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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ausbau von Körperscannern an Flughäfen

Einsatzbeginn, -ort und Anzahl der Körperscanner, Kosten, Akzeptanz durch Passagiere, Testphase: Leitung, Testsetting, Ergebnisse, eingesetzte Modelle, Erkennen medizinischer Hilfen und von Schmuckgegenständen, gesundheitliche Gefährdung, Datenschutz, arbeitsrechtliche Aspekte; Pläne bzgl. der Geräteaufrüstung, Gewährleistung der Freiwilligkeit bei der Benutzung der Körperscanner, Alternativen<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.06.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/171406.06.2014

Ausbau von Körperscannern an Flughäfen

der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Auswertung der Ergebnisse einer Erprobungsphase verkündete das Bundesministerium des Innern Ende August 2011, dass der damalige Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich von der Einführung von Körperscannern absehen würde, da sie sich nicht als praxistauglich erwiesen hätten.

Drei Jahre später heißt es nun aus dem gleichen Bundesministerium durch die Sprecherin Pamela Müller-Niese, dass „ein Aufwuchs der Gerätezahlen“ (taz.die tageszeitung, „Demnächst wird es ernst mit den Körperscannern“, 23. April 2012) geplant sei. Auch von Seiten der Bundespolizei gibt es offenbar wieder verstärkt Interesse an den Scannern. „Das ist ein Projekt von uns, das wir grundsätzlich weiter verfolgen“, hieß es aus dem Bundespolizeipräsidium in Potsdam (taz.die tageszeitung, „Demnächst wird es ernst mit den Körperscannern“, 23. April 2012).

Nach dem Flop des Pilottests auf dem Hamburger Flughafen im Jahr 2010 befänden sich nunmehr seit dem Jahr 2012 wieder 14 Körperscanner auf vier verschiedenen deutschen Flughäfen in einer Testphase. Die Kosten für ein Gerät der US-Firma L-3 Communications Security and Detection Systems belaufen sich dabei laut Medienberichten auf 150 000 Euro (taz.die tageszeitung, „Demnächst wird es ernst mit den Körperscannern“, 23. April 2014).

Nach Angaben der Bundespolizei seien die Kinderkrankheiten, die noch zu Beginn der Einführung im Jahr 2010 erhebliche Ausmaße hatten, mittlerweile ausgemerzt (vgl. taz.die tageszeitung, „Demnächst wird es ernst mit den Körperscannern“, 23. April 2012). Damals wurden nicht nur Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gesundheit geäußert, sondern es wurde auch die Unzuverlässigkeit der Scanner beanstandet. Außerdem lösten die Geräte unnötige Alarme aus, da beispielsweise auf mehrere Kleidungsschichten und dadurch hervorgerufene Falten, Taschentücher und sogar Schweißflecken reagiert wurde. Solche Fehlalarme hätte es bei 49 Prozent der Kontrollen gegeben. In 15 Prozent der Fälle sei der Alarm berechtigt gewesen, wogegen in 5 Prozent der Fälle nicht geklärt werden konnte, aus welchem Grund Alarm ausgelöst wurde (vgl. FOCUS, 31. August 2011).

Neben technischen Problemen gab es auch aus datenschutzrechtlicher Perspektive einige Kritikpunkte. Dazu gehörte unter anderem die Darstellung von realistischen Körperbildern der Passagiere auf den Kontrollmonitoren. Durch den damaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, wurde zudem bemängelt, dass die Kontrollen für Passagiere mit medizinischen Hilfsmitteln mehr als unangenehm seien. Peter Schaar kritisierte, dass die Scanner bei medizinischen Gerätschaften wie künstlichen Darmausgängen oder auch nur beim Tragen einer Windel Alarm schlugen, was häufig eine Nachkontrolle in „sehr sensiblen Bereichen“ nach sich zog.

Bisher können die Passagiere wählen, ob sie sich von den Körperscannern durchleuchten lassen oder sich einer Abtastung durch das Flughafenpersonal unterziehen. Laut der Sprecherin des Bundesministeriums des Innern, Pamela Müller-Niese, genießen die Körperscanner jedoch „bei den Passagieren eine hohe Akzeptanz“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Auf welchen vier deutschen Flughäfen werden derzeit wie viele Körperscanner auf welcher gesetzlichen Grundlage eingesetzt?

