[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2077
18. Wahlperiode 08.07.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Uwe Kekeritz,
Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/1756 –
Giftige Chemikalien in Sportkleidung und Sportprodukten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Einer Studie von Greenpeace1 zufolge sind in Sportbekleidung und -zubehör
häufig giftige Chemikalien enthalten, die während der Herstellung eingesetzt
wurden. Obwohl sich die großen Sportmarken dazu verpflichtet haben2,
Chemikalien in der Produktion zu reduzieren, schnitten viele Produkte in der
Studie, die Fußballschuhe, T-Shirts, Torwarthandschuhe und Fußbälle der drei
großen Sportmarken Adidas, Nike und Puma untersuchte, schlecht ab.
Unabhängige Labore haben in Proben der drei untersuchten Hersteller verschiedene
Schadstoffe gefunden. Einige der nachgewiesenen Stoffe stören das
Hormonsystem, schädigen die Fruchtbarkeit oder können sogar das Tumorwachstum
fördern. Vor allem Adidas-Schuhe und -Handschuhe schnitten schlecht ab – so
lag beispielsweise der PFC-Wert (per- und polyfluorierte Chemikalien) des
Schuhmodels „Predator“ 14-fach über dem firmeneigenen Grenzwert.
In den Produktionsländern, welche zumeist in Südostasien liegen, gelangen die
Chemikalien in die Umwelt und in die Nahrungskette. Vor allem bei den
sogenannten Nass-Prozessen (das Färben, Bleichen, Waschen, Bedrucken und
Veredeln) von Textilien werden große Mengen an schädlichen Chemikalien
eingesetzt. Allein in China sind rund 60 Prozent des Grundwassers mit umwelt-
und gesundheitsschädlichen Chemikalien verunreinigt3. Etwa 320 Millionen
Menschen haben allein in diesem Produktionsland keinen Zugang zu sauberem
Trinkwasser. Ähnliches gilt für weitere Produktionsländer in Südostasien. Der
1 Greenpeace e. V. (2014), „Rote Karte für Sportmarken“, verfügbar online unter
www.greenpeace.de/files/
publications/20140516-rote-karte-fuer-sportmarken-detox.pdf (letzter Zugriff: 22. Mai 2014).
Im Herbst 2012 untersuchte Greenpeace im Rahmen seiner Antichemikalien-Kampagne „Detox“
außerdem wetterfeste und schmutzabweisende Sportbekleidung mit „High Performance“-Ausrüstung und kam
auch zu dem Ergebnis, dass gut die Hälfte perfluorierte Chemikalien, kurz PFC und PTFE, enthielt.
Verfügbar online unter
www.greenpeace.org/austria/Global/austria/dokumente/Reports/gifte_outdoor_report_
2012.pdf (letzter Zugriff: 22. Mai 2014).
2 Zero Discharge of Hazardous Chemicals (2011), „Joint Roadmap to help lead the industry towards zero
discharge of hazardous chemicals by 2020“. Adidas, Nike und Puma gehören zu den teilnehmenden
Unternehmen, verfügbar online unter
www.roadmaptozero.com/joint-roadmap.php (letzter Zugriff: 22. Mai
2014).
3 Dies ging aus dem letzten Jahresbericht des chinesischen Umweltministeriums hervor. Siehe auch Artikel
in „DER SPIEGEL“ vom 23. April 2014.
www.spiegel.de/wissenschaft/natur/china-trinkwasser-und-
boeden-sind-mit-schadstoffen-verseucht-a-965691.html.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
30. Juni 2014 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2077 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeEinsatz von Chemikalien in der Produktion von Sportkleidung und -zubehör
trägt maßgeblich zu der weiteren Verschmutzung asiatischer Gewässer bei.
Der Verkauf von T-Shirts und Trikots, Fußballschuhen und Zubehör zur
Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien ist ein Milliardengeschäft, das über 5 Mrd.
US-Dollar (umgerechnet rund 3,6 Mrd. Euro) einbringt. Die beiden Top-
Marken – Adidas und Nike – verfügen gemeinsam über einen 80-prozentigen
Anteil am Markt für Fußballprodukte. Für das Jahr 2014 rechnet man mit
einem Rekordumsatz4. Vor diesem Hintergrund scheint der Sport und die
diesjährige Fußballweltmeisterschaft als Goldgrube missbraucht zu werden – auf
Kosten von Mensch und Umwelt5.
1. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die am häufigsten
vorkommenden Chemikalien in Sportkleidung und -zubehör?
Grundsätzlich gilt, dass nur sichere Produkte auf den Markt gebracht werden
dürfen. Hersteller und Importeure müssen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht in
eigener Verantwortung sicherstellen, dass die Produkte sicher sind. Die
Einhaltung der geltenden Vorschriften wird von den zuständigen Behörden der
Bundesländer kontrolliert. Nach Informationen der Bundesregierung sind in den für
die Textilherstellung angebotenen Hilfs- und Ausrüstungsmitteln insgesamt 400
bis 600 Inhaltsstoffe enthalten (Farbstoffe ausgenommen). Der
Bundesregierung liegen allerdings keine repräsentativen und verallgemeinerbaren
Informationen zur Vorkommenshäufigkeit dieser Stoffe in Sportkleidung und -zubehör
vor. Aus der Art und Aufmachung von Sportkleidung und -zubehör lassen sich
einige generelle Aussagen über den möglichen Einsatz bestimmter
Textilhilfsmittel, Ausrüstungsmittel und Färbemittel machen.
