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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Auswirkungen des Neuzuschnitts der Bundesministerien auf die Wohnungs- und Städtebaupolitik der Bundesregierung

Einzelfragen zur Neustrukturierung des Bundeshaushalts und zur Umverteilung von Haushaltsmitteln aufgrund der Herauslösung der Titelgruppen zu Bau und Stadtentwicklung aus dem ehemaligen BMVBS, bei Umverteilung auf BMUB und BMWi: Koordination zwischen den neu zuständigen Ministerien, Zielvorgaben und Haushaltstitel bzgl. der energetischen Gebäudesanierung, der Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus und der Städtebauförderung, Überführung des Energie- und Klimafonds (EKF) in den allgemeinen Bundeshaushalt, Kürzung des Wohngeldes, Mittelabruf in der Städtebauförderung<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

10.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/171506.06.2014

Auswirkungen des Neuzuschnitts der Bundesministerien auf die Wohnungs- und Städtebaupolitik der Bundesregierung

der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Karin Binder, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin (BKOrgErl) vom 21. Dezember 2013 haben mehrere Bundesministerien neue Fachzuständigkeiten erhalten und begonnen, neue Arbeitsstrukturen aufzubauen. Damit verbunden sind eine Neustrukturierung des Bundeshaushaltes und eine Umverteilung von Haushaltsmitteln zwischen den betroffenen Einzelplänen. Besonders gravierend ist die Umverteilung der Aufgaben aus dem Bereich Wohnungswesen und Städtebau auf zwei Bundesministerien, die mit diesem Fachbereich bisher nur sehr wenig befasst waren.

Dem neuen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wurden die Zuständigkeiten für 1. Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten sowie 2. Stadtentwicklung, Wohnen, ländliche Infrastruktur und öffentliches Baurecht übertragen.

Dem neuen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde unter anderem die Zuständigkeit für Energieeinsparung und damit für die energetische Gebäudesanierung übertragen.

Die entsprechenden Titelgruppen wurden aus dem früheren Einzelplan 12 des ehemaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgelöst und auf die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit umverteilt.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Wahlperiode „einen wohnungspolitischen Dreiklang aus einer Stärkung der Investitionstätigkeit, einer Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus und einer ausgewogenen mietrechtlichen und sozialpolitischen Flankierung“ angekündigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Durch welche Arbeitsgremien, mit welchen Konzepten und Methoden will die Bundesregierung sicherstellen, dass solche Wirkzusammenhänge wie Stadtentwicklung, bezahlbares Wohnen und energetische Gebäudesanierung im Kontext gedacht und bearbeitet werden?

2

Wodurch erklärt sich die Verringerung der Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung (Einzelplan 09, Titelgruppe 02, Titel 661 22 „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“) um 17 630 000 Euro im Vergleich zum entsprechenden Titel (Einzelplan 12, Titel 661 07-411) im Bundeshaushalt 2013?

3

Hält die Bundesregierung die Zuweisungen und Zuschüsse aus dem Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (Titel 661 01-411 und 661 07-411) zusammen mit dem Titel 661 22-411 des Einzelplans 09 für ausreichend, um die eigenen Zielvorgaben bei der energetischen Gebäudesanierung zu erreichen?

a) Wenn ja, wie begründet sie das?

b) Wenn nein, welche zusätzlichen Mittel sollen bereitgestellt und wie finanziert werden?

4

Teilt die Bundesregierung in Gänze oder durch einzelne Ressorts die Auffassung des Bundesrechnungshofes (Bemerkungen 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, Bemerkung 1.12.7), dass der Energie- und Klimafonds (EKF) eine Ausnahme vom verfassungsrechtlichen Grundsatz der Einheit des Haushalts sei, kein zuverlässiges Mittel zur Finanzierung der Energiewende darstelle und dass er daher in den allgemeinen Bundeshaushalt überführt und danach aufgelöst werden sollte?

a) Wenn ja, wird sie der Empfehlung des Bundesrechnungshofes zur Überführung und Auflösung des EKF folgen?

b) Wenn nein, warum nicht, und wie will sie die festgestellte Unterfinanzierung des EKF kompensieren und die im Wirtschaftsplan des EKF bis zum Jahr 2025 für die Titel 661 01-411 und 661 07-411 ausgewiesenen Zuweisungen und Zuschüsse realisieren?

5

Welches Bundesministerium vertritt welche Position zu der in Frage 4 genannten Bemerkung des Bundesrechnungshofes?

