
a) Wenn ja, wie kann die Bundesregierung davon ausgehen, dass die nun verhängten Sanktionen nicht die Bevölkerung Russlands treffen?
b) Wenn nein, warum ist sie von dem zuvor beispielsweise lange Zeit gegenüber dem Iran propagierten Konzept der „smart sanctions“ abgerückt?
Welche Bedingungen müssen die von den EU-Sanktionen betroffenen Unternehmen und Einzelpersonen erfüllen, damit ihre Konten und finanziellen Ressourcen wieder freigegeben werden?
Hat die Bundesregierung genaue Analysen der wirtschaftlichen, politischen, sozialen Auswirkungen der beschlossenen und der angedachten „drittstufigen“ EU-Sanktionen auf Russland und die russische Bevölkerung angestellt? Hat die Bundesregierung verlässliche Zahlen, wie viele Arbeitsplätze in Deutschland durch die Verhängung von Sanktionen gegen gesamte Bereiche der russischen Wirtschaft verlorengehen könnten?
Was genau bezeichnet nach Kenntnis der Bundesregierung der Begriff „Sektorale Wirtschaftssanktionen“? Hat die EU bzw. die EG ähnliche Sanktionen bereits in der Vergangenheit verhängt? Wenn ja, gegen wen, und wie sahen diese genau aus?
In welcher Weise würden sich sektorale Wirtschaftssanktionen konkret auf die angesprochenen Wirtschaftssektoren auswirken?
Welchen Umfang hatten die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Russland im Zeitraum von 1998 bis 2013 (bitte getrennt nach Import, Export und Handelsvolumen auflisten)?
Welche Gremien sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die so genannte dritte Stufe der Sanktionen gegen die Russische Föderation beschließen?
a) Müssten laut Ansicht der Bundesregierung solche außenpolitische Richtungsentscheidungen nicht vom Deutschen Bundestag beschlossen werden?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Welche konkreten Forderungen, Bedingungen und Maßnahmen muss die russische Regierung erfüllen, um nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Sanktionen der „dritten Stufe“ zu vermeiden?
Welche konkreten Forderungen, Bedingungen und Maßnahmen werden über die gemeinsam beschlossenen hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung von EU-Mitgliedstaaten, die Sanktionen grundsätzlich befürworten, gegenüber der russischen Regierung erhoben, die Sanktionen der „dritten Stufe“ zu vermeiden, d. h. welche divergierenden Forderungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der EU-Mitgliedstaaten über die Tiefe von Sanktionen gegen die Russische Föderation diskutiert (bitte entsprechend den EU-Mitgliedstaaten divergierende Positionen bzw. Forderungen auflisten)?
Welche derzeit amtierenden Regierungen in der EU haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich gegen die Verhängung von Sanktionen ausgesprochen, und welche haben Sanktionen der „ersten“ bzw. „zweiten Stufe“ abgelehnt (bitte entsprechend der grundsätzlichen Ablehnung bzw. der einzelnen Sanktionsstufen auflisten)?
Inwieweit wird nach Auffassung der Bundesregierung der angeblich beabsichtigte politische Effekt der Sanktionen gegen die Russische Föderation, die russische Regierung zu bestimmten Handlungen zu veranlassen bzw. sie davon abzuhalten, durch die nach Auffassung der Fragesteller unklare Formulierung der politischen Ziele der Sanktionen konterkariert (www.dw.de/schlagkraft-oder-gerede-die-dritte-stufe-der-sanktionen-gegenrussland/a-17627998)?
Inwiefern würden Sanktionen der „dritten Stufe“ laufende Verträge zwischen deutschen und russischen Unternehmen berühren?
Inwieweit dürften Produktionsstandorte von deutschen Konzernen in Russland von den Sanktionen betroffen sein?
