[Deutscher Bundestag Drucksache 18/2070
18. Wahlperiode 07.07.2014Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Diether Dehm,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/1775 –
Zunahme von Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle oder Registrierung im
Schengener Informationssystem SIS II
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die heimliche Verfolgung von Personen und Sachen steigt nach einem Bericht
der Europäischen Kommission rapide an. Der jüngste „Halbjahresbericht zum
Funktionieren des Schengen-Raums“ (COM(2014) 292 final) der
Europäischen Kommission meldet eine 30-prozentige Zunahme bei der Zahl der
betreffenden Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS). Gründe
für die Zunahme werden in dem Papier nur angedeutet: Demnach habe sich die
Europäische Kommission „effektiv“ daran beteiligt, Lösungen für eine
„intensivere Nutzung“ einer Verfolgung unter Zuhilfenahme digitaler
Informationssysteme zu finden. Von Interesse sind Daten über Personen oder Fahrzeuge,
darunter auch Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Container. Immer, wenn die
heimlich Verfolgten innerhalb des Schengen-Raums angetroffen werden,
erfolgt eine Meldung an diese ausschreibende Polizeidienststelle. Bei
„Grenzkontrollen und sonstigen polizeilichen und zollrechtlichen Überprüfungen“
werden der ausschreibenden Stelle dann eine Reihe von Daten übermittelt.
Hierzu gehören Ort, Zeit und Anlass der Überprüfung, Reiseweg und Reiseziel,
Begleitpersonen oder Insassen sowie mitgeführte Sachen. Die Fahrzeuge
können auch unter einem Vorwand durchsucht werden. Die Maßnahme darf
sowohl zur Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr vorgenommen werden:
Etwa wenn „konkrete Anhaltspunkte“ vorliegen, dass schwere Straftaten
geplant oder begangen werden. Als Erwägungsgrund gilt aber auch, wenn eine
„Gesamtbeurteilung des Betroffenen“ erwarten lasse, dass auch künftig
außergewöhnlich schwere Straftaten begangen würden. Schließlich eröffnet der
ebenfalls vorgesehene Einsatz im Falle einer „erheblichen Gefährdung oder
anderer erheblicher Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit des Staates“
weitere Anlässe für eine „verdeckte Kontrolle“ mithilfe des SIS. In der
Neufassung des „Schengener Informationssystems“ der zweiten Generation
(SIS II) wurde der frühere im Schengener Durchführungsübereinkommen
(SDÜ) festgelegte Artikel 99 nun als Artikel 36 gefasst. Neu hinzugekommen
ist ein Paragraf, der nach Beendigung der Maßnahme eine nachträgliche
Benachrichtigung vorsieht. Sofern Ausschreibungen von deutschen
Polizeibehörden in das SIS eingegeben worden sind, erfolgt die Benachrichtigung im
Einvernehmen mit dem Bundeskriminalamt (BKA). Eine etwaige Löschung müs-Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. Juli 2014
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/2070 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodesen die ausschreibenden Landes- oder Zollbehörden gegenüber dem BKA
bestätigen. Sofern eine Unterrichtung dann trotzdem unterbleiben soll, braucht es
eine gerichtliche Zustimmung. Fünf Jahre nach Beendigung der Ausschreibung
kann das Gericht dem „endgültigen Absehen von der Benachrichtigung“
zustimmen. Komplizierter ist die nachträgliche Unterrichtung, wenn ein anderer
Mitgliedstaat die Daten in das EU-Fahndungssystem eingegeben hat. Sind
etwa deutsche Staatsangehörige betroffen, darf das BKA eine Auskunft nur
erteilen, wenn dem ausschreibenden Mitgliedstaat vorher Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben wird. Auch hier kann die Auskunftserteilung unterbleiben,
wenn dies aus polizeilicher Sicht „unerlässlich ist“. Bei der Umsetzung des
neuen SIS II kommt es anscheinend zu weiteren Problemen bei
Ausschreibungen. Im Bericht der Europäischen Kommission heißt es hierzu, mehrere
Mitgliedstaaten würden diese nicht fristgerecht löschen. Nicht mehr relevante
Ausschreibungen könnten den betroffenen Personen aber
„Unannehmlichkeiten bereiten und Schäden zufügen“. Als Hauptgründe für das verspätete
Löschen führt die Europäische Kommission das Fehlen von Verfahren und
Kontrollen durch die zuständigen nationalen Behörden an, auch fehle es
teilweise an klaren Rechtsvorschriften. So sei häufig kein Zeitpunkt, wann eine
Ausschreibung gelöscht werden muss, festgelegt. Andere Ausschreibungen
seien sogar ungültig, etwa wenn eine Aufforderung zur Festnahme nicht mit
einem Europäischen Haftbefehl verknüpft würde. In welchen Ländern die
Verfehlungen vorkommen, teilt die Europäische Kommission nicht mit. Man wolle
aber an die „betroffenen Mitgliedstaaten“ herantreten, „um die Situation zu
klären“. Gegebenenfalls würden aber auch Untersuchungen eingeleitet.