2. Welche Kleidungsstücke bzw. Zubehöre sind nach Kenntnis der
Bundesregierung am stärksten belastet?
Die der Bundesregierung vorliegenden Informationen erlauben keine Aussagen,
welche Kleidungsstücke bzw. Zubehöre am meisten belastet sind. Teile von
Kleidungsstücken bzw. Zubehör, die – je nach eingesetzter Textilchemie und
Herstellungsverfahren – gesundheitlich bedenkliche Substanzen enthalten
können, sind beispielsweise gefärbte Teile, Chrom gegerbtes Leder, Textilien mit
Plastisol- und Polyvinylchlorid(PVC)-Aufdrucken, Textilien mit einer wasser-,
öl- und schmutzabweisenden Ausrüstung oder mit Polyurethan beschichtete
Textilien und Kunstleder.
3. Wie wirken sich diese enthaltenen Chemikalien nach Kenntnis der
Bundesregierung
a) auf die Gesundheit der Trägerinnen und Träger aus,
b) auf die Gesundheit der Produzentinnen und Produzenten aus,
Auf die Ausführungen zu den allgemeinen Sicherheitsanforderungen in der
Antwort zu Frage 1 wird hingewiesen.
Die Fragen 3a und 3b werden zusammen beantwortet.
Zu einzelnen Stoffen liegen folgende Kenntnisse vor:
Einige Azofarbstoffe können durch Hautbakterien in krebserzeugende primäre
aromatische Amine gespalten werden. Daher ist die Verwendung dieser entspre-
4 adidas Gruppe (2013) „Pressemitteilung“,
www.adidas-group.com/de/medien/newsarchiv/
pressemitteilungen/2013/adidas-fussball-erwartet-neuen-rekordumsatz-von-2-mrd-in-2014/.
5 Vgl. Greenpeace (2014) „Detox Football“,
www.detoxfootball.org/.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2077chenden Azofarbstoffe in Textilien oder Lederprodukten mit Hautkontakt nach
der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) verboten.
Für Restgehalte an Perfluoroktansäure (PFOA) in Bekleidungstextilien, die mit
perfluorierten Polymeren ausgerüstet sind, wurde vom Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) im Jahr 2012 eine Risikobewertung für die dermale
Exposition ausgehend von Textilien vorgenommen. Ein gesundheitliches Risiko durch
das Tragen solcher Textilien wurde nicht bestätigt. Allerdings sind perfluorierte
Chemikalien sehr stabil und aufgrund ihres breiten Einsatzes inzwischen überall
in der Umwelt nachzuweisen. Über die Nahrungskette können sie wieder zum
Menschen gelangen. Nach Auffassung des BfR sollte der Eintrag von PFOA und
ähnlicher Substanzen in die Umwelt minimiert werden. Nach Bewertung der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus 2008 wirkt PFOA
lebertoxisch. Derzeit findet eine Neubewertung durch die EFSA statt.
Nonylphenolethoxylate (NPE) werden durch wiederholtes Waschen aus dem
Textil entfernt, so dass nicht von einer chronischen Exposition des Verbrauchers
auszugehen ist.
Bereits seit Jahren gilt eine Beschränkung im weichmacherhaltigen Material
von Spielzeug und Babyartikeln für insgesamt sechs Phthalate (Einträge Nrn. 51
+ 52 in REACH-Anhang XVII, betrifft DEHP, BBP, DBP, DINP, DIDP und
DNOP). Seit dem Februar 2012 sind insgesamt vier Phthalate auf der Liste der
zulassungspflichtigen Stoffe der REACH-Verordnung (Anhang XIV)
eingetragen. Somit sind Verwendung und Inverkehrbringen von DEHP (Bis(2-
ethylhexyl)phthalat), BBP (Benzylbutylphthalat), DBP (Dibutylphthalat) und DIBP
(Diisobutylphthalat) ab dem 21. Februar 2015 verboten, wenn nicht fristgerecht
vorher ein Zulassungsantrag gestellt und bewilligt wurde.
Bereits als besonders besorgniserregend auf der REACH-Kandidatenliste
geführt werden inzwischen sechs weitere Phthalate (Bis(2-methodyethyl)phthalat;
DIHP =
1,2-Benzoldicarbonsäure, di-C6-8-verzweigte Alkylester; DHNUP =
1,2-Benzoldicarbonsäure, di-C7-11-verzweigte und linear Alkylester;
n-Pentylisopentylphthalat; 1,2-Benzoldicarbonsäure Dipentylester und DIPP =
Diisopentylphthalat).
