[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2049
18. Wahlperiode 04.07.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Uwe Kekeritz,
Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1740 –
Geplante Einführung eines Textilsiegels durch die Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Gerd Müller, kündigte am 6. April 2014 an, dass die Bundesregierung ein
„Textilsiegel“ vorbereite (WELT am SONNTAG vom 6. April 2014, S. 5). In
der 16. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des
Deutschen Bundestages am 7. Mai 2014 bestätigte der Bundesminister der Justiz
und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, dieses Vorhaben.
Am 30. April 2014 initiierte die Bundesregierung unter Federführung des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
im Rahmen eines Runden Tisches ein „Textil-Bündnis“ (vgl. Schreiben des
Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Gerd Müller, an die Vorsitzende des Ausschusses für Recht und
Verbraucherschutz, Renate Künast, vom 15. Mai 2014) mit Vertreterinnen und
Vertretern von 27 Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften,
Nichtregierungsorganisationen und Zertifizierern. Dabei habe man sich auf die Erarbeitung
gemeinsamer Ziele in drei Dimensionen verständigt: (1) Transparenz in der
textilen Lieferkette, (2) Wirksamkeit der Maßnahmen zur Förderung der
Sozial- und Umweltstandards und (3) Orientierung an den Bedürfnissen der
Verbraucherinnen und Verbraucher. „Bis zum Sommer“ (2014) beabsichtigt die
Bundesregierung einen Aktionsplan, mit dem sich die Akteure auf
Umsetzungsschritte mit konkreten Zeitzielen für diese gemeinsamen Standards
verpflichten sollen. In der Textilindustrie erfolgt die Produktion entlang äußerst
komplexer Wertschöpfungsketten. Vom Baumwollanbau über das Spinnen,
Weben und Färben von Garnen und Stoffen, bis hin zur Konfektionierung der
Kleidungsstücke, muss eine Vielzahl von Prozessen überwacht werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 2. Juli 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2049 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode1. Welches Bundesministerium ist für die geplante Einführung eines
Textilsiegels federführend zuständig?
Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Gerd Müller, hat in verschiedenen Handlungsfeldern Initiativen zur
Verbesserung der Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten angestoßen. Zu diesen
gehören auch die Etablierung eines Bündnisses für nachhaltige Textilien (Textil-
Bündnis) und die Einführung eines Siegels. Für diese Prozesse hat das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die
Initiative ergriffen (Federführung BMZ), weil es primär um die Arbeits- und
Umweltbedingungen bei der Produktion in Entwicklungsländern geht und das
BMZ über langjährige Erfahrungen im Bereich der Nachhaltigkeitsstandards
verfügt. Es kooperiert hierbei eng mit dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (MBAS) und wird von diesen unterstützt.
2. Wenn die federführende Zuständigkeit nicht beim BMZ liegen sollte,
a) welche Erwägungsgründe sprechen dagegen,
b) in welchen Bereichen wird das BMZ beteiligt?
3. Wenn die federführende Zuständigkeit nicht beim Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) liegen sollte,
a) welche Erwägungsgründe sprechen dagegen,
b) in welchen Bereichen wird das BMJV beteiligt?
4. Wenn die federführende Zuständigkeit nicht beim Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) liegen sollte,
a) welche Erwägungsgründe sprechen dagegen,
b) in welchen Bereichen wird das BMAS beteiligt?
5. In welcher Höhe und aus welchen Ressorts sollen Haushaltsmittel für die
Erarbeitung des Siegels bereitgestellt werden?
Die Fragen 2 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Es werden in diesem Zusammenhang mehrere Handlungsstränge verfolgt. Es
wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Erst wenn dazu konkrete
Ergebnisse feststehen, können die dafür notwendigen Haushaltsmittel beziffert
werden.
6. Gibt es, ungeachtet der Federführung, konkrete Vorschläge, die
Zusammenarbeit der drei betroffenen Ministerien bei der Erarbeitung des Siegels zu
koordinieren, um Konflikten bei der Zuständigkeit vorzubeugen?
Neben den genannten Bundesministerien sieht die Bundesregierung auch das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) aufgrund der in der Textilproduktion sehr relevanten
Umweltschutzfragen, das Auswärtige Amt (AA) aufgrund der internationalen Bezüge und das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgrund der
Baumwollproduktion bei Fragen der Nachhaltigkeit in der Textillieferkette und
der Entwicklung eines Siegels betroffen. Nach Lancierung der Initiative durch
das federführende BMZ hat sich das BMZ mit den betroffenen Ressorts
abgestimmt und wird dies auch in Zukunft weiter tun.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2049Neben dem Textil-Bündnis arbeitet das BMZ in einem Steuerungskreis
bestehend aus BMUB, BMEL, BMAS und BMJV an einer Bewertungsplattform für
bestehende Standardsysteme und Siegel. Dieser „Qualitätscheck
Nachhaltigkeit“ richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher, darunter auch die
öffentlichen Beschaffer, um Transparenz über die Leistungsfähigkeit
bestehender Standardsysteme herzustellen.