1. Inwiefern kann die Bundesregierung den Bericht der Europäischen
Kommission bestätigen, wonach die heimliche Verfolgung von Personen und
Sachen mittels Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS)
deutlich zunimmt?
Die Bundesregierung bestätigt die Zunahme der Ausschreibungen von Personen
und Sachen nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss zum Zweck der verdeckten
oder gezielten Kontrolle. Nachfolgend werden die Gesamtausschreibungszahlen
aller Teilnehmerstaaten am Schengener Informationssystem zum jeweiligen
Stichtag mitgeteilt:
2. Welche Angaben oder Mutmaßungen kann die Bundesregierung zum
Grund für den deutlichen Anstieg machen, bzw. was ist ihr darüber aus
Ratsarbeitsgruppen zu anderen Mitgliedstaaten bekannt?
Eine Ursache für die Zunahme der Ausschreibungen in dieser
Fahndungskategorie dürfte der Beitritt weiterer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum
SIS sein. Darüber hinaus wurden im Jahr 2012 Initiativen der Europäischen
Kommission im Hinblick auf eine verbesserte Nutzung dieser
Fahndungskategorie gestartet (Thematisierung in verschiedenen Ratsarbeitsgruppen auf EU-
Ebene), u. a. auch vor dem Hintergrund der Problematik der Ausreise von
Extremisten nach Syrien, um sich an dortigen Kampfhandlungen zu beteiligen.
Zudem wurden die rechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung dieser
Fahndungskategorie geändert. Während die Bestimmungen des Schengener
Durchführungsübereinkommens (SDÜ) in Artikel 99 Absatz 2 von „schweren Straftaten“
01.01.2010 49 700
01.01.2011 55 066
01.01.2012 58 403
01.01.2013 63 268
01.01.2014 75 863
01.06.2014 80 136
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2070ausgingen, genügt gemäß Artikel 36 Absatz 2 SIS-II-Ratsbeschluss das
Vorliegen einer (einzigen) schweren Straftat.
3. Wie viele Daten haben Behörden der Bundesregierung bzw. (soweit der
Bundesregierung bekannt) der Landesregierungen von 2009 bis 2014 in das
SIS eingespeist (bitte für jedes Jahr entsprechende Zahlen angeben)?
4. Welche Zahlen für Ausschreibungen zur „verdeckten Kontrolle“ bzw.
„verdeckten Registrierung“ im SIS haben Behörden der Bundesregierung bzw.
(soweit der Bundesregierung bekannt) der Landesregierungen von 2009 bis
2014 vorgenommen (bitte für jedes Jahr und jede Behörde entsprechende
Zahlen angeben)?
a) Wie verteilen sich diese Daten auf Personen und Fahrzeuge,
Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Container?
b) In wie vielen Fällen dienten die Maßnahmen der Strafverfolgung und
inwiefern einer Gefahrenabwehr?
c) Inwiefern liegen Zahlen vor, wonach ersichtlich ist, ob Ausschreibungen
auch zunehmen, da vermehrt Personen ausgeschrieben werden, denen
unterstellt wird, es lägen „konkrete Anhaltspunkte“ vor, dass schwere
Straftaten geplant oder begangen würden, oder die „Gesamtbeurteilung
des Betroffenen“ lasse erwarten, dass auch künftig außergewöhnlich
schwere Straftaten begangen würden (sofern der Bundesregierung
hierzu keine Zahlen vorliegen, inwiefern kann sie näherungsweise
mitteilen, ob derartige Ausschreibungsgründe zu- oder abnehmen)?
Eine Aufschlüsselung nach Behörden ist nicht möglich, da diese Daten retrograd
nicht verfügbar sind. Es werden daher im Folgenden die
Gesamtausschreibungen der deutschen Behörden im Schengener Informationssystem dargestellt –
Ausschreibungen von Personen nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss (zur
verdeckten und gezielten Kontrolle):
Eine Darstellung der Ausschreibungszahlen von Sachfahndungen gemäß
Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss ist nicht möglich, da hierzu keine statistischen Da-
01.01.2009 4 320 977 (davon 142 971 von den Bundesbehörden BKA,
Bundespolizei, Zoll und Nachrichtendienste)
01.01.2010 4 850 703 (davon 130 385 von Bundesbehörden)
01.01.2011 5 489 812 (davon 121 740 von Bundesbehörden)
01.01.2012 6 151 820 (davon 113 316 von Bundesbehörden)
01.01.2013 6 796 597 (davon 106 324 von Bundesbehörden)
01.01.2014 7 520 915 (davon 109 746 von Bundesbehörden)
01.06.2014 7 867 571 (davon 102 472 von Bundesbehörden)
Bund Gesamt
01.01.2009 109 781
01.01.2010 282 765
01.01.2011 315 1 000
01.01.2012 409 1 035
01.01.2013 327 1 379
01.01.2014 548 1 790
01.06.2014 566 2 136
Drucksache 18/2070 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeten vorliegen. Daher werden hier die Gesamtausschreibungszahlen nach Sachen
gemäß Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss genannt (zur verdeckten und gezielten
Kontrolle):
d) Inwiefern liegen Zahlen vor, wonach ersichtlich ist, ob Ausschreibungen
auch wegen einer „erheblichen Gefährdung oder anderer erheblicher
Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit des Staates“ zunehmen
(sofern der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, inwiefern
kann sie näherungsweise mitteilen, ob derartige Ausschreibungsgründe
zu- oder abnehmen)?