Dimethylformamid (DMF), das in der genannten Greenpeace-Studie in
Fußballschuhen nachgewiesen wurde, darf nach der Verordnung (EU) Nr. 412/2012 in
Erzeugnissen oder Bestandteilen davon in Konzentrationen von über 0,1 mg/kg
nicht verwendet werden und Erzeugnisse oder deren Bestandteile, die DMF in
einer Konzentration von über 0,1 mg/kg enthalten, dürfen nicht in Verkehr
gebracht werden.
Restgehalte von Chrom(VI) können in chromgegerbtem Leder, z. B. für Schuhe,
enthalten sein. Chrom(VI) wirkt sensibilisierend und kann daher bei dem Träger
eine Kontaktallergie auslösen. Entsprechend der deutschen
Bedarfsgegenständeverordnung darf deshalb Chrom(VI) in Bedarfsgegenständen aus Leder mit
Hautkontakt nicht nachweisbar sein (< 3 mg/kg). Im März 2015 wird eine
entsprechende Beschränkung von Chrom(VI) in Lederwaren und Lederteilen mit
Hautkontakt nach der REACH-Verordnung in Kraft treten.
c) auf die Umwelt in den Produktionsländern aus,
d) nach ihrer Entsorgung auf die Umwelt in Deutschland aus?
Die Fragen 3c und 3d werden zusammen beantwortet.
Viele der in der Textilproduktion eingesetzten Chemikalien sind biologisch
schwer abbaubar. Trotz Behandlung des Abwassers in biologischen Kläranlagen
können sie in die Umwelt gelangen.
Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) werden weder durch biotische noch
abiotische Prozesse abgebaut und verbleiben daher für sehr lange Zeit in der
Drucksache 18/2077 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeUmwelt. PFC mit einer langen Kohlenstoffkette (z. B. PFOA) reichern sich im
Organismus und entlang der Nahrungskette an. Die PFC mit einer kurzen
Kohlenstoffkette, die vermehrt als Alternative für die langkettigen PFC eingesetzt
werden, reichern sich zwar weniger im Organismus an, sind jedoch umso
mobiler und können somit schneller Grund- und Trinkwasser verunreinigen.
Wasserlösliche PFC werden über Flüsse und Meere global verteilt. Flüchtige PFC
verteilen sich über Luftströmungen in der Atmosphäre über weite Strecken. Für
einige Vertreter aus der Gruppe der PFC ist bekannt, dass diese toxisch sind und
beispielsweise die Fortpflanzung gefährden. Die PFC können sowohl bei ihrer
Herstellung als auch bei ihrer weiteren Verwendung bspw. in der
Textilproduktion in die Umwelt gelangen.
Ein weiteres Beispiel sind die Nonylphenolethoxylate. Nonylphenolethoxylate
werden in der aquatischen Umwelt zu Nonylphenol abgebaut. Nonylphenol ist
eine hormonell wirksame Substanz, d. h. Nonylphenol führt bei Fischen zu
Missbildung in den Geschlechtsorganen und beeinflusst die Fortpflanzung.
Schon während der Gebrauchsphase von bspw. PFC-behandelten Textilien
gelangen PFC in die Umwelt, z. B. beim Tragen und Waschen. Auch ist bekannt,
dass sowohl Kläranlagen als auch Mülldeponien über den Luft- und Wasserpfad
(Kläranlagenablauf und Sickerwasser) PFC in die Umwelt emittieren.
4. Plant die Bundesregierung die Einführung gesetzlicher Grenzwerte für
Risikochemikalien, wie sie in Norwegen jetzt u. a. für PFOA
(Perfluoroctansäure) eingeführt wurden (vgl. „Norway Bans PFOA in Consumer
Products“, August 2013 auf
www.data.ciqol.com)?
a) Wenn ja, an welchen Richtwerten wird sich die Bundesregierung hierbei
orientieren?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Einführung von gesetzlichen Grenzwerten ist eine von mehreren
Möglichkeiten Risikochemikalien angemessen zu regulieren. Da die Textilbranche
weltweit agiert, stellt das Vorhandensein von Risikochemikalien nicht nur in
Deutschland ein Problem dar. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass EU-weit
Regulierungsmaßnahmen ergriffen werden. Mit der REACH-Verordnung steht
ein europaweit geltendes Chemikalienrecht zur Verfügung. Für die
Bundesregierung stellt die REACH-Verordnung das zentrale Mittel zur Regulierung
von Risikochemikalien dar, wie etwa für die in der Frage erwähnten per- und
polyfluorierte Chemikalien (PFC). Für Risikochemikalien wird kontinuierlich die
Notwendigkeit einer behördlichen Regulierung geprüft.
Für Perfluoroctansäure (PFOA) und PFOA-Vorläufersubstanzen arbeiten
Deutschland und Norwegen derzeit an einem Beschränkungsvorschlag, der in
Kürze bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht werden
soll. Der Beschränkungsvorschlag adressiert nicht nur die Herstellung, die
Verwendung und die Vermarktung von PFOA, sondern auch deren
Vorläufersubstanzen als solche, sowie in Gemischen, in Erzeugnissen und als Bestandteil
anderer Stoffe. Der Beschränkungsvorschlag soll genaue Grenzwerte beinhalten.
5. Sind Grenzwerte für chemische Inhaltsstoffe Teil des Siegels, das der
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd
Müller, für die Textilproduktion einführen will (vgl. WELT am SONNTAG,
6. April 2014)?
Die von Bundesminister Dr. Gerd Müller geplanten Maßnahmen zur
nachhaltigen Gestaltung von Lieferketten (vgl. die ausführlichen Antworten der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2049) wer-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/2077den auch ökologische Aspekte umfassen. Insbesondere das von Bundesminister
Dr. Gerd Müller initiierte Textil-Bündnis beschäftigt sich auch mit
Umweltbedingungen in der Textilproduktion.
6. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Gesundheit der
Arbeiterinnen und Arbeiter entlang der Lieferkette, insbesondere in
Schwellen- und Entwicklungsländern, besser zu schützen?
Die primäre Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer tragen die Regierungen in den Produktionsländern, die
entsprechende Umwelt- und Gesundheitsschutzgesetze erlassen und
implementieren müssen. Den Gewerkschaften in den Produktionsländern kommt hier
ebenfalls eine wichtige Rolle zu, weil sie die Arbeitnehmer/innen darin stärken, ihre
Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen. Diese Themen fördert die
Bundesregierung im politischen Dialog und der Zusammenarbeit mit Partnerländern der
Entwicklungszusammenarbeit und in der Zusammenarbeit mit der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Auch den politischen Stiftungen kommt hierbei
eine wichtige Rolle zu. Gleichzeitig können international tätige Unternehmen
durch ihre Vorgaben an Lieferanten auf die Arbeitsbedingungen Einfluss
nehmen. Alle diese Möglichkeiten sollten parallel genutzt werden.
7. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum
Implementierungsstand der Selbstverpflichtungen der genannten Unternehmen im
Anschluss an die Detox-Kampagne von Greenpeace (Greenpeace (2013),
„Detox Campaign“,
www.greenpeace.org/international/en/campaigns/
toxics/water/detox/intro/) vor?
8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum
Implementierungsstand des Abkommens Zero Discharge of Hazardous Chemicals
(ZDHC) vor (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Teilt die Bundesregierung grundsätzlich das Ziel des o. g. ZDHC-
Abkommens, die Verwendung von Chemikalien in der Herstellung von meist
teurer und damit erwartungsgemäß hochwertiger Marken-Sportkleidung bis
zum Jahr 2020 auf null zu reduzieren?
10. Wenn ja, welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, damit
vor allem die größten Sportbekleidungshersteller Adidas, Nike und Puma
dieses Ziel erreichen und sich von dem weit verbreiteten Vorwurf des
Greenwashings (DER SPIEGEL (2013) „Nachhaltigkeits-Ranking:
Greenpeace wirft Adidas und Nike Schönfärberei vor“,
www.spiegel.de/
wirtschaft/service/greenpeace-bezeichnet-adidas-und-nike-in-ranking-als-
greenwasher-a-930973.html) befreien können?
Die Fragen 7 bis 10 werden zusammen beantwortet.
Detox ist eine von Greenpeace initiierte Kampagne, in welcher Textilhersteller
aufgefordert werden, bei der Produktion von Textilien auf die Verwendung von
giftigen Chemikalien zu verzichten.
Über den Stand der Implementierung der Selbstverpflichtung liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Der Bundesregierung ist die ZDHC-Initiative (Zero Discharge of Hazardous
Chemicals) bekannt. Es handelt sich dabei um einen Zusammenschluss
verschiedener Industrieunternehmen – z. B. Nike, Adidas, Puma, H&M – mit dem
Ziel, gefährliche Stoffe aus der textilen Wertschöpfungskette in
Sportbekleidungsartikeln bis 2020 soweit wie möglich zu beseitigen bzw. zu substituieren.
Zu den aufgrund ihrer intrinsischen Eigenschaften als gefährlich angesehenen
Drucksache 18/2077 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeSubstanzen gehören solche, die unter REACH als besonders Besorgnis erregend
(Substance of very high concern, SVHC) identifiziert worden sind. Die Initiative
beinhaltet einen Aktionsplan für elf Substanzgruppen (Alkylphenole, Phthalate,
bromierte und chlorierte Flammschutzmittel, Azofarbstoffe,
Organozinnverbindungen, perfluorierte Verbindungen, Chlorbenzole, chlorierte Lösungsmittel,
Chlorphenole, kurzkettige Chlorparaffine, Schwermetalle), eine Liste von
Substanzen mit geplantem Verwendungsverzicht, eine Positivliste für
Textilchemikalien und Farbstoffe sowie eine Liste eingeschränkt verwendbarer Substanzen
(MRSL). Die MRSL (manufacturing restricted substances list) umfasst etwa
150 relevante Stoffe mit Grenzwerten für die Verarbeitung in Sporttextilien.
