[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2030
18. Wahlperiode 01.07.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer,
Özcan Mutlu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1741 –
Entwicklung des Deutschlandstipendiums
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 20. Mai 2014 hat das Statistische Bundesamt die Jahresstatistik 2013
„Förderung nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (Deutschlandstipendium)“
veröffentlicht. Darin sind Aussagen enthalten zur Anzahl der Geförderten, zum
Mitteleinsatz der Stifter, zu Mittelgebern nach Hochschularten, Ländern und
Hochschulen, Geförderten nach Fächergruppen und Studienbereichen,
Geförderten nach Prüfungsgruppen und angestrebten Abschlussprüfungen,
ausländischen Geförderten und Geförderten nach Fördermonaten und Bezug von
BAföG-Leistungen sowie Geförderten nach Art und Trägerschaft der
Hochschule.
Laut der Jahresstatistik erhielten im Jahr 2013 nicht einmal 20 000 Studierende
ein Deutschlandstipendium. Gemessen an der Gesamtzahl der Studierenden
erreichte die Zahl der Deutschlandstipendiaten damit einen Anteil von 0,76
Prozent (2012: knapp 0,6 Prozent; 2011: rund 0,2 Prozent). Bleibt die Steigerung
auf dem Niveau der letzten drei Jahre, wird das Ziel, acht Prozent aller
Studierenden per Deutschlandstipendium zu fördern, in etwa einem
Vierteljahrhundert erreicht. Laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sollen
bis zum voraussichtlichen Ende der 18. Wahlperiode im Jahr 2017 zwei
Prozent der Studierenden ein Deutschlandstipendium erhalten.
Das Deutschlandstipendium wurde und wird nicht nur von der Opposition im
Deutschen Bundestag, sondern auch von Studierendenverbänden,
Gewerkschaften und Organisationen kritisch gesehen. Zu den zentralen Kritikpunkten
gehören u. a. die geringe Reichweite, die kurze Förderdauer, der Verlust des
Stipendiums nach einem Hochschulwechsel, hohe Fachabhängigkeit der
Förderung, der hohe Einfluss der Stifter auf die Studienfachwahl bzw. die Auswahl
der Geförderten sowie der fehlende Beitrag zur sozialen Öffnung der
Hochschulen durch Deutschlandstipendien.
Mit der Antwort auf diese Kleine Anfrage soll die Bundesregierung Auskunft
geben über Förderpraxis und künftige Entwicklung des
Deutschlandstipendiums. Anstatt das Programm weiter mit Steuermitteln künstlich
aufrechtzuerhalten, gehört es aus Sicht der Fragesteller in die Hände der Stifter. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
26. Juni 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2030 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Deutschlandstipendium ergänzt die bewährte Arbeit der vom Bund
geförderten Begabtenförderungswerke, indem es privaten Mittelgebern durch die
staatliche Ko-Finanzierung einen Anreiz bietet, sich für die Bildung der
Nachwuchstalente von morgen zu engagieren. Fast 20 000 Deutschlandstipendien
konnten deutsche Hochschulen im vergangenen Jahr vergeben. Gegenüber dem
Vorjahr ist das ein Plus von 42 Prozent. Damit hat sich der Aufwärtstrend bei den
vergebenen Stipendien verstetigt. Bundesweit beteiligen sich 275 Hochschulen
an dem Programm. Damit können sich inzwischen etwa 90 Prozent der
Studierenden an ihrer Hochschule um ein Deutschlandstipendium bewerben. Allein an
privaten Fördermitteln sind im Jahr 2013 weitere 21 Mio. Euro für das
Deutschlandstipendium hinzugekommen. Die Bundesregierung sieht sich auf einem
guten Weg, das Ziel des Koalitionsvertrags, 2 Prozent der Studierenden durch
ein Deutschlandstipendium zu fördern, zu erreichen.
1. Wie hat sich der Finanzaufwand des Bundes für das Deutschlandstipendium
zwischen 2011 und 2014 entwickelt?
Die Ausgaben für das Deutschlandstipendium betrugen im Jahr 2011 5,746 Mio.
Euro, im Jahr 2012 17,519 Mio. Euro und im Jahr 2013 26,257 Mio. Euro. Im
Haushalt 2014 sind 47,394 Mio. Euro für das Deutschlandstipendium eingesetzt.
2. Ist die Auskunft des Servicezentrums Deutschlandstipendium korrekt,
wonach sich für den privaten Mittelgeber der Beitrag zum
Deutschlandstipendium in jedem Falle steuerbegünstigend auswirkt, nämlich entweder
im Rahmen des Spendenabzugs (§ 10b Absatz 1 Satz 1 des
Einkommensteuergesetzes – EStG –, § 9 Absatz 1 Nummer 2 des
Körperschaftsteuergesetzes – KStG – oder – im Falle des Sponsorings – als Betriebsausgabe
(§ 4 Absatz 4 EStG, vgl.
www.servicezentrum-deutschlandstipendium.de/
faq/steuerrecht/index.html)?
Die Aussage dürfte in den meisten Fällen zutreffend sein. So ist eine steuerliche
Entlastung selbstverständlich nur in den Fällen möglich, in denen eine positive
Steuerschuld besteht und in denen die für den Abzug als Zuwendung
maßgeblichen Höchstbeträge nicht bereits ausgeschöpft sind. Ferner ist zu
berücksichtigen, dass neben Privatpersonen und Unternehmen gerade auch Stiftungen,
Vereine und andere steuerbegünstigte Körperschaften als private Mittelgeber
auftreten.
3. Wie hoch sind (bitte nach Jahren aufschlüsseln) die Steuermindereinnahmen
ausgefallen, die das Bundesministerium der Finanzen in der
Endausbaustufe auf 100 Mio. Euro taxiert hat (Antwort des Parlamentarischen
Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Helge
Braun, auf die Mündliche Frage 121 der Abgeordneten Priska Hinz,
Bundestagsdrucksache 17/1534, Plenarprotokoll 17/39, Dezember 2009)?
Steuerstatistische Daten für die Veranlagungszeiträume 2011 bis 2013 liegen
noch nicht vor. Selbst wenn diese vorlägen, wären die gewünschten Angaben
nicht ermittelbar, da der Spendenabzug für das Stipendienprogramm nicht
separat in den Statistiken ausgewiesen wird. Daher können über die tatsächliche
Inanspruchnahme des Spendenabzugs für den genannten Zweck und die daraus
tatsächlich resultierende Steuermindereinnahmen keine Angaben gemacht
werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/20304. Wie hoch war der Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand unter
Berücksichtigung der Steuermindereinnahmen für die Deutschlandstipendien?
Die Finanzierungsanteile der öffentlichen Hand für das Stipendienprogramm
setzen sich nach dem Gesetz wie folgt zusammen: Zu 50 Prozent trägt der Bund
den Anteil der Stipendien. Der Bund trägt sonstige Zweckausgaben der
Hochschulen pauschal in Höhe von 7 Prozent der privaten Mittel, die zur Erreichung
der jeweiligen Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4 Satz 2 des
Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) je Hochschule höchstens eingeworben werden können.
Zur Höhe der Verwaltungskosten der Länder liegen keine Angaben vor.
Inwieweit steuerliche Mindereinnahmen hinzukommen, hängt von dem jeweiligen
individuellen Steuersatz der Spenderinnen und Spender ab. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
5. Wie war in den Jahren von 2011 bis 2014 das jährliche Verhältnis zwischen
eingesetzten Bundesmitteln für Stipendien und Durchführungsaufwand
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Ein großer Teil der programmunterstützenden Maßnahmen ist erforderlich, weil
das Deutschlandstipendium als Public Private Partnership die Kombination von
privaten Fördermitteln und öffentlichen Fördermitteln voraussetzt. Daher ist ein
Kostenvergleich nur unter Einbeziehung der von den Hochschulen
eingeworbenen und an die Stipendiatinnen und Stipendiaten weitergegebenen privaten
Stipendienmittel angemessen und aussagekräftig. Das Verhältnis zwischen
Durchführungsaufwand (einschließlich der für die Hochschulen vorgesehenen
Akquisekostenpauschale) und Stipendienmitteln betrug im Jahr 2011 30
Prozent, im Jahr 2012 18 Prozent und im Jahr 2013 12 Prozent. Diese Entwicklung
zeigt, dass der Durchführungsaufwand mit zunehmender Bekanntheit und
Vertrautheit der Hochschulen und Förderer mit dem neuen Instrument
Deutschlandstipendium sinkt. Für das Jahr 2014 liegen noch keine Zahlen vor.