7. Welche 27 Akteure waren an dem ersten Runden Tisch vom 30. April 2014
beteiligt?
Nach welchen Kriterien wurden diese ausgesucht?
Vertreterinnen und Vertreter der folgenden Organisationen nahmen teil:
Adidas, Adler Modemärkte AG, Aldi Nord, Aldi Süd, Außenhandelsvereinigung
(AVE), Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA),
Bundesverband Dt. Sportartikel-Industrie, C&A, DGB Bundesvorstand, Fairtrade
International, Gesamtverband Textil & Mode, H&M, Handelsverband Deutschland
(HDE), IG Metall, Kampagne für Saubere Kleidung (stellvertretend
Inkotanetzwerk e. V.), KIK Textilien, LIDL Stiftung, Metro Group, Hohenstein
Institute (OEKO-TEX), Otto Group, Oxfam Deutschland e. V., Stiftung Warentest,
Südwind Institut für Ökonomie und Ökumene e. V., Tchibo GmbH, Transfair
Deutschland, TÜV Rheinland, TÜV Süd.
Ziel der Auftaktveranstaltung war es, ein breites Spektrum der international
tätigen deutschen Textil- und Bekleidungsunternehmen und relevanter
Organisationen zu erreichen. In der Auswahl der Unternehmen wurden unter anderem
Marktanteil sowie bisheriges Engagement im Bereich Nachhaltigkeit
berücksichtigt. Obwohl mehrheitlich deutsche Unternehmen angesprochen waren,
wurden auch Vertreter ausländischer Unternehmen, die auf dem deutschen
Markt tätig sind, eingeladen. Diese sollen im weiteren Prozess stärker
eingebunden werden (vgl. Antwort zu Frage 28). Durch den Einbezug von
Wirtschaftsverbänden (Produzenten-, Handels- und Dachverbände) wurden darüber hinaus
auch weitere Wirtschaftsakteure angesprochen.
Auf Seiten der Nichtregierungsorganisationen wurde vor allem bisheriges
Engagement im Bereich der Nachhaltigkeit im Textil- und Bekleidungssektor
berücksichtigt. Sowohl bei der Einladung von Nichtregierungsorganisationen als auch
von Standardhaltern und Dienstleistern sollte Expertise in Bezug auf Sozial- und
Umweltstandards vertreten sein. Bei allen Akteursgruppen wurde auch
bisherige Zusammenarbeit mit dem BMZ berücksichtigt, so z. B. durch die
Einladung der Mitglieder des Runden Tisches Verhaltenskodizes (vgl. Antwort zu-
Frage 21).
Im künftigen Prozess sind auch weitere interessierte Akteure eingeladen, sich
aktiv einzubringen.
8. Plant die Bundesregierung die Einbindung von Stakeholdern aus den
betroffenen Produktionsländern entlang der Lieferkette?
Die enge Einbindung von Stakeholdern aus den Produktionsländern ist ein
erklärtes Anliegen der Teilnehmenden. Um die Möglichkeiten der
Zusammenarbeit und die weiteren Schritte zur Einbindung von Stakeholdern aus
Produktionsländern zu erörtern, bilden sich derzeit ein Steuerungskreis sowie
entsprechende Arbeitsgruppen.
Drucksache 18/2049 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Welche Rolle spielen deutsche und ausländische Gewerkschaften bei der
Konzipierung des Siegels?
Deutsche Gewerkschaften sind aktiv in den Prozess zur Entwicklung eines
Textil-Bündnisses eingebunden; der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die
Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) haben bereits teilgenommen. Die
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie die Industriegewerkschaft
Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) wurden zu dem Experten-Workshop am
28. Mai 2014 eingeladen. Im Laufe des weiteren Prozesses werden auch Akteure
aus den Produktionsländern, darunter Gewerkschaften, eingebunden werden.
10. Inwieweit werden bestehende Multistakeholder-Initiativen, wie die Fair
Wear Foundation, in den Erarbeitungsprozess des Siegels eingebunden?