Hierüber liegen keine Daten vor. Die entsprechenden Zahlen sind in den
Gesamtausschreibungszahlen enthalten, die einen generellen Anstieg der
deutschen SIS-Ausschreibungen gemäß Artikel 36 Absatz 3 SIS-II-Ratsbeschluss
bestätigen:
5. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Betroffene
nach Beendigung einer Ausschreibung durch Bundes- und Landesbehörden
nach Artikel 36 seit dem Jahr 2009 benachrichtigt, und wer nahm diese
Benachrichtigung vor?
a) In wie vielen Fällen unterblieb seit dem Jahr 2009 eine Unterrichtung,
und in wie vielen Fällen ist hierfür eine gerichtliche Zustimmung
eingeholt worden?
b) In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Gerichte
dem „endgültigen Absehen von der Benachrichtigung“ zugestimmt?
d) Inwiefern wurden nach Beendigung einer Maßnahme alle
vorgeschriebenen Löschungen bei ausschreibenden Landes- oder Zollbehörden
gegenüber dem BKA bestätigt, bzw. was ist der Bundesregierung zu
entsprechenden Verfahrensdefiziten bekannt?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
c) Inwiefern bzw. in welchem Umfang konnte zu einer Benachrichtigung
oder Löschung von Landesbehörden kein Einvernehmen mit dem
Bundeskriminalamt (BKA) hergestellt werden?
Bisher gab es keinen solchen Fall.
01.01.2009 2 390 (nur Kategorie Fahrzeug)
01.01.2010 579 (nur Kategorie Fahrzeug)
01.01.2011 372 (nur Kategorie Fahrzeug)
01.01.2012 548 (nur Kategorie Fahrzeug)
01.01.2013 296 (nur Kategorie Fahrzeug)
01.01.2014 360 (Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Container)
01.06.2014 359 (Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Container)
01.01.2009 66
01.01.2010 206
01.01.2011 221
01.01.2012 156
01.01.2013 262
01.01.2014 437
01.06.2014 476
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/20706. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland lebende Personen nach Beendigung einer Ausschreibung nach
Artikel 36 durch einen anderen Mitgliedstaat seit dem Jahr 2009
benachrichtigt, und wer nahm diese Benachrichtigung vor?
In wie vielen Fällen haben die ausschreibenden Mitgliedstaaten nach einer
Stellungnahme gefordert, dass eine Benachrichtigung zu unterbleiben
habe?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
7. Inwiefern trifft die von der Europäischen Kommission kritisierte Praxis,
mehrere Mitgliedstaaten würden Ausschreibungen nicht fristgerecht
löschen, nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf die Handhabung des
SIS durch deutsche Polizeibehörden zu?
a) Welche Gründe für ein verspätetes Löschen kann die Bundesregierung
anführen?
b) Inwiefern ist bei deutschen Ausschreibungen stets ein Zeitpunkt, wann
eine Ausschreibung gelöscht werden muss, festgelegt?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen trifft die Aussage
der Europäischen Kommission nicht auf Ausschreibungen durch deutsche
Polizeibehörden zu. Durch das in Deutschland von der Polizei genutzte
Informationssystem der Polizei (INPOL) werden Fristen vergeben, nach deren Ablauf
Fahndungsausschreibungen automatisch gelöscht werden, sofern vor Fristablauf
keine Verlängerung eingetragen wird. Die Löschung einer SIS-aktiven
Fahndung in INPOL bewirkt automatisch auch die technische Löschung dieser
Fahndung im SIS.
Darüber hinaus ist in den Polizeidienstvorschriften geregelt, wann eine
Ausschreibung auch vor Fristablauf zu löschen ist (z. B. Wegfall des
Ausschreibungsgrundes, Festnahme, Ingewahrsamnahme, Überstellung der gesuchten
Person aus dem Ausland).
c) Inwiefern bzw. in welchem Umfang sind auch deutsche
Ausschreibungen ungültig, etwa wenn eine Aufforderung zur Festnahme nicht mit
einem Europäischen Haftbefehl verknüpft wurde?
Die Polizeidienststellen des Bundes und der Länder müssen den Europäischen
Haftbefehl zwecks Einleitung einer internationalen Fahndung im SIS in INPOL
einstellen (sogenannte Q-Gruppe). Ohne Bestückung einer Q-Gruppe kann der
Datensatz nicht für das SIS aktiviert werden. Insofern gibt es im SIS keine
ungültigen Ausschreibungen zur Festnahme von deutschen Behörden aufgrund
einer fehlenden Verknüpfung mit einem Europäischen Haftbefehl. Auch zu
anderen SIS-Fahndungskategorien sind der Bundesregierung keine ungültigen
deutschen SIS-Fahndungen bekannt.
d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Staaten diese
im Bericht der Europäischen Kommission aufgezählten Verfehlungen
vorkommen?