6. Warum sind zum 31. Dezember 2013 nur 57,7 Prozent der im Haushalt
2013 angesetzten 45,5 Mio. Euro für das Deutschlandstipendium
abgeflossen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für das
Haushaltsjahr 2015 und die weitere Finanzplanung?
Da das StipG den Hochschulen einen gesetzlichen Anspruch auf den
Bundesanteil an den Stipendienmitteln einräumt, muss eine entsprechende
Haushaltsvorsorge getroffen werden. Aus den bisherigen Erfahrungen wurden nunmehr
Kriterien entwickelt, die unter Berücksichtigung der Ausschöpfungsquote der
Stipendien in Zukunft präzisere Prognosen bezüglich der Haushaltsansätze
ermöglichen sollen.
7. Inwieweit unterstützt es die Bundesregierung, dass Union und SPD im
Haushaltsverfahren 2014 den vorgesehenen Mittelansatz für das
Deutschlandstipendium um 10 Mio. Euro abgesenkt haben, obwohl die
Bundesregierung im Haushaltsentwurf eine Anhebung des Titels vorgenommen
und dies mit „mehr wegen Anpassung an Bedarf“ begründet hatte?
Die Festlegung des Haushaltsansatzes für das Jahr 2014 auf 47,394 Mio. Euro
entsprach einer Anpassung an den Bedarf. Ergänzend wird auf die Antwort zu
Frage 6 verwiesen.
Drucksache 18/2030 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. In welchem Umfang sind nicht verbrauchte Mittel für das
Deutschlandstipendium in die Globale Minderausgabe eingeflossen, und in welchem
Umfang wurden die nicht verbrauchten Mittel zur Finanzierung welcher
anderen Haushaltstitel umgeschichtet (bitte für die Jahre seit 2011
gesondert ausweisen)?
Die Minderabflüsse im Jahr 2011 sind dem Bundesministerium der Finanzen
(BMF) zugeflossen. Die Minderabflüsse im Jahr 2012 wurden in Höhe von
19 169 000 Euro für die Globale Minderausgabe verwendet.
Von den Minderabflüssen im Jahr 2013 werden 18 742 000 Euro für die Globale
Minderausgabe verwendet und mit 439 640,88 Euro wurde im Rahmen der
Deckungsfähigkeit der Titel 30 02/685 11 „Leistungswettbewerbe und Preise
für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ verstärkt.
9. Wie wird sich der Finanzaufwand des Bundes für das
Deutschlandstipendium zwischen 2014 und 2017 laut Finanzplanung entwickeln?
Die Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2017 ist derzeit auf jeweils 57,394 Mio.
Euro festgesetzt.
10. Welches Verhältnis zwischen eingesetzten Bundesmitteln für Stipendien
und Durchführungsaufwand, das laut dem Bundesrechnungshof in seinen
Anfang 2014 veröffentlichten Bemerkungen zum Haushalt des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF; „2013 Bemerkungen
Nr. 67 Entwicklung des Einzelplans 30“) auf 60 zu 40 für die Jahre von
2010 bis 2012 betragen hat, hält die Bundesregierung für angemessen und
erstrebenswert?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Für das Deutschlandstipendium als
gesetzlich geregelter Fall einer Public Privat Partnership gibt es keine
vergleichbaren Fallkonstellationen, aus denen sich Vergleichswerte ableiten lassen.
Unwirtschaftlicher wäre allerdings eine Finanzierung der Stipendien ausschließlich
durch öffentliche Mittel, auch wenn der Durchführungsaufwand in diesem Fall
deutlich sinken würde. Allein im Jahr 2013 haben private Mittelgeber 21,1 Mio.
Euro an Stipendienmitteln beigetragen, während die Kosten für
programmunterstützende Maßnahmen einschließlich der Aufwendungen für die Mittelakquise
durch die Hochschulen sowie für Fachinformationen 5,6 Mio. Euro betrugen.
11. Zu welchem Zeitpunkt sollen nach den Planungen der Bundesregierung
die im Gesetz genannten Zielvorgaben von 8 Prozent bzw. 160 000, mit
einem Deutschlandstipendium geförderten Studierenden erreicht werden?
Der § 11 Absatz 4 StipG bestimmt, dass höchstens 8 Prozent der Studierenden
einer Hochschule ein Deutschlandstipendium erhalten können und dass diese
Höchstgrenze schrittweise zu erreichen ist. Laut dem Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD soll in der laufenden Legislaturperiode eine
Förderung von 2 Prozent der Studierenden erreicht werden. Die hierzu im StipG
vorgesehene und durch Verordnung festgelegte jährliche Höchstförderquote betrug
im Jahr 2011 0,45 Prozent der Studierenden einer Hochschule und im Jahr 2012
1 Prozent. Zum 1. August 2013 wurde die Höchstförderquote auf 1,5 Prozent
erhöht. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, nicht ausgeschöpfte
Stipendienmittel des Bundes innerhalb der einzelnen Länder zwischen den
Hochschulen umzuverteilen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/203012. Welche Konsequenzen mit Blick auf das Deutschlandstipendium zieht die
Bundesregierung aus dem Hinweis der 20. Sozialerhebung des Deutschen
Studentenwerkes, dass, bezogen auf die Bildungsherkunft (niedrig, mittel,
gehoben, hoch), der Anteil der Stipendiatinnen und Stipendiaten in der
Herkunftsgruppe „niedrig“ 2,8 Prozent beträgt, während der Anteil in der
Herkunftsgruppe „hoch“ 5,8 Prozent beträgt?
Aus den bisher erhobenen Daten lässt sich entnehmen, dass das
Deutschlandstipendium, zu dessen Auswahlkriterien neben Leistungen in Schule und Studium
auch die Bildungsherkunft gehört, große Chancen für Bildungsaufsteiger bietet.
So ist der Anteil der FH-Studierenden (FH = Fachhochschule), zu denen
überproportional Bildungsaufsteiger gehören, bei den Stipendiatinnen und
Stipendiaten des Deutschlandstipendiums annähernd so hoch wie der Anteil der FH-
Studierenden an der Studierendenschaft insgesamt. Auch der Anteil der BAföG-
Empfänger unter den Geförderten entspricht in etwa dem Anteil der BAföG-
Empfänger an der Gesamtstudierendenschaft.
13. Inwieweit plant die Bundesregierung, auch aufgrund des in Frage 12
genannten Zusammenhangs zwischen Bildungsherkunft und
Stipendienförderung in der Bundesstatistik „Förderung nach dem
Stipendienprogramm-Gesetz (Deutschlandstipendium)“, die Erhebung weiterer
Merkmale, wie
a) soziale Herkunft der Geförderten,
b) Studierende mit Migrationshintergrund (nach Definition der
Sozialerhebung des Studentenwerkes),
c) innerdeutsche und internationale Mobilität der Geförderten,
d) Art der Studienberechtigung (z. B. fachgebundene Hochschulreife,
Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife, Studienberechtigung
aufgrund eines beruflichen Abschlusses etc.),
aufzunehmen, um ein genaueres, regelmäßiges und verlässliches Bild der
Bildungs- und Einkommensherkunft der Geförderten zu erhalten?