2

Wie lange werden die Körperscanner bereits eingesetzt, und welche Kosten sind dabei bisher entstanden (bitte nach Flughafen, Anzahl der Körperscanner, Zeitraum und Kosten aufschlüsseln)?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Passagiere absolut und prozentual die Körperscanner nutzen (bitte Statistiken anfügen)?

4

Unter wessen Leitung findet die seit dem Jahr 2012 andauernde Erprobung der Körperscanner statt, durch wen wird sie evaluiert, und zu welchen Ergebnissen kam man bisher?

5

Worin besteht das Testsetting genau, und welche Kriterien müssen die Ergebnisse erfüllen, um als erfolgreicher Test zu gelten?

6

Handelt es sich bei den eingesetzten Körperscannern um die gleichen Modelle derselben Firma wie die in Hamburg eingesetzten?

Wenn nicht, um welches Modell welcher Firma handelt es sich jeweils (bitte nach Flughäfen und eingesetzten Modellen aufschlüsseln)?

7

Welche Verbesserungen zeigen die neuen Geräte im Vergleich zu den alten hinsichtlich

a) ihrer Zuverlässigkeit oder

b) der Effektivität, das heißt der Abfertigungsdauer im Gegensatz zur manuellen Sicherheitsabfertigung?

8

Welche Defizite zeigen die momentan eingesetzten Körperscanner auf?

9

Erkennen die Geräte medizinische Hilfen wie künstliche Darmausgänge, Prothesen und Schmuckgegenstände (Piercings etc.), und werden diese mittlerweile als nicht sicherheitsrelevant eingestuft?

10

Kann die Bundesregierung Auswirkungen auf die Gesundheit sowohl für Passagiere als auch für das Flughafenpersonal durch die Nutzung von Körperscannern mittlerweile ausschließen?

Wenn ja, wieso?

Wenn nein, wie schätzt die Bundesregierung eine gesundheitliche Gefährdung ein (bitte begründen)?

11

Wurde die Kritik des ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, berücksichtigt?

Wenn ja, wie und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

12

Welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Aspekte ergeben sich für das Flughafenpersonal durch die Arbeit mit den Körperscannern beispielsweise hinsichtlich Arbeits- bzw. Pausenzeiten, Gesundheitschecks und Ähnlichem?

13

Welche weiteren Testphasen wurden seit dem Jahr 2010 am Hamburger Flughafen durchgeführt?

a) Durch wen wurden die Testphasen wo durchgeführt und begleitet?

b) Welche Kosten sind dabei entstanden?

c) Welche konkreten Ergebnisse liegen der Bundesregierung vor?

14

Wie begründet die Bundesregierung ihren Sinneswandel und die geplante Aufrüstung und Einführung der Körperscanner?

15

Welche Pläne hat die Bundesregierung hinsichtlich der Aufrüstung der Geräte?

a) Ist bereits bekannt, um wie viele Körperscanner an welchen Flughäfen aufgerüstet werden soll?

b) An welchen Flughäfen sind in welchem Umfang (auch Kosten bitte angeben) bauliche Änderungen nötig geworden, und für welche sind solche Maßnahmen absehbar?

c) Welche Kosten werden dabei jeweils entstehen (bitte jeweils aufschlüsseln)?

16

Plant die Bundesregierung eine verbindliche Nutzung der Körperscanner, und wie wäre diese durchzusetzen?

17

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund möglicher zeitlicher oder sonstiger Nachteile bzw. Schlechterstellungen von Passagieren, die sich durch das Flughafenpersonal kontrollieren lassen, die Freiwilligkeit bei der Benutzung der Körperscanner gewährleistet, und wie will sie das in Zukunft erreichen?

18

Welche Alternativen zu Körperscannern sieht die Bundesregierung zur Erhöhung der Sicherheit bei Fluggastkontrollen, und welche wurden jemals erprobt?

19

Wie positioniert sich die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, zum Thema Körperscanner, insbesondere zu der geplanten Aufrüstung?

Berlin, den 4. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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