Mit bestehenden Multistakeholder-Initiativen, die sich mit Nachhaltigkeit in der
textilen Lieferkette befassen, werden im weiteren Prozess Koordinations- und
Kooperationsmöglichkeiten, z. B. zur Entwicklung eines Siegels erörtert.
11. Haben alle Akteure ihre Bereitschaft signalisiert bzw. zugesagt, sich an der
weiteren Arbeit im Rahmen des „Textil-Bündnisses“ zu beteiligen?
Wenn nein, welche Akteure nicht, und aus welchen Gründen?
Bisher haben alle teilnehmenden Akteure ihr Interesse an einer fortlaufenden
Mitarbeit signalisiert.
12. Welche unterschiedlichen Zielsetzungen und Standpunkte lassen sich in
diesem frühen Stadium der Beratungen zwischen den unterschiedlichen
Akteuren erkennen?
Der Runde Tisch Textil am 30. April 2014 und der Experten-Workshop am
28. Mai 2014 waren von hoher Einigkeit hinsichtlich der Ziele eines Textil-
Bündnisses und von großer Kooperationsbereitschaft geprägt. Das erklärte Ziel
aller Akteursgruppen ist es, die globale Textillieferkette nachhaltig zu gestalten
und die Wirksamkeit des Engagements zu erhöhen. Auch besteht Einigkeit
darüber, dass im Rahmen des Textil-Bündnisses verbindliche Übereinkommen
getroffen werden sollen, deren Einhaltung durch einen Multistakeholder-Ansatz
überprüft wird.
13. Wie soll sich das Siegel von bereits bestehenden Siegeln unterscheiden?
Welchen Mehrwert erhofft sich die Bundesregierung von der Erarbeitung
eines eigenen Textilsiegels?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den deutschen Textilmarkt nachhaltig zu
gestalten. Dabei soll insbesondere für die Verbraucherinnen und Verbraucher
mehr Transparenz über die Produktionsbedingungen in den globalen
Lieferketten geschaffen werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt die Bundesregierung mehrere
Handlungsstränge.
Zum einen wird das Textil-Bündnis einen Aktionsplan erarbeiten, um den
deutschen Textilmarkt in der Breite nachhaltiger zu gestalten. Von den Akteuren
geplant sind gemeinsame Einstiegsanforderungen, die über die gesetzlichen
Mindestanforderungen in den Produktionsländern hinausgehen, und die Defi-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2049nition von „Best Practices“ in den unterschiedlichen Handlungsfeldern.
Ausgehend von den Einstiegsanforderungen arbeiten die Akteure stufenweise auf
das „Best-Practice“-Niveau hin. Bundesminister Dr. Gerd Müller ist es ein
Anliegen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die auf diesem Wege erzielten
Fortschritte transparent nachvollziehen können. Ein Produktsiegel ist daher eine
der Optionen, die das Bündnis prüft. Auch soll eruiert werden, inwieweit eine
Bewertung der Unternehmensperformance in Bezug auf nachhaltiges
Lieferkettenmanagement auch ein Urteil über die Nachhaltigkeit einzelner Produkte
erlaubt.
Zum anderen prüft das BMZ die Förderung der Entwicklung eines Fairtrade-
Textilsiegels, das die gesamte Lieferkette „vom Baumwollfeld bis zum Bügel“
abdeckt. Aufbauend auf dem Fairtrade-Baumwollsiegel, soll es auch
existenzsichernde Löhne in der industriellen Fertigung einbeziehen.
Schließlich arbeitet die Bundesregierung an der Vergleichs- und
Bewertungsplattform „Qualitätscheck Nachhaltigkeit“, um für Verbraucherinnen und
Verbrauchern Transparenz über die hinter einem Siegel oder Standardsystem
stehenden Anforderungen zu schaffen. Inwieweit der Qualitätscheck als
Bewertungsplattform weiterentwickelt werden kann, wird derzeit umfassend geprüft.
14. Wie ist die konkrete Aufgabenverteilung unter den Akteuren zur
Erarbeitung des Aktionsplanes?
Nach derzeitigem Stand erarbeiten die Akteure des Textil-Bündnisses den
Aktionsplan in vier Arbeitsgruppen zu unterschiedlichen Themengebieten; darüber
hinaus ist ein Steuerungskreis mit der Koordinierung des Gesamtprozesses
betraut. Vertreterinnen und Vertreter aller Akteursgruppen sind jeweils an den
Arbeitsgruppen und am Steuerungskreis beteiligt.
15. Was ist die konkrete Rolle der Bundesregierung bei der Erarbeitung des
Aktionsplanes?
Die Bundesregierung beteiligt sich an den Arbeitsgruppen und am
Steuerungskreis.
16. Wird sich der Aktionsplan nur mit die Umsetzbarkeit und Einführung des
Siegels befassen oder geht es auch um die Kontrolle der Einhaltung der
angelegten Standards?
Dem laufenden Aushandlungsprozess der involvierten Akteure soll nicht
vorgegriffen werden. Die Prüfung der Umsetzbarkeit und Einführung eines Siegels
könnte eine Maßnahme des Aktionsplans sein. Darüber hinaus könnte der
Aktionsplan auch Lösungsansätze zur Kontrolle der Einhaltung von Standards
entlang der Lieferkette aufzeigen oder entwickeln. Diese Maßnahmen müssten
nicht zwingend durch das Textil-Bündnis selbst erfolgen. Es wäre
beispielsweise möglich, im Rahmen des Textil-Bündnisses auf bestehende
Standardsysteme und Nachhaltigkeitsinitiativen zurückzugreifen.
17. Wenn auch die Kontrolle der Einhaltung der angelegten Standards im
Aktionsplan enthalten sein soll (Frage 16), wie kann die Bundesregierung
die Kontrolle der gesamten Lieferkette übernehmen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Drucksache 18/2049 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode18. Wie schätzt die Bundesregierung angesichts dessen (Frage 17) die Gefahr
des staatlich zertifizierten Green- bzw. Fair Washing ein, bzw. wie will sie
dieses verhindern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
19. Wenn die Kontrolle der Einhaltung der angelegten Standards nicht im
Aktionsplan enthalten sein soll (Frage 16), wie soll die Einhaltung der
Standards sichergestellt werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
20. Besteht für interessierte potentielle Akteure (insbesondere aus der
Zivilgesellschaft, politischen Stiftungen, politischen Parteien, internationalen
Organisationen oder nationalen Parlamenten) die Möglichkeit, sich
ebenfalls an dem „Textil-Bündnis“ zu beteiligen, also zusätzlich zu den bislang
beteiligten 27 Akteuren zu den weiteren Beratungen hinzuzukommen und
gegebenenfalls bereits an der Erarbeitung des Aktionsplanes „bis zum
Sommer“ mitzuwirken?
Ja.
a) Wenn ja, wie?
Das Textil-Bündnis wird als kontinuierlicher Prozess verstanden, der
interessierten Akteuren offen steht. In diesem Verständnis hat sich der Kreis der beteiligten
Akteure seit dem ersten Treffen bereits stark erweitert. Zur Identifizierung
weiterer möglicher Akteure werden die bereits eingebundenen Stakeholder
regelmäßig konsultiert. Interessierte Akteure sind eingeladen, sich bezüglich einer
Mitwirkung am Textil-Bündnis an das BMZ zu wenden.
b) Wenn nein, warum nicht?
Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 20a.
21. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der „Runde Tisch Textilsiegel“
keine Doppelstruktur zum „Runden Tisch Verhaltenskodizes“ darstellt,
und in welchem Verhältnis werden diese beiden Initiativen in Zukunft
zueinander stehen?
Der Runde Tisch Verhaltenskodizes ist nicht auf den Textilsektor beschränkt,
wenngleich in diesem Bereich ein Schwerpunkt seiner bisherigen Arbeit lag.
Der Runde Tisch Verhaltenskodizes arbeitet derzeit an der konkreten
Ausgestaltung seines zukünftigen Programms und hat seine aktive Mitarbeit bei der
Bildung eines Textil-Bündnisses nicht nur angekündigt, sondern durch
Teilnahme an den bisherigen Veranstaltungen unter Beweis gestellt. Insofern
können nicht nur Parallelprozesse vermieden, sondern auch Erfahrungen
weitergegeben werden.
22. Bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung, ein
Textilsiegel einzuführen, und welche organisatorischen Zwischenschritte sind
bis dahin erforderlich?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Die Einführung eines Siegels
wird von den Entwicklungen in den verschiedenen Handlungssträngen ab-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2049hängen. Den dahinterstehenden Abstimmungsprozessen soll nicht vorgegriffen
werden.
23. Ist insbesondere die Ankündigung des Bundesministers für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, realistisch, ein
Textilsiegel „noch in diesem Jahr“ (WELT am SONNTAG, 6. April 2014,
S. 5) einzuführen?
Über den Sommer wird von den Akteuren des Textil-Bündnisses ein
Aktionsplan entwickelt, der die konkreten Schritte des Bündnisses zu einem
nachhaltigen Textilmarkt beschreiben wird. Ein Textilsiegel wird dabei ebenso wie
andere Instrumente der Verbraucherkommunikation diskutiert.
24. Welche Marktdurchdringung wird das Textilsiegel nach Einschätzung der
Bundesregierung ein Jahr nach seiner Einführung haben?
Welche Marktdurchdringung strebt die Bundesregierung bis zum Ende der
Legislaturperiode an?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 22 und 23 verwiesen. Darüber hinaus
ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Marktdurchdringung ein
Aspekt unter mehreren ist. Auch wenn z. B. ein qualitativ hochwertiges, neue
Bereiche erschließendes Siegel zunächst nur ein überschaubares Marktsegment
erreicht, kann es als Stimulus für breitere Marktsegmente eine wichtige
Funktion erfüllen.
25. Ist nur die „deutsche Textilwirtschaft“ (vgl. WELT am SONNTAG,
6. April 2014, S. 5), aufgerufen sich an dem „Textil-Bündnis“ zu
beteiligen?
Der zurzeit bestehende Fokus liegt bei deutschen Bekleidungsunternehmen und
dem deutschen Bekleidungshandel als Kerngruppe des Bündnisses. Die
Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Bereiche der Textilwirtschaft
einzubeziehen, soll aber gewahrt werden. Zusätzlich zu Unternehmen der
Bekleidungsbranche mit Sitz in Deutschland wurden auch ausländische
Unternehmen wie H&M und Inditex angesprochen, die durch ihren großen
Marktanteil am deutschen Bekleidungsmarkt zentrale Akteure darstellen. Alle
beteiligten Akteure streben mittelfristig auch eine internationale Vernetzung des
Bündnisses an.
26. Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Unternehmen im
Sinne dieser Ankündigung ein „deutsches“ Unternehmen?
Ein „deutsches“ Unternehmen beschreibt ein Unternehmen mit Geschäftssitz in
Deutschland.
27. Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Unternehmen im
Sinne dieser Ankündigung ein Unternehmen der „Textilwirtschaft“?
Als Unternehmen der Textilwirtschaft sind in diesem Zusammenhang
Unternehmen zu verstehen, deren geschäftliche Aktivität maßgeblich mit der
Verarbeitung und/oder dem Handel von Garnen und Stoffen zusammenhängt.
Bisher liegt der Fokus des Textilbündnisses auf der Sparte der Bekleidungsbranche,
Drucksache 18/2049 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodedie Möglichkeit der Ausweitung des Bündnisses auf andere Bereiche der
Textilbranche ist denkbar.
28. Sind auch Unternehmen zur Beteiligung an dem „Textil-Bündnis“
aufgerufen, die ihren Sitz im Ausland haben, aber in Deutschland Textilien
vertreiben?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche Unternehmen werden konkret von der
Bundesregierung dazu aufgerufen?
Und steht die Bundesregierung bereits in Kontakt mit ausländischen
Unternehmen?
Auch Unternehmen mit einem hohen Marktanteil am deutschen
Bekleidungsmarkt sind aufgerufen, sich am Textilbündnis zu beteiligen. H&M und Inditex
wurden ausdrücklich zu einer Beteiligung am Textilbündnis eingeladen. H&M
hat auf diese Einladung positiv geantwortet und steht im Rahmen der Prozesse
um das Textilbündnis zusammen mit anderen Unternehmen im Austausch mit
dem BMZ.
29. Ab welcher Größe sind Unternehmen aufgerufen, sich an dem Siegel zu
beteiligen?
Für eine Beteiligung am Textilbündnis ist keine Mindestgröße für Unternehmen
vorgesehen. Das BMZ begrüßt ausdrücklich eine Beteiligung kleiner und
mittelständischer Unternehmen. Vor allem durch Wirtschaftsverbände (z. B.
dem Gesamtverband Textil & Mode) werden auch kleinere und mittlere
Unternehmen in den Prozess eingebunden.
30. Plant die Bundesregierung, das angedachte Textilsiegel auf multilateraler
Ebene einzuführen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchen anderen Staaten und Organisationen verhandelt
die Bundesregierung hierüber bzw. beabsichtigt sie, künftig zu
verhandeln?
c) Wenn ja, welcher Zeitrahmen ist dafür vorgesehen?
Die Bundesregierung diskutiert die Nachhaltigkeit globaler Lieferketten auch
mit internationalen, insbesondere europäischen Partnern. Die
Multilateralisierung der in der Antwort zu Frage 13 beschriebenen Handlungsstränge stellt
eine zukünftige Option dar.
31. Strebt die Bundesregierung darüber hinaus die Einrichtung eines
Textilsiegels auf europäischer Ebene an?
a) Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt, und was hat sie diesbezüglich
bereits unternommen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/204932. Soll es sich nach Ansicht der Bundesregierung bei dem geplanten
Textilsiegel um eine freiwillige Selbstverpflichtung handeln?
Wenn ja, welche Erwägungen sprechen nach Ansicht der Bundesregierung
für eine freiwillige Lösung?
Das Textilbündnis ist der gemeinsame Vorstoß aller Akteursgruppen, über
Selbstverpflichtungen und in Kooperation mit existierenden Initiativen den
Textilmarkt nachhaltig zu gestalten. Für diesen Ansatz spricht, dass unter den
Akteuren aus Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften,
Nichtregierungsorganisationen und Standardhaltern bereits sehr viele Erfahrungen und Kenntnisse
vorliegen, die zusammengeführt und verstärkt werden können.
33. Soll der Prozess zur Erarbeitung des Textilsiegels von weiteren
Maßnahmen flankiert werden?
Wenn ja, welche sind dies konkret?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Darüber hinaus werden
Vorhaben zur Verbesserung der Sozial- und Umweltstandards in der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt und das BMZ kooperiert zur
Gestaltung nachhaltiger Lieferketten in der asiatischen Textilindustrie mit der
International Labour Organization (ILO). Am 13. Mai 2014 wurde eine
entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der ILO abgeschlossen.
34. Beabsichtigt die Bundesregierung nach wie vor (vgl. WELT am SONN-
TAG, 6. April 2014, S. 5) „einen gesetzlichen Rahmen vor[zu]geben“,
wenn eine Selbstverpflichtung „nicht auf freiwilliger Basis funktioniert“?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Welchen Maßstab legt die Bundesregierung für Erfolg oder Misserfolg
des Siegels an?
c) Wenn ja, wie kann solch ein gesetzlicher Rahmen geregelt werden?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass mit den in der Antwort zu Frage 13
beschriebenen Maßnahmen der Textilsektor in Deutschland nachhaltiger
gestaltet werden kann. Welche Lücken sich in den unterschiedlichen Prozessen
ergeben und durch welche gesetzlichen Regelungen sie gefüllt werden könnten,
wird sich dann bewerten lassen.
35. Die Einhaltung welcher konkreten Standards soll das geplante Textilsiegel
bezeugen,
a) bei sozialen (insbesondere arbeitsrechtlichen) Standards,
b) bei ökologischen Standards,
c) bei menschenrechtlichen Standards,
d) bei sonstigen Standards?
Das Textilbündnis wird seine Einstiegsanforderungen erst noch entwickeln. Es
besteht allerdings Konsens unter den bisher eingebundenen Stakeholdern, dass
das Textilbündnis einen ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz verfolgen soll
(sozial, ökologisch, ökonomisch) und menschenrechtliche Standards wie die
VN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten Berücksichtigung
finden sollen. Auch Fairtrade International hat die Entwicklung der Standards des
Fairtrade-Textilsiegels noch nicht abgeschlossen, so dass hier ebenfalls keine
abschließende Aussage getroffen werden kann.
Drucksache 18/2049 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode36. Wird sich das Siegel mit der Frage der fairen Entlohnung befassen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, werden sich die Löhne am so genannten existenzsichernden
Lohn orientieren?
Ja.
Die Frage der fairen Entlohnung ist ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen
Lieferkette und wird deshalb vom Textilbündnis bearbeitet. Darüber hinaus wird
auf die Antworten zu den Fragen 13 und 35 verwiesen.
37. Welche Verletzungen der in Frage 35 genannten Standards durch die
angesprochenen Unternehmen der Textilwirtschaft sind der
Bundesregierung bekannt?
In den Produktionsländern für Textilien fehlt es vielfach an umfassender
Gewerkschaftsfreiheit, sozialem Dialog und Tarifverhandlungen. Die
Arbeitsgesetze, aber auch Umweltgesetze werden oft nur unzureichend implementiert.
Die Verantwortung für den Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter, aber auch der
Umwelt, liegt in erster Linie bei den Regierungen der Partnerländer.
Internationale Unternehmen sind aufgefordert, ihrer Sorgfaltspflicht (due diligence) im
Sinne der OECD-Leitsätze (OECD: Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung) für multinationale Unternehmen nachzukommen.
Das Textilbündnis und die beschriebenen, weiteren Maßnahmen sollen jedoch in
diesem Kontext einen positiven Beitrag leisten.