Wenn ja, ab wann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Erhebungsmerkmale der Bundesstatistik orientieren sich an fachlichen
Kriterien und sind in § 13 Absatz 2 StipG festgelegt. Sensible Daten, die die
Erhebung komplexer Sachverhalte bei den Stipendiatinnen und Stipendiaten
erfordern, sind als Erhebungsmerkmale einer Statistik nicht geeignet. Eine
Untersuchung des sozialen Hintergrunds der Stipendiatinnen und Stipendiaten soll
durch eine Begleitforschung zum Deutschlandstipendium erhoben werden.
14. Wie hoch war – vor dem Hintergrund, dass für die knapp 2,6 Millionen
Studierenden 19 400 Deutschlandstipendien bereitgestellt wurden – bisher
der konkrete Beitrag der Deutschlandstipendien zur Erhöhung der
Studierneigung, den die Bundesregierung laut ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ausgestaltung eines
nationalen Stipendienprogramms des Bundes und der Länder unter
Beteiligung der Wirtschaft“ (Bundestagsdrucksache 17/249) von dem Programm
erwartet?
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass der Dreiklang aus BAföG,
Stipendien und ergänzenden Darlehensangeboten zur Finanzierung
individueller Ausbildungskosten jungen Menschen die Entscheidung für die Aufnahme
und die Durchführung eines Studiums erleichtert.
Drucksache 18/2030 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode15. Welche Personen gehören dem Beirat aktuell an, der nach § 12 des
Stipendienprogramm-Gesetzes aus Vertretern von Ländern, Hochschulen,
Studierenden, privaten Mittelgebern und Vertretern von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern gebildet wurde?
Dem Beirat gehören derzeit folgende Personen an:
16. Welche Empfehlungen bei der Anwendung des Stipendienprogramm-
Gesetzes und zur Prüfung der Weiterentwicklung gesetzlicher Regelungen
der Stipendien hat der Beirat abgegeben?
Für wann sind weitere Empfehlungen in Arbeit oder geplant?
Der Beirat hat eine Empfehlung für die Vergabe von Deutschlandstipendien und
für das Zusammenwirken von Hochschulen, privaten Mittelgebern und
Studierenden im Rahmen des Programms abgegeben. Ob und wann weitere
Empfehlungen abgegeben werden, obliegt dem Beirat.
Zuordnung der Funktion Name
Vertreter/-in der zuständigen Landesministerien
Stefan Jungeblodt
Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes
Niedersachsen
Dr. Klaus Riedel
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und
Kunst
Vertreter/-in der Studierenden
Nina Klett
Florian Krause
Vertreter der Hochschulen
Prof. Dr. Nikolaus Risch
Präsident der Universität Paderborn
Prof. Dr. Christiane Dienel
Präsidentin der Hochschule Hildesheim/Holzminden/
Göttingen
Vertreter der Arbeitgeber
Dr. Gerhard F. Braun
Vizepräsident des Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände
Vertreter der Arbeitnehmer
Matthias Anbuhl
Deutscher Gewerkschaftsbund
Vertreter des Deutschen Studentenwerk e.V.
Achim Meyer auf der Heyde
Generalsekretär des DSW
Vertreter der privaten Mittelgeber
Thomas Sattelberger
Ehem. Personalvorstand der Deutschen Telekom AG –
zugleich Vorsitzender des Beirats
Dr. Wilhelm Krull
Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes
Deutscher Stiftungen
Vertreterin der Wissenschaft
Inge Reichenbach
ehemalige Vizepräsidentin für Entwicklung,
Yale University, USA
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/203017. Wie viele Deutschlandstipendien wurden von Stiftern mit einer
Zweckbindung versehen, und welche Zweckbindungsgründe wurden in welchem
Maß angegeben (z. B. Fachbindung, Herkunft des Geförderten, Geschlecht
etc.)?