Über die öffentlich verfügbaren Hinweise (
www.roadmaptozero.com./) hinaus
liegen der Bundesregierung keine Informationen zum Stand der
Implementierung der Selbstverpflichtung vor.
Die Bundesregierung unterstützt das Bestreben der Europäischen Kommission
bis 2020 alle relevanten SVHC durch die jeweils beste
Risikomanagementmaßnahme angemessen zu regulieren. Daher teilt die Bundesregierung auch das Ziel
des ZDHC-Abkommens.
Nach Auffassung der Bundesregierung obliegt es in erster Linie den
Unternehmen und dem Steuerungsgremium des ZDHC-Abkommens, die Zielerreichung
ihrer Selbstverpflichtung sicherzustellen.
11. Ist die Bundesregierung in Kontakt mit Verbänden oder
Nichtregierungsorganisationen, um den Einsatz von giftigen und umweltschädlichen
Chemikalien in der Herstellung von Sportkleidung und -zubehör zu
reduzieren, um die gesundheitliche Belastung der Umwelt und der Gesundheit der
Textilarbeiterinnen und Textilarbeiter zu verringern?
Unterstützt die Bundesregierung entsprechende Projekte?
a) Wenn ja, mit welchen Verbänden/Nichtregierungsorganisationen?
b) Wenn nein, warum nicht?
In Bangladesch arbeitet die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unter
anderem mit den Verbänden „Bangladesh Garment Manufacturers and Exporters
Association“ (BGMEA) und „Bangladesh Knitwear Manufacturers and
Exporters Association“ (BKMEA) sowie den Nichtregierungsorganisationen „Center
for Policy and Dialogue“ und „Policy Research Institute“ zusammen, um
Unternehmerinnen und Unternehmer im Textilsektor für die Einhaltung von
Umweltstandards zu sensibilisieren und beim Chemikalienmanagement sowie der
Klärung von Fabrikabwässern zu unterstützen.
In der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit deutschen
Nichtregierungsorganisationen herrscht das Antragsprinzip; in diesem Themenbereich
wurden von Nichtregierungsorganisationen keine Anträge vorgelegt.
12. Hält die Bundesregierung die geltenden Vorgaben bezüglich der
Grenzwerte und Meldepflichten unter Gesundheits- und
Umweltgesichtspunkten für ausreichend?
Die Bundesregierung hält die geltenden Vorgaben bzgl. der Grenzwerte und
Meldepflichten unter Gesundheits- und Umweltgesichtspunkten für
ausreichend, um Risikochemikalien z. B. in Textilien angemessen zu regulieren. Dazu
ist es aber notwendig, diese relevanten Chemikalien zu ermitteln und zu
bewerten, um sie anschließend der besten Risikominderungsmaßnahme zu
unterziehen. Zudem müssen bestehende Regulierungen auf Veränderungen hinsichtlich
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2077der Eigenschaften sowie der Verwendung von Chemikalien kontinuierlich
überprüft und ggf. angepasst werden.
Die dazu nötigen Informationen erhalten die zuständigen Behörden etwa über
die REACH-Registrierungsdaten.
Ein wesentliches Element des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der
Umwelt vor Risikochemikalien ist die Zulassungspflicht unter REACH. Mit der
Zulassungspflicht soll erreicht werden, dass die von besonders
besorgniserregenden Stoffen ausgehenden Risiken ausreichend beherrscht werden und dass
diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien
ersetzt werden. Sie wird durch die Aufnahme eines SVHC in Anhang XIV der
REACH-Verordnung erreicht. Mit der Aufnahme in Anhang XIV muss für jede
Verwendung eine Zulassung beantragt werden.
13. Für welche Risikochemikalien gibt es bei Textilien nach wie vor keine
Grenzwerte, wie bewertet die Bundesregierung dies, und hält sie es für
notwendig, weitere Grenzwerte festzulegen?
Wenn ja, für welche Chemikalien, und wenn nein, warum nicht?
Es ist das primäre Anliegen der Bundesregierung, die Exposition von
Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Schadstoffen zu minimieren. Dabei
unterstützt Deutschland ausdrücklich ein harmonisiertes europäisches Vorgehen zu
Verwendungsbeschränkungen gefährlicher Stoffe in allen in der EU und
außerhalb Europas gefertigten Verbraucherprodukten, um mögliche gesundheitliche
Risiken zu vermeiden.
Für eine Reihe von Chemikalien, wie beispielsweise Perfluoroctansäure
(PFOA), Nonylphenolethoxylate (NPE) und bestimmte Phthalate existieren
derzeit keine Grenzwerte für Textilien. Die PFOA wurde im Jahr 2013 in die
Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) der
Europäischen Chemikalienverordnung REACH aufgenommen. Im Ergebnis einer
aktuellen Risikobewertung hat Deutschland zudem angekündigt, im Oktober 2014
gemeinsam mit Norwegen einen Vorschlag zur europaweiten Beschränkung von
PFOA und möglicher Vorstufen, aus deren Verwendung PFOA entstehen kann,
bei der europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) einzureichen.
