Zunahme von Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle oder Registrierung im Schengen Informationssystem SIS II
der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die heimliche Verfolgung von Personen und Sachen steigt nach einem Bericht der Europäischen Kommission rapide an. Der jüngste „Halbjahresbericht zum Funktionieren des Schengen-Raums“ (COM(2014) 292 final) der Europäischen Kommission meldet eine 30-prozentige Zunahme bei der Zahl der betreffenden Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS). Gründe für die Zunahme werden in dem Papier nur angedeutet: Demnach habe sich die Europäische Kommission „effektiv“ daran beteiligt, Lösungen für eine „intensivere Nutzung“ einer Verfolgung unter Zuhilfenahme digitaler Informationssysteme zu finden. Von Interesse sind Daten über Personen oder Fahrzeuge, darunter auch Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Container. Immer, wenn die heimlich Verfolgten innerhalb des Schengen-Raums angetroffen werden, erfolgt eine Meldung an diese ausschreibende Polizeidienststelle. Bei „Grenzkontrollen und sonstigen polizeilichen und zollrechtlichen Überprüfungen“ werden der ausschreibenden Stelle dann eine Reihe von Daten übermittelt. Hierzu gehören Ort, Zeit und Anlass der Überprüfung, Reiseweg und Reiseziel, Begleitpersonen oder Insassen sowie mitgeführte Sachen. Die Fahrzeuge können auch unter einem Vorwand durchsucht werden. Die Maßnahme darf sowohl zur Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr vorgenommen werden: Etwa wenn „konkrete Anhaltspunkte“ vorliegen, dass schwere Straftaten geplant oder begangen werden. Als Erwägungsgrund gilt aber auch, wenn eine „Gesamtbeurteilung des Betroffenen“ erwarten lasse, dass auch künftig außergewöhnlich schwere Straftaten begangen würden. Schließlich eröffnet der ebenfalls vorgesehene Einsatz im Falle einer „erheblichen Gefährdung oder anderer erheblicher Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit des Staates“ weitere Anlässe für eine „verdeckte Kontrolle“ mithilfe des SIS.
In der Neufassung des „Schengener Informationssystems“ der zweiten Generation (SIS II) wurde der frühere im Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) festgelegte Artikel 99 nun als Artikel 36 gefasst. Neu hinzugekommen ist ein Paragraf, der nach Beendigung der Maßnahme eine nachträgliche Benachrichtigung vorsieht. Sofern Ausschreibungen von deutschen Polizeibehörden in das SIS eingegeben worden sind, erfolgt die Benachrichtigung im Einvernehmen mit dem Bundeskriminalamt (BKA). Eine etwaige Löschung müssen die ausschreibenden Landes- oder Zollbehörden gegenüber dem BKA bestätigen. Sofern eine Unterrichtung dann trotzdem unterbleiben soll, braucht es eine gerichtliche Zustimmung. Fünf Jahre nach Beendigung der Ausschreibung kann das Gericht dem „endgültigen Absehen von der Benachrichtigung“ zustimmen.
Komplizierter ist die nachträgliche Unterrichtung, wenn ein anderer Mitgliedstaat die Daten in das EU-Fahndungs- system eingegeben hat. Sind etwa deutsche Staatsangehörige betroffen, darf das BKA eine Auskunft nur erteilen, wenn dem ausschreibenden Mitgliedstaat vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Auch hier kann die Auskunftserteilung unterbleiben, wenn dies aus polizeilicher Sicht „unerlässlich ist“.
Bei der Umsetzung des neuen SIS II kommt es anscheinend zu weiteren Problemen bei Ausschreibungen. Im Bericht der Europäischen Kommission heißt es hierzu, mehrere Mitgliedstaaten würden diese nicht fristgerecht löschen. Nicht mehr relevante Ausschreibungen könnten den betroffenen Personen aber „Unannehmlichkeiten bereiten und Schäden zufügen“. Als Hauptgründe für das verspätete Löschen führt die Europäische Kommission das Fehlen von Verfahren und Kontrollen durch die zuständigen nationalen Behörden an, auch fehle es teilweise an klaren Rechtsvorschriften. So sei häufig kein Zeitpunkt, wann eine Ausschreibung gelöscht werden muss, festgelegt. Andere Ausschreibungen seien sogar ungültig, etwa wenn eine Aufforderung zur Festnahme nicht mit einem Europäischen Haftbefehl verknüpft würde. In welchen Ländern die Verfehlungen vorkommen, teilt die Europäische Kommission nicht mit. Man wolle aber an die „betroffenen Mitgliedstaaten“ herantreten, „um die Situation zu klären“. Gegebenenfalls würden aber auch Untersuchungen eingeleitet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Inwiefern kann die Bundesregierung den Bericht der Europäischen Kommission bestätigen, wonach die heimliche Verfolgung von Personen und Sachen mittels Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS) deutlich zunimmt?
Welche Angaben oder Mutmaßungen kann die Bundesregierung zum Grund für den deutlichen Anstieg machen, bzw. was ist ihr darüber aus Ratsarbeitsgruppen zu anderen Mitgliedstaaten bekannt?
Wie viele Daten haben Behörden der Bundesregierung bzw. (soweit der Bundesregierung bekannt) der Landesregierungen von 2009 bis 2014 in das SIS eingespeist (bitte für jedes Jahr entsprechende Zahlen angeben)?
Welche Zahlen für Ausschreibungen zur „verdeckten Kontrolle“ bzw. „verdeckten Registrierung“ im SIS haben Behörden der Bundesregierung bzw. (soweit der Bundesregierung bekannt) der Landesregierungen von 2009 bis 2014 vorgenommen (bitte für jedes Jahr und jede Behörde entsprechende Zahlen angeben)?
a) Wie verteilen sich diese Daten auf Personen und Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Container?
b) In wie vielen Fällen dienten die Maßnahmen der Strafverfolgung und inwiefern einer Gefahrenabwehr?
c) Inwiefern liegen Zahlen vor, wonach ersichtlich ist, ob Ausschreibungen auch zunehmen, da vermehrt Personen ausgeschrieben werden, denen unterstellt wird, es lägen „konkrete Anhaltspunkte“ vor, dass schwere Straftaten geplant oder begangen würden, oder die „Gesamtbeurteilung des Betroffenen“ lasse erwarten, dass auch künftig außergewöhnlich schwere Straftaten begangen würden (sofern der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, inwiefern kann sie näherungsweise mitteilen, ob derartige Ausschreibungsgründe zu- oder abnehmen)?
d) Inwiefern liegen Zahlen vor, wonach ersichtlich ist, ob Ausschreibungen auch wegen einer „erheblichen Gefährdung oder anderer erheblicher Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit des Staates“ zunehmen (sofern der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, inwiefern kann sie näherungsweise mitteilen, ob derartige Ausschreibungsgründe zuoder abnehmen)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Betroffene nach Beendigung einer Ausschreibung durch Bundes- und Landesbehörden nach Artikel 36 seit dem Jahr 2009 benachrichtigt, und wer nahm diese Benachrichtigung vor?
a) In wie vielen Fällen unterblieb seit dem Jahr 2009 eine Unterrichtung, und in wie vielen Fällen ist hierfür eine gerichtliche Zustimmung eingeholt worden?
b) In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Gerichte dem „endgültigen Absehen von der Benachrichtigung“ zugestimmt?
c) Inwiefern bzw. in welchem Umfang konnte zu einer Benachrichtigung oder Löschung von Landesbehörden kein Einvernehmen mit dem Bundeskriminalamt (BKA) hergestellt werden?
d) Inwiefern wurden nach Beendigung einer Maßnahme alle vorgeschriebenen Löschungen bei ausschreibenden Landes- oder Zollbehörden gegenüber dem BKA bestätigt, bzw. was ist der Bundesregierung zu entsprechenden Verfahrensdefiziten bekannt?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland lebende Personen nach Beendigung einer Ausschreibung nach Artikel 36 durch einen anderen Mitgliedstaat seit dem Jahr 2009 benachrichtigt, und wer nahm diese Benachrichtigung vor?
In wie vielen Fällen haben die ausschreibenden Mitgliedstaaten nach einer Stellungnahme gefordert, dass eine Benachrichtigung zu unterbleiben habe?
Inwiefern trifft die von der Europäischen Kommission kritisierte Praxis, mehrere Mitgliedstaaten würden Ausschreibungen nicht fristgerecht löschen, nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf die Handhabung des SIS durch deutsche Polizeibehörden zu?
a) Welche Gründe für ein verspätetes Löschen kann die Bundesregierung anführen?
b) Inwiefern ist bei deutschen Ausschreibungen stets ein Zeitpunkt, wann eine Ausschreibung gelöscht werden muss, festgelegt?
c) Inwiefern bzw. in welchem Umfang sind auch deutsche Ausschreibungen ungültig, etwa wenn eine Aufforderung zur Festnahme nicht mit einem Europäischen Haftbefehl verknüpft wurde?
d) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Staaten diese im Bericht der Europäischen Kommission aufgezählten Verfehlungen vorkommen?
e) An welche „betroffenen Mitgliedstaaten“ ist die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung herangetreten, „um die Situation zu klären“?
f) Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auch Untersuchungen eingeleitet?
Auf welche Weise hat sich die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung „effektiv“ daran beteiligt, Lösungen für eine „intensivere Nutzung“ der Nutzung verdeckter Ausschreibungsmöglichkeiten hinsichtlich des SIS zu finden?
Auf welche Weise will die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung nun eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die neuen Funktionen des SIS II „in vollem Umfang zu nutzen“?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Behauptung der Europäischen Kommission, das SIS erweise sich als ein „wichtiges Hilfsmittel bei der Verfolgung von Terroristen und reisenden kriminellen Banden“, und was ist aus ihrer Sicht darunter zu verstehen?
a) Inwiefern kann die Bundesregierung derartige „Erfolge“ auch für die eigene Arbeit bestätigen, und um welche signifikanten Fälle handelt es sich dabei?
b) Sofern es sich bei dem Begriff „reisende kriminelle Banden“ um Angehörige von Sinti und Roma handeln soll, inwiefern nehmen entsprechende Ausschreibungen im SIS nach Kenntnis der Bundesregierung zu oder ab?
c) Inwiefern bzw. auf welche Weise nutzen Behörden der Bundesregierung bei der Verfolgung von „reisenden kriminellen Banden“ auch das Visa-Informationssystems (VIS)?
Wie war die Bundesregierung in das Zustandekommen der Abschlusserklärung des Rates für Justiz und Inneres hinsichtlich der Empfehlungen zur verstärkten Nutzung des SIS II beteiligt (www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/jha/143107.pdf)?
Inwiefern wurden mit der Einführung des SIS II auch in Deutschland neue Endnutzersysteme eingerichtet oder Upgrades der bestehenden Systeme vorgenommen?
a) Inwiefern können nun auch in Deutschland parallel mehrere SIS-II-Abfragen nach verschiedenen Kriterien vorgenommen werden, und um welche Kategorien handelt es sich dabei?
b) Inwiefern bzw. in welchem Umfang hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch in Deutschland die „Trefferquote“ im Vergleich zum früheren SIS erhöht?
Inwiefern sind auch deutsche Behörden von einer Prüfung durch Sachverständige der neuen Agentur für IT-Großsysteme sowie aus den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Effizienz nationaler Sicherheitsmaßnahmen betroffen?
a) Wann und wo wurden bzw. werden diese vorgenommen?
b) Wann und wo sollen die Empfehlungen nach Kenntnis der Bundesregierung vorgestellt werden?
Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung auch untersucht, ob der Hackerangriff auf die dänische Kontaktstelle des SIS aus dem Jahr 2011 womöglich doch nicht unter Urheberschaft des derzeitigen Verdächtigen, des Pirate-Bay-Mitgründers G. S. W., ausgeführt wurde (The Register, 7. Juni 2013)?
a) Inwiefern wird bei den Prüfungen zur Effizienz nationaler Sicherheitsmaßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung auch untersucht, ob sich Sicherheitsrisiken auch deshalb ergeben, wenn SIS-Endnutzersysteme (wie in Dänemark) durch US-Konzerne programmiert werden, die für ihre intensive Kooperation mit US-Geheimdiensten bekannt sind?
b) Sofern die Bundesregierung hierüber keine Kenntnis hat, inwiefern würde sie eine solche Prüfung begrüßen?
Inwiefern, auf welche Weise, und in welchem Umfang will die Bundesregierung „verdeckte Kontrollen“ oder „verdeckte Registrierungen“ zukünftig vermehrt gegen sogenannte ausländische Kämpfer (foreign fighters) nutzen?
Wer ist demnach mit „ausländischen Kämpfern“ (foreign fighters) gemeint, und wie werden diese von Bundesbehörden definiert?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern auch Ausreiseverbote für „in Deutschland lebende Salafisten“ verhängt werden könnten oder man die betreffenden Personen zwar ausreisen lassen, sie jedoch an einer Wiedereinreise nach Deutschland hindern könne (FOCUS, 6. Juni 2014)?
Mit welcher Kategorie war der französische Staatsbürger M. N. nach Kenntnis der Bundesregierung im SIS II gespeichert?
a) Wann wurde die Ausschreibung eingestellt, und wer war die ausschreibende Behörde?
b) Wann genau wurde M. N. von deutschen Behörden festgestellt, und wann genau erfolgten Mitteilungen an welche in- und ausländischen Behörden?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Fall (auch dass M. N. trotz SIS-Speicherung mutmaßlich einen Anschlag beging), und was hat sie in welchen EU-Gremien hierzu vorgetragen?
Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Arbeitsgruppe, die nach Medienberichten Deutschland „und mehrere andere EU-Staaten“ eingesetzt hätten, um Maßnahmen gegen „foreign fighters“ zu entwickeln (DIE WELT, 11. Juni 2014)?
a) Welche Behörden welcher Länder bzw. EU-Einrichtungen gehören der Gruppe an?
b) Worin besteht die Rolle des Vorsitzes?
c) Welches Ziel und welchen Zweck verfolgt die Arbeitsgruppe?
d) Wann sollen Berichte vorliegen bzw. weitere Treffen stattfinden?
Inwiefern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf Ebene der Bundes- und Landespolizeien entsprechende Arbeitsgruppen zum Umgang mit „foreign fighters“?
a) Welche Bund-Länder-Arbeitsgruppen existieren hierzu, welches Ziel und welchen Zweck verfolgen diese, und wer führt diese an?
b) Inwiefern existieren auch im „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ entsprechende Arbeitsgruppen, welches Ziel und welchen Zweck verfolgen diese, und wer gehört diesen an?
c) Welche Datensammlungen existieren zu dem Phänomen, und wo sind diese jeweils angesiedelt?
Inwiefern wird der „Focal Point Travellers“ bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 stärker durch die Mitgliedstaaten oder andere Beteiligte genutzt?
a) Welche Mitgliedstaaten oder andere Einrichtungen nehmen am „Focal Point Travellers“ teil?
b) Auf welche Weise bringen sich welche Bundesbehörden dort ein?
Inwiefern könnten aus Sicht der Bundesregierung weitere Möglichkeiten des Informationsaustauschs über „ausländische Kämpfer“ (foreign fighters) genutzt werden?
a) Für welche Maßnahmen bräuchte es demnach keine neuen gesetzlichen Regelungen?
b) Für welche neuen gesetzlichen Regelungen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene ein?
c) Inwiefern hält es die Bundesregierung für denkbar oder sogar erwiesen, dass „ausländische Kämpfer“ (foreign fighters) über Libyen über das Mittelmeer in die EU einreisen?
Inwiefern bzw. auf welche Weise werden von deutschen Behörden auch Informationssysteme der Polizeiorganisation INTERPOL zum Umgang mit „ausländischen Kämpfern“ (foreign fighters) genutzt?
a) Was ist der Bundesregierung über eine Initiative INTERPOLS bekannt, die Interoperabilität nationaler Systeme zu verbessern, und worum handelt es sich dabei technisch, administrativ sowie organisatorisch?
b) Inwiefern ist hiermit nach Einschätzung bzw. Kenntnis der Bundesregierung auch eine polizeiliche Suchanfrage in mehreren Systemen gemeint?
c) Welche EU-Mitgliedstaaten oder EU-Agenturen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die Unterstützung eines derartigen Vorhabens bereiterklärt, und worin soll diese bestehen?
d) Was ist der Bundesregierung über die Problematik von EU-Mitgliedstaaten bekannt, die keine polizeilichen personenbezogenen Daten an INTERPOL als private Einrichtung übermitteln dürfen?
Welche Firmen oder Institute sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Ausarbeitung einer Studie bezüglich der Optionen zur Fortentwicklung von der Europäischen Agentur für IT-Großsysteme (eu-LISA) zu einem zentralen IT-Dienstleister für die europäischen Sicherheitsbehörden beauftragt (Schriftliche Frage 28 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 17/1434)?
a) Welche Ansichten zu „Lücken in den bestehenden polizeilichen Informationsaustauschsystemen“ hat die Bundesregierung hierzu auf EU-Ebene vorgetragen?
b) Auf welche Weise könnte eu-LISA nach derzeitigem Stand aus Sicht der Bundesregierung zur Unterstützung der Verwaltung dezentraler Verfahren (z. B. Prümer Beschlüsse) herangezogen werden, bzw. welche Maßnahmen wären aus ihrer Sicht hierzu wünschenswert?
Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen über den EU-PNR-Richtlinienentwurf (PNR: Passenger Name Record) „für ein hohes Datenschutzniveau eingesetzt“, welche Vorschläge wurden gemacht, und inwiefern konnten sich diese durchsetzen (Bundestagsdrucksache 18/1630)?
Auf welche Weise und durch welche Beteiligten prüft die Bundesregierung derzeit, inwiefern sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung auch Maßgaben für die EU-PNR-Richtlinie ergeben?
Auf welche Weise und durch welche Beteiligten prüft die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, inwiefern sich aus dem Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung auch Maßgaben für die EU-PNR-Richtlinie ergeben?