6

Entsprechen die im Vergleich zu den Vorjahren unveränderte Größenordnung von 518,2 Mio. Euro, die Befristung bis zum Jahr 2019 und die Titelbezeichnung „Kompensationszahlungen an die Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur Sozialen Wohnraumförderung“ dem strategischen Koalitionsziel der „Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus“?

7

Welche Maßnahmen und zusätzlichen Bundesmittel über die bisherigen Kompensationszahlungen an die Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur Sozialen Wohnraumförderung hinaus sind vorgesehen, damit das strategische Koalitionsziel der „Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus“ erreicht werden kann?

8

Stellt nach Ansicht der Bundesregierung der ersatzlose Wegfall der Entlastung von Wohnungsunternehmen nach der Verordnung zum Altschuldenhilfegesetz (Titel 622 02-411) einen wirksamen Beitrag zur Investitionstätigkeit oder zur „Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus“ dar?

9

In welche Haushaltspositionen sind die im Einzelplan 12 im Jahr 2013 noch ausgewiesenen Reste aus dem Titel 622 02-411 eingeflossen?

10

Welche Gründe sprechen nach Meinung der Bundesregierung für den geplanten, ersatzlosen Wegfall der Entlastung von Wohnungsunternehmen nach der Verordnung zum Altschuldenhilfegesetz, und welche Veränderung der wirtschaftlichen Situation der betroffenen Wohnungsunternehmen rechtfertigt diese Maßnahme?

11

Entspricht die Absenkung der Ausgaben für das Wohngeld (Kapitel 16 06, Titel 632 01) um 130 Mio. Euro oder 20,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr dem Anspruch der „sozialpolitischen Flankierung“ aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD?

12

Wie begründet die Bundesregierung die erhebliche Kürzung des Wohngeldes im Bundeshaushalt 2014 im Vergleich zu 2013?

13

Auf welche Höhe will die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern das Wohngeld anheben, damit einerseits die erwartete wachsende Zahl der berechtigten Haushalte berücksichtigt werden kann und andererseits die wachsenden Belastungen durch Heiz- und Energiekosten ausgeglichen werden können?

14

Sind die in den Vorjahren jeweils im Bundeshaushalt ausgewiesenen Bundesmittel für die Städtebauförderung in Höhe von 455 Mio. Euro vollständig abgerufen und programmgerecht verwendet worden?

a) Wenn ja, welches Investitionsvolumen konnte damit generiert werden?

b) Wenn nein, sind nicht verbrauchte Mittel erneut und kumulativ der entsprechenden Haushaltsposition zugeführt worden?

Sind den Ländern zugewiesene, aber nicht verbrauchte Bundesmittel an den Bundeshaushalt zurückgeflossen?

15

Wie spiegelt sich die in den ergänzenden Erläuterungen des BMUB angekündigte Steigerung der Bundesmittel für die Städtebauförderung auf 700 Mio. Euro jährlich im Bundeshaushalt 2014 wider (hier bitte eine nachvollziehbare, vollständige Gegenüberstellung aller entsprechenden Haushaltsstitel 2014 zu 2013 beifügen)?

16

Wie korrespondiert diese Aussage mit dem Ansatz von 399 Mio. Euro im Titel 882 11-423 „Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen“?

17

Wodurch ist der Ansatz von 399 Mio. Euro bei gleichzeitiger Reduzierung der Titelgruppe 01 „Förderung des Städtebaus“ von 543 484 000 Euro im Einzelplan 12 für das Jahr 2013 auf 479 754 000 Euro im Einzelplan 16 für das Jahr 2014 gedeckt?

18

Wie ist die in den ergänzenden Erläuterungen angekündigte Aufstockung der Bundesmittel für die Städtebauförderung auf 700 Mio. Euro jährlich mit den in den gleichen Erläuterungen aufgeführten Jahresscheiben von 399 Mio. Euro für das Jahr 2014, 528,5 Mio. Euro für das Jahr 2015, 602 Mio. Euro für das Jahr 2016 und 663,25 Mio. Euro für das Jahr 2017 vereinbar?

19

Wie korrespondiert die Ankündigung der Bundesregierung, die Städtebauförderung auf 700 Mio. Euro jährlich aufzustocken, mit der Addition der Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2014 bis 2018 in Titel 882 11-423 des Einzelplans 16?

Berlin, den 4. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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