38. Welche konkreten Maßnahmen müssten nach Ansicht der
Bundesregierung vonseiten der Textilwirtschaft getroffen werden, um angesichts der in
Frage 37 genannten Verletzungen die in Frage 35 genannten Standards
einzuhalten?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 35 und 37 verwiesen.
39. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass sich die Verpflichtung
zur Einhaltung der in Frage 35 genannten Standards auf die gesamte
Lieferkette bezieht?
Es ist der Anspruch der Bundesregierung, dass die
Nachhaltigkeitsanforderungen sich auf die gesamte Lieferkette beziehen. Mit diesem Anspruch arbeitet
sie mit dem Textilbündnis und zukünftig ggf. auch mit Fairtrade International
zusammen. Die Akteure des Textilbündnisses haben bereits in einem Experten-
Workshop am 28. Mai 2014 Konsens darüber erzielt, dass die gesamte
Lieferkette erfasst werden soll.
40. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, durch die Einführung eines
Textilsiegels zur Umsetzung der UN-Guidelines on Business and Human
Rights beizutragen?
Die Übernahme von menschenrechtlicher Verantwortung durch Unternehmen
ist ein wichtiges Element der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte. Geschieht dies beispielsweise in Multi-Stakeholder-Initiativen wie dem
Textilbündnis begleitet durch das Herstellen von Transparenz für
Verbraucherinnen und Verbraucher in Bezug auf die Nachhaltigkeit der gekauften Produkte,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2049stellt dies einen Beitrag zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft
und Menschenrechte dar.
41. Inwieweit wird das Auswärtige Amt diesbezüglich bei der Erarbeitung des
Textilsiegels beteiligt, das die Federführung für den Nationalen
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Guidelines on Business and Human Rights
übernommen hat?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
42. Welche konkreten Prinzipien der UN-Guidelines on Business and Human
Rights können und sollen durch die Einführung eines Textilsiegels
umgesetzt werden?
Durch das Textilbündnis und ein Textilsiegel sollen Unternehmen zu
verantwortungsvollerem Handeln angehalten werden, um so einen Beitrag zur
Erfüllung der Vorgaben der sogenannten zweiten Säule der VN-Leitprinzipien
für Wirtschaft und Menschenrechte, etwa der Prinzipien 11, 12, 13 und 15, zu
leisten. Darüber hinaus wird unter anderem die Umsetzung der Prinzipien 2 und
3 c und d gefördert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
43. Bestehen seitens der Bundesregierung oder des gesamten „Textil-
Bündnisses“ Pläne, die Idee eines eigenen Textilsiegels mit bestehenden
Siegeln, wie GOTS oder dem der Fair Wear Foundation, abzustimmen, mit
ihnen zusammenzuarbeiten, die Siegel zusammen zu führen oder den
bereits bestehenden Siegeln beizutreten?
Ja. Die Zusammenarbeit mit bestehenden Standardsystemen und
Nachhaltigkeitsinitiativen oder deren Zusammenführung wird im Rahmen des
Textilbündnisses geprüft. Derzeit finden bereits Abstimmungen mit verschiedenen
Standardsystemen und Nachhaltigkeitsinitiativen statt.
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wann und mit wem haben diesbezüglich bereits Gespräche
stattgefunden bzw. sind Gespräche diesbezüglich geplant?
GOTS, Fairtrade International, die Business Social Compliance Initiative
(BSCI), das Institut Hohenstein (Systemträger der Öko-Tex-Standards) und die
Aid by Trade Foundation (Systemträger des Cotton made in Africa (CmiA)-
Standards) waren aktiv in den Experten-Workshop am 28. Mai 2014
eingebunden. Mit diesen Stakeholdern und weiteren Akteuren wie der Sustainable
Apparel Coalition (SAC) sowie dem Global Social Compliance Programme steht das
Projektsekretariat zum Aufbau des Textilbündnisses in engem Austausch.
Darüber hinaus steht der aktuelle Prozess explizit weiteren Standardsystemen und
Nachhaltigkeitsinitiativen offen.
c) Wenn ja, werden die Organisatoren dieser Siegel künftig in das „Textil-
Bündnis“ aufgenommen?
Es steht Trägersystemen bestehender Siegel sowie weiteren Akteuren offen, sich
am Prozess zu beteiligen.
Drucksache 18/2049 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode44. Wie passt es zusammen, dass das BMZ plant, einen Schwerpunkt auf
Transparenz in der Lieferkette zu legen, die Bundesregierung aber auf
europäischer Ebene seit Jahren Transparenzvorgaben verhindert (vgl.
