[Deutscher Bundestag Drucksache 18/1913
18. Wahlperiode 26.06.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1679 –
Inhalte und Zielsetzungen des plurilateralen Dienstleistungsabkommens TiSA
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Weitgehend unbemerkt finden seit letztem Jahr Verhandlungen zum
plurilateralen Dienstleistungsabkommen TiSA (Trade in Services Agreement) statt. Hier
haben sich bislang 23 Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO)
(Australien, Chile, Chinesisch-Taipeh, Costa Rica, die Europäische Union, Hongkong,
Island, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea, Liechtenstein, Mexiko,
Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, die Schweiz, Türkei und
die Vereinigten Staaten von Amerika) als „Really Good Friends of Services“
zusammengeschlossen, da die Reform des Allgemeinen Abkommens über den
Handel mit Dienstleistungen (GATS – General Agreement on Trade in Services)
im Rahmen der Welthandelsorganisation nicht von der Stelle kommt. Damit
sollen Dienstleistungsmärkte für ausländische Anbieter geöffnet, der Handel
mit Dienstleistungen angekurbelt und weitere Privatisierungen vorbereitet
werden. So könnte die Wasser- und Energieversorgung, das Finanz-, Gesundheits-
und Bildungswesens weiter dereguliert werden. Nur Dienstleistungen, die
explizit gelistet sind, sollen hiervon ausgeschlossen sein (Negativlisten). Durch
die so genannte Standstill-Klausel soll das gegenwärtige
Liberalisierungsniveau festgeschrieben werden, über die Ratchet-Klausel sollen alle
zukünftigen Liberalisierungsschritte von Dienstleistungen automatisch neues
Verpflichtungsniveau werden. Infolge dieser beiden Klauseln wird eine
Rekommunalisierung nach gescheiterter Privatisierung per definitionem
ausgeschlossen, womit die demokratische Hoheit über die Erbringung und Regulierung für
öffentliche Dienste abgegeben wird (
www.world-psi.org „TiSA contra
öffentliche Dienste“ vom 28. April 2014).
Es gibt zudem einige Parallelen zwischen TiSA und dem transatlantischen
Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership), das
derzeit kontrovers diskutiert wird. So sieht TiSA ebenfalls Investorschutz mit
Schiedsgerichten vor und wird auch geheim verhandelt. Der Bundesminister für
Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel forderte für TTIP ein „Maximum an
Transparenz und Beteiligung“ (Rheinische Post, 14. Mai 2014). Er kritisiert die
Geheimverhandlungen und bewertet das geplante Investitionsschutzabkommen
kritisch, da es „zwischen Rechtsstaaten wie den USA und den Mitgliedsstaaten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
19. Juni 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/1913 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeder EU […] keiner Sondergerichte für den Schutz von Investoren [bedarf]“.
Fraglich ist, ob diese Maßstäbe auch beim TiSA berücksichtigt werden.
1. Was hat die Bundesregierung veranlasst, über den Rat der Europäischen
Union dem Ersuchen der Europäischen Kommission zur Aufnahme von
Verhandlungen über ein neues internationales Abkommen über den Handel
mit Dienstleistungen zuzustimmen (
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-
13-118_de.htm)?
Die Verhandlungen über das plurilaterale Abkommen zu Dienstleistungen
entsprechen im Grundsatz den Zielsetzungen der Doha-Verhandlungen zum
Dienstleistungsbereich und werden insoweit von der Bundesregierung befürwortet.
2. Welche wirtschaftlichen Effekte erwarten die Bundesregierung bzw. nach
Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission von TiSA, und
welche Studien und Annahmen bilden dafür die Grundlage?
Ziel der Verhandlungen zum TiSA-Abkommen (TiSA = Trade in Services
Agreement) ist es, den Marktzugang für grenzüberschreitende Dienstleistungen
zu verbessern sowie einen Impuls für die stockenden Verhandlungen der Doha-
Runde im Dienstleistungsbereich zu geben.
Marktöffnungen im Dienstleistungsbereich verbessern die
Marktzugangschancen deutscher und europäischer Unternehmen in Drittstaaten und sind insofern
zu begrüßen.
Die Europäische Kommission hat eine Nachhaltigkeitsstudie in Auftrag
gegeben, die von dem unabhängigen Ecorys-Institut erarbeitet und öffentlich
vorgestellt wurde. Die Europäische Kommission hat auch öffentliche Konsultationen
dazu eingeleitet und die Ergebnisse dazu veröffentlicht (vgl.
http://trade.ec.
europa.eu/civilsoc/meetdetails.cfm?meet=11425).
3. Welche belastbaren Studien zu den Kosten/Nutzen für die Liberalisierung
und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen liegen der
Bundesregierung vor?
Grundsätzlich sind der Bundesregierung Studien zur Frage der Privatisierung
öffentlicher Dienste bekannt. Es ist allerdings nicht Inhalt oder Ziel der TiSA-
Verhandlungen, öffentliche Dienstleistungen in Deutschland zu privatisieren.
4. Welche negativen Effekte könnte TiSA nach Ansicht der Bundesregierung
haben?
Die Bundesregierung erwartet keine negativen Effekte aus den TiSA-
Verhandlungen. Die konkreten Auswirkungen des Abkommens können zum jetzigen
Zeitpunkt der Verhandlungen noch nicht abgeschätzt werden. Siehe auch die
Antwort zu Frage 2.
5. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass öffentliche Dienstleistungen
existenziell wichtige soziale und wirtschaftliche Aufgaben erfüllen und
übernehmen sollen, die bezahlbar sind, universell angeboten werden und
nach Bedarf verfügbar sein sollen (bitte begründen)?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Diese Anforderungen gelten
unabhängig von der Rechtsform der Leistungserbringung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1913 6. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die weitere Privatisierung und
Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen diesen Anforderungen
genügt?
Wenn ja, wie genau werden die aufgezählten Ziele erreicht?
Mit den Verhandlungen zum TiSA-Abkommen wird nicht das Ziel einer
Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen in Deutschland verfolgt.
7. Wird TiSA mit der Standstill-Klausel und dem Ratchet-Mechanismus
nach Ansicht der Bundesregierung zukünftige Rekommunalisierung
erschweren oder verhindern, und ist dies gewünscht (bitte begründen)?
Standstill-Klauseln und Ratchet-Klauseln sollen nach Auffassung der
Bundesregierung im TiSA-Abkommen nicht vorgesehen werden, wenn dadurch künftige
Rekommunalisierungen erschwert und verhindert würden. Das wäre nach dem
derzeitigen Entwurf auch nicht der Fall, da die Standstill- und Ratchet-Klauseln
nur auf diskriminierende Regelungen angewandt werden, nicht aber auf die
Regeln für den Marktzugang von ausländischen Dienstleistungsanbietern.
Zudem ist vorgesehen, dass sowohl horizontale als auch spezifische Ausnahmen
von den Standstill- und Ratchet-Klauseln aufgenommen werden können, wovon
die EU und ihre Mitgliedstaaten Gebrauch machen.
8. Welche Studien liegen der Bundesregierung vor, die sich mit den
Auswirkungen einer Privatisierung öffentlicher Dienste auf Preis und Qualität
befassen?
Grundsätzlich sind der Bundesregierung Studien zur Frage der Privatisierung
öffentlicher Dienste bekannt. Mit den Verhandlungen zum TiSA-Abkommen
besteht allerdings kein Zusammenhang.
9. Zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien, und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach
Information der Fragesteller etwa die Privatisierung der Pariser
Wasserversorgung zu einem Anstieg des Wasserpreises um mehr als das Doppelte
und stetig sinkender Wasserqualität führte, weshalb dieser Bereich
rekommunalisiert wurde?
Der Bundesregierung sind keine Studien zur Privatisierung bzw.