Gegen welche Sektoren der russischen Wirtschaft könnten sich laut Kenntnis der Bundesregierung so genannte sektorale Sanktionen richten?
a) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass sich die „sektoralen Sanktionen“ gegen den russischen Maschinenbausektor richten sollen?
b) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass sich die „sektoralen Sanktionen“ gegen den russischen Energiesektor richten sollen?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob im Rahmen der EU ein Importbann auf Produkte von der Krim besprochen wurde? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Diskussionen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem verstärkten Anfordern von belarussischen Transitgenehmigungen durch Griechenland (www.tovima.gr/en/article/?aid=582814)?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem zwischen der EU und den USA angedachten Investitionsschutzabkommen TTIP – die so genannte Wirtschafts-NATO (www.welt.de/wirtschaft/article113604113/Deutsche-Exporteure-warnen-vor-Wirtschafts-Nato.html) – und den Sanktionen der USA und EU gegen Russland?
Erwartet die Bundesregierung, mögliche Einbrüche in der deutschen Exportindustrie durch verschärfte Sanktionen gegen Russland durch vereinfachte Handelsbeziehungen mit den USA oder Kanada ausgleichen zu können?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von den Sanktionen gegen Russland in Bezug auf den wirtschaftlich eng verflochtenen Raum der Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Sprechers der ostdeutschen Parlamentarier im Europaparlament, Hermann Winkler (CDU), dass vor allem ostdeutsche Unternehmen unter den Sanktionen gegen Russland leiden würden (www.weser-kurier.de/news/politik3_artikel,-CDU-Europapolitikerwarnt-vor-weiteren-Sanktionen-gegen-Russland-_arid,843016.html)?
Welche Sanktionen der Schweiz und Liechtensteins gegen Russland haben Vertreter der Bundesregierung im Rahmen der regelmäßig stattfindenden so genannten Vierertreffen (Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz) besprochen?
Welche weiteren Staaten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung den Sanktionen gegen die Russische Föderation im Zuge der Ukrainekrise angeschlossen?
Welche EG-Strafmaßnahmen wurden seinerzeit gegen Politiker der baltischen Sowjetrepubliken verhängt, als Estland, Lettland und Litauen im Jahr 1990 ihre staatliche Unabhängigkeit erklärten und damit gegen Gesetze der UdSSR verstießen?
Auf welche Quellen stützen sich die Vorwürfe des Rates der Europäischen Union gegen Igor Bezler, gegen den die EU im Beschluss 2014/265/GASP Sanktionen verhängt hat?
a) Stützen sich die Vorwürfe einzig und allein auf die Angaben des ukrainischen Geheimdienstes SBU?
b) Wenn ja, ist es üblich, dass sich die EU derartige Vorwürfe eines Geheimdienstes eines Landes, welches nicht Mitglied der EU ist und nicht dessen Standards folgt, zu eigen macht?
c) Sind der Bundesregierung die auch gegenüber den Fragestellern artikulierten Vorwürfe gegen die Arbeitsweise des SBU – wie Korruption, Folter und Einschüchterung von Medien – bekannt?
d) Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung eigene Erkenntnisse der EU zu den Vorwürfen des SBU gegen Igor Bezler vor?
e) Wenn ja, warum werden diese nicht erwähnt?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der einzige Vorwurf, der gegen Oleg Zarjow erhoben wird und der nun als Grundlage für Sanktionen gegen seine Person dient, sein öffentliches Eintreten für die Gründung einer „Föderativen Republik Novorossija“?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die USA seit 66 Jahren diverse Sanktionen gegen die Sowjetunion bzw. Russland verhängt haben?
Welche grundsätzliche Haltung nimmt die Bundesregierung zu Sanktionen gegenüber Russland ein, angesichts der Tatsache, dass die USA seit 66 Jahren diverse Sanktionen gegen die Sowjetunion bzw. Russland verhängt haben?
Welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung haben sich seit Ende Februar 2014 mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Wirtschaft getroffen, um die Sanktionen gegen Russland zu besprechen (bitte nach Vertretern der Bundesregierung, Vertretern der deutschen Wirtschaft und deren Organisation und Datum auflisten)?
a) Bei welchen Gesprächen sind von welchen Vertretern der deutschen Wirtschaft Sanktionen gegen Russland als nicht zielführend abgelehnt worden?
b) Welche Aspekte der Sanktionsstufen gegen Russland sind von welchen Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Wirtschaft gegenüber der Bundesregierung kritisiert worden?