Auch die NPE wurden 2013 in die SVHC-Kandidatenliste aufgenommen.
Darüber hinaus liegt der ECHA gegenwärtig ein Vorschlag zur europaweiten
Beschränkung von NPE in Textilien vor, der auch Importwaren einschließt.
Die als reproduktionstoxisch eingestuften Phthalate DEHP, BBP, DIBP und
DBP befinden sich auf der Liste der zulassungspflichtigen Stoffe der REACH-
Verordnung und dürfen ab Februar 2015 nur noch auf Antrag in der EU
hergestellt und verwendet werden. Importierte Artikel wie z. B. Textilien sind
allerdings von dieser Zulassungsregelung nicht betroffen, gleichwohl muss die
ECHA für Stoffe, die unter die Zulassungspflicht fallen, prüfen, ob ein nicht
angemessen beherrschtes Risiko durch Importe mit diesen Stoffen besteht und
ggfs. ergänzend eine Beschränkung vorschlagen (Artikel 69 Absatz 2 REACH).
Nach den Planungen der Europäischen Kommission sollen alle relevanten
besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC) bis 2020 in die
Kandidatenliste der REACH-Verordnung aufgenommen werden. Davon werden auch
bestimmte Textilchemikalien betroffen sein. Eine Aufnahme in die
Kandidatenliste übt einen Substitutionsdruck aus und verpflichtet zur Weitergabe von
Informationen an den Verbraucher und entlang der Lieferkette über SVHC in
Produkten. Eine Regulation ist nur auf europäischer Ebene sinnvoll.
Drucksache 18/2077 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode14. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Norwegen ab Juni 2014 keine
Textilien mehr zulässt, die mehr als 1 Mikrogramm Perfluoroctansäure
(PFOA) pro Quadratmeter enthalten?
Ja. Für deutsche Aktivitäten zur Schaffung umfassender EU-weiter Regelungen
wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 13 verwiesen.
15. Hat die Bundesregierung bisher Anstrengungen unternommen, um die
Verbraucherinnen und Verbraucher über mögliche Gesundheitsgefahren in
Sportkleidung und Sportartikeln aufzuklären?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
Grundsätzlich gilt, dass diejenigen, die Textilien einschließlich Sportbekleidung
herstellen und in den Verkehr bringen, die Verantwortung dafür haben, dass ihre
Produkte sicher sind.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat den gesetzlichen Auftrag,
über mögliche Risiken zu informieren, die von Stoffen und Produkten für
Verbraucherinnen und Verbraucher ausgehen können. Ergänzend ist das BfR als
nationale Bewertungsstelle Gesundheit und Verbraucherschutz im REACH-
Verfahren tätig (§ 4 des Chemikaliengesetzes – ChemG). Im Rahmen dieses
gesetzlichen Auftrags hat das BfR unter anderem folgende Informationen zu
Textilien veröffentlicht:
Einführung in die Problematik der Bekleidungstextilien, aktualisierte
Stellungnahme Nr. 041/2012 vom 6. Juli 2012 (Erstveröffentlichung 2007)
www.bfr.bund.de/cm/343/einfuehrung-in-die-problematik-der-
bekleidungstextilien.pdf
Perfluorierte und polyfluorierte Alkylsubstanzen auf dem Prüfstand,
Pressemitteilung 06/2014 vom 5. März 2014.
www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2014/06/
perfluorierte_und_polyfluorierte_alkylsubstanzen_auf_dem_pruefstand-
189618.html
Darüber hinaus wurde das Protokoll der letzten Sitzung des Ausschusses
„Textilien und Leder“ der BfR-Kommission für Bedarfsgegenstände am 30. Oktober
2013 veröffentlicht. Bei dieser Sitzung hat sich der Ausschuss mit dem Thema
„Vermeidung und Reduktion von Schadstoffen in Bekleidungstextilien“
beschäftigt.
www.bfr.bund.de/cm/343/3-sitzung-des-ausschusses-textilien-und-leder-der-
bfr-kommission-bedarfsgegenstaende.pdf
Weitere Dokumente sind unter dem Schlagwort „Textilien“ im A–Z-Index der
BfR-Internetseite gelistet:
www.bfr.bund.de/de/a-z_index/textilien-4531.html#fragment-2.
16. Ist die Bundesregierung der Auffassung, den Import von Sportkleidung
und -zubehör, die giftige Chemikalien enthalten, reduzieren zu müssen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, wie will sie auf anderem Wege gewährleisten, dass weniger
Sportkleidung und -zubehör, die giftige Chemikalien enthalten, auf den
deutschen und europäischen Markt kommen?
Alle Waren, die in Deutschland in den Handel gelangen, müssen die
gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies gilt auch für Importwaren. Eine Beschränkung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2077von Importen für Sportkleidung beabsichtigt die Bundesregierung daher nicht.
Es ist Aufgabe der Wirtschaft und der Aufsichtsbehörden sicherzustellen, dass
nicht verkehrsfähige Ware nicht zum Verbraucher gelangt.