Rekommunalisierung der Pariser Wasserversorgung bekannt. Im Übrigen ist es nicht Aufgabe
der Bundesregierung, kommunale Entscheidungen in anderen Ländern zu
bewerten.
10. Wenn keine belastbaren Studien vorliegen, auf welcher Grundlage
positioniert sich die Bundesregierung dann?
Im Rahmen der Verhandlungen zum TiSA-Abkommen positioniert sich die
Bundesregierung nicht zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen, da dort
die Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen nicht verhandelt wird.
Drucksache 18/1913 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode11. Hat die Bundesregierung die Länder und Kommunen konsultiert, ob sie
ein Abkommen befürworten, das Rekommunalisierung erschwert oder
verhindert?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass Länder und Kommunen ein
Abkommen befürworten, das eine Rekommunalisierung erschwert oder verhindert.
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung.
12. Will die Bundesregierung ihre Regulierungshoheit für Dienstleistungen für
bereits privatisierte Bereiche auf unbestimmte Zeit und unkonditioniert
aufgeben (bitte begründen), und welches Mandat hat sie dafür von
Bundesländern und Kommunen erhalten?
Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Regulierungshoheit für
Dienstleistungen für bereits privatisierte Bereiche aufzugeben.
13. Wäre nach Ansicht der Bundesregierung die Gesundheitsreform in den
USA („ObamaCare“) bei schon vertraglich bindendem TiSA-Abkommen
erlaubt gewesen?
Die Entscheidung, ob die USA im Rahmen des TiSA-Abkommens weitgehende
Verpflichtungen im Gesundheitsbereich übernehmen wird, obliegt allein den
US-Verhandlungsführern und ist zum jetzigen Zeitpunkt für die
Bundesregierung nicht zu beurteilen.
14. Lehnt die Bundesregierung entsprechend ihrer in der Vorbemerkung der
Fragesteller dargestellten Forderungen beim TTIP auch bei TiSA eine
Investitionsschutzklausel mit Streitschlichtungsmechanismus ab?
Regelungen zum Investitionsschutz verbunden mit
Streitschlichtungsmechanismen werden nicht im TiSA-Abkommen enthalten sein.
15. Wenn die Bundesregierung sich entsprechend skeptisch bis ablehnend
positioniert, warum hat sie dann über den Europäischen Rat dem TiSA
Verhandlungsmandat zugestimmt, das laut Wirtschaftskammer Österreich
einen Streitschlichtungsmechanismus beinhalten soll (
www.wko.at/
Content.Node/service/aussenwirtschaft/fhp/wto/Das-multilaterale-
Dienstleistungsabkommen-TISA.html)?
Streitschlichtungsmechanismen in Handelsabkommen können sich nur auf
Vereinbarungen beziehen, die das Abkommen enthält. Die in der Handelspolitik
üblichen Streitschlichtungsmechanismen sind in der Regel dem
Streitschlichtungsmechanismus der Welthandelsorganisation (WTO) nachgebildet.
Streitschlichtungsmechanismen im Rahmen von Investitionsschutzabkommen sind
davon zu unterscheiden und haben eine andere Funktion.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/191316. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die weitere Liberalisierung
des Handels mit Dienstleistungen und die Privatisierung öffentlicher
Dienstleistungen nationalen politischen Handlungsspielraum begrenzt,
und befürwortet die Bundesregierung dies (bitte begründen)?
Internationale Abkommen wie beispielsweise das angestrebte TiSA-Abkommen
zielen darauf ab, zwischen den Vertragspartnern verbindliche Regelungen zu
schaffen, an die sich die Vertragspartner halten müssen. Insoweit beschränkt
jedes internationale Abkommen mit bindenden Verpflichtungen den
Handlungsspielraum der daran beteiligten Vertragspartner. Die Privatisierung von
öffentlichen Dienstleistungen ist aber nicht Bestandteil der TiSA-Verhandlungen.
17. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Sorge, dass durch TiSA „Regulierungsmöglichkeiten des
Staates wie z. B. der Lizenzierung von Gesundheitseinrichtungen,
Kraftwerken und Abfallentsorgungsanlagen sowie die Akkreditierung von
Schulen und Universitäten, eingeschränkt werden“ (
www.world-psi.org/
sites/default/files/documents/research/de_tisapaper_final_web.pdf)?
Es ist nicht ersichtlich und wird durch die Bundesregierung auch nicht
angestrebt, dass durch das TiSA-Abkommen Regulierungsmöglichkeiten des Staates
wie z. B. der Lizensierung von Gesundheitseinrichtungen, Kraftwerken und
Abfallentsorgungsanlagen sowie die Akkreditierung von Schulen und
Universitäten eingeschränkt werden.
18. Warum unterstützt die Bundesregierung ein Abkommen, das bei der
Inländerbehandlung („National Treatment“) einen Negativlistenansatz vorsieht,
vor dem Hintergrund, dass sie – wie sie auf diverse schriftliche Anfragen
der Fragesteller dargestellt hat – beim TTIP eine Positivliste favorisiert?
Ob in einem internationalen Abkommen im Bereich der Dienstleistungen zur
Darstellung der Verpflichtungen im Abkommensannex ein Positivlistenansatz
oder ein Negativlistenansatz gewählt wird, ist auch abhängig von den jeweiligen
Vertragspartnern. Die an den TiSA-Verhandlungen beteiligten Staaten haben
hierzu unterschiedliche Auffassungen. Auf Druck der Bundesregierung konnte
die EU in den Verhandlungen durchsetzen, dass für die Fragen des
Marktzugangs ein Positivlistenansatz gewählt wird und dass lediglich für die
Inländerbehandlung ein Negativlistenansatz zum Tragen kommt. Grundsätzlich können
mit beiden Ansätzen die gleichen Ergebnisse erzielt werden.
19. Was für neue bzw. verbesserte „Regulatory Disciplines“ soll TiSA
enthalten (
www.wko.at/Content.Node/service/aussenwirtschaft/fhp/wto/Das-
multilaterale-Dienstleistungsabkommen-TISA.html), und welche Vor-
und Nachteile könnten diese haben?
Das TiSA-Abkommen soll für die Teilnehmer etwa einheitliche Regeln im
Bereich der innerstaatlichen Regulierung (z. B. einheitliche Regelungen zur
transparenten und objektiven Vergabe von Lizenzen und Genehmigungen) und der
temporären Arbeitnehmerentsendung (so genannter Modus 4) enthalten. Auch
sind ähnlich wie im Rahmen der WTO spezielle Regeln für Informations- und
Telekommunikationsdienstleistungen und Finanzdienstleistungen vorgesehen.
Drucksache 18/1913 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode20. Soll im TiSA festgelegt werden, dass „ausländische Exporteure
kommerzieller Dienstleistungen und Investoren eine ,Entschädigung‘ erhalten
müssen, wenn ein Land neue öffentliche Dienste anbietet oder bestehende
erweitert“ (
www.world-psi.org/sites/default/files/documents/research/de_
tisapaper_final_web.pdf), und wie positioniert sich die Bundesregierung
zu diesem Ansatz?
Regelungen zum Investitionsschutz sind im TiSA-Abkommen nicht vorgesehen
(siehe auch Antwort zu Frage 14).
21. Wie wird TiSA nach Ansicht der Bundesregierung innerstaatliche
Regelungen tangieren, und sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass nationale
Regulierungen durch TiSA eingeschränkt werden (bitte begründen)?
Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, in den Verhandlungen zum TiSA-
Abkommen Verpflichtungen einzugehen, die Änderungen an innerstaatlichen
Regulierungen erforderlich machen.
22. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur weiteren Deregulierung bei
Finanzdienstleistungen im TiSA angesichts der Finanzkrise 2007/2008
und ihrer Auswirkungen?
Ziel der TiSA-Verhandlungen ist die Verbesserung des Marktzugangs, auch im
Bereich der Finanzdienstleistungen. Eine Deregulierung von
Finanzdienstleistungen ist nicht geplant.
23. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Modus-4-Verpflichtungen
die Arbeitnehmer bei der Erbringung von Dienstleistungen vom guten
Willen der Arbeitgeber abhängig machen, da sie das Gastland sofort
verlassen müssen, falls sie ihre Arbeit verlieren?
Modus-4-Verpflichtungen betreffen die vorübergehende Entsendung von
Schlüsselpersonal in Niederlassungen ausländischer Unternehmen und die
grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Gastland durch bestimmte, eng
abgegrenzte Personengruppen für einen begrenzten Zeitraum. Die entsandten
Arbeitnehmer behalten ihr Beschäftigungsverhältnis mit ihrem Arbeitgeber im
Drittstaat bei. Ob und inwieweit ein Arbeitnehmer nach Ende seines
Beschäftigungsverhältnisses mit seinem ausländischen Arbeitgeber im Gastland
verbleiben kann, richtet sich nach den Vorschriften des nationalen Ausländerrechts und
kann und sollte nicht in einem Handelsabkommen geregelt werden.
24. Welche Arbeitsrechte und Arbeitsnormen würden für die Arbeitskräfte
nach Modus 4 gelten?
Die in der EU geltenden zwingenden Mindestbedingungen im Bereich
Arbeitsrechte und Arbeitsnormen würden auch für Arbeitskräfte gelten, die bei
zeitweiliger Dienstleistungserbringung im Gastland beschäftigt sind.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/191325. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, dass eine Bedarfsprüfung
vor Rekrutierung ausländischer Fachkräfte nicht mehr notwendig sein soll
(bitte begründen)?
Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte durch inländische Arbeitgeber wird
nicht in Handelsabkommen geregelt; es besteht daher kein Zusammenhang mit
TiSA. Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren umfangreiche
Erleichterungen für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten eingeführt;
genannt sei insbesondere die „Blaue Karte EU“. Bei der Beschäftigung von
ausländischen Hochschulabsolventen wird schon heute keine Bedarfsprüfung mehr
vorgenommen.
26. Wie wirkt sich TiSA nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich
auf die Möglichkeit der sinnvollen, ökonomisch notwendigen
Subventionen öffentlicher Dienste aus?
Auswirkungen auf die Möglichkeit einer Subventionierung öffentlicher
Dienstleistungen sind durch das TiSA-Abkommen nicht zu erwarten.
27. Muss jede Subvention, wenn sie nicht explizit von den TiSA-
Bestimmungen ausgenommen wird, in gleicher Weise privaten gewinnorientierten
Dienstleistungserbringern zur Verfügung gestellt werden, und soll ein
solcher Automatismus nach Ansicht der Bundesregierung festgelegt werden?
Grundsätzlich ist in Handelsabkommen der EU vorgesehen, dass eine
Subventionierung von Dienstleistungen den im Abkommen eingegangenen
Verpflichtungen nicht entgegensteht. Daran will und wird die Bundesregierung auch im
Rahmen der TiSA-Verhandlungen festhalten.
28. Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der Öffentlichen Konsultation
der Europäischen Kommission zur Mandatserstellung des TiSA und den
Verhandlungen bekannt (
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/may/
tradoc_152464.pdf), und wie positioniert sich die Bundesregierung zu den
einzelnen Kritikpunkten der Nichtregierungsorganisationen (S. 9 ff.)?
Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation liegen der Bundesregierung vor
und werden derzeit ausgewertet. Die Bundesregierung wie auch die Europäische
Kommission berücksichtigen die Stellungnahmen der
Nichtregierungsorganisationen in gleicher Weise wie die Stellungnahmen anderer interessierter Kreise.
Die Bundesregierung wird begründete Kritik in ihre jeweilige Positionierung zu
den einzelnen Fragen miteinbeziehen.