CorA Netzwerk
www.cora-netz.de/cora/themen/rechenschafts-
undpublizitatspflichten/)?
Die Bundesregierung erkennt die Bedeutung von Transparenz in der Lieferkette
an. Sowohl für Unternehmen mit globalen Lieferketten als auch für deren
Kunden und die kritische Öffentlichkeit sind verlässliche und wichtige
Informationen etwa über Produktions- und Arbeitsbedingungen, Einhaltung der
Menschenrechte, Umweltauswirkungen oder Anti-Korruptionsmaßnahmen wichtig.
Der bürokratische Aufwand für Unternehmen, insbesondere für kleine und
mittelständische Unternehmen sollte aber so gering wie möglich gehalten werden.
Multi-Stakeholder-Initiativen oder die Etablierung von
Nachhaltigkeitsstandardsystemen bieten dabei flexible und industriespezifische Instrumente, die in
der Regel auf bereits etablierten Systemen und Kontrollstrukturen aufbauen und
ggf. durch gesetzliche Vorgaben zu ergänzen sind.
45. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung in Zukunft hinsichtlich der
Transparenzrichtlinie der Europäischen Union?
Die Richtlinie 2013/50/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
22. Oktober 2013 zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in
Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf
einem geregelten Markt zugelassen sind, der Richtlinie 2003/71/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates betreffend den Prospekt, der beim
öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu
veröffentlichen ist sowie der Richtlinie 2007/14/EG der Europäischen Kommission
mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie
2004/109/EG wurde am 6. November 2013 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die Bundesregierung wird die erforderlichen Anpassungen im deutschen Recht
innerhalb der vorgegebenen Umsetzungsfrist gemäß Artikel 4 dieser Richtlinie
vornehmen.
46. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Transparenzrichtlinie für
verbindliche soziale, ökologische und menschenrechtliche
Offenlegungspflichten entlang der gesamten Lieferkette einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Artikel 1 Nummer 5 der im Rahmen der vorstehenden Nummer genannten
Richtlinie enthält Vorgaben für einen Bericht von Emittenten über Zahlungen an
staatliche Stellen. Zur Umsetzung dieser Vorgaben siehe Antwort zu Frage 45.
47. Bestehen seitens der Bundesregierung oder des gesamten „Textil-
Bündnisses“ Pläne, die Entwicklung eines Fairtrade-Textilstandards zu
unterstützen?
Gedenkt die Bundesregierung, TransFair e.V. hierzu mit Mitteln zu
unterstützen?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Das BMZ ist an der
Entwicklung des Fairtrade-Textilstandards interessiert; es sind hier noch Fragen der
Machbarkeit und der möglichen Kooperation mit bestehenden
Standardsystemen zu klären.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/204948. Gibt es seitens der Bundesregierungen Bemühungen, dass die Task Force
der Europäischen Kommission zu einer möglichen Erweiterung des EU-
Ecolabels hinsichtlich sozialer Standards ihre Arbeit wieder aufnimmt?
Eine Wiederaufnahme der Arbeit der genannten Task Force wird derzeit nicht
diskutiert. Die Bundesregierung unterstützt jedoch die weiterhin stattfindende
produktgruppenspezifische Einbeziehung sozialer Kriterien in die
Vergabegrundlagen des EU-Ecolabels.
49. Wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine Erweiterung der Öko-
Verordnung (EG) Nr. 834/2007 um die Produktkategorie „Textil“ sinnvoll und
denkbar?
Nein.
a) Wenn nein, warum nicht?
Eine Erweiterung der EU-Öko-Verordnung (VO (EG) Nr. 834/2007) um die
Produktkategorie Textil ist aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoll, da diese
Verordnung auf Lebensmittel abstellt.
Der von der Europäischen Kommission am 24. März 214 vorgelegte Vorschlag
zur Revision dieser Verordnung sieht zudem auch keine diesbezügliche
Erweiterung des Geltungsbereichs vor. In ihren Begleitdokumenten führt die
Europäische Kommission hierzu inhaltlich aus, dass zur Aufnahme von Öko-
Textilien in den Geltungsbereich der Verordnung ihre Rechtsbasis grundlegend
geändert werden müsste. Zudem müsste dann ein globaler Standard entwickelt
werden, was wiederum weitere Auswirkungen auch auf internationale
Abkommen hätte.
b) Wenn ja, gibt es diesbezüglich bereits konkretere Überlegungen?
Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 49a.
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ISSN 0722-8333]