Die Bundesregierung kann hierzu keine Aussage treffen, da insbesondere nicht
bekannt ist, nach welchen Kriterien die Europäische Kommission ihre
Bewertungen vorgenommen hat.
Drucksache 18/2070 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodee) An welche „betroffenen Mitgliedstaaten“ ist die Europäische
Kommision nach Kenntnis der Bundesregierung herangetreten, „um die
Situation zu klären“?
f) Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auch
Untersuchungen eingeleitet?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
8. Auf welche Weise hat sich die Europäische Kommission nach Kenntnis
der Bundesregierung „effektiv“ daran beteiligt, Lösungen für eine
„intensivere Nutzung“ der Nutzung verdeckter Ausschreibungsmöglichkeiten
hinsichtlich des SIS zu finden?
Die Europäische Kommission hat die intensivere Nutzung der SIS-
Ausschreibungen gemäß Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss in verschiedenen EU-
Ratsarbeitsgruppen und Komitees als Tagesordnungspunkt eingebracht und mit den
Mitgliedstaaten erörtert. Ziel war die bestmögliche Nutzung dieser
Ausschreibungskategorie zu Zwecken der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr –
insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
9. Auf welche Weise will die Europäische Kommission nach Kenntnis der
Bundesregierung nun eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um
die neuen Funktionen des SIS II „in vollem Umfang zu nutzen“?
Die Europäische Kommission nutzt hierzu den fachlichen Austausch mit
Vertretern der Mitgliedstaaten in den EU-Gremien.
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Behauptung der Europäischen Kommission, das SIS erweise sich als ein
„wichtiges Hilfsmittel bei der Verfolgung von Terroristen und reisenden
kriminellen Banden“, und was ist aus ihrer Sicht darunter zu verstehen?
Vonseiten des Bundeskriminalamts (BKA) erfolgt bei entsprechender
Erkenntnislage und Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen eine Anregung zur
Ausschreibung von mutmaßlichen Terroristen zur Einreiseverweigerung aus
präventiven Gründen nach Artikel 24 SIS-II-Ratsverordnung der EU bei der
Bundespolizei. Den betroffenen Personen wird durch die Ausschreibung die legale
Einreise ins Gemeinschaftsgebiet verwehrt. Im Zusammenhang mit
Ermittlungsverfahren gemäß §§ 129a/129b des Strafgesetzbuchs erfolgen weiterhin
Ausschreibungen zur Festnahme sowie zur verdeckten Registrierung im Bereich
des Terrorismus (polizeilichen Beobachtung) im SIS.
Meldungen über das Antreffen der ausgeschriebenen Personen führen zu
Erkenntnissen hinsichtlich Reisebewegungen bzw. Aufenthaltsorten von
Beschuldigten und Begleitpersonen. Vor allem die Ausschreibung zur verdeckten
Registrierung ist ein unverzichtbares ermittlungstaktisches Mittel, durch das
regelmäßig weiterführende Erkenntnisse erlangt werden.
a) Inwiefern kann die Bundesregierung derartige „Erfolge“ auch für die
eigene Arbeit bestätigen, und um welche signifikanten Fälle handelt es
sich dabei?
Die Möglichkeiten der Ausschreibungen im SIS stellen grundsätzlich die
wichtigste Informationsquelle zum Detektieren von Reisebewegungen
beispielsweise des islamistisch-terroristischen Personenpotenzials im europäischen
Ausland dar. Ein Verzicht auf entsprechende Ausschreibungen würde im Einzel-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/2070fall zu wesentlichen Informationsverlusten führen und die weiteren
Ermittlungen bzw. die weitere Informationserhebung erheblich erschweren.
b) Sofern es sich bei dem Begriff „reisende kriminelle Banden“ um
Angehörige von Sinti und Roma handeln soll, inwiefern nehmen
entsprechende Ausschreibungen im SIS nach Kenntnis der Bundesregierung
zu oder ab?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
c) Inwiefern bzw. auf welche Weise nutzen Behörden der
Bundesregierung bei der Verfolgung von „reisenden kriminellen Banden“ auch das
Visa-Informationssystems (VIS)?
Gemäß dem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 22. Juli 2013 (2013/
392/EU) i. V. m. dem Beschluss des Rates vom 23. Juni 2008 (2008/633/JI) dürfen
Strafverfolgungsbehörden seit dem 1. September 2013 Daten zum Zwecke der
Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger
schwerwiegender Straftaten im VIS abfragen. Der Zugriff der Behörden auf die im VIS
gespeicherten Daten erfolgt nach den Bestimmungen des VIS-Zugangsgesetzes
anlassbezogen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung der in
§ 3 des VIS-Zugangsgesetzes genannten terroristischen oder sonstigen
schwerwiegenden Straftaten. Unter den in Artikel 18 ff. der VIS-Verordnung ((EG)
Nr. 767/2008) genannten engen Voraussetzungen können die dort genannten
Behörden (keine Strafverfolgungsbehörden) ggf. auch die mit einem Datensatz
verknüpften weiteren Datensätze abfragen, sofern solche Datensätze zu der
betreffenden Person im VIS überhaupt vorhanden sind. Insofern lassen sich aus den im VIS
gespeicherten Antragsdaten in begrenztem Umfang Rückschlüsse auf
Reisebewegungen von Tätergruppierungen sowie deren Kontakte ziehen.
Eine Statistik zur Nutzung des VIS in Bezug auf die Abfrage verknüpfter
Datensätze liegt nicht vor.
11. Wie war die Bundesregierung in das Zustandekommen der
Abschlusserklärung des Rates für Justiz und Inneres hinsichtlich der Empfehlungen
zur verstärkten Nutzung des SIS II beteiligt (
www.consilium.europa.eu/
uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/jha/143107.pdf)?
Die Bundesregierung war über die zuständigen Ratsarbeitsgruppen („Schengen
Matters“ und „Terrorism Working Party“) in den Entscheidungsprozess
einbezogen.
12. Inwiefern wurden mit der Einführung des SIS II auch in Deutschland neue
Endnutzersysteme eingerichtet oder Upgrades der bestehenden Systeme
vorgenommen?
Die bestehenden Systeme wurden im Hinblick auf die Nutzung des SIS II
angepasst.
a) Inwiefern können nun auch in Deutschland parallel mehrere SIS-II-
Abfragen nach verschiedenen Kriterien vorgenommen werden, und
um welche Kategorien handelt es sich dabei?
Die Abfragemöglichkeiten haben sich mit der SIS II Einführung nicht verändert.
Bei einer Abfrage zu einer Person werden automatisch alle Personenkategorien
abgefragt; bei einer Abfrage zu einer Sache werden automatisch alle
Sachfahndungskategorien abgefragt. Dieser Umstand gilt für INPOL sowie für das SIS.
Drucksache 18/2070 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeb) Inwiefern bzw. in welchem Umfang hat sich nach Kenntnis der
Bundesregierung auch in Deutschland die „Trefferquote“ im Vergleich zum
früheren SIS erhöht?
Da sich die Funktionalitäten nicht geändert haben, besteht in dieser Hinsicht
auch keine Veränderung der „Trefferquote“ bei Abfragen im SIS.
13. Inwiefern sind auch deutsche Behörden von einer Prüfung durch
Sachverständige der neuen Agentur für IT-Großsysteme sowie aus den
Mitgliedstaaten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Effizienz
nationaler Sicherheitsmaßnahmen betroffen?
a) Wann und wo wurden bzw. werden diese vorgenommen?
b) Wann und wo sollen die Empfehlungen nach Kenntnis der
Bundesregierung vorgestellt werden?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine solche Prüfung bei
deutschen Behörden vor.
14. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung auch untersucht, ob der
Hackerangriff auf die dänische Kontaktstelle des SIS aus dem Jahr 2011
womöglich doch nicht unter Urheberschaft des derzeitigen Verdächtigen,
des Pirate-Bay-Mitgründers G. S. W., ausgeführt wurde (The Register,
7. Juni 2013)?
a) Inwiefern wird bei den Prüfungen zur Effizienz nationaler
Sicherheitsmaßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung auch untersucht, ob
sich Sicherheitsrisiken auch deshalb ergeben, wenn SIS-
Endnutzersysteme (wie in Dänemark) durch US-Konzerne programmiert
werden, die für ihre intensive Kooperation mit US-Geheimdiensten
bekannt sind?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
b) Sofern die Bundesregierung hierüber keine Kenntnis hat, inwiefern
würde sie eine solche Prüfung begrüßen?
Die Bundesregierung stünde einer entsprechenden Prüfung grundsätzlich
aufgeschlossen gegenüber.
15. Inwiefern, auf welche Weise, und in welchem Umfang will die
Bundesregierung „verdeckte Kontrollen“ oder „verdeckte Registrierungen“
zukünftig vermehrt gegen sogenannte ausländische Kämpfer (foreign
fighters) nutzen?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Die Ausschreibung einer Person
zur verdeckten Kontrolle unterliegt jeweils einer Einzelfallentscheidung.
16. Wer ist demnach mit „ausländischen Kämpfern“ (foreign fighters)
gemeint, und wie werden diese von Bundesbehörden definiert?
Für den Begriff „foreign fighters“ gibt es keine Legaldefinition. Der
international verwandte Begriff „foreign fighters“ beschreibt das Phänomen der
Reisebewegungen von Personen aus ihrem Herkunftsland in Konfliktzonen mit dem
Ziel der Beteiligung an Kampfhandlungen oder der Ausbildung in sogenannten
Terrorcamps.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/2070In den letzten Jahren hat das BKA Reisebewegungen in die Konfliktzonen
Afghanistan/Pakistan und Somalia festgestellt. Seit dem Jahr 2011 reisen
deutsche Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland insbesondere nach Syrien, um
dort an Kampfhandlungen teilzunehmen oder den Widerstand gegen das Assad-
Regime in sonstiger Weise zu unterstützen.
17. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern auch
Ausreiseverbote für „in Deutschland lebende Salafisten“ verhängt werden
könnten oder man die betreffenden Personen zwar ausreisen lassen, sie
jedoch an einer Wiedereinreise nach Deutschland hindern könne (FOCUS,
6. Juni 2014)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 16 bis 19 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 17. Juli 2013, Bundestagsdrucksache
17/14391, wird verwiesen.
18. Mit welcher Kategorie war der französische Staatsbürger M. N. nach
Kenntnis der Bundesregierung im SIS II gespeichert?
a) Wann wurde die Ausschreibung eingestellt, und wer war die
ausschreibende Behörde?
Mehdi NEMMOUCHE war nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der
französischen Behörden gemäß Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss am 10.
Dezember 2012 zur verdeckten Kontrolle ausgeschrieben worden.
Er wurde am 1. Juni 2014 von den belgischen Behörden gemäß Artikel 26
Ratsbeschluss zur Festnahme zwecks Auslieferung wegen Mordes und versuchtem
Mord im Zusammenhang mit Terrorismus zur Strafverfolgung ausgeschrieben.
b) Wann genau wurde M. N. von deutschen Behörden festgestellt, und
wann genau erfolgten Mitteilungen an welche in- und ausländischen
Behörden?
Auf Grundlage der SIS-Ausschreibung hat die Bundespolizei Mehdi
NEMMOUCHE bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am Flughafen
Frankfurt am Main am 18. März 2014 festgestellt und daraufhin das BKA als
„Nationale SIRENE“ informiert. Dieser Treffer wurde seitens der SIRENE
Deutschland am 18. März 2014 an die SIRENE Frankreich übermittelt.
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Fall
(auch dass M. N. trotz SIS-Speicherung mutmaßlich einen Anschlag
beging), und was hat sie in welchen EU-Gremien hierzu vorgetragen?
Die deutschen Sicherheitsbehörden gehen bereits seit längerer Zeit davon aus,
dass die derzeit größte Gefahr islamistischer Anschläge und Gewalttaten von
Einzeltätern und autonom agierenden Gruppen ausgeht. Dies gilt insbesondere
dann, wenn diese sich in einem terroristischen Ausbildungslager aufgehalten
haben oder aber aktiv an entsprechenden Kampfhandlungen (bspw. in Syrien)
beteiligt waren und sich hierdurch entsprechende Kompetenzen angeeignet
haben.
Der derzeitige Kenntnisstand zum Fall NEMMOUCHE lässt eine abschließende
Bewertung des Sachverhaltes nicht zu. Deutschland hat sich zum Anschlag in
Brüssel am 5. Juni 2014 im Rat der Justiz- und Innenminister geäußert, die
Drahtberichte der Bundesregierung über Sitzungen von EU-Gremien wie
diesem gehen auch dem Deutschen Bundestag zu.
Drucksache 18/2070 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode19. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer
Arbeitsgruppe, die nach Medienberichten Deutschland „und mehrere
andere EU-Staaten“ eingesetzt hätten, um Maßnahmen gegen „foreign
fighters“ zu entwickeln (DIE WELT, 11. Juni 2014)?
a) Welche Behörden welcher Länder bzw. EU-Einrichtungen gehören der
Gruppe an?
b) Worin besteht die Rolle des Vorsitzes?
c) Welches Ziel und welchen Zweck verfolgt die Arbeitsgruppe?
d) Wann sollen Berichte vorliegen bzw. weitere Treffen stattfinden?
Im Rahmen einer Initiative Belgiens haben sich in besonderem Maße von dem
Phänomen der Reisebewegungen von Personen in Krisengebiete betroffene EU-
Mitgliedstaaten ausgetauscht. Belgien hatte hierzu Dänemark, Deutschland,
Frankreich, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden und Spanien
eingeladen, am letzten Treffen nahm auch Italien teil.
Ziel ist ein Erfahrungsaustausch zu den aus diesem Phänomen resultierenden
Herausforderungen und den im jeweiligen Mitgliedstaat initiierten oder
beabsichtigten Mechanismen, um der Situation gerecht zu werden. Die Gespräche
dienen auch dazu, den weiteren Handlungsbedarf herauszuarbeiten. Die
Gespräche finden auf ministerieller Ebene, in der Regel der Innenressorts, unter
Teilnahme der Europäischen Kommission und von Mitarbeitern des EU-
Koordinators für Terrorismusbekämpfung statt.
20. Inwiefern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf Ebene
der Bundes- und Landespolizeien entsprechende Arbeitsgruppen zum
Umgang mit „foreign fighters“?
a) Welche Bund-Länder-Arbeitsgruppen existieren hierzu, welches Ziel
und welchen Zweck verfolgen diese, und wer führt diese an?
b) Inwiefern existieren auch im „Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrum“ entsprechende Arbeitsgruppen, welches Ziel und welchen
Zweck verfolgen diese, und wer gehört diesen an?
Zur Bearbeitung der Reisebewegungen des islamistisch-terroristischen
Personenpotenzials in Konfliktzonen werden sowohl auf Bundes- als auch auf
Landesebene verschiedene Arbeitsgruppen genutzt. Generell erfolgen Absprachen
zwischen Bund und Ländern neben dem normalen polizeilichen Schriftverkehr
über die Zusammenarbeit im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum
(GTAZ). Es tagen insbesondere die Arbeitsgruppen Gefährdungsbewertung,
Operativer Informationsaustausch, Lageraufenthalte und Fallauswertung unter
Beteiligung der betroffenen Polizeibehörden und Nachrichtendienste des
Bundes und der Länder. Daneben werden Fälle von drittstaatsangehörigen
Rückkehrern in der AG Statusrechtliche Begleitmaßnahmen unter Federführung des
Bundeamts für Migration und Flüchtlinge beraten. Zudem hat die Ständige
Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens zum Thema „Foreign
Fighters“ eingerichtet.
c) Welche Datensammlungen existieren zu dem Phänomen, und wo sind
diese jeweils angesiedelt?
Es bestehen keine speziellen Datensammlungen zu diesem Phänomen. Personen
werden im BKA in den polizeilichen Informationssystemen gespeichert, soweit
im Einzelfall ein Speicherungsgrund vorliegt. Grundlage hierfür sind die
Erkenntnisse, die dem BKA zur Wahrnehmung der Aufgaben als Zentralstelle
im Rahmen des Informationsaustauschs gemäß § 13 i. V. m. § 2 des Bundes-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2070kriminalamtgesetzes (BKAG) übermittelt werden. Die übermittelten
Personendaten und Erkenntnisse werden im BKA zu Auswerte- und Statistikzwecken
(u. a. für Gefährdungsbewertung, Lagebilderstellung) erfasst.
21. Inwiefern wird der „Focal Point Travellers“ bei Europol nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2013 stärker durch die Mitgliedstaaten
oder andere Beteiligte genutzt?
Der „Focal Point Travellers“ wurde am 29. April 2014 nach Schlusszeichnung
der „opening order“ durch den Europol-Direktor eröffnet. Es kann daher keine
Aussage zur Entwicklung der Beteiligung der Mitgliedstaaten oder anderer in
dem Focal Point seit dem Jahr 2013 getroffen werden.
a) Welche Mitgliedstaaten oder andere Einrichtungen nehmen am „Focal
Point Travellers“ teil?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine abschließenden Informationen vor, da
dazu derzeit eine Abstimmung erfolgt.
b) Auf welche Weise bringen sich welche Bundesbehörden dort ein?
Am 19. Juni 2014 fand ein außerordentliches High-Level-Expert Meeting bei
Europol statt, im Rahmen dessen die Zielrichtung der Focal Points sowie die
Einbindung von möglichen Drittstaaten thematisiert wurden. An dem Meeting
nahm ein Vertreter des BKA teil.
Darüber hinaus findet am 25./26. Juni 2014 ein Operational Meeting bei Europol
im Rahmen des „Focal Points Travellers“ bei Europol statt, an welchem die
Bundesregierung ebenfalls durch das BKA vertreten sein wird.
22. Inwiefern könnten aus Sicht der Bundesregierung weitere Möglichkeiten
des Informationsaustauschs über „ausländische Kämpfer“ (foreign
fighters) genutzt werden?
Die Möglichkeiten des nationalen und internationalen Informationsaustausches
werden unter Beachtung der rechtlichen Möglichkeiten und Prüfung des
Einzelfalles bereits umfassend genutzt. Inwiefern die Problematik neue Maßnahmen
im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen oder gegebenenfalls auch
neue gesetzliche Regelungen erfordert, wird auf EU-Ebene intensiv diskutiert.
Die Bundesregierung ist für eine Prüfung der entsprechenden Vorschläge.
a) Für welche Maßnahmen bräuchte es demnach keine neuen
gesetzlichen Regelungen?
b) Für welche neuen gesetzlichen Regelungen setzt sich die
Bundesregierung auf EU-Ebene ein?
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.
c) Inwiefern hält es die Bundesregierung für denkbar oder sogar
erwiesen, dass „ausländische Kämpfer“ (foreign fighters) über Libyen
über das Mittelmeer in die EU einreisen?
Hierzu liegen der Bundesregierung aktuell keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 18/2070 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode23. Inwiefern bzw. auf welche Weise werden von deutschen Behörden auch
Informationssysteme der Polizeiorganisation INTERPOL zum Umgang
mit „ausländischen Kämpfern“ (foreign fighters) genutzt?
Die Zusammenarbeit mit Interpol in diesem Bereich erfolgt unter der
besonderen Beachtung des Artikels 3 der Interpol-Statuten. Im Einzelfall wird von den
Ausschreibungsmöglichkeiten von Personen über Interpol, beispielsweise im
Rahmen von internationalen Haftbefehlen oder von Vermissten-
Angelegenheiten, Gebrauch gemacht.
a) Was ist der Bundesregierung über eine Initiative INTERPOLS
bekannt, die Interoperabilität nationaler Systeme zu verbessern, und
worum handelt es sich dabei technisch, administrativ sowie
organisatorisch?