Das StipG sieht vor, dass bis zu zwei Drittel der Stipendien mit einer
Zweckbindung versehen werden können. Im Jahr 2013 waren über die Hälfte der von
privaten Mittelgebern zur Verfügung gestellten Mittel nicht mit einer solchen
Zweckbindung verknüpft (vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 11 Reihe 4.6,
2013, S. 34). Das StipG lässt eine Zweckbindung nur hinsichtlich Fachrichtung
und Studiengang zu.
18. Wie hoch ist der Anteil der zweckgebundenen Deutschlandstipendien in
den einzelnen Fächergruppen und Studienfächern?
Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Verteilung?
Zum Anteil der zweckgebundenen Deutschlandstipendien in den einzelnen
Fächergruppen und Studienfächern liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
19. Inwiefern sind der Bundesregierung Hinweise auf Einflussnahme von
Stiftern bei der Auswahl und Förderung von Stipendiatinnen und
Stipendiaten bekannt, die mit dem Stipendienprogramm-Gesetz („Das
Stipendium darf weder von einer Gegenleistung für den privaten Mittelgeber
noch von einer Arbeitnehmertätigkeit oder einer Absichtserklärung
hinsichtlich einer späteren Arbeitnehmertätigkeit abhängig gemacht
werden“) nicht vereinbar sind?
20. Inwiefern ist die Bundesregierung Hinweisen auf Einflussnahmen von
Stiftern bei der Auswahl und Förderung von Stipendiatinnen und
Stipendiaten nachgegangen (siehe taz.die tageszeitung vom 20. Februar 2013
„Die da bitte“ sowie taz.die tageszeitung vom 25. Februar 2013, „Wanka
lässt weiterkungeln“)?
Welchen Hinweisen nach missbräuchlicher Anwendung des
Stipendienprogramm-Gesetzes ist die Bundesregierung mit welchen Ergebnissen
nachgegangen, und in welchen Fällen hat sie Konsequenzen gezogen?
21. Inwiefern hält die Bundesregierung den „Ehrenkodex“ der Hochschule
Hannover, wonach die geförderten Studierenden zu „Mindestregeln des
Wohlverhaltens gegenüber den Förderern“ angehalten werden, wozu
„selbständige Kontaktaufnahme“, „Interesse an einem vergüteten Praktikum“,
und die Bereitschaft, „Einladungen unbedingt nachzukommen“ zählen
(
www.hs-hannover.de/fileadmin/media/doc/stipendien/Ehrenkodex_der_
Stipendiatinnen_und_Stipendiaten_2014.pdf) mit dem
Stipendienprogramm-Gesetz für vereinbar, in dem es heißt: „Das Stipendium darf weder
von einer Gegenleistung für den privaten Mittelgeber noch von einer
Arbeitnehmertätigkeit oder einer Absichtserklärung hinsichtlich einer
späteren Arbeitnehmertätigkeit abhängig gemacht werden“?
22. Welche Wohlverhaltensregeln anderer Hochschulen für Geförderte
gegenüber Stiftern sind der Bundesregierung bekannt, und inwiefern unterstützt
sie diese?
Drucksache 18/2030 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. Ist das BMBF dem Wunsch aus dem Beirat des Deutschlandstipendiums
nachgekommen, eine „Auflistung über gute und problematische Beispiele
der Stipendiatenauswahl vorzulegen“ (siehe taz.die tageszeitung vom
25. Februar 2013, „Wanka lässt weiterkungeln“)?
Wenn ja, wie lautet das Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 19 bis 23 werden im Zusammenhang beantwortet.
Eine rechtswidrige Vergabe von Deutschlandstipendien ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Nach dem StipG besteht die Möglichkeit, dass private
Mittelgeber bei der Vergabe von Deutschlandstipendien für bestimmte Studiengänge
eine Zweckbindung vorgeben oder in beratender Funktion einer
Auswahlgremiensitzung beiwohnen. Möglich ist es auch, dass Hochschulen Hinweise und
Wünsche von Förderern im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen
Auswahlkriterien berücksichtigen, wenn gewährleistet ist, dass die Hochschulen für alle
Bewerberinnen und Bewerber gleiche Zugangschancen schaffen. Eine direkte
Einflussnahme der privaten Mittelgeber auf eine Auswahl von Bewerbern für das
Deutschlandstipendium ist nicht zulässig.