17. Welche Arbeitsschritte hat die Bundesregierung unternommen, um die
Handelskette im Sportbekleidungssektor transparenter und damit
kontrollierbarer zu gestalten?
Welche Arbeitsschritte sind auf nationaler und europäischer Ebene
geplant?
Die Bundesregierung befasst sich nicht separat mit dem Sportbekleidungssektor.
Dieser wird vielmehr als Teil des Textilsektors betrachtet. Zur Textilbranche im
Allgemeinen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/2049 verwiesen.
18. Welche konkreten Arbeitsschritte und Projekte hat die Bundesregierung
unternommen und geplant, um sich weltweit, insbesondere in Südostasien,
für das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser (vgl. Auswärtiges Amt
(2014), Aktionsfelder deutscher Menschenrechtspolitik.
www.china.
diplo.de/Vertretung/china/de/02-pol/menschenrechte/aktionsfelder/2-4-
menschenrecht-sauberes-trinkwasser.html) einzusetzen, das u. a. durch
den massiven Einsatz von Chemikalien in der Textilproduktion gefährdet
wird?
Die Bundesregierung trägt mit verschiedenen Ansätzen zu einer schrittweisen
Umsetzung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser in Südostasien bei:
– Direkte Maßnahmen zum nachhaltigen regionalen Wassermanagement und
zum Grundwasserschutz, z. B. im Mekong-Delta in Vietnam.
– Vorhaben zu umweltgerechten Abwasser-/Abfallentsorgungssystemen (z. B.
Indonesien, Vietnam).
– Im Rahmen der City Development Initiative Asia (CDIA) wird mit dem
Partner Asiatische Entwicklungsbank darauf hingewirkt, dass bereits im Stadium
der Projektidentifizierung und -planung städtischer Infrastrukturvorhaben,
z. B. im Grundwasserbereich, Umweltstandards angewandt werden.
– Vorhaben im Bereich des städtisch-industriellen Umweltschutzes. Hier
werden Instrumente für den innerbetrieblichen Umweltschutz wie z. B. das
„Profitable Umweltmanagement“ und EMAS sowie ISO 14 000 eingesetzt.
– Beratung der Textilindustrie in der Anwendung von Umweltstandards wie
Öko-Tex 100 und Öko-Tex 1000 und der neuen OEKO-TEX®-Zertifizierung
‚Sustainable Textile Production (STeP)‘.
– Zusammenarbeit mit der Wirtschaft: Über das Programm develoPPP.de wird
z. B. der Sportausstatter PUMA dabei unterstützt, in Bangladesch,
Kambodscha, Indonesien und China bei seinen Zulieferern aus der Schuh- und
Bekleidungsindustrie nachhaltige Umweltstandards einzuführen.
19. Welche Anstrengung hat die Bundesregierung unternommen, um sich
insbesondere in Südostasien für einen besseren Schutz der Arbeiterinnen und
Arbeiter in der globalen Lieferkette einzusetzen?
Das BMZ prüft zurzeit ein Regionalvorhaben zur Verbesserung der Arbeits- und
Sozialstandards in der asiatischen Textilindustrie. Es ist geplant in den
Zielländern Bangladesch, Kambodscha und Pakistan in enger Abstimmung mit der
Drucksache 18/2077 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeInternationalen Arbeitsorganisation konkrete Maßnahmen auf Fabrikebene
umzusetzen und einen Regionalaustausch zu etablieren.
In Bangladesch wird das Programm Sozial- und Umweltstandards in der
Textilindustrie seit Jahren erfolgreich umgesetzt. Im Übrigen wird hierzu auf die
Antwort zu Frage 11 verwiesen.
20. Welche konkreten Arbeitsschritte und Projekte hat die Bundesregierung
unternommen und geplant, um China, als einen der wichtigsten deutschen
Handelspartner im Bereich Sportkleidung in ihrer „Überlebensfrage“ zu
unterstützen, „in ein nachhaltiges und umweltschonendes Wachstum zu
investieren“ (Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel,
auf seiner Delegationsreise in die Volksrepublik China im April 2014)?
Die Umsteuerung der chinesischen Volkswirtschaft auf einen nachhaltigen
Wachstumspfad hat auf der Reise des Bundesministers für Wirtschaft und
Energie, Sigmar Gabriel, nach China eine zentrale Rolle gespielt. Das Thema der
Nachhaltigkeit berührt auch Fragen der Produktsicherheit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die chinesische
Partnerbehörde für Produktsicherheit und Marktüberwachung arbeiten seit mehreren
Jahren sehr erfolgreich auf dem Gebiet der Produktsicherheit zusammen. Bei
dieser Zusammenarbeit geht es um die Kooperation zu technischen Produkten.
Sportbekleidung wird von dieser Zusammenarbeit nicht erfasst.
21. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der großen
Nachfragemacht der Konzerne und den Umweltbelastungen sowie
prekären Arbeitsbedingungen in der Textilproduktion in Entwicklungsländern?
Nein.
22. Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der 5.
Weltsportministerkonferenz im Jahr 2013, welche in Deutschland stattgefunden hat, für
Nachhaltigkeits- und Gesundheitsstandards bei Sportbekleidung ausgesprochen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen hat sie angemahnt, und wann werden
diese umgesetzt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Eine spezifische Behandlung von Fragen in Bezug auf Nachhaltigkeits- und
Gesundheitsstandards bei Sportbekleidung ist im Rahmen der 5.
Weltsportministerkonferenz nicht erfolgt.
In Anerkennung der wachsenden Bedeutung der Sportindustrie und ihrer Rolle
für die wirtschaftliche Entwicklung (siehe „Berliner Erklärung“, Nummer 2.7)
hat sich die 5. Weltsportministerkonferenz im Wesentlichen mit
Nachhaltigkeitsaspekten im Kontext von Sportgroßveranstaltungen sowie in der
Sportpolitik beschäftigt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/207723. Gedenkt die Bundesregierung, sich auch auf nationaler Ebene für
Nachhaltigkeits- und Gesundheitsstandards in der Sportindustrie einzusetzen?
a) Wenn ja, welche Initiativen sind derzeit geplant?
b) Steht sie diesbezüglich bereits in Kontakt mit dem Deutschen Fußball-
Bund e. V. (DFB), damit auch in den nationalen Ligen fair gehandelte
Produkte, wie z. B. der „Fairtrade-Sportball“, eingesetzt werden?
Nachhaltigkeits- und Gesundheitsstandards bei der Herstellung von
Sportbekleidung liegen in der Verantwortlichkeit der Sportindustrie selbst, die an
gesetzliche Vorgaben gebunden ist.
Die Bundesregierung steht bezüglich des Einsatzes von fair gehandelten
Produkten nicht in Kontakt zum DFB. Aus dem Nachhaltigkeitsbericht des DFB
geht jedoch hervor, dass er Wert auf Nachhaltigkeit legt und z. B. Fairtrade-
Kaffee verwendet sowie mit Caterern zusammenarbeitet, die entsprechende
Anforderungen erfüllen.
24. Steht die Bundesregierung mit anderen europäischen Mitgliedstaaten zu
diesem Thema im Arbeitsaustausch?
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des regelmäßigen Austausches mit
anderen europäischen Mitgliedstaaten sowie zuletzt im Rahmen des am 21. Mai
2014 vom Rat der EU-Sportminister angenommenen EU-Arbeitsplans Sport für
die Jahre 2014 bis 2017 fortwährend für die Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsaspekten generell im Sportbereich eingesetzt. Ein Arbeitsaustausch zu dem
spezifischen Thema ist bis dato nicht erfolgt.
25. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
Sportvereine dabei zu unterstützen, nachhaltig produzierte Sportbekleidung
einzukaufen, und welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung?
Plant die Bundesregierung zur Unterstützung eine Initiative?
Das Bundesministerium des Innern, dem die Förderung des Spitzensports auf
Bundesebene federführend obliegt, fördert u. a. die für die Organisation des
Spitzensports zuständigen Bundessportfachverbände. Eine direkte
Unterstützung der Sportvereine, etwa beim Kauf von nachhaltig produzierter
Sportkleidung, erfolgt nicht. Eine entsprechende Initiative ist nicht geplant.
26. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Nachhaltigkeitsaktivitäten
des DFB bezogen auf Umwelt- und Gesundheitsfragen?
Sollte aus Sicht der Bundesregierung auch das Thema nachhaltig
produzierter Sportbekleidung in die Aktivitäten aufgenommen werden?
Im Nachhaltigkeitsbericht werden die gesellschaftlichen, sozialen und
ökologischen Aktivitäten des DFB dokumentiert. In der Satzung wurde das
nachhaltige Handeln im Jahr 2010 verankert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
27. Gehört aus Sicht der Bundesregierung zu einem gesunden Freizeit- und
Leistungssport, gerade im Marketing von Sportgroßveranstaltungen, auch
eine gesunde Sportbekleidung, und kann aus Sicht der Bundesregierung
von einer gesunden Sportbekleidung gesprochen werden, wenn die
Herstellung der Sportbekleidung unter schwierigen sozialen Bedingungen
Drucksache 18/2077 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeohne Beachtung von Mindeststandards des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes erfolgt?
Siehe Antwort zu Frage 23.
28. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung, dass
einzelnen Fußballspielern von den Sportartikelherstellern bis zu mehrere
Millionen Euro für das Tragen eines bestimmten Fußballschuhs gezahlt
werden?
Passt dies zu einer nachhaltigen Ausrichtung des Sports, wie es im
Nachhaltigkeitsbericht des DFB formuliert ist?
Der Abschluss von (Werbe-)Verträgen fällt unter Beachtung des Grundsatzes
der Autonomie des organisierten Sports in dessen Organisationshoheit. Der
Abschluss unterliegt den Bedingungen des freien Marktes, die Vertragspartner sind
an gesetzliche Vorgaben gebunden.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]