29. Welche inhaltlichen Überschneidungen gibt es zwischen TTIP und TiSA?
Inhaltliche Überschneidungen zwischen der Transatlantischen Handels- und
Investitionspartnerschaft TTIP und dem plurilateralen Dienstleistungsabkommen
TiSA bestehen mit Blick auf die behandelte Materie, da in beiden Abkommen
Vereinbarungen zur Erleichterung des Marktzugangs im Dienstleistungsbereich
vorgesehen sind.
Drucksache 18/1913 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode30. Setzt sich die Bundesregierung entsprechend ihrer in der Vorbemerkung
der Fragesteller dargestellten Forderungen auch bei TiSA für eine breite
Veröffentlichung des Verhandlungsmandates ein, das laut
Wirtschaftskammer Österreich (
www.wko.at/Content.Node/service/aussenwirtschaft/
fhp/wto/Das-multilaterale-Dienstleistungsabkommen-TISA.html) seit März
2013 vorliegt, ein (bitte begründen)?
Die Bundesregierung hat sich für eine Veröffentlichung des
Verhandlungsmandats für die TTIP-Verhandlungen eingesetzt; zahlreiche Mitgliedstaaten haben
dem allerdings nicht zugestimmt. Eine mögliche Veröffentlichung des TiSA-
Mandates wurde in den Gremien in Brüssel bisher noch nicht diskutiert.
31. Welche Punkte enthält das Verhandlungsmandat?
Verhandlungen über eine weitere Marktöffnung im Dienstleistungssektor sind
bereits im Verhandlungsmandat von 2001 für die Doha-Runde enthalten. Die
Verhandlungen zum TiSA-Abkommen verfolgen im Grundsatz die gleiche
Zielsetzung. Der Beschluss des Rates, die Europäische Kommission zu
Verhandlungen im TiSA-Abkommen zu autorisieren, nimmt auf das Doha-
Verhandlungsmandat Bezug.
32. Ist der Bundesregierung bekannt, dass etwa die Schweiz ihre
Anfangsofferte veröffentlicht hat (
www.seco.admin.ch/themen/00513/00586/04996/
index.html?lang=de), und setzt sich die Bundesregierung entsprechend
ihrer Transparenzforderung für eine breite Veröffentlichung der EU-
Anfangsofferte ein (bitte begründen)?
Die Bundesregierung hält es für wünschenswert, dass die Frage der
Veröffentlichung von Verhandlungsdokumenten im Rahmen der TiSA-Verhandlungen
von allen beteiligten Vertragspartnern einheitlich gehandhabt wird.
33. Welche Bereiche ist die Europäische Union laut ihrer Anfangsofferte
(market access offer) bereit zu öffnen, und unterstützt die
Bundesregierung jeden dieser Punkte?
Grundsätzlich orientiert sich das erste Angebot der EU an der Struktur des GATS
(GATS – General Agreement on Trade in Services) und dem Ambitionsniveau
bisher abgeschlossener Abkommen. Das EU-Angebot wurde mit der
Bundesregierung abgestimmt.
34. Welche Ausnahmen von der Liberalisierung will die Bundesregierung
durchsetzen, und welche Dienstleistungsbereiche sind davon konkret
betroffen?
Im Rahmen der TiSA-Verhandlungen wird die Bundesregierung an ihrer
bisherigen Linie festhalten, keine Marktöffnung im Bereich der öffentlichen
Daseinsvorsorge und im audiovisuellen Bereich vorzusehen. Im Übrigen wird die
Positionierung der Bundesregierung mit den Ländern abgestimmt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/191335. Wie will die Bundesregierung bei TiSA Transparenz gewährleisten –
insbesondere, wo aktuell nur ein Eintrag zu TiSA auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu finden ist, die
Verhandlungen aber schon seit Anfang des Jahres 2013 laufen?
Der Deutsche Bundestag wird laufend auf dem üblichen Wege über alle
wesentlichen Schritte und Dokumente informiert. Darüber hinaus hat die
Bundesregierung durch das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) bereits zahlreiche Informationsveranstaltungen zu den Verhandlungen
über ein TiSA-Abkommen durchgeführt und dazu Vertreter von
Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Zivilgesellschaft eingeladen. Diese
Veranstaltungen werden auch weiterhin regelmäßig durchgeführt. Das BMWi berichtet dort
über den aktuellen Stand der Verhandlungen und beantwortet etwaige Fragen.