Im Verhältnis zwischen Stipendiatinnen, Stipendiaten und Mittelgebern sind
verpflichtende Vereinbarungen zu Gegenleistungen nicht zulässig. Anders
verhält es sich, wie im Fall des „Ehrenkodex“ der Hochschule Hannover, bei
Aufrufen mit bloßem Appellcharakter.
Grundsätzlich sind für die Ausführung des StipG die Länder zuständig. Die
Durchführung der Auswahlverfahren liegt in der Verantwortung der
Hochschulen. Das BMBF unterstützt die Hochschulen und die zuständigen obersten
Landesbehörden beim Vollzug des Gesetzes. Zu nennen sind hier insbesondere die
Informationsangebote im Internet und die Arbeitsbesprechungen mit den
Landesbehörden.
Gegen eventuelle Regelverstöße bei den Auswahlverfahren oder bei der
Gestaltung des Verhältnisses zwischen Förderern und Stipendiatinnen und
Stipendiaten haben die Länder im Rahmen ihrer Fachaufsicht gegenüber den
Hochschulen einzuschreiten. Käme es hier zu Defiziten, könnte der Bund von seinem
Aufsichtsrecht Gebrauch machen. Dazu bestand und besteht jedoch nach den dem
BMBF vorliegenden Informationen kein Anlass.
Der Beirat hat seine Empfehlung (siehe Antwort zu Frage 16) „vor dem
Hintergrund der dreijährigen, überwiegend positiven Erfahrungen mit dem
Deutschlandstipendium und unter Berücksichtigung der öffentlichen und medialen
Diskussion zu diesem Programm“ formuliert. Die Empfehlung ist unter
Auswertung der „best practice“ bei Hochschulen und Förderern entstanden.
24. Inwiefern plant die Bundesregierung, das Stipendienprogramm-Gesetz zu
ändern, so dass die Berufung von privaten Mittelgebern mit beratender
Funktion in die Auswahlgremien ausgeschlossen wird?
25. Welche weiteren Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, um
(verbotenen) Einflussnahmen der Stifter entgegenzutreten?
Die Fragen 24 und 25 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung des StipG. Ergänzend wird
auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/203026. Wie viele der Deutschlandstipendiaten haben innerhalb des
Förderzeitraums die Hochschule gewechselt (sowohl im Inland als auch im
Ausland), und wie viele haben nach Ablauf des gesetzlich vorgesehenen
weiteren Fördersemesters kein neues Deutschlandstipendium erhalten?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Ergänzend wird auf
die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
27. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die zeitlich begrenzte
Mitnahmemöglichkeit von Deutschlandstipendien aufzuheben oder zumindest
auszuweiten, um einen dauerhaften Hochschulwechsel auch mit einem
Deutschlandstipendium zu erleichtern?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 24 und 25 verwiesen.
28. Werden von allen Hochschulen bzw. von allen Stiftern von
Deutschlandstipendien ideelle Förderangebote gemacht, und falls ja, welche Angebote
sind das, und wie viele Geförderte nehmen die Angebote wahr?
Den Mehrwert einer ideellen Förderung sehen auch Hochschulen und private
Förderer des Deutschlandstipendiums. Viele Hochschulen und Förderer haben
deshalb Initiativen unternommen, um Stipendiatinnen und Stipendiaten über die
finanzielle Förderung hinaus Anregungen zu bieten, z. B. in Form von
Mentorenprogrammen, gemeinsamen Veranstaltungen und Projekten,
Betriebsführungen, Einladungen zu betriebsinternen Bildungsveranstaltungen etc. Die ideelle
Förderung ist eine erwünschte, aber freiwillige Ergänzung des
Deutschlandstipendiums: Jede Hochschule, jeder Förderer und jede beteiligte Organisation
entscheidet in eigener Verantwortung, ob und wie eine solche Ergänzung erfolgt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]