Bei Interpol wird nach Kenntnis der Bunderegierung unter dem Begriff
„Interoperabilität“ diskutiert, ob und wie bisher manuell erfolgender
Informationsaustausch zwischen den Polizeien der Interpol-Mitgliedsstaaten zukünftig durch
Nutzung technischer Standards automatisiert und dadurch verbessert werden
kann. Technisch werden hierfür meist Web Services auf Basis des
Austauschformates XML verwendet. Konkrete Vorhaben und Informationen, die über den
beabsichtigten Einsatz von Web Services hinausgehen, sind der Bundesregierung
nicht bekannt.
b) Inwiefern ist hiermit nach Einschätzung bzw. Kenntnis der
Bundesregierung auch eine polizeiliche Suchanfrage in mehreren Systemen
gemeint?
Konkrete Vorhaben und Informationen, die über den beabsichtigten Einsatz von
Web Services hinausgehen, sind der Bundesregierung nicht bekannt.
c) Welche EU-Mitgliedstaaten oder EU-Agenturen haben sich nach
Kenntnis der Bundesregierung für die Unterstützung eines derartigen
Vorhabens bereiterklärt, und worin soll diese bestehen?
d) Was ist der Bundesregierung über die Problematik von EU-
Mitgliedstaaten bekannt, die keine polizeilichen personenbezogenen Daten an
INTERPOL als private Einrichtung übermitteln dürfen?
Darüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
24. Welche Firmen oder Institute sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit
der Ausarbeitung einer Studie bezüglich der Optionen zur
Fortentwicklung von der Europäischen Agentur für IT-Großsysteme (eu-LISA) zu
einem zentralen IT-Dienstleister für die europäischen Sicherheitsbehörden
beauftragt (Schriftliche Frage 28 des Abgeordneten Andrej Hunko auf
Bundestagsdrucksache 17/1434)?
a) Welche Ansichten zu „Lücken in den bestehenden polizeilichen
Informationsaustauschsystemen“ hat die Bundesregierung hierzu auf
EU-Ebene vorgetragen?
b) Auf welche Weise könnte eu-LISA nach derzeitigem Stand aus Sicht
der Bundesregierung zur Unterstützung der Verwaltung dezentraler
Verfahren (z. B. Prümer Beschlüsse) herangezogen werden, bzw.
welche Maßnahmen wären aus ihrer Sicht hierzu wünschenswert?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. vom 24. Juni 2014, Bundestagsdrucksache 18/1832, wird
verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/207025. Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen
über den EU-PNR-Richtlinienentwurf (PNR: Passenger Name Record)
„für ein hohes Datenschutzniveau eingesetzt“, welche Vorschläge wurden
gemacht, und inwiefern konnten sich diese durchsetzen
(Bundestagsdrucksache 18/1630)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. vom 18. Januar 2013, Bundestagsdrucksache 17/12118, sowie
auf die Drahtberichte (DB) über die AStV-Sitzungen am 30. März 2011
(DB Nr. 1555 vom 30. März 2011) und 18. April 2012 (DB Nr. 1875 vom
18. April 2012) und über die Ratstagung vom 11. April 2011 (Ratsdokument
1772 vom 11. April 2011) wird verwiesen.
Bislang konnte die Bundesregierung ihre Kernforderung, die Speicherfrist zu
verkürzen, und andere wichtige Forderungen, z. B. in Bezug auf die
Datenübermittlung an Drittstaaten, wegen der Mehrheitsverhältnisse im Rat nicht
durchsetzen (siehe Ratsdokument 8448/2/12 REV 2, das die letzte vom Rat der Justiz-
und Innenminister im April 2012 mehrheitlich politisch gebilligte Fassung der
Richtlinie enthält).
26. Auf welche Weise und durch welche Beteiligten prüft die
Bundesregierung derzeit, inwiefern sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung auch Maßgaben für die EU-PNR-
Richtlinie ergeben?
Innerhalb der Bundesregierung, vor allem im federführenden
Bundesministerium des Innern sowie im Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz, werden gegenwärtig die Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofs der
Europäischen Union vom 8. April 2014 – C-293/12, C-594/12 zur Ungültigkeit
der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsdatenspeicherung auf in der Beratung
befindliche Vorschläge für Rechtsakte der Europäischen Union durch die
zuständigen Fachreferate geprüft. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Insbesondere ist das Ergebnis der von der Europäischen Kommission
angekündigten Prüfung abzuwarten. Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
27. Auf welche Weise und durch welche Beteiligten prüft die Europäische
Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, inwiefern sich
aus dem Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung auch Maßgaben
für die EU-PNR-Richtlinie ergeben?
Die Europäische Kommission hat bei der JI-Referentensitzung am 23. April
2014 und beim CATS am 24. April 2014 erklärt, sie wolle eine gründliche
Bewertung des Urteils vornehmen (siehe Drahtberichte Nr. 1963 vom 28. April
2014 und Nr. 1948 vom 25. April 2014). Auf welche Weise und mit welchen
Beteiligten die Prüfung innerhalb der Europäischen Kommission erfolgt, wurde
nicht mitgeteilt. Ergänzend wird auf den DB Nr. 2593 vom 6. Juni 2014 über
Tagesordnungspunkt 12 des Rates für Justiz und Inneres am 5./6. Juni 2014
hingewiesen.
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ISSN 0722-8333]