Die Homepage des BMWi wird regelmäßig aktualisiert, auch zu den TiSA-
Verhandlungen, und gegenwärtig ausgebaut.
36. Werden die Themen und Ergebnisse der einzelnen Verhandlungsrunden
von der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung der
Europäischen Kommission veröffentlicht (bitte begründen)?
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer Homepage, auf der
regelmäßig detailliertere Informationen zum Verhandlungsverlauf zur Verfügung
gestellt werden sollen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
37. Wird TiSA nach Einschätzung der Bundesregierung ein gemischtes
Abkommen sein und werden die EU-Mitgliedstaaten zustimmen müssen?
Die Verhandlungen zum TiSA-Abkommen betreffen den Dienstleistungssektor.
Für Fragen des Handels mit Dienstleistungen ist die EU seit Inkrafttreten des
Lissabon-Vertrages ausschließlich zuständig. Abhängig davon, ob das TiSA-
Abkommen auch Elemente enthält, für die auch mitgliedstaatliche
Zuständigkeiten bestehen, wie z. B. im Verkehrsbereich, wird das TiSA-Abkommen ein
gemischtes Abkommen sein.
38. Sind der Bundesregierung die TiSA-Verhandlungstexte bekannt, und setzt
sie sich dafür ein, dass diese breit veröffentlicht werden (bitte begründen)?
Der Bundesregierung sind die TiSA-Verhandlungstexte bekannt. Eine breite
Veröffentlichung könnte allerdings nur im Einvernehmen mit allen
Verhandlungspartnern erfolgen.
39. Wie ist die Bundesregierung in den Verhandlungsprozess eingebunden?
Die Bundesregierung begleitet den Verhandlungsprozess zum TiSA-Abkommen
im Rahmen der EU-internen Koordinierung der Handelspolitik in den
einschlägigen Gremien des Rates, insbesondere im Handelspolitischen Ausschuss.
40. Wie und zu welchem Zeitpunkt werden das Europäische Parlament und
die nationalen Parlamente eingebunden?
Die Bundesregierung hat über die Aufnahme der TiSA-Verhandlungen den
Deutschen Bundestag unterrichtet. Das Europäische Parlament hat zu den
Verhandlungen bereits im April 2013 eine Stellungnahme abgegeben. Die Bundes-
Drucksache 18/1913 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperioderegierung informiert regelmäßig im Rahmen ihrer Informationspflichten den
Deutschen Bundestag und Bundesrat über den Fortgang der Verhandlungen und
über relevante Dokumente.
41. Wie läuft der Ratifizierungsprozess in der EU, sofern der
Verhandlungsprozess erfolgreich abgeschlossen wird?
Der Ratifizierungsprozess in der EU verläuft nach Maßgabe der allgemeinen
Regeln, also durch Unterzeichnung des Abkommens auf Grundlage eines
Ratsbeschlusses sowie mit Zustimmung des Europäischen Parlaments. Abhängig
davon, ob TiSA ein gemischtes Abkommen sein wird, müssen auch die
Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften das
Abkommen ratifizieren.
42. Wie ist der weitere bisherige Zeitplan zum Verhandlungs- und
Ratifizierungsprozess des TiSA?
Die Verhandlungen sind angelaufen und werden absehbar noch einige Zeit
dauern. Ein Abschluss könnte ggf. im Jahr 2015 erzielt werden. Der
Ratifizierungsprozess würde erst nach Paraphierung und Unterzeichnung des Abkommens
beginnen.
43. Wie wird die Öffentlichkeit eingebunden, und ist nach Ansicht der
Bundesregierung eine ausgeglichene Beteiligung von Dienstleistungsindustrie
und Zivilgesellschaft gegeben, insbesondere da vor allem
Industrievertreter im Umfeld der Verhandlungen präsent sind (vgl.
www.dfat.gov.au/
trade/negotiations/services/trade-in-services-agreement.html)?
Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen. Die Bundesregierung wird die
interessierten Kreise (Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, Zivilgesellschaft)
weiterhin über den Fortgang der Verhandlungen informieren.
44. Welche Rolle spielten die „Global Services Coalition“ und die „US
Coalition of Service Industries (CSI)“ nach Kenntnis der Bundesregierung beim
Zustandekommen und der Vorbereitung der TiSA-Verhandlungen, und
welche Rolle spielen sie im laufenden Verhandlungsprozess?
Interessenvereinigungen der Dienstleistungswirtschaft wie die Global Services
Coalition und die U.S. Coalition of Service Industries (CSI) bringen ihre
Vorstellungen gegenüber der Europäischen Kommission, der Bundesregierung
sowie anderen Regierungen innerhalb der EU sowie in den USA zum Ausdruck
Die Bundesregierung wie auch die Europäische Kommission berücksichtigen
diese Stellungnahmen in gleicher Weise wie Stellungnahmen anderer
interessierter Kreise.
45. Welche Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Akteure sind von der
Bundesregierung und nach Kenntnis der Bundesregierung der
Europäischen Kommission im Vorfeld der Mandatserteilung für das TiSA
konsultiert worden?
Die Bundesregierung hat Vertreter der Wirtschaftsverbände,
zivilgesellschaftliche Akteure und Gewerkschaften zu den TiSA-Verhandlungen konsultiert. Die
Kommission hat nach Kenntnis der Bundesregierung das gleiche getan.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/191346. Aus welchem Grund und nach welcher Regel hatten nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher nur die USA, die EU und Australien den Vorsitz
bei den Verhandlungsrunden, und wird das weiterhin der Fall sein und von
der Bundesregierung unterstützt?
Die Initiative für Verhandlungen über ein internationales plurilaterales
Dienstleistungsabkommen ist von den USA und Australien ausgegangen. Die EU hat
sich dieser Initiative mit der Zielsetzung angeschlossen, die TiSA-
Verhandlungen so zu führen, dass ihre Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt
multilateralisiert, das heißt wieder in die WTO überführt und damit allen anderen WTO-
Staaten geöffnet werden können. Die Bundesregierung unterstützt deshalb,
wenn der Vorsitz in den Verhandlungsrunden von den USA, der EU oder
Australien geführt wird. Die Bundesregierung würde es auch begrüßen, wenn auch
andere Teilnehmer Interesse an der Übernahme des Vorsitzes in den
Verhandlungen bekunden würden. Nach Kenntnis der Bundesregierung war dies bisher
allerdings nicht der Fall.
47. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die USA eine über fünf Jahre
dauernde Geheimhaltung ihrer Verhandlungspositionen verlangen, und
inwiefern entspricht solch eine Forderung nach Auffassung der
Bundesregierung demokratischen Prinzipien?
Der Bundesregierung ist eine solche Forderung der USA nicht bekannt.
Internationale Verhandlungen unterliegen mit Blick auf die Veröffentlichung der
relevanten Dokumente Sonderregelungen sowohl im deutschen
Informationsfreiheitsgesetz sowie in den EU-Regeln über den Zugang zu Dokumenten.
48. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das plurilaterale
Abkommen TiSA den Multilateralismus schwächt, da es außerhalb der WTO
verhandelt wird und zumindest anfänglich neben dem GATS koexistieren
soll, und inwiefern ist das nach Ansicht der Bundesregierung
wünschenswert (bitte begründen)?
Nein. Die Bundesregierung wie auch die EU insgesamt streben an, den Kreis der
Teilnehmer bei den TiSA-Verhandlungen möglichst zu erweitern, um später die
erzielten Ergebnisse multilateralisieren zu können, also die eingegangenen
Verpflichtungen zur Marktöffnung allen WTO-Mitgliedern zugute kommen zu
lassen.
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ISSN 0722-8333]