BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Nationale Umsetzung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

Subsidiaritätsrüge gegen den Hilfsfonds, Definition der Zielgruppe, Anzahl betroffener Personen in der EU und in Deutschland seit 2005, förderfähige Aktivitäten, Konsultationen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, Vorschläge zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit, Kinderarmut und Armut von Migranten; Maßnahmen zur sozialen Inklusion, finanzielle Mittel, Planungsgrundlage für die Umsetzung des Hilfsfonds, operationelle Ziele, Ex-ante-Evaluierung, Armutsindikatoren<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

11.07.2014

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/187917.06.2014

Nationale Umsetzung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im März 2014 hat die Europäische Union (EU) einen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) beschlossen. Dieser Fonds ist für die Zeit zwischen 2014 und 2020 mit einem finanziellen Budget von 3,4 Mrd. Euro ausgestattet. Für Deutschland stehen etwa 79 Mio. Euro zur Verfügung. Bis zum September dieses Jahres muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein operationelles Programm bei der Europäischen Kommission vorlegen. Dieses operationelle Programm soll in Kooperation mit regionalen, lokalen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren entwickelt und umgesetzt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Bedeutung hat es für die Bundesregierung, dass die frühere schwarzgelbe Mehrheit im Deutschen Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode eine so genannte Subsidiaritätsrüge gegen den Hilfsfonds eingelegt hat?

Teilt die Bundesregierung die in diesem Zusammenhang formulierten Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit von armutspolitischen Aktivitäten und Programmen der EU?

2

Welche Zielgruppen für das Programm hat die Europäische Kommission in ihrem Entwurf für die Verordnung benannt?

3

Wie definiert die Verordnung die Zielgruppe des Programms?

Was versteht die Verordnung unter „am stärksten benachteiligte Personen“?

4

Wie viele Personen in der EU gehören nach Kenntnis der Bundesregierung statistisch zu der Gruppe der am stärksten benachteiligten Personen, und wie hat sich deren Anzahl seit 2005 entwickelt?

5

Wie viele Personen in Deutschland gehören zu der Gruppe der am stärksten benachteiligten Personen, und wie hat sich die Anzahl seit dem Jahr 2005 entwickelt?

6

Welche konkreten Aktivitäten definiert die Verordnung als förderfähig?

7

Welche konkreten Aktivitäten hat die Europäische Kommission in ihrem Entwurf als förderfähig angeführt?

8

Welche Konsultationen hat die Bundesregierung bislang mit welchen Akteuren der Politik und der Zivilgesellschaft durchgeführt?

9

Anhand welcher Kriterien werden die zivilgesellschaftlichen Akteure ausgewählt, mit denen Konsultationen stattfinden?

10

Welche konkreten Vorschläge für die Definition von förderfähigen Angeboten aus dem EHAP wurden in den Konsultationsprozessen vorgelegt, und welche werden durch das BMAS geteilt

a) zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit,

b) zur Bekämpfung von Ausgrenzung und Armut von Kindern oder

c) zur Bekämpfung der Ausgrenzung und Armut von zugewanderten Menschen?

11

Welche weiteren konkreten Vorschläge zur Förderung von Maßnahmen der sozialen Inklusion wurden der Bundesregierung vorgeschlagen?

12

In welchem Umfang sind finanzielle Mittel notwendig bzw. als notwendig angezeigt worden, um die Bedarfe zu befriedigen?

13

Bei welchen Vorschlägen sieht die Bundesregierung einen grundsätzlichen Handlungsbedarf?

14

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die vorgetragenen Bedarfe nach Auffassung der Fragesteller mit den Mitteln des EHAP nicht zu befriedigen sein werden?

15

Welche im Rahmen der Beratungen vorgelegten Vorschläge wird die Bundesregierung jenseits des EHAP in eigenständiger nationaler Verantwortung aufgreifen, ggf. wann und in welcher Form?

16

Wann wurde von welcher Instanz entschieden, dass der Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ den „inhaltlichen Rahmen für den Einsatz des Hilfsfonds in Deutschland“ absteckt (Unterrichtung des BMAS, Bericht zur Umsetzung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen, Deutscher Bundestag, Ausschussdrucksache 18(11)104)?

Ist dieser Zwischenbericht weiterhin Planungsgrundlage des BMAS?

17

Was folgt hinsichtlich der weiteren inhaltlichen und verfahrensmäßigen Erstellung des operationellen Programms zur Umsetzung des EHAP aus der genannten Festlegung des BMAS?

18

Wie wird die fortlaufende Finanzierung aus dem EHAP unter Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Akteuren begleitet?

Wer wird konkret einbezogen?

19

In welchem Umfang trägt die Umsetzung des EHAP in Deutschland zu dem Ziel bei, die Zahl der Menschen in Armut und sozialer Ausgrenzung um 20 Millionen in Europa zu reduzieren (Ziel der Europa-2020-Strategie)?

20

In welchem Umfang trägt die Umsetzung des EHAP in Deutschland dazu bei, dass die Anzahl der am stärksten benachteiligten Personen reduziert wird?

Welche entsprechenden Ziele wird die Bundesregierung in dem operationellen Programm formulieren?

21

Wer ist bzw. wird mit der Erarbeitung der von der Verordnung verlangten Ex-ante-Evaluierung beauftragt werden, und wann sind diese Ergebnisse öffentlich einsehbar?

22

Welche anderweitigen Aktivitäten wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode noch einleiten, um die Armut und Ausgrenzung von Menschen zu bekämpfen?

23

Welche Indikatoren sind nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, Armut und soziale Ausgrenzung abzubilden, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die frühere Bundesregierung neben der Armutsrisikoschwelle und der sog. materiellen Entbehrung Langzeitarbeitslosigkeit zu einem zentralen Indikator zur Messung von Armut und Ausgrenzung in den nationalen Reformprogrammen (Europa-2020-Strategie) erklärt hat?

24

Ist nach Auffassung der Bundesregierung das von der früheren Bundesregierung definierte nationale Ziel in dem nationalen Reformprogramm ein angemessener und ausreichender Beitrag Deutschlands zur Erreichung des verabredeten EU-Ziels, die Zahl der von Armut und Ausgrenzung bedrohten Personen um 20 Millionen bis 2020 zu senken?

25

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Antworten zu den vorangegangenen Fragen?

Plant die Bundesregierung, Indikatoren und Ziele in diesem Zusammenhang grundlegend zu überarbeiten?

Falls nein, warum nicht?

Berlin, den 